Konzept Sozialpädagogische Familienbegleitung spf-schwyz GmbH. Was ist Sozialpädagogische Familienbegleitung?
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- Heinrich Klein
- vor 7 Jahren
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1 -schwyz Konzept Sozialpädagogische Familienbegleitung spf-schwyz GmbH Was ist Sozialpädagogische Familienbegleitung? Sozialpädagogische Familienbegleitung ist eine umfassende Erziehungs- und Familienhilfe, die sich im Alltag der Familie abspielt. Sie richtet sich an die Familie als Ganzes, wobei eine gesunde Entwicklung der Kinder oberste Zielsetzung ist. Wenn nötig und im Einverständnis mit der Familie bezieht sie auch das Umfeld der Familie mit ein und arbeitet mit Grosseltern, Nachbarn, Ärzten und Lehrpersonen zusammen. Sie erstreckt sich durchschnittlich über 1-2 Jahre, wobei Einsatzdauer und Zielsetzung an Standortgesprächen mit der Familie und zuweisenden Stellen abgesprochen werden. Was will spf-schwyz? Lösungen suchen, Veränderungen wagen Ziel von spf-schwyz ist es, Familien in schwierigen Situationen so zu begleiten und zu unterstützen, dass sie wieder selbstständig handeln und entscheiden können und sich die Kinder gesund entwickeln. Methoden spf-schwyz arbeitet mit vielfältigen Methoden aus Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Im Vordergrund steht eine lösungs- und ressourcenorientierte Arbeitsweise.
2 -2- Wer kann bei uns anfragen? Alle! Im gemeinsamen Gespräch lässt sich am schnellsten und einfachsten klären, ob spf sinnvoll eingesetzt werden kann. Fragen kostet nichts, verpflichtet zu nichts und alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Es sind die Familien selber, Sozialdienste, Vormundschafts- und Fürsorgebehörden, Bekannte und Verwandte oder auch Lehrpersonen und Ärzte, die anfragen. Wann ist der Einsatz von spf sinnvoll? Wenn ein Problem die ganze Familie belastet, eine reine Beratung zu wenig und eine einschneidendere Massnahme wie Fremdplatzierung der Kinder zu viel ist, macht der Einsatz von spf Sinn. Worum geht es? Darüber bestehen manchmal verschiedene Ansichten. In einem ersten Schritt unterstützt spf die Familie und zuweisenden Stellen darin, Klarheit zu schaffen und sich auf gemeinsame Zielsetzungen zu einigen. Minimalste Voraussetzung: Die Familie öffnet der Familienbegleiterin die Türe. Häufig anzutreffende Probleme sind: Auffälligkeiten der Kinder in und ausserhalb der Familie Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung Erziehungsschwierigkeiten Anzeichen von Verwahrlosung Beziehungsprobleme Gesundheitliche Probleme Psychische Krankheiten Suchtprobleme Gewalt Sexuelle Ausbeutung Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden Integrationsprobleme
3 -3- Was macht eine Familienbegleiterin? Alles, was hilft! Gespräche können am Küchentisch oder im Kinderzimmer, mit einem, mehreren oder allen Familiemitgliedern stattfinden. Manchmal spricht sich s leichter beim gemeinsamen Kartoffelnschälen oder Spazieren. Positive Momente können nicht nur in Gesprächen, sondern beim gemeinsamen Spielen, Kochen oder Essen erlebt werden. Schwierige Situationen werden zusammen gemeistert, neue Verhaltensweisen Schritt für Schritt eingeübt. Die Familienbegleiterin kann mit den Eltern Gespräche mit Schule und Ämtern vorbereiten und üben oder die Eltern an diese Gespräche begleiten. Auch eine Begleitung zum Spielplatz, zum Einkaufen oder in die Bibliothek kann hilfreich sein. Im Alltag zeigen sich die positiven und kreativen Seiten einer Familie, die für Lösungen genutzt werden. Selbstvertrauen und Eigeninitiative werden gestärkt. Im Zentrum steht die gesunde Entwicklung der Kinder. Qualitätskontrolle Familienbegleiterinnen von spf-schwyz haben eine Grundausbildung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik und Zusatzausbildungen wie Familienberatung, Mediation oder Erwachsenenbildung. Sie bilden sich kontinuierlich weiter. Die Ziele jeder Begleitung werden in einem Vertrag zwischen der zuweisenden Stelle, der Familie und spf-schwyz festgehalten und bei regelmässigen Standortgesprächen überprüft. Diese Gespräche werden protokolliert. Bezüglich Aktenführung, Datenschutz und Schweigepflicht hält sich spf-schwyz an den Berufskodex des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit.
4 -4- Wie läuft spf in der Regel ab? 1. Anfrage Gemeinsam wird geklärt, ob spf sinnvoll ist und wie weiter vorgegangen werden soll. Wir schauen die Familiensituation zusammen an, um gegenseitige Erwartungen zu klären. Transparenz ist uns wichtig. 2. Regelung der Finanzierung Es ist sinnvoll, dass vor dem Erstgespräch eine Kostengutsprache vorliegt, um Enttäuschungen vorzubeugen. In Ausnahmefällen kann diese erst nach dem Erstgespräch eingeholt werden, z.b. wenn noch zu viele offene Fragen bestehen. 3. Erstgespräch Am Erstgespräch nehmen die Familie, die zuweisende Stelle und von spf-schwyz die Koordinatorin und die Familienbegleiterin teil. Falls erwünscht, sind noch weitere Personen aus dem Helfernetz dabei. Das Gespräch findet in den Büros der zuweisenden Stelle statt, manchmal auch bei der Familie zu Hause. Noch offene Fragen werden geklärt und die Zielsetzungen für die Probezeit gemeinsam festgelegt. 4. Vertrag In einem Vertrag werden Zielsetzung, Begleitungsintensität und -schwerpunkte sowie die Finanzierung festgehalten. Vertragspartner sind die Familie, die zuweisende Stelle, die Familienbegleiterin und die Koordinatorin. 5. Probezeit Die dreimonatige Probezeit dient vor allem dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses. Die Praxis zeigt, ob die Familie die Begleitung nutzen kann. 6. Endprobezeitgespräch Mit Familie, zuweisender Stelle und spf-schwyz wird die Probezeit ausgewertet. Es wird geklärt, ob eine Weiterführung von spf sinnvoll ist. Meist können die Zielsetzungen noch genauer formuliert werden. Das Gespräch wird zuhanden aller Beteiligten protokolliert. 7. Hauptphase Die zielgerichtete Arbeit steht im Zentrum.
5 -5-8. Standortgespräche Geplant sind halbjährliche Standortgespräche mit allen Beteiligten. Die Begleitung wird ausgewertet und es wird entschieden, ob und wie die Begleitung weitergeführt werden soll. Nach Bedarf können neue Zielsetzungen ausgehandelt werden. Die Protokolle dieser Gespräche dienen den zuweisenden Stellen als Unterlagen für allfällige Berichte und Anträge. 9. Abschlussphase In einer loseren Form von Begleitung wird die Familie darin unterstützt, das Erreichte beizubehalten. Langsam gilt es loszulassen. Gemeinsam wird überprüft, was die Familie nach Ablauf der Begleitung noch braucht. Der Abschied wird sorgfältig gestaltet. 10.Abschlussgespräch Die gesamte Begleitung wird ausgewertet. Welche Ziele wurden erreicht? Was hat sich in der Familie verändert? Oft sind diese Gespräche sehr berührend, zeigt sich doch erst beim Zurückschauen auf eine längere Zeit das ganze Spektrum von Veränderungen. Wir sind klein und flexibel und passen uns den Umständen an; für uns gilt: Keine Regel ohne Ausnahme, aber immer zum Wohle der Kinder und ihrer Familien. Was kostet spf und wer bezahlt? Die Kosten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Kostenblatt. In der Regel wird die Sozialpädagogische Familienbegleitung über Fürsorgeleistungen finanziert. Je nach Situation kann ein Teil durch Ergänzungsleistungen, Opferhilfe, Fondsgelder, Elternbeiträge usw. übernommen werden. Die Abklärungen betreffend die Finanzierung obliegen der zuweisenden Stelle in Zusammenarbeit mit der Fürsorgebehörde oder dem Sozialdienst.
6 -6- Rechtliche Aspekte Im schweizerischen Recht fehlt, im Gegensatz zum deutschen Recht, wo Sozialpädagogische Familienhilfe seit 1992 als Massnahme im Kinderund Jugendhilfegesetz verankert ist, eine vergleichbare, spezifische Bestimmung auf Bundesebene. In einzelnen Kantonen wird spf als Massnahme im Bereich der Erziehungshilfe ausdrücklich aufgeführt. Im Kanton Schwyz fehlt eine solche spezifische Erwähnung von spf. Hier stützen sich die Behörden bei der Anordnung und Finanzierung von spf hauptsächlich auf 16 Absatz 3 des Sozialhilfegesetzes: Gesetzgebung über die öffentliche Sozialhilfe 16 Absatz 3: Kindern und Jugendlichen ist eine ihren Bedürfnissen angepasste Pflege und Erziehung sowie eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Das Amt für Gesundheit und Soziales nimmt in einem Brief aus dem Jahr 1996 an die Fürsorgebehörden und Sozialdienste im Kanton wie folgt Stellung: Die Sozialpädagogische Familienbegleitung ist ein Angebot mit präventivem Charakter, welches - rechtzeitig eingesetzt - oft einschneidendere Massnahmen (z.b. Heimplatzierungen von Kindern) überflüssig macht. Wir empfehlen deshalb den zuständigen Fürsorgebehörden, im Sinne der Prävention sowie der Entlastung der kommunalen und regionalen Sozialdienste von dieser Dienstleistung Gebrauch zu machen Spezialauträge Spf-schwyz bietet nebst Sozialpädagogischer Familienbegleitung auch Spezialaufträge für Behörden an. - Besuchsregelungen und begleitungen - Mediationen in Familien - Abklärungsaufträge Wollerau, 1. Januar 2013
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