Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

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1 Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. ADR-Bescheinigung/ADR-Card 3. Lehrgangsveranstalter 4. Literatur 5. Ansprechpartner bei der IHK Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand der Informationen 2/2016

2 1. Einleitung Bestimmte Stückgut- und Tankfahrzeugführer (siehe Abb.) unterliegen einer besonderen Schulungspflicht für Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 Anlage B zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Schulung ist in einem von der von IHK anerkannten Lehrgang zu absolvieren und ist in eine Erstschulung mit einzelnen Bausteinen für den Basiskurs (allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgütern) und evtl. für die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7 sowie einer Fortbildungsschulung (Auffrischungsschulung), die der Auffrischung des aktuellen Wissens dient, unterteilt. Alle Bausteine enden mit einer schriftlichen Prüfung, die einmal ohne Schulung wiederholt werden darf. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8. 2 des ADR 1) B A S I S K U R S für Fahrzeugführer nach Unterabschnitt des ADR Berechtigt...ohne weitere Aufbaukurse (nach Abschnitt des ADR)...mit Aufbaukurs Klasse 1 nach Unterabschnitt des ADR...mit Aufbaukurs Klasse 7 nach Unterabschnitt des ADR... mit Aufbaukurs Tank nach Unterabschnitt des ADR... im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr zum Führen von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter als Stückgüter oder in loser Schüttung, wenn die Menge der beförderten Güter die Grenzen der Tabelle nach Unterabschnitt des ADR überschreitet.... Fahrzeugen zur Beförderung von Stoffen oder Gegenständen der Klasse 1 (explosive Stoffe und Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) nach der Sondervorschrift S1 in Kapitel 8.5 des ADR.... Fahrzeugen zur Beförderung von bestimmten radioaktiven Stoffen nach den Sondervorschriften S 11 und S 12 in Kapitel 8.5 des ADR....Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks befördert werden....fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in Aufsetztanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 m 3 befördert werden....batterie-fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m 3....Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern befördert werden....fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in ortsbeweglichen Tanks befördert werden....fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in MEGC 2) mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m 3 auf einer Beförderungseinheit befördert werden. 1) Die Vorschriften des ADR, und damit auch die Regelungen über die Schulung der Fahrzeugführer, finden keine Anwendung auf Beförderungen im Rahmen der Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 des ADR. 2) MEGC = Gascontainer mit mehreren Elementen = Beförderungsgerät, das aus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden sind und und die in einem Rahmen montiert sind. Quelle: Baumeister/Jessen, Das Güterkraftverkehrsunternehmen, Loseblatt, Hamburg: K. O. Storck, 1997 ff., Kapitel 1.2.2, Abb

3 Zeitlicher Umfang der Schulung und der Prüfung Gefahrgutfahrerschulung nach Abschnitt ADR Erstschulung Auffrischungsschulung (AF) Basiskurs (BK) (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer) 18 UE Theorie/1 UE Praxis 45 Min. Prüfung (30 Fragen / 5 zulässige Fehlantworten) (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer) 8 UE Theorie/4 UE Praxis 30 Min. Prüfung (15 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Aufbaukurs Tank (AKT) 12 UE Theorie/1 UE Praxis 45 Min. Prüfung (24 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Aufbaukurs Klasse 1 (AK 1) 8 UE Theorie 30 Min. Prüfung (15 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Aufbaukurs Klasse 7 (AK 7) 8 UE Theorie 30 Min. Prüfung (15 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Legende UE = Unterrichtseinheit 3

4 2. ADR-Bescheinigung/ADR-Card Nach absolvierter Schulung sowie bestandener Prüfung erstellt die Industrie- und Handelskammer eine sog. ADR-Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem von ihr anerkannten Lehrgang. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Zur Verlängerung muss vor Ablauf der Bescheinigung ein Auffrischungslehrgang besucht und durch Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Änderungen im Gefahrgutrecht Zum 1. Januar 2015 treten mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) in Kraft. Grundlagen für die neuen Regeln sind einerseits die Weiterentwicklungen der UN-Modellvorschriften für den Gefahrguttransport, des UN-Handbuchs Tests und Kriterien für die Klassifizierung sowie des global harmonisierten Systems der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und andererseits Änderungen des ADR durch die Arbeitsgruppe WP.15 der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sowie der RID durch den RID-Fachausschuss (RID-F). Eine große Neuerung ist die Einführung der ADR-Card. Damit wird die bisher ausgestellte ADR- Bescheinigung aus Papier über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter durch eine Karte im Scheckkartenformat ersetzt. Keine Prüfung ohne Foto Für Inhaber einer gültigen ADR-Bescheinigung ändert sich erst mal nichts: Eine Umschreibung oder Neuausstellung ist nicht erforderlich. Für alle Fahrzeugführer, die ab dem 1. Januar 2013 den ADR- Nachweis neu erwerben, wird es nur noch die Karte geben. Bei Weiterbildungen zum Basiskurs oder dann, wenn ein Fahrzeugführer eine weitere Klasse erwirbt, wird nach der bestandenen Prüfung ebenfalls automatisch die neue Karte ausgestellt. Um eine höhere Fälschungs- und Betrugssicherheit zu gewährleisten, wird die Karte mit einem Foto versehen sein. Wichtig: Das Foto muss dem Schulungsveranstalter spätestens am Tag der Prüfung vorliegen, andernfalls kann die Prüfung nicht abgelegt werden. Das Foto muss den Anforderungen an ein biometrisches Passbild entsprechen. Entspricht das Foto NICHT dem Format, wie es bei neu auszustellenden Pässen, Personalausweisen, Führerscheinen etc. gefordert wird, kann der Prüfling erst bei Vorlage des geforderten Fotos die Prüfung ablegen. 4

5 3. Lehrgangsveranstalter Folgende Lehrgänge werden von der IHK Mittleres Ruhrgebiet anerkannt: Lehrgangsveranstalter AGT-Logistik Thomas Papenbrock e. K. Kohlenstr. 55a, Bochum Verkehrsschule Günter Reimertshofer Bochumer Str. 92, Herne SVG-Straßenverkehrs-Genossenschaft Westfalen-Lippe eg.-fahrschule Cörmannstr. 21, Witten Graf & Herzog Kraftfahrausbildungszentrum Bochum GmbH Am Vorort 21 23, Bochum Verkehrsfachschule Bochum Inh. Björn Liedtke Dorstener Str. 415, Bochum GEFAHRGUTJÄGER GmbH Lindener Str. 100, Bochum Telefon/Telefax Tel. 0234/ Fax: 0234/ Tel / Fax: 02323/ Tel / Fax: 02302/ Tel. 0234/ Tel. 0234/ Fax: 0234/ Tel. 0234/ Fax: 0234/ Anerkannte Lehrgänge BK, AKT, AK 1, AK 7, AF BK, AKT, AF BK, AKT, AF BK, AKT, AK1, AF BK, AKT, AF BK, AKT, AF 4. Literatur Die nachfolgenden Literaturhinweise sollen Ihnen einen Überblick über die einschlägige Fachliteratur zur Gefahrgutfahrerschulung geben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Abstimmung mit Ihrem Lehrgangsveranstalter, welche Literatur im Unterricht eingesetzt wird, ist zu empfehlen. Allgemeine Literatur Döring, Ingo Einführung in das ADR mit Ausblick auf Neuerungen 2013, ISBN , Düsseldorf: J. Fischer Ridder, Klaus Der Gefahrgut-Fahrer, ISBN: , Landsberg/Lech: ecomed edition BALZER K. Ridder J. Holzhäuser ADR 2015, 31. Auflage mit ADR-Änderungsübersicht für Verantwortliche, BALZER BILDUNGSKONZEPTE GMBH, Stade 5

6 Lehrbücher für die Erstschulung Basiskurs Kölb, Gerd / Strothmann, Martin Basiskurs Trainingsbuch für Gefahrgutfahrzeugführer nach ADR/GGVSEB, ISBN: , Hamburg: Storck Rex, Frank / Heßling, Hans-Gerd Ausbildung der Fahrzeugführer gemäss ADR 2015, Basiskurs ISBN: , 11. Aufl., Düsseldorf: J. Fischer, 2016 Hildach, Uwe / Spohr, Wolfgang / Werny, Jürgen Erstschulung für den Gefahrgutfahrzeugführer, Basiskurs, Artikelnummer: 23205, 15. Auflage, München: Heinrich Vogel, 2015 Dr. Süselbeck, Gerhard Gefahrgut-Fahrerschulung Basiskurs ADR 2013, Artikel-Nr , Wegberg: Verlag Günter Hendrisch, Ridder, Klaus / Sabath, Uta Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer, Basiskurs nach ADR 2015, ISBN: , 20. Auflage, Landsberg/Lech: ecomed, 2015 Lehrbücher für den Aufbaukurs Tank Kölb, Gerd / Strothmann, Martin Aufbaukurs Tankfahrzeugführer Trainingsbuch nach ADR,/GGVSEB, ISBN: , Hamburg: Storck Ridder, Klaus / Bütow, Torsten Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2015, ISBN , 20. Auflage, Landsberg/Lech, ecomed 2015 Hildach, Uwe / Werny, Jürgen Erstschulung für den Gefahrgutfahrzeugführer, Aufbaukurs Tank, Artikelnummer: 23207, 14. Aufl., München: Heinrich Vogel Rex, Frank / Heßling, Hans-Gerd Ausbildung der Fahrzeugführer gemäß ADR 2015, Aufbaukurs Tank, ISBN: , 10. Auflage, Düsseldorf: J. Fischer, 2016 Dr. Süselbeck, Gerhard Gefahrgut-Fahrerschulung Aufbaukurs Tank ADR 2013, Artikel-Nr , Wegberg: Verlag Günter Hendrisch 6

7 Lehrbücher für den Aufbaukurs Klasse 1 Stößer, Erwin / Schroer, Jürgen Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2015, ISBN: , 10. Auflage, Landsberg/Lech: ecomed, 2015 Ausbildung der Fahrzeugführer gem. ADR 2015, Aufbauklasse 1 ISBN , 4. Auflage, Düsseldorf: J. Fischer, 2015 Lehrbücher für den Aufbaukurs Klasse 7 Ridder, Klaus Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2015, ISBN: , 9. Auflage, Landsberg/Lech: ecomed, 2015 Ausbildung der Fahrzeugführer gem. ADR 2015, Aufbauklasse 7, ISBN , 4. Auflage, Düsseldorf: J. Fischer, 2015 Lehrbücher für die Auffrischungsschulung Hildach, Uwe / Spohr, Wolfgang / Werny, Jürgen Fortbildung - Auffrischungsschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer, Artikelnummer: 23206, 15. Auflage, München: Heinrich Vogel, 2015 Sabath, Uta / Ridder, Klaus Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2015, ISBN: , 15. Auflage, Landsberg/Lech: ecomed, 2015 Rex, Frank / Heßling, Hans-Gerd Ausbildung der Fahrzeugführer gemäss ADR 2015, Auffrischungsschulung, ISBN: , 10. Auflage, Düsseldorf: J. Fischer, 2016 Dr. Süselbeck, Gerhard Gefahrgut-Fahrerschulung Fortbildung ADR 2013, Artikel-Nr. 1652, Wegberg: Verlag Günter Hendrisch Kölb, Gerd / Strothmann, Martin Fortbildungskurs Trainingsbuch für Gefahrgutfahrzeugführer nach ADR/GGVSEB, ISBN: , 14. Auflage 2013, Hamburg: Storck Verwenden Sie bitte nur aktuelles Lehrmaterial! Seit erfolgen die Prüfungen auf Basis des ADR Anschriften der Verkehrsverlage ecomed Sicherheit, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Justus-von- Liebig-Straße 1, Landsberg am Lech, Tel , info@ecomed-storck.de Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Corneliusstr. 49, Düsseldorf, Tel , vvf@verkehrsverlag-fischer.de 7

8 Verkehrsverlag HeMa e. K., Reiffstr. 2 a, Recklinghausen, Tel , info@hema-marx.de Storck Verlag, Striepenweg 31, Hamburg, Tel bzw. 161, vertrieb@storck-verlag.de, Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, München, Tel , servicecenter.vogel@verlag-heinrich-vogel.de Günter Hendrisch GmbH & Co. KG, Klinkumer Str. 40, Wegberg, Tel , info@hendrisch.de 5. Ansprechpartnerin bei der IHK Kerstin Groß IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum Tel.: Fax: Mail: grossk@bochum.ihk.de Monika Buttgereit IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum Tel.: Fax: Mail: buttgereit@bochum.ihk.de Anmeldung zur Prüfung / ADR-Card-Ersatzausstellung: Ute Leiendecker-Kaysler Tel Fax: Mail: leiendecker@bochum.ihk.de Linda Nicodem IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum Tel.: Fax: Mail: nicodem@bochum.ihk.de 8

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