Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen 1 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN BZW. SICHERHEITSGEBER... 1
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- Julius Heintze
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1 Inhaltsverzeichnis Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen Inhaltsverzeichnis Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen 1 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN BZW. SICHERHEITSGEBER Firma, Sitz, Ort des Emittenten bzw. Sicherheitsgebers Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresresp. Zwischenabschluss ANGABEN ÜBER DEN VALOR Kurzbeschreibung des Valors Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit Valorennummer und ISIN Währung Emissionspreis Handelsmenge und Ratio Mit dem Valor verbundene Rechte Stillhalter-Optionen Ausübungsmodalitäten Laufzeit Zahlstellen, Ausübungsstellen Sekundärkotierung/Dual Listing
2 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange 2.13 Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit Hinweis auf die Risiken Anwendbares Recht und Gerichtsstand ANGABEN ZU DEN BASISWERTEN Optionen, welche nach Wahl des Emittenten, des Investors oder aufgrund der Börsenkurse des Basiswertes entweder zur Lieferung des Basiswertes oder zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Optionen auf Beteilungsrechte oder Forderungsrechte Optionen auf Fondsanteile Optionen, welche anstatt zur Lieferung des Basiswertes ausschliesslich zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Optionen auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Optionen auf Fondsanteile Optionen auf Indices Optionen auf Währungen, Edelmetalle oder Rohstoffe ALLGEMEINE ANGABEN Rechtsgrundlage Vertreter Verweis auf das Registrierungsdokument VERANTWORTUNG FÜR DIE WERTPAPIERBESCHREIBUNG
3 Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen 1 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN BZW. SICHERHEITSGEBER 1.1 Firma, Sitz, Ort des Emittenten bzw. Sicherheitsgebers Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt. 1.2 Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahres- resp. Zwischenabschluss Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten eingetreten sind, müssen im Kotierungsprospekt beschrieben werden. Andernfalls ist eine negative Bestätigung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen (Art. 34 Abs. 2 KR und Art. 51 Ziff. 3 KR). 2 ANGABEN ÜBER DEN VALOR 2.1 Kurzbeschreibung des Valors Angabe von Optionstyp (Call/Put) und Ausübungstyp (Amerikanisch/ Europäisch), Payoff-Diagramm möglich. 2.2 Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit Gesamtbetrag der Emission. Ist dieser Betrag nicht festgesetzt oder kann er erhöht werden (zum Beispiel durch Aufstockung), so muss dies erwähnt werden. Sodann ist die Anzahl der emittierten Valoren zu verzeichnen. 2.3 Valorennummer und ISIN Valorennummer und ISIN des Valors. 2.4 Währung Währung des Valors. 2.5 Emissionspreis Angabe des Emissionspreises. 2.6 Handelsmenge und Ratio Angabe über minimale und maximale Handelsmenge sowie über das massgebliche Ausübungsverhältnis. 2.7 Mit dem Valor verbundene Rechte Kurze Darstellung der mit dem Valor verbundenen Rechte; insbesondere ist, wenn eine Barabgeltung vorgesehen ist, auf diese Tatsache hinzuweisen. 1
4 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange 2.8 Stillhalter-Optionen Unter dem Titel «Absicherung des Emittenten» eine Erklärung, dass die entsprechende Anzahl Basiswerte dem Emittenten und/oder den Inhabern der Optionen verpfändet oder hinterlegt ist, damit der Emittent jederzeit seinen Verpflichtungen zur Lieferung der Titel nachkommen kann. 2.9 Ausübungsmodalitäten Kurze Darstellung der Modalitäten der Ausübung und des Zeitpunktes der letztmöglichen Ausübung (einschliesslich Uhrzeit). Auf Einschränkungen der Ausübbarkeit, wie namentlich die Beschränkung der maximal zulässigen Ausübungszahl pro Tag, die Festlegung von minimalen Ausübungszahlen, sowie auf abweichende Valutaregelungen (zum Beispiel Valuta am Bankarbeitstag nach der Ausübung) ist gesondert hinzuweisen. Falls eine automatische Ausübung durch den Emittenten vorgesehen ist, so ist dies anzugeben Laufzeit Laufzeit der Emission unter Angabe des letzten Handelstages einschliesslich der Uhrzeit, zu welcher der Handel eingestellt werden soll. Bei Valoren, für welche eine Ausübung vorgesehen ist: Fällt die Ausübungsfrist des Valors nicht mit der Laufzeit zusammen, so ist dies anzugeben. Bei Valoren, für welche am Ende der Laufzeit eine Rück- oder Auszahlung vorgesehen ist: Fällt der Stichtag für die Berechnung dieser Rück- oder Auszahlung nicht mit dem Ende der Laufzeit zusammen, so ist dies anzugeben Zahlstellen, Ausübungsstellen Angaben über die Zahlstellen und Ausübungsstellen Sekundärkotierung/Dual Listing Bei Sekundärkotierung bzw. Dual Listing ist auf diesen Umstand unter Nennung der entsprechenden Börse (inklusive Segment) hinzuweisen Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit Übertragbarkeit des Valors und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit. Insbesondere ist deutlich auf allfällige Verkaufsbeschränkungen des ausländischen Rechts hinzuweisen. Die Zulassungsstelle regelt die Einzelheiten in einer Richtlinie Hinweis auf die Risiken Hinweis über die Risiken einer Anlage in den Valor. Es steht dem Emittenten offen, das Verlustpotenzial in Worten zu beschreiben oder eine grafische Darstellung der Wertentwicklung des Valors in Abhängigkeit vom Basiswert abzubilden. 2
5 Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen 2.15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Rechtsordnung, nach der die Valoren begeben wurden, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand. 3 ANGABEN ZU DEN BASISWERTEN Die Wertpapierbeschreibung hat folgende Angaben über den Basiswert zu enthalten: 3.1 Optionen, welche nach Wahl des Emittenten, des Investors oder aufgrund der Börsenkurse des Basiswertes entweder zur Lieferung des Basiswertes oder zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Optionen auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Bei Optionen, welche sich auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte beziehen, sind die folgenden Angaben über diese Basiswerte in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung (falls dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt) des Emittenten der Basiswerte; falls es sich bei den Basiswerten um Forderungsrechte handelt, welche mit einer Sicherstellung versehen sind, sind diese Angaben auch für den Sicherheitsgeber zu machen; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Basiswerte kotiert sind; c. Bezeichnung der Basiswerte, einschliesslich deren Nennwert oder Stückelung; d. Valorennummer und ISIN der Basiswerte; e. Angabe, ob es sich bei den Basiswerten um Namen- oder Inhabertitel handelt; f. Übertragbarkeit der Basiswerte und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit; g. Angaben über die Kursentwicklung der Basiswerte während der letzten drei Jahre; h. Hinweis, wo die aktuellen Geschäftsberichte, welche sich auf die Emittenten der Basiswerte beziehen, während der gesamten Laufzeit der Valoren spesenfrei bezogen werden können. 3
6 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange Bei Optionen auf Baskets, welche aus mindestens fünf Beteiligungs- oder Forderungsrechten bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Firmen der Gesellschaften; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Beteiligungs- oder Forderungsrechte kotiert sind; d. Gewichtung im Basket Optionen auf Fondsanteile Bei Optionen, welche sich auf Fondsanteile beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Beschreibung des Fonds einschliesslich Firma der Gesellschaft, welche den Fonds emittiert und bewirtschaftet, sowie Angaben zur Zusammensetzung des jeweiligen Fonds; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fondsanteile kotiert sind; c. Art und Häufigkeit der Publikation des Wertes der Fondsanteile; d. Bestätigung, dass der Fonds von der EBK bewilligt worden ist. Bei Optionen auf Baskets, welche aus mindestens fünf Fonds bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Namen der Fonds; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes der Fonds; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fonds kotiert sind; d. Gewichtung im Basket; e. Angabe, dass die Fonds von der EBK bewilligt wurden. 3.2 Optionen, welche anstatt zur Lieferung des Basiswertes ausschliesslich zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Optionen, welche den Kursverlauf eines oder mehrerer Basiswerte abbilden und während oder am Ende der Laufzeit eine Barausschüttung vorsehen Optionen auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Bei Optionen, welche sich auf Beteiligungs- oder Forderungsrechte beziehen, sind die folgenden Angaben über diese Basiswerte in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: 4
7 Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen a. Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung (falls dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt) des Emittenten der Basiswerte; falls es sich bei den Basiswerten um Forderungsrechte handelt, welche mit einer Sicherstellung versehen sind, sind diese Angaben auch für den Sicherheitsgeber zu machen; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Basiswerte kotiert sind; c. Bezeichnung der Basiswerte, einschliesslich deren Nennwert oder Stückelung; d. Angaben über die Kursentwicklung der Basiswerte während der letzten drei Jahre; e. Valorennummer und ISIN der Basiswerte; f. Angabe, ob es sich bei den Basiswerten um Namen- oder Inhabertitel handelt; g. Art und Häufigkeit der Veröffentlichung der jeweiligen Kurse der Basiswerte. Bei Optionen auf Baskets, welche aus mindestens fünf Beteiligungs- oder Forderungsrechten bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Firmen der Gesellschaften; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Beteiligungs- oder Forderungsrechte kotiert sind; d. Gewichtung im Basket Optionen auf Fondsanteile Bei Optionen, welche sich auf Fondsanteile beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Beschreibung des Fonds einschliesslich Name der Gesellschaft, welche den Fonds emittiert und bewirtschaftet, und Angaben zur Zusammensetzung des jeweiligen Fonds; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fondsanteile kotiert sind; c. Art und Häufigkeit der Publikation des Wertes der Fondsanteile; d. Angabe, dass der Fonds von der EBK bewilligt wurde. 5
8 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange Bei Optionen auf Baskets, welche aus mindestens fünf Fonds bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Namen der Fonds; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes der Fonds; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fonds kotiert sind; d. Gewichtung im Basket; e. Bestätigung, dass die Fonds von der EBK bewilligt wurden Optionen auf Indices Bei Optionen, welche sich auf Indices beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. summarische Beschreibung der Indices einschliesslich Namen der Stelle, welche den Index berechnet und publiziert, sowie Angaben über die Berechnungsweise; b. Art und Häufigkeit der Publikation der Indices; c. Angaben über die Kursentwicklung der Indices während der letzten drei Jahre Optionen auf Währungen, Edelmetalle oder Rohstoffe Bei Optionen, welche sich auf Währungen, Edelmetalle oder Rohstoffe beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Beschreibung der Basiswerte; b. Nennung und Beschreibung der Märkte, an welchen die Basiswerte gehandelt werden, unter Angabe des Datums der Gründung, der durchschnittlichen täglichen Handelsvolumina, des Status der jeweiligen Märkte in ihren Heimatländern sowie des Namens der zuständigen Überwachungsbehörde; c. Art und Häufigkeit der Publikation der Preise der Basiswerte; d. Angaben über die Kursentwicklung der Basiswerte während der letzten drei Jahre. 4 ALLGEMEINE ANGABEN 4.1 Rechtsgrundlage Angaben über die Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund derer der Valor begeben wurde oder begeben wird. 4.2 Vertreter Hinweis auf eine allfällige Vertretung durch einen anerkannten Vertreter gemäss Art. 50 KR. 6
9 Schema F Wertpapierbeschreibung für Standard-Optionen 4.3 Verweis auf das Registrierungsdokument Die Wertpapierbeschreibung hat einen Hinweis auf das Registrierungsdokument (RD) sowie allfällige Addenda zu enthalten. 5 VERANTWORTUNG FÜR DIE WERTPAPIERBESCHREIBUNG Die Wertpapierbeschreibung muss Namen und Stellung, bei juristischen Personen oder Gesellschaften Firma und Sitz der Personen oder Gesellschaften aufführen, die für den Inhalt des Kotierungsprospekts oder gegebenenfalls für bestimmte bezeichnete Abschnitte die Verantwortung übernehmen; er muss eine Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften enthalten, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 7
10 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange
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