ERWEITERUNG UND NEUBAU SPORTANLAGE SV LIPPSTADT 08 e.v. STADION AM BRUCHBAUM WIEDENBRÜCKER STRAßE LIPPSTADT

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1 INGENIEURBÜRO G. HOPPE für Akustik und Bauphysik - Schallimmissionsschutz Straße / Schiene Gewerbe / Industrie Bauleitplanung Lärmschutz Arbeitsplatz Thermische Bauphysik Bauakustik / Raumakustik Maschinenakustik Güteprüfungen nach DIN 4109 Luft- u. Trittschall / Sanitär ERWEITERUNG UND NEUBAU SPORTANLAGE SV LIPPSTADT 08 e.v. STADION AM BRUCHBAUM WIEDENBRÜCKER STRAßE LIPPSTADT GERÄUSCHIMMISSIONS-PROGNOSE - Sportanlage - BE-NR. 6475/14-2 H Dortmund, /- Dipl.-Phys. Gottfried Hoppe Beratender Ingenieur VBI Staatl. anerk. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Grenzweg Dortmund Telefon (02 31) Telefax (02 31) info@ib-hoppe.com

2 INGENIEURBÜRO G. HOPPE für Akustik und Bauphysik - Schallimmissionsschutz Straße / Schiene Gewerbe / Industrie Bauleitplanung Lärmschutz Arbeitsplatz Thermische Bauphysik Bauakustik / Raumakustik Maschinenakustik Güteprüfungen nach DIN 4109 Luft- u. Trittschall / Sanitär. GERÄUSCHIMMISSIONS-PROGNOSE ERWEITERUNG UND NEUBAU GERÄUSCHIMMISSIONS-PROGNOSE SPORTANLAGE SV LIPPSTADT 08 e.v. STADION AM BRUCHBAUM WIEDENBRÜCKER STRAßE LIPPSTADT Be-Nr. 6475/14-2 H/- Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planungsunterlagen und Berechnungen nach DIN ISO und Beurteilung nach 18. BImSchV Auftraggeber: Spielverein Lippstadt 08 e.v. Postfach 2646 Böbbingweg Lippstadt Lippstadt. Planung: Architekturbüro Udo Füser Von-Linde-Straße Lippstadt Umfang: Bearbeitung : 39 Seiten 12 Anlagen (65 Blatt) Dipl.-Phys. G. Hoppe Dortmund, /- M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Dipl.-Phys. Gottfried Hoppe Beratender Ingenieur VBI Staatl. anerk. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Grenzweg Dortmund Telefon (02 31) Telefax (02 31) info@ib-hoppe.com

3 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Inhalt Seite 1. Situation und Aufgabenstellung Projekt Ziel der Untersuchung Betriebsweise Geräuschimmissions-Richtwerte (IRW) nach 18 BImSchV Immissionsaufpunkte / Gebietseinstufung Durchführung der Untersuchung Grundlagen Geräuschimmissions-Berechnungen Sportanlage Berechnungsverfahren Berechnungsgrundlagen Sportanlage SV Lippstadt 08 * Fußball Tennisanlage Tennispark Lippstadt Außengastronomie PKW-Parkverkehr Sonstige Bedingungen Schallschutz-Maßnahmen Lautsprecher Abschirmwand für Wohnhaus Wiedenbrücker Str. 83a Berechnungsergebnisse Sportanlage Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Spitzenpegelkriterium Geräuschimmissions-Berechnungen Straßenverkehr...33 M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 3 von 39

4 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 6.1 Untersuchungsverfahren Geräuschimmissions-Grenzwerte nach 16. BImSchV (Straßenverkehr) Berechnungsgrundlagen Straßenbelegungsdaten Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Zusammenfassung...39 Anlagen nach Seite 39 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10: Anlage 11: Anlage 12: Lageplan (Sportanlage), A4, 1Blatt Berechnungskonfiguration, 1Blatt Schallquellen, 8Blatt Ergebnisse Sonn- und Feiertage außerhalb Ruhezeit, 10Blatt Ergebnisse Werktag außerhalb Ruhezeit, 10Blatt Ergebnisse Werktag innerhalb Ruhezeit, 10Blatt Ergebnisse Spiel mit Zuschauern innerhalb Ruhezeit, 10Blatt Lageplan (Straße), A4, 1Blatt Berechnungskonfiguration, 1Blatt Schallquellen Straße, 1Blatt Ergebnisse ohne Verkehr Sportanlage, 11Blatt Ergebnisse mit Verkehr Sportanlage, 1Blatt M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 4 von 39

5 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 1.1 Projekt Der Spielverein SV Lippstadt 08 e.v. in Lippstadt (Auftraggeber = AG) plant die Erweiterung, die Sanierung und den Neubau an der Sportanlage Am Bruchbaum SV Lippstadt 08, Wiedenbrücker Straße 83 in Lippstadt (s. Bild 1). Bild 1: Lageplan mit Immissions-Aufpunkten, Maßstab keine Angabe s. auch Anlage 1 M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 5 von 39

6 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Die Planung umfaßt die Sanierung des Hauptplatzes I (für die Verlagerung der bisherigen Spielstätte der 1.Mannschaft vom Stadion Am Waldschlösschen zum Stadion Am Bruchbaum ), den Neubau einer überdachten Tribüne (für ca Stehplätze und ca. 260 Sitzplätze), den Neubau eines Vereinsgebäudes mit Gastronomie (ca. 47 m²) und als Erweiterung den Neubau von 405 PKW-Stellplätzen (=ESP) auf den Flurstücken 111 und 112, vorhanden sind 36 ESP am Haupteingang, 34 ESP (=20 vorhandene und 12 neue ESP) südlich des Kunstrasenplatzes und 12 ESP nördlich des Vereinsgebäudes. Insgesamt stehen somit 487 ESP zur Verfügung. Die Vereinsgaststätte mit Außengastronomie wird ohne Musikbeschallung an Spiel- und Trainingstagen genutzt. Die Lautsprecheranlage wird bei Spielen auf dem Hauptplatz I genutzt. Mit der geplanten Sanierung und dem Neubau lediglich eine Entspannung der derzeitigen Situation soll erzielt werden. Der AG hat uns beauftragt, für das Vorhaben eine Geräuschimmissions-Prognose zu erstellen. Die durch die geplante Sportanlage verursachten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen sind ebenfalls mit in die Untersuchung einzubeziehen. Die vorhandene Sportanlage, die geplante Sportplatzerweiterung, die vorhandene Tennisanlage (Fremdverein, muß einbezogen werden), und die nächstgelegenen Immissions-Aufpunkte sind in der Anlage 1 detailliert dargestellt. 1.2 Ziel der Untersuchung Das Ziel der Untersuchung ist auftragsgemäß die Ermittlung der Geräuschimmissionen im Tageszeitraum und Nachtzeitraum (kein Spielbetrieb, lediglich abfahrender PKW-Verkehr), die durch den Betrieb der gesamten Sportanlage SV Lippstadt 08 und der bestehenden Tennisanlage Tennispark Lippstadt GmbH & Co. KG, Brandenburger Straße 1 in Lippstadt an den nächstgelegenen Wohnhäusern in der Nachbarschaft verursacht werden. Daneben sind die der Sportanlage zuzuordnenden M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 6 von 39

7 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Verkehrsgeräusche der vorhandenen und geplanten Sportanlage auf der öffentlichen Straße Wiedenbrücker Straße in die Untersuchung einzubeziehen. Als Schallquellen sind die fußballtypischen Geräuschemissionen der aktiven Spieler, der Schiedsrichter (Schiedsrichterpfiffe), der Zuschauer, die tennistypischen Geräuschemissionen und der PKW-Parkverkehr zu berücksichtigen. Als Schallquellen der Verkehrsgeräusche ist der PKW-Verkehr auf der Wiedenbrücker Straße zu berücksichtigen. 1.3 Betriebsweise Nach Vorgabe des AG sind folgende Betriebszeiten für die Sportanlage SV Lippstadt 08, aufgeteilt auf die Spiel-/Trainingsflächen Hauptplatz I, Trainingsplatz II, Trainingsplatz III, Trainingsplatz IV und Kunstrasenplatz (s. Bild 1) im Tageszeitraum, geplant: Hauptplatz I Nach dem offiziellen Platzbelegungsplan (s. Abschn. 2 [b]) ist anzugeben: Trainingsbetrieb Montag bis Freitag: Uhr bis Uhr Trainingsbetrieb Samstag: Uhr bis Uhr Spielbetrieb Samstag: kein Betrieb Spielbetrieb Sonntag (Sommer): Uhr bis Uhr *) Spielbetrieb Sonntag (Winter): Uhr bis Uhr *) * ) kein reiner Spielbetrieb, Pause mit dargestellt M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 7 von 39

8 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Trainingsplatz II Trainingsbetrieb Montag bis Freitag: Uhr bis Uhr Trainingsbetrieb Samstag: - Spielbetrieb Dienstag: Uhr bis Uhr oder Uhr bis Uhr Spielbetrieb Samstag: Uhr bis Uhr *) Spielbetrieb Sonntag: 9 15 Uhr bis Uhr *) und Uhr bis Uhr *) * ) kein reiner Spielbetrieb, Pause mit dargestellt Trainingsplatz III Trainingsbetrieb Montag bis Freitag: Uhr bis Uhr Trainingsbetrieb Samstag: - Spielbetrieb Samstag: - Spielbetrieb Sonntag: - Trainingsplatz IV Trainingsbetrieb Montag bis Freitag: keine Angaben Trainingsbetrieb Samstag: keine Angaben Spielbetrieb Samstag: - Spielbetrieb Sonntag: - Trainingsplatz Kunstrasenplatz Trainingsbetrieb Montag bis Freitag: Uhr bis Uhr Trainingsbetrieb Samstag: - Spielbetrieb Dienstag: Uhr bis Uhr *) Spielbetrieb Samstag: Uhr bis Uhr *) Spielbetrieb Sonntag: Uhr bis Uhr *) * ) kein reiner Spielbetrieb, Pause mit dargestellt M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 8 von 39

9 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Für die benachbarte bestehende Tennisanlage Tennispark Lippstadt GmbH & Co. KG, Brandenburger Straße 1 in Lippstadt wurden vom Betreiber folgende Nutzungszeiten vorgegeben: Spielbetrieb Außenbereich (7 Spielfelder): 9 00 Uhr bis Uhr *)1) * ) kein reiner Spielbetrieb, Pause mit dargestellt 1) Aus Gründen des Geräuschimmissionsschutzes ist eine Betriebszeit auch über 22 Uhr hinaus möglich. Ggf. gibt es auch andere Vorschriften, die beachtet werden müssen. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 9 von 39

10 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 1.4 Geräuschimmissions-Richtwerte (IRW) nach 18 BImSchV Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel von geplanten und bestehenden Sportanlagen gemäß 18. BImSchV sind unter Einbeziehung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Tabelle 1 Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte [IRW] db(a) Tag Ruhe Nacht a Gewerbegebiete (GE) b c Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsanlagen (WS) d Reine Wohngebiete (WR) e Kurgebiete (KU), Krankenhäuser (KR), Pflegeanstalten (PF) Beurteilungszeiten An Werktagen gilt für Geräuscheinwirkungen eine Beurteilungszeit von Tag (08:00-20:00 Uhr) Normalzeit (NZ) Ruhe (06:00-08:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr) Ruhezeit (RZ) Nacht (22:00-06:00 Uhr), lauteste Nachtstunde An Sonn- und Feiertagen gilt für Geräuscheinwirkungen eine Beurteilungszeit von Tag (09:00-13:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr Uhr) NZ Ruhe (07:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr) RZ Nacht (22:00-07:00 Uhr), lauteste Nachtstunde Stunden je 2 Stunden 1 Stunde 9 Stunden je 2 Stunden 1 Stunde Die Ruhezeit (RZ) von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage(n) in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr 4 Stunden beträgt. Die Beurteilungspegel gelten in 0,5 m Abstand etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten schutzbedürftigen Raumes. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 10 von 39

11 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen L AF,max sollen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als L = 30 db und in der Nacht um nicht mehr als L = 20 db überschreiten. 1.5 Immissionsaufpunkte / Gebietseinstufung Nach Vorgabe des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Stadt Lippstadt (s. Abschn. 2 [c]) sind die Geräuschimmissionen des SV Lippstadt 08 an den in der nachfolgenden Tabelle 2 angegebenen Wohnhäusern mit der jeweiligen Gebietseinstufung zu untersuchen. Tabelle 2: Immissionsaufpunkte und Gebietseinstufungen Bezeichung Gebietseinstufung IP1 Im Bruch 14 Mischgebiet (MI) IP2 Goethestr. 101 Mischgebiet (MI) IP3 Brandenburgerstr. 5 Mischgebiet (MI) IP4 Wiedenbrücker Str. 124 Allgemeines Wohngebiet (WA) IP5 Wiedenbrücker Str. 122 Allgemeines Wohngebiet (WA) IP6 Wiedenbrücker Str. 108 Allgemeines Wohngebiet (WA) IP7 Wiedenbrücker Str. 83a, Ost Mischgebiet (MI) IP8 Wiedenbrücker Str. 83a, Süd Mischgebiet (MI) Die Beurteilung der Geräuschimmissionen der Sportanlage ist nach der 18. BImSchV (s. Abschnitt 2 [e]) vorzunehmen. 1.6 Durchführung der Untersuchung Die Geräuschimmissionen, die durch den Betrieb der gesamten Sportanlage SV Lippstadt 08 und der benachbarten vorhandenen Tennisanlage Tennispark Lippstadt GmbH & Co. KG im Tageszeitraum und Nachtzeitraum (kein Spielbetrieb, Sportanlage Lippstadt 08 lediglich PKW-Abfahrverkehr) ausgehen, werden mit dem Berechnungsverfahren DIN ISO (s. Abschnitt 2 [f]) und den Emissionskennwerten für M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 11 von 39

12 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Fußballspiele nach der VDI 3770 (s. Abschnitt 2 [g]) ermittelt und nach der 18. BImSchV Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (s. Abschnitt 2 [e]) beurteilt. Die Geräuschimmissionsberechnung und die Berechnungsergebnisse sind im Abschnitt 3 und Abschnitt 4 dargestellt. Die Geräuschimmissionen verursacht durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das zuzuordnende Verkehrsaufkommen der Anlage sind gemäß 18. BImSchV Anhang 1.1, sofern sie nicht selten sind, zu berücksichtigen und nach der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung (s. Abschnitt2 [i]) zu beurteilen. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt nach der RLS 90 (s. Abschnitt 2 [j]). Aus den Berechnungsergebnissen sind ggf. erforderliche Schallschutz-Maßnahmen zur Einhaltung der Geräuschimmissions-Richtwerte abzuleiten, zu berechnen und detailliert zu beschreiben. Die Ausarbeitung des Berichts erfolgt auf den in Abschnitt 2 genannten Grundlagen. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 12 von 39

13 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 2. GRUNDLAGEN [a] Mündlicher Auftrag Spielverein SV Lippstadt 08 e.v., Geschäftsstelle, Postfach 2646 in Lippstadt vom [b] Planungsunterlagen: - Digitale Topographische Karte mit Höhenlinien M 1:5000 vom Geodatenportal NRW - Lageplan, M 1:500 vom Arch. Füser, erhalten am Lageplan, M 1:1000 vom Arch. Füser, erhalten am Grundriß, Schnitt, Ansichten, M 1:100 vom Arch. Füser, erhalten am Spielplan (Trainings- und Spielbetrieb Saison 2011/2012, unverändert für 2014 lt. Vorgabe SV Lippstadt 08, vom ) und die zu erwartenden Zuschaueranzahlen [650 Zuschauer] der gesamten Sportanlage, erhalten am ( ) und max. Zuschaueranzahl der Sportanlage [4.000 Zuschauer] SV Lippstadt 08 per vom Spielbetrieb Tennispark Lippstadt GmbH & Co. KG, Brandenburger Straße 1 in Lippstadt erhalten am vom Betreiber [c] Vorgabe zur Gebietseinstufung bzw. der Immissions-Richtwerte erh. am vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Lippstadt/ Aufnahme Wohnhaus Wiedenbrücker Str. 83a per Stadtverwaltung vom / Vorgabe Gebietseinstufung MI für Wohnhaus Wiedenbrücker Str. 83a und der Lage der Aufpunkte, Stadtplanungsund Bauordnungsamt Lippstadt vom / Änderung Gebietseinstufung Im Bruch 14; Goethestr. 101; Brandenburgerstr. 5 von MA zu MI Stadtplanungs- und Bauordnungsamt am [d] Angaben zu Straßenbelegungsdaten Analyse 2005 Wiedenbrücker Straße erh. am von der Stadt Lippstadt [e] 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV) vom 9. Februar 2006 M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 13 von 39

14 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. [f] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 [g] VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sportund Freizeitanlagen Ausgabe April 2002 [h] Sportanlagen und Sportgeräte Schriftenreihe B2/94 des Bundesinstitut für Sportwissenschaften, Köln Ausgabe August 1994 [i] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 [j] RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Januar 1990 [k] CADNA/A Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Version (32 Bit) der Datakustik GmbH, München M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 14 von 39

15 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 3. GERÄUSCHIMMISSIONS-BERECHNUNGEN SPORTANLAGE 3.1 Berechnungsverfahren Die Geräuschimmissionen, die durch den Betrieb der gesamten Sportanlage SV Lippstadt 08 und der vorhandenen Tennisanlage Tennispark Lippstadt GmbH & Co. KG an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten der benachbarten Wohnhäuser verursacht werden, werden mittels einer Schallausbreitungsberechnung nach dem Berechnungsverfahren der DIN ISO (s. Abschnitt 2 [f]) und auf der Basis der in Abschnitt 2 genannten Grundlagen berechnet. Die Geräuschimmissionen der einzelnen Quellen werden zunächst getrennt berechnet und anschließend zu einem Gesamt-Immissionspegel jeweils für den Tageszeitraum und dem Nachtzeitraum energetisch addiert. Die Schallausbreitungsrechnungen erfolgen mit einem Rechenprogramm (s. Abschnitt 2 [k]). Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 2 dargestellt. 3.2 Berechnungsgrundlagen Grundlage der Untersuchungen sind die vorgelegten Planungsunterlagen, Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur und die in Abschnitt 2 genannten Grundlagen. Weiterhin wurden die Vorgaben des AG zur Betriebsweise und Betriebszeit für den Spielbetrieb der Sportanlage SV Lippstadt 08 und die Vorgaben des Betreibers zur Betriebsweise und Betriebszeit für den Spielbetrieb der Tennisanlage Tennispark Lippstadt berücksichtigt. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 15 von 39

16 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v Sportanlage SV Lippstadt 08 * Fußball Auf der Sportanlage werden Trainingsspiele und Fußballspiele (Ausnahme: Mittwoch Hockey Training auf Kunstrasenplatz) durchgeführt. Die Spielfelder Hauptplatz I, Trainingsplatz II, Trainingsplatz III, Trainingsplatz IV und Kunstrasenplatz werden nach Vorgabe des Vereins teilweise zu Spielen und zu Training gleichzeitig genutzt. Es werden folgende kritischen Fälle untersucht und teilweise dargestellt: Spielbetrieb: Sonntag Normalzeit (NZ, s. Abschn. 1.4) Tab. 4 Spielbetrieb/Training: Werktag NZ Tab.5 Spielbetrieb: Werktag Ruhezeit (RZ, s. Abschn. 1.4) Tab. 6 Spielbetrieb: Sonntag RZ (Ruhezeit s. Abschn. 1.4) Tab. 7 Hinweis: Spielbetrieb an Sonntagen während der Ruhezeiten findet im Normalfall nicht statt, es findet nur PKW-Verkehr während der Ruhezeit statt. Ausnahme sind Spiele im Winter, diese fallen 30 Minuten in die Ruhezeit. Dieser Fall 30 Minuten Spielbetrieb und PKW-Verkehr wurde untersucht, wird hier aber nicht dargestellt, da dieser nicht kritisch ist Grundlage für die Ermittlung der Geräuschemissionen des Sportplatzes ist das in der VDI-Richtlinie 3770 angegebene Berechnungsverfahren. Hiernach werden die Geräuschemissionen der aktiven Spieler, des Schiedsrichters (Schiedsrichterpfiffe) und der Zuschauer berücksichtigt. Schalleistungspegel Schiedsrichterpfiffe Zuschaueranzahl n < 30 L WA = 73,0 db(a) + 20lg(1+n) db(a) Zuschaueranzahl n > 30 L WA = 98,5 db(a) + 3lg(1+n) db(a) Schalleistungspegel Spieler gesamtes Spielfeld verteilt L WA = 94 db(a) M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 16 von 39

17 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Schalleistungspegel Zuschauer n gesamter Sitz- oder Stehplatzbereich L WA = 80 db(a)+10log(n) db(a) Schalleistungspegel je Lautsprecher lt. Vorgabe aus 2011 L WA = 120 db(a) Für die oben aufgeführten kritischen Fälle werden folgende Angaben bei der Berechnung berücksichtigt: Spielbetrieb Sonntag 700 NZ Tab. 4 Hauptplatz I - Spielzeit : 90 Minuten + Pause - Beurteilungszeit: 9 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer, lt.vorgabe: Anzahl der Spieler: 22 Trainingsplatz II - Spielzeit : 310 Minuten + Pause - Beurteilungszeit: 9 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: 50 - Anzahl der Spieler: 22 Trainingsplatz Kunstrasenplatz - Spielzeit : 90 Minuten + Pause - Beurteilungszeit: 9 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: 50 - Anzahl der Spieler: Spielbetrieb/Training Werktag 700 NZ Tab. 5 Hauptplatz I (Flutlichtspiel mit 700 Zuschauern) Fortführung s. Abschn M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 17 von 39

18 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. - Spielzeit : 30 Minuten + Pause *) - Beurteilungszeit: 8 00 Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: Anzahl der Spieler: 22 *) Spielbeginn um Uhr, PKW-Abfahrt ab bis Uhr, s. Abschn Trainingsplatz II - Trainingszeit : 480 Minuten + Pause - Beurteilungszeit: 8 00 Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: 10 - Anzahl der Spieler: 22 Trainingsplatz III - Trainingszeit : 345 Minuten + Pause - Beurteilungszeit: 8 00 Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: 10 - Anzahl der Spieler: 22 Trainingsplatz Kunstrasenplatz - Trainingszeit : 285 Minuten + Pause - Beurteilungszeit: 8 00 Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: 10 - Anzahl der Spieler: Spielbetrieb Werktag 700 RZ Tab. 6 Hauptplatz I (Flutlichtspiel mit 700 Zuschauern) - Spielzeit : 60 Minuten + Pause *) - Beurteilungszeit: Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: Anzahl der Spieler: 22 *) Spielbeginn um Uhr, Spielfortführung 20 Uhr bis 21 Uhr, PKW-Abfahrt ab bis Uhr, s. Abschn M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 18 von 39

19 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v Spielbetrieb Sonntag RZ *) Tab. 7 Hauptplatz I (Flutlichtspiel mit Zuschauern) - Spielzeit : 120 Minuten **) - Beurteilungszeit: Uhr bis Uhr - Anzahl der Zuschauer: Anzahl der Spieler: 22 *) identisch mit Fall Flutlichtspiel am Werktag **) Maximalwertbetrachtung: Spiel aufgrund von Elfmeterschießen verlängert, PKW-Abfahrtsverkehr nach Uhr Tennisanlage Tennispark Lippstadt Grundlage für die Ermittlung der Geräuschemission der Tennisanlage ist das Berechnungsverfahren nach der VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen (s. Abschn. 2 [g]) und der Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte B2/94 (s. Abschn. 2 [h]). Dieses Berechnungsverfahren berücksichtigt durch die Anwendung des 5-s-Takt- Maximalpegelverfahrens zur Ermittlung des Mittelungspegels von Tennisanlagen die Impulshaltigkeit der Geräuschemission. Das Verfahren führt dazu, daß es durch Ballschlaggeräusche (die beim Tennisspiel etwa mit einer Schlagfolge von 2 s angegeben werden können) auf dem einen Immissions-Aufpunkt nächstgelegenen Tennisplatz zu den höchsten Pegelwerten in den meisten Zeittakten führt und somit dieser nächstgelegenen Tennisplatz als maßgebliche Schallquelle zu berücksichtigen ist. Weitere Schallimpulse von einem anderen, weiter entfernt liegenden Tennisplatz führen dann zu keiner weiteren Erhöhung des 5-s-Takt-Maximalpegels. Prognoseverfahren zur Ermittlung des Mittelungspegels nach dem 5-s-Takt- Maximalpegelverfahren M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 19 von 39

20 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. (1) Jedem Aufschlagpunkt der einzelnen Spielfelder wird eine Emissionsquelle zugeordnet. Auf der Grundlage eine Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO (s. Abschnitt 2 [f]) werden die Aufschlagpunkte entsprechend ihrem Übertragungsmaß sortiert. Bei freier Schallausbreitung ist dies eine Sortierung nach Abstand. Bei diesem Verfahren ist es erforderlich, durch die verschiedenen Abstände der einzelnen Spielfelder zu den Aufpunkten, die Ausbreitungsrechnung und die Sortierung nach den maßgebenden Geräuschquellen für jeden Immissions-Aufpunkt getrennt durchzuführen. Dies erfolgt mit dem Rechnerprogramm (s. Abschn.2 [k]) automatisch. (2) Entsprechend der vorgenommenen Sortierung werden die Aufschlagpunkte mit folgenden Schalleistungspegeln (Schalleistungspegel nach dem 5-s-Takt- Maximalpegelverfahren) belegt. Tabelle 3: Schalleistungspegel L WAT der Tennisplätze, sortiert nach Übertragungsmaßen N L WAT db(a) 89,8 88,2 86,7 85,1 83,6 82,0 80,5 78,9 77,4 75,8 Die Ermittlung der o. g. Schalleistungspegel L WAT erfolgt unter Berücksichtigung eines Spitzen-Schalleistungspegels von L WA = 95 db(a) sowie auf einen pro Spieler bezogenen Zeitanteil von k = 0,3. Dieser Zeitanteil von k = 0,3 bedeutet, daß der Spieler auf dem Tennisplatz mit dem geringsten Übertragungsmaß (n = 1) den Takt- Maximalpegel über 30 % der Gesamteinwirkzeit der Anlage maßgeblich bestimmt. Die Geräuscheinwirkung aller anderen Tennisplätze (Aufschlagpunkte) bestimmen den Takt-Maximalpegel um entsprechend geringere Zeitanteile (z. B. Aufschlagpunkt 2 = 21 % / Aufschlagpunkt 3 = 15 % etc.). M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 20 von 39

21 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Es ist darauf hinzuweisen, daß dieses Berechnungsschema den ungünstigsten Fall berücksichtigt, d.h. Spielbetrieb auf allen Tennisplätzen (im vorliegenden Fall alle 7 Plätze) vorausgesetzt wird. (3) Der Takt-Maximalpegel an dem jeweiligen Immissions-Aufpunkt ergibt sich aus der energetischen Addition der Beiträge aller Spieler Außengastronomie Die Außengastronomie ist ca. 47 m² groß. Mit einer Personenzahlbelegung von 1 Personen/m² ergibt sich eine maximale mögliche Belegungszahl von 47 Personen. Diese soll tags als Außenverzehrfläche für Speisen und Getränke dienen. Die Geräuschemissionen von Personen, die sich im Außenbereich aufhalten, werden gemäß der VDI-Richtlinie 3770 Sport- und Freizeitanlagen den Berechnungen wie folgt zugrundegelegt. Musikbeschallung zur Unterhaltung der Gäste im Bereich der Außengastronomie ist nicht geplant. Für menschliche Sprache, die beim Einnehmen von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen als maßgebende Geräuschquelle angesehen werden kann, ist von folgenden Emissionen auszugehen: Schalleistungspegel sprechender Personen n im Gartenlokale o. ä., gehobene Sprache L WA = 70 db(a) Anzahl tatsächlich sprechender Personen n (bei 1 Zuhörer je sprechender Person) k = 50 % Impulszuschlag von K I = 9,5 4,5log(n/2) db(a) Anmerkung: Zur Bestimmung der Gesamt-Schalleistung ist maximal die Hälfte der anwesenden Personen als gleichzeitig wirksam anzusetzen. Als Berechnungsansatz wird angenommen. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 21 von 39

22 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Es werden für die unterschiedlichen Fälle folgende Personenzahlen bei der Berechnung berücksichtigt (Betriebszeiten siehe Spielbetrieb, Betrieb der Außengastronomie findet nur während der Nutzung der Sportanlage): Spielbetrieb: Sonn- und Feiertage Normalzeit / Werktag Ruhezeit / Großveranstaltung / Werktag Normalzeit (hier nur während des Spielbetriebs) - Personenbelegungszahl 47 Personen PKW-Parkverkehr Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der RLS 90 (s. Abschnitt 2 [j]) unverändert wie im Vorgänger-Gutachten. Aufgrund der erhöhten Stellplatzanzahl und geänderten Lage des südlich gelegenen Parkplatzes wird die aktuelle Situation berücksichtigt. Anzahl und Bewegungshäufigkeit PKW-Parkplatz Gemäß Planung sind auf den drei vorhanden und dem geplanten PKW-Parkplatz insgesamt 487-Stellplätze (ESP) vorhanden und geplant. Im einzelnen sind das 36 ESP (Pp36) am Haupteingang, 34 ESP (Pp34) südlich des Kunstrasenplatzes, 12 ESP (Pp12) hinter dem Vereinsgebäude und auf dem südlich geplanten Parkplatz 405 ESP (Flurstücke 111 und 112). Aus der vorgenannten Stellplatzanzahl und unter Berücksichtigung der Maximalwertbetrachtung ergibt sich eine anzusetzende PKW-Wechselhäufigkeit: Sonn- und Feiertag NZ 700 von Tab.4 N t = 0,260 Bew. / h u. ESP 1) Sonn- und Feiertag RZ 700 von keine Tab. N t = 0,500 Bew. / h u. ESP 1) Werktag NZ 700 von Tab.5 N t = 0,149 Bew. / h u. ESP 1) Werktag NZ ohne Flutlichtspiel von keine Tab. N t = 0,391 Bew. / h u. ESP 2)3) Werktag RZ von Tab.6 tags N = 0,50 Bew. / h u. ESP 1) M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 22 von 39

23 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Sonn- und Feiertag NZ Flutlichtspiel Zuschauern von Tab.7 N t = 0,259 Bew. / h u. ESP 1) Sonn- und Feiertag RZ Flutlichtspiel Zuschauern von keine Tabelle N t = 0,000 Bew. / h u. ESP 1) Einwirkzeit 120 Minuten (aufgrund Elfmeterschießen Verlängerung, PKW-Abfahrt ab 22 Uhr) Sonn- und Feiertag nachts Flutlichtspiel Zuschauern von Tab.7 N n = 1,00 Bew. / h u. ESP 1) 1) Frequentierung jeweils für alle Parkflächen gleich 2) Frequentierung nur nahegelegene Parkpl. Pp12; Pp36 und Pp34 während des Trainings 3) nicht dargestellt, da nicht relevant Die Gesamtanzahl der damit an- und abfahrenden PKW ist Sonn- und Feiertage NZ (Tab. 4) Spiel mit 700 Zuschauern Bewegungen Sonn- und Feiertage RZ (keine Tabelle) nur Anfahrt 700 Zuschauer 487 Bewegungen 1) Werktag NZ mit (Tab. 5) 872 Bewegungen Werktag NZ ohne Flutlichtspiel 385 Bewegungen Werktage RZ Flutlichtspiel (Tab. 6) max. 487 PKW Abfahrt 487 Bewegungen Sonn- und F. NZ Flutlichtspiel Zuschauern mit max. 487 PKW Anfahrt in NZ (Tab. 7) Bewegungen 2) Sonn- und F. RZ Flutlichtspiel Zuschauern mit (keine Tabelle) 0 Bewegungen 2) Einwirkzeit 120 Minuten (aufgrund Elfmeterschießen Verlängerung, PKW-Abfahrt ab 22 Uhr) Sonn- und F. nachts Flutlichtspiel Zuschauern mit (Tab. 7) 487 Bewegungen *) PKW-Abfahrt ab 22 Uhr anzugeben. 1) nicht dargestellt, da nicht relevant, s. Werktag RZ 2) identisch mit Fall Flutlichtspiel am Werktag Hinweis: Die Bewegungen für gewöhnliche Spiele ergeben sich aus Hin- und Rückfahrt der Spieler und der Zuschauer. Die Bewegungen für seltene Ereignisse ergeben sich aus einer vollen Entleerung des Parkplatzes nach den Spielenden M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 23 von 39

24 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Emissionsdaten PKW-Parkplatz Der längenbezogene Schallleistungspegel der Fahrwege ist nach der der RLS 90 zu berechnen. Er ist von Neigung, Oberfläche, Geschwindigkeit etc. abhängig und wird für die konkrete Bedingung berechnet. Für den PKW-Fahrweg ist der längenbezogene Schallleistungspegel mit L WA /1h = 47,7 db(a) anzugeben Sonstige Bedingungen Die Schallausbreitungsbedingungen, z. B. Schallabschirmungen wie vorh. Gebäude werden entsprechend den gegebenen örtlichen Bedingungen berücksichtigt. Andere als in den Berechnungen berücksichtigte Schallquellen sind nicht untersucht und ohne schalltechnische Überprüfung nicht zulässig. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 24 von 39

25 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 4. SCHALLSCHUTZ-MAßNAHMEN 4.1 Lautsprecher Die Schalleistung der einzelnen Lautsprecher (8 Stück am Hauptplatz I und 4 Stück auf den Tribünen) sind auf einen höchstzulässigen Schalleistungspegel von nur bei Spielen mit 700 Zuschauern Werktag RZ von jeweils L wa = 93 db(a) alle übrige Spiele mit 700 oder Zuschauern von jeweils L wa = 97 db(a) zu begrenzen. 4.2 Abschirmwand für Wohnhaus Wiedenbrücker Str. 83a Zur Einhaltung des Geräuschimmissions-Richtwertes im Tageszeitraum am Geräuschimmissions-Aufpunkt IP7 ist südlich des Wohnhauses Wiedenbrücker Straße 83a als Schallschutz-Maßnahme eine Abschirmwand erforderlich (s. Lageplan Anlage 1 und Bild 2). Die Abschirmwand ist mit einer Länge von ca. 10 m und mit einer Höhe von mind. 3,5 m über Geländeniveau auszuführen. Das bewertete Schalldämm-Maß der Konstruktionen muß mind. R w,r = 25 db betragen. Es ist schalltechnisch z. B. eine Mauerwerkswand oder eine Abschirmwand in Stahlkonstruktion mit witterungsbeständigem Holz, 4 cm dick mit Nut und Feder oder mit Stufenfalz in schalltechnisch dichter Ausführung ausreichend. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 25 von 39

26 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Bild 2: Abschirmwand für IP7 Maßstab keine Angabe IP8 IP7 Abschirmwand H= 3,5 m/ L= 10 m M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 26 von 39

27 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 5. BERECHNUNGSERGEBNISSE SPORTANLAGE 5.1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Unter Berücksichtigung der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Berechnungsgrundlagen und Schallschutz-Maßnahmen ergeben sich an den vorgegebenen, nächstgelegenen Wohnhäusern in der Nachbarschaft die in den nachfolgenden Tabellen: Tabelle 4 (Seite 28), Fußballspiele an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeit Tabelle 5 (Seite 29), Fußballspiele an Werktagen außerhalb der Ruhezeit Tabelle 6 (Seite 30), Fußballspiele an Werktagen innerhalb der Ruhezeit Tabelle 7 (Seiter 31), Fußballspiele an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeit, mit größerer Besucheranzahl angegebenen Geräuschimmissionen. Zur Berücksichtigung der meteorologischen Dämpfung erfolgt die Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO mit der Meteorologiekorrektur C met, wobei C 0 = 2,0 gesetzt wurde [Empfehlungen des LANUV-NRW zu C met ]. Die Immissionspegel sind angegeben als Beurteilungspegel L r nach TA-Lärm (s. Abschnitt 2 [e]). M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 27 von 39

28 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Tabelle 4: Beurteilungspegelpegel L r Hauptplatz I Fußballspiel an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeit nach 18. BImSchV, Spiel 700 Bezeichnung [IRW] db(a) [L r ] db(a) [ L] db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 EG Im Bruch IP1 1.OG Im Bruch IP2 EG Goethestr IP2 1.OG Goethestr IP3 EG Brandenburger Str IP3 1.OG Brandenburger Str IP4 EG Wiedenbrücker Str IP4 1.OG Wiedenbrücker Str IP5 EG Wiedenbrücker Str IP5 1.OG Wiedenbrücker Str IP6 EG Wiedenbrücker Str IP6 1.OG Wiedenbrücker Str IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a File:6475-2_ cna s. Anlage 4 Die Berechnungsergebnisse an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeiten für Fußballspiele zeigen, daß unter vorgenannten Berechnungsannahmen die vorgegebenen Geräuschimmissions-Richtwerte IRW für WA- und MI-Gebiet an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten tags um mind. L = 9 db unterschritten, d. h. eingehalten werden. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 28 von 39

29 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Tabelle 5: Beurteilungspegelpegel L r Hauptplatz I Fußballspiel an Werktagen außerhalb der Ruhezeit nach 18. BImSchV, Spiel 700 Bezeichnung [IRW] db(a) [L r ] db(a) [ L] db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 EG Im Bruch IP1 1.OG Im Bruch IP2 EG Goethestr IP2 1.OG Goethestr IP3 EG Brandenburger Str IP3 1.OG Brandenburger Str IP4 EG Wiedenbrücker Str IP4 1.OG Wiedenbrücker Str IP5 EG Wiedenbrücker Str IP5 1.OG Wiedenbrücker Str IP6 EG Wiedenbrücker Str IP6 1.OG Wiedenbrücker Str IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a File:6475-2_ cna s. Anlage 5 Die Berechnungsergebnisse an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten für Fußballspiele zeigen, daß unter vorgenannten Berechnungsannahmen die vorgegebenen Geräuschimmissions-Richtwerte IRW für WA- und MI-Gebiet an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten tags um mind. L = 12 db unterschritten, d. h. eingehalten werden. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 29 von 39

30 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Tabelle 6: Beurteilungspegelpegel L r Hauptplatz I Fußballspiel an Werktagen innerhalb der Ruhezeit nach 18. BImSchV, Spiel 700 Bezeichnung [IRW] db(a) [L r ] db(a) [ L] db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 EG Im Bruch IP1 1.OG Im Bruch IP2 EG Goethestr IP2 1.OG Goethestr IP3 EG Brandenburger Str IP3 1.OG Brandenburger Str IP4 EG Wiedenbrücker Str IP4 1.OG Wiedenbrücker Str IP5 EG Wiedenbrücker Str IP5 1.OG Wiedenbrücker Str IP6 EG Wiedenbrücker Str IP6 1.OG Wiedenbrücker Str IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a File:6475-2_ cna s. Anlage 6 Die Berechnungsergebnisse an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten für Fußballspiele zeigen, daß unter vorgenannten Berechnungsannahmen die vorgegebenen Geräuschimmissions-Richtwerte IRW für WA- und MI-Gebiet an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten tags nicht überschritten werden, d. h. eingehalten werden. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 30 von 39

31 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Tabelle 7: Beurteilungspegelpegel L r Hauptplatz I Fußballspiel innerhalb der Ruhezeit nach 18. BImSchV, Besucher Bezeichnung [IRW] db(a) [L r ] db(a) [ L] db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 EG Im Bruch IP1 1.OG Im Bruch IP2 EG Goethestr IP2 1.OG Goethestr IP3 EG Brandenburger Str IP3 1.OG Brandenburger Str IP4 EG Wiedenbrücker Str IP4 1.OG Wiedenbrücker Str IP5 EG Wiedenbrücker Str IP5 1.OG Wiedenbrücker Str IP6 EG Wiedenbrücker Str IP6 1.OG Wiedenbrücker Str IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a File:6475-2_ cna s. Anlage 7 Die Berechnungsergebnisse zeigen, daß für Spiele mit Zuschauern unter vorgenannten Berechnungsannahmen die Geräuschimmissions-Richtwerte IRW von WA- und MI-Gebiet mit Erhöhung um 10 db für seltene Ereignisse an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten tags und nachts nicht überschritten werden, d. h. eingehalten werden. Zuschauerlärm wurde über 120 Min. ununterbrochen berücksichtigt (keine Pause berücksichtigt) M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 31 von 39

32 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 5.2 Spitzenpegelkriterium Ein Schiedsrichterpfiff verursacht nach der VDI 3770 (s. Abschnitt 2 [g]) einen mittleren Spitzen-Schalleistungspegel von L WA,max = 118 db(a) Unter Berücksichtigung, daß der v. g. Schalleistungspegel im südlichen Bereich des Hauptsportplatzes I auftritt, ergibt sich am kritischen Aufpunkt IP4 (Entfernung ca. 100 m) nach DIN ISO ein Spitzenpegel tags von L AF, max = 67dB( A) Gemäß 18. BImSchV sollen kurzzeitige Geräuschspitzen den Geräuschimmissions- Richtwert IRW tags um nicht mehr als L = 30 db überschreiten. L AF,max L AF,max,vorh. IRW + 30dB = 67 db(a) < L AF,max,zul. = = 80 db(a) Das Kriterium für kurzzeitige Geräuschspitzen tags wird somit erfüllt. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 32 von 39

33 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 6. GERÄUSCHIMMISSIONS-BERECHNUNGEN STRAßENVERKEHR 6.1 Untersuchungsverfahren Gemäß 18. BImSchV Anhang 1.1 sind Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen, sofern sie nicht selten sind, zu berücksichtigen und nach der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung (s. Abschnitt2 [i]) zu beurteilen. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt nach der RLS 90 (s. Abschnitt 2 [j]) Geräuschimmissions-Grenzwerte nach 16. BImSchV (Straßenverkehr) Für den der Sportanlage zuzuordnenden Verkehr auf öffentlichen Straßen im Tageszeitraum gelten entsprechend der Gebietseinstufung nach Abschnitt 1.4 für die nächstgelegenen Wohnhäuser in der Nachbarschaft die in der folgenden Tabelle 8 angegebenen Geräuschimmissions-Grenzwerte IGW. Tabelle 8: Gebietseinstufung 1) Geräuschimmissions-Grenzwerte IGW nach 16. BImSchV Geräuschimmissions-Grenzwerte [IGW] db(a) Tag 2) 6 00 bis Uhr Nacht 2) bis 6 00 Uhr Allgemeines Wohngebiet (WA) - Wiedenbrücker Straße Nr. 108; 122; Mischgebiet (MI) - Wiedenbrücker Straße Nr. 83a -Im Bruch 14 / - Goethestraße Brandenburgerstr. 5 1) nach Vorgabe und 16. BImSchV 2) Beurteilungszeiträume nach 16. BImSchV, nachts nur zur Info 3) zusätzliche Immissions-Aufpunkte für Berechnung Straßenverkehr M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 33 von 39

34 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Die Ermittlung der Geräuschimmissionen auf den öffentlichen Straßen mit und ohne zuzuordnenden Verkehrsaufkommen der geplanten Sportanlage im Tageszeitraum ist nach der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung (s. Abschnitt 2 [i]) durchzuführen. Als Beurteilungszeit tags gilt die Zeit von 6 00 Uhr bis Uhr. 6.2 Berechnungsgrundlagen Straßenbelegungsdaten Für die Berechnungen der Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum auf der öffentlichen Straße Wiedenbrücker Straße werden die nachfolgenden Straßenbelegungsdaten der Stadt Lippstadt (s. Abschnitt 2 [d]) zugrundegelegt. Die Straßenbelegungsdaten wurden angegeben als DTV-Werte auf der Grundlage einer Verkehrszählung Analyse 2005 (s. Tabelle 9). Prognosezahlen für die Wiedenbrücker Straße standen nicht zur Verfügung und werden daher bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen DTV Zahlen berücksichtigen schon teilweise den PKW An- und Abfahrtsverkehr der Sportanlage. Daher wird der maximal mögliche PKW An- und Abfahrverkehr des kritischen Falls Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen von dem vorgegebenen DTV Wert abgezogen (somit wird der kritische Fall untersucht). Für das der Sportanlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen (Zuschauer, Spieler) für den kritischen Fall Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen (Summen aus NZ + RZ) im Tageszeitraum werden die in Abschnitt dargestellten Vorgaben bei der Berechnung berücksichtigt. Es ergeben sich insgesamt PKW Bewegungen (An- /Abfahrt) am Tag. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 34 von 39

35 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Die Straßenbelegungsdaten sind für den Verkehr (Analyse) ohne Sportanlage in Tabelle 9 und für den Verkehr (Analyse) mit Sportanlage in Tabelle 10 angegeben. Grundlage für die Berechnung der Geräuschimmissionen nach RLS 90/16. BImSchV sind daher folgende Parameter beider Fahrtrichtungen. Tabelle 9: Straßenbelegungsdaten (Analyse) ohne Verkehr Sportanlage [L m,e ] db(a) Verkehrsstärke Kfz/h Bezeichnung Straße DTV Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht M M p % p % Wiedenbrücker Straße 1), 63, L m,e = Emissionspegel in 25 m Abstand DTV = durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke Kfz/24h M = maßgeblich stündliche Verkehrsstärke Kfz/h p = prozentualer LKW-Anteil gem. RLS 1) zul. Höchstgeschwindigkeit = 70 km/h, Straßengattung Gemeindestraße Tabelle 10: Straßenbelegungsdaten (Analyse) mit Verkehr Sportanlage [L m,e ] db(a) Verkehrsstärke Kfz/h Bezeichnung Straße DTV Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht M M p % p % Wiedenbrücker Straße 1), 64, L m,e = Emissionspegel in 25 m Abstand DTV = durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke Kfz/24h M = maßgeblich stündliche Verkehrsstärke Kfz/h p = prozentualer LKW-Anteil gem. RLS 1) zul. Höchstgeschwindigkeit = 70 km/h, Straßengattung Gemeindestraße M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 35 von 39

36 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 6.3 Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Auf der Grundlage der im vorherigen Abschnitt 6.2 beschriebenen Berechnungsgrundlagen ergeben sich an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten (s. Tabelle 8) die in Tabelle 11 (Analyse ohne Verkehr Sportanlage), Tabelle 12 (Analyse mit Verkehr Sportanlage) angegebenen Geräuschimmissionen. Die Immissionspegel sind angegeben als Beurteilungspegel L r nach der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung. Tabelle 11: Beurteilungspegel L r Straßenverkehr (Analyse) ohne Verkehr Sportanlage Berechnungspunkt Nutz IGW Beurteilungspegel Lr dl [Lr-IGW] Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IP1 EG Im Bruch 14 MI IP1 1.OG Im Bruch 14 MI IP2 EG Goethestr. 101 MI IP2 1.OG Goethestr. 101 MI IP3 EG Brandenburgerstr. 5 MI IP3 1.OG Brandenburgerstr. 5 WA IP4 EG Wiedenbrücker Str. 124 WA IP4 1.OG Wiedenbrücker Str. 124 WA IP5 EG Wiedenbrücker Str. 122 WA IP5 1.OG Wiedenbrücker Str. 122 WA IP6 EG Wiedenbrücker Str. 108 WA IP6 1.OG Wiedenbrücker Str. 108 WA IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a MI IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a MI File:6475-2_ _Straße.cna Die Berechnungsergebnisse zeigen, daß die Geräuschimmissions-Grenzwerte für WA- Gebiet durch den öffentlichen Straßenverkehr (Analyse) ohne Sportanlage an den vorgegebenen, nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten im Tageszeitraum um bis zu 8 db überschritten werden. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 36 von 39

37 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Tabelle 12: Beurteilungspegel L r Straßenverkehr (Analyse) mit Verkehr Sportanlage Berechnungspunkt Nutz IGW Beurteilungspegel Lr dl [Lr-IGW] Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IP1 EG Im Bruch 14 MI IP1 1.OG Im Bruch 14 MI IP2 EG Goethestr. 101 MI IP2 1.OG Goethestr. 101 MI IP3 EG Brandenburgerstr. 5 MI IP3 1.OG Brandenburgerstr. 5 WA IP4 EG Wiedenbrücker Str. 124 WA IP4 1.OG Wiedenbrücker Str. 124 WA IP5 EG Wiedenbrücker Str. 122 WA IP5 1.OG Wiedenbrücker Str. 122 WA IP6 EG Wiedenbrücker Str. 108 WA IP6 1.OG Wiedenbrücker Str. 108 WA IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a MI IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a MI File:6475-2_ _Straße.cna Die Berechnungsergebnisse zeigen, daß die Geräuschimmissions-Grenzwerte für WA- Gebiet durch den öffentlichen Straßenverkehr (Analyse) mit Sportanlage an den nächstgelegenen Immissions-Aufpunkten im Tageszeitraum um bis zu 9 db überschritten werden. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 37 von 39

38 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. Nachfolgend werden die Beurteilungspegel L r Verkehr (Analyse) ohne Sportanlage den Beurteilungspegeln L r Verkehr (Analyse) mit Sportanlage (s. Tabelle 13) gegenübergestellt und die entsprechenden Pegelzunahmen (mit 1 Dezimalstelle) angegeben: Tabelle 13: Pegelzunahmen aus Verkehr (Analyse) ohne Sportanlage und Verkehr (Analyse) mit Sportanlage Bezeichnung Verkehr ohne L r db(a) Verkehr mit L r db(a) Pegelzunahme [ L] db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 EG Im Bruch 14 45,6-46,6 1,0 - IP1 1.OG Im Bruch 14 45,7-46,7-1,0 - IP2 EG Goethestr ,3-46,3-1,0 - IP2 1.OG Goethestr ,4-46,5-1,1 - IP3 EG Brandenburger Str. 5 44,6-45,6-1,0 - IP3 1.OG Brandenburger Str. 5 44,8-45,8-1,0 - IP4 EG Wiedenbrücker Str ,9-60,9-1,0 - IP4 1.OG Wiedenbrücker Str ,2-62,2-1,0 - IP5 EG Wiedenbrücker Str ,4-67,4-1,0 - IP5 1.OG Wiedenbrücker Str ,7-67,7-1,0 - IP6 EG Wiedenbrücker Str ,1-67,2-1,1 - IP6 1.OG Wiedenbrücker Str ,5-67,5-1,0 - IP7 EG Wiedenbrücker Str. 83a 53,2-54,3-1,1 - IP8 EG Wiedenbrücker Str. 83a 54,4-55,4-1,0-3 db-kriterium nach 18. BImSchV (16. BImSchV) Durch den von der Sportanlage verursachten Verkehr auf öffentlichen Straßen im Tageszeitraum erhöhen sich die Geräuschimmissionen um max. 1,1 db. Das Kriterium < 3 db nach der 18. BImSchV (16. BImSchV) wird durch Einhaltung der Bedingung erfüllt. Maßnahmen sind nicht erforderlich. M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 38 von 39

39 Be-Nr. 6475/14-2 H v GIP SV Lippstadt 08 e.v. 7. ZUSAMMENFASSUNG Der Spielverein SV Lippstadt 08 e.v. in Lippstadt plant die Erweiterung, die Sanierung und den Neubau an der Sportanlage Am Bruchbaum SV Lippstadt 08, Wiedenbrücker Straße 83 in Lippstadt. Auftragsgemäß waren die Geräuschimmissionen, die von der Sportanlage und der benachbarten Tennisanlage ausgehen, an den nächst benachbarten Wohnhäusern mit einer Schallausbreitungsrechnung nach dem Berechnungsverfahren der DIN ISO zu ermitteln. Die Beurteilung erfolgte nach 18. BImSchV. Die Geräuschimmissions-Untersuchungen haben ergeben, daß die Geräuschimmissions-Richtwerte für WA- und MI-Gebiet unter Berücksichtigung der Berechnungsannahmen an allen untersuchten Aufpunkten tags und nachts bei Spielen mit 700 Zuschauern unterschritten und damit eingehalten werden. Auch Spiele mit Zuschauern sind möglich bei Anwendung der um 10 db erhöhten Geräuschimmissions-Richtwerte für seltene Ereignisse. Der zuzuordnenden Verkehr der Sportanlage auf öffentlicher Straße im Tageszeitraum erhöht die Geräuschimmissionen um max. 1,1 db und hält somit unter Berücksichtung der Berechnungsannahmen das 3 db Kriterium gemäß 18. BImSchV (16. BImSchV) ein. Dortmund, /- M:\1 Projekte\6400\6475-1\Bericht\B2\6475-2_SV-Lippstadt_ doc Seite 39 von 39

40 IP7 EG IP8 Pp12 IP7 IP Pp Trainingsplatz II Hauptplatz I Trainingsplatz IV Kunstrasenplatz IP1 IP Pp rücker Str Wiedenb Trainingsplatz III aße IP Pp Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Parkplatz Tennis Haus Schirm Immissionspunkt IP IP , GRENZWEG 41, Maßstab: 1:3000 Be-Nr. 6475/14-2 Erweiterung und Neubau Sportanlage Lippstadt 08 e.v., Lippstadt Auftraggeber: Spielverein SV Lippstadt 08 e.v., Lippstadt Bearbeitung: Dipl.-Phys. G. Hoppe Datei: M:\1 Projekte\6400\6475-1\Cadna\6475-2_ cna Version (32 Bit) Variante: V01 [18. BImSchV] Be-Nr. 6475/14-2 v Lageplan - Anlage 1 Tageszeitraum [06:00-22:00 Uhr]

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