Offene radioaktive Stoffe

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1 Offene radioaktive Stoffe Arbeiten im Radionuklidlabor Arbeitsplatz : Arbeitsmittel zurechtlegen Mitarbeiter informieren Arbeitsschritte planen Arbeit zügig durchführen Abit Arbeitsplatz lt aufräumen fä Strahlenschutz grundsätze beachten 1

2 Allgemeiner Umgang mit radioaktiven Stoffen Abstand halten Aufenthaltszeit minimieren Abschirmen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen A, A, A und zusätzlich Kontamination & Inkorporation vermeiden Schutzkleidung tragen Kontaminationskontrolle Anweisungen des Strahlenschutzes beachten!! 2

3 Was ist ein offener radioaktiver Stoff? StrSchV 3 / 29 / Begriffsbestimmung: Alle radioaktiven Stoffe mit Ausnahme der umschlossenen radioaktiven Stoffe Umschlossene radioaktive Stoffe: Radioaktive Stoffe, die ständig von einer allseitig dichten, festen, inaktiven Hülle umschlossen oder in festen inaktiven Stoffen ständig so eingebettet sind, dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird; eine Abmessung muss mindestens 0,2 cm betragen. Schutzmaßnahmen Schutzkleidung ( Laborkittel, Schutzhandschuhe, Überschuhe, Schutzanzug, Schutzmaske, Vollschutzanzug) Kontaminationskontrolle ( bei verlassen des Labors, gegebenenfalls auch nach einzelnen Arbeitsschritten ) Lagerungsbeschränkung: Offene Stoffe nur solange notwendig am Arbeitsplatz lagern 3

4 Inkorporation vermeiden Inkorporation (durch orale und dermatologische Aufnahme oder durch Einatmung vermeiden, also: nicht Essen nicht Trinken nicht Rauchen keine kosmetische Mittel anwenden Wie wird auf Kontamination geprüft? Direktmessung (bei geringer Umgebungsstrahlung) am Personenmonitor oder mit einem Oberflächenkontamat Wischtest (bei erhöhter Umgebungsstrahlung oder z.b. bei Messungen an schwer zugänglichen Stellen) 4

5 Werden Kontaminationen mit Aktivitäten oberhalb der in der StrlSchV angegebenen Oberflächenkontaminationsgrenzwerte gefunden, sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten um eine Weiterverbreitung oder Inkorporation zu verhindern. 44 StrlSchV Kontamination und Dekontamination Zur Verhinderung der Weiterverbreitung radioaktiver Stoffe oder ihrer Aufnahme in den Körper sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen, wenn 1. auf Verkehrsflächen, an Arbeitsplätzen oder an der Kleidung in Kontrollbereichen festgestellt wird, dass die nicht festhaftende Oberflächenkontamination das 100fache der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet oder 2. auf Verkehrsflächen, an Arbeitsplätzen oder an der Kleidung in Überwachungsbereichen festgestellt wird, dass die nicht festhaftende Oberflächenkontamination das Zehnfache der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet oder 3. außerhalb eines Strahlenschutzbereiches auf dem Betriebsgelände die Oberflächenkontamination von Bodenflächen, Gebäuden und beweglichen Gegenständen, insbesondere Kleidung, die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet. 5

6 Minimierungsgebot In der Regel wird man aber versuchen das Labor, auch unterhalb solcher Grenzwerte, frei von irgendwelchen Kontaminationen zu halten (außer eventuell die speziellen Arbeitsgeräte die beim Umgang mit diesem Nuklid in Kontakt kommen) Dekontamination I Für kontaminierte Materialien müssen gekennzeichnete Abfallbehälter bereitstehen Es muss eine ausreichende Anzahl an funktionstüchtigen Kontaminationsmonitoren vorhanden sein Dekontaminationen sind nur an dafür vorgesehenen Orten durchzuführen Dekontaminationsmittel müssen sofort verwendungsfähig vorhanden sein; obwohl nuklidspezifische Dekontaminationen am wirkungsvollsten sind, reicht die Anwendung gängiger Dekontaminationsmittel i i lin den meisten Fällen aus Es empfiehlt sich einen Dekontaminationskasten mit Dekontaminationsmitteln und entsprechenden Arbeitsmitteln einzurichten Dekontamination dürfen nur Personen mit Kenntnissen über Dekontaminationsmethoden durchführen. 6

7 Dekontamination II Kontaminierter Bereich ermitteln und Kennzeichnen Dekontaminationsmaßnahme durchführen Prüfung auf Erfolg der Dekontaminationsmaßnahme Gegebenenfalls Dekontaminationsmaßnahme wiederholen oder mehrfacher wiederholen bis die Grenzwerte unterschritten oder keine Kontamination mehr nachweisbar ist Eine Personenkontamination ist aufgetreten. Was ist zu tun? Kontrolle der Kleidung und die Entfernung kontaminierter Bekleidungsstücke Körperteil mit Seife und weicher Kunststoffbürste unter lauwarmem, fließenden Wasser 2-3 Minuten sorgfältig waschen und bürsten. Kontrollmessung durchführen ggf. spezielle Maßnahmen wie Abriebspaste, Heftpflaster, Handschuhe u.a. 7

8 Was ist zu tun, wenn eine Kontamination sich nicht vollständig beseitigen lässt? Ist bei Wiederholungen der Dekontaminationseffekt ti kt kleiner als 10% und die verbleibende flächenbezogene Aktivität geringer als 10 Bq/cm 2 (gemittelt über 100 cm 2 bei einer überwiegend über die gesamte Fläche verteilten Kontamination), kann auf eine weitere Dekontamination verzichtet werden. Dieser Grenzwert ist ein Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom März Der Grenzwert wurde umfangreich begründet. Was ist zu tun, wenn eine Kontamination sich nicht vollständig beseitigen lässt? Kann der Wert 10 Bq/cm 2 nicht unterschritten werden gilt folgendes: Hinzuziehen des Strahlenschutzbeauftragten und des ermächtigten Arztes - Abschätzung der Hautdosis - Entscheidung über weitere Dekontaminationsmaßnahmen - Anfertigung einer Aufzeichnung mit folgenden Angaben: Name/Abt. / Zeitpunkt der Kontamination und Dekontaminationsmaßnahme / kontaminierter Körperteil / Fläche der Kontamination in cm2 / Anfangs- und Restwert der flächenbezogenen Aktivität in Bq/cm2 / Nuklidzusammensetzung / verwendete Dekontaminationsmittel / resultierende Hautdosis / angeordnete Auflagen zur Freigabe. 8

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