IHK-Merkblatt Stand:
|
|
- Oldwig Straub
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IHK-Merkblatt Stand: HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden, es sei denn, der IHK wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen. Welche Fahrzeugführer benötigen eine ADR- Bescheinigung Bestimmte Stückgut- und Tankfahrzeugführer (siehe Abb.) unterliegen einer besonderen Schulungspflicht für Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 Anlage B zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Schulung ist in einem von der IHK anerkannten Lehrgang (s. Anlage 1) zu absolvieren und ist in eine Erstschulung mit einzelnen Bausteinen für den Basiskurs (allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgütern) und evt. für die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7 sowie einer Fortbildungsschulung (Auffrischungsschulung), die der Auffrischung des aktuellen Wissens dient, unterteilt. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8. 2 des ADR 1) B A S I S K U R S für Fahrzeugführer nach Unterabschnitt des ADR Berechtigt...ohne weitere Aufbaukurse (nach Abschnitt des ADR)...mit Aufbaukurs Klasse 1 nach Unterabschnitt des ADR...mit Aufbaukurs Klasse 7 nach Unterabschnitt des ADR... mit Aufbaukurs Tank nach Unterabschnitt des ADR... im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr zum Führen von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter als Stückgüter oder in loser Schüttung, wenn die Menge der beförderten Güter die Grenzen der Tabelle nach Unterabschnitt des ADR überschreitet.... Fahrzeugen zur Beförderung von Stoffen oder Gegenständen der Klasse 1 (explosive Stoffe und Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) nach der Sondervorschrift S1 in Kapitel 8.5 des ADR.... Fahrzeugen zur Beförderung von bestimmten radioaktiven Stoffen nach den Sondervorschriften S 11 und S 12 in Kapitel 8.5 des ADR....Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks befördert werden....fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in Aufsetztanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 m 3 befördert werden....batterie-fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m 3....Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern befördert werden....fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in ortsbeweglichen Tanks befördert werden....fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in MEGC 2) mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m 3 auf einer Beförderungseinheit befördert werden. 1) Die Vorschriften des ADR, und damit auch die Regelungen über die Schulung der Fahrzeugführer, finden keine Anwendung auf Beförderungen im Rahmen der Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 des ADR. 2) MEGC = Gascontainer mit mehreren Elementen = Beförderungsgerät, das aus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden sind und und die in einem Rahmen montiert sind. Quelle: Baumeister/Jessen, Das Güterkraftverkehrsunternehmen, Lose-Blatt, Hamburg: KO-Storck 1997 ff., Kap Abb Alle Bausteine enden mit einer schriftlichen Prüfung die einmal ohne Schulung wiederholt werden darf. Seite 1 von 8
2 ADR-Bescheinigung Nach absolvierter Schulung sowie bestandener Prüfung erstellt die Industrie- und Handelskammer eine sog. ADR-Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem von ihr anerkannten Lehrgang. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Zur Verlängerung muss vor Ablauf der Bescheinigung ein Auffrischungslehrgang besucht und durch Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Zeitlicher Umfang der Schulung und der Prüfung Gefahrgutfahrerschulung nach Kapitel 8.2 Anlage B zum ADR Erstschulung Auffrischungsschulung Basiskurs (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer) 18 UE Theorie / 1 UE Praxis 45 Min. Prüfung (30 Fragen / 5 zulässige Fehlantworten) (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer) 8 UE Theorie / 4 UE Praxis 30 Min Prüfung (15 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Aufbaukurs Tank 12 UE Theorie / 1 UE Praxis 45 Min. Prüfung (24 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Aufbaukurs Klasse 1 8 UE Theorie 30 Min. Prüfung (15 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Aufbaukurs Klasse 7 8 UE Theorie 30 Min. Prüfung (15 Fragen / 4 zulässige Fehlantworten) Legende: UE = Unterrichtseinheit Seite 2 von 8
3 Literatur Die nachfolgenden Literaturhinweise sollen Ihnen einen Überblick über die einschlägige Fachliteratur zur Gefahrgutfahrerschulung geben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Abstimmung mit Ihrem Lehrgangsveranstalter, welche Literatur im Unterricht eingesetzt wird, ist zu empfehlen. Achtung: Zum Wechsel von ADR 2011 nach ADR 2013 werden die Arbeitsmaterialien Schritt für Schritt erneuert. So, wie uns die Aktualisierungen vorliegen, werden wir die nachfolgenden Literaturhinweise korrigieren. Allgemeine Literatur Döring, Ingo Einführung in das ADR mit Ausblick auf Neuerungen 2013, ISBN , Düsseldorf: J. Fischer, Juli 2011 Ridder, Klaus Der Gefahrgut-Fahrer, ISBN: , 22. Aufl., Landsberg/Lech: ecomed, 2011 Lehrbücher für die Erstschulung Basiskurs Kölb, Gerd / Strothmann, Martin Basiskurs Trainingsbuch für Gefahrgutfahrzeugführer nach ADR/GGVSEB, ISBN: , 14. Auflage 2012, Hamburg: Storck, Dezember 2012 Rex, Frank / Heßling, Hans-Gerd Ausbildung der Fahrzeugführer gemäss ADR 2013, Basiskurs ISBN: , 9. Aufl., Düsseldorf: J. Fischer, 2013 Hildach, Uwe / Spohr, Wolfgang / Werny, Jürgen Erstschulung für den Gefahrgutfahrzeugführer, Basiskurs, Artikelnummer: 23205, 14. Aufl., München: Heinrich Vogel, 2013 Dr. Süselbeck, Gerhard Gefahrgut-Fahrerschulung Basiskurs ADR 2013, Artikel-Nr , Auflage , Wegberg: Verlag Günter Hendrisch, Ridder, Klaus / Sabath, Uta Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer, Basiskurs nach ADR 2013, ISBN: , 19. Auflage, Landsberg/Lech: ecomed, 2012 Seite 3 von 8
4 Lehrbücher für die Aufbaukurs Tank Kölb, Gerd / Strothmann, Martin Aufbaukurs Tankfahrzeugführer Trainingsbuch nach ADR,/GGVSEB, ISBN: , 11. Aufl., Hamburg: Storck 2013 Ridder, Klaus / Bütow, Torsten Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2013, ISBN: ISBN , 19. Aufl., Landsberg/Lech, ecomed 2012 Hildach, Uwe / Werny, Jürgen Erstschulung für den Gefahrgutfahrzeugführer, Aufbaukurs Tank, Artikelnummer: 23207, 14. Aufl., München: Heinrich Vogel, 2013 Rex, Frank / Heßling, Hans-Gerd Ausbildung der Fahrzeugführer gemäß ADR 2013, Aufbaukurs Tank, ISBN: , 8. Auflage, Düsseldorf: J. Fischer, 2013 Dr. Süselbeck, Gerhard Gefahrgut-Fahrerschulung Aufbaukurs Tank ADR 2013, Artikel-Nr , Auflage , Wegberg: Verlag Günter Hendrisch Lehrbücher für die Aufbaukurs Klasse 1 Stößer, Erwin / Schroer, Jürgen Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2013, ISBN: , 9. Aufl., Landsberg/Lech: ecomed, 2012 Ausbildung der Fahrzeugführer gem. ADR 2013, Aufbauklasse 1 ISBN ,.3 Aufl., Düsseldorf: J. Fischer, 2013 Lehrbücher für die Aufbaukurs Klasse 7 Ridder, Klaus Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2013, ISBN: , 8. Aufl., Landsberg/Lech: ecomed, 2013 Ausbildung der Fahrzeugführer gem. ADR 2013, Aufbauklasse 7, ISBN , 3. Aufl., Düsseldorf: J. Fischer, 2013 Seite 4 von 8
5 Lehrbücher für die Auffrischungsschulung Hildach, Uwe / Spohr, Wolfgang / Werny, Jürgen Fortbildung - Auffrischungsschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer, Artikelnummer: 23206, 14. Aufl., München: Heinrich Vogel, 2013 Sabath, Uta / Ridder, Klaus Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer, Schulung nach ADR 2013, ISBN: , 14. Aufl., Landsberg/Lech: ecomed, 2012 Rex, Frank / Heßling, Hans-Gerd Ausbildung der Fahrzeugführer gemäss ADR 2013, Auffrischungsschulung, ISBN: , 8. Aufl., Düsseldorf: J. Fischer, 2013 Dr. Süselbeck, Gerhard Gefahrgut-Fahrerschulung Fortbildung ADR 2013, Artikel-Nr. 1652, Auflage, Wegberg: Verlag Günter Hendrisch Kölb, Gerd / Strothmann, Martin Fortbildungskurs Trainingsbuch für Gefahrgutfahrzeugführer nach ADR/GGVSEB, ISBN: , 14. Auflage 2013, Hamburg: Storck, Januar 2013 Seite 5 von 8
6 Anschriften der Verkehrsverlage ecomed Sicherheit, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Justus-von- Liebig-Straße 1, Landsberg am Lech, Tel , Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Corneliusstr. 49, Düsseldorf, Tel , Verkehrsverlag HeMa e. K., Reiffstr. 2 a, Recklinghausen, Tel , info@verkehrsverlag-hema.de Storck Verlag, Striepenweg 31, Hamburg, Tel bzw. 161, vertrieb@storck-verlag.de, Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, München, Tel , servicecenter.vogel@verlag-heinrich-vogel.de Günter Hendrisch GmbH & Co. KG, Klinkumer Str. 40, Wegberg, Tel , info@hendrisch.de Ansprechpartner bei der IHK Mittlerer Niederrhein Andrea Schünke IHK Mittlerer Niederrhein Nordwall Krefeld Tel.: schuenke@krefeld.ihk.de Seite 6 von 8
7 Newsletter Verkehr Verkehrsinformationen der IHK Mittlerer Niederrhein In Zeiten zunehmender Informationsflut ist es für Unternehmer schwierig geworden, die relevanten Aspekte herauszufiltern. Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein nimmt diese Filterfunktion gerne für Sie war. In unserem Newsletter Verkehr finden Sie eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus vielen verschiedenen Quellen. Mit dem Newsletter Verkehr rufen Sie ein pdf-dokument ab, dass Ihnen in monatlicher Regelmäßigkeit die Möglichkeit bietet, weitere Informationen unentgeltlich anfordern zu können oder auch durch Anwahl des entsprechenden Links weitere Informationen im Internet zu sammeln. Schließlich können Sie auch unmittelbar über zu einzelnen Institutionen oder Personen Kontakt aufnehmen. Sie erhalten so regelmäßig Informationen über Neuerungen und Änderungen in der Verkehrspolitik bzw. in der Verkehrsinfrastruktur, im Straßengüter- und Personenbeförderungsrecht sowie zu anderen Verkehrsträgern (Schiene, Luft, Schifffahrt) zum Straßenverkehrsrecht, zum Gefahrgut- und Abfallrecht sowie zum Postverkehr und zur Telekommunikation. Ebenso werden Sie über Neuerungen in anderen Rechtsgebieten informiert, soweit ein Bezug zum Verkehrssektor besteht (z. B. Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Zollrecht, Umweltrecht). Als Unternehmen mit Sitz im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhein können Sie unseren Newsletter Verkehr und alle Zusatzleistungen regelmäßig unentgeltlich beziehen. Hierzu können Sie sich anmelden unter der Internetadresse: Sie werden dann ab sofort Mitte des jeweiligen Monats per über die Abrufmöglichkeit des jeweils aktuellen Dokumentes informiert. Außerdem besteht dann auch für Sie die Möglichkeit, in unserem Archiv, dass die Veröffentlichungen seit dem Jahre 2001 beinhaltet, zu recherchieren. Wir hoffen gerne, Ihnen mit diesem Informationsangebot bei Ihren betrieblichen Entscheidungen Unterstützung bieten zu können. Seite 7 von 8
8 Anlage 1 Liste der Lehrgangsveranstalter Lehrgangsveranstalter Anschrift Telefon Schulungsstätte/n ABZ GmbH, Ausbildungszentrum Forumstr. 12 für Logistik & Kraftverkehr Neuss 02131/ Neuss Bildungszentrum für Logistik Breitenbachstr. 51 a und Verkehr Ismar Mönchengladbach 02161/45685 Korschenbroich, Mönchengladbach BZ Bildungszentrum GmbH Tempelsweg Tönisvorst 02151/ Tönisvorst BZK Bildungszentrum Peter Bähren & Manfred Zachau GbR Gladbacher Str Viersen 02162/ Viersen Ausbildungsbereiche BK; AKT;FBL ; AK1 ; Kl. 7 Cronenberg & Sommer GmbH & Co. KG Oppumer Str Krefeld DEKRA Akademie GmbH Königsberger Straße Düsseldorf Euro-Fahrschule Hafenstr Neuss FAA Bildungsgesellschaft Helmholzstr. 27 Mönchengladbach mbh Viersen Gefahrgut-Umweltschutz Cornelius Giefer GmbH Green duck GmbH Sicherheitsberatungsgesellschaft für Gefahrgut und Umweltschutz mbh Gartenstr. 4 a Bedburg Stadtparkinsel Grevenbroich GTS Sicherheitsberatung Johann-Peters-Str Nettetal Heinrich Kehrbach GmbH Liebigstr Aurich KWD Logistik GmbH Konstantinstr Mönchengladbach TÜV-Akademie GmbH Siemesdyk 60 Ausbildungsbereich Krefeld Krefeld TÜV NORD Bildung Boettger Str. 8a GmbH & Co. KG Mönchengladbach WDB Ausbildung und Rather Weg 56 Weiterbildung Horst Hoeren Kerken 02159/51472 Krefeld 0211/ Krefeld, Mönchengladbach ; AK1 BK; FBL Neuss BK, AKT, FBL Krefeld, 02162/ Mönchengladbach, Neuss, Viersen 02272/4818 Dormagen, Kempen, Neuss, Viersen, Grevenbroich 02181/ / Dormagen 02153/7707 Nettetal, Willich, Schwalmtal, Viersen 04941/ / Nettetal Mönchengladbach BK; AKT; FBL;AK1;AK7 ; AK7 BK; AKT; FBL;AK1;AK /87780 Krefeld, Nettetal 02161/ Mönchengladbach 02833/ / Kempen, Krefeld, Nettetal, Schwalmtal, Willich Legende: BK = Basiskurs AKT = Aufbaukurs Tank FBL = Fortbildungslehrgang AK1 = Aufbaukurs Klasse 1 AK7 = Aufbaukurs Klasse 7 Seite 8 von 8
IHK-Merkblatt Stand: 19. Februar 2018
IHK-Merkblatt Stand: 19. Februar 2018 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt
MehrIHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016
IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt
MehrInformationen zur Gefahrgutfahrerschulung
Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt
MehrInformationen zur Gefahrgutfahrerschulung
Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. ADR-Bescheinigung/ADR-Card 3. Lehrgangsveranstalter 4. Literatur 5. Ansprechpartner bei der IHK Hinweis: Dieses Merkblatt
MehrMERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung
MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 04/2017 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 1500-0 Fax. 0611
MehrMERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung
MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 01/2016 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 15 00-0 Fax.
MehrMERKBLATT Standortpolitik
MERKBLATT Standortpolitik Gefahrgutfahrer Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR- Bescheinigung sein. Bislang galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung
MehrMerk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer
MehrInformationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
Ansprechpartner Gabriela Haschenz Telefon 0355 365-1103 E-Mail haschenz@cottbus.ihk.de Stand Januar 2016 Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Beförderung gefährlicher Güter Besondere
MehrIHK Information Gefahrgutfahrer
IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz
MehrMerkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)
Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251 E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn
MehrAusbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter
MehrAusbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar
MehrBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer
MehrVorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR
Letzte Aktualisierung: 2009-12-23 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg Tel. (08 21) 31 62-222 o.0731/173-255 Fax (08 21) 31 62-178 o.0731/173-174 Info@schwaben.ihk.de
MehrInformationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 27.03.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrVorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR
Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was
MehrInformationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer
Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer In welchen Fällen benötigen Gefahrgutfahrer eine besondere Schulung? Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer besteht beim Gefahrguttransport
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 15.10.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 30.07.2010 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrIHK - Terminüberblick Gefahrgutfahrerschulung gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
E r s t s c h u l u n g IHK - Terminüberblick Gefahrgutfahrerschulung gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB Stand: 15.03.2017 Beginn Ende Veranstalter Telefon Kurse 20.03.2017 24.03.2017 GBS Gesellschaft für Berufsausbildung
MehrSchulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer
Stand: November 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrFortbildungen im Bereich Güterverkehr
Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung
MehrGefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum
AADR-Fahrerschulungen D R - F a h r e r s c h u l u n g e n Gefahrguttransport «Vertrauen V e r t rin a die, u e n i n d i e, ddie i es e machen! e s m» a c h e n!» Um gefährliche Güter zu transportieren,
MehrGefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.
Stand: Januar 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrAusbildung der Gefahrgutfahrer/innen
Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen Schulungs-/ssystem ADR-Schulungsbescheinigung ( ADR-Card ) Anerkannte Schulungsveranstalter Verkehr Stand: 10/2016 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Schulungspflicht
MehrJuli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung
LEHRGÄNGE UND SEMINARE Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung www.schiffner-gefahrgut.de Nützliches Zubehör für den sicheren und vorschriftenkonformen Transport Ihrer
MehrINFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER
MERKBLATT Standortpolitik SCHULUNGSPFLICHT FÜR GEFAHRGUTFAHRER Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Grundsätzlich müssen
MehrAntrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen
Antrag auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Veranstalter zur Durchführung von Lehrgängen nach Kapitel. 8.2 des ADR und der Satzung der Industrie-
MehrBestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher
MehrGefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.
Stand: Mai 2015 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrVerzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
MehrTeil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343
ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrMitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen
Begleitpapiere ADR 2017 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung
Mehr1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I
Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
Mehrecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7.
ecomed Sicherheit Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. Aktualisierung ecomed Landsberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609
MehrGefahrgut Büro Karl Loacker. Kursprogramm EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung
Gefahrgut Büro Karl Loacker Kursprogramm 2008 EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung gefahrgut@loacker.li info@gefahrgut.li www.loacker.li www.gefahrgut.li Telefon: +423 373 70 10 Fax: +423 373 70 11 Natel:
MehrGefahrgut Büro Karl Loacker. Kursprogramm EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung
Gefahrgut Büro Karl Loacker Kursprogramm 2007 EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung info@gefahrgut.li www.gefahrgut.li Telefon: +423 373 70 10 Fax: +423 373 70 11 Natel: +41 (0)78 600 32 55 Einleitung Name:
MehrFreie Übersetzung K. Willems 02/2010
22. Januar 2010 Ministerieller Erlass, welcher die im Artikel 48bis2 des Königlichen Erlasses vom 01. Dezember 1975 bezüglich die allgemeine Ordnung über den Strassenverkehr erwähnten Gefahrgüter bestimmt.
MehrGefahrgutbeauftragte. Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis
Gefahrgutbeauftragte Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 3 2. Bestellung von Gefahrgutbeauftragten 3 3. Befreiungen von der Pflicht
MehrMitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen
Begleitpapiere ADR 2015 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung
MehrGiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10
Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten Teil 12 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-11074-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.12.2016 bis 20.12.2021 Ausstellungsdatum: 21.12.2016 Urkundeninhaber:
MehrAntrag auf Anerkennung/Modifikation/Wiedererteilung
zurück an Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar Team Prüfungen Rheinstr. 89 64295 Darmstadt Antrag auf Anerkennung/Modifikation/Wiedererteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach Kapitel
MehrGefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften
Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-14153-02-03 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.12.2016 bis 14.04.2020 Ausstellungsdatum: 12.01.2017 Urkundeninhaber:
MehrWeiterbildung Gefahrgut
2012 Weiterbildung Gefahrgut Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international
MehrAntrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* )
Seite 1 von 12 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid erteilt am:
MehrZum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens
MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrMerkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter)
Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage Die Schulung und Bestellung von Gefahrgutbeauftragten ist seit 1991 in Deutschland
MehrName/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer. -Adresse
Industrie- und Handelskammer Cottbus FB I Standortpolitik, Verkehr und Handel Goethestraße 1 03046 Cottbus Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid: erteilt am: Gebühr EUR: Bemerkungen: ANTRAG
MehrDer Gefahrgutbeauftragte
Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage
MehrVorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn
Herausgegeben von Railion Deutschland AG (ehemals DB Cargo AG) Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSE und Aktueller Stand: Nachtrag 12 März 2007 TÜV-Media GmbH Verantwortlich
MehrDem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt.
INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN Unternehmen die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), müssen in der Regel
Mehrzur allgemeinen Kaufkraft zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft und zum Einzelhandelsumsatz sowie zur Einzelhandelszentralität
Kaufkraftdaten djama - Fotolia.com Sie benötigen für einen Businessplan Daten zur allgemeinen Kaufkraft zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft und zum Einzelhandelsumsatz sowie zur Einzelhandelszentralität
MehrBasisinformation Existenzgründung im Omnibusverkehr
Basisinformation Existenzgründung im Omnibusverkehr Inhalt: 1. Erlaubnispflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr 2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung 3. Fachkundeprüfung/Sachgebiete
Mehr2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en):
Industrie- und Handelskammer Schwaben Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Olgastr. 97-101 89073 Ulm/Donau Antrag auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen nach Kapitel 8.2 ADR in
MehrGefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen
Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 33 Jahren in Kärnten; seit mehr
MehrIHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015
IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrAnlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS
MehrBestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher
MehrGeförderte Weiterbildung 2014
Geförderte Weiterbildung 2014 bei der TÜV SÜD Akademie GmbH in Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, Geförderte Weiterbildung ist für Arbeitslose, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessant:
MehrGefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018
Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018 WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 34 Jahren in Kärnten; seit mehr als 60 Jahren in Österreich
MehrAufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer
Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmerunterlagen (Broschüre) Bearbeitet von Klaus Ridder 9. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. ca. 158 S. Paperback ISBN 978 3 609 68536
MehrIHK-Merkblatt Stand: 12.01.2016
IHK-Merkblatt HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine
MehrVeranstaltungskalender 2018
Veranstaltungskalender 2018 DEKRA Akademie und Regensburg Mit SICHERHEIT durch Training Transport/Verkehr Lager/Logistik Gabelstapler/Krane Gefahrgut Umweltschutz/Arbeitsschutz Handwerk Industrie Baugewerbe
MehrS a t z u n g. vom 21. Juni Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 21. Juni 2012 aufgrund von
S a t z u n g betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 21. Juni 2012 Die Vollversammlung
MehrFahrschule Michael Oehm
Weitere Angebote: Fahrerlaubnisausbildung Klassen: AM: Kleinkrafträder und Quads bis 50 ccm (Mindestalter 15 Jahre) A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Mindestalter 16 Jahre) A2: Krafträder bis 35 KW A:
MehrKursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR
Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Tank müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern,
MehrSchulungen 2. Halbjahr Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L.
Hamburg Schulungen 2. Halbjahr 2017 - Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L SVG - Wir bewegen Logistik. ADR / Gefahrgut-Kurse Fahrer kennzeichnungspflichtiger
MehrSchulungen 1. Halbjahr Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L
Hamburg Schulungen 1. Halbjahr 2017 - Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L SVG - Wir bewegen Logistik. ADR / Gefahrgut-Kurse Fahrer kennzeichnungspflichtiger
MehrBasiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer
Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2013 - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) von Klaus Ridder, Uta Sabath 19. Auflage 2012 ecomed Landsberg 2012 Verlag
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-12079-01-01 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.11.2014 bis 20.11.2019 Ausstellungsdatum: 15.12.2014 Urkundeninhaber:
MehrSeminarkalender 2016. Terminübersicht DEKRA Akademie Gelsenkirchen, Essen. DEKRA Akademie GmbH. DEKRA Akademie GmbH
0 JANUAR FEBRUAR MÄRZ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 APRIL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 JULI 0 AUGUST SEPTEMBER 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 NOVEMBER DEZEMBER 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kreuz Essen-Nord 0 Hafenstraße Welkerhude Essen Tel.:
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will,
MehrVerkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg. Nürnberg.
Verkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg 100 % 2018 W GM TERMINPLAN 2018 Nürnberg = www.verkehrsakademie.de INHALTSVERZEICHNIS Module zur Weiterbildung/Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG Erwerb der
MehrTerminplanung. Seminare
& K. - H. Windmüller Terminplanung Seminare 2016 Arbeitssicherheitsschulungen & Karl - Heinz Windmüller Diemstraße 4 D - 53881 - Wißkirchen Telefon Herr Pohl: +49 / (0) 173 / 70 94 626 +49 / (0) 2251 /
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrZuständige Behörden in Deutschland
Zuständige Behörden in Deutschland (Adressen der für die Anwendung des RID zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen gemäß Abschnitt 1.8.4 RID) (1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau-
MehrVerkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg Standort Würzburg 100 % Würzburg.
Verkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg Standort Würzburg 100 % 2018 W GM TERMINPLAN 2018 Würzburg = www.verkehrsakademie.de INHALTSVERZEICHNIS Module zur Weiterbildung/Beschleunigte Grundqualifikation nach
MehrGefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
MehrVeranstalter/Literaturhinweise/Genehmigungsbehörden
Veranstalter/Literaturhinweise/Genehmigungsbehörden 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung
Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................
MehrDie Dauer der Ergänzungsprüfung beträgt 50 Minuten für einen Verkehrsträger. Sie. erhöht sich jeweils um 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger.
MERKBLATT Berufliche Bildung PRÜFUNG FÜR GEFAHRGUTBEAUFTRAGTE Laut 3, Absatz 3 der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV) darf als
MehrGefahrgutfahrer - Infos
Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über
MehrZum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (Stand September 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrLiteraturhinweise, Genehmigungsbehörden, Veranstalter
Literaturhinweise, Genehmigungsbehörden, Veranstalter 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen
MehrBESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)
BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der
MehrMerkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen
Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die
MehrImpressionen von den 5. Deutschen Gefahrgut Sicherheitstagen 2013
Impressionen von den 5. Deutschen Gefahrgut Sicherheitstagen 2013 Dienstag, 17. September 2013 9.00 Uhr Begrüßung Dr. Lothar Kaufmann Abteilungsleiter Verkehr und Straßen Ministerium des Innern, für Sport
MehrIHK-Merkblatt Stand: Mai 2010
IHK-Merkblatt Stand: Mai 2010 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
Mehr