Gestaltungsplan Mühlebach

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1 Kanton Schwyz Gemeinde Altendorf Gestaltungsplan Mühlebach Sonderbauvorschriften 1lt.,- 4, Tage öffentlich aufgelegt vom bis.. Vom Gemeinderat erlassen am ~..~:..~.. :.:...?.. ~~..

2 Gemeinde Altendorf. Gestaltungsplan Mühlebach. Sonderbauvorschritten 2 Antrag des Grundeigentümers Die nachfolgenden Grundeigentümer beantragen dem Gemeinderat Altendorf den bestehenden Gestaltungsplan Mühlebach im Sinne der nachfolgenden Sonderbauvorschriften abzuändern, Altendorf, den.0..:.11:.~ Unterschrift Grundeigentümer KTN Fläche March Invest AG '515 m 2 Erbengemeinschaft Marty m 2 Priska Hegner-Marty Robert Hegner-Marty m 2 Erbengemeinschaft Marty m 2 Erbengemeinschaft Marty m 2 Erbengemeinschaft Marty m 2 First Garage AG m * 6. November 2008 Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Qualitätsmanagement Bearbeitung Gestaltungsplan Mühlebach March Invest AG, Zürcherstrasse 37f, 8852 Altendorf Remund + Kuster, Büro für Raumplanung AG, 8808 Pfäffikon SQS-Zertifikat ISO 9001: 2000 vom 9. Juli 2005 Jörg Bernhardsgrütter H: \ Objekte\ Altendorf Mühlebach \ 06 Planer\6.2 Architekt\Gestaltungsplan \ _Sonderbauvorschritten.doc

3 Gemeinde Altendorf, Gestaltungsplan Mühlebach, Sonderbauvorschriften 4 Bestimmungen Art. 1 Rechtsgrundlage Erlass Der Gemeinderat Altendorf erlässt gestützt auf 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie auf Art, 3 und 54 des Baureglements (BR) der Gemeinde Altendorf vom 26, März 1991 und 3, September 1996 (Teilrevision) den Gestaltungsplan Mühlebach, Art. 2 Planungsziele / Zweck Qualitätsverbesserung Hohe Wohnqualität Zeitgemässer Standard Optimale Ausnützung Wohn- und Gewerbehaus Lärmschutz Gemeinschaftliche Freiflächen 1 Der Gestaltungsplan soll die folgenden Bauabsichten ermöglichen und differenzierend zur Regelbauweise die Qualitätsverbesserung aufzeigen: 2 Verdichtete Wohnüberbauung mit hoher Wohnqualität im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, 3 Realisierung von attraktiven Wohnungen, die einem zeitgemässen Standard entsprechen, 4 Optimale Ausnützung des Bauareals durch eine ganzheitliche Planung, 5 Planung eines Wohn- und Gewerbehauses als Abschluss der Wohnüberbauung gegenüber der anliegenden Gewerbezone, 6 Einhaltung des Planungswertes der Empfindlichkeitsstufe 111 (ES 111) aufgrund neuer Lärmschutzwände, baulichen Massnahmen am Gebäude und die korrekte Anordnung sowie Ausrichtung der lärmempfindlichen Räume, 7 Förderung der Quartiergemeinschaft durch gemeinsames Eigentum (Stockwerkeigentum) und ein Angebot von gemeinsam nutzbaren Freiflächen, Art. 3 Geltungsbereich Perimeter Übriges Recht 1 Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans ist mit dem 11 Perimeter Gestaltungsplan \\ im zugehörigen Situationsplan 1:500 definiert, 2 Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Baureglements (BR) der Gemeinde Altendorf, H: \ Objekte\ Altendorf Mühlebach \ 06 Planer\6.2 Architekt\ Gestaltungsplan \ _Sonderbauvorschriften,doc

4 Gemeinde Altendort. Gestaltungsplan Mühlebach, Sonderbauvorschriften 5 Art. 4 Bestandteile Verbindliche und orientierende Bestandteile Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden Bestandteilen: Verbindliche Bestandteile: Situationsplan 1:500 vom 6. November 2008 Sonderbauvorschriften (SBV) vom 6. November 2008 Orientierender Bestandteil: Erläuterungsbericht mit Richtprojekt vom 6. November 2008 Richtprojekt zum Gestaltungsplan, Situation Erdgeschoss vom 6. November 2008 Art. 5 Hauptbauten Baubereiche Äussere Abmessung 1 Hauptbauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. 2 Für die Hauptbauten gelten die folgenden Masse: >< 0 ~ E Ö..c: I u 41..c: >< Gi :0 0,EI J:...c:..c: E u U 41 '0 0 'Qj ~ "tl 41 Cl > C Gi ::>..c: c:: Ö :0 :i: :i:..c:.j:l :0 ::>.J:l ~ ~ S S U 0 41 'S c:: c:: Gi a:l (!) I ü: z <I: <I: Cl A Wohnen 4 kein B Wohnen 4 kein C Wohnen 4 kein D Wohnen 4 kein E Wohnen 3 kein E2 1\ Wohnen 3 kein E Wohnen 3 kein E4 1\ Wohnen 3 kein F Wohnen 3 kein F Wohnen 3 kein F Wohnen 3 kein G Gewerbe/Wohnen 4 1 Gl Gewerbe 1 kein H Wohnen 5 1 J Wohnen 5 1 K Wohnen 5 kein L 1\ Wohnen/Gewerbe 4 kein TG 1\ Ein- / Ausfahrt Tiefgarage X:\Private_RP\2000 Private\2301 Altendorf\08 GP Mühlebach\Sonderbauvorschriften\Sonderbauvorschriften.doc

5 Gemeinde Altendorf, Gestaltungsplan Mühlebach, Sonderbauvorschriften 6 Art. 6 Nebenbauten Kleinbauten Definition Kleinbauten 1 Kleinbauten dürfen im gesamten Gestaltungsplangebiet erstellt werden, 2 Kleinbauten sind eingeschossige, unbewohnte Bauten, wie Gartenhäuschen, Kleinbauten usw" die nicht mehr als 3,00 m Gebäudehöhe, 4.00 m Firsthöhe und 25 m2 Grundfläche aufweisen. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2.50 meinzuhalten, Art. 7 Baubereiche für offene, auskragende Gebäudeteile sowie Wintergärten und Hauseingänge auskragende Gebäudeteile Baubereiche A-F Wintergärten 1 In den Baubereichen A-F sind die offenen auskragenden Gebäudeteile sowie Wintergärten und Hauseingänge innerhalb der im Gestaltungsplan speziell bezeichneten Baubereichen gestattet. 2 Die Wintergärten sind ein- oder zweigeschossige, unbeheizte, verglaste Bauteile. Der Bau von Wintergärten in den separaten Baubegrenzungslinien ist gestattet. Die Grundfläche wird zu einem Viertel als Bruttogeschossfläche angerechnet. Art. 8 Unterirdische Bauten Baubereiche Unterirdische Bauten sind im gesamten Gestaltungsplangebiet zulässig, sofern sie die ordentlichen Abstandsvorschriften für unterirdische Bauten einhalten. Art. 9 Nutzweise Baubereiche A-D und H-K Baubereiche E-F Baubereich G Baubereich L 1 In den Baubereichen der Mehrfamilienhäuser A-D und H-K sind nur Wohnnutzungen zulässig. 2 In den Baubereichen der Reiheneinfamilienhäuser E und F sind nur Wohnnutzungen zulässig, 3 Im Baubereich der Wohn- und Gewerbebauten G sind Wohnnutzungen sowie mässig störende Betriebe zulässig. Nicht zulässig sind Verkaufsflächen mit Produkten des täglichen Bedarfs, 4 Im Baubereich Lder Wohn- und Gewerbebaute sind im Erdgeschoss nur Gewerbe- und Ateliernutzungen zulässig, In den oberen Geschossen sind H:\ Objekte\ Altendorf Mühlebach \06 Planer\6,2 Architekt\Gestaltungspian \ _Sonderbauvorschriften,doc

6 Gemeinde Altendorf. Gestaltungsplan Mühlebach, Sonderbauvorschriften 7 Wohnnutzungen zulässig. Nutzungsmasse 5 Die maximale Ausnützungsziffer beträgt innerhalb des GestaltungspIanperimeters: Anrechenbare Max. AZ Bruttogeschoss- Bruttogeschoss- Landfläche fläche fläche Wohnen Gewerbe Zone WG4 11'126 m '788 m 2 3'338 m 2 Zone W4 5'898 m '718 m 2 Total 11'024 m 2 12'507 m 2 3'338 m 2 6 Die Verlagerung der Ausnützung innerhalb des Gestaltungsplan-Gebiets ist zulässig. Bei einer späteren Teilparzeliierung kann die Ausnützung der einzelnen Parzellen von der zonenkonformen Ausnützung abweichen jedoch ist die max. Ausnützungsziffer für die gesamte Perimeterfläche verbindlich. Art. 10 Gestaltung der Bauten und Anlagen Richtprojekt Dachgestaltung 1 Für die Anordnung und Gliederung der Bebauung, für die Umgebungsgestaltung sowie für die Erschliessungsanlagen ist das Richtprojekt massgebend. 2 Für die Reiheneinfamilienhäuser E, F und die Mehrfamilienhäuser A-D sind ausschliesslich geneigte Dächer mit Grad Dachneigung alter Teilung zulässig. Davon ausgenommen sind An- und Nebenbauten. 3 Für die Wohn- und Gewerbebauten (Baubereich G-L) sind Flachdächer zulässig, Die Flachdächer von Hauptbauten sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht mit begehbaren Belägen als Terrassen gestaltet sind, Fassadengestaltung 4 Farbgebung und Materialisierung (auch des Dachbedeckungsmaterials) sind nach einem einheitlichen Gestaltungskonzept zu realisieren. Art. 11 Grenz- und Gebäudeabstände Externe Abstände 1 Gegenüber dem Gestaltungsplanperimeter sind die ordentlichen Abstände gemäss dem Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie dem Baureglement (BR) der Gemeinde Altendorf einzuhalten. Ausnahmen davon bedürfen der Errichtung eines Näher- bzw. Grenzbaurec,htes. H: \ Objekte\ Altendorf Mühlebach \ 06 Planer\6.2 Architekt\Gestaltungsplan\ _Sonderbauvorschriften.doc

7 Gemeinde Altendorf. Gestaltungsplan Mühlebach. Sonderbauvorschriften 8 Gebäudeabstände Überdeckte Parkplätze Maximalmasse 2 Die Lage und die Abmessungen der Hauptbauten sind mit der Definition der Baubereiche festgelegt. 3 Im Baubereich für überdeckte Parkplätze sind offene oder überdeckte Parkplätze zulässig. 4 Für den Baubereich 11 Überdeckte Garagen \\ gelten folgende Maximalmasse: Gebäudebreite 5 m Gebäudehöhe 3 m Gebäudelänge 49 m Für den Baubereich 11 Überdeckte Garagen \\ gilt das Grenzbaurecht. Art. 12 Umgebungsgestaltung Umgebungsflächen Bepflanzung Böschungssicherungen Hochstämmige Bäume Private Gartenbereiche Spiel- und Erholungsflächen Gemeinschaftlicher Aussenraum S2 Bereich Erdwall EW 1 Die Umgebungsflächen sind als versickerungsfähige Flächen auszugestalten. Ausgenommen sind befahrbare Flächen. 2 Die Umgebungsflächen sind hauptsächlich mit einheimischen Bäumen und Hecken zu bepflanzen. 3 Grossflächige Stützmauern und Böschungssicherungen mit Böschungselementen, Bruchsteinen, usw. höher als 1,2 m sind nicht gestattet. Gestaffelte Stützmauern müssen jeweils horizontal einen Abstand von 1.5 m einhalten, gemessen von Mauerkrone bis Mauerfusspunkt. 4 Die im Gestaltungsplan eingetragenen hochstämmigen Bäume sind gleichzeitig mit der Erstellung der Erschliessungsanlagen zu pflanzen und dauernd zu erhalten. Die Lage der im Plan eingetragenen hochstämmigen Bäume ist richtungsweisend. 5 Jedem Einfamilienhaus und jeder Erdgeschosswohnung der Bauten H, J und K kann ein privater Gartenbereich zugeordnet werden. 6 Die gemäss Art. 9 des Baureglements (BR) geforderten Erholungsflächen sind in den im Gestaltungsplan definierten Spiel- und Erholungsflächen zu realisieren. Abweichungen in der Lage sind möglich, wenn gleichwertige, zusammenhängende Spiel- und Erholungsflächen vorgesehen werden. 7 Die gemeinschaftlichen Aussenräume Sl und S2 sind nach einem einheitlichen Freiraumkonzept zu realisieren. 81m Bereich Erdwall EW sind Aufschüttungen bis zu 5 m zulässig. Der Bereich Erdwall ist zu begrünen und als Spiel- und Erholungsfläche zu gestalten. H: \ Objekte\ Altendorf Mühlebach \ 06 Planer\6.2 Architekt\Gestaltungsplan \ _Sonderbauvorschriften.doc

8 Gemeinde Altendorf. Gestaltungsplan Mühlebach. Sonderbauvorschriften 9 Art. 13 Lärmschutzmassnahmen ES III Lärmschutzwand Orientierung der Wohnungsgrundrisse Massnahmen am Gebäude Nachweis 1 Es gilt der Planungswert der Empfindlichkeitsstufe 1II (ES 111). 2 Entlang der Autobahn A3 ist als Lärmschutz insbesondere für die oberen Wohngeschosse eine Lärmschutzwand zu erstellen. Die Höhe der Lärmschutzmauer darf die Kote m nicht überschreiten. 3 Massgebend für die Lage und Orientierung der Wohnungen ist das Richtprojekt. 4 Für einzelne wenige Wohnungen sind Massnahmen am Gebäudekörper möglich. Richtungsweisend ist das Richtprojekt. 5 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte unter Berücksichtigung der Empfehlung 11 Lärmschutz bei der Planung", AFU Kanton Schwyz, nachzuweisen. Art. 14 Erschliessung Arealzufahrt Verkehrsfläche Verkehrsberuhigung Zufahrt für bestehende Gebäude Fusswegverbindungen Notzufahrt Container Standort 1 Die Arealzufahrt erfolgt über die im Situationsplan gekennzeichnete bestehende Zufahrt. 2 Die Verkehrsflächen sind im Situationsplan eingetragen. Geringfügige Abweichungen im Rahmen des Detailprojekts sind möglich. 3 Im Bereich der Verkehrsflächen sind Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zu realisieren. Um das Geschwindigkeits-Niveau tief zu halten, sind befahrbare Fussgängerbereiche zu definieren. 4 Die Erschliessung der bestehenden Gebäude auf den Parzellen KTN 822, 1273, 1154 und der Reiheneinfamilienhäuser E-F und bis Zufahrt der zentralen Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser A-D ist zu gewährleisten. 5 Zwischen den im Situationsplan eingetragenen Richtungspunkten sind Fusswege mit einer minimalen Breite von 1.5 m zu erstellen. 6 Die Notzufahrt erfolgt über Teile des öffentlichen Fusswegnetzes. Im Bauprojekt sind die Wegbreiten und die Tragfähigkeit der befahrbaren Flächen entsprechend zu dimensionieren. 7 An den im Plan bezeichneten Stellen sind Entsorgungsplätze zu erstellen. H: \ Objekte\ Altendorf Mühlebach \ 06 Planer\6.2 Architekt\Gestaltungsplan \ _Sonderbauvorschriften.doc

9 Gemeinde Altendorf. Gestaltungsplan Mühlebach, Sonderbauvorschriften 10 Art. 15 Abstellplätze für Motorfahrzeuge Mindestanzahl Abstellplätze Unterirdische Abstellplätze 1Die Zahl der minimal zu erstellenden Abstellplätze für Personenwagen ist anhand der Schweizer Norm SN (Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen) zu bestimmen, 2 Mindestens 90 % der Abstellflächen für Motorfahrzeuge sind unterirdisch anzuordnen. Art. 16 Abweichung zur Regelbauweise Abweichungen Ausnützung Gebäudehöhen Firsthöhen Gebäudelänge Interne Gebäudeabstände Interner Mehrlängenzuschlag Abstellplätze 1 Der Gestaltungsplan Mühlebach weist folgende Abweichungen zur Regelbauweise auf: 2 Die Al wird gemäss Gestaltungsplanbonus in der W4 von 0.7 auf 0.8 und in der WG4 von 0.9 auf 1.0 erhöht. 3 Die Gebäudehöhen werden von 13.0 m auf bis zu 15.0 m erhöht. 4 Die Firsthöhen werden von 16.0 m auf bis zu 18.5 m erhöht. 5 Im Baubereich L wird die zulässige max. Gebäudelänge von 50 m auf 58 m erhöht. 6 Die Gebäudeabstände der Bauten innerhalb des GestaltungspIangebietes werden reduziert. 7 Der Mehrlängenzuschlag zwischen den Gebäuden innerhalb des Gestaltungspiangebiets wird aufgehoben. 8 Die Anzahl der zu erstellenden Abstellplätze wird anhand der Schweizer Norm SN (Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen) ermittelt. Art. 17 Inkrafttreten Genehmigung durch Regierungsrat Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft, H: \ Objekte\ Altendorf Mühlebach \ 06 Planer\6.2 Architekt\Gestaltungsplan\ _Sonderbauvorschriften.doc

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