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1 1958: 9-13, Rundfunkgenehmigungen Startseite Hinweise Gästebuch Netzverweise Titelbilder Impressum Ton-Rundfunkgenehmigung VORDERSEITE: Nr. der Genehmigung BL * Poststempel: Remscheid-Lüttringhausen, Kartei-Nr. L3/33 (Diese Nr. bei allen Eingaben und Zahlungen angeben) - Sorgfältig aufbewahren - suchen Ins Jahr... Deutsche Bundespost Ton-Rundfunkgenehmigung Herrn Helmut Kramp, Klauserfeld 21, wird hiermit die Genehmigung zum Aufstellen und Betreiben eines Ton-Rundfunkempfängers nach den "Bestimmungen über den Rundfunk" vom 27. November 1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums Seite 509/1931 und Seite 141/1940) erteilt. RÜCKSEITE: Wichtige Vorschriften für den Ton-Rundfunkteilnehmer 1. Als Ton-Rundfunkempfänger gelten alle Einrichtungen zum Empfang von Ton- Rundfunksendungen durch Funk Funk oder über Draht (z.b. Ton- Rundfunkempfangsgeräte, Anschlüsse von Lautsprechern, Kopfhörern oder Verstärkern an Ton-Rundfunkempfänger oder an den Drahtfunk). 2. Diese Genehmigung berechtigt ihren Inhaber, einenton-rundfunkempfänger zu betreiben, und zwar an einer beliebigen Stelle. Lediglich in seinem Privathaushalt auf dem umseitig angegebenen Grundstück darf er mehrere Empfänger gleichzeitig betreiben. 3. Für seine eigene Wohnungsgemeinschaft darf der Genehmigungsinhaber beliebig viele Lautsprecher oder Kopfhörer (Hörstellen) an seinen Empfänger anschließen, und zwar müssen sich diese auf demselben Grundstück befinden wie der Ton- Rundfunkempfänger selbst. Der Benutzer einer solchen Fremdhörstelle muß selbst auch eine Ton-Rundfunkgenehmigung haben. 4. Den Beauftragten der Deutschen Bundespost ist das Betreten der Grundstücke und Räume, in denen sich Ton-Rundfunkempfangseinrichtungen befinden, jederzeit zu gestatten. 5. Die Ton-Rundfunkgebühr ist am Ersten jedes Monats fällig, sie wird monatlich vom Postzusteller eingezogen oder auf Antrag vom Postscheckkonto abgebucht. Die Ton-Rundfunkgebühren sind ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob die Ton-Rundfunkempfänger oder Hörstellen benutzt werden oder nicht. Vor der Aushändigung der Ton-Rundfunkgenehmigung ist die erstmals fällige Gebühr zu entrichten.

2 6. Diese Genehmigung erlischt beim Verzicht (Abmeldung) des Ton-Rundfunkteilnehmers oder beim Widerruf durch das Postamt. Verzicht nur zum Monatsende, und zwar schriftlich bis spätestens 16. des Monats! Widerruf durch das Postamt bei Verstößen gegen die Rundfunkvorschriften oder bei sonstigem Mißbrauch, vor allem bei Nichtzahlung der Gebühren. 7. Beim Erlöschen dieser Genehmigung Ton-Rundfunkempfänger und Hörstellen sogleich außer Betrieb setzen, d.h. alle Verbindungen des Empfängers mit Antennen, Erdleitungen und Stromquellen abtrennen! Auf Verlangen des Postamts sind Antennen und Leitungen zu Hörstellen binnen einer Woche zu entfernen. 8. Diese Genehmigung sorgfältig aufbewahren und zusammen mit der Bescheinigung über die Zahlung der fälligen Gebühren stets bei den benutzten Empfängern oder Hörstellen bereithalten! Genehmigung und Empfangsbescheinigung auf Verlangen den Beauftragten der Deutschen Bundespost vorzeigen! Nach Erlöschen (s. 6) an das Postamt zurückgeben! 9. Nähere Auskunft erteilt die Rundfunkstelle des Postamts. Hiermit wird zugleich bescheinigt, daß die erstmals fällige Gebühr für diese Genehmigung in Höhe von...dm für den Monat entrichtet worden ist. Fernseh-Rundfunkgenehmigung VORDERSEITE: Ton L3/33 -- Fs L3/13 Herrn Helmut Kramp wird hiermit unter umstehenden Auflagen die Genehmigung erteilt, in seinen Räumen Remscheid-Lüttringhausen, Klauserfeld 21, eine Fernseh- Rundfunkempfangsanlage zu errichten und zu betreiben. Poststempel: Remscheid-Lüttringhausen, Nr. A INNENSEITE: 1. Die Fernseh-Rundfunkgenehmigung berechtigt den Inhaber, eine Fernseh- Rundfunkempfangsanlage ausschließlich in den umstehend bezeichneten Räumen zu errichten und zu betreiben. nachträglich eingefügt: zu 1. Die Fernseh-Rundfunkempfangsanlage muß den "Technischen Vorschriften für Fernseh-Rundfunkempfangsanlagen" (Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 107/1958) entsprechen. 2. Der Inhaber dieser Genehmigung muß im Besitz einer gültigen, für ihn ausgestellten Ton-Rundfunkgenehmigung sein. 3. Die Fernseh-Rundfunkgenehmigung ist nicht übertragbar. 4. Mit der Fernseh-Rundfunkempfangsanlage dürfen nur solche Sendungen empfangen werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Sollten unbeabsichtigt andere Sendungen empfangen werden, so dürfen sie weder aufgezeichnet noch anderen

3 mitgeteilt, noch für irgendwelche Zwecke ausgewertet werden; das Vorhandensein solcher Sendungen darf auch nicht irgendwie zur Kenntnis anderer gebracht werden. 5. Eine gewerbsmäßige Ausnutzung der Fernseh-Rundfunkempfangsanlage bedarf der Zustimmung der Deutschen Bundespost. 6. Durch die Fernseh-Rundfunkempfangsanlage darf der Betrieb von Fernmeldeanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, nicht gestört werden. 7. Der Inhaber der Genehmigung hat Antennen, Erdleitungen und Anschlußleitungen auf seine Kosten zu ändern, wenn sie den Ausbau, die Änderung oder die Aufhebung von Fernmeldeanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, behindern. 8. Werden die kennzeichnenden Merkmale der Fernseh-Rundfunksender geändert (insbesondere Änderung des Sendeverfahrens und Frequenzwechsel), so hat der Inhaber dieser Genehmigung, falls er seine Anlage weiterbetreiben will, die gegebenenfalls notwendig werdenden Änderungen an seiner Fernseh- Rundfunkempfangsanlage auf seine Kosten vornehmen zu lassen. 9. Den Beautragten der Deutschen Bundespost ist das Betreten der Räume, in denen sich die Fernseh-Rundfunkempfangsanlage befindet, zu den verkehrsüblichen Zeiten zu gestatten. Befinden sich Teile der Fernseh-Rundfunkempfangsanlage (z.b. Antennen) außerhalb der im Verfügungsbereich des Inhabers der Genehmigung liegenden Räume, so hat dieser den Beauftragten der Deutschen Bundespost Zutritt zu diesen Teilen zu verschaffen. Auf Verlangen sind den Beauftragten die Ton- und Fernseh- Rundfunkgenehmigungen und die Empfangsbescheinigungen über die Entrichtung sowohl der Ton- als auch der Fernseh-Rundfunkgebühr für den laufenden Monat vorzulegen. 10. Die Gebühr für die Fernseh-Rundfunkgenehmigung beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat 5,-- DM. Die Gebühr ist monatlich im voraus fällig und ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob die Fernseh-Rundfunkempfangsanlage betrieben wird. 11. a) Die Genehmigung erlischt bei Verzicht auf diese oder die Ton- Rundfunkgenehmigung durch den Inhaber und bei Widerruf dieser oder der Ton- Rundfunkgenehmigung durch die Deutsche Bundespost. b) Der Verzicht kann nur zum Monatsende erklärt werden und ist schriftlich bis zum 16. des Monats dem zuständigen Postamt mitzuteilen. c) Der Widerruf kann bei Verstößen gegen die Auflagen der Genehmigung ausgesprochen werden. 12. Nach dem Erlöschen der Fernseh-Rundfunkgenehmigung ist die Fernseh- Rundfunkempfangsanlage unverzüglich außer Betrieb zu setzen, auf Verlangen ganz oder teilweise abzubauen und die Genehmigung dem zuständigen Postamt zurückzugeben. 13. Der Inhalt dieser Genehmigung kann jederzeit geändert werden.

4 Empfangsbescheinigung über Fernseh-Rundfunkgebühren Zur Kartei-Nr. L3 / 13

5 Achtung! Siehe Rückseite 5,- DM Fernseh-Rundfunkgebühren für den Monat November 1958 von Herrn Helmut Kramp, Klauserfeld 21 erhalten. Postamt Remscheid-Lüttringhausen, Tillmanns (Unterschrift des einziehenden Beamten) Zur gefälligen Beachtung: Empfangsbescheinigungen mit geänderter Betragsangabe sind ungültig. Wohnungsändrungen bitten wir dem Zustellpostamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen unter Beifügung der Genehmigungsurkunde. RÜC KSEITE: Achtung! Sie ersparen sich selbst die Kosten für Mahnschreiben, den Ärger über den Widerruf Ihrer Rundfunkgenehmigung, den Weg zum Postschalter, dem Zusteller: unnötige Gänge, Ihrem Postamt: viel überflüssige Arbeit, wenn Sie Ihre Rundfunkgebühren gleich beim ersten Einziehungsversuch an den Zusteller zahlen, oder in den ersten Tagen des Monats an Ihr Postamt durch Postscheck überweisen. Auf Antrag werden die Rundfunkgebühren monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich laufend von Ihrem Postscheckkonto gebührenfrei abgebucht. Wir bitten Sie, bevor Sie verreisen, die Rundfunkgebühren für die Dauer Ihrer Abwesenheit vorauszubezahlen. WERBUNG: Luftpostbriefe fliegen schnell Axel Schneider since 2002

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