Verlängerte Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2010

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1 Allgemeinverfügung Verlängerte Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2010 Aufgrund des 7 i.v.m. 14 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen- Anhalt (LöffZeitG LSA) vom werden folgende Ladenöffnungszeiten in der Landeshauptstadt Magdeburg für die aufgeführten Stadtgebiete erlaubt: Alt Olvenstedt: Uhr Uhr Uhr Uhr Altstadt: Uhr Uhr Uhr Uhr Beyendorfer Grund: Uhr Uhr Uhr Uhr Cracau: Uhr Uhr Uhr Diesdorf: Uhr Uhr Uhr Großer Silberberg Uhr Uhr Uhr Uhr Hopfengarten: Uhr Uhr Uhr Industriehafen : Uhr Uhr Uhr Leipziger Straße: Uhr Uhr Uhr Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 05. März 2010 Seite 167

2 Lemsdorf: Uhr Uhr Uhr Uhr Neu Olvenstedt: Uhr Uhr Uhr Uhr Neue Neustadt: Uhr Uhr Uhr Uhr Neustädter See: Uhr Uhr Uhr Rothensee: Uhr Stadtfeld Ost Uhr Uhr Uhr Stadtfeld West: Uhr Uhr Uhr Sudenburg: Uhr Uhr Uhr Die Einteilung der Stadtgebiete ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich an. Begründung Aufgrund des 7 des LöffZeitG LSA kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen ( 7(2) LöffZeitG). Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 05. März 2010 Seite 168

3 Aufgrund der Größe der Landeshauptstadt Magdeburg wurde die Stadt in verschiedene Gebiete aufgeteilt. Entsprechend des Bedarfes wurden die Ladenöffnungszeiten anlässlich des jeweiligen besonderen Anlasses festgesetzt: Stadtgebiete Datum besonderer Anlass Alt Olvenstedt Altstadt Beyendorfer Grund Cracau Diesdorf Großer Silberberg Hopfengarten Industriehafen Leipziger Straße Lemsdorf Neu Olvenstedt Neue Neustadt /Weihnachtsbaumverkauf / Weihnachtsbaumverkauf Tag der Deutschen Einheit Reformationstag Tag der Arbeit Reformationstag Frühlingsfest bei Maco-Möbel 20-jähriges Jubiläum bei Maco-Möbel 3. Frühlingsfest im Bauhaus 50 Jahre Bauhaus Wintererwachen im Einkaufszentrum Rothensee Frühlingsfest bei Jawoll Maifest bei Jawoll Oktoberfest bei Jawoll sshopping bei Jawoll Sommerfest der Preise bei Domäne Herbstfest bei Kaufland und Domäne Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 05. März 2010 Seite 169

4 Neustädter See Rothensee Frühjahrsfest im Verwertungszentrum Stadtfeld Ost Stadtfeld West Sudenburg und Frühlingsfest bei Ihr Teppichfreund und Maifest bei Ihr Teppichfreund Hoffest bei Ihr Teppichfreund Die Zeiten der Hauptgottesdienste wurden berücksichtigt. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung beruht auf 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Genehmigung erweiterter Öffnungszeiten wurde mit dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LöffZeitG LSA) vom möglich. Unter Berücksichtigung des kurzen Zeitraums einiger beabsichtigter Sonntagsöffnungen würde im Falle eines Widerspruchs nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein. Das Interesse der Kunden sowie der Geschäftsinhaber an der Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung überwiegt hier deutlich gegenüber dem Interesse eines möglichen Widerspruchsführers an der vorläufigen Nichtvollziehbarkeit. Daher ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse geboten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Magdeburg -Der Oberbürgermeister-, Alter Markt 6, Magdeburg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Fristsachen z.z. nur im Nachtbriefkasten in der Julius Bremer Str. 8 fristgerecht eingeworfen werden können. gez. Dr. Trümper Oberbürgermeister Landeshauptstadt Magdeburg S Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 05. März 2010 Seite 170

5 5 Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 05. März 2010 Seite 171

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