Modulhandbuch für den Nebenfachstudiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft Allgemeiner Teil
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1 1 Modulhandbuch für den Nebenfachstudiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft Allgemeiner Teil Stand: , geändert
2 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Der Bachelor-Nebenfachstudiengang Politikwissenschaft 3 im Überblick 1.1. Profil des Studiengangs 1.2. Ziele des Studiums 1.3. Umfang des Studiums 1.4. Studiendauer und Studienbeginn 1.5. Struktur des Studiengangs und Studieninhalte 1.6. Arten der Lehrveranstaltungen 2. Wichtige Regelungen zum Studiengang Kenntnis der Prüfungsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Folgebestimmungen 2.2. Anrechnung von Prüfungsleistungen 2.3. Durchführung von Wiederholungsprüfungen 3. Beratung und weitere Information zum Studiengang Studienfachberatung 3.2. Weitere Informationen
3 3 1. Der Bachelor-Nebenfachstudiengang Politikwissenschaft im Überblick 1.1. Profil des Studiengangs Der Bachelor-Nebenfachstudiengang Politikwissenschaft kann im Rahmen von Zwei- Fach- oder Drei-Fach-Bachelorstudiengängen studiert werden. Er bietet Studierenden nicht-politikwissenschaftlicher Hauptfächer einen breiten Einblick in die Untersuchungsgegenstände und Forschungsmethoden der Politikwissenschaft und bildet den politikwissenschaftlichen Teil einer interdisziplinären Ausbildung. Politikwissenschaft wird an der Universität Bamberg als eine empirische Sozialwissenschaft gelehrt, die von Fragestellungen und Methoden her mit Fächern wie Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Psychologie (insbesondere Sozialpsychologie) vergleichbar ist Ziele des Studiums Das Ziel des Bachelor-Nebenfachstudienganges Politikwissenschaft ist es, Grundkenntnisse von politischen Institutionen und Prozessen und ihren Rahmenbedingungen in internationaler und vergleichender Perspektive zu vermitteln. Der Studiengang soll Absolventen und Absolventinnen ein Verständnis der Methoden und Herangehensweisen der Politikwissenschaft an Probleme und Fragestellungen aus der nationalen und internationalen Politik vermitteln und sie in die Lage versetzen, die politikwissenschaftliche Untersuchungsperspektive für die Bearbeitung von Fragen und Problemen im Rahmen anderer Fächer fruchtbar zu machen. Der Studiengang ergänzt den jeweiligen Hauptfachstudiengang Umfang des Studiums Der Bachelor-Nebenfachstudiengang Politikwissenschaft kann in zwei Varianten studiert werden, nämlich im Umfang von 30 ECTS und im Umfang 45 ECTS. Es sind demnach Prüfungsleistungen im Umfang von insgesamt 30 bzw. 45 ECTS- Leistungspunkten zu erwerben. Dabei wird von einem Arbeitsaufwand von ca. 900 Arbeitsstunden pro Semester ausgegangen. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Arbeitsstunden. Leistungsnachweise werden im Rahmen von Lehrveranstaltungen durch Klausur, Referat und/oder Hausarbeit oder andere Leistungen erworben. Lehrveranstaltungsunabhängige Prüfungen finden nicht statt Studiendauer und Studienbeginn Das Studium kann sowohl zum Winter-, als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, die Höchststudiendauer acht Semester.
4 Struktur des Studiengangs und Studieninhalte Die Bachelor-Nebenfachprüfung ist bestanden, wenn alle Module erfolgreich absolviert worden sind. Das Studium umfasst die folgenden Module: 1. Vier Vorlesungen im Umfang von jeweils 4-5 ECTS-Leistungspunkten aus jeweils einem der folgenden fünf Teilgebiete der Politikwissenschaft: Internationale und europäische Politik, Politische Soziologie, Vergleichende Politikwissenschaft, Politische Theorie und Politikfeldanalyse. In den Vorlesungen sollen Studenten und Studentinnen Grundkenntnisse des jeweiligen Teilgebiets erwerben und sich mit den spezifischen wissenschaftlichen Methoden und Techniken des bereffenden Teilgebietes vertraut machen. Die Lehrveranstaltungen sind insbesondere darauf gerichtet, Grundbegriffe und Grundfragestellungen des jeweiligen Teilgebietes zu vermitteln. 2. Zwei Seminare im Umfang von jeweils 5-6 ECTS-Leistungspunkten wahlweise aus jeweils einem der folgenden fünf Teilgebiete der Politikwissenschaft: Internationale und europäische Politik, Politische Soziologie, Vergleichende Politikwissenschaft, Politische Theorie und Politikfeldanalyse. In den Seminaren sollen Studenten und Studentinnen ihre Grundkenntnisse der jeweiligen Teilgebiete des Faches erweitern und sich mit den spezifischen wissenschaftlichen Methoden und Techniken des Faches anhand exemplarisch untersuchter Fragestellungen auseinandersetzen. Auch die Seminare sind insbesondere darauf gerichtet, Grundbegriffe und Grundfragestellungen des jeweiligen Teilgebietes zu vermitteln, sie setzen aber eine beständige Mitarbeit der Teilnehmer/innen voraus. Im Teilgebiet Politische Soziologie muss im Rahmen des 45-ECTS-Nebenfachs statt des Seminars die Übung absolviert werden, die die erforderlichen methodischen Kenntnisse dieses Teilgebietes vermittelt. 3. Im Rahmen des 45-ECTS-Nebenfachs zusätzlich zwei Vertiefungsseminare im Umfang von jeweils 8 ECTS aus jeweils einem der folgenden fünf Teilgebiete der Politikwissenschaft: Internationale und europäische Politik, Politische Soziologie, Vergleichende Politikwissenschaft, Politische Theorie und Politikfeldanalyse. In diesen Veranstaltungen sollen in zwei Teilgebieten der Politikwissenschaft intensivere Kenntnisse der jeweiligen Problemstellungen, theoretischen Konzeptionen und Forschungsmethoden erworben werden. Eine genauere Beschreibung der Struktur des Studiengangs sowie der Studieninhalte und Studienziele der Module und ihrer Zusammensetzung nach Prüfungsformen, Leistungsanforderungen, ECTS-Leistungspunkten usw. finden Sie im besonderen Teil des Modulhandbuchs Arten der Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungsarten im Studium sind Vorlesungen, Seminare, Übungen und Vertiefungsveranstaltungen. Mit Ausnahme von Vorlesungen ist die Teilnehmerzahl beschränkt. Vorlesungen dienen dazu, Gegenstand und Inhalt der einzelnen Teilgebiete darzulegen und zu erörtern. Seminare dienen der Vertiefung, Intensivierung und Ergänzung der erworbenen Fachkenntnisse. Es soll auch die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt werden. Übungen dienen dem Erwerb
5 5 notwendiger methodischer und inhaltlicher Kenntnisse. Der Stoff anderer Veranstaltungen wird vertieft und ergänzt sowie in der Regel anhand von Übungsaufgaben oder Übungsfällen erarbeitet. Vertiefungsveranstaltungen dienen dem Erwerb vertiefter Kenntnisse der Problembereiche einzelner Teilgebiete der Politikwissenschaft und bieten Gelegenheit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Der Erwerb von Leistungsnachweisen in einer Vertiefungsveranstaltung setzt voraus, dass die Veranstaltungen des jeweils vorausgehenden Moduls zuvor erfolgreich absolviert worden sind. Darüber hinaus kann der Nachweis veranstaltungsspezifischer Vorkenntnisse verlangt werden. 2. Wichtige Regelungen zum Studiengang 2.1. Kenntnis der Prüfungsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Folgebestimmungen Es wird von den Studierenden erwartet, dass sie die einschlägigen Bestimmungen kennen, die für den von ihnen gewählten Studiengang gelten. Dies gilt zunächst für die Prüfungsordnung. Es gilt die Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, insbesondere 40. Auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung erlässt der Studiengangsbeauftragte das Modulhandbuch (online), dessen Vorgaben verbindlich sind Anrechnung von Prüfungsleistungen Grundsätzlich können Leistungsnachweise, die außerhalb des Bachelor- Nebenfachstudiengangs Politikwissenschaft erworben worden sind, in diesen Studiengang eingebracht werden. Auch die Anrechnung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen ist grundsätzlich möglich. Die Anerkennung wird auf Empfehlung des jeweils zuständigen Fachvertreters und des Studiengangsbeauftragten für den Bachelor-Nebenfachstudiengang von dem jeweils zuständigen Prüfungsausschuss vorgenommen. Die Fachvertreter haben in der Regel die Voraussetzungen definiert, unter denen eine im Ausland erbrachte Leistung anerkannt wird. Bitte konsultieren Sie die Vorgaben auf den Webseiten der Lehrstühle und wenden Sie sich im Zweifelsfall vor Abreise in das Ausland oder auch während ihres Auslandsaufenthalts an den betreffenden Fachvertreter. Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens sind die folgenden drei Fälle zu unterscheiden: Studien- oder Prüfungsleistungen, die an der Universität Bamberg erworben worden sind: Anträge auf Anerkennung von Leistungen, die an der Universität Bamberg im Rahmen eines anderen Studiengangs erbracht worden sind, werden vom Studiengangsbeauftragten direkt bearbeitet. Eine Stellungnahme des zuständigen Fachver-
6 6 treters ist im Regelfall nicht erforderlich und wird im Ausnahmefall durch den Studiengangsbeauftragten veranlasst. Einzelne Prüfungsleistungen aus anderen Universitäten: Solche Leistungen werden z.b. im Rahmen eines Auslandssemesters an einer ausländischen Universität erworben. Während die formale Anerkennung solcher Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten erworben worden sind, immer Angelegenheit des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses bleibt, stützt der Ausschuss sich hinsichtlich der Prüfung der inhaltlichen Gleichwertigkeit in der Regel auf das Urteil des zuständigen örtlichen Fachvertreters und des Studiengangsbeauftragten. Die Anerkennung wird mit einem Formular beantragt, das zunächst von dem zuständigen Fachvertreter oder der Fachvertreterin sowie von dem Studiengangsbeauftragten abgezeichnet und dann an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet wird. Größere Blöcke zusammenhängender Prüfungsleistungen: Insbesondere der Wechsel des Studienortes oder des Studiengangs wirft die Frage auf, inwieweit größere Blöcke zusammenhängender Prüfungsleistungen, etwa Leistungen im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Diplomvorprüfung, Zwischenprüfung oder einem fortgeschrittenen BA-Hauptfachstudiengang für den Bamberger politikwissenschaftlichen Bachelor-Nebenfachstudiengang anerkannt werden können. Da die Vorleistungen sehr unterschiedlich ausfallen, ist ein standardisiertes Verfahren in diesen Fällen nicht möglich. Antragsteller müssen in jedem Fall einen formlosen Antrag an den Studiengangsbeauftragten richten, dem zweckmäßigerweise gleich aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden, die dabei helfen, sich ein Bild von Inhalt und Umfang der auswärtigen Prüfungsleistung(en) machen zu können (Ablichtungen des früheren Prüfungszeugnisses oder der früheren Notenbestätigung, Kopien der relevanten Passagen aus der Prüfungsordnung für den Studiengang, in dessen Rahmen die Prüfungsleistung an einer anderen Universität erbracht wurde) Durchführung von Wiederholungsprüfungen Die Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen ( 40) sieht eine generelle Pflicht zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Studierende können Termin und Gegenstand der Wiederholungsprüfung im Rahmen der zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der Prüfungsordnung und auf der Grundlage des verfügbaren Lehrangebots selbst bestimmen.
7 7 3. Beratung und weitere Information zum Studiengang 3.1. Studienfachberatung Es wird eine Studienberatung durchgeführt, die in der Verantwortung der Hochschullehrer für Politikwissenschaft liegt. Für Studienanfänger und -anfängerinnen werden Einführungsveranstaltungen durchgeführt. Studenten und Studentinnen sollten die Studienfachberatung insbesondere vor der Wahl der jeweils vertieften Teilgebiete sowie nach einem Hochschulwechsel und vor einem Auslandsstudium in Anspruch nehmen Weitere Informationen Wichtige Informationen zum BA-Nebenfachstudiengang Politikwissenschaft einschließlich der Prüfungsordnung können Sie über die Hauptseite des Studiengangs im Internet abrufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses Politikwissenschaft im Internet: Für Fragen zum Studium steht der Studienberater zur Verfügung: Dr. phil. Johannes Schmidt, Raum F332. Tel.: Wertvolle Informationen hält auch die Fachschaft bereit, die u.a. regelmäßig wichtige Klausuren veröffentlicht.
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