Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

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1 Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

2 Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser) user) Jedes dritte Kind war jünger j als drei Jahre, acht von zehn Kindern waren im betreuungsbedürftigen rftigen Alter. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die einer besonderen Hilfe bedürfen, wurde von den Mitarbeiterinnen auf 70% bis 80% geschätzt. Beobachtet werden Entwicklungsverzögerungen, gerungen, ein gestörtes Selbstbild, Aggressivität, t, Konzentrations- und Schlafprobleme, extreme Fixierung auf die Mutter und Schulprobleme.

3 Konsequenzen für f r die Frauenhäuser user Die personelle und räumliche r Ausstattung von Frauenhäusern usern müssen m dem Bedarf der Kinder gerecht werden. Die Beziehung zu Mutter und Vater muss Thema werden. Es braucht gute Lösungen L für f r Jungen. Kinder brauchen in dieser Situation von Krise und Flucht mehr als Zuwendung, Freizeitaktivitäten ten und Schularbeitshilfe.

4 Kinder bei polizeilicher und justizieller Intervention In über der Hälfte H der Polizeieinsätze bei häuslicher h Gewalt waren Kinder oder Jugendliche anwesend. Die meisten waren unter 12 Jahren alt. In vielen Fällen, F war die Mutter verletzt, teilweise schwer. In über der Hälfte H der Verfahren waren Kinder mitbetroffen, in knapp der Hälfte H waren sie selbst unmittelbar Opfer von Gewalt.

5 Gefährdung kleiner Kinder: eine Aufgabe für f r den Gesundheitsbereich Gewalt in Ehen und Beziehungen beginnt oft nach einer Eheschließung, nachdem ein Paar eine gemeinsame Wohnung bezogen hat und während w einer Schwangerschaft bzw. nach der Geburt eines Kindes. (Schr( Schröttle/Müller 2004) Misshandlungen sind intensiver und häufiger, h wenn Frauen schwanger sind oder kleine Kinder haben. (Schröttle/Müller 2004) In Frauenhäusern usern werden bei (kleinen) Kindern eine Reduzierung der körperlichen k Widerstandskräfte und eine hohe Belastung durch Erkältungs ltungs- oder andere Krankheiten gesehen.

6 Konsequenzen für f r den Gesundheitsbereich Einrichtungen des Gesundheitsbereichs sollten in den Kooperationsbündnissen ndnissen aktiv mitarbeiten. Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, Hebammen, Gynäkolog kolog/inn/en, Geburtshilfe usw. zu Gewalt in Paarbeziehungen fortbilden. Die gesundheitliche Verfassung der Kinder muss Thema werden.

7 Jugendämter, häusliche h Gewalt und der Blick auf Mütter M und VäterV (WiBIG 2004) Ergebnisse der Befragung von Jugendamtsmitarbeiter/innen in 4 Berliner Bezirken: 82% sahen in der Gewalt der Vaters gegen die Mutter auch Gewalt gegen das Kind. 28% waren sicher, dass diese Gewalt die kindliche Entwicklung beeinträchtigt. Generell werden Auswirkungen auf die mütterlichen m und väterlichen v Kompetenzen wahrgenommen. Intervention richtet sich vorrangig an Mütter: M 91% Frauen Unterstützung tzung anbieten 36% Frauen an ihre Verantwortung für f r den Schutz der Kinder erinnern. 40% geschützten Umgang anbieten

8 Konsequenzen für f r Jugendämter Täterorientierte Interventionsstrategien entwickeln. Rückmeldung an die Polizei geben. In Kooperationsbündnissen ndnissen mitarbeiten. Intensive Diskussion der Definition von Kindeswohl und Gefährdung mit Bezug auf Gewalt in Partnerschaften Zusammenarbeit mit Trägern, die Angebote für f Kinder bei häuslicher h Gewalt machen.

9 Wie wird das Kindeswohl bei häuslicher Gewalt diskutiert?

10 Definition Kindeswohlgefährdung hrdung eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 / NJW 1956, 1434) Die Schädigung muss also nicht bereits eingetreten sein, sondern es geht auch darum, dass wissenschaftlich belegbar Gründe dafür r sprechen, dass sie eintreten wird, wenn sich die Lebenssituation des Kindes nicht ändert.

11 Erforderlich sind Kriterien zum fachlich fundierten Abwägen zwischen widerstreitenden Rechtsansprüchen chen Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern Recht des Vaters auf Umgang mit dem Kind Recht der Mutter auf Schutz von Leben und Gesundheit Recht des Kindes auf ungestörte Entwicklung

12 Bei Gewalt gibt es in der Regel keine gute Lösung, sondern nur die Wahl zwischen mehreren Übeln Welches ist die am wenigsten schädliche Alternative?

13 Erforderlich sind Kriterien zum fachlich fundierten Abwägen zwischen unterschiedlichen möglichen m Schädigungen. Schädigende Wirkung von Kontaktabbruch Schädigende Wirkung von erzwungenem Umgang Schädigende Wirkung von Umgangsverweigerung Schädigende Wirkung des Miterlebens von Angst und Gewalt

14 Drei Kerndimensionen zur Beschreibung bzw. Bewertung von Kindeswohlgefährdung hrdung (Kindler 2006) Was tun Sorgeberechtigte schädliches bzw. unterlassen sie notwendiges? Im Verhältnis dazu: Was braucht das Kind? Welche Beeinträchtigungen sind beim Kind deshalb zu erwarten bzw. bestehen schon?

15 Zum Kindeswohl gehört in der Regel der Umgang mit beiden Eltern ( 1626 Abs.3 BGB) Dafür r erforderlich sind: Positive Eltern-Kind Kind-Beziehung Ausreichend verantwortungsvolles Erziehungsverhalten Möglichkeit, das Konfliktniveau zu begrenzen Stabile Beziehung zum hauptversorgenden Elternteil (Kindler/Reinhold/Friedrich 2004)

16 Häufige Annahme bzw. Anforderung: Trennen von Elternebene und Beziehungsebene Annahme, Ausüben von Partnerschaftsgewalt und Erziehungsfähigkeit higkeit seien völlig v unabhängig ngig Empirisch belegt: Starker Zusammenhang zum Risiko von Kindesmisshandlung. (Kindler 2006)

17 Informationen müssen m dem Bedarf und der Arbeitsweise der Institutionen angepasst werden, an die sie gehen. Es geht um Beschreibung von Beobachtungen, nicht um Bewertungen, also bewertende Formulierungen vermeiden. Jugendamt und Familiengericht können k nur mit dem arbeiten, was sie als Information bekommen, also abklären, auf welchem Weg Information willkommen ist.

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