Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten
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- Ingelore Möller
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1 Tobias Sedlmeier Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einführung 1 1 Gegenstand und Gang der Arbeit 1 2 Urheberstrafrechtsgeschichte als Reaktion auf technische Entwicklungen 3 A. Frühe Neuzeit 3 B. Späte Neuzeit und industrielles Zeitalter 4 C. Frühes 20. Jahrhundert 6 D. Das UrhG von 1965 und seine Entwicklung 7 E. Zwischenergebnis und Ausblick 9 2. Teil: Urheberstrafrechtlicher Schutz im Internet 12 3 Die einzelnen Tatbestände 12 A. Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ( 106 UrhG) 12 I. Geschützte Rechtsgüter 12 II. Geschützter Personenkreis 14 I.Urheber Miturheber 14 a) Begriffsbestimmung und Schutz durch 106 UrhG 14 b) Miturheberschaft im Internet Urheber verbundener Werke 15 a) Begriffsbestimmung und Schutz durch 106 UrhG 15 b) Verbundene Werke im Internet Rechtsnachfolger des Urhebers Urheber des Originalwerks und dessen Bearbeiter Herausgeber von Sammelwerken und Datenbanken Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte 17 III. Objektiver Tatbestand Tatobjekte 18 a)werk '. 18 (1) Inhalt des Merkmals Werk" 18 (a) Begriffsbestimmung 18 (b) Schutz des unsittlichen Werks 19 (c) Besonderheiten des Werkschutzes bei Computerprogrammen 20
3 XII Inhaltsverzeichnis (d) Besonderheiten des Werkschutzes bei multimedialen Internet-Produktionen 22 (i) Charakteristika von multimedialen Internet-Produktionen und Begriffsbildung 22 (ii) Anwendung der benannten Werkarten des 2 Abs. 1 UrhG 23 (iii) Multimedia-Auftritte als neue Werkart? 25 (2) Tatbestandliche Rechtsnatur des Merkmals Werk" 28 (a) Relevanz der Bestimmung der tatbestandlichen Einordnung 28 (b) Deskriptive Tatbestandsmerkmale 29 (c) Normative Tatbestandsmerkmale 29 (d) Blanketttatbestandsmerkmale und Blankettstrafnormen 29 (i) Formale Abgrenzungstheorien 30 (ii) Materielle Abgrenzungstheorien 31 (e) Einordnung des Tatbestandsmerkmals Werk" 34 (3) Verfassungsrechtliche Bestimmtheit des Merkmals Werk" im Rahmen von 106 UrhG 36 (a) Inhalt des Bestimmtheitsgebotes 37 (b) Besonderheiten des Bestimmtheitsgebotes bei normativen Tatbestandsmerkmalen 38 (c) Bestimmtheit des normativen Tatbestandsmerkmals Werk" 40 b) Bearbeitungen und Umgestaltungen 42 c) Sammelwerke Verletzungshandlungen 45 a) Vervielfältigung 45 (1) Begriffsbestimmung 45 (2) Tatbestandliche Rechtsnatur des Merkmals Vervielfältigerf 46 (3) Vervielfältigen durch Untertassen? 47 (4) Vollendung / Beendigung 47 (5) Vervielfältigen in veränderter Form 49 (a) Technische Qualitätsverluste 49 (b) Bearbeitungen, Umgestaltungen und freie Werknutzungen 49
4 Inhaltsverzeichnis XIII (6) Teilvervielfältigungen 50 (7) Spezielle Probleme im Internet 51 (a) Ausdruck digitaler Werke 51 (b) Speicherung auf Datenträger 51 (c) Speicherung im Arbeitsspeicher (RAM) 52 (i) Relevanz von Speicherungen im RAM 52 (ii) Die Speicherung im RAM als Vervielfältigung 53 (d) Routing 55 (e) Download / Upload 55 (f) Hyperlinks 55 (g) Digitalisierung von Werken 58 (h) Bildschirmanzeige digitaler Werke 59 (8) Bedürfnis einer strafrechtlichen Auslegung des Begriffs Vervielfältigung 59 (a) Grundsätzliche Möglichkeit einer unterschiedlichen Auslegung desselben Begriffs im Straf- und Zivilrecht (Normspaltung) 59 (b) Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen zur eigentlichen Vervielfältigung 61 (c) Speicherung im Arbeitsspeicher (RAM) als strafrechtliche Vervielfältigung 62 (d) Zwischenergebnis 65 b) Verbreitung 65 (1) Begriffsbestimmung 66 (a) Objekt des Verbreitungsrechts: körperliche Gegenstände 66 (b) Verbreitungshandlungen 68 (i) Inverkehrbringen 69 (ii) Angebot an die Öffentlichkeit 71 (2) Erschöpfung des Verbreitungsrechts 74 c) öffentliche Wiedergabe 76 (1) Begriff der Öffentlichkeit 77 (a) Bestimmtheit für eine Mehrzahl von Personen 77 (b) Keine gleichzeitige örtliche Anwesenheit der Adressaten 77 (c) Gleichzeitige oder sukzessive Öffentlichkeit? 77
5 XIV Inhaltsverzeichnis (d) Keine innere Verbundenheit eines abgegrenzten Personenkreises 79 (2) Einordnung von Online-Nutzungsarten als öffentliche Wiedergabe 80 (a) Mögliche Online-Nutzungsarten für die öffentliche Wiedergabe 80 (i) Zugänglichmachen / Verfügbarmachen 80 (ii) Push-Dienste, Newsletter-Dienste, News-Groups 81 (iii) Ferneseh- und Hörfunk-Übertragungsvorgänge (b) Rechtliche Bewertung 82 (i) Live-Vortrag ( 19 Abs. 1 UrhG) und Live- Aufführung ( 19 Abs. 2 UrhG) 82 (ii) Wahrnehmbarmachung ( 19 Abs. 3, Abs. 4, 21, 22 UrhG) 82 (iii) Sendung ( 20 UrhG) 83 (3) Auslegung der öffentlichen Widergabe" im Rahmen von 106 UrhG in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällerf 86 a) Rechtliche Qualifizierung des Merkmals 86 (1) Verweisung auf die 45 ff., 69c ff. UrhG 86 (2) in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen" als Blanketttatbestand 87 (3) Verfassungsgemäße Bestimmtheit 87 (a) Ansicht des BVerfG 88 (b) Stimmen der Literatur 88 (i) Am Gesetzesbegriff des Art. 103 Abs. 2 GG orientierter Ansatz 88 (ii) Theorien der formalen Normergänzung 89 (c) Stellungnahme und Konsequenz für das Tatbestandsmerkmal in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen" 90 (4) 45 ff., 69c als Tatbestandsmerkmale oder Rechtfertigungsgründe? 91 (a) Rechtfertigungsgründe 91 (b) Lehre von den unvollkommen zweiaktigen Rechtfertigungsgründen 92 (c) Tatbestandsmerkmale 92
6 Inhaltsverzeichnis XV (i) Umgekehrtes und unechtes Blankettmerkmal 93 (ii) Notwendigkeit der Tatbestandsbegrenzung 93 (iii) Soziale Bedeutung 95 (d) Stellungnahme 95 b) Auslegung der 45 ff., 69c ff. UrhG im Rahmen des 106 Abs. 1 UrhG 97 IV. Subjektiver Tatbestand Umfang des Vorsatzes bei 106 UrhG 98 a) Inhalt und Reichweite des Vorsatzes 98 b) Anknüpfungsobjekt des Vorsatzes bei Blankettstraftatbeständen 99 (1) Lehre des außerstrafrechtlichen Irrtums 99 (2) Lehre des tatbestandlichen Zusammenlesens 100 (3) Lehre von der teleologisch-reduzierten Sachverhaltssicht 101 (4) Lehre von der Kenntnis der Existenz der ausfüllenden Normals Bestandteil des Vorsatzes 101 (5) Stellungnahme Irrtümer 104 V. Rechtswidrigkeit UrhG als offener Tatbestand? Einwilligung 106 a) ohne Einwilligung" als Merkmal der Rechtswidrigkeit? 106 b) Einwilligungsberechtigte 109 c) Anforderungen an die Einwilligung 110 d) Einwilligung bei Online-Anwendungen 112 B. Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung ( 107 UrhG) 114 I. Geschützte Rechtsgüter 115 II. Objektiver Tatbestand Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung auf dem Original- 107 Abs. 1 Nr. 1 UrhG 116 a) Tatobjekt 116 b) Verletzungshandlungen 117 (1) Anbringen der Urheberbezeichnung 117 (2) Verbreiten eines unzulässig bezeichneten Originals Irreführendes Anbringen der Urheberbezeichnung auf einem Werk der bildenden Künste- 107 Abs. 1 Nr. 2 UrhG 118
7 XVI Inhaltsverzeichnis a) Tatobjekt 118 b) Verletzungshandlungen 118 (1) Anbringen der Urheberbezeichnung auf eine Art, die dem Tatobjekt den Anschein eines Originals gibt 118 (2) Verbreitung eines irreführend mit der Urheberbezeichnung versehenen Tatobjekts Relevanz im Internet 119 a) 107 Abs. 1 Nr. 1 UrhG 119 (1) Anbringen der Urheberbezeichnung 119 (2) Verbreiten eines unzulässig bezeichneten Originals 120 b) 107 Abs. 1 Nr. 2 UrhG 121 (1) Anbringen der Urheberbezeichnung auf eine Art, die dem Tatobjekt den Anschein eines Originals gibt 121 (2) Verbreiten eines irreführend mit der Urheberbezeichnung versehenen Tatobjekts 121 III. Subjektiver Tatbestand, 121 IV. Rechtswidrigkeit ohne Einwilligung" als Merkmal der Rechtswidrigkeit? Einwilligungsberechtigte 124 a) 107 Abs. 1 Nr. 1 UrhG 124 b) 107 Abs. 1 Nr. 2 UrhG 125 C. Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte ( 108 UrhG) 125 I. Geschützte Rechtsgüter 126 II. Objektiver Tatbestand Tatobjekte 127 a) 108 Abs. 1 Nr. 8 UrhG 127 (1) Begriff Datenbank" 127 (2) Rechtsnatur der Verweisung 128 (3) Mögliche Arten von Datenbanken 129 (a) Elektronische Datenbanken 129 (b) Andere Datenbanken 129 (c) Beispiele 130 (4) Verfassungsrechtliche Bestimmtheit des Begriffs Datenbank" und seiner Verweisung 131 (a) Verfassungsmäßige Bestimmtheit der Verweisung des Datenbankenbegriffs 132
8 Inhaltsverzeichnis XVII (b) Verfassungsmäßige Bestimmtheit des Datenbankenbegriffs selbst 132 b) 108 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 UrhG 137 (1) Relevanz bei Internet-Sachverhalten 137 (2) Verfassungsmäßige Bestimmtheit Tathandlungen 138 a) 108 Abs. 1 Nr. 8 UrhG 139 (1) Begriff Verwerten" 139 (a) Inhalt des Begriffs 139 (b) Rechtsnatur der Verweisung 140 (c) Verwerten einer Datenbank im Ganzen oder wesentlicher Teile einer Datenbank 140 (d) Verwerten von unwesentlichen Teilen einer Datenbank 142 (2) Verfassungsmäßige Bestimmtheit der Tathandlung Verwerten" und ihrer Verweisungen 144 (a) Verfassungsmäßige Bestimmtheit der Verweisung des Begriffs entgegen 87b Abs. 1 verwerten" 144 (b) Verfassungsmäßige Bestimmtheit der Ausfüllungsnorm 87b Abs. 1 UrhG 145 (3) Mögliche Verwertungshandlungen im Internet 146 (a) Verwertung elektronischer Datenbanken 146 (i) Integrieren von Inhalten aus Online-Datenbanken 146 (ii) Zugänglichmachen / Verfügbarmachen von Inhalten im Internet 147 (iii) Linking 147 (iv) Vertrieb von Offline-Datenbanken 147 (b) Verwertung anderer Datenbanken 148 b) 108 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 UrhG 148 c) in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen" 148 III. Subjektiver Tatbestand 149 IV. Rechtswidrigkeit ohne Einwilligung" als Merkmal der Rechtswidrigkeit? Einwilligungsberechtigte 153 D. Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung ( 108a UrhG) 153 I. Allgemeines 153
9 XVIII Inhaltsverzeichnis II. Tatbestand Versuchstrafbarkeit 155 A. Unmittelbares Ansetzen bei Internetsachverhalten 155 I. Vervielfältigung 155 II. Verbreitung 157 III. öffentliche Wiedergabe 158 B. Zusammenfassung Teil: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 159 Literaturverzeichnis 163
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