Europäische Bremsenrichtlinie: Was kommt auf uns zu?

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1 Fachvortrag zum Thema: Europäische Bremsenrichtlinie: Was kommt auf uns zu? Präventationstagung BUL & agriss Emmetten, 25. August 2016 Erich Guggisberg Technischer Leiter, Mitglied der Geschäftsleitung 1

2 Bremsanlagen in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen Stand August 2016 eg / wva 2

3 Inhalt 1. Zielsetzung der neuen Verordnungen 2. EU-Verordnungen als Basis 3. Rechtsgrundlagen in der Schweiz 4. Was wird sich technisch auf den Fahrzeugen ändern? 5. Die neue pneumatische 2-Leiter-Bremse 6. Die neue hydraulische 2-Leiter-Bremse 7. Übergangsbestimmungen und Fristen 8. Kompatibilität der Fahrzeuge 9. Zusammenfassung 3

4 1. Zielsetzung der neuen Verordnungen Die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen im Strassenverkehr ist verbessert. Für alle betroffenen Fahrzeugkategorien ist die europaweite Harmonisierung umgesetzt. Die Anforderungen an Bremsanlagen sind detailliert dokumentiert. Anforderungen für pneumatische und hydraulische Bremsanlagen sind identisch. 4

5 2. EU- Verordnungen als Basis Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von landund forstwirtschaftlichen Fahrzeugen betrifft Homologationen und Typenprüfungen Verordnung (EU) 2015/68 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 hinsichtlich der Anforderungen für die Bremsen im Zusammenhang mit der Typengenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen betrifft Technik und Funktionalität 5

6 3. Rechtsgrundlagen in der Schweiz Die EU-Verordnung ist bereits in der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS Stand Juni 2015) ohne Änderungen aufgenommen worden und für die Schweiz grundsätzlich gültig. Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr. Den Strassenverkehrsämtern der Kantone obliegt der Vollzug der entsprechenden Verordnung sowie die Prüfung der betroffenen Fahrzeuge, unterstützt durch die asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter). 6

7 4. Was wird sich technisch an den Fahrzeugen ändern? Drei Bremssysteme auf den Fahrzeugen: Betriebsbremse Hilfsbremse (Notbremssystem) neu Feststellbremse 2-Leiter-Bremsanlagen für Anhänger (pneumatische oder hydraulische Betätigung) Automatische Lastabhängige Bremskraftregelung (ALB) 7

8 4. Was wird sich technisch an den Fahrzeugen ändern? Bremswirkung wird mittels Bremskennlinien festgelegt (ab 30 km/h) Zugfahrzeug Anhänger neue 50% - Kennlinie bisherige 38% - Kennlinie pneumatisch oder hydraulisch betätigt in beladenem und unbeladenem Zustand Neue Fahrzeuge bremsen bei gleichem Bremsdruck stärker 8

9 4. Was wird sich technisch an den Fahrzeugen ändern? Die Mindestbremswirkung der Betriebsbremse für Anhänger ist wie folgt festgelegt: bei Fahrzeugen mit v max. mind. Abbremsung 30 km/h 35% bei 6.5 od.116 bar > 30 km/h 50% bei 6.5 od.116 bar Weitere Vorschriften betreffen die: Betriebssicherheit Systemüberwachung Ansprechzeit, Schwellzeit, Bremszeit Kennzeichnung Betätigungseinrichtungen... Prüfvorschriften und Testeinrichtungen zur Überprüfung der Bremsanlagen an den Fahrzeugen sind definiert. 9

10 5. Die neue pneumatische 2-Leiter-Bremsanlage ABS-Steckdose betrifft: Betriebssicherheit, Systemüberwachung, Ansprechzeit, 10

11 5. Die neue pneumatische 2-Leiter-Bremsanlage 2Tra Betrifft: Betriebssicherheit, Systemüberwachung, 11

12 5. Die neue pneumatische 2-Leiter-Bremsanlage Lösungsbeispiel an einem R3a-Drehschemel-Fahrzeug ALB auf Anhänger 12

13 6. Die neue hydraulische 2-Leiter-Bremsanlage Bremsleitung P = bar Paul ForrerAG Zusatzleitung Konstantdruck P = bar DN10 hydraulisches 2-Leiter-Anhängerbremsventil am Traktor 13

14 6. Die neue hydraulische 2-Leiter-Bremsanlage ABS-Steckdose 2Tra Bremsleitung Paul ForrerAG Zusatzleitung 14

15 6. Die neue hydraulische 2-Leiter-Bremsanlage Lösungsbeispiel an einem R3a-Tandem-Fahrzeug Hydraulisches 2-Leiter-Notbremsventil mit ALB & Speicher 2. Wegaufnehmer für ALB (autom. lastabh. Bremskraftregelung) 3. Bremsleitung und Zusatzleitung für 2. Anhänger 4. Elektrische Systemüberwachung mit ABS-Stecker Mechanische Feststellbremse 15

16 6. Die neue hydraulische 2-Leiter-Bremsanlage ALB- Regler Speicher Paul ForrerAG NBV16 2-Leiter-Notbremsventil mit ALB & Speicher: H2L/H1L - kompatibel 16

17 7. Übergangsbestimmungen und Fristen Pneumatische Bremsanlagen (gem. EU-Verordnung) Anhänger Traktoren 17

18 7. Übergangsbestimmungen und Fristen Hydraulische Bremsanlagen (gem. EU-Verordnung) Paul ForrerAG Anhänger Traktoren 18

19 8. Kompatibilität Pneumatische Bremsanlagen (40 km/h) Anhänger Zugfahrzeuge EG - bisher DL - 38er Kennlinie EU - neu DL - 50er Kennlinie EG - bisher DL - 38er Kennlinie EU - neu DL - 50er Kennlinie & ALB & ECE R13 LKW- Schnellläufer EU - LKW ohne ALB DL - 50er Kennlinie 19

20 8. Kompatibilität Hydraulische Bremsanlagen (40 km/h) 20 CH - bisher H1L - 38er Kennl. EU - neu H2L - 50er Kennlinie EU - neu H2L - 50er Kennlinie und Kompatibilität zu H1L - 38er Kennlinie mit manueller & automatischer Umschaltung Anhänger Zugfahrzeuge CH - bisher H1L - 38er Kennlinie EU - neu H2L - 50er Kennlinie & ALB EU- neu H2L - 50er Kennlinie & ALB inkl. H1L - Kompatibilität

21 9. Zusammenfassung EU-typengenehmigte Fahrzeuge werden anerkannt. Übergangsfristen bei pneumatischen Bremsanlagen sind kurz, bei Hydraulischen wesentlich länger. Neue Fahrzeuge bremsen bei gleichem Bremsdruck wesentlich stärker. Angleichung an ECR R13 LKW-Niveau ab 30 km/h Sicherheitstechnische Anforderungen sind bei pneumatischen wie hydraulischen Bremsanlagen identisch. Anhänger: automatischer, lastabhängiger Bremskraftregler ALB 21

22 9. Zusammenfassung Neue Zugfahrzeuge mit hydraulischer 2-Leiter-Bremsanlage (H2L) werden mit intelligenten Anhänger-Bremsventilen erhältlich sein, welche auch mit bestehenden H1L-Anhänger gekuppelt und sicher betrieben werden können. Neue Anhänger, ausgerüstet mit hydraulischem 2-Leiter-Notbremsventil Typ NBV16, können auch von bisherigen Zugfahrzeugen mit nur einem Bremsanschluss (H1L) sicher mitgeführt werden. Bei Investitionen in Anhängefahrzeuge empfiehlt sich, heute schon auf starke Bremsachsen zu achten. 22

23 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen über Bremsanlagen an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Verfügung. Paul Forrer AG Industriestrasse 27 CH-8962 Bergdietikon (+41) Informationen und Angaben ohne Gewähr 23

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