ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2002
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- Erika Kora Peters
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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2002 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 2. Mai 2002 WIRTSCHAFTS- und SOZIALKUNDE Bearbeitungszeit: 90 Minuten Punkt- zahl Note Die Prüfungsklausur besteht aus s i e b e n A u f g a b e n: 1. Aufgabe: 19,0 Punkte 2. Aufgabe: 16,0 Punkte 3. Aufgabe: 10,0 Punkte 4. Aufgabe: 11,0 Punkte 5. Aufgabe: 13,0 Punkte 6. Aufgabe: 13,0 Punkte 7. Aufgabe: 18,0 Punkte Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen.
2 1. Aufgabe: (19,0 Punkte) Sachverhalt Die beiden 17-jährigen Schüler Sven Becker und Sascha Hahn aus Leverkusen haben bereits seit Herbst 2001, und zwar jeder für sich, selbst entwickelte EDV-Programme veräußert. Nun wollen sie dieses Erwerbsgeschäft unter der Geschäftsbezeichnung EDV-Lösungen Becker & Hahn gemeinsam betreiben. Eine Handelsregistereintragung ist vorerst nicht beabsichtigt. Die Eltern haben dazu ihr Einverständnis gegeben. Für dieses Unternehmen ist ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich. Der Vater von Sven Becker verlangt den Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages zwischen Sven Becker und Sascha Hahn. Aufgaben 1. Unter welcher weiteren Voraussetzung können die beiden Schüler das gemeinsame Erwerbsgeschäft ohne weitere Genehmigung(en) ihrer Eltern betreiben? 2. a) Um welche Unternehmungsform handelt es sich bei diesem Unternehmen? b) Begründen Sie Ihre Entscheidung! Lösungen: zu a) zu b)
3 3. Prüfen und begründen Sie, ob die beiden Schüler Kaufleute nach dem HGB sind! 4. Dürfen die beiden Schüler eine gemeinsame Firma führen? Begründen Sie Ihre Entscheidung! 5. Entscheiden Sie mit einer kurzen Begründung, ob der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss! 6. Nennen Sie mindestens vier Punkte, die ggf. in dem Gesellschaftsvertrag geregelt werden können!
4 2. Aufgabe: (16,0 Punkte) 1. Sachverhalt (7,0 Punkte) Die Bürokauffrau Vera Wahnsinn war nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung bei dem Reifenhändler Krause e. K. in Düsseldorf beschäftigt. Im Dezember 2001 hat sie ein größeres Vermögen geerbt. Ihr bisheriger Arbeitgeber Krause bot ihr deshalb im Januar 2002 seine Unternehmung zum Kauf an. Vera Wahnsinn nahm das Angebot an und erwarb nach gründlicher Prüfung aller Unterlagen den Reifenhandel Krause e. K. mit Wirkung ab dem 1. März Die geschäftlichen Verbindlichkeiten des Krause übernahm Vera Wahnsinn nicht. Dieses wurde den Gläubigern nicht mitgeteilt. Krause war mit der Fortführung der bisherigen Firma einverstanden. Aufgaben 1. Welche Meldungen hat Vera Wahnsinn im Zusammenhang mit dem Erwerb der Reifenhandlung gegenüber dem Handelsregister abzugeben? 2. Am 11. März 2002 kündigte Vera Wahnsinn das Arbeitsverhältnis mit der seit fünfzehn Jahren im Unternehmen beschäftigten Susi Sorglos. Sie weist darauf hin, dass sie als neue Inhaberin keine längeren Kündigungsfristen beachten müsse. Ist die von Vera Wahnsinn ausgesprochene Kündigung rechtswirksam? Begründen Sie Ihre Entscheidung!
5 2. Sachverhalt (9,0 Punkte) In der Reifenwerkstatt rief Vera Wahnsinn dem Jan Roller, der seit fünf Jahren als Verkaufsleiter bei dem Reifenhändler Krause e. K. beschäftigt ist, laut und für alle vernehmlich zu: Ab sofort bist Du auch mein Prokurist! Am nächsten Arbeitstag bestellte Jan Roller für sich einen neuen Dienstwagen. Seinen alten PKW gab er in Zahlung. Wegen dieses Kaufs kam es zu einem Streit zwischen Vera Wahnsinn und Jan Roller. Vera Wahnsinn kündigte Roller das Arbeitsverhältnis daraufhin fristlos. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob Jan Roller a) wirksam zum Prokuristen ernannt wurde, b) zum Kauf eines neuen Dienstwagens berechtigt war! zu a) zu b) 2. Wie hat Jan Roller Geschäftsbriefe zu unterzeichnen, wenn er Erklärungen für den Reifenhandel abgeben will? 3. Ist die gegenüber Jan Roller ausgesprochene Kündigung rechtswirksam? Begründen Sie Ihre Entscheidung!
6 3. Aufgabe: (10,0 Punkte) Sachverhalt Die Industriekauffrau Anke und ihr Freund Sascha aus Erkrath unternahmen einen Fahrradausflug zum Unterbacher See. Sascha benutzte das Rad des Fahrradhändlers Brause, welches ihm dieser für 6,00 EUR pro Tag überlassen hatte. Beide kehrten in ein Restaurant ein. Sie bemerkten erst nach dem Essen, dass sie kein Geld eingesteckt hatten. Sascha erzählte dies dem Inhaber Paul Bretzel, der sich bereit erklärte, das Fahrrad zu erwerben und den Preis mit den Verzehrkosten zu verrechnen. Sascha übergab Paul Bretzel das Fahrrad. Dieser zahlte nach Abzug der Verzehrkosten in Höhe von 20,00 EUR noch 80,00 EUR aus. Weder Paul Bretzel noch Anke ahnten, dass Sascha eine ihm nicht gehörende Sache veräußert hatte. Aufgaben 1. Welche Art von Vertrag besteht zwischen Sascha und dem Fahrradhändler Brause? Begründen Sie Ihre Entscheidung! 2. a) Ist Paul Bretzel Eigentümer des Fahrrades geworden? (Begründung erforderlich!) b) Unterstellen Sie, dass Paul Bretzel Eigentümer des Fahrrades geworden ist. Wie vollzog sich der Eigentumswechsel? Lösungen: zu a) zu b)
7 4. Aufgabe: (11,0 Punkte) Sachverhalt Der Einzelhandelskaufmann Harry Klein e. K. schuldet dem Elektrogroßhändler Theo Reich e. K. aus einer Lieferung vom 4. Februar 2002 einen Betrag von 2.552,00 EUR. Theo Reich trat diese Forderung an den Immobilienmakler Bernd Sommer ab, ohne Harry Klein zu benachrichtigen. Harry Klein überwies Theo Reich am 22. April 2002 einen Teilbetrag von 552,00 EUR und erklärte in einem Begleitschreiben, den Restbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR halte er wegen offener Mängel der gelieferten Sachen zurück. Am 30. April 2002 forderte Bernd Sommer von Harry Klein den ihm abgetretenen Betrag in Höhe von 2.552,00 EUR. Aufgaben 1. Ist Bernd Sommer Gläubiger des Harry Klein geworden? Begründen Sie Ihre Entscheidung! 2. Hat Harry Klein seine Schuld in Höhe von 552,00 EUR getilgt, indem er diesen Betrag an Theo Reich geleistet hat? Begründen Sie Ihre Entscheidung! 3. Prüfen und begründen Sie, ob Harry Klein berechtigt war, 2.000,00 EUR zurückzuhalten!
8 5. Aufgabe: (13,0 Punkte) Sachverhalt Der Mandant Gregor Plaschke betreibt in Leverkusen einen Camping- und Freizeithandel. Überprüfen Sie, ob die nachfolgende Rechnung vom 18. April 2002 unter Abzug von Skonto gezahlt werden soll! Funke GmbH Alleestr Berg.-Gladbach Camping- und Freizeitartikel Telefon: / Gregor Plaschke Telefax: / Karl-Ulitzka-Str. 9 Postbank Köln Leverkusen (BLZ ) Bestellnummer Bestelldatum Unser Zeichen Kundennummer Lieferdatum Rechnungsdatum 753/02 5. April 2002 sar-mi April April 2002 Rechnung Nr. 359/02 Pos. Art.-Nr. Artikelbezeichnung Menge Einzelpreis Rabatt Gesamtpreis Farbpatronen für HP LaserJet ,00 EUR 10 % 3.150,00 EUR Patronen Schwarz-Weiß HP ,00 EUR 10 % 1.170,00 EUR Nettowarenwert 4.320,00 EUR 16 % USt 691,20 EUR Rechnungsbetrag 5.011,20 EUR Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen, netto, nach Rechnungsdatum. Aufgaben 1. Wieviel EUR beträgt der Skontoabzug und wie hoch ist der Überweisungsbetrag? (Der Rechenweg ist anzugeben, und das Ergebnis ist kaufmännisch zu runden!)
9 2. Ermitteln Sie den Zinssatz des Lieferantenkredits! 3. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Finanzierungsgewinn bei vorzeitiger Zahlung! Bearbeitungshinweis: Der Sollzinssatz beträgt 12 % p. a. (360 Zinstage)
10 6. Aufgabe: (13,0 Punkte) Sachverhalt 1: (4,0 Punkte) Entscheiden Sie, ob es sich in den nachfolgenden Sachverhalten um eine (1) Beteiligungsfinanzierung, (2) Fremdfinanzierung, (3) offene Selbstfinanzierung oder (4) verdeckte Selbstfinanzierung handelt! Gewinne werden im Unternehmen einbehalten. Inanspruchnahme längerer Zahlungsziele Aufnahme eines Kommanditisten in eine KG. Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Sachverhalt 2: (9,0 Punkte) Verdeckte Selbstfinanzierung entsteht bei der Bildung von Stillen Reserven. a) Erläutern Sie den Begriff Stille Reserven!
11 b) Erklären Sie, wie Stille Reserven gebildet werden! c) Nennen Sie zwei Bilanzpositionen und erläutern Sie, wie in diesen Bilanzpositionen Stille Reserven enthalten sein können! Lösungen: zu b) zu c)
12 7. Aufgabe: (18,0 Punkte) Sachverhalt Maria Müller ist seit dem 3. April 2002 als Auszubildende in einer Apotheke in Düsseldorf beschäftigt. Sie ist bei der AOK Rheinland pflichtversichert. Am 18. April 2002 wurde sie wegen der Folgen eines unverschuldeten Reitunfalls arbeitsunfähig krank. Die Arbeitsunfähigkeit wurde am selben Tag festgestellt und dauert voraussichtlich bis zum 30. Juni 2002 an. Auszug aus dem Kalender 2002: April Mai Juni Mo Di Mi Do Fr Sa So Aufgaben 1. Ermitteln Sie anhand des Kalenderauszugs 2002 und der nachfolgenden Auszüge aus dem EntgeltfortzahlungsG und des SGB (V) unter Angabe des jeweiligen Datums den Beginn und das Ende a) des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung, b) des Anspruchs auf Krankengeld. Lösungen: zu a) zu b)
13 Auszug aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzahlungsG) 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. (2)... (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. 44 Krankengeld Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Gesetzliche Krankenversicherung (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht... (2)... (3) Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach arbeitsrechtlichen Vorschriften 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld Der Anspruch auf Krankengeld entsteht im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt Dauer des Krankengeldes (1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.... (2)...
14 2. Von wem erhält Maria Müller das Krankengeld ausbezahlt? 3. Der Arbeitgeber von Maria Müller nimmt am Umlageverfahren für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen teil. Beschreiben Sie unter Angabe der Umlagenbezeichnung den wesentlichen Inhalt der hier in Betracht kommenden Umlage! 4. Nehmen Sie kurz Stellung zur Behandlung des Krankengeldes im Rahmen der ESt.-Veranlagung für den VZ 2002!
15 Raum für Notizen
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