Aktualisiert: Dienstrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktualisiert: Dienstrecht"

Transkript

1 Aktualisiert: Dienstrecht

2 Heinrich Himmer 2015 Dienstrecht ALT Schuljahr NEU O p t i o n s r e c h t ALT ALT ALT ALT ALT 2014/ / / / /2019 NEU NEU NEU NEU NEU ab 2019 NEU

3 Heinrich Himmer 2015 Verträge Altes Dienstrecht I L unbefristet II L ausschließlich ungesicherte Stunden Gesamtverwendungsdauer max. 5 Jahre möglich unbefristet Mischverträge I L Unbefristet: gesicherte Stunden Befristet: ungesicherte Stunden (max. 5 Jahre) Artikel X Jahre 3 Jahre unbefristet Sonderverträge aufgrund der Besoldungsreform derzeit keine Grundlage für neue SV 5 Jahre Befristung Befristung Befristung unbefristet Zusätzl. Anrechnung Berufspraxis (bis 12 Jahre l1, bis 7 Jahre l2)

4 Heinrich Himmer 2015 II L Verträge nur wenn Altes Dienstrecht 42 b Abs. 2 VBG Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen), Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann, 3. Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden, 4. Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, 5. Verwendung in der Nachmittagsbetreuung, 6. Verwendung in der Lehrerreserve, 7. sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.

5 Heinrich Himmer 2015 Verträge Neues Dienstrecht Verwendungserfolg nach IP 1) Durch besondere Leistungen erheblich überschritten 2) Aufgewiesen 3) Nicht aufgewiesen Weiterbeschäftigung 1) ja 2) ja 3) nein pd* IP* grundsätzlich unbefristet Befristung bis zu 5 Jahre möglich * pd = Pädagogischer Dienst * IP = Induktionsphase (oder Ausbildungsphase) > In dieser Zeit ist der Vertrag befristet.

6 NL Heinrich Himmer 2015 Arbeitszeit ALT Dienstrecht NEU 40 Stunden / Woche LVG I LVG II LVG III LVG IV LVG IVa LVG IVb LVG V LVG Va LVG VI 1 U-Std = 1,167 WE 1,105 WE 1,050 WE 0,913 WE 0,955 WE 0,977 WE 0,875 WE 0,825 WE 0,750 WE ab 18:45 Uhr: 4/3 Zuschlag 20 Stunden je Woche Rest auf 40 h/w Inkl. 1. Std/W + 10 h Pool Unterricht Zusätzlich Vor-/ Nachbereitung, Sprechtage, Konferenzen, Mögliche Supplierung 22 Stunden je Woche 1 2 Stunden je Woche (72 h/jahr) Rest auf 40 h/w Inkl. 24 h/jahr LVG I, II 1 h = 1,1 h Rest = 1:1 1 Stunde für KV, Mentoring, Fachkoordination, QIBB, Lehrmittelsammlung + mögliche Verordnungen oder Vertiefende Eltern/ Schüler- Gespräche

7 NL Heinrich Himmer 2015 Sonstiges ALT Pflicht ~ 25 % Dienstrecht Überstunden NEU Pflicht max. 3 U-Std Keine fix vorgegebenen Zeiten Pflicht zur Fortbildung Mindestens 15 Stunden außerhalb des Unterrichts Haupturlaub = Sommerferien Bis 100 % Urlaub Beginnt spätestens 1 Woche nach Ferienbeginn und endet am Montag 1 Woche vor Schulbeginn Erzieher/innen* Bis 50 % *ab 2019 soll es ein eigenes DR für Soz.Päd. innen geben

8 Besoldungsdienstalter neu seit Februar 2015 Für das Besoldungsdienstalter anrechenbare Vor(dienst)zeiten Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen Einrichtungen Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn Jahre (zwölf Jahre im neuen Dienstrecht) Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90% Zeiten des Präsenz- (bis 6 Monate) oder Zivildienstes (bis 9 Monate)

9 Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Einschlägige Vordienstzeiten eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sich tatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. Eine Tätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnung ausgeschlossen wie das Unterrichts-praktikum, die Gerichtspraxis oder die sechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes. H. Himmer 2015

10 Gehaltsberechnung Grundgehalt alt/grundgehalt neu Vertrag I L oder II L oder pd > Entlohnungsschema l1, l2a2, l2a1, > Entlohnungsgruppe/bei pd nur eine Gruppe Stufe > Entlohnungsstufen (I L oder pd) Zusätzlich möglich Sonderfunktionen (Klassenvorstand, Mittleres Management, ) pd = 2 Stunden außerhalb Unterricht integriert in Grundgehalt Überstunden = Mehrdienstleistungen Prüfungstaxen (Abschließende Prüfungen) Sonstiges (zb Belohnungen) Fächervergütungen (pd)

11 Gehaltstabelle II L (befristete Verträge) Altes Dienstrecht Durch die Besoldungsreform 2015 werden die Beträge noch auf ganze Euro aufgerundet

12 Gehaltstabelle I L (unbefristete Verträge) Altes Dienstrecht

13 Gehalts-Zusatz Altes Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Klassenvorstand 10x/Jahr 190 (l1) 167 Bildungsberatung 10x/Jahr 152/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Kustodiate 10x/Jahr zb FGr II 152 (l1) 129 Überstunden Einrechnungen bis max. 20 WE zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Einrechnung wenn mehr als 2 Stunden LVGr. II, sonst Vergütung Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 2. Supplierstunde pro Woche Pool < 10 Stunden pro Jahr 35 (l1) 30 zb Lernbegleitung (~ 36 Euro) oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)

14 Gehaltstabelle Neues Dienstrecht Entlohnungsschema Vorrückung 3,5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre Entlohnungsstufen Durch die Besoldungsreform 2015 werden die Beträge noch auf ganze Euro aufgerundet + Vergütung > 12 x im Jahr > Durchschnitt des Schuljahres in den Ferien > Einstellung ab dem 15. Fehltag während des Schuljahres LVG I, II 32 je Wochenstunde LVG III 13 je Wochenstunde

15 Gehalts-Zusatz Neues Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Derzeit/Verordnung Bildungsberatung 10x/Jahr 152/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Mentoring Überstunden Einrechnungen zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen zb Lernbegleitung (~ 36 Euro) Wenn noch nicht in den 2 Stunden je Woche abgedeckt oder Zulage bei Betreuung von 1 = 90 2 = = 150 ab 25. Supplierstunde pro Schuljahr ~ 34 Euro Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)

16 Mehrdienstleistungen 61 Abs. 1 GehG Überschreitet der Lehrer durch 1. Dauernde Unterrichtserteilung, 2. Einrechnung von Nebenleistungen, 3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung und 4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt eine besondere Vergütung: 1,30 % des Monatsgehalts 1,20 % des Monatsgehalts, wenn teilbeschäftigt (< 20 WE)* 1,92 % der Jahreswochenstunde, wenn II L *Sonderregelung bei krankheitsbedingter Teilbeschäftigung

17 Mehrdienstleistungen 61 Abs. 5 und 6 Gehaltsgesetz Die Vergütung der MDL wird eingestellt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird (zb Sonderurlaub, mehrtägige Schulveranstaltung, Krankenstand) am Dienstag nach Pfingsten, Allerseelentag und Fest des Landespatrons in Ferienzeiten (mindestens eine Woche; zb auch Weihnachts- oder Osterferien) wenn der Unterricht während einer ganzen Woche unterbleibt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird Fortbildungstage (mehr als 3 Tage im Schuljahr) Sonstige Verpflichtungen ohne Dienstauftrag

18 Karriere Diagramm Entfallstage MDL

19 Kurz-Vergleich Beispiel: Neulehrer/in Englisch, Deutsch (LVG I) Alt = 20 geh. Std inkl. 3,34 MDL Neu = 20 gehaltene Stunden Alt IL/l1 + MDL Basis 03/2015 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 MDL (36 Wochen) 268,08 288,17 349,36 Gesamt (14 x) 2.669, , ,36 Neu Basis 03/2015 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Fächervergüt. 548,60 548,60 548,60 Gesamt (14 x) 3.061, , ,60

20 Karriere Pädagogische Sonderaufgaben Administrative Tätigkeiten Leitung Lehrer/innen Bildung Schulaufsicht Personalvertretung

21 Vertragsende o o o o o o Kündigung (mit Gründen!) Entlassung Einvernehmliche Auflösung Zeitablauf (bei befristeten Verträgen) nach einjährigem Krankenstand (Übernahme in ein öffentl.-rechtl. DV) im neuen DR gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr o Tod

22 Kontakt Heinrich Himmer 0676/

wien bmhs Heinrich Himmer

wien bmhs Heinrich Himmer wien bmhs Heinrich Himmer 17.02.2016 Themenpool 17.02.2016 Dienstrecht Verträge Gehaltsberechnung Vernetzung Karrierewege Reformen Dienstrecht Dienstpflichten Befangenheit Amtsverschwiegenheit Dienstweg

Mehr

Heinrich Himmer

Heinrich Himmer www.fsgbmhs.at Heinrich Himmer 13.05.2016 Heinrich Himmer 2016 Dienstrecht ALT Schuljahr NEU O p t i o n s r e c h t Optionsrecht ausschließlich für Kolleg/ innen mit den Anstellungsvoraussetzungen für

Mehr

Heinrich Himmer

Heinrich Himmer www.fsgbmhs.at Heinrich Himmer 03.01.2017 Dienstrecht ALT Schuljahr NEU O p t i o n s r e c h t Optionsrecht ausschließlich für Kolleg/ innen mit den Anstellungsvoraussetzungen für l 1 und l 2a2 Alle anderen

Mehr

VERTRAGSLEHRER II L BEFRISTETER VERTRAG (ALTES DIENSTRECHT)

VERTRAGSLEHRER II L BEFRISTETER VERTRAG (ALTES DIENSTRECHT) VERTRAGSLEHRER II L BEFRISTETER VERTRAG (ALTES DIENSTRECHT) 1. Grundsätzliches Sofern es sich um eine nicht gesicherte Verwendung handelt, sind VertragslehrerInnen in das Entlohnungsschema II L einzustufen.

Mehr

Lehrerdienstrecht - Neu

Lehrerdienstrecht - Neu Lehrerdienstrecht - Neu Einleitung: Wesen einer Lehrerin/eines Lehrers IIL versus IL + Mischverträge Vorrückung und Anrechnung von Vordienstzeiten Entlohnungsgruppen Kündigung Das System: Lehrverpflichtungsgruppen

Mehr

FORMULAR BUNDESLEHRKRÄFTE SCHEMAWAHL (Übergangszeitraum SJ 2015/2016 bis SJ 2018/2019)

FORMULAR BUNDESLEHRKRÄFTE SCHEMAWAHL (Übergangszeitraum SJ 2015/2016 bis SJ 2018/2019) Bundesministerium für Bildung und Frauen Landesschulrat/Stadtschulrat für. FORMULAR BUNDESLEHRKRÄFTE SCHEMAWAHL (Übergangszeitraum SJ 2015/2016 bis SJ 2018/2019) zu 37 Abs. 2 erster Satz des Vertragsbedienstetengesetzes

Mehr

Dienstrecht neu Die Regierungsvorlage nach dem

Dienstrecht neu Die Regierungsvorlage nach dem Dienstrecht neu Die Regierungsvorlage nach dem 18. 11. 2013 Sozialpartnerschaft Bruch der Sozialpartnerschaft: Das Dienst- und Besoldungsrecht entspricht einem Kollektivvertrag. Ein Kollektivvertrag setzt

Mehr

Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen Stand 2018 Referent: Josef Gary Fuchsbauer, Mathematik- u. Religions-Lehrer, Koordinator

Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen Stand 2018 Referent: Josef Gary Fuchsbauer, Mathematik- u. Religions-Lehrer, Koordinator Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen Stand 2018 Referent: Josef Gary Fuchsbauer, Mathematik- u. Religions-Lehrer, Koordinator Schulversuch Lehre mit HTL-Matura, Vors. Stv. in BMHS-ZA und

Mehr

' NEU) Für'alle'verpflichtend,'die'in'der'PädagogInnenbildung'NEU'

' NEU) Für'alle'verpflichtend,'die'in'der'PädagogInnenbildung'NEU' Fürwengiltdas Dienstrecht NEU?? Vergleich)Dienstrecht)und)(Stand)Jänner)2016)) vongerhardunterkofler(vors.dervlbg.pflichtschullehrergewerkschaft) DieseeinfacheGegenüberstellungvonDienstrechtNEUundDienstrechtALTist

Mehr

Dienstrecht alt - Dienstrecht neu

Dienstrecht alt - Dienstrecht neu Vorsitzender: Walter MEIXNER Südtiroler Platz 14 16 6020 Innsbruck ZVR-Nr. 576439352 Internet Adresse http://www.aps-tirol.at E-Mail goed-aps@aps-tirol.at +43.512.560110.401, 402, 403 und 404 FAX +43.512.580866

Mehr

Zusammenfassung der Dienstrechts-Informationsveranstaltung

Zusammenfassung der Dienstrechts-Informationsveranstaltung 1 1 Zusammenfassung der Dienstrechts-Informationsveranstaltung vom 24.04.2017 Vortragender: Eckehard Quin Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ***VORBEMERKUNG*** Die Ausführungen von Eckehard Quin geben nicht

Mehr

Dienstrecht alt (Vertragslehrer/in VL) Dienstrecht neu (pädagogischer Dienst [Vertragslehrperson] pd) Vergleich (Stand 14.

Dienstrecht alt (Vertragslehrer/in VL) Dienstrecht neu (pädagogischer Dienst [Vertragslehrperson] pd) Vergleich (Stand 14. Dienstrecht alt (Vertragslehrer/in VL) Dienstrecht neu (pädagogischer Dienst [Vertragslehrperson] pd) Vergleich (Stand 14. Juni 2015) Andrea Langwieser Barbara Schweighofer Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Mehr

' NEU) Für'alle'verpflichtend,'die'in'der'PädagogInnenbildung'NEU'

' NEU) Für'alle'verpflichtend,'die'in'der'PädagogInnenbildung'NEU' Fürwengiltdas Dienstrecht NEU?? Vergleich)Dienstrecht)und)(Stand)März)2017)) vongerhardunterkofler(vors.dervlbg.pflichtschullehrergewerkschaft) DieseeinfacheGegenüberstellungvonDienstrechtNEUundDienstrechtALTist

Mehr

Info-Abend für UnterrichtspraktikantInnen und JunglehrerInnen Donnerstag, , im Hotel Krone in Dornbirn

Info-Abend für UnterrichtspraktikantInnen und JunglehrerInnen Donnerstag, , im Hotel Krone in Dornbirn Info-Abend für UnterrichtspraktikantInnen und JunglehrerInnen Donnerstag, 04.05.17, 19.00 im Hotel Krone in Dornbirn www.dieubg.at unsere ubg-homepage www.oeliug.at unsere ÖLI-Homepage News + Team + Denkart

Mehr

Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen. in Oberösterreich. Neues Lehrerdienstrecht (pädagogischer Dienst) - Unterrichtsverpflichtung

Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen. in Oberösterreich. Neues Lehrerdienstrecht (pädagogischer Dienst) - Unterrichtsverpflichtung Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiter : HR Dr. Andreas Zeisel Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen Tel: 0732 / 7071-1301 Fax: 0732 / 7071-1290 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at in Oberösterreich

Mehr

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent!

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent! Ausgabe 3 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent! Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss

Mehr

Gehaltssystem der Lehrer

Gehaltssystem der Lehrer Gehaltssystem der Lehrer Das Gehalt der Lehrer umfasst folgende Bezugsbestandteile: Bezugsbestandteil Gehalt Dienstalterszulage Erzieherzulage Dienstzulage Mehrdienstleistungsvergütung Vergütung für KV

Mehr

Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich. Wallner & Weber

Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich.  Wallner & Weber Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich www.clv.at Wallner & Weber Dienstrecht ALT Dienstrecht NEU Wer kommt ins neue Dienstrecht? Landesvertragslehrpersonen, die mit Beginn des Schuljahres 2019/20

Mehr

Dienstrecht alt - Dienstrecht neu

Dienstrecht alt - Dienstrecht neu Dienstrecht alt - Dienstrecht neu Vereinbarungen 1. Auflage 2012 Eine Gegenüberstellung Stand April 2015 Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege! Es gibt nicht viele Entscheidungen im Leben, die einmalig

Mehr

Wer ist davon betroffen?

Wer ist davon betroffen? Dienstrecht neu Wer ist davon betroffen? Niemand, der derzeit im Dienst steht oder (früher) einmal im Schuldienst war. Ausnahme: 2014 in den Dienst getretene können einmal wechseln!!! Bis wann die Entscheidung

Mehr

Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU

Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 Pädagogischer Dienst ab 01.09.2015 Beschlussfassung vom 17.12.2013 1 Anmerkungen zur Dienstrechtsnovelle 2013 Pädagogischer

Mehr

Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU

Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 Pädagogischer Dienst ab 01.09.2015 Beschlussfassung vom 17.12.2013 1 Anmerkungen zur Dienstrechtsnovelle 2013 Pädagogischer

Mehr

Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (pd)

Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (pd) Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (pd) Abteilung 2 Kultur, Bildung und Gesellschaft Referat Öffentliche Pflichtschulen Ing. Dr. Karl Premißl Zentrale Gesichtspunkte Einheitliches Dienstrecht für LehrerInnen

Mehr

Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (PD)

Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (PD) Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (PD) Schwerpunkt Berufsschulen Stand: 1. September 2015 Abteilung 2 Kultur, Bildung und Gesellschaft Referat Öffentliche Pflichtschulen Ing. Dr. Karl Premißl Zentrale

Mehr

Lehrerdienstrecht neu

Lehrerdienstrecht neu Lehrerdienstrecht neu Anstellungserfordernisse ab 1. September 2029 Masterstudium der neuen LehrerInnenausbildung davor genügt Bachelorstudium für allgemein bildende Unterrichtsgegenstände in der Oberstufe

Mehr

Dienst- und Besoldungsrecht neu - Dienst- und Besoldungsrecht alt. Eine Gegenüberstellung

Dienst- und Besoldungsrecht neu - Dienst- und Besoldungsrecht alt. Eine Gegenüberstellung Dienst- und Besoldungsrecht neu - Dienst- und Besoldungsrecht alt Eine Gegenüberstellung 23.04.2014 Martin Höflehner Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer 1 INHALTSVERZEICHNIS Art.

Mehr

Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen. Manfred Sparr www.vlikraft.at www.bildung-forum.net

Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen. Manfred Sparr www.vlikraft.at www.bildung-forum.net Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen Manfred Sparr www.vlikraft.at www.bildung-forum.net Neue Gehaltstabelle für 22*+2** Stunden + Zulagen für Lehrverpflichtungsgruppe I/II + III * Fächer

Mehr

DIENSTVERHÄLTNIS Altrecht - Neurecht

DIENSTVERHÄLTNIS Altrecht - Neurecht DIENSTVERHÄLTNIS Altrecht - Neurecht Stand: 2016 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Es gibt nicht viele Entscheidungen in einem Lehrer/innenleben, die einmalig zu treffen sind und

Mehr

Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Inhalte des Erlasses

Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Inhalte des Erlasses Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Folgender Erlass basiert auf Vereinbarungen von Vertretern des Landesschulrates, der Landesregierung und des Zentralausschusses.

Mehr

Gericht Verwaltungsgerichtshof. Entscheidungsdatum Geschäftszahl 2002/12/0316. Beachte

Gericht Verwaltungsgerichtshof. Entscheidungsdatum Geschäftszahl 2002/12/0316. Beachte 19.03.2003 Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 19.03.2003 Geschäftszahl 2002/12/0316 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/12/0218 E 19. März 2003 2002/12/0219 E 19. März 2003 Betreff

Mehr

zu GZ.: VIDi1/ Graz, am

zu GZ.: VIDi1/ Graz, am 8011 Graz Körblergasse 23, Postfach 663 www.lsr-stmk.gv.at DVR: 0064360 Parteienverkehr: Montag-Freitag: 8.30 12.00 Uhr Sachbearbeiter: Mag. Michael Fresner Tel.: (0316) 345 / 178 Fax: (0316) 345 / 72

Mehr

bm:bwk Anwendung des 61 Gehaltsgesetz DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM GZ. 723/9-III/D/14/2001 An alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien

bm:bwk Anwendung des 61 Gehaltsgesetz DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM GZ. 723/9-III/D/14/2001 An alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM GZ. 723/9-III/D/14/2001 An alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien bm:bwk Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Minoritenplatz 5 A-1014 Wien Sachbearbeiter:

Mehr

1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag

1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag BASICS 1) Anstellungs- und Versetzungssituation 2) Vertrag Vertrag mit dem Land NÖ / Verwaltungsbereich LSR. Dieser Vertrag ist ein befristeter II L Vertrag. II L Verträge: sind befristet auf ein Schuljahr

Mehr

Neues Lehrerdienstrecht 2

Neues Lehrerdienstrecht 2 AHS- INFORMATION Nachrichtendienst der AHS-Gewerkschaft An alle Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und Landesleitungen Wien, am 9. September 2013 RUNDSCHREIBEN 2 (Schuljahr 2013/2014) Neues Lehrerdienstrecht

Mehr

Informationen für alle LehrerInnen

Informationen für alle LehrerInnen Informationen für alle LehrerInnen Ein Service von GÖD-FCG Salzburg 2014 Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich... 3 BS-Life-Team FCG GÖD Berufsschule... 3 Personalvertretung... 4 Zentralausschuss

Mehr

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Ritzberger Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:

Mehr

Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst (pd) Dienstrecht NEU (Neurecht)

Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst (pd) Dienstrecht NEU (Neurecht) Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst (pd) Dienstrecht NEU (Neurecht) Durchführungsrichtlinien Bundesland Kärnten Stand: März 2016 Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben

Mehr

Gehaltsrelevante Aspekte SOKRATES

Gehaltsrelevante Aspekte SOKRATES 1) Vorbereitungen / Voraussetzungen: Alle Lehrer/innen wurden in der LFV korrekt zugewiesen.* Das aktuelle Schuljahr ist 2017/18 [Setzen Sie unter Schuljahresbeginn / Administrative Tätigkeiten / Schuljahre

Mehr

Dienstrecht Pädagogischer Dienst Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen/Teil II Sonstige Bestimmungen (LFS IVa- 301/

Dienstrecht Pädagogischer Dienst Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen/Teil II Sonstige Bestimmungen (LFS IVa- 301/ 78 Dienstrecht Pädagogischer Dienst Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen/Teil II Sonstige Bestimmungen (LFS IVa- 301/77-20.08.2015) 1 Zuordnung ( 3 LLVG) Für Landesvertragslehrpersonen

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A1 3/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A1 3/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Wally Tel: 0732 / 7071-1431 Fax: 0732 / 7071-1290

Mehr

(1) Bei der Fachzuordnung eines Lehrers/einer Lehrerin kann in der Spalte Umplanungen angegeben werden, von wem die Stunde übernommen wurde.

(1) Bei der Fachzuordnung eines Lehrers/einer Lehrerin kann in der Spalte Umplanungen angegeben werden, von wem die Stunde übernommen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Linz, 10.06.2015 nach Einspielung der neuen Programmversion 3.10.0. Ende Juli 2015, mit der einige Fehler behoben wurden, werden in e*sa auf Schulebene folgende Änderungen,

Mehr

GÖD-Information zur Änderung des. Besoldungsrechts

GÖD-Information zur Änderung des. Besoldungsrechts ! GÖD-Information zur Änderung des HIER STEHT DER TITEL Besoldungsrechts 1.6.2015 Mag. Eva Viktoria Swoboda Bereich Dienstrecht Ausgangssituation 1 Das Besoldungssystem mit einem altersabhängigen Vorrückungsstichtag

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Dienst- und Besoldungsrecht neu Dienst- und Besoldungsrecht alt - eine Gegenüberstellung 23.01.2015 Martin Höflehner Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer 1 Begrüßung

Mehr

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Praktikant Name, Vorname geb. am Geb.-Ort Telefon wohnhaft Betrieb Straße Firma und PLZ,

Mehr

SCHULJAHR 2015/2016 ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN

SCHULJAHR 2015/2016 ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN SCHULJAHR 2015/2016 Fü r d e n w i c h t i g s t e n B e r u f d e r We l t ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN w w w. b m h s -wien.at Fü r d e n w i c htigsten B e r u f d

Mehr

>SCHULNEWS SPEZIAL < DAS NEUE DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT FÜR NEU EINTRETENDE LEHRERiNNEN ANTWORTEN AUF ZENTRALE FRAGEN ZUM BEGUTACHTUNGSENTWURF

>SCHULNEWS SPEZIAL < DAS NEUE DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT FÜR NEU EINTRETENDE LEHRERiNNEN ANTWORTEN AUF ZENTRALE FRAGEN ZUM BEGUTACHTUNGSENTWURF >SCHULNEWS SPEZIAL < SEPTEMBER 2013 DAS NEUE DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT FÜR NEU EINTRETENDE LEHRERiNNEN ANTWORTEN AUF ZENTRALE FRAGEN ZUM BEGUTACHTUNGSENTWURF DAS NEUE DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT FÜR

Mehr

Berufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes.

Berufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes. Dienstverhältnis Dienstvertrag Berufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes. Das Dienstverhältnis kann sein: 1. privatrechtlich, das heißt mit Dienstvertrag

Mehr

Neue Ferienregelung pädagogisch sinnvolle Verteilung der Lern- und Ferienzeiten...

Neue Ferienregelung pädagogisch sinnvolle Verteilung der Lern- und Ferienzeiten... von Dr. Bildungssprecher der Grünen pädagogisch sinnvolle Verteilung der Lern- und Ferienzeiten WIEN, PRESSEBÜRO DER GRÜNEN 24.10.2014 . SchülerInnen sind keine ErntehelferInnen mehr Nicht pädagogische

Mehr

Impulsvortrag Befristungsrecht

Impulsvortrag Befristungsrecht Impulsvortrag Befristungsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main Eine Veranstaltung des ver.di Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung Hessen Befristeter Arbeitsvertrag-was ist das?

Mehr

Fragen zur Supplierung von Lehrpersonen

Fragen zur Supplierung von Lehrpersonen Fragen zur Supplierung von Lehrpersonen SupV = Kurzbezeichnung für die Supplierverpflichtung (von bis zu 20 Jahresstunden bzw bis zu 24 für PD) Hinweis: Zu Lehrpersonen im PD (= im neuen Dienstrecht) sind

Mehr

Leitantrag. zum GÖD-Bundessektionstag der Berufsschullehrer/innen (Sektion 12) am 3. und 4. Mai 2006 in Wien

Leitantrag. zum GÖD-Bundessektionstag der Berufsschullehrer/innen (Sektion 12) am 3. und 4. Mai 2006 in Wien Leitantrag zum GÖD-Bundessektionstag der Berufsschullehrer/innen (Sektion 12) am 3. und 4. Mai 2006 in Wien Entwicklungen in der Gesellschaft und in Europa bringen eine rasch voranschreitende Veränderung

Mehr

KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg. Betreuertreffen DiAG A Frühjahr 2016

KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg. Betreuertreffen DiAG A Frühjahr 2016 KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg Betreuertreffen DiAG A Frühjahr 2016 Anerkennung von Vordienstzeiten Bei Einstellung Bei Übernahme nach Ausbildung Bei Stellenwechsel (innerhalb und außerhalb der

Mehr

Themenübersicht/Inhalt

Themenübersicht/Inhalt An alle Direktorinnen und Direktoren der in Salzburg Öffentliche Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Mozartplatz 8 20203-A/5081/76-2015 18.05.2015 Postfach 527 5010 Salzburg Betreff Fax +43

Mehr

Amt der Tiroler Landesregierung. Bildung. lt. Verteiler. Wichtiges für das Schuljahr 2014/15

Amt der Tiroler Landesregierung. Bildung. lt. Verteiler. Wichtiges für das Schuljahr 2014/15 Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID2014091023288 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Bildung lt. Verteiler Wolfgang Pöll Telefon +43(0)512/508-2563 Fax +43(0)512/508-742555 bildung@tirol.gv.at

Mehr

Information: Beschluss des Nationalrats vom 21. Jänner 2015 über eine Reform der Vordienstzeiten-Anrechnung im Besoldungsrecht des Bundes

Information: Beschluss des Nationalrats vom 21. Jänner 2015 über eine Reform der Vordienstzeiten-Anrechnung im Besoldungsrecht des Bundes GZ BKA-921.000/0002-III/5/2015 ABTEILUNGSMAIL III5@BKA.GV.AT BEARBEITER HERR MAG. MANUEL TREITINGER PERS. E-MAIL MANUEL.TREITINGER@BKA.GV.AT TELEFON +43 1 53115-207118 IHR ZEICHEN A ntwort bitte unter

Mehr

Artikel 4 Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes. Artikel 5 Änderung des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966

Artikel 4 Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes. Artikel 5 Änderung des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 1 von 14 Artikel 4 Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2013, wird wie folgt geändert:

Mehr

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017 1 Sozialwirtschaft Österreich AN-Forderung 2017 2 2 Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/- Löhne Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate! 3 Erhöhung

Mehr

Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen: Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen: 1: Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle pädagogischen

Mehr

beachten Sie bitte die folgenden Neuerungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig sind:

beachten Sie bitte die folgenden Neuerungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig sind: Linz, 22.02.2016 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, beachten Sie bitte die folgenden Neuerungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig sind: 1. Fächervergütung für Vertragslehrpersonen

Mehr

Dienstrecht. 03. Juni 2015 St. Pölten

Dienstrecht. 03. Juni 2015 St. Pölten Dienstrecht 03. Juni 2015 St. Pölten Aufnahmeerfordernisse Aufnahmeerfordernisse Dienstzweig Nr. 108 Entlohnungsgruppen ms1, ms2, ms3 und ms4 Voraussetzungen: freier Dienstposten im Dienstpostenplan Erfüllung

Mehr

Monatsgehälter im Besoldungsschema ST

Monatsgehälter im Besoldungsschema ST Monatsgehälter im Besoldungsschema ST Gehaltsklasse ST01 bis ST06 Gehaltsstufe im Besoldungsschema Steiermark Gehaltsklasse ST01 ST02 ST03 ST04 ST05 ST06 1 1.720,3 1.751,9 1.790,2 1.836,0 1.885,5 1.957,7

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Fokussierung der Verwendung von Lehrkräften auf die pädagogischen Kernaufgaben und Entlastung der Lehrkräfte von administrativen Tätigkeiten - Effizienzsteigerung des Personalressourceneinsatzes

Mehr

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal Die Vizerektorin für Personal und Gender Mag. Anna Steiger Leitfaden Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal INHALTSVERZEICHNIS Inhalt I. Einleitung... 2 II.

Mehr

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal Die Vizerektorin für Personal und Gender Mag. Anna Steiger Leitfaden Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal INHALTSVERZEICHNIS Inhalt I. Einleitung... 2 II.

Mehr

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege Praxisschwerpunkt* Gesundheit Pflege * Bitte den zutreffenden Schwerpunkt ankreuzen. zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Mehr

Für den wichtigsten Beruf der Welt SCHULJAHR 2016/2017 ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN

Für den wichtigsten Beruf der Welt SCHULJAHR 2016/2017 ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN SCHULJAHR 2016/2017 Für den wichtigsten Beruf der Welt ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN www.bmhs-wien.at Für den wichtigsten Beruf der Welt Impressum: WIR BMHS-LehrerInnen

Mehr

Leitfaden zum Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen. Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer

Leitfaden zum Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen. Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer Leitfaden zum Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer Stand: Februar 2015 Die Schülerinnen und Schüler der mittleren und höheren kaufmännischen Schulen (Handelsakademie,

Mehr

ERLASS 1.10 vom

ERLASS 1.10 vom Öffentliche Pflichtschulen ERLASS 1.10 vom 01.12.2015 Arbeitszeit/Jahresnorm (Rechtsgrundlagen: 43, 44, 50 und 51 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz LDG 1984, BGBl Nr. 302/1984, 8 Abs. 3ff, 17a, 26 Abs. 2

Mehr

A5 Personal. Besoldungsschema ST

A5 Personal. Besoldungsschema ST Besoldungsschema ST im Besoldungsschema Steiermark Gehaltsklasse ST01 ST02 ST03 ST04 ST05 ST06 Gehaltsstufe 1 1.690,4 1.721,4 1.759,1 1.804,1 1.852,7 1.923,7 2 1.702,2 1.734,2 1.774,4 1.820,5 1.869,1 1.944,9

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des

Mehr

Gehaltstabellen 2017 in EURO

Gehaltstabellen 2017 in EURO Gehaltstabellen 2017 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 Referenzbetrag 2495,79 A-Schema allg.verwaltung Der Ausdruck der Gehaltstabellen

Mehr

Gehaltstabellen 2018 in EURO

Gehaltstabellen 2018 in EURO Gehaltstabellen 2018 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 Referenzbetrag 2554,01 A-Schema quer allg.verwaltung quer Der Ausdruck

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz, Fassung vom 01.10.2017 Langtitel Bundesgesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragslehrerinnen

Mehr

PRIVATE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ Department Pädagogisch Praktische Studien

PRIVATE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ Department Pädagogisch Praktische Studien PRIVATE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ Department Pädagogisch Praktische Studien Information SEK NEU ARGE - GW PHDL Sekundarstufe Allgemeinbildung an der Privaten PH Linz PHDL Studium Lehramt

Mehr

Änderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen. Mag. Anna-Margarethe Reiter

Änderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen. Mag. Anna-Margarethe Reiter Änderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen Mag. Anna-Margarethe Reiter KV-Änderungen ab 1.5.2016 Arbeitszeit Regelung Beginn/Ende AZ auf der Baustelle Einführung eines Arbeitszeitflexibilisierungsmodells

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Dienst- und Besoldungsrecht neu Dienst- und Besoldungsrecht alt - eine Gegenüberstellung 25.02.2015 Martin Höflehner Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer 1 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen digitalisiert durch Teil I: Kirchliche Arbeite- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn Präambel 1 Geltungsbereich 1 la Beschlüsse der

Mehr

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal Die Vizerektorin für Personal und Gender Mag. Anna Steiger Leitfaden Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal INHALTSVERZEICHNIS Inhalt I. Einleitung... 2 II.

Mehr

3.4.2 Arbeitszeit und Überstunden

3.4.2 Arbeitszeit und Überstunden Seite 1 3.4.2 3.4.2 Genau wie anderen Arbeitnehmern steht auch Lehrlingen bei über die gesetzliche Wochenarbeitszeit hinausgehender Arbeitsleistung ein entsprechender Zuschlag zum Normallohn zu. Zu beachten

Mehr

Direktion der NNÖMS Krummnußbaum NMS mit Schwerpunkt Informatik / Textverarbeitung Schulversuch Englisch als Arbeitssprache

Direktion der NNÖMS Krummnußbaum NMS mit Schwerpunkt Informatik / Textverarbeitung Schulversuch Englisch als Arbeitssprache Direktion der NNÖMS Krummnußbaum NMS mit Schwerpunkt Informatik / Textverarbeitung Schulversuch Englisch als Arbeitssprache 3375 Krummnußbaum, Rathausstraße 10; Tel 02757/2424-0, Fax 02757/2424-4 E-Mail:

Mehr

Bek. des MK vom

Bek. des MK vom Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der Arbeitszeit pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen (einschließlich der Internate und Wohnheime) des Landes Sachsen-Anhalt (DVArbPM

Mehr

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen Was ist eigentlich ein Vertretungsvertrag? Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben? Welche Alternativen zur Einstellung

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Seite 35 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben und versendet am 31. Jänner 2012 9. Stück Nr. 9 Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung 2012 - Oö. PSchulV 2012 Nr. 9 Verordnung

Mehr

Elternabend 1.Klassen. Dienstag, :30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock

Elternabend 1.Klassen. Dienstag, :30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock Elternabend 1.Klassen Dienstag, 19.9.2017 18:30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock Themen Elternverein Peers Ausbildung Erziehung Kommunikation Ganztagsbetreuung Elternverein WICHTIG Viele Entscheidungen werden

Mehr

GÖD konnte Reparatur der Besoldungsreform durchsetzen!

GÖD konnte Reparatur der Besoldungsreform durchsetzen! GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST A-1010 Wien Teinfaltstraße 7 Tel.: 01/534 54-0 Fax: DW 326 www.goed.at goed@goed.at ZVR-Nr.: 576439352 DVR: 0046655! Norbert Schnedl Bereich Dienstrecht Hannes Gruber Bereich

Mehr

Gehalts- und Zulagentabellen 2016

Gehalts- und Zulagentabellen 2016 Gehalts- und Zulagentabellen 2016 Zusammenstellung: Peter Böhm und Martin Höflehner Ab 01.01.2016 DIENSTZULAGEN - Pragmatisierte LEHRER/INNEN und VERTRAGSLEHRER/INNEN I L pragm. Vtl. I L Dienstverwendung

Mehr

Fachliches Anstellungserfordernis für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstubengruppen gemäß Oö. KB-DG 2014, LGBl. Nr. 19/2014 ab dem 1.

Fachliches Anstellungserfordernis für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstubengruppen gemäß Oö. KB-DG 2014, LGBl. Nr. 19/2014 ab dem 1. Fachliches Anstellungserfordernis für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstubengruppen gemäß Oö. KB-DG 2014, LGBl. Nr. 19/2014 ab dem 1. September 2014 Pädagogin/Pädagoge erfüllt Anstellungserfordernis

Mehr

Vertragsbedingungen. zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform

Vertragsbedingungen. zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform Vertragsbedingungen zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform (1) Das MiniMAZ wird vom Verein MAZ e.v. als satzungsgemäßer Zweckbetrieb betrieben. Der Verein verfolgt ausschließlich

Mehr

Verwenden Sie bitte die jeweilige Hilfe zu dieser Seite über das Fragezeichensymbol rechts oben in der Anwendung.

Verwenden Sie bitte die jeweilige Hilfe zu dieser Seite über das Fragezeichensymbol rechts oben in der Anwendung. Bildung Romed Budin An die Leitungen der Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen Telefon 0512/508-2586 Fax 0512/508-2555 bildung@tirol.gv.at DVR:0059463 Geschäftszahl

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Dezember 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Dezember 2013 Teil I 1 von 51 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Dezember 2013 Teil I 211. Bundesgesetz: Dienstrechts-Novelle 2013 Pädagogischer Dienst (NR: GP XXV 1 AB 6 S. 7. BR:

Mehr

Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße

Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße BBS Südliche Weinstraße - Steinfelder Str. 53-76887 Bad Bergzabern Informationen zur Fachschule Sozialpädagogik Fachrichtung Sozialwesen (Erzieherausbildung) in

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

ERLASS 1.10 vom

ERLASS 1.10 vom Öffentliche Pflichtschulen ERLASS 1.10 vom 14.03.2016 Arbeitszeit/Jahresnorm (Rechtsgrundlagen: 43, 44, 50 und 51 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz LDG 1984, BGBl Nr. 302/1984, 8 Abs. 3ff, 17a, 26 Abs. 2

Mehr

Informationen. für Neulehrerinnen und Neulehrer an steirischen Berufsschulen. Stand: Jänner 2012

Informationen. für Neulehrerinnen und Neulehrer an steirischen Berufsschulen. Stand: Jänner 2012 LB FCG ÖVP Lehrerbund/Sektion Berufsschule Informationen für Neulehrerinnen und Neulehrer an steirischen Berufsschulen Stand: Jänner 2012 Überarbeitet von Kurt Boslitsch. Irrtümer vorbehalten! www.die-steirische-lehrervertretung.at

Mehr

Neulehrerinformation für Tiroler Berufsschullehrer/innen

Neulehrerinformation für Tiroler Berufsschullehrer/innen Neulehrerinformation für Tiroler Berufsschullehrer/innen Stand Jänner 2008 Ein Service von Zentralausschuss und Gewerkschaft für Tiroler Berufsschullehrer/innen. Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich:

Mehr

Gesetz vom..., mit dem das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 geändert wird

Gesetz vom..., mit dem das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 geändert wird 21-61 Gesetz vom..., mit dem das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl.

Mehr

Hinweise des Bayerischen Sozialministeriums zur Pflege des Personalstatus in KiBiG.web. gültig ab 1. Januar 2017

Hinweise des Bayerischen Sozialministeriums zur Pflege des Personalstatus in KiBiG.web. gültig ab 1. Januar 2017 Hinweise des Bayerischen Sozialministeriums zur Pflege des Personalstatus in KiBiG.web gültig ab 1. Januar 2017 Änderungen des Personalstatus im Online-Verfahren In KiBiG.web ist die IST-Personalausstattung

Mehr