Aufstiegsfortbildungsförderung in Bayern nach dem AFBG (Meister-BAföG)

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1 Kennziffer K IX 2 j 2002/03 Aufstiegsfortbildungsförderung in Bayern nach dem AFBG (Meister-BAföG) Jahre 2002 und 2003 Herausgegeben im November 2004 Bestellnummer: K Einzelpreis: 7,30

2 Bestellen im Internet einfach kostengünstig zeitsparend Ab sofort können Sie unsere Veröffentlichungen im Internet bestellen. Das spart Ihnen und uns nicht nur Kosten, sondern auch Zeit. Schritt für Schritt werden Sie durch den Webshop geführt und geben die dort benötigten Angaben ein, welche selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen. Die Veröffentlichungen gibt es als Druckausgabe PDF-Datei (Tabellen meist zusätzlich in Excel) Die Lieferung der elektronischen Veröffentlichungen erfolgt per auf Diskette* oder auf CD-ROM*. Webshop * Aufpreis auch bei kostenlosen Angeboten Zeichenerklärung 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der ( ) = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann - = nichts vorhanden p = vorläufiges Ergebnis / = keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug r = berichtigtes Ergebnis = Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten s = geschätztes Ergebnis x = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll = entspricht Auf- und Abrundungen Im allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den Endsummen ergeben. Bei Aufgliederungen einer Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im allgemeinen nicht. Impressum Verleger, Herausgeber und Druck: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Neuhauser Straße 8, München Briefanschrift: München Telefon: ; Telefax: (089) vertrieb@statistik.bayern.de Internet: Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, bedürfen der Genehmigung des Herausgebers. In Druckwerken sind für nicht gewerbliche Zwecke Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 1 Inhaltsübersicht Textteil Seite Vorbemerkungen... 2 Zusammenfassung der Ergebnisse... 4 Tabellenteil Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG in den Haushaltsjahren 2002 und Geförderte, finanzieller Aufwand und durchschnittlicher Förderungsbetrag nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen (seit 2001) Finanzieller Aufwand je Förderungsart nach Fortbildungsstätten (seit 2001) Geförderte und finanzieller Aufwand im Durchschnitt pro Monat bei Vollzeitförderung nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen Voll- und Teilzeitgeförderte nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt... 9 b) Männlich c) Weiblich Vollzeitgeförderte nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt b) Männlich c) Weiblich Teilzeitgeförderte nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt b) Männlich c) Weiblich Voll- und Teilzeitgeförderte nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Vollzeitgeförderte nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Teilzeitgeförderte nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten... 25

4 2 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage und Erhebungsmerkmale Der vorliegende Statistische Bericht enthält für Bayern die Ergebnisse der Bundesstatistik über die Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgese tz. für die Jahre 2002 und Diese Statistik wird seit 1997 jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt Die gesetzliche Grundlage ist 27 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfort bildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG) vom 23. April 1996 (BGBI l S. 623), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes von 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 4029). Die Statistik erfasst die Zahl der Geförderten (Erst- und Folgegeförderte), der Anträge und Bewilligungen (Erstund Folgebewilligungen), der Ablehnungen sowie der bewilligten und ausgezahlten Darlehen und - von jedem Geförderten: das Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Art des ersten berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Fortbildungsziel, Fortb ildungsstätte, Monat und Jahr des Beginns und des Endes der Förderungshöchstdauer sowie Art, Höhe und Zusammensetzung des Maßnahmebeitrages nach 12 Abs. 1 AFBG, - von den Teilnehmern an Maßnahmen in Vollzeitform zusätzlich: Familienstand, Unterhaltsberechtigtenverhältnis der Kinder, Wohnung währe nd der Ausbildung, Höhe und Zusa mmensetzung des monatlichen Gesamtbedarfs, auf den Bedarf anzurechnende Beträg e vom Einkommen und Vermögen, Monat und Jahr des Beginns und Endes des Bewilligungszeitraums sowie Ar t, Zusammensetzung und Höhe des Unterhaltsbeitrages nach 12 Abs. 2 AFBG, Höhe und Zusammenset zung des Einkommens nach 21 und den Freibetrag nach 23 Abs. 1 Satz 2 sowie, wenn eine Vermögensanrechnung erfolgt, die Höhe des Vermögens nach 27 und des Härtefreibetrages nach 29 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). - von dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten der Teilnehmer an Maßnahmen in Vollzeitform: Höhe und Zusammensetzung des Einkommens und des Freibetrags vom Einkommen und der vom Einkommen auf den Bedarf des Teilnehmers anzurechnende Betrag. Die Daten werden von den für die Förderung zuständigen Stellen (s. unten) über zentrale Rechenzentren in anonymisierter Form an die amtliche Statistik geliefert; es handelt sich somit um eine Sekundärstatistik. Ziel der Aufstiegsfortbildungsförderung und Zuständigkeit Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder Meist er-bafög verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz fördert die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereic hen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit; schulisch/außerschulisch). Zuständige Behörden für das Gesetz sind in Bayern die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antr agsstellers. Sie treffen die zur Entscheidung über die Anträge erforderlichen Feststellungen, erlassen die Förderungsbescheide und zahlen die Zuschüsse aus. Die Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt, mit der hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag geschlossen wird. Die Berechnung der Förderungsbeträg e erfolgt in Bayern bei der mit der automatisierten Durchführung des AFBG beauftragten Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB). Begriffliche Abgrenzungen Geförderte Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fo rtbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifika tion vorbereiten, können die Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Förderungsberechtigt sind Deutsche und bestimmte Gruppen von bevorrechtigten Ausländern, di e sich bereits drei Jahre ( vor dem 1.Januar 2002 fünf Jahre) in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht.

5 3 Förderungsfähige Maßnahmen Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der ge werblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Hauswirtschaft und der Landwirtschaft sowie im Sozialwesenwesen. Sie müssen in einer fachlichen Richtung gezielt auf öffentlich-rech tliche Fortbildungsprüfungen oder verg leichbare Fortbildungsabschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten (Fortbildungsziel ), die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschl usses liegen. Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, die auf Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, die auf folgenden Grundlagen beruhen: - 46 Abs. 1 BBiG (z.b. Bankfachwirt, Betriebswirt, Elektroniktechniker, Industriemeister, Fachkaufmann, Restaurator, Werbefachwirt), - 46 Abs. 2 BBiG bzw. 42 Abs. 2 HwO (z.b. Fachagrarwirt, Industriefachwirt, Wirtschaftsinformatiker, Geprüfter Industriemeister, Polier, Tierpflegemeister), - 81 BBiG (z.b. Milchwirtschaftlicher Labormeister), - 95 BBiG (Meister der Städtischen Hauswirtschaft), - 45 HwO (z.b. Bäckermeister, Fotografenmeister, Klempnermeister, Zahntechnikermeister), HwO (z.b. Feinoptikermeister, Herrenschneidermeister, Zweiradmechanikermeister), des Seemannsgesetzes (Schiffsbetriebsmeister), - landesrechtliche Fortbildungsregelunge n für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik z.b. Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenpfleger, Krankenpflege-Lehrkräfte sowie - sonstige landesrechtliche Bestimmungen, die in Rahm envereinbarungen festgehalte nen, bestimmten Ausbildungen entsprechen. Seit 1 Januar 2002 sind darüber hinaus förderfähig: - Fortbildungen in den Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (z. B. Fachkrankenpfleger/in), - Fortbildung an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen (z. B. staatlich anerkannte/r Sozialfachwirt/in). Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberh alb des Niveaus der Meisterebene liegen, z.b. ein Hochschulabschluss. Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen/-fälle Die förderungsfähigen Maßnahmen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Eine Vollzeitmaßnahme liegt vor, wenn wöchentlich an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstalt ungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Die Maßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als 48 Monate dauern. Fortbildungsstätten Als Fortbildungsstätten gelten alle Ei nrichtungen (öffentliche und private Sc hulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute) die eine nach de m AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln. Als Auslandsfall ( 5 Abs. 2 AFBG) gilt die Teilnahme an Maßnahmen, die teilweise in anderen Mitgliedsstaaten der EU stattfinden und auf der Grundlage von Ve reinbarungen der in den jeweiligen Mitgliedsstaaten für die Fortbildungsprüfungen zuständigen Stellen durchgeführt werden. Finanzieller Aufwand Die Geförderten erhalten folgende Leistungen nach den geglätteten BAföG-:Bedarfssätzen vom 1. Juli 2002 Es betragt bei Teilnehmern an Vollzeitmaßnahmen der monatliche Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu für Alleinstehende ohne Kind für Alleinstehende mit einem Kind für Verheiratete für Verheiratete mit einem Kind für Verheiratete mit zwei Kindern darunter jeweils 230 vom Staat als Zuschuss.. Der Rest, wird als Bankdarlehen von der Deutschen Ausgleichsbank gewährt. Er staffelt sich von 384 für Alle instehende ohne Kind bis auf 957 für Verheiratete mit zwei Kindern. Für jedes weitere Kind steigt der Darleh ensanteil des Unterhaltsbeitrages um 179. Alleinstehende können darüber hinaus sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 128 zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten. Die Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängi g. Sie reduzieren sich daher um etwaiges anrechenbares Einkommen und Vermögen des Teilnehmers bzw. seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben im Gegensatz zum BAföG außer Betracht.

6 4 Bei der Teilnahme an Voll- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch von vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss von 35% sowie einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Inwieweit dieses Darlehen in Anspruch genommen wird, kann der Geförderte selbst entscheiden. Zuschuss/Darlehen Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss (78% trägt der Bund, 22% die Länder) und teils als Bankdarlehen (durch die Deutsche Ausgleichsbank) geleistet. Als Zuschuss werden gewährt: - ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen (maximal 230 ). - die Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen (maximal 128 ). - ein Anteil von 35% an den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal ) Als Darlehen werden gewährt: - ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen (zur Höhe siehe unter Finanzieller Aufwand ) - die Kosten für das Prüfungsstück (bis zu bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen. - ein Anteil von 65% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal ) Das Darlehen ist während der Da uer der Maßnahme und einer anschlie ßenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach zu einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er das Darlehen in Anspruch nimmt. In der AF BG-Statistik wird seit 2002 nicht nur das bewilligte Darlehen, sondern auch das tatsächlich in Anspruch genommene nachgewiesen. Dauer der Förderung Die Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Monaten, in Teilzeitform bis zu 48 Monate gefördert. Die Förderdauer kann sich in den Fä llen des 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 AFBG um längstens 12 Monate verlängern. Darüber hi naus ist eine längere Dauer nur möglich, wenn sie in Vorbereitung auf das Ausbildungsziel rechtlich vorgeschrieben ist. Zusammenfassung der Ergebnisse Zum 01.Januar 2002 trat das Gesetz zur Änderung des AFBG in Kraft. Es brachte beim Meister-BAföG im Wesentlichen folgende Verbesserungen: - Die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf die Pflegeberufe und auf staatlich anerkannte Ergänzungsschulen sowie mediengestützte Lehrgänge - Eine Verbesserung der Förder konditionen durch einen Zuschuss von 35 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Einbeziehung der Kosten des Prüfungsstücks bis zu Einen stärkeren Anreiz zur Existenzgründung durch einen auf 75 % gesteigerten Darlehenserlass bei Abschluss, einen erhöhten Vermögensfreib etrag auf sowie die Verlängerung der Gründungs- und Einstellungsfristen von zwei Beschäftigen auf sechs Jahre - Die Verkürzung der notwendigen Erwerbs- und Aufent haltsdauer für ausländische Fachkräfte in Deutschland von fünf auf drei Jahre - Die gründliche Vereinfachung des Beantragungs- und Bewilligungsverfahrens. Förderungsfälle... In Bayern hat die Reform des AFBG bewirkt, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger bereits im Jahr 2002 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelte. Sie stie g von um 114,6% auf Personen. Im Folgejahr nahm sie dann nochmals um 30,0% auf zu. Au ch bundesweit kam es zu einer verstärkten Beanspruchung des Meister-BAföG., allerdings war diese etwas ve rhaltener als in Bayern. Es ergab sich hier 2002 ein Anstieg um 56,6 % auf Bezieher und 2003 eine weitere Zunahme um 38,8% auf Geförderte. Bayern hatte damit zuletzt einen Anteil von 28,5% an allen Leistungsempfängern im Bundesgebiet. Es folgten in weitem Abstand Baden-Württemberg mit 16,3% und Nordrhein-Westfalen mit 14,7%. Auch vor der Reform belegte Bayern mit zuletzt 22,2% die Spitzenposition unter den Bundesländern, di e Distanz zu Nordrhein- Westfahlen (19,5%) und Baden-Württemberg (15,5%) war aber wesentlich knapper.... nach Fortbildungszielen und -stätten Von den AFBG Geförderten in Bayern im Ja hr 2003 strebten einen höherwertigen Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und einen solchen nach der Handwerksordnung (HwO) an. Weitere Personen hatten eine in anderen Rechtsvorschriften geregelte Fortbildungsprüfung zum Ziel, davon nach Bundesrecht und nach Landesrecht. Die neue Qualifizierungs-

7 5 möglichkeit in einem Pflegeberuf na hmen hingegen erst 291 Weiterbildungswillige in Anspruch. Im Vergleich zu 2001 hat sich der Gefördertenkr eis mit einem Abschlussziel nach dem BBiG fast vervierfacht, die Gruppe der nach ve rgleichbarem Recht Weiterbildungswilligen nahezu verdreifacht und die Zahl der unterstützen Handwerker verdoppelt. Während 2001 noch 48,7% der Empfänger von Leistungen nach dem AFBG die Meisterprüfung anstrebten waren es 2003 nur 36,1%. Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der Geförderten mit einer Maßnahme nach dem BBiG von 30,3 auf 42,2% absolvierten Empfänger von Meister-BAföG ihre Fortbildung an einer ö ffentlichen Schule oder einem öffentlichen Institut, weitere waren bei einer privaten Schule ode r in Lehrgängen an privaten Instituten eingeschrieben und Fortb ildungswilligen versuchten ihr Berufs ziel durch einen Fernlehrgang zu erreichen. Gegenüber 2001 hat sich der Anteil der Leistungsbezieher, di e eine öffentliche Einrichtung besuchten, von 75,3% auf 67,5% verringert, während die Anteile der Geförderten an privaten Fortbildungsstätten von 21,9% auf 25,0% zunahm und der Prozentsatz der Teilneh mer an Fernlehrgängen als Folge der verstärkten Förderung von mediengestützten Lehrgängen von 2,8% auf 7,4% stieg.... nach persönlichen Merkmalen Nach dem Inkrafttreten der AFBG-Novelle haben sich besonders Personen, die die Weiterbildungsmaßnahme neben ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren wollten, um eine entsprechende fina nzielle Unterstützung beworben. In Bayern nahm die Zahl der Geförderte n mit Teilzeitfortbildung zwischen 2001 und 2003 von um mehr als das 4,5fache auf Fälle zu, während sich der Kreis der Geförderte mit Vollzeitunterricht von 7837 auf verdoppelte. Die unterschiedlichen Steige rungsraten hatten zur Folge, dass der Anteil der letztgenannten Gruppe an allen Geförderten von 62,9 au f 40,8% abnahm und der Anteil der Unterstützten in Teilzeitfortbildung von 37,1 auf 59,2% wuchs. Die verbesserte Förderung der Teilzeitfortbildung durch das neue AFBG kommt insbesondere den weiblichen Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegs fortbildung zugute. Gegenüber 2001 stieg die Zahl der Frauen mit Meister-BAföG von um 215% auf Fälle, die Zahl der Männer erhöhte sich gleichzeitig von um 163% auf Während 2001 erst 29,4% der Leistungsbezieher weiblich waren, sind es 2003 schon ein Drittel. Dabei unterscheid en sich die beiden Geschlechter hinsichtlich ihrer Fortbildungsziele auch weiterhin erheblich voneinander. Von den männlic hen Antragssteller ließen sich zuletzt 43,2%, von den weiblichen aber nur 21,8% eine Fortbildung nach der Handwerksordnung bezuschu ssen, dagegen nehmen 37,9% der Männer jedoch 50,7% der Frauen an einer Maßnahme nach dem Berufsbildungsgesetz teil. Im Jahr 2003 hatten Geförderte, darunter 371 Frauen, eine ausländische Staatsangehörigkeit. Da sich die Förderungsvoraussetzungen nach dem AFBG für ausländische Fachkräfte mit der Novelle erheblich vereinfacht haben, ist ihre Zahl gegenüber 2001 auf fast das Dreif ache gestiegen. Von den unterstützen Ausländern stammten 313 aus EU-Ländern und 1005 aus anderen Staaten. 459 (34,8%) Ausländer wurden bei einer Vollzeitfortbildung unterstützt und (80,0%) besuchten eine öffentliche Schule oder ein öffentliches Institut. Finanzieller Aufwand Der finanzielle Aufwand für das Meister-BAföG ha tte sich 2002 gegenüber dem Vorjahresstand um 79,0% auf 70,8 Millionen erhöht. Er stieg dann 2003 nochmals um 29,1% auf 91,5 Millionen. Hiervon wurden 30,4 Millionen als Zuschuss und 61,1 Milli onen als rückzahlbares Darlehen bewilligt. Im Vergleich zu 2001 wuchs der Zuschussbedarf, der zu 78% vom Bund und zu 22% von den Ländern finanziert wird, auf das Fünffache, während sich der Darlehensbetrag knapp verdoppelt ha t. Der Darlehensanteil an der gesamten Fördersumme lag damit zuletzt bei 66,8%, er hatte vor der Gesetzesnovelle noch 84,5% ausgemacht. Der starke Anstieg der als Zuschuss gewährten Leistunge n ist vor allem auf die neu eingeführte Bezuschussung von Maßnahmenbeiträgen zur Finanzierung von Lehr gangs- und Prüfungsgebühren zurückzuführen. Bis 2002 war hier nur die Förderung über ein Darlehen möglich. Von den 30,4 M illionen, die 2003 als Zuschuss gewährt wurden, waren schon 53,7% als Maßnahmebeitrag gedacht, während 45,9% für den Lebensunterhalt und 0,4% ( ) für Kinderbetreuung bestimmt wurden. Auch vom Darl ehen sollten ,7% als Maßnahmebeiträge sowie 48,1% als Unterha ltsbeitrag dienen. Immerhin oder 1,2% sollten hier der mit der Novelle eingeführten Förderung von Meisterstücken zugute kommen. Um ein Darlehen für Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten, wird mit der Deutschen Ausgleichs bank ein Vertrag geschlossen, nach dem der Darlehensnehmer entscheiden kannt, in welche r Höhe er das Darlehen abruft. A ngaben über die tatsächlich ausbezahlte Darlehenshöhe liegen der Statistik seit 2002 vor. Im Jahr 2003 machte in Bayern der tatsächlich beanspruchte Darlehensbetrag 34,3 Millionen aus, das waren 56,1% der beantragten Summe. Der durchschnittliche Förd erungsbetrag für Geförderte mit finanzie llem Aufwand im Berichtsjahr lag 2002 je Vollzeitfall bei und 2003 bei Je Teilzeitfall ergab sich 2002 ein Betrag von 1 878, der sich 2003 auf reduzierte. Im Schnitt aller Maßnahmen wurd en zuletzt aufgewendet, 2002 waren es je Fall nur 3 370, 2001 aber gewesen. Besonders koste nintensiv waren auch 2003 wieder die Fortbildungsveranstaltungen an privaten Schul en mit einem durchschnittlichen Förd erungsbetrag von und die Maßnahmen an öffentlichen und mit Als koste ngünstig erwiesen sich erneut die Fernlehrgänge bei öffentlichen und privaten Instituten mit einer durchschnittlichen Förderungssumme von bzw

8 Tabelle 1. Geförderte, finanzieller Aufwand und durchschnittlicher Förderungsbetrag nach dem AFBG in Bayern seit 2001 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen 6 Fortbildungsstätte Fortbildungsziel Berichtsjahr insgesamt Geförderte Finanzieller Aufwand Durchschnittlicher Förderungsbetrag Voll- Teil- insge- Zu- Dar- je Geförderten¹) zeit zeit samt schuß lehen insg. Vollzeit Teilzeit Anzahl Euro Euro Insgesamt Insgesamt Nach Fortbildungsstätten Öffentliche Private Lehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Fernlehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Nach Fortbildungszielen Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung vergleichbares Bundesrecht Landesrecht Pflegeberufe, sonstige Fortbildungsziele ¹) Nur bezogen auf Geförderte mit finanziellem Aufwand innerhalb des jeweiligen Berichtsjahrs, ohne Vorjahresmelder mit Maßnahmebeitrag.

9 7 Tabelle 2. Finanzieller Aufwand je Förderungsart nach dem AFBG in Bayern seit 2001 nach Fortbildungsstätten Finanzieller Aufwand davon als davon für Fortbildungsstätte Meisterstücke Unterhaltsbeitrag Kinderbetreuungszuschuß Zuschuß zusammen Maßnahmebeitrag Darlehen zusammen Maßnahmebeitrag Unterhaltsbeitrag % % % % % % 2001 Öffentliche ,5 15 0, , ,7 - - Private ,6 5 0, , ,6 - - Lehrgang an öffentlichen Instituten ,3 13 0, , ,7 - - privaten Instituten ,8 7 2, , ,9 - - Fernlehrgang an öffentlichen Instituten , ,0 - - privaten Instituten , ,0 - - Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Insgesamt ,3 40 0, , , Öffentliche ,4 15 0, , , ,8 67 0,5 Private ,7 18 0, , , ,2 11 0,2 Lehrgang an öffentlichen Instituten ,7 30 0, , , , ,9 privaten Instituten ,,2 8 0, , , ,4 21 0,5 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten , , , ,9 - - privaten Instituten ,2 2 0, , , ,6 1 0,0 Auslandsfall ( 5 Abs. 2) , ,0 - - Insgesamt ,5 73 0, , , , , Öffentliche ,5 17 0, , , , ,1 Private ,7 35 0, , , ,2 23 0,2 Lehrgang an öffentlichen Instituten ,9 51 0, , , , ,8 privaten Instituten ,1 17 0, , , ,0 51 0,9 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten ,6 2 1, , , ,8 - - privaten Instituten ,2 7 0, , , ,7 1 0,0 Auslandsfall ( 5 Abs. 2) , , , ,0 - - Insgesamt , , , , , ,2

10 8 Tabelle 3. Geförderte und finanzieller Aufwand im Durchschnitt pro Monat bei Förderung nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen Fortbildungsstätte Fortbildungsziel Geförderte mit Finanzieller Aufwand Zuschuß Kinder- Darlehen Zuschuß Kinder- Darlehen zum betreuungs- zum zum betreuungs- zum Unterhalt zuschuß Unterhalt Unterhalt zuschuß Unterhalt Durchschnittlicher Monatsbestand Euro je Geförderten und Monat 2002 Öffentliche Private Lehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Fernlehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Insgesamt darunter nach Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Öffentliche Private Lehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Fernlehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Insgesamt darunter nach Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a

11 9 Tabelle 4.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Voll- und Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt darunter : Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt darunter: Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter ¹) Im Sinne des Grundgesetzes.

12 10 Noch: Tabelle 4.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Voll- und Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter ¹) Im Sinne des Grundgesetzes.

13 Noch: Tabelle 4.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten c) Weiblich 11 Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgeamt Voll- und Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter ¹) Im Sinne des Grundgesetzes.

14 12 Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter mit Familienstand 2) ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden mit Kindern 2) ein Kind mehrere Kinder ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

15 13 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten Noch: a) Insgesamt Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2003 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter mit Familienstand 2) ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden mit Kindern 2) ein Kind mehrere Kinder ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderten vor.

16 14 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter mit Familienstand 2) ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden mit Kindern 2) ein Kind mehrere Kinder ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

17 15 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten Noch: b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2003 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter mit Familienstand 2) ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden mit Kindern 2) ein Kind mehrere Kinder ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

18 16 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten c) Weiblich Fortbildungsziel Vollzeitgeförderte Persönliches Merkmal insgesamt öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslands- öffentlichen Gesamteinkommen Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter mit Familienstand 2) ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden mit Kindern 2) ein Kind mehrere Kinder ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

19 17 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten Noch: c) Weiblich Fortbildungsziel Vollzeitgeförderte Persönliches Merkmal insgesamt öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslands- öffentlichen Gesamteinkommen Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2003 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter mit Familienstand 2) ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden mit Kindern 2) ein Kind mehrere Kinder ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

20 18 Tabelle 4.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt Teilzeitgeförderte Fortbildungsziel insgesamöffentlichen öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslands- Persönliches Merkmal Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter ¹) Im Sinne des Grundgesetzes.

21 19 Noch: Tabelle 4.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter ¹) Im Sinne des Grundgesetzes.

22 20 Noch: Tabelle 4.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten c) Weiblich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Teilzeitgeförderte Schule Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter ¹) Im Sinne des Grundgesetzes.

23 21 Tabelle 5.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Dauer der Maßnahme in Monaten insgesamt Voll- und Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Männlich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Weiblich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt

24 22 Noch: Tabelle 5.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Dauer der Maßnahme in Monaten insgesamt Voll- und Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2003 Insgesamt 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Männlich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Weiblich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt

25 23 Tabelle 5.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Dauer der Maßnahme in Monaten insgesamt Vollzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Männlich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe... - Insgesamt Weiblich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt

26 24 Noch: Tabelle 5.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Dauer der Maßnahme in Monaten insgesamt Vollzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2003 Insgesamt 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Männlich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe... - Insgesamt Weiblich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt

27 25 Tabelle 5.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Dauer der Maßnahme in Monaten ins-gesamt Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2002 Insgesamt 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe... - Insgesamt Männlich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe... - Insgesamt Weiblich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe... - Insgesamt

28 26 Noch: Tabelle 5.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2002 und 2003 nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Dauer der Maßnahme in Monaten insgesamt Teilzeitgeförderte Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2003 Insgesamt 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Männlich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe Insgesamt Weiblich 1 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Angabe... - Insgesamt

29 Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2020 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2020 Bevölkerungsentwicklung Millionen Personen in Bayern seit 1900 Millionen Personen Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2020 Ergebnisse für kreisfreie Städte und Landkreise sowie Landesergebnisse für Bayern bis 2020 Bevölkerungsentwicklung Bayerns seit Ergebnisse für kreisfreie Städte und Landkreise in tabellarischer und graphischer Darstellung nach infrastrukturrelevanten Altersgruppen. Ergänzt um Alterspyramiden zum Vergleich der Einwohnerzahlen 2002 und 2020 nach einzelnen Altersjahren, die Entwicklung der statistischen Maßzahlen "Jugend- und Altenquotient" und einen Vergleich der Einwohnerentwicklung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland von 2002 bis Nachdrucke von Beiträgen aus "Bayern in Zahlen" dienen der methodischen Erläuterung der Ergebnisse. Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern insgesamt. Die Veröffentlichung gibt es als Beitragsheft mit methodischen Erläuterungen und Eckdaten (Ergebnisse auf Kreisebene bis 2020 und für das Land Bayern bis 2050) Für ganz Bayern: Heft oder PDF-Datei je 21,50 Für einzelne Regierungsbezirke: Heft oder PDF-Datei je 7, Ausführliche tabellarische und grafische Darstellung der Ergebnisse bis 2020 Für einzelne Kreise: Heft oder PDF-Datei je 7,70 CD-ROM mit Daten für alle Kreise sowie für das Land Bayern bis 2020: 95,- * Ihr Vorteil Das Beitragsheft als Heft oder PDF-Datei plus CD-ROM für ganz Bayern: 108,- * vertrieb@statistik.bayern.de Telefon: Fax: Internet: Webshop *

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