Informationspapier: Internationaler Schutz der Haie und Rochen

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1 Stand: 12. September 2014 Informationspapier: Internationaler Schutz der Haie und Rochen Wie gefährdet sind Haie und Rochen? Weltweit existieren etwa 500 Hai- und über 600 Rochen- und andere Knorpelfischarten. Haie und Rochen reagieren besonders empfindlich auf Überfischung, da sie in der Regel spät geschlechtsreif werden, lange leben und wenige Nachkommen hervorbringen. Durch Überfischung sind die Bestände um bis zu 90% seit Beginn der modernen Fischerei zurückgegangen. Ihre ökologische Bedeutung im Nahrungsnetz ist noch nicht vollständig erforscht, aber klar ist: Fallen diese Raubtiere weg, so gerät das Gleichgewicht des Ökosystems Meer ins Wanken. Ein Viertel aller Hai- und Rochenarten sind laut Weltnaturschutzunion (International Union for the Conservation of Nature, IUCN) mittlerweile im Bestand gefährdet. Nur gut ein Drittel aller Hai- und Rochenarten sind nachweislich noch nicht bedroht. Was sind die Gründe für den Rückgang der Haie? Überfischung bzw. internationaler Handel in großem Umfang mit Haien und Rochen und ihren Produkten ist die Hauptgefährdungsursache für diese Tiere. Viele Hai- und Rochenarten werden nicht nachhaltig bewirtschaftet, sondern ausgebeutet. Oft existieren keine Managementsysteme oder sie werden nicht eingehalten. Ein Problem in EU-Gewässern ist der Beifang von Haien und Rochen in der kommerziellen Fischerei. Dabei geraten Haie und Rochen zusammen mit den Zielarten (wie z.b. Kabeljau, Scholle und Seezunge) unbeabsichtigt ins Netz und werden tot oder schwer geschädigt über Bord geworfen. Die Hauptgefährdung stellen dabei schwere grundgeschleppte Fanggeräte (z.b. Scherbrettnetze, Baumkurren) dar. Einige Gebiete werden mit diesen Fanggeräten bis zu 20 Mal pro Jahr regelrecht durchpflügt. Für einen besseren Schutz von Haien und Rochen ist deshalb die Einrichtung von fischereilichen Ausschlussgebieten erforderlich. Unter welchem Schutz stehen die Haie bislang in Deutschland? In der EU gilt bereits seit 2010 auf deutsche Initiative ein Fangverbot für die gefährdeten Haiarten Dornhai und Heringshai. Dieses Verbot gilt für EU-Gewässer und EU-Schiffe.

2 Unter welchem Schutz stehen die Haie bislang international? Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Es beinhaltet unterschiedliche Schutzstandards: Arten, die in Anhang I gelistet sind, gelten als unmittelbar vom Aussterben bedroht, zum Beispiel Wale und Meeresschildkröten. Der Handel mit diesen Arten ist verboten. Arten, die in Anhang II gelistet sind, gelten als schutzbedürftig, zum Beispiel viele Reptilienarten und Orchideen. Hier sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen nötig. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Ausfuhr unschädlich für den Bestand ist (Nachhaltigkeitsprüfung/Non-Detriment- Finding). Einzelne Hai- und Rochenarten sind bereits seit längerem unter den Schutz von CITES gestellt: Die Familie der Sägerochen ist seit 2007 in Anhang I gelistet. Hier ist der internationale Handel verboten. Riesenhai und Walhai sind seit 2002, der Weiße Hai ist seit 2004 in Anhang II CITES gelistet. Hier ist der Handel nur erlaubt, wenn er nachhaltig ist. Was verändert sich am für den Schutz der Haie? Auf der 16. CITES-Konferenz im März 2013 wurden weitere fünf Haiarten und die Mantarochen in Anhang II aufgenommen. Diese Listungen treten am 14. September 2014 in Kraft, da den Vertragsstaaten eine 18-monatige Frist zur Bewältigung administrativer und technischer Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung der Listungen eingeräumt worden war. Die laut Roter Liste jeweils gefährdeten oder stark gefährdeten Arten sind: - der Weißspitzenhochseehai, ein subtropisch-tropischer Hai, der weltweit auftritt, vornehmlich im freien Ozean. Seine Flossen sind international stark nachgefragt. - der Heringshai, ein Art der gemäßigten Breiten auf Nord- und Südhalbkugel. Sein Fleisch ist international sehr begehrt. Die Bestände wurden insbesondere im Nordostatlantik völlig überfischt. - drei Hammerhai-Arten, die meist in subtropischen und tropischen Zonen anzutreffen sind. Die Flossen sind international stark nachgefragt, das Fleisch wird hauptsächlich lokal konsumiert. - Mantarochen, die in tropischen und subtropischen Gewässern leben. Haut, Kiemen und Leberflüssigkeit werden international gehandelt. 2 von 5

3 Was ist das Besondere an den neuen Listungen? Die neuen Hai- und Rochenlistungen sind ein Meilenstein für den Schutz mariner Arten, da damit erstmals kommerziell sehr bedeutsame marine Ressourcen unter den Schutz von CITES gestellt werden. Die gelisteten Hai- und Rochenarten sind nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich bedeutsam. Jahrelang hatten sich insbesondere Japan, China und Island gegen die Aufnahme gewehrt. Aufgrund einer großen Gegenbewegung angeführt von der EU (insbesondere Deutschland), USA, Brasilien, Kolumbien, Ecuador und vielen mehr, sowie unzähligen Naturschutzorganisationen konnte 2013 jedoch die jeweils erforderliche Stimmenmehrheit für die Anträge erreicht werden. Wie funktioniert der neue Schutz nach Anhang II? Die nun CITES-gelisteten Haiprodukte dürfen ab dem 14. September nur noch international gehandelt werden, wenn sie aus nachhaltig bewirtschafteten Haipopulationen stammen. Ob dies der Fall ist oder ob der Export sich negativ auf das Überleben der Art auswirken würde, muss die CITES-Behörde des jeweiligen Exportlandes beurteilen. Diese Nachhaltigkeitsprüfung ist das Herzstück von CITES. Dementsprechend fällt die Behörde ein Unbedenklichkeitsurteil (sog. Non-Detriment- Finding, NDF) oder nicht, und erlaubt oder verbietet den Export der betreffenden lebenden Tiere oder tierischen oder pflanzlichen Waren. Eine wichtige Folge: Die enge Zusammenarbeit zwischen Artenschutz- und Fischereibehörden wird auf allen Ebenen, national wie international, unerlässlich. Die EU hat sich noch strengere Regeln gegeben: Hier muss auch das betroffene EU- Importland die Nachhaltigkeit beurteilen. Was tut Deutschland für die Umsetzung der neuen Regeln? Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat mit Mitteln des BMUB einen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsprüfung erstellen lassen. Dieser wurde gerade von internationalen Experten anhand von Fallbeispielen auf Praktikabilität getestet. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse wird der Leitfaden derzeit überarbeitet und dann zeitnah zum Inkrafttreten der Schutzregelungen den CITES-Behörden weltweit zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden sieht einen mehrstufigen Prüfprozess vor: Der Erhaltungszustand, der Umfang der Entnahme aus der Natur durch die Fischerei und die bestehenden oder 3 von 5

4 fehlenden Managementmaßnahmen werden gegeneinander abgewogen. Ziel ist ein möglichst einheitliches und strukturiertes Vorgehen. Der Leitfaden identifiziert folgende übergreifende Prinzipien einer belastbaren Nachhaltigkeitsprüfung bei Haien: - gute Kommunikation zwischen Fischerei- und CITES-Behörden auf nationaler und internationaler Ebene - internationale Koordinierung, insbesondere durch bilaterale und multilaterale Erstellung von gemeinsamen Unbedenklichkeitsurteilen (NDFs) für gemeinsam genutzte Haibestände (z.b. Bestände auf der Hohen See oder Bestände wandernder Arten) - gemeinsame Durchführung von Bestandsbewertungen und NDFs für Bestände von der Hohen See, Einbeziehung von Regionalen Fischereimanagementorganisationen - Austausch der benutzten Methoden, damit NDFs unter den Staaten vergleichbar werden Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass die zentrale Nachhaltigkeitsprüfung in der internationalen Staatengemeinschaft bei den Haien richtig durchgeführt werden kann. Deutschland hat damit nicht nur initiiert, dass gefährdete Hai- und Rochenarten unter CITES gelistet werden. Es engagiert sich auch für einen effektiven Vollzug dieser Listungen rechtzeitig zum Inkrafttreten der Listungen. Was tut die Bundesregierung noch für den Schutz der Haie in Deutschland? BMUB und BfN lassen aktuell in einem Forschungsvorhaben den Zustand und die Gefährdungssituation der heimischen Hai- und Rochenarten in Nord- und Ostsee analysieren. Dabei werden historische und aktuelle Daten zum Vorkommen und zur Habitatnutzung der Haie und Rochen ausgewertet. Auf der Grundlage der ausgewerteten Daten soll eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und ggf. Maßnahmenvorschläge für den effektiven Schutz und die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten erarbeitet werden. Wir erwarten die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit für Anfang 2016 und werden auf deren Basis die Notwendigkeit des Erlasses von Schutzmaßnahmen prüfen. 4 von 5

5 Die Bundesregierung tritt auch für die Listung bestimmter Hai- und Rochenarten unter der Bonner Konvention ein, die für die nächste Vertragsstaatenkonferenz im November diesen Jahres beantragt sind. Informationen zur Bonner Konvention (Convention on Migratory Species/CMS) finden Sie unter Im Rahmen des OSPAR- Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost- Atlantiks (Oslo-Paris Konvention, OSPAR) (1992) wurden auf deutsche Initiative hin mehrere Hai- und Rochenarten als abnehmend und gefährdet gelistet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Weitere Informationen zum Washingtoner Artenschutzabkommen und Haien und Rochen finden Sie unter: Weitere Informationen zum Gefährdungszustand von Haien und Rochen weltweit finden Sie unter: Herausgeber: BMUB-Pressereferat Sprecher: Michael Schroeren Stellvertreter/innen: Nikolai Fichtner, Andreas Kübler, Nicole Scharfschwerdt, Frauke Stamer 5 von 5

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