Bedingungen der Stiftung Warentest zur 25. Januar 2012 Werbung mit Untersuchungsergebnissen

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1 Bedingungen der Stiftung Warentest zur 25. Januar 2012 Werbung mit Untersuchungsergebnissen Die Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest sollen den Markt für die Verbraucher übersichtlicher machen. Dieses Bemühen wird durchkreuzt, wenn die Untersuchungsergebnisse in der Werbung dazu verwendet werden, den Verbrauchern einen Eindruck von der Überlegenheit einzelner Produkte oder Leistungen zu vermitteln, der durch die veröffentlichten Untersuchungs - ergebnisse nicht gerechtfertigt ist. Die Stiftung Warentest erwartet daher eine lautere Werbung mit ihren Untersuchungsergebnissen. Zur Werbung mit ihren Untersuchungsergebnissen erlaubt die Stiftung Warentest die Nutzung ihrer für die vergebenen Urteile zu verwendenden Logos, sofern der Werbende die nachfolgenden Bedingungen einhält: I. 1. Die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest ist nur gestattet, wenn ihre Verwendung bei den Verbrauchern keine falschen Vorstellungen über die vorge nommene Beurteilung der Produkte oder Leistungen entstehen lässt. Die Verwendung der Untersuchungsergebnisse ist daher insbesondere nur gestattet, a) wenn die Aussagen in der Werbung, die sich auf die Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest beziehen, von anderen Aussagen des Werbenden abgesetzt sind, b) wenn die Aussagen der Stiftung Warentest vom Werbenden nicht mit eigenen Worten umschrieben werden, c) wenn die Terminologie der Bewertungsskala nicht auch bei solchen Werbeaussagen verwendet wird, die sich nicht auf die Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest beziehen, d) wenn günstige Einzelaussagen oder Kommentierungen nicht isoliert angegeben werden, sofern andere Aussagen oder Kommentierungen weniger günstig sind, e) wenn ein veröffentlichtes zusammenfassendes Qualitätsurteil in jedem Fall mitgeteilt wird, f) wenn die Werbung in den Fällen, in denen kein Qualitätsurteil vergeben worden ist, alle Gruppenurteile bzw. die zusammenfassende semantische Bewertung der Stiftung Warentest (z. B. überdurchschnittlich ) enthält (siehe Logobeispiel Nr. 3, 7, 8c und 8d), g) wenn die Werbung ausreichend deutlich lesbar ist. Stiftung Warentest 1 von 7

2 2. Die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest ist nur gestattet, wenn die Untersuchung nicht mit Produkten oder Leistungen in Zusammenhang gebracht wird, für die sie nicht gilt. Die Verwendung der Untersuchungsergebnisse ist daher insbe sondere nur gestattet, a) wenn das Produkt oder die Leistung sich seit der Veröffentlichung der Untersuchung nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der Untersuchung waren, b) wenn bei einem Test von Lebensmitteln Ergebnisse, die sich auf eine bestimmte in der Veröffentlichung angegebene Charge (z. B. durch Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum) beziehen, nur unter Angabe der untersuchten Charge zur Werbung benutzt werden (siehe Logobeispiel Nr. 2), c) wenn bei einer Werbung für nicht in den Test einbezogene bau- oder rezepturgleiche Produkte (Gleichheiten) auch das tatsächlich in den Test einbezogene Produkt genannt wird (siehe Logobeispiel Nr. 4). 3. Die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest ist nur gestattet, wenn die Untersuchung nicht durch eine neue Untersuchung der gleichen Produktgruppe unter geänderten Bedingungen, durch neue Erkenntnisse zur Untersuchungs- bzw. Bewertungs - methodik oder durch neue (z. B. technische oder im betroffenen Markt eingetretene) Entwicklungen überholt ist. 4. Die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest ist nur gestattet, wenn die Angaben über die Untersuchungsergebnisse leicht und eindeutig nachprüfbar sind. Dazu gehört, dass in der Werbung Medium und Zeitpunkt der Erstveröffentlichung an gegeben werden. II. Bei Werbung mit Testergebnissen aus den Produktfindern auf gestattet die Stiftung Warentest die Nutzung des test.de-logos (siehe Logobeispiele 8a-8d). Das Online-Veröffentlichungsdatum muss immer angegeben werden. Falls die Ergebnisse auch in den Heften test oder Finanztest veröffentlicht worden sind, kann der Werbende entscheiden, welches Logo er nutzen möchte. III. Die Werbung mit Untersuchungsergebnissen von Schnelltests bzw. Unter der Lupe setzt voraus, dass die Gesamtaussage nicht verfälscht wird und deshalb der komplette Test-Kommentar bzw. das Fazit wörtlich im grau unterlegten Logobereich des test.de-logos wiedergegeben wird (siehe Logobeispiel Nr. 9). Bei Veröffentlichung der Werbung im Internet ist ein deeplink auf den entsprechenden Schnelltest auf vorzusehen. Stiftung Warentest 2 von 7

3 IV. 1. Die werbliche Nutzung des Logos im Zusammenhang mit Untersuchungsergebnissen ist nur in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland gestattet. 2. Die Übersetzung der Logos und der aufgenommenen Texte in eine andere Sprache ist nicht gestattet. 3. Die Verwendung der Logos ohne Aufnahme der erforderlichen Texte in dem grau unterlegten Bereich ist nicht gestattet. 4. Privatpersonen ist die Nutzung der Stiftung Warentest-Logos nicht gestattet. V. Die werbliche Nutzung von Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest setzt voraus, dass die fällige Aufwandsentschädigung vor der ersten Logo-Nutzung bezahlt worden ist, die Bedingungen zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen akzeptiert worden sind und in ihrer jeweiligen Fassung eingehalten werden. Im Übrigen ist jeder Werbende für die Lauterkeit seiner Werbung selbst verantwortlich. Die Stiftung Warentest gibt keine Textformulierung und keine Logogestaltung frei. VI. Um die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes der Werbung mit Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest zu gewährleisten, gestattet die Stiftung Warentest die Nutzung ihrer für die vergebenen Urteile zu verwendenden Logos nur dann, wenn durch den Werbenden keine grafischen Veränderungen an den zur Verfügung gestellten und unten wiedergegebenen Logos vorgenommen werden. Insbesondere gestattet die Stiftung Warentest die Verwendung ihrer Logos nur, 1. wenn die Proportionen der einzelnen Logo-Bestandteile zueinander nicht verändert werden, 2. wenn die Farbzusammensetzung der Logos beibehalten wird; ist im Einzelfall eine mehrfarbige Darstellung der Logos aus technischen Gründen nicht möglich oder aufgrund des verwendeten Mediums nicht üblich, hat die Darstellung in schwarz/weiß zu erfolgen, 3. wenn die in die Logos aufzunehmenden Texte in der Schriftart Linotype Univers BasicRegular Linotype Univers BasicBold 4. oder alternativ in der Schriftart Arial Arial Fett und in der Farbe schwarz gestaltet und ein Qualitätsurteil in Versalien (Großbuchstaben) wiedergegeben wird. Stiftung Warentest 3 von 7

4 Folgende mit Untersuchungsergebnissen beispielhaft versehene Verwendungen der Logos der Stiftung Warentest zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen sind zulässig: Für Produkte, die im test-heft veröffentlicht wurden: 1. Hochformat 2. Querformat schmal 3. Querformat breit GUT (2,0) 13 Onlineshops Ausgabe 11/2011 GUT (2,2) 25 Erdbeerjogurts Ermittelt am Produkt mit MHD: Ausgabe 7/2011 Sicherheit: gut (2,0) Schadstoffe: sehr gut (1,3) Warnhinweise und Kennzeichnungen: sehr gut (1,0) 20 Schwimmhilfen für Kinder Ausgabe 7/ Baugleichheit GUT (1,7) Baugleich mit Waschmaschine WAS Waschmaschinen Ausgabe 10/2011 Für Produkte, die im Finanztest-Heft veröffentlicht wurden: 5. Hochformat 6. Querformat schmal 7. Querformat breit SEHR GUT (1,5) Kostenloses Girokonto ohne Bedingungen GUT (1,6) 54 fondsgebundene Rentenversicherungen Ausgabe 8/ Berufsunfähigkeitsversicherungen Ausgabe 7/2011 Gehalts- und Rentenkonten von 77 regionalen und überregionalen Banken Ausgabe 9/2011 Stiftung Warentest 4 von 7

5 Für Produkte, die im Produktfinder veröffentlicht wurden: 8a. Hochformat 8b. Querformat schmal 8c. Querformat breit GUT (2,1) Matratzen Veröffentlicht am Sensorische Beurteilung: gut (2,0) Mikrobiologische Qualität: ohne Beanstandung Oberirdische Verunreinigungen: keine Hinweise Deklaration: gut (2,2) Natürliche Mineralwässer Veröffentlicht am GUT (1,7) Digitalkameras Veröffentlicht am d. Querformat breit Dauerhaft gut Angebot X hat in den letzten 24 Monaten zu den besten 20 Angeboten ohne Befristung gehört. Tagesgeldkonten Veröffentlicht am Für Produkte, die als Schnelltests veröffentlicht wurden: 9. Schnelltest: Ökostrom Test-Kommentar: Interessant ist der Grüne Strom von X für alle, die noch keinen Ökostrom beziehen und in einem teuren Tarif ihres Grundversorgers stecken. Dann lohnt sich der Wechsel gleich doppelt: Für die Umwelt und für Ihr Portemonnaie. Auch überzeugte Umweltfreunde können X als Ökostromanbieter wählen, da ihr Geld unter anderem in neue Ökokraftwerke fließt. Veröffentlicht am Zum vollständigen Test: Stiftung Warentest 5 von 7

6 Farbangaben für test-logos Kopf Bildzeichen Graue Fläche für Beschriftung uncoated coated 4-Farb-Satz RGB-Farbraum Pantone Cool Gray 10C Pantone Cool Gray 9C Schwarz = 75 % R = 102 G = 102 B = 102 Pantone 199U Pantone 199C Cyan = 5 % Magenta = 100 % Yellow = 70 % Schwarz = 0% R = 219 G = 0 B = 60 Cool Gray 10C Cool Gray 9C Schwarz = 20 % R = 218 G = 218 B = 218 Farbangaben für Finanztest-Logos Kopf Bildzeichen Graue Fläche für Beschriftung uncoated coated 4-Farb-Satz RGB-Farbraum Pantone Cool Gray 10C Pantone Cool Gray 9C Schwarz = 75 % R = 102 G = 102 B = 102 Pantone Process Blue U Pantone 3005C Cyan = 100 % Magenta = 40 % Schwarz = 0% R = 0 G = 118 B = 189 Cool Gray 10C Cool Gray 9C Schwarz = 20 % R = 218 G = 218 B = 218 Farbangaben für test.de-logos Kopf Bildzeichen Graue Fläche für Beschriftung uncoated coated 4-Farb-Satz RGB-Farbraum Pantone Cool Gray 10C Pantone Cool Gray 9C Schwarz = 75 % R = 102 G = 102 B = 102 Pantone 144U Pantone 144C Magenta = 55 % Yellow = 100 % Schwarz = 0% R = 255 G = 128 B = 0 Cool Gray 10C Cool Gray 9C Schwarz = 20 % R = 218 G = 218 B = 218 Stiftung Warentest 6 von 7

7 Hochformat: ormat: Breite: 68 mm Verkleinerung: bis 16 mm Breite Breite: 15 mm Verkleinerung: bis 10 mm Breite Die Proportionen müssen dabei in jedem Fall erhalten bleiben. Querformat breit: Breite: 205 mm Verkleinerung: bis 48 mm Breite Breite: 45 mm Verkleinerung: bis 30 mm Breite Die Proportionen müssen dabei in jedem Fall erhalten bleiben. Querformat schmal: Breite: 137 mm Verkleinerung: bis 32 mm Breite Breite: 30 mm Verkleinerung: bis 20 mm Breite Die Proportionen müssen dabei in jedem Fall erhalten bleiben. Stiftung Warentest 7 von 7

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