Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab:

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1 Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab:

2 1 Grundlage Die SUVA, das ASI-VBSA (Arbeitssicherheit der Betriebsgruppenlösung des Verbands der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen) und die Versicherungsinstitute fordern für die Anlieferbereiche der KVA Linth eine entsprechende Sicherheits-Infrastruktur. Das neue Anlieferregime entspricht dem heutigen Stand der Technik und ist auf vielen Schweizer Anlagen identisch umgesetzt. 2 Abladestellen Die KVA Linth unterscheidet bezüglich der Abladestellen zwei Arten von Anlieferern: - Profi-Anlieferer, Tor 2, Tor 3 und Linie 9 Entlad von Kippfahrzeugen Entlad von Fahrzeugen mit Schubboden - Privat-Anlieferer, Tor 1 und Linie 10 Hand-Entlad Abfall-Entlad V1.0 von Seite 2 von 8

3 3 Entlad durch Profi-Anlieferer Der grösste Gefahrenbereich rund um die Bunkerkante wird lediglich zur Reinigung der Abladestelle betreten. Während der Reinigung ist der Profi-Anlieferer durch die geschlossene Barriere gegen den Absturz in den Bunker gesichert. Die durch einen Laser überwachte Abladestelle ist neu in 3 unterschiedliche Zonen aufgeteilt: - Vorbereitungszone - Gefahrenzone - Tor- und/oder Abwurfzone 3.1 Hinweise zum Entlad Das Besteigen der Container ist in der Gefahren- und in der Abwurfzone strikte verboten. Netze, Blachen, etc. sind spätestens in der Vorbereitungszone zu entfernen bzw. zu öffnen. Beim Entladen von schweren Welaki- und anderen Mulden (6-8 to), müssen die Stützen ausgefahren werden. Zusätzlich müssen Fahrer und Passagiere für den Entlad aussteigen. Werden Kinder mitgeführt, sind diese vorgängig im Waaghaus abzugeben. Treten Probleme beim Öffnen oder beim Schliessen der Container auf, ist die Abladestelle wieder frei zu geben und das Problem ausserhalb des Anlieferbereichs zu lösen. Generelle Regeln zur Anlieferung sind den Annahmerichtlinien zu entnehmen. Abfall-Entlad V1.0 von Seite 3 von 8

4 3.2 Automatischer Ablauf der Anlieferstellen Tor 2, Tor 3 und Line 9: 1. Abladestelle freigegeben 2. In Vorbereitungszone einfahren Anhalten und vorbereiten/entriegeln Fahrzeuge mit Höhe < 2.2 m Taste Fahrzeug klein drücken 3. Langsam durch Gefahrenzone fahren 4. Langsam in Abwurfzone fahren Anhalten bis Barriere/Tor geöffnet Abfall-Entlad V1.0 von Seite 4 von 8

5 5. Einfahren bis Anfahrbalken und entladen 6. Abwurfzone verlassen Barriere schliesst/tor fährt in Putzstellung 7. Langsam durch Gefahrenzone fahren In Vorbereitungszone anhalten Verriegeln und Abladestelle reinigen 8. Abladestelle verlassen Tor schliesst nach 2 Minuten Fehler Im Fehlerfall springt die Ampel auf gelb blinkend und die Barriere, sowie das Tor öffnen nicht. Das Fahrzeug muss sämtliche Zonen verlassen und den Entladevorgang neu starten. Abfall-Entlad V1.0 von Seite 5 von 8

6 3.3 Entlade-Situationen Seitlich entriegeln und seitlich öffnen: Das Fahrzeug fährt direkt an Kippstelle in der Abwurfzone, entriegelt und öffnet die Türen von der Seite her und entleert den Abfall. Hinten entriegeln und seitlich öffnen: Das Fahrzeug fährt in die Vorbereitungszone, wo die Container-Türen entriegelt, jedoch noch nicht geöffnet werden. Das Fahrzeug fährt mit entriegelten Türen an die Kippstelle in der Abwurfzone und öffnet mittels seitlichem Hebel für die Entleerung. Hinten entriegeln und hinten öffnen: Das Fahrzeug fährt in die Vorbereitungszone, wo die Container-Türen entriegelt und geöffnet werden. Das Fahrzeug fährt für die Entleerung mit geöffneten Türen (nach Möglichkeit Türen seitlich befestigen) an die Kippstelle in der Abwurfzone. 3.4 Reinigung Nach der Entleerung fährt das Fahrzeug zurück in die Vorbereitungszone, wo die Container-Tore geschlossen und verriegelt werden. Anschliessend muss die Anlieferstelle durch den Anlieferer gereinigt werden. Abfall-Entlad V1.0 von Seite 6 von 8

7 4 Hand-Entlad durch Privat-Anlieferer Der Hand-Entlad findet jenseits der Bunkerkante auf den Schieberbereich statt. Ausgelöst durch den Platzwart transportiert der hydraulische Zuführ-Schieber den Abfall in den Bunker respektive auf den Schubboden. 4.1 Betriebszustände Die Endladestellen mit Schieber kennen lediglich zwei Betriebszustände: - Abladestelle freigegeben, Entlad auf Schieberbereich gestattet. Ampel GRÜN Barriere geöffnet - Abladestelle gesperrt, Entlad auf Schieberbereich verboten. Ampel ROT Barriere geschlossen Abfall-Entlad V1.0 von Seite 7 von 8

8 5 Auszug aus den Anlieferbedingungen 5.1 Platzordnung Die Sicherheitsbestimmungen der KVA Linth sind zwingend einzuhalten. Ihre Missachtung kann ein Anlieferverbot zur Folge haben. - Den Anweisungen des KVA-Personals ist zwingend und umgehend Folge zu leisten. - In der ganzen Anlieferhalle gilt ein striktes Rauchverbot. - Kinder dürfen in der Anlieferhalle das Fahrzeug nicht verlassen. - Im Areal gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes. Die Höchstgeschwindigkeit in der Anlieferzone beträgt 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit). - Das Suchen und Mitnehmen von Gegenständen in der Separatsammelstelle ist verboten. - Das Betreten der Gebäude ist mit Ausnahme der Toilette in der Anlieferhalle für Unbefugte verboten. 5.2 Funktionstüchtigkeit Fahrzeuge und/oder Anhänger von Anlieferern müssen technisch einwandfrei und funktionstüchtig sein. Bei Mängeln kann die Annahme der Abfälle aus sicherheitstechnischen Gründen verweigert werden. 5.3 Verlust von Gegenständen Jegliches Betreten des Schubbodens, der Bandanlagen und des Bunkers zur Bergung von verlorenen und/oder fälschlicherweise entsorgten Gegenständen ist aus Gründen der Sicherheit strengstens untersagt. 5.4 Haftung Der Aufenthalt auf dem Areal, sowie das Abladen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für alle Anlieferer besteht bei Nichtbeachten der Vorschriften (Annahmerichtlinien, Beschilderungen, Anweisungen des Personals) ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Für Unfälle, die aus Nichtbeachtung dieser Annahmerichtlinien entstehen, lehnt die KVA Linth jede Haftung ab. Für Schäden an der Anlage, die aus Nichtbeachtung dieser Annahmerichtlinien entstehen, haften die Zulieferer. Für Schäden, die von Fahrzeugen an der Anlage (insbesondere an Toren, Torsteuerungen, Gebäuden, Stahl- und Betonbauten, anderen Fahrzeugen oder an Personen verursacht werden, gilt die Haftung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. 6 Inkraftsetzung Diese Annahmerichtlinien treten rückwirkend per in Kraft. Abfall-Entlad V1.0 von Seite 8 von 8

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