Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
|
|
- Kristian Böhmer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz - Micro- BilG Verfasser: Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Sigsfeldstr. 5, Essen, Telefon , jens.schmittmann@fom.de Klassifizierung Referentenentwurf Bilanzrecht; Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften Stichworte Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben; Micro-Richtlinie; Rechnungslegung; Offenlegung Abstrakt Am 17. Juli 2012 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/ EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben, der als Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) bezeichnet wird. Das Recht der Europäischen Union sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Kapitalgesellschaften, die aufgrund ihrer geringen Größe typischerweise nicht grenzüberschreitend tätig sind und für die eine Rechnungslegung nach den Vorgaben der Richtlinie 78/660/EWG mit übermäßigem Aufwand verbunden ist, von einigen Anforderungen befreien kann. Eine vollständige Befreiung der Rechnungslegungsvorgaben kommt allerdings nicht in Betracht. Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG), das nunmehr als Referentenentwurf vorliegt, sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Einführungsgesetzes zur Handelsgesetzbuch (EGHGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG), der Unternehmensregisterverordnung, der Justizverwaltungskostenordnung sowie sonstiger Seite 1
2 Bestimmungen vor (vgl. Köster, Referentenentwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) durch das BMJ vorgelegt, DStZ 2012, 598; Ulrich, Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften Entwurf des MicroBilG, GmbHR 2012, R. 229). Problemstellung Unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße gelten für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung sowie die Offenlegung. Auch bei Personenhandelsgesellschaften sind die Vorschriften über Kapitalgesellschaften anwendbar, sofern nicht bei der Personenhandelsgesellschaft (offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ( 264 a Abs. 1 Nr. 1 HBG) oder eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftenden Gesellschafter ( 264 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ist. Dies führt zu erheblichen Belastungen für kleine Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personengesellschaften, also insbesondere die GmbH & Co. KG, die lediglich in geringem Umfang am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sachstand Am 14. März 2012 wurde die Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (ABl. EU L 81 vom 21. März 2012, S. 3 ff.) verabschiedet. Nunmehr hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass das parlamentarische Verfahren kurzfristig in Gang gesetzt wird. Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz sieht verschiedene Teilbereiche vor, die nachstehend überblicksartig ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargestellt und abschließend gewürdigt werden. 1. Anwendungsbereich Als Kleinstkapitalgesellschaften werden nach 267 a HGB-E Kapitalgesellschaften angesehen, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: ,00 Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags ( 267 a Abs. 1 Nr. 1 HGB-E) ,00 Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag ( 267 a Abs. 1 Nr. 2 HGB-E) Seite 2
3 - im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer ( 267 a Abs. 1 Nr. 3 HGB-E) 2. Erleichterungen der Rechnungslegung Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gemäß 264 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss ( 242 HGB) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Nach dem geplanten 264 Abs. 1 Satz 5 HGB-E brauchen Kleinstkapitalgesellschaften ( 267 a HGB-E) den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie die Haftungsverhältnisse ( 251 HGB) und die gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten ( 268 Abs. 7 HGB), die gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung ( 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB) und ggfs. den Bestand an eigenen Anteilen ( 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG) unter der Bilanz ausweisen. Im Übrigen brauchen Kleinstkapitalgesellschaften ( 267 a HGB-E) in Zukunft gemäß 266 Abs. 1 Satz 4 HGB-E nur eine vereinfachte Bilanz aufzustellen, in der nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Es handelt sich dabei auf der Aktivseite um das Anlage- und Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungspost und passive latente Steuern zu verzeichnen. Weiterhin ergeben sich Erleichterungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Gemäß 275 Abs. 5 HGB-E können anstelle der Staffelungen aus 275 Abs. 2 und 3 lediglich die Nettoumsatzerlöse, sonstigen Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern und Ergebnis ausgewiesen werden. 3. Offenlegung Gemäß 325 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften für diese den Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen. Die Durchsetzung dieser Verpflichtung wird durch die Möglichkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß 335 HGB sichergestellt. Schon die bisherige Regelung des 326 HGB sah Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften vor, die lediglich die Bilanz und den Anhang, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenzulegen hatten. Nunmehr wird eine weitere Erleichterung vorgesehen, in dem die gesetzlichen Vertreter von Kleinstkapitalgesellschaften ihre sich aus 325 HGB ergebenden Pflichten gemäß 326 Abs. 2 HGB auch dadurch erfüllen können, dass sie die Bilanz in elektronischer Form zur dauerhaften Hinterlegung beim Betreiber Seite 3
4 des Bundesanzeigers einreichen und einen Hinterlegungsauftrag erteilen. Dabei sind die Kleinstkapitalgesellschaften verpflichtet, gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers mitzuteilen, dass sie die entsprechenden Größenklassen nicht überschreiten, 326 Abs. 2 Satz 2 HGB-E. Hat die Kleinstkapitalgesellschaft von der Erleichterung des 326 Abs. 2 HGB-E Gebrauch gemacht, erfolgt die Einsichtnahme in die Bilanz nur auf Antrag durch Übermittlung einer Kopie, 9 Abs. 6 HGB-E. Nach den bisherigen Regelungen waren Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet, ihren Jahresabschluss elektronisch offenzulegen und haben damit der gesamten Öffentlichkeit, einschließlich Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern die Möglichkeit gegeben, ohne ihre Identität offenzulegen, in den Jahresabschluss Einsicht zu nehmen. Dies ist vielfach kritisiert worden, andererseits vom Europäischen Gerichtshof (Beschluss vom 23. September 2004 Rs. C-435/02 und Rs. C-103/03, StuB 2004, 1026) sowie dem BVerfG (Beschluss vom 11. Februar BvR 3582/08, NZG 2009, 515 f.; Beschluss vom 11. März BvR 3413/08, NJW 2009, 2588 f.) immer wieder gerechtfertigt worden, da die ordnungsgeldbewährte Offenlegungspflicht insbesondere zum Gläubigerschutz und zur Gewährleistung der Markttransparenz geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. Schmittmann, Offenlegungspflichten einer GmbH & Co. KG, StuB 2004, 1063). Die interessierten Marktteilnehmer können gleichwohl auf den Jahresabschluss zugreifen, allerdings nur noch durch einen Antrag auf Übermittlung einer Kopie. Im Übrigen sieht 335 Abs. 3 a HGB-E vor, dass das Bundesamt für Justiz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren kann, wenn die vor der Anordnung eines Ordnungsgeldes betroffene Person unverschuldet gehindert war, in der 6-Wochen-Frist Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. 4. Nichtanwendbarkeit auf Genossenschaften Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften ( 267 a HGB-E) sind auf Genossenschaften nicht anzuwenden ( 336 Abs. 2 Satz 3 HGB-E). 5. Übergangsvorschriften Die Übergangsvorschriften zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtänderungsgesetz sind in Art. 70 EGHGB niedergelegt. 6. Folgeänderungen Weitere Änderungen sind im Aktiengesetz (AktG), im Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG) in der Unternehmensregisterverordnung, in der Justizverwaltungskostenordnung sowie sonstigen Vorschriften vorgesehen. Seite 4
5 Rechtsfolgen Die Rechtsfolgen der geplanten Neuregelungen ergeben sich aus den geänderten Vorschriften. Fazit/Ausblick Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz beabsichtigt, die Vorgaben für die Rechnungslegung für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft organisiert sind, maßvoll abzuschwächen, ohne die berechtigten Informationsinteressen zurückzustellen. Es ist dem Referentenentwurf zuzugeben, dass der Aufwand für Kleinkapitalgesellschaften verringert wird. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass es umgekehrt für interessierte Marktteilnehmer schwieriger wird, sich die Bilanzen zu beschaffen, da eine Kopie über das Unternehmensregister beantragt werden muss. Hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften sind die Vorschläge aus dem Referentenentwurf uneingeschränkt zu begrüßen, da selbst Kleinstunternehmen bislang einen Rechnungslegungsaufwand betreiben mussten, der in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem ausgeübten Geschäftsbetrieb stand. *** Seite 5
Erleichterungen für kleine Unternehmen: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
Erleichterungen für kleine Unternehmen: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG in Kraft Verfasser: Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Sigsfeldstr. 5, 45141 Essen, Telefon 0201 81004-408,
MehrMicroBilG: Erleichterungen der Rechnungslegung und Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften. Martin Sedlmeyr
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater MicroBilG: Erleichterungen der Rechnungslegung und Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften Martin Sedlmeyr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A member
MehrB & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick
02/2013 B & P Special MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz
MehrMicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften
MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag Kleinstkapitalgesellschaften- das Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
MehrOffenlegung von Jahresabschlüssen
Offenlegung von Jahresabschlüssen Allgemeines Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Die Offenlegung dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch
MehrOffenlegungspflicht von Jahresabschlüssen. Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Tobias Hoffmann
MERKBLATT Recht / Steuern Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Januar 2016 Warum Offenlegungspflicht?
Mehr32 Bil Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach dem MicroBilG HGB 267a
32 Bil Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach dem MicroBilG HGB 267a Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gelten
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größe des offenlegungspflichtigen Unternehmens ab. Das Handelsgesetzbuch
MehrTipps für Kleinstkapitalgesellschaften: Offenlegung der Jahresabschlüsse Wie hinterlege ich richtig?
GESELLSCHAFTSRECHT GR25 Stand: Januar 2017 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Tipps für Kleinstkapitalgesellschaften: Offenlegung
Mehr...bequem und einfach:
Hinterlegungen von Jahresabschlüssen SO GEHT S!...bequem und einfach: So nutzen Sie die neue Offenlegungserleichterung des MicroBilG HINTERLEGUNG VON JAHRESABSCHLÜSSEN Gesetzliche Grundlage: Auf Grundlage
MehrPresse- mitteilung J A H R E S A B S C H L Ü S S E B I S E N D E Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder
Pressestelle Presse- mitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn 53094 Bonn Pressesprecher Thomas W. Ottersbach TEL +49 228 99 410-4444 FAX +49 228 99 410-5050
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrBilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Aktenzeichen: Abschluss
MehrOffenlegung von Jahresabschlüssen
Offenlegung von Jahresabschlüssen Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 Allgemeines Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.
MehrPresse- mitteilung E N D S P U R T F Ü R D I E O F F E N L E G U N G
Pressestelle Presse- mitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn 53094 Bonn stellvertretende Pressesprecherin Heide Schulz TEL +49 228 99 410-4444 FAX +49 228
MehrNachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :
Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
MehrBundesrat. Beschluss des Deutschen Bundestages
Bundesrat zu Drucksache 738/12 30.11.12 Beschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der
MehrOffenlegung von Jahresabschlüssen
GESELLSCHAFTSRECHT GR12 Stand: Dezember 2013 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Offenlegung von Jahresabschlüssen Für die zentrale
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrRechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG
Rechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG Das Kapitalgesellschaften- & Co. Richtlinie-Gesetz 106/00 Nr. verantwortlich: RA Oliver Baumbach Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrKleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG):
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG): Zusammenfassung Überblick Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz
MehrPresse- mitteilung J A H R E S A B S C H L Ü S S E B I S E N D E 2 0 1 3. Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder
Pressestelle Presse- mitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn 53094 Bonn Pressesprecher Thomas W. Ottersbach TEL +49 228 99 410-4444 FAX +49 228 99 410-5050
Mehrim Bundesanzeiger erforderlich.
Neuregelungen für Kleinstunternehmen! Wie hinterlege ich richtig! Was Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. 267a HGB) jetzt bei der Offenlegung Ihres Jahresabschlusses beachten müssen Das am 28. Dezember
MehrBechtle E-Commerce Holding AG, Neckarsulm
Bechtle E-Commerce Holding AG, Neckarsulm Jahresabschluss 31. Dezember 2013 Vorbemerkung Für Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten
MehrBechtle E-Commerce Holding AG, Neckarsulm
Bechtle E-Commerce Holding AG, Neckarsulm Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Vorbemerkung Für Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten
MehrHandelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897
3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte
MehrJetzt bestellen auf www.pressekatalog.de
Herausgeber Dipl.-Fw. (FH) Rainer Thierfeld Steuerberater Begründet von Erich Fleischer 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach
MehrVorlage 1 Bilanz und GuV
Vorlage 1 Bilanz und GuV Der Jahresabschluss ist die wichtigste und am weitesten verbreitete Form der Ergebnisrechnung. Die grundlegenden Vorschriften zum Jahresabschluss ergeben sich aus 242 HGB. Danach
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4100-1 Handelsgesetzbuch (HGB) 1. Aktualisierung 2012 (1. April 2012) Das Handelsgesetzbuch wurde durch Art. 2 Abs. 39 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über
MehrSeite 1. Grundlagen PRÜFUNGSPFLICHT
Seite 1 Grundlagen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person voll haftet (beispielsweise GmbH & Co. KG), werden gem. 267, 264 a HGB zum Zweck handelsrechtlicher
MehrVorlage 1 Bilanz und GuV
Vorlage 1 Bilanz und GuV Der Jahresabschluss ist die wichtigste und am weitesten verbreitete Form der Ergebnisrechnung. Die grundlegenden Vorschriften zum Jahresabschluss ergeben sich aus 242 HGB. Danach
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Handelsrecht.1 Handelsgesetzbuch (HGB) (ohne Seehandel)............................ 10.2 Wechselgesetz.................................................. 171.3 Scheckgesetz....................................................
MehrBilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Konsolidierte Textfassung Auswirkungen auf den Jahresabschluss
www.nwb.de Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Konsolidierte Textfassung Auswirkungen auf den Jahresabschluss Auswirkungen auf den Konzernabschlusses Von Professor Dr. Carsten Theile, Bochum ^nwb
MehrOffenlegung von Jahresabschlüssen
Offenlegung von Jahresabschlüssen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister - EHUG vom 10.11.2006, BGBL 2006 I S. 2553 - Zum 01. Januar 2007 ist das
MehrRechnungslegung nach BilMoG
Holger Philipps Rechnungslegung nach BilMoG Kurzkommentar zum Jahresabschluss und Lagebericht nach neuem Bilanzrecht GABLER Vorwort Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 1 Einführung A. Wurzeln und
MehrWas ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71
Schnellübersicht Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9 Der HGB-Jahresabschluss als Trio 2 2 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung im HGB-Jahresabschluss 47 3 Aktivseite der Bilanz 69 4 Bewertung des Anlagevermögens
MehrSAP VENTURES INVESTMENT GMBH
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012 SAP VENTURES INVESTMENT GMBH DIETMAR-HOPP-ALLEE 69190 WALLDORF Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum
MehrJahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften Aufstellung - Offenlegung - MicroBilG Kommentierung der neuen Vorschriften
www.nwb.de Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften Aufstellung - Offenlegung - MicroBilG Kommentierung der neuen Vorschriften Praxishinweise Checklisten und Materialien Von Prof. Dr.
MehrJahresabschluss. zum SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf
Jahresabschluss zum 31.12.2011 SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 16 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700437 Bilanz der SAP Zweite Beteiligungs-
MehrBilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:
Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen
Mehrnach BilRUG Aufgaben des Bundesanzeigers und Auswirkungen auf die Offenlegung beim Bundesanzeiger
Neuerungen zur Offenlegung nach BilRUG Aufgaben des Bundesanzeigers und Auswirkungen auf die Offenlegung beim Bundesanzeiger Agenda 1. Aufgaben des Bundesanzeigers 2. BilRUG und Hinterlegung bei Kleinstkapitalgesellschaften
MehrBestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder
2 INHALTSÜBERSICHT 1. Rechnungslegung der GmbH & Co. KG nach Handelsrecht... 7 1.1 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften... 7 1.1.1 Grundsatzregelung... 7 1.1.2 Betroffene
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf
JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-
MehrGutschrift spätestens am Ende der Schonfrist Eingang drei Tage vor Fälligkeit
Steuertermine Steuertermine im im November März 2013 2010 10.11. 11.03. Ende Ende Zahlungsschonfrist Zahlungsschonfrist 15.11. 14.03. Lohnsteuer: Lohnsteuer: Einkommensteuer ¼-jährliche Vorauszahlung Körperschaftsteuer
MehrAuswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie von Änderungen des HGB auf die buchhalterische Entflechtung nach 6b EnWG
Bundesnetzagentur (BNetzA) Herrn Karsten Bourwieg Leiter des Referats 604 Tulpenfeld 4 53113 Bonn Düsseldorf, 3. Februar 2017 524/617 Vorab per E-Mail: Karsten.Bourwieg@BNetzA.de Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum SAP Ventures Investment GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf
JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Ventures Investment GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum
MehrXING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016
XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter
MehrGrößenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR
Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR STAND: AUGUST 2016 Seminarinhalt Agenda A Einführung und Überblick B Buchführungspflicht C Größenkriterien
MehrWHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR
ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN
MehrVorlage bei Vermögensauseinandersetzungen
Vorlage bei Vermögensauseinandersetzungen 215. Bei Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere in Erbschafts-, Gütergemeinschafts- und Gesellschaftsteilungssachen, darf das Gericht die Vorlage der Bücher
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 30. Juni 1999 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 30. Juni 1999 Teil II 207. Verordnung: 2. Formblatt-V 1095 207. Verordnung des Bundesministers
MehrHAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR
HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER Haufe-Lexware GmbH & Co KG INHALT Geleitwort 5 Vorwort 7 Autorenverzeichnis 9 Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs-/Akronymeverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A. Befreiung von der Buchführungspflicht ( 241a HGB) 1
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Seite Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungs-/Akronymeverzeichnis Tabellenverzeichnis VII IX XI XXI XXIX Buchführung A. Befreiung von der Buchführungspflicht
MehrUpdate-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften
Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Stand: Februar 2015 Referent: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ASW Akademie
MehrOffenlegungsvorschriften für Jahresabschlüsse verschärft
1 Offenlegungsvorschriften für Jahresabschlüsse verschärft Mandanten-Information zum Elektronischen Handels- und Unternehmensregister (EHUG) 1. Gesetzesänderung zum 1. Januar 2007 Am 28. September 2006
Mehr(Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG)
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise
MehrOnline Vorlesung. Externes Rechnungswesen
Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung
MehrAuszug aus dem Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Auszug aus dem Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch Art. 75 (1) Die 255, 264, 264b, 265, 267a Absatz 3, die 268, 271, 272, 274a, 275, 276, 277 Absatz 3, die 284, 285, 286, 288, 289, 291, 292, 294, 296
MehrBilRUG für Praktiker
BilRUG für Praktiker Bearbeitet von Lukas Hendricks 1. Auflage 2015. Buch. 160 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 149 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht
MehrRECHNUNGSLEGUNG UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNG 1/2013
RECHNUNGSLEGUNG UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNG 1/2013 INHALT MICROBILG ÄNDERUNGEN UND ERLEICHTERUNGEN BEI DER BILANZIERUNG UND OFFENLEGUNG FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN 1. MANAGEMENT SUMMARY 1 2. ANWENDUNGSBEREICH,
MehrHaufe HGB Bilanz-Kommentar
Haufe HGB Bilanz-Kommentar von Klaus Bertram, Ralph Brinkmann, Harald Kessler, Stefan Müller 5. Auflage Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 05597 7 INHALT
MehrAuswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf die buchhalterische Entflechtung nach 6b EnWG
E v e r s h e i m S t u i b l e T r e u b e r a t e r G m b H MANDANTENRUNDSCHREIBEN März 2017 Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf die buchhalterische Entflechtung nach 6b EnWG Sehr
MehrAKTIVA Technische Anlagen und Maschinen 0,00 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 III.
1 Anlage I DeltiStorage GmbH, Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
MehrAnlage I. DeltiStorage GmbH, Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVA EUR A. ANLAGEVERMÖGEN. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Anlage I DeltiStorage GmbH, Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVA 31.12.2016 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
MehrBilRUG in der Praxis
Leseprobe zu M. Schmidt/A. Prinz BilRUG in der Praxis Erläuterungen und Materialien 2016, 320 n, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 24325 8 54,80 Vorwort..............................................
MehrHAUFE HGB KOMMENTAR. herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER
HAUFE HGB KOMMENTAR herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER Haufe Mediengruppe Freiburg. München. Berlin. Würzburg Inhaltsverzeichnis 11 INHALT Geleitwort 5 Vorwort
MehrPretagus GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum BILANZ
UNTERNEHMENS- Pretagus GmbH Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01012012 bis zum 31122012 BILANZ AKTIVA A Anlagevermögen I Immaterielle Vermögensgegenstände 28320,50 38503,50 II Sachanlagen 37188,00
MehrGasverteilung. Für diesen Tätigkeitsbereich wird eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Tätigkeitsabschluss der Inngas GmbH gemäß 6b EnWG für das Geschäftsjahr 2011 Gasverteilung A) Allgemeine Angaben Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts-
MehrVerordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen JAbschlWUV Ausfertigungsdatum: 22.09.1970 Vollzitat: "Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses
Mehr2. Die neuen Größenklassen
89 2. Die neuen Größenklassen 2. Die neuen Größenklassen Julia Martins/Florian Buchberger 2.1. Grundlagen 2.1. Grundlagen Die Größenklasseneinordnung von Kapitalgesellschaften ist von wesentlicher Bedeutung
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5256 18. Wahlperiode 17.06.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrLEW Verteilnetz GmbH Augsburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015
LEW Verteilnetz GmbH Augsburg Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 13 3 4
MehrVor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
Mehr2 Rechtliche Grundlagen
4 A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Handelsrechtliche Vorschriften 2.1.1 Historische Entwicklung Das Handelsgesetzbuch (HGB) trat am 01.01.1900 in Kraft und wurde
MehrLEW Verteilnetz GmbH Augsburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2016
LEW Verteilnetz GmbH Augsburg Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2016 Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 13 3 4
MehrJahresabschluss 2016: Offenlegung bei kleinen Kapitalgesellschaften (mit Hinweisen für Kleinstkapitalgesellschaften)
Checkliste Jahresabschluss 2016: bei kleinen Kapitalgesellschaften (mit Hinweisen für Kleinstkapitalgesellschaften) Datum: Mandant: Mandantennummer: Ansprechpartner Mandant: Sachbearbeiter: Vorbemerkungen
MehrOffenlegungspflichten nach dem HGB und Möglichkeiten zu deren Vermeidung
Offenlegungspflichten nach dem HGB und Möglichkeiten zu deren Vermeidung [27.01.2017] Von: Sven Jacob Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte Personengesellschaften (Personengesellschaften ohne
MehrAnlage I. TyresNet GmbH, Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVA EUR A. ANLAGEVERMÖGEN. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Anlage I TyresNet GmbH, Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVA 31.12.2016 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
MehrJahresabschluss zum 30. April 2015
Jahresabschluss zum 30. April 2015 AQUAMONDI AG, München Bilanz zum 30. April 2015 A K T I V S E I T E 30.4.2015 Vorjahr EUR EUR EUR A. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige
MehrRechtliche Konsequenzen aus Verstößen gegen Aufstellungs, Prüfungs und Offenlegungspflichten von Einzel und Konzernabschlüssen
1. Verstoß gegen Aufstellungspflichten Seite 1 Aus Gläubigerschutzgründen und dem allgemeinen öffentlichem Interesse unterliegen die Unternehmen Buchführungs und Jahresabschlussaufstellungspflichten nach
MehrDer einfache Weg zur Bilanz
Der einfache Weg zur Bilanz Buchen und Bilanzieren für die Praxis von Angelika Neugebauer 2008 Der einfache Weg zur Bilanz Neugebauer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrJahresabschluss-Schemas und deren Schnittstellen
Schemas und deren Schnittstellen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1147 Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht über Schemas und deren Schnittstellen. Übersicht über verfügbare Schemas 3. Übersicht über Schnittstellen
MehrDGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse GmbH Hamburg. Bilanz zum 31. Dezember 2015
Anlage 1 DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse GmbH Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA PASSIVA 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 A. Anlagevermögen A.
MehrJahresabschluss. Überblick + Ausweis
Jahresabschluss Überblick + Ausweis Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ 1.5 Inventur,
MehrBundesrat Drucksache 558/12. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 558/12 BRFuss 21.09.12 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Fz - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
MehrMerkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum durch BilRUG ergeben:
Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum 31.12.2016 durch BilRUG ergeben: Anhang Allgemeine Angaben Zukünftig sind Pflichtangaben zur eindeutigen Identifikation des Unternehmens
MehrJahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012
Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen
MehrBILANZ. Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel. zum 31. Dezember A.
AKTIVA BILANZ Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel zum 31. Dezember 2015 PASSIVA A. Umlaufvermögen 31.12.2015 31.12.2014 A. Eigenkapital 31.12.2015
MehrBeck'scher Bilanz-Kommentar
Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen herausgegeben von Prof. Dr. Gerhart Förschle in Frankfurt a. M. Dr. Stefan Schmidt in Frankfurt
MehrEuro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum
Seite 1 von 5 Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 Bilanz Aktiva 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR A. Anlagevermögen 8.502.777,42
MehrErstellungsbericht über den Jahresabschluss
Erstellungsbericht über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Metrigo GmbH Lagerstraße 36 20357 Hamburg Jahresabschluss Metrigo GmbH, 31.12.2015 Blatt 2 Inhalt 1. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse...
MehrJahresabschluss Passivseite
Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller B i l a n z Aktiva Passiva Anlagenbuchhaltung Anlagevermögen Eigenkapital Lagerwesen Debitorenbuchhaltung Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen Rückstellungen
MehrÜberlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015
Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt Seite 2 Seite 3 Seite 8 Allgemeine Erläuterungen Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung Erklärung des gesetzlichen
MehrTestatsexemplar. Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
Mehr6b Absatz 3 EnWG aufzustellen. Die Gesellschaft erstellt einen Tätigkeitsabschluss für folgenden Tätigkeitsbereich: Gasverteilung
Tätigkeitsabschluss der INNergie GmbH gemäß 6b EnWG für das Geschäftsjahr 2013 Gasverteilung A) Allgemeine Angaben Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts-
MehrDie Richtlinie 2013/34/EU ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4050 18. Wahlperiode 20.02.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrOffenlegung von Unternehmensbeteiligungen im Jahres- und Konzernabschluss
Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen im Jahres- und Konzernabschluss 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen im Jahres- und Konzernabschluss Aktenzeichen: Abschluss
Mehr