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1 Fachhochschule Dortmund Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik University of Applied Sciences and Arts Merkblatt zur Anerkennung außerhochschulischer Leistungen Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind ( 63 Absatz 7 Hochschulgesetz). Da hochschulische Prüfungsleistungen immer innerhalb des wissenschaftlichen Kontexts der Hochschule erworben werden, wird bei der Prüfung, ob sonstige Kenntnisse und Qualifikationen die nachzuweisenden akademischen Kompetenzen ersetzen können, die Prüfungstiefe umso weitgehender sein müssen, je umfangreicher die Prüfungsleistungen sind, die ersetzt werden sollen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. Für die Gleichwertigkeitsprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: - Lehrplan der Berufsausbildung (z. B. IHK, HWK) bzw. Weiterbildung (z. B. Meister/Techniker) oder Lehrplan der (Berufs-)Schule oder sonstigen Einrichtung, an der die anzurechnende Leistung erbracht wurde. - Beschreibung der hiesigen Lehrveranstaltungen (Auszug aus dem Modulhandbuch) und dazugehörigen Prüfungsordnung (diese Nachweise unbedingt nummerieren und im Antrag eintragen). - Der komplett ausgefüllte Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Wichtig hierbei ist, dass die Inhalte und das Niveau der anzuerkennenden Prüfung/en ersichtlich sind! - amtlich beglaubigte Kopie des IHK-/HWK-Prüfungszeugnisses, des letzten Zeugnisses der Schule oder Weiterbildungseinrichtung, auf dem die anzurechnende vermerkt ist - den Antrag auf Anerkennung außerhochschulischer Leistungen (bitte komplett ausfüllen). 2. Die erforderlichen Unterlagen sowie der Laufzettel für die Prüfung der Gleichwertigkeit sind bei der Fachdozentin/dem Fachdozenten des entsprechenden Moduls vorzulegen, welche/welcher in dem jeweiligen Semester das Modul bzw. den TN auch prüfen wird. Der Laufzettel ist bereits in dem Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen eingefügt und von der Prüferin / dem Prüfer auszufüllen. 3. Nach Abschluss sämtlicher Gleichwertigkeitsprüfungen ist der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen sowie der vollständige Laufzettel im Studienbüro einzureichen. Dort erfolgt abschließend die Vorlage an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und die anschließende Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen. 4. Eine anerkannte Prüfungsleistung kann nicht erneut abgelegt werden, es ist anschließend keine nverbesserung möglich!

2 Name, Vorname Matrikelnummer An den Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik Sonnenstraße Dortmund Studiengang Fahrzeugtechnik mit Praxissemester BPO 2013 (Studienaufnahme ab WS 2014/15) Anerkennung außerhochschulischer Leistungen Ich beantrage die Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen, da von mir gleichwertige Lerninhalte des hiesigen Studiums bereits nachweisbar außerhalb eines Hochschulstudiums erworben wurden. Die in der Übersicht gekennzeichneten Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs sind nach Inhalt und Niveau gleichwertig mit sonstigen Kenntnissen und Qualifikationen aus - meiner abgeschlossenen Berufsausbildung zum - meiner Weiterbildung / Fortbildung zum - auf sonstiger Weise bereits geprüften Inhalte des Studiums durch: Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit zu den hiesigen Prüfungsleistungen laut Merkblatt erforderlich sind (z. B. IHK-/HWK-Prüfungszeugnis, Meisterbrief, Lehrplan der Ausbildung), liegen im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie bei. Diese werden nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens komplett mit dem Anerkennungsformular im Studienbüro vorgelegt- Mir ist bekannt, dass eine Anrechnung von Prüfungsleistungen nur innerhalb des 1. Semesters möglich ist, in dem ich an der FH Dortmund im jetzigen Studiengang immatrikuliert wurde. Termine: 28./ (Einschreibung im Wintersemester) bzw (Einschreibung im Sommersemester). Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Ort, Datum Unterschrift Stand: 03/2016 Seite 1 von 4

3 Herrn/ Frau Matrikelnummer: werden für den Studiengang Fahrzeugtechnik (BA) mit Praxissemester folgende Kenntnisse und Qualifikationen, die außerhalb eines Hochschulstudiums erbracht wurden, auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen anerkannt, da diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind ( 63 Absatz 7 Hochschulgesetz). Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS/ SWS * mind. 4,0 Mathematik 1 (MP*) / 6 Baszenski od. Guias Physik 1 (MP) / 3 Eden Physik 1 (TN) BE Eden Chemie (MP) / 2 Frau Appel Elektrotechn. Grundl. (MP) / 6 Bittner od. Ide Statik / 4 W.Fischer Ingenieurmethodik (MP) / 3 Eden od. Gebhard Ingenieurmethodik (TN) BE Eden od. Gebhard Technisches Englisch (MP) / 4 Usher Technisches Englisch 1 (TN) BE Usher Technisches Englisch 2 (TN) BE Usher Mathematik 2 (MP) / 6 Baszenski od. Guias Physik 2 (MP) / 3 Eden Physik 2 (TN) BE Eden Grundlagenpraktikum (MP) / 2 Köhlhoff/Babiel Grundlagenpraktikum (TN) BE Köhlhoff/Babiel Wechselstromtechnik (MP) / 3 Bittner od. Ide Name/Datum/Unterschrift des/ der Lehrenden Seite 2 von 4

4 Studienfach Grundlagen der Fahrzeugelektronik (MP) Grundlagen der Softwareentwicklung (MP) Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS/ SWS * mind. 4, / 2 Krüger / 3 Haase Festigkeitslehre 1 (MP) / 3 W. Fischer Konstruktionselemente I (MP) / 6 Kleinschnittger Technisches Zeichnen (TN) BE Kleinschnittger Thermodynamik (MP) / 3 Herr Rosefort Strömungsmechanik (MP) / 3 Frau Kaesemann Festigkeitslehre 2 (MP) / 4 W. Fischer Dynamik (MP) / 4 Gössner Konstruktionselemente II (MP) / 4 Kleinschnittger CAD (MP) / 3 Fürsich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MP) / 4 Thiem Fahrzeugdynamik (MP) / 4 Funke Fahrzeugkonstruktion (MP) / 6 Menck Fahrwerktechnik (MP) / 4 Benda Werkstofftechnik (MP) / 2 Köhlhoff Fertigungstechnik (MP) / 4 Peters Verbrennungsmotoren 1 (MP) / 4 Kleinebrahm Fahrzeug- und Motorenmesstechnik (MP) / 4 Blank Numerische Mathematik (MP) / 4 Keller Betriebswirtschaftslehre (MP) / 3 Konen Name/Datum/Unterschrift des/ der Lehrenden Qualitäts- und Projektmanagement (MP) / 4 Leopold Seite 3 von 4

5 Studienfach Praxissemester/Auslandssemester 20 W. Sondergebiete der Fahrzeugtechnik Ingenieurmäßiges Arbeiten (MP) Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS/ SWS * mind. 4,0 30 / 2 W. Fischer / 4 Frau Appel / 6 Name/Datum/Unterschrift des/ der Lehrenden Wahlpflichtbereich Die durch die Fachvertreter/innen geprüften äquivalenten Leistungen werden anerkannt. Datum Prof. Dr. Ing. M. Ludvik, Vorsitzender des Prüfungsausschusses MP= Modulprüfung TN= Teilnahmenachweis Seite 4 von 4

6 Matr.-Nr. Name: Mitwirkung bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, durch die jeweilige Fachvertreterin/den jeweiligen Fachvertreter gemäß 10 Abs. 5 BPO Fahrzeugtechnik mit Praxissemester (BPO 2013) Modulprüfung Prüfungsbezeichnung und nummer siehe Anrechnungsformular anerkannt von bitte ankreuzen Gleichwertigkeit ja oder nein Fachvertreterin/ Fachvertreter siehe Anrechnungsformular Datum und Unterschrift Fachvertreterin/er

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