Europäischer Sozialfonds ESF Damit ist Hamburg beschäftigt!
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- Franziska Schreiber
- vor 7 Jahren
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1 Europäischer Sozialfonds (ESF) im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Förderperiode Vorgaben zur Publizität von ESF-geförderten Projekten in Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit Abteilung Arbeitsmarktpolitik Revidierte Fassung Oktober 2010 Europäischer Sozialfonds ESF Damit ist Hamburg beschäftigt!
2 Damit ist Hamburg beschäftigt! Liebe ESF-Begünstigte! Als Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hamburg hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit die Aufgabe, die Einhaltung der von der Europäischen Kommission erlassenen Vorschriften zu gewährleisten. Zu diesen gehören auch bestimmte Informations- und Publizitätsvorschriften, die von den Begünstigten zu beachten und einzuhalten sind. Dieses Handbuch soll Ihnen bei der Durchführung der Informations- und Publizitätsvorschriften eine maßgebliche Hilfe bieten. Bei Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit sprechen Sie uns gerne an: Claudia Hillebrand Tel.: (040) Nora Obenaus Tel.: (040) Mandy Lüdtke Tel.: (040) Inhalt: Allgemeine Informationen zum ESF 3 Checkliste 11 Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit 4 Herausgeber 12 Durchführungsbestimmungen 5 Vorgaben zu den Logos 6-8 Darstellung auf Ihren ESF-Materialien
3 Allgemeine Informationen zum ESF Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in ihrer Gesamtheit Fördergebiet im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung der EU für (Verordnung (EG) Nr. 1083/2006). Im Operationellen Programm (OP) werden, ausgehend von einer sozioökonomischen Analyse des Fördergebietes Hamburgs, die Prioritäten für eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds bestimmt. Die rechtliche Grundlage für die nachfolgend erläuterten Anforderungen an die ESF-Öffentlichkeitsarbeit bilden die folgenden Verordnungen: Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr / 2006 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds Download Operationelles Programm Hamburg Download Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 Berichtigungsangaben zum Dokument 1828/2006 Download Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Änderungsangaben zu den Dokumenten 1083/2006 Berichtigung der Verordnung 1083/2006 Download Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 Änderungsangaben zu den Dokumenten 1081/2006 3
4 Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit Ziele Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds ist es, den Bekanntheitsgrad des ESF sowie der europäischen Gemeinschaftspolitik zu erhöhen. Hamburger Bürgerinnen und Bürger sollen ausreichend über den Förderfonds ESF, dessen Ziele und Strategien informiert werden. Ihnen soll bewusst werden, dass mittels der Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds die Umsetzung zahlreicher Programme und Projekte ermöglicht wird. Maßnahmen Für die Umsetzung Ihrer Informations- und Publizitätspflichten empfehlen wir Ihnen folgende medienwirksame Instrumente: Interne Veröffentlichungen (Hausmitteilungen, Newsletter, Seminar-/Konferenzunterlagen, Teilnehmerbescheinigungen etc.) Drucksachen (Flyer, Broschüren etc.) Außenwerbung (Poster, Plakate, Schilder etc.) Medienpräsenz (Artikel in lokalen und regionalen Zeitungen) Audiovisuelle Veröffentlichungen (Radio-, Kino- und TV-Spots etc.) Internet-Präsenzen (Homepage, Portale) und -Kommunikation. Veranstaltungen (Auftaktveranstaltung, Informationsveranstaltungen, Seminare, Netzwerkveranstaltungen, Messestände etc.) Die vorherige Abstimmung mit der BWA ist bei Beachtung der hier dargelegten Publizitätsvorgaben grundsätzlich nicht erforderlich. Für Fragen stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung. Was ist bei der Erstellung von Materialien von ESF-Projekten zu beachten? Alle internen und externen Drucksachen müssen den Hinweis auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds enthalten! Ebenso ist bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen des Projektes die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds zu betonen! Bitte stellen Sie uns von Ihren Projektmaterialien (Projektflyer, Artikelveröffentlichungen, TV-Spots etc.) je ein Belegexemplar zur Verfügung. Dies dient u. a. unserer Dokumentationsarbeit zum ESF in Hamburg sowie unserer jährlichen Evaluation. 4
5 Durchführungsbestimmungen Entsprechend der Durchführungsvorschriften (siehe Seite 3) sind von Ihnen als ESF-Projektträger folgende Bestimmungen in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu beachten: Das Verzeichnis der Begünstigten: Mit der Begünstigung durch den Europäischen Sozialfonds stimmen Sie der Veröffentlichung ihres Projektes im Verzeichnis der Begünstigten zu. Dies schließt zumindest die Bezeichnung des Vorhabens und den Betrag der bereitgestellten öffentlichen Mittel (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, Artikel 6) ein. Bekanntgabe der ESF-Förderung: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat der Begünstigte sicherzustellen, dass die am Vorhaben Beteiligten, d. h. alle Mitarbeiter sowie die Teilnehmer/innen des/r Projekte/s, über die Finanzierung durch den ESF informiert werden (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, Artikel 8). Diese Anforderung ist auch durch die Erstellung des Projektflyers (siehe Angabe unten) zu erfüllen. Kennzeichnung der ESF-Förderung: Für die Teilnehmer des ESF-Projektes muss ein deutlicher Hinweis auf die Förderung aus ESF-Mitteln in Schrift und Bild gegeben werden. Im Auftrag der BWA ist daher ein ESF-Schild am Gebäude bzw. am Eingangsbereich des Projektraumes anzubringen. Hierzu stellen wir Ihnen pro Projekt ein Schild bereit. Ferner sind die Büro-, Projekt- und Seminarräume durch die von der BWA bereitgestellten ESF-Aufkleber kenntlich zu machen. Der Begünstigte hat auf jeglichen Unterlagen, insbesondere Teilnahmebescheinigungen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben auf den ESF zu verweisen (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, Artikel 8). Die vorgeschriebene technische Darstellungsweise der ESF-Kennzeichnung (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, Artikel 9) wird Ihnen auf Seite 6 dieses Handbuches erläutert. Entsprechend des Kommunikationsplanes im Zusammenhang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) 1828/2006 sind die Begünstigten zudem dazu verpflichtet, einen Projektflyer zu erstellen. Die Träger sind dazu verpflichtet, den Teilnehmern projektspezifische, an vorgegebenen inhaltlichen und grafischen Standards (siehe Seite 6-11) ausgerichtete Flyer zu verteilen. 5
6 Vorgaben zu den Logos (Die ESF Wort/-Bildmarke für Hamburg) Die ESF Wort-/Bildmarke für Hamburg besteht, entsprechend der unteren Abbildung, aus folgenden Komponenten: a) das europäische Emblem (siehe Erläuterung Seite 7) b) für den ESF der Zusatz: Europäische Union. Europäischer Sozialfonds c) der von der Hamburger ESF-Verwaltungsbehörde (BWA) gewählte Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Damit ist Hamburg beschäftigt! Damit ist Hamburg beschäftigt! So lautet Hamburgs Slogan für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode Mit diesem Leitsatz möchten wir die optimistische, dynamische und aktive Leistung Hamburgs hervorheben, die durch Hamburger ESF-Projekte erreicht werden kann. 6
7 Vorgaben zu den Logos (Hinweise zum EU-Logo) Technische Hinweise bei der Verwendung des EU-Logos Das EU-Logo wird Ihnen als Teil des ESF-Logos von uns bereitgestellt. Bei der Darstellung (Form, Abstand und Farbe) sind folgende Angaben zu beachten: Das offizielle Emblem der Europäischen Union Blau: Pantone Reflex blue / HKS 42 / Euroskala 100 C, 80 M Gelb: Pantone Yellow / HKS 3 / Euroskala 100 Y Unter Berücksichtigung folgender Kriterien kann das Emblem in Varianten verwendet werden: Abbildung auf farbigem Hintergrund Das Symbol sollte vorzugsweise auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Verschiedenfarbige Hintergründe sind zu vermeiden, wie auch Schattierungen, die nicht zum Blauton passen. Wenn ein farbiger Hintergrund unvermeidlich ist, sollte das Rechteck weiß umrahmt werden, wobei die Dicke des Rahmens einem Fünfundzwanzigstel der Höhe des Rechtecks entsprechen muss. Abbildung in blau und weiß Blau: Pantone Reflex blue / HKS 42, Sterne weiß Abbildung schwarz und weiß Das Logo kann in Ausnahmefällen (Kopien) auch mit schwarzer Farbfläche und weißen Sternen wiedergegeben werden. Für die Reproduktion von Veröffentlichungen schwarz auf weiß wird die Fahne mit schwarzen Sternen auf weißem Hintergrund verwendet. Nicht akzeptierte Darstellungen Die Sterne des Emblems müssen immer nach oben zeigen. Nicht erlaubt sind Verzerrungen. Detaillierte Angaben finden Sie im Grafikhandbuch der Webseite Europa: 7
8 Vorgaben zu den Logos (Hinweise zum Hamburg-Logo) Technische Hinweise bei der Verwendung des Hamburg-Logos Das offizielle Emblem der Freien und Hansestadt Hamburg Rot: Pantone Red 032 C / HKS 13 / 4c Euroskala 100 M, 100 Y / RAL Designsystem Blau: Pantone 293 C / HKS 44 / Euroskala 100 C, 60 M / RAL Designsystem Unter Berücksichtigung folgender Kriterien kann das Emblem in Varianten verwendet werden: Einfarbige Wiedergabe Wird bei Printmedien nur einfarbig gedruckt, erscheint das Logo schwarz auf weißem Fond. X X Logoschutzzone Zur klaren Abbildung des Logos muss ein definierter Raum um das Logo herum von anderen Gestaltungselementen frei bleiben. Der Logo-Feiraum entspricht am rechten und unteren Rand X X X X des Formats mindestens der Buchstabenhöhe des H aus dem Wort Hamburg. Der Logo-Freiraum zur oberen und linken Seite beträgt 2 x die Buchstabenhöhe des H. Abbildung auf farbigem Hintergrund Das Logo muss auf einem eigenen weißen Feld stehen. Farbige oder gemusterte Flächen werden nicht akzeptiert (Ausnahme Hamburg-Optik gemäß Kommunikationsmuster der FHH). Die Größe des weißen Feldes ist durch die Logoschutzzone definiert (siehe unten). Veränderungen des Hamburg-Logo Das Hamburg-Logo darf nur als Wort-Bild-/Marke veröffentlicht und nicht verändert werden! Verzerrungen der Wort-Bild-/Marke sind nicht erlaubt. Alle ESF-Projektträger erhalten nach Beginn ihres ESF-Projektes von uns die erforderlichen Logos (ESF- Wort-Bild-/Marke, Hamburg-Logo*) für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sollten Sie die Logos bisher nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte. *Die Bereitstellung des Hamburg-Logos erfolgt in Absprache mit der Behörde für Kultur und Medien, bei der die Rechte des Hamburg-Logos liegen. 8
9 Darstellung auf Ihren ESF-Materialien Wie müssen die Logos angeordnet sein? Die Logos sollen sich immer auf der Titelseite und unten befinden (siehe Abbildung S. 10). Das heißt, das ESF-Logo steht immer am unteren linken Rand des Formats, das Hamburg-Logo gemäß Logoschutzzone am unteren rechten Rand. (Diese Schutzzone gilt auch für die Wort-Bild-Marke am linken Rand.) Größenverhältnis: siehe Beispiel 9
10 Darstellung auf Ihren ESF-Materialien Was passiert, wenn weitere Logos dazu kommen (Co-Branding)? Ein Co-Branding kommt nur für Kofinanzierer in Betracht, die nicht zur FHH gehören (z. B. Agentur für Arbeit, team.arbeit.hamburg.). Hierbei sollte sich das Co-Branding immer zwischen dem ESF- und dem Hamburg-Logo befinden. Projektflyer A4 Projektflyer A5 Projektflyer A65 CoBranding CoBranding CoBranding Inhaltliche Vorgaben für den ESF-Projektflyer Ihr Projektflyer sollte folgende Punkte beinhalten: Projektname Beschreibung des Projektes Kontaktdaten Hinweis auf die Förderung durch den ESF Impressum Darstellung der Logos auf Ihren ESF-Materialien (Projektflyer, Poster etc.) siehe Erläuterung Seite 9 10
11 Checkliste Checkliste Haben Sie die Auflagen für die Öffentlichkeitsarbeit aus Ihrem Zuwendungsbescheid geprüft? Wie präsentieren Sie Ihr Projekt nach außen (Projektflyer, Artikel, Internet)? Haben Sie der BWA jeweils ein Belegexemplar Ihrer Öffentlichkeitsaktivitäten zukommen lassen? Wird in Ihren Veröffentlichungen (z. B. im Projektflyer, in sonstigen Veröffentlichungen etc.) auf die Förderung durch den ESF hingewiesen? Weisen Sie Medienvertreter bei Berichterstattungen über Ihr Projekt darauf hin, dass der ESF als Finanzierungsquelle genannt werden soll? Ist Ihr Projekt sichtbar für die Öffentlichkeit gekennzeichnet? (ESF-Schild am Gebäude bzw. im Eingangsbereich vom Projektraum, im öffentlichkeitswirksamen Raum, ESF-Aufkleber) Nutzen Sie die Logos (ESF Wort-Bild-/Marke, Hamburg-Logo), die wir Ihnen bereitstellen, entsprechend der erforderlichen Größe und Anordnung? Weisen Sie im Impressum auf die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds hin? Erhalten die Teilnehmer Ihres Projektes einen Nachweis/Zertifikat mit Hinweis auf die Förderung durch den ESF? Verteilen Sie an die Teilnehmer des Projektes Ihren Projektflyer? Verweisen Sie bei Ihren öffentlichen Veranstaltungen auf die Förderung durch den ESF? 11
12 Herausgeber Behörde für Wirtschaft und Arbeit Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds Abteilung Arbeitsmarktpolitik Alter Steinweg Hamburg 12
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