Vernehmlassung: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)

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1 CVP SCHWEIZ CVP Schweiz, Klaraweg 6, Postfach 5835, 3001 Bern Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz Schwarzenburgstrasse Bern Bern, 15. Juli 2014 Vernehmlassung: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns eingeladen, zum Vorentwurf bezüglich des neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) Stellung zu nehmen. Für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung danken wir Ihnen bestens. Allgemeine Bemerkungen Die CVP unterstützt die Einführung des neuen Bundesgesetztes, das Menschen vor gesundheitsgefährdenden nichtionisierende Strahlung und Schall (NISS) schützt. Die Regelung der Ein- und Durchfuhr, der Abgabe, des Besitzes und der über das Inverkehrbringen hinausgehende Verwenden von Produkten, die NISS erzeugen, wie die gefährlichen Laserpointer wird von der CVP sehr begrüsst. Die CVP erachtet das Verbot dieser Laserpointer als sehr wichtig, der Schutz der PilotInnen, dem Lokpersonal, der Polizei und weiteren betroffenen Berufsgruppen muss gewährleistet werden. Zu den einzelnen Punkten Die CVP befürwortet ebenfalls, dass die Verwendung von Produkten mit Gefährdungspotenzial geregelt wird. In diesem Sinne teilt die CVP die Meinung, dass die Pflicht von Sachkundeausweisen, Kontrollen und Stichproben durch die Kantone, sinnvolle Regelungen sind. Die Festlegung der Belastungswerte und die Konkretisierung von Schutzmassnahmen bei gesundheitsgefährdenden Expositionen sind für den Schutz der Bevölkerung, gerade auch für junge Menschen, welche oft solche Veranstaltungen besuchen, angebracht. Der gesundheitliche Schutz muss klar im Vordergrund stehen und nicht die zusätzlichen Regulierungen der Exponenten. Die CVP spricht sich für den geteilten Vollzug zwischen Kantonen und Bund im Sinne des Vollzugsföderalismus aus. Die Intensivierung im Vollzug von NISS Produkten wird von der CVP gefordert, nur so macht das neue Gesetz auch Sinn. Die CVP erachtet es als positiv, dass das neue Gesetz Unternehmen nicht einschränkt, da die bestehenden Regelungen zum Inverkehrbringen von Produkten, unangetastet bleiben. Christlichdemokratische Volkspartei Klaraweg 6, Postfach 5835, 3001 Bern T , F , info@cvp.ch, PC

2 Die CVP erachtet die späte Durchführung der Regulierungsfolgeabschätzung und die davon abhängige Schätzung der Auswirkungen für den Bund und die Kantone als problematisch. Fällt der Mehrbedarf bei Bund und Kantonen bedeutend höher aus, ist die Vorlage erneut zu prüfen. Die CVP heisst die Anpassung des Gesetzes an neue technologische Entwicklungen zum Schutz von Mensch und Natur gut. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen CHRISTLICHDEMOKRATISCHE VOLKSPARTEI DER SCHWEIZ Sig. Christophe Darbellay Präsident CVP Schweiz Sig. Béatrice Wertli Generalsekretärin CVP Schweiz Christlichdemokratische Volkspartei Klaraweg 6, Postfach 5835, 3001 Bern T , F , info@cvp.ch, PC

3 FDP.Die Liberalen Generalsekretariat Neuengasse 20 Postfach 6136 CH-3001 Bern T +41 (0) F +41 (0) info@fdp.ch FDP.Die Liberalen, Postfach 6136, 3001 Bern Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz Schwarzenburgstrasse Bern Bern, 14.Juli 2014 NISSG / SI-CJR Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) Stellungnahme der FDP.Die Liberalen Sehr geehrte Damen und Herren Für Ihre Einladung zur Vernehmlassung oben genannter Vorlage danken wir Ihnen. Gerne geben wir Ihnen im Folgenden von unserer Position Kenntnis. FDP.Die Liberalen lehnt das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in dieser Form ab. Das vorgeschlagene Gesetz ist aus unserer Sicht nicht nötig und würde die Regulierungsdichte in diesem Bereich nur noch dichter machen. Es besteht die akute Gefahr einer doppelten Gesetzgebung. Ein derart offen formuliertes Rahmengesetz könnte ein Sammelbecken für Verbote verschiedenster Art in diesem Bereich werden. Es sollte stattdessen auf die bereits existierenden Gesetze zurückgegriffen werden (Produktesicherheitsgesetz, Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse, Medizinprodukteverordnung, Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit, Waffengesetz usw.). Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung von Personen durch Strahlungsattacken mit starken Laserpointern und der hohen Anzahl von 130 Laserattacken pro Jahr alleine auf Piloten, unterstützen wir jedoch die vorgeschlagene Regelung unter Art. 5 (subsidiäre Befugnis für den Bundesrat, Produkte mit erheblichem Gefährdungspotential zu verbieten). Die Regelung soll die industrielle/gewerbliche Benutzung von Lasern aber in keiner Weise behindern. Des Weiteren wird auch die Regelung unter Art. 3 Abs. 2 Bst. a und Art. 3 Abs. 3 (Ausbildungsvorschriften und Sachkundeausweis für die gewerbliche oder berufliche Verwendung von Produkten mit Gefährdungspotential) grundsätzlich unterstützt. Diese Punkte sollen in bestehenden Gesetzen präzisiert oder gegebenenfalls aufgenommen werden. Die Regelung der weiteren Produktegruppen kann jedoch aufgrund der vorgeschlagenen Kontroll- und Aufsichtsbürokratie nicht unterstützt werden. Zusätzlich scheint der Bericht über die daraus resultierenden Kosten aus unserer Sicht zu optimistisch. Es sollte deshalb eine saubere Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt werden, bevor die Pflichten und Befugnisse der Verwaltung in diesem Bereich ausgeweitet werden. Insgesamt nimmt der Bericht zu wenig Rücksicht auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung und schätzt die Kenntnisse der Bürger über mögliche Gefahren, wie Solarien oder Lärmemissionen, zu gering ein. Die obengenannten Punkte sollten in die bereits bestehenden Gesetze integriert werden, wodurch eine neue Vorlage hinfällig wird.

4 Seite 2 Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Argumente. Freundliche Grüsse FDP.Die Liberalen Der Präsident Der Generalsekretär Philipp Müller Nationalrat Stefan Brupbacher

5 Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz Schwarzenburgstrasse Bern Bern, 2. August 2014 Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG); ; Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall haben Sie die Grüne Partei zur Stellungnahme eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns zur Vorlage zu äussern. Die Grünen setzen sich für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) und Lärm ein. Der zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall schafft den Anschein, diesem Anliegen werde nun mehr nachgekommen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Im NISSG soll auf das Vorsorgeprinzip verzichtet werden. Explizit soll sogar eine geringfügige Gefährdung von Personen durch NIS zulässig sein. Das NISSG würde damit NIS und Schall aus dem Umweltschutzgesetz nehmen und diese gegenüber anderen Gefährdungen besser stellen. Die Grünen lehnen deshalb das Gesetz aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Die Grünen halten aber auch fest, dass durchaus Handlungsbedarf besteht. Der Gesundheitsschutz bezüglich NIS ist uneinheitlich und weist Mängel und Lücken auf. Ein NISSG wäre deshalb ein Schritt in die richtige Richtung, wenn damit nicht nur Gesundheitsgefährdungen durch NIS schnell und effizient bekämpft werden, sondern auch der Grundsatz des vorsorglichen Gesundheitsschutzes verankert wird. Dabei sind die aktuelle industrieunabhängige Forschung sowie die mittlerweile umfangreiche medizinische Praxiserfahrung zu berücksichtigen.

6 Entgegen den wenig plausiblen Begründungen im erläuternden Bericht kann das Problem mit den Laserpointern, Solarien und Schall aus Sicht der Grünen mit der Anpassung bestehender und, falls notwendig, auch mit neuen Verordnungen gelöst werden. Wir bitten Sie, unsere Anliegen wohlwollend zu prüfen und die Vorlage entsprechend anzupassen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Adèle Thorens Co-Präsidentin Urs Scheuss Fachsekretär 2

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