Neues Eingruppierungsrecht. Personalversammlung Universität Ulm

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1 Neues Eingruppierungsrecht Personalversammlung Universität Ulm

2 Eingruppierung Das gilt ab Überarbeitete Eingruppierungsregelungen aus BAT werden übernommen Sofortige Berücksichtigung von Bis 6-jährigen Aufstiegen in den EG 2 8 Drittelaufstiegen bei IngenieurInnen in E 9 E 13 Für handwerkliche/körperliche Tätigkeiten Lohngruppenverzeichnis Länder zum MTArb. Bei Überlappungen von bisherigen Arbeiter- und Angestelltenmerkmalen: Zuordnung nur noch zu einem Bereich. In der Regel gelten die günstigeren Arbeitermerkmale Beispiel: Hausmeister statt von E 2 bis E 5 nur noch in E 4 oder E 5. Erhalt der Zulagen (Techniker, Meister, Programmierer, Vorarbeiter) ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 4

3 Beispiele Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst BAT VII, FG 1a Tätigkeit erfordert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Altes Recht nach 6 jähriger Bewährung in VIb Heute E 5 künftig E 6 BAT VII, FG 1b Tätigkeit erfordert nur gründliche FK Altes Recht nach 9-jähriger Bewährung in VIb Heute E 5 künftig E 5 BAT Vc, 1a Gründliche + vielseitige FK + selbständige Leistungen Altes Recht nach 3-jähriger Bewährung Vb Heute E 8 künftig kleine E 9* BAT Vc 1b Gründliche + vielseitige Fachkenntnisse + 1/3 selbständige Leistungen E 8 bleibt erhalten * keine Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 und Stufe 4 nach 9 Jahren 5

4 Beispiele Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit BAT VIb, FG 1 ohne Zusatzanforderungen Nach altem Recht Bewährungsaufstieg nach 5 Jahren Vc Heute E 6 - künftig sofort E 7 BAT Vc, FG 1 überwiegend selbständig tätig Nach altem Recht Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren V b Heute E 8 künftig sofort kleine E 9* BAT Vb, FG 1 überwiegend selbständig tätig mit schwierigen Aufgaben Nach altem Recht nach 6 Jahren Vergütungsgruppenzulage (VGZ) (7,5 % der Anfangsgrundvergütung = 171,80 ) Heute kleine E 9 ohne VGZ künftig kleine E 9* + sofort 120,25 (14/20 der Vergütungsgruppenzulage) * keine Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 und Stufe 4 nach 9 Jahren ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 6

5 Beispiele FremdsprachensekretärInnen BAT VII, FG 1 in einer Sprache geläufig nach Diktat schreiben, einfache Übersetzungen Altes Recht nach 12 Monaten VIb nach 4 Jahren Vc Heute E 5 künftig E 7 BAT VIb, FG 9 in 2 fremden Sprachen geläufig nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen aus oder in diese Sprachen, alleinverantwortliche Korrekturen in 2 fremden Sprachen Altes Recht nach 6 Monaten in Vc nach mehrjähriger Bewährung Vb Heute E 6 künftig kleine E 9* * keine Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 und Stufe 4 nach 9 Jahren ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 7

6 Beispiele Ingenieure BAT III, FG 2 a mit langjähriger praktischer Erfahrung und Heraushebung zu 1/3 durch das Maß der Verantwortung Nach altem Recht nach 8 Jahren in IIa Heute E 12 - künftig E 13 BAT IV b, FG 21 a Heraushebung zu 1/3 durch besondere Leistungen Nach altem Recht nach 6-jähriger Bewährung in IVa Heute E 10 - künftig E 11 Allerdings: Anrechnung Höhergruppierungsgewinn auf übertarifliche Zulagen ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 8

7 Überleitung Höhere Entgeltgruppe auf Antrag (Frist ein Jahr), keine generelle Neufeststellung der Eingruppierung Dynamische Besitzstandsicherung für bereits erreichte höhere Eingruppierungen und Vergütungsgruppenzulagen. Weitere Verlängerung der Übergangsregelungen zu begonnenen Aufstiegen und VGZ ( 8 und 9 TVÜ-Länder) bis zum E 13 + Zulage (BAT IIa mit 5-6 jährigem Aufstieg nach Ib) wird E ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 9

8 Zentrale Eingruppierungsvorschriften 12, 13 TV-L wie 22, 23 BAT das bedeutet: Eingruppierungsautomatik Arbeitsvorgang mit Zusammenhangstätigkeiten grundsätzlich 50 % Zeitanteil maßgebend ver.di Ostwürttemberg-Ulm, Elisabeth Mehrlich 10

9 Wie Eingruppierung überprüfen? Arbeitsvorgänge bilden: Analysieren, welche Zusammenhangstätigkeiten zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (keine Atomisierung!) Ggf. Aufschriebe über längere Zeit Wer hat die Tätigkeit angewiesen? Arbeitsvertrag, Vorgesetzte... Weiß Verwaltung davon bzw. müsste wissen? ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 11

10 Sonstige Eingruppierungsgrundsätze Grundsätzlich wie Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT: Spezialitätsgrundsatz und sonstige Beschäftigte unverändert nicht Verhandlungsauftrag. Auffangfunktion der allgemeinen Merkmale verbessert: eigentliche Aufgaben der betreffenden Dienststellen oder Institutionen maßgebend. Für bisherige Arbeiter/-innen- Tätigkeiten, soweit vom BAT abweichend, wie im TV Lohngruppenverzeichnis. ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 12

11 Zusammenfassung Keine inhaltlich neue Entgeltordnung, - Thema aber weiterhin auf der Tagesordnung. Deutliche Verbesserung des Eingruppierungsniveaus bis zur E 8/E 9 gegenüber Anlage 4 zum TVÜ-Länder BAT-Niveau z.t. verbessert, z.t. nicht erreicht Dynamischer Besitzstand für erreichte Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen (VGZ) Verlängerung Übergangsregelungen Aufstiege und VGZ. keine Verbesserung bei den sonstigen Beschäftigten. Eingruppierung Lehrkräfte noch nicht tarifiert. ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 13

12 Wie geht es weiter Texte bis ca. Ende Oktober 2011 abgestimmt Vereinbarungen über Versuchsmodell "analytische Eingruppierung" werden getroffen Schulung Personalräte über Grundsätze Informationsangebote für unsere Mitglieder Überprüfung der Eingruppierung: an ver.di wenden! Beschäftigte haben "Wahlrecht" alte oder neue Regelung! ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 14

13 Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur auskennen! (Einstein zugeschrieben) Noch Fragen? ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 15

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