Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel Amtliche Überwachung in Sachsen-Anhalt
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- Hans Sternberg
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1 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel Amtliche Überwachung in Sachsen-Anhalt Dr. Dietrich Mäde Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt FB 3 Lebensmittelsicherheit Dez. 33 Gentechnisch veränderte Lebensmittel, spezifische Mikrobiologie
2 Weißbuch der Lebensmittelsicherheit der EU vom Sicherung eines hohen Schutzniveaus für Leben und Gesundheit des Menschen und der Tiergesundheit, Wahrung von Umwelt- und Verbraucherinteressen, reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes klare und transparente Zulassungs- und Überwachungsverfahren Einführung eines möglichst umfassenden Systems für Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel
3 Gentechnisch veränderte Soja Weltweit wichtigste Ölfrucht Anbau: USA (80% der Anbaufläche) Kanada, Argentinien, Uruguay Rumänien Brasilien Linie GTS RoundupReady zugelassen Spezifischer Erkennungsmarker: MON-Ø4Ø32-6 Großteil der Importe aus USA und Brasilien
4 Gentechnisch veränderter Mais Anbau USA, Kanada, Argentinien Südafrika, Bulgarien Spanien, Portugal Deutschland Zugelassene Linien EU: Bt 176, Bt 11, T25, MON 810, MON 809 Sicherheitsgeprüfte Linien: NK603, Ga21, MON863
5 Gentechnisch veränderter Raps Anbau USA (2002: ha) Kanada (2003: 4,4 Mio. ha) Freisetzungen finden in der EU statt kein Anbau in EU in größerem Umfang Öl aus einigen gv-rapslinien als Lebensmittel zugelassen: Topas 19/10 MS1/RF1 MS1/RF2 GT73 Liberator L62 Falcon GS 40/90 MS8/RF3
6 Gentechnisch veränderte Baumwolle Anbau USA Japan Australien Argentinien China Indien Mexiko Südafrika Öl aus gv-baumwollsaat als Lebensmittel zugelassen Linien:
7 Kennzeichnung gentechnisch veränderten Organismen gemäß VO (EG) 1829/2003 RL2001/18/EG: Gentechnisch veränderte Organismen: Organismen, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt jede biologische Einheit, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen Kategorien gentechnisch veränderter Lebensmittel: 1. Lebensmittel ist ein GVO: frische Tomaten, ganze Maiskolben, Kartoffeln, gentechnisch veränderter Lachs 2. Lebensmittel enthält GVO: Joghurt mit gentechnisch veränderten Mikroorganismenkulturen 3. Lebensmittel ist aus GVO hergestellt (Vermehrungsfähigkeit nicht mehr vorhanden): Mehle, Stärke, Cornflakes, Zucker oder Öl Dr. D. Mäde
8 Erwägungsgrund 16 der VO 1829/2003 aus GVO hergestellt Maismehl Sojaprotein Maisstärke Glucosesirup aus Maisstärke mit GVO hergestellt Milch von Kühen, die mit gv Soja gefüttert wurden Technische Hilfsstoffe (Käse mit Chymosin aus gv-mo) kennzeichnungspflichtig nicht kennzeichnungspflichtig
9 Anforderungen an die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln VO (EG) 1829/2003 regelt die Art und Weise der Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis: genetisch verändert aus genetisch verändertem (Mais) hergestellt Bei Erzeugnissen ohne Zutatenverzeichnis Angaben deutlich auf dem Etikett anbringen Bei loser Abgabe auf oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslage des Lebensmittels
10 Beispiele für die Kennzeichnung...Zucker, Weizenmehl, Vollei, Sojamehl (aus genetisch veränderten Sojabohnen hergestellt),......zucker, Weizenmehl, Vollei, Sojamehl (genetisch verändert),...zucker, Weizenmehl, Vollei, Glucosesirup (aus genetisch veränderter Maisstärke hergestellt),...
11 Rückverfolgbarkeit von aus GVO hergestellten Produkten - VO (EG) 1830/2003 Beim Inverkehrbringen eines aus GVO hergestellten Produkts gewährleisten die Beteiligten, dass dem Beteiligten, der das Produkt bezieht, schriftlich Folgendes übermittelt wird: a) die Angabe jeder einzelnen aus GVO hergestellten Lebensmittelzutat; Informationspflicht des Lieferanten Hersteller kennt den Status der Ausgangserzeugnisse
12 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht Zugelassene oder sicherheitsgeprüfte GVO, die bis zu einem Anteil von 0,9% bzw. 0,5 % zufällig oder technisch nicht vermeidbar enthalten sind a) Nicht zugelassene GVO dürfen nicht enthalten sein (Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Papaya) b) Es sind durch den Hersteller die Kriterien zufällig oder technisch nicht vermeidbar zu belegen z.b. durch ein System der Rückverfolgbarkeit bis zum Anbau der Pflanzen
13 Untersuchungsergebnisse GVO in Lebensmitteln Anteil gentechnisch veränderter Proben in Prozent Soja Mais Qualitative und quantitative Untersuchung von Soja und Mais Überwiegend Spuren von 0,1 bis 1% vor Ort Kontrolle erforderlich
14 Beispiel der amtlichen Lebensmittelüberwachung Kontrolle des Zutatenverzeichnisses: Sojamehl wird verwendet Keine Angabe gentechnisch veränderter Soja Bestimmung gentechnisch veränderter Soja Anteil gentechnisch veränderter Soja der Linie GTS , bezogen auf den Sojaanteil in der Probe: 58% Beanstandung
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