Außerbetrieblicher organischer Dünger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Außerbetrieblicher organischer Dünger"

Transkript

1 Fachinformation Lehndorf, Außerbetrieblicher organischer Dünger Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Foto: Dr. M. Grunert, Ref. 72

2 organischer oder organisch-mineralischer Dünger - Wo kommt er her? - Was ist drin? - Welche Vorschriften sind zu beachten? Die Bezeichnungen Biogas-Gärrest Kompost helfen hier kaum weiter!

3 aus org. Ausgangsstoffen/Bestandteilen tierische Ausscheidungen, pflanzl. Stoffe aus LW (Wirtschaftsdünger) Tierische Nebenprodukte (TNP-Recht) Bioabfälle (Bioabfallverordnung) Klärschlämme (Klärschlammverordnung) Bestimmungen gelten dann zusätzlich zum Düngerecht, unabhängig vom Mengenanteil Düngerecht (Düngegesetz, Düngemittelverordnung, Düngeverordnung, Verbringungsverordnung) organischer oder organisch-mineralischer Dünger

4 Wirtschaftsdünger düngerechtliche Definition: Wirtschaftsdünger sind ausschließlich angefallene oder erzeugte - tierische Ausscheidungen bei der Erzeugung von Lebensmitteln oder der Tierhaltung in der Landwirtschaft - pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung/Landwirtschaft auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung.

5 alle org. Dünger incl. Wirtschaftsdünger Düngemittelverordnung - bei Inverkehrbringung Kennzeichnung (düngerechtliche Warendeklaration) Mindestanforderungen: - Typ-Bezeichnung nach DüMV - typbestimmende Bestandteile/Ausgangsstoffé - kennzeichnungspflichtige Nährstoffe - Nebenbestandteile und Schadstoffe - Anwendungshinweise - Name und Anschrift des Abgebers - Menge LfULG-Internet www. landwirtschaft.sachsen.de Landwirtschaft Pflanzl. Erzeugung Düngung Düngemittelverkehrskontrolle

6 alle org. Dünger incl. Wirtschaftsdünger Düngeverordnung alle Anwendungsvorgaben für Düngemittel zusätzliche Vorgaben für org. oder org.-min. Düngemittel - Ermittlung Nährstoffgehalt vor Aufbringung - Einarbeitungspflicht für flüssige org. Dünger 4 Stunden auf unbestelltem Ackerland - N-Obergrenze 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft im Betriebsdurchschnitt - Vorgaben für flüssige org. Dünger bei Herbstaufbringung Aufzeichnungspflichten (max. 40/80 kg N/ha, nur Herbstsaaten oder Strohdüngung)

7 Wirtschaftsdünger und Gemische mit Wirtschaftsdüngern - Verbringungsverordnung Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger Aufzeichnungspflichten für Abgeber, Beförderer und Empfänger Meldepflicht für Empfänger von Wirtschaftsdüngern, wenn diese aus einem anderen Bundesland oder Staat kommen (bis des Folgejahres, an das LfULG) Mitteilungspflicht (einmalig) vor dem ersten Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger an andere LfULG-Internet www. landwirtschaft.sachsen.de Landwirtschaft Pflanzl. Erzeugung Düngung rechtl. Regelungen

8 Tierische Nebenprodukte (Tierkörper, Teile von Tieren, Erzeugnisse tier. Ursprungs..) Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 (Artikel 8) (Artikel 9) (Artikel 10) z.b.: - Tierkörper/-teile - Gülle, Guano, - Schlachtkörper/- teile, incl. Häute, Felle - Magen- Darminhalt - bestimmte Häute, Felle, Federn von infizierten Tieren - Erzeugnisse aus der oder Heim-, Zoo-, - Tierkörper, -teile von Lebensmittel- oder und Zirkustieren verendeten Tieren Futtermittelerzeugung - Küchen- und Speiseabfälle - Küchenabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln dürfen nach Art. 32 der EG-VO unter bestimmten Voraussetzungen als organ. Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel in den Verkehr gebracht und verwendet werden auch aus der Umwandlung Biogas/Kompost

9 Tierische Nebenprodukte (Tierkörper, Teile von Tieren, Erzeugnisse tier. Ursprungs..) Kategorie 2 Kategorie 3 im Sinne der (Artikel VO (EG) 8) 1069/2009: (Artikel 9) (Artikel 10) Exkremente z.b.: - Tierkörper/-teile und/oder Urin von - Gülle, Guano, - Schlachtkörper/- teile, Nutztieren (außer incl. Häute, Zuchtfisch) Felle - Magen- Darminhalt - bestimmte Häute, Felle, Federn mit oder ohne von Einstreu infizierten Tieren - Erzeugnisse aus der oder Heim-, Zoo-, - Tierkörper, -teile von Lebensmittel- oder Gülle, Jauche, und Zirkustieren verendeten Tieren Futtermittelerzeugung - Küchen- und Speiseabfälle Stallmist, - Küchenabfälle von Geflügelkot international usw. eingesetzten Verkehrsmitteln - können auch ohne Verarbeitung auf Flächen ausgebracht werden (wenn keine Gefahr der Verbreitung von schweren übertragbaren Krankheiten besteht) Art. 13 der EG-VO

10 Tierische Nebenprodukte VO (EG) Nr. 1069/2009 und DVO (EU) Nr. 142/20011 u.a.: Verfütterungsverbot (Beweidung oder Schnitt) von Grünfutter an Nutztiere von Flächen innerhalb von 21 Tagen nach Aufbringung dieser organ. Düngemittel Besondere Aufzeichnungspflicht für Flächen mit Fütterung (Beweidung oder Schnitt) an Nutztiere bei Aufbringung dieser organ. Düngemittel - aufgebrachte Menge - Datum und Ort - Datum zu Weide oder Schnitt zu Verfütterungszwecken gilt nicht für: - Gülle (im Sinne dieser VO) - Guano - Magen-Darminhalt - Erzeugnisse auf Milchbasis u. dgl. Stefan Heinrich, LfULG, Ref

11 Tierische Nebenprodukte Düngeverordnung Düngemittel aus Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl - Einsatz verboten auf Grünland - sind sofort einzuarbeiten als Kopfdüngung zu Gemüse und Feldfutter - besondere, zusätzliche Aufzeichnungspflichten innerhalb eines Monats nach Aufbringung (Schlag, Kultur, Art, Menge, Inverkehrbringer, enthaltene tierische Stoffe, Düngemitteltyp nach DüMV) LfULG-Internet www. landwirtschaft.sachsen.de Landwirtschaft Pflanzl. Erzeugung Düngung Düngemittelverkehrskontrolle Registrierungspflicht beim Veterinäramt siehe Infoblatt (LfULG-Infodienst 03/2014 vom Juli 2014) Stefan Heinrich, LfULG, Ref

12 Bioabfälle Bioabfallverordnung (BioAbfV) (Abfallrecht) - alle dort genannten Stoffe dürfen nach entsprechender Behandlung/Hygienisierung in der Landwirtschaft zur Düngung verwertet werden zum Beispiel: - pflanzl. Abfälle aus dem Gartenbau - Getreidespelzen - Abfälle aus der Forstwirtschaft - bestimmte Abfälle aus der Lebensmittelherstellung/-verarbeitung - Küchen-und Kantinenabfälle - bestimmte Fette, Fettrückstände - biologisch abbaubare Garten-, Park-, Friedhofs-.abfälle - getrennt gesammelte Bioabfälle aus Haushalten (Biotonne) u.dgl.

13 Bioabfälle - einige, bestimmte Bioabfälle - nach Anhang 1 b) BioAbfV bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung durch die Abfallbehörde zum Beispiel: - Pilzsubstratrückstände - bestimmte Schlämme aus Herstellungsprozessen - Glyzerin aus der Herstellung von Biodiesel - Wenn Bioabfälle für Düngemittel verwendet werden (Menge/Anteil unerheblich) ist die Anlage Biogasanlage, Kompostieranlage grundsätzlich eine Abfallbehandlungsanlage ist auch der Gärrest oder der Kompost ein Bioabfall

14 Bioabfälle abfallrechtliche Vorgaben (BioAbfV) - grundsätzlich müssen Bioabfälle einer hygienisierenden Behandlung unterzogen werden - Untersuchungspflichten Substrat Schwermetalle (Grenzwerte) Fremdstoffe, Steine (Höchstgehalte) ph-wert, TS, Salzgehalt organ. Substanz Boden Schwermetalle (Vorsorgewerte nach Bodenschutzrecht) (Fläche, die erstmalig ph-wert mit Bioabfällen gedüngt wird) Ergebnisse sind der Abfallbehörde vorzulegen) in Verantwortung des Flächenbewirtschafters!

15 Bioabfälle abfallrechtliche Vorgaben (BioAbfV) - max. Ausbringungsmenge 20/30 t TM/ha innerhalb von 3 Jahren (abhängig vom Schwermetallgehalt) (auf einer Fläche nur Bioabfall oder nur Klärschlamm in diesen 3 Jahren) - Ausbringung auf Grünland und Feldfutter nur für einzelne, bestimmte Bioabfälle zulässig (z.b. pflanzl. Abfälle, wie Getreidespelzen u.dgl.) - in Wasserschutzgebieten können Einschränkungen bestehen für Sekundährrohstoffdünger ; Abfälle oder ähnliche Stoffe je nach spezifischer WSG-Verordnung - umfangreiche Nachweis und Lieferscheinpflichten für Bioabfallbehandler/Abgeber und auch für Anwender

16 Bioabfälle abfallrechtliche Vorgaben (BioAbfV) - max. Ausbringungsmenge 20/30 t TM/ha innerhalb von 3 Jahren (abhängig vom Schwermetallgehalt) (auf einer Fläche nur Bioabfall oder nur Klärschlamm in diesen 3 Jahren) - Ausbringung auf Grünland und Feldfutter nur für einzelne, bestimmte Bioabfälle zulässig (z.b. pflanzl. Abfälle, wie Getreidespelzen u.dgl.) -Bei In Befreiung Wasserschutzgebieten vom Lieferscheinverfahren können Einschränkungen (Gütesicherung) bestehen besteht dennoch - für jährliche Sekundährrohstoffdünger detaillierte Meldepflicht ; Abfälle des Abgebers oder ähnliche Stoffe - Kennzeichnungspflichten je nach spezifischer nach WSG-Verordnung DüMV - umfangreiche Nachweis und Lieferscheinpflichten für Bioabfallbehandler/Abgeber und auch für Anwender

17 Klärschlamm Klärschlammverordnung (AbfKlärV) (Abfallrecht) - bei Einhaltung aller Bestimmungen dieser Verordnung, kann Klärschlamm in der Landwirtschaft zur Düngung verwertet werden - Untersuchungspflicht Klärschlamm vor Abgabe von der Kläranlage - Grenzwerte Schwermetalle organ. Halogenverbindungen (AOX) N, P, K, Mg, TS-Gehalt, organ. Substanz, basisch wirkende Stoffe, ph-wert organisch-persistente Schadstoffe (PCB, PCDD, PCDF) perfluorierte Tenside (PFT) Boden vor der Aufbringung Schwermetalle P, K, Mg, ph-wert - Grenzwerte

18 Klärschlamm Klärschlammverordnung (AbfKlärV) (Abfallrecht) - Anzeigeverfahren im Vorfeld der Verwertung - Lieferscheinverfahren; Nachweisverfahren - max. zulässige Aufbringungsmenge innerhalb 3 Jahre Klärschlamm 5 t TM /ha Klärschlammkompost 10 t TM /ha u.a. - Verbot auf Grünland, Gemüse und Obstflächen, Forstflächen - Verbot innerhalb 10 m Uferstreifen - Verbot in WSG Schutzzone I und II, Naturschutzgebieten - Verbot auf Böden mit ph-wert < 5

19 vor Aufnahme von außerbetrieblichem organ. Dünger welche Ausgangsstoffe? Wirtschaftsdünger, Tierische Nebenprodukte, Bioabfälle, Klärschlamm Herkunft? Lieferscheine Bioabfallverordnung Klärschlammverordnung besondere Anwendungshinweise, -verbote? weitere Nachweis- oder Dokumentationspflichten? Warendeklaration nach Düngemittelverordnung

20 Bis hierher vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Vom Gärrest zum Düngemittel

Vom Gärrest zum Düngemittel Vom Gärrest zum Düngemittel Rechtliche Anforderungen beim Inverkehrbringen von Gärresten Dr. Jons Eisele Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel

Mehr

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

ALB-Fachtagung Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 Dr. Jörg Hüther HMUELV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik,

Mehr

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Eltville, den 13. März 2018 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

aaackerbauforum 2012 in Düren

aaackerbauforum 2012 in Düren Spielregeln beim Einsatz organischer Dünger Kreisstellen Aachen-Düren-Euskirchen Habe ich durch organische Dünger Vorteile? Sollte ich alles das tun, was ich tun dürfte? Was fordert der Gesetzgeber? Wie

Mehr

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis 1 31.08.2017 Beate Streubel Düngung - Rechtsgrundlagen Novelle der Düngeverordnung https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1647.htm

Mehr

Ausbringung von Resten aus der Gemüseaufbereitung und der Verarbeitungsindustrie was regeln die Düngegesetze. Text, Text

Ausbringung von Resten aus der Gemüseaufbereitung und der Verarbeitungsindustrie was regeln die Düngegesetze. Text, Text 1 Ausbringung von Resten aus der Gemüseaufbereitung und der Verarbeitungsindustrie was regeln die Düngegesetze Text, Text Industriegemüsetag, Aiterhofen 12. Januar 2015 Hans Ottmar Maidl hans.maidl@aelf-sr.bayern.de

Mehr

Aktuelles zum Abfall- und Düngemittelrecht. Labortag Sachsen / Thüringen am 22. Januar 2015 in Jena

Aktuelles zum Abfall- und Düngemittelrecht. Labortag Sachsen / Thüringen am 22. Januar 2015 in Jena Aktuelles zum Abfall- und Düngemittelrecht Labortag Sachsen / Thüringen am 22. Januar 2015 in Jena 1 Labortag 2015 Schadstoffgrenzwerte bei bodenbezogener Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen ab

Mehr

Nachbarschaftsveranstaltung NB-Nr.: 106, 201, 202, 204 und 205 am in Gießen

Nachbarschaftsveranstaltung NB-Nr.: 106, 201, 202, 204 und 205 am in Gießen Regierungspräsidium Kassel Nachbarschaftsveranstaltung NB-Nr.: 106, 201, 202, 204 und 205 am 24.10.2017 in Gießen Zukünftige landwirtschaftliche Klärschlammverwertung Aktuelle Entwicklungen aus Sicht der

Mehr

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? 17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich

Mehr

Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen

Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Michael Schmitz Maschinenring Rheinland-West e.v. Bernd Lüttgens Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.v. Gebiet des MR Rheinland-West

Mehr

Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft

Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Merkblatt Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft 1 Problemstellung Der Betrieb landwirtschaftlicher

Mehr

Die neue Verbringungsverordnung. ist seit 01.September 2010 in Kraft. Verbringungsverordnung

Die neue Verbringungsverordnung. ist seit 01.September 2010 in Kraft. Verbringungsverordnung Die neue Verbringungsverordnung ist seit 01.September 2010 in Kraft. Ziel Verbesserung der Umsetzung der Düngeverordnung Insbesondere: Mehr Transparenz bei den Nährstoffströmen mit Wirtschaftsdüngern Wer

Mehr

Bodenart Ton Lehm Sand Überwiegende Bodenart 1)

Bodenart Ton Lehm Sand Überwiegende Bodenart 1) Anlage 4 (zu 10 Absatz 1) Abschnitt 1 Lieferschein des Klärschlammerzeugers gemäß 10 Absatz 1 Satz 1 AbfKlärV Dieser Lieferschein ist im Original vom Klärschlammerzeuger ( 10 Absatz 1 Satz 1) vollständig

Mehr

Grenzüberschreitende Verbringungen von organischen Düngemitteln. 7. VQSD-Fachveranstaltung in Luxemburg

Grenzüberschreitende Verbringungen von organischen Düngemitteln. 7. VQSD-Fachveranstaltung in Luxemburg Grenzüberschreitende Verbringungen von organischen Düngemitteln 12.06.2014 in Luxemburg Luise Engelke, Renke Oltmanns Landwirtschaftskammer Niedersachsen Was kann gehandelt werden? Export/Import von Abfällen

Mehr

Regelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau

Regelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau Regelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau Dünger Pflichten nach Düngeverordnung 1) Aufnahmefähigkeit der Böden bei Aufbringung beachten Gülle Geflügelkot flüssige Gärreste Feststoffe

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Vom Vom 21. 21. Juli Juli 2010 2010 2. Sitzung der AG Wasserqualität Landwirtschaft im Regierungsbezirk Münster 07.05.2012 Gösta-Harald

Mehr

Die neue Verbringungsverordnung

Die neue Verbringungsverordnung Die neue Verbringungsverordnung ist seit 01.September 2010 in Kraft. 02.12.2010 Verbringungsverordnung 1 Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Verbringungsverordnung Ziel der Verbringungsverordnung

Mehr

Veterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt

Veterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt Veterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt Dipl.-Ing. David Wilken Fachverband Biogas e.v. Referat: Abfall, Düngung und Hygiene

Mehr

Augen auf beim Düngemittelkauf

Augen auf beim Düngemittelkauf Hinweise Oldenburg, Dezember 2009 Augen auf beim Düngemittelkauf Neue Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel ab 2010 Düngemittel, Bodenhilfsstoffe,

Mehr

Aktuelles Recht zu Gülle und Gärprodukten

Aktuelles Recht zu Gülle und Gärprodukten Aktuelles Recht zu Gülle und Gärprodukten Dipl.-Ing. David Wilken Fachverband Biogas e.v. Referat: Abfall, Düngung und Hygiene Biogas Fachtagung Thüringen, Gülle, Substrat und Gärproduktaufbereitung Bösleben,

Mehr

Mest op Maat (MoM) Rechtliche Rahmenbedingungen. - Dünger (mest) - Transporte (transporten) - Düngung (bemesting)

Mest op Maat (MoM) Rechtliche Rahmenbedingungen. - Dünger (mest) - Transporte (transporten) - Düngung (bemesting) Mest op Maat (MoM) Rechtliche Rahmenbedingungen - Dünger (mest) - Transporte (transporten) - Düngung (bemesting) Regeln in Deutschland und in Niedersachsen Expertenworkshop 14.03.2018 Jan Wulkotte Landwirtschaftskammer

Mehr

Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger. ist im GA anzugeben Folie 1

Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger. ist im GA anzugeben Folie 1 Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger ist im GA anzugeben 08.03.2012 Folie 1 Nur Wirtschaftsdünger aus tierischer Herkunft werden bei GV-Berechnungen berücksichtigt 08.03.2012 Folie 2 200 Ab 200 m

Mehr

Bericht zur. Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln. in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2016

Bericht zur. Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln. in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2016 Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2016 Bearbeiter: Lutz Böhm, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Ruhlsdorf, 14.03.2017 Bericht zur

Mehr

Kurzanleitung für die Erstellung einer Deklaration nach Düngemittelverordnung für eine Klärschlammpartie (ohne Gewähr) 1

Kurzanleitung für die Erstellung einer Deklaration nach Düngemittelverordnung für eine Klärschlammpartie (ohne Gewähr) 1 Kurzanleitung für die Erstellung einer Deklaration nach Düngemittelverordnung für eine Klärschlammpartie (ohne Gewähr) 1 Düngemitteltyp z.b. Organischer NPK-Dünger flüssig 1,2+1,7+0,5 mit Kupfer (Cu) und

Mehr

Fachinformation. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Fachinformation. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Fachinformation Hinweise zur Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (21.07.2010) Mit den Bundesländern Brandenburg,

Mehr

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Biogasgülle und Gärresten aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Biogasgülle und Gärresten aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft Merkblatt Rechtsgrundlage für den Einsatz von Biogasgülle und Gärresten aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft 1 Problemstellung Der Betrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen ist von einer Vielzahl

Mehr

Verwertung von Gärresten in der Landwirtschaft. Karl Severin

Verwertung von Gärresten in der Landwirtschaft. Karl Severin Verwertung von Gärresten in der Landwirtschaft Karl Severin Verwertung von Gärresten Eine Biogasanlage ist eine Produktionsstätte zur Erzeugung von Energie Düngemitteln Die landbauliche Verwertung beginnt

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich / Saldenüberschuss max. 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der 3 letzten Jahre ) 20 kg P2O5/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 6

Mehr

Abwasserbehandlungsanlage. Lieferschein gemäß 7 AbfKlärV

Abwasserbehandlungsanlage. Lieferschein gemäß 7 AbfKlärV 227. Ergänzung - SMBL NW. - (Stand 15. 8. 1995 = MB1. NW. Nr. 61 einschl.) Abwasserbehandlungsanlage 27. 4. 95 (6) Anlage 2 Name und Anschrift der Betreiber: Ort der Anlage:... Bundesland/Land: Einleiternummer/

Mehr

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz Gliederung Importgenehmigungen Änderungen beim Import von verarbeiteter

Mehr

Im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse Kompoststall. ein Praktikerbericht Micheal Schneider Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v.

Im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse Kompoststall. ein Praktikerbericht Micheal Schneider Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. Im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse 16. 17.02.2011 Kompoststall ein Praktikerbericht Micheal Schneider Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. 1 Gliederung Kompostierung Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Cadmiumaustrag über Düngemittel BfR-Statusseminar Cadmium Neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit?

Cadmiumaustrag über Düngemittel BfR-Statusseminar Cadmium Neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit? Cadmiumaustrag über Düngemittel BfR-Statusseminar Cadmium Neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit? Fachbereich 61 Autor: Dr. Dittrich, B. Beschluss der Agrarminister- und Umweltministerkonferenz

Mehr

Künftige Rahmenbedingungen für Klärschlammverwertung. Eberhard Kietz

Künftige Rahmenbedingungen für Klärschlammverwertung. Eberhard Kietz Künftige Rahmenbedingungen für Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung Eberhard Kietz Gliederung Einleitung Novelle Düngeverordnung Novelle Klärschlammverordnung Neue Vorgaben zur bodenbezogenen

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Qualitätsanforderungen an unterschiedliche Gärprodukte zu Düngung

Rechtliche Grundlagen und Qualitätsanforderungen an unterschiedliche Gärprodukte zu Düngung Wirkungen und Folgen der Nutzung von Biomasse zur Biogasgewinnung auf Böden und Gewässer, Suderburg, 12.Oktober 2011 Rechtliche Grundlagen und Qualitätsanforderungen an unterschiedliche Gärprodukte zu

Mehr

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bodenschutzrecht Düngerecht Naturschutzrecht Tierseuchenrecht

Mehr

Augen auf beim Düngemittelkauf

Augen auf beim Düngemittelkauf Hinweise Oldenburg, Februar 2014 Augen auf beim Düngemittelkauf Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel gemäß Düngemittelverordnung (DüMV)

Mehr

Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand -

Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand - Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand - St. Martin, den 18. Mai 2016 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1 Änderungen

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de

Mehr

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte

Mehr

Merkblatt Prüfzeugnisse

Merkblatt Prüfzeugnisse Merkblatt Prüfzeugnisse Erläuterung der RAL-Prüfzeugnisse und hinterlegter Qualitäts /Prüfkriterien Gärprodukt RAL-GZ 245 Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v. Von-der-Wettern-Straße 25 D-51149 Köln www.kompost.de

Mehr

GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME

GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME 18 05 2017 GELSENWASSER AG Dipl.-Ing. Tim Bunthoff Tim.Bunthoff@gelsenwasser.de Einfluss der Rechtsgrundlage auf Verwertung Düngemittelrecht: Düngegesetz

Mehr

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb)

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb) Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg, Tel./Fax (0 34 71) 3 34-201/205 Poststelle@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Erfassungsbogen nach Düngeverordnung

Mehr

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten? Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung

Mehr

Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien

Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien Seite 1 27.01.2012 1. Gesetzlicher Rahmen Abfallrechtliche Vorschriften EU-HygieneVO Tiermaterialiengesetz Tiermaterialien-Verordnung

Mehr

Hinweise zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen

Hinweise zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen Hinweise zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen Nr. V 2/2009 Zusammengestellt von der Arbeitsgruppe V (Betriebs- und volkswirtschaftliche Bewertung) im Biogas Forum Bayern von: Kerstin Bayer Bayerische Landesanstalt

Mehr

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l

Mehr

Was ist Klärschlamm? Blau ~ 50% organische Substanz. Lila ~ 40% Nährstoffe S 2,9 %; Na 0,2 %; MgO 2,1 %; CaO 18,5 %; K2O 0,8 %; P2O5 8,4 %

Was ist Klärschlamm? Blau ~ 50% organische Substanz. Lila ~ 40% Nährstoffe S 2,9 %; Na 0,2 %; MgO 2,1 %; CaO 18,5 %; K2O 0,8 %; P2O5 8,4 % Was ist Klärschlamm? Blau ~ 50% organische Substanz Lila ~ 40% Nährstoffe S 2,9 %; Na 0,2 %; MgO 2,1 %; CaO 18,5 %; K2O 0,8 %; P2O5 8,4 % Grün ~ 9 SiO2 Rot ~ 1% unerwünschte Stoffe 2 08.10.2015 Team Umweltanalytik

Mehr

Erste Ergebnisse Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie

Erste Ergebnisse Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Erste Ergebnisse Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie - Änderungen beim Import von Wirtschaftsdünger - Verbringungsverordnung (Abgabe von Wirtschaftsdünger) Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg

Mehr

100 Jahre Düngerecht. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau.

100 Jahre Düngerecht. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau. 100 Jahre Düngerecht Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau www.bmel.de Wissenschaftliche Grundlagen des Ackerbaus, der Pflanzenernährung und Düngung im 19. Jahrhundert Albrecht Daniel Thaer (1752-1828)

Mehr

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2 Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung

Mehr

Kompostverwertung in der Landwirtschaft nach den Bestimmungen der BioAbfV-2012

Kompostverwertung in der Landwirtschaft nach den Bestimmungen der BioAbfV-2012 KompostKlub Haus Düsse Ostinghausen, 11.09.2012 Kompostverwertung in der Landwirtschaft nach den Bestimmungen der BioAbfV-2012 Michael Schneider Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. 1 Aufbau der

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der

Mehr

Was ist bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Bioabfällen zu beachten?

Was ist bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Bioabfällen zu beachten? Was ist bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Bioabfällen zu beachten? Rechtliche Grundlagen Aufbringmengen Nährstoffgehalte und -wirkung Beschränkungen Definition Bioabfall - 2 - Abfälle tierischer

Mehr

Neue Regeln für das Inverkehrbringen von Düngemitteln in Europa

Neue Regeln für das Inverkehrbringen von Düngemitteln in Europa Neue Regeln für das Inverkehrbringen von Düngemitteln in Europa 1 1. Ausgangsrechtslage 2. Änderungen bei Einbezug des freien Warenverkehrs 3. Folgen und Lösungsansätze 4. Stand und vorläufige Ergeebnisse

Mehr

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017) Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige

Mehr

Deutscher Bauernverband

Deutscher Bauernverband Deutscher Bauernverband Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung auf dem

Mehr

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche

Mehr

Zuständige Behörden in Hessen für den Vollzug der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Zuständige Behörden in Hessen für den Vollzug der Bioabfallverordnung (BioAbfV) Darmstadt Gießen Kassel n in Hessen für den Vollzug der Bioabfallverordnung () hinsichtlich der Vorlage von Unterlagen oder Anträgen sowie der Veranlassung besonderer n 3 Abs. 3 Satz 2 3 Abs. 3 Satz 4

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung. KompostKlub Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider

Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung. KompostKlub Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung KompostKlub 2015 02.09.2015 Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider Perspektiven der Bio- und Grüngutverwertung unter Berücksichtigung neuer gesetzlicher

Mehr

Rostock Rostock, Referent: Dr. habil. Albert, Leipzig. Rostock, Referent: Dr. habil. Albert, Leipzig

Rostock Rostock, Referent: Dr. habil. Albert, Leipzig. Rostock, Referent: Dr. habil. Albert, Leipzig Rostock 23.2.2 Nährstoffwirkung, Einsatzmöglichkeiten und wirtschaftlicher Nutzen Vortragsgliederung Entwicklung Entwicklung der der P-Bilanzsalden P-Bilanzsalden und und der der P-Bodengehalte P-Bodengehalte

Mehr

Zusammenwirken von Düngemittel- und Klärschlammverordnung

Zusammenwirken von Düngemittel- und Klärschlammverordnung Regierungspräsidium Kassel Rechtliche Rahmenbedingungen des Nährstoffrecyclings Zusammenwirken von Düngemittel- und Klärschlammverordnung VQSD Fachveranstaltung Ressource Abwasserschlamm 18.06.2013, Johannesberg

Mehr

Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm

Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm als organische Bodenhilfsstoffe bzw. Dünger nach Düngemittelverordnung und für die Abgrenzung zum Baggergut nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Mehr

RAL-Gütesicherungen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

RAL-Gütesicherungen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel RAL-Gütesicherungen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel Möglichkeit der Qualitätssicherung von Biokohle im Rahmen der RAL-Gütesicherungen 72. ANS-Symposium S Biokohle - Klimaretter oder Mogelpackung

Mehr

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Regelungen der geplanten Dr. Ute Schultheiß BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Hintergrund Düngegesetz am 16. Mai 2017 in Kraft getreten Einführung des 11a Umgang mit Nährstoffen im Betrieb Gesetzesbegründung:

Mehr

Neue Schadstoffregelungen für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel (überreicht am 21.

Neue Schadstoffregelungen für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel (überreicht am 21. Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen Neue Schadstoffregelungen für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel (überreicht am 21. Februar 2011) 1 Veranlassung Düngemittel,

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt

Mehr

Konsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten

Konsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten Konsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 12.04.2016 Kassel Michael Schneider Konsequenzen des Düngerechts auf die Vermarktung

Mehr

Entwicklung der Rechtslage zur Klärschlammverwertung Eberhard Kietz

Entwicklung der Rechtslage zur Klärschlammverwertung Eberhard Kietz Entwicklung der Rechtslage zur Klärschlammverwertung Eberhard Kietz Gliederung Einleitung Novelle Düngemittelverordnung Novelle Düngeverordnung Novelle Klärschlammverordnung Novelle EU-Düngemittelverordnung

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz

Mehr

Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012

Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012 Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtliche Einordnung der Biokohle 1 Übersicht A. Grundideen B. Einsatz von Biokohle

Mehr

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung

Mehr

Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung

Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung Mag. Barbara Logar, Urška Fain Veterinär Verwaltung der RS Seminar: Energienutzung des Biogases

Mehr

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 8. bis 10. April 2014 Michael Schneider Inhalt Veranlassung zur Novelle

Mehr

Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung

Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung GWA Unna mbh Fröndenberg-Frömern Michael Schneider Inhalt Inhaltsstoffe und Eigenschaften Nährstoff-

Mehr

Sachgerechte Anwendung organischer Düngemittel im Herbst

Sachgerechte Anwendung organischer Düngemittel im Herbst Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung L a n d e s a m t für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder) Abteilung 4 Landwirtschaft und Gartenbau Referat

Mehr

Düngerechtliche Vorgaben an das Inverkehr- und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten

Düngerechtliche Vorgaben an das Inverkehr- und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten Regierungspräsidium Kassel Düngerechtliche Vorgaben an das Inverkehr- und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten Intelligentes Gülle- und Gärrestmanagement Fachveranstaltung von ALB Hessen

Mehr

Märkte für Kompost-, Gärprodukte und Biokohle - Stand und Perspektiven -

Märkte für Kompost-, Gärprodukte und Biokohle - Stand und Perspektiven - 16./17. November 2011 Novellierung von EEG, BioAbfV und KrWG: Auswirkungen auf die Verwertung von Bioabfällen Märkte für Kompost-, Gärprodukte und Biokohle - Stand und Perspektiven - Micheal Schneider

Mehr

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Fachinformation der zuständigen Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

Mehr

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Empfehlungen zur Beprobung und Analytik von Kofermenteanlagen aus der Praxis

Empfehlungen zur Beprobung und Analytik von Kofermenteanlagen aus der Praxis Empfehlungen zur Beprobung und Analytik von Kofermenteanlagen aus der Praxis, Biogasforum, Hannover, 12.11.2014 Agenda 1. Vorstellung der Aktivitäten im Bereich bei der EWE 2. Gesetzliche Grundlagen 3.

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer

Mehr

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Von der neuen Düngeverordnung bis hin zum Naturschutz 1 08.02.2018 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain Einteilung: Düngebedarfsermittlung Stickstoff

Mehr

Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung

Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung Ralf Hilmer, 14. April 2016 in Hildesheim Gliederung Klärschlammverordnung Düngemittelverordnung

Mehr

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter)

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat 43 - Acker- und Pflanzenbau FG Bodenschutz und Düngung Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung I Postfach

Mehr

TIERMATERIALIENVERORDNUNG. (TiermaterialienVO)

TIERMATERIALIENVERORDNUNG. (TiermaterialienVO) 1030 Wien Schwarzenbergplatz 4 T (01) 7130253 F (01) 7152107 voeb@voeb.at www.voeb.at TIERMATERIALIENVERORDNUNG BGBl II 484/2008 (TiermaterialienVO) Stellungnahme des Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe

Mehr

Änderungen im System Vorschau auf die automatischen Überprüfungen von Voranzeigen

Änderungen im System Vorschau auf die automatischen Überprüfungen von Voranzeigen Änderungen im System 3.17 1 Vorschau auf die automatischen Überprüfungen von Voranzeigen Beim Stellen einer Voranzeige öffnet sich ein Fenster, in dem die Voranzeige- Zusammenfassung und die Vorschau auf

Mehr

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung

Mehr

Gärrest, Gülle und Co. - Anforderungen an organische Dünger -

Gärrest, Gülle und Co. - Anforderungen an organische Dünger - Gärrest, Gülle und Co. - Anforderungen an organische Dünger - Pflanzenbautagung der Bezirksstelle Uelzen 14.01.2016 Birgit Blum Überblick Gesetzliche Grundlagen Düngegesetz Meldeverordnung Ermächtigungsgrundlagefür

Mehr

Organische Dünger. Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Organische Dünger. Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Organische Dünger - Anforderungen aus dem Düngerecht - Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Quelle: www.isip.de Gliederung I. Was sind organische Dünger?

Mehr

zu Punkt... der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006

zu Punkt... der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006 Bundesrat Drucksache 364/1/06 26.06.06 Empfehlungen der Ausschüsse A - In - U zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006 Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht

Mehr

Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) - Phosphorrecycling ante portas Dr. Bergs, Claus- Gerhard, BMUB, Bonn 1 I. Klärschlammentsorgung in Deutschland 2 Klärschlammentsorgung Deutschland 2015 63,7%

Mehr

Gesetzliche Vorgaben für Phosphorrückgewinnung in Deutschland

Gesetzliche Vorgaben für Phosphorrückgewinnung in Deutschland Gesetzliche Vorgaben für Phosphorrückgewinnung in Deutschland Basel, den 20. Oktober 2017 Hans-Walter Schneichel, MUEEF Christian Kabbe, DPP Folie 1 GESETZLICHE VORGABEN IN DER BRD Phosphor Nichtmetall

Mehr

Neuerungen im TNP-Bereich

Neuerungen im TNP-Bereich Neuerungen im TNP-Bereich Revision der EU-Bestimmungen LVD Konferenz Salzburg, 08.03.2011 Mag. Rudolf Scherzer, BMG II/B/12 1 EU-Rechtsgrundlagen Bisher: VO (EG) Nr. 1774/2002 + Durchführungsbestimmmungen

Mehr

Konsequenzen der Novelle der Klärschlammverordnung

Konsequenzen der Novelle der Klärschlammverordnung Konsequenzen der Novelle der Klärschlammverordnung Phosphorrecycling ante portas Goslar, 17. Mai 2017 Dr. Bergs, Claus- Gerhard, BMUB, Bonn Goslar, 17. Mai 2017 1 I. Klärschlammentsorgung in Deutschland

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Kompost eine sinnvolle Ergänzung... 4

Kompost eine sinnvolle Ergänzung... 4 Kompost eine sinnvolle Ergänzung... 4 INHALT Was ist Kompost?... 6 Die Bodenfruchtbarkeit im Blick Nutzen von Kompost... 10 Ein Plus für Bodenstruktur und Bodenleben... 10 Ein Plus an Nährstoffen... 15

Mehr