Mit Risikoabsicherung* Ich möchte auf der sicheren Seite sein 138,87 253, ,88 79,40 185,15 337, ,60 105,80 97,17 384,12 3.

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1 Darlehensantrag an die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK) Für eine zügige Bearbeitung füllen Sie bitte den Darlehensantrag vollständig und leserlich aus. So einfach geht das 1. Faxen Sie den vollständig ausgefüllten Darlehensantrag an die Faxnummer Wir teilen Ihnen anschließend telefonisch die vorläufige Bonitätsentscheidung mit. 3 Bei positiver Entscheidung identifizieren Sie sich per PostIdent und schicken uns den Originalantrag inkl. Ihrer letzten beiden Gehaltsnachweise zu. 4. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Hotline (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). DARLEHENSBETRAG NEU Geben Sie Gas... jetzt auch mit Garantie. Gleich einrechnen! Laufzeit Auszahlungs- Angaben betrag zum Darlehen Mit Risikoabsicherung* Ich möchte auf der sicheren Seite sein Ohne Risikoabsicherung Ich verzichte ausdrücklich auf eine Risikoabsicherung 2.500, 3.000, 4.000, 5.000, 2.500, 3.000, 4.000, 5.000, Original für die BDK 24 Monate 36 Monate 47 Monate PERSÖNLICHE DATEN ANTRAGSTELLER PERSÖNLICHE DATEN MITANTRAGSTELLER Anrede: Herr Frau Firma Anrede: Herr Frau Firma Firma: Vorname: Name: Geburts- name: Name: Geburtsname: Telefon tagsüber: Mobil: Firma: Vorname: Telefon tagsüber: Wohnart: Wohnung (Miete) Wohnung (Eigentum) Wohnart: Wohnung (Miete) Wohnung (Eigentum) Haus (Miete) Haus (Eigentum) Bei Eltern Haus (Miete) Haus (Eigentum) Bei Eltern Wohnhaft seit: Voranschrift: 115,72 211, ,28 66,20 80,97 320, ,92 94,90 64,65 423, ,55 115,40 Mobil: Wohnhaft seit: Voranschrift: Familienstand: ledig verheiratet getrennt Familienstand: ledig verheiratet getrennt geschieden verwitwet geschieden verwitwet Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder: Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder: Staatsange- Staatsangehörigkeit: deutsch andere: hörigkeit: deutsch andere: Aufenthaltserlaubnis bis 138,87 253, ,88 79,40 97,17 384, ,12 114,00 77,58 507, ,26 138,40 185,15 337, ,60 105,80 129,55 511, ,80 151,90 103,44 677, ,68 184,50 231,45 422, ,80 132,30 161,94 640, ,84 189,80 129,30 846, ,10 230,60 112,74 205, ,76 78,01 308, ,36 61,80 404, ,60 135,29 246, ,96 93,61 369, ,96 74,16 485, ,52 Aufenthaltserlaubnis bis Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsdatum: Geburtsort: 180,38 329, ,12 124,81 493, ,16 98,88 647, ,36 225,48 411, ,52 156,02 616, ,72 123,60 809, ,20 * Restschuldversicherung (RSV): Todesfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung gemäß umseitigen Bedingungen ** Mitfinanzierter Restschuldversicherungs-Einmalbeitrag Wählen Sie Ihren Auszahlungsbetrag sowie Ihre Laufzeit und kreuzen Sie in der Tabelle Ihre an. Für alle Anträge, die für eine Umrüstung bei der BDK eingehen, gilt ein effektiver Jahreszins von 7,99 %. FAHRZEUGANGABEN Hersteller: Typ: KW: Erstzulassung: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Nedderfeld 95, Hamburg Postfach , Hamburg Deutsche Bank AG, Hamburg Konto Bankleitzahl HRB Amtsgericht Hamburg Finanzamt Wuppertal Steuer-Nr. 132/5923/0078 USt-IdNr. DE Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Karsten Vorstand: Dr. Hermann Frohnhaus, Matthias Sprank Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist die Vergabe von Darlehen und damit zusammenhängenden Geschäften und Dienstleistungen. Haben Sie noch Fragen? Hotline (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, MoDo 8 18 Uhr, Fr 8 17 Uhr), Fax Seite 1 von 4

2 KONTOVERBINDUNG Ich ermächtige die BDK widerruflich die fälligen Raten im Lastschriftverfahren von dem folgenden Konto abzubuchen. Fälligkeit Ihrer Raten: Jeweils am 1. des Monats oder am 15. des Monats (Bitte ankreuzen) Kontoinhaber: Name der Bank: Kontonr.: BLZ: ARBEIT UND FINANZEN ANTRAGSTELLER Berufsbezeichnung: Berufsgruppe: Angestellter Arbeiter Beamter Rentner Sonstiges ARBEIT UND FINANZEN MITANTRAGSTELLER Berufsbezeichnung: Berufsgruppe: Angestellter Arbeiter Beamter Rentner Sonstiges Fachkraft m. Berufsausbildung Berufs-/Zeitsoldat Kaufmann Fachkraft m. Berufsausbildung Berufs-/Zeitsoldat Kaufmann Fachkraft o. Berufsausbildung Zivildienst/Wehrpflicht Freiberufler Fachkraft o. Berufsausbildung Zivildienst/Wehrpflicht Freiberufler Schüler/Student/Azubi Künstler/Schausteller Reinigungskraft Schüler/Student/Azubi Künstler/Schausteller Reinigungskraft Hausfrau/-mann/Elternzeit Zeitarbeitskraft Hausfrau/-mann/Elternzeit Zeitarbeitskraft Beschäftigungsart: befristet Kurzarbeit Probezeit Saisonarbeit unbefristet Name des Arbeitgebers: Beschäftigt seit: Beschäftigungsart: befristet Kurzarbeit Probezeit Saisonarbeit unbefristet Name des Arbeitgebers: Beschäftigt seit: EINNAHMEN: AUSGABEN: EINNAHMEN: AUSGABEN: Nettoeinkommen: Warmmiete: Nettoeinkommen: Warmmiete: Renten: Unterhaltsverpfl.: Renten: Unterhaltsverpfl.: Nebeneinkünfte: Hypotheken: Nebeneinkünfte: Hypotheken: Unterhaltseinkommen: Sonstige Verpflichtungen: Unterhaltseinkommen: Sonstige Verpflichtungen: Original für die BDK Beantragung des Darlehens, Auszahlungsauftrag und Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen Der Antragsteller beantragt bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) das ausgewählte Darlehen. Der Mitantragsteller tritt den Verpflichtungen des Antragstellers bei Zustandekommen eines Darlehensvertrages als Gesamtschuldner bei. Antragsteller und Mitantragsteller bestätigen, die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen erhalten zu haben und erkennen diese als verbindlich an. Sie sind Bestandteil des Darlehensvertrages. Dies gilt auch für eine etwaig beantragte Restschuldversicherung (Auswahl mit Risikoabsicherung), deren Inhalt durch Unterschrift Bestandteil des Darlehensvertrages wird. Die Haftung des Mitantragstellers ist eine wesentliche Voraussetzung für die Annahme des Darlehensantrages durch die BDK. Der BDK steht das Recht zu, von dem vor dem Ablauf der Widerrufsfrist abgeschlossenen Darlehensvertrag mit dem Antragsteller zurückzutreten, falls nur der Mitantragsteller seine Erklärung widerruft. Der Antragsteller weist die BDK unwiderruflich an, den Auszahlungsbetrag auf das angegebene Konto auszuzahlen und einen etwaigen mitzufinanzierenden einmaligen Restschuldversicherungsbeitrag an den in der Vereinbarung zur Restschuldversicherung aufgeführten Versicherungsgeber zu vergüten. Der Antragsteller tritt hiermit den pfändbaren Teil seiner Ansprüche auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen bis zu einer nominellen Begrenzung des genannten es nach Maßgabe des 4 der Darlehensbedingungen ab. Einwilligung in die Datenübermittlung zwischen BDK, Konzern Société Générale S. A. und Versicherungsgeber Antragsteller und Mitantragsteller willigen ein, dass der Darlehensgeber, der Konzern Sociéte Générale S.A und der Versicherungsgeber im Zusammenhang mit der Abwicklung des Darlehens- bzw. des Versicherungsvertrages stehende Daten einander übermitteln. Soweit hiernach eine Übermittlung der Daten erfolgen kann, befreien der Antragsteller und der Mitantragsteller den Darlehensgeber zugleich vom Bankgeheimnis. Der Darlehensgeber, der Konzern Sociéte Générale S.A. und der Versicherungsgeber verpflichten sich, das Datengeheimnis zu wahren. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA Antragsteller und Mitantragsteller willigen ein, dass die BDK der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Antragsteller, Mitantragsteller, Darlehensbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Darlehens übermitteln. Unabhängig davon wird die BDK der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.b. Forderungsbeträge nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreien Antragsteller und Mitantragsteller die BDK zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Antragsteller und Mitantragsteller können Auskunft bei der SCHUFA über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adressen der SCHUFA lauten: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach , Bochum SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, Hannover Antragsteller und Mitantragsteller willigen ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt werden. Antragsteller und Mitantragsteller willigen hiermit in die Übermittlung von Daten auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen ein und sind damit einverstanden, dass in dem oben genannten Umfang ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Antragsteller kann seine Vertragserklärung sowie der Mitantragsteller seine auf die gesamtschuldnerische Willenserklärung gerichtete Mitverpflichtung jeweils innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK), Postfach , Hamburg, Fax: , info@bdk-bank.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs des Antragstellers sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Antragsteller der BDK die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er der BDK insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht des Antragstellers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Antragsteller dem ausdrücklich zugestimmt hat. Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrung Restschuldversicherung Der Darlehensnehmer wurde ausführlich über das Produkt Restschuldversicherung beraten (s. Beratungsprotokoll). Der Antragsteller kann gemäß 8 Absätze (4,5) VVG (Versicherungsvertragsgesetz) seine auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklärung hinsichtlich der Restschuldversicherung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss schriftlich widerrufen bzw. davon zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. des Rücktritts an den in der Vereinbarung genannten Versicherungsgeber, aber auch an die Bank Deutsches Kraftfahrzeugsgewerbe AG (BDK), Postfach , Hamburg, Fax: , info@bdk-bank.de. Die Frist beginnt erst, wenn der Antragsteller über sein Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht belehrt wurde und die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. Haben Sie noch Fragen? Hotline (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, MoDo 8 18 Uhr, Fr 8 17 Uhr), Fax Seite 2 von 4

3 Darlehensbedingungen 1 Vertragsannahme Der Darlehensvertrag kommt durch schriftliche Annahme des Darlehensantrages (Bestätigungsschreiben) durch die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG, nachfolgend Darlehensgeber genannt, zustande. 2 Bearbeitungsgebühren Die Bearbeitungsgebühren sind mit der ersten Rückzahlungsrate fällig, werden mit dieser beglichen und bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages nicht erstattet. 3 Sicherungszweck Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf den Darlehensgeber erfolgt zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Darlehensgebers gegen den Antragsteller aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung, sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung. 4 Sicherheitenbestellung 1. Der Antragsteller tritt den pfändbaren Teil seiner Lohn- und Gehaltsforderungen sowie seiner Provisions- und Rentenansprüche, Ansprüche auf Zahlung von Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Abfindungen aus seinem jeweiligen Arbeits- und/oder Dienstverhältnis ab. Ferner tritt er seine Ansprüche auf laufende Geldleistungen gemäß 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB I) Allgemeiner Teil - soweit sie den für Arbeitseinkommen geltenden pfändbaren Betrag übersteigen gegen den jeweiligen Leistungsträger ab; dies sind insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. 2. Die in Abs.1 vereinbarte Abtretung ist der Höhe nach begrenzt auf den des Darlehens zuzüglich einer Pauschale von 20 % zur Deckung etwaiger Rechtsverfolgungskosten und Verzugszinsen. Der Antragsteller kann die Anpassung des abgetretenen Betrages entsprechend der fortschreitenden Tilgung verlangen. Soweit neben dieser Abtretung weitere Sicherheiten bestellt sind, ist der Darlehensgeber zu einer weitgehenden Teilfreigabe der Abtretung nach billigem Ermessen verpflichtet, sofern die verbleibenden Sicherheiten bei Anwendung ordnungsgemäßer Beleihungsgrundsätze dem Sicherungsbedürfnis des Darlehensgebers genügen. 3. Nach Tilgung der gesicherten Forderung gehen die abgetretenen Ansprüche auf den Antragsteller über. 5 Pflichten des Darlehensnehmers Der Antragsteller ist verpflichtet, a) dem Darlehensgeber unverzüglich eine Änderung seines Wohnsitzes oder seiner Geschäftsadresse mitzuteilen; b) dem Darlehensgeber seine wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage seiner Jahresabschlüsse, offen zu legen ( 18 Kreditwesengesetz). 6 Fristlose Kündigung 1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn a) der Antragsteller, der ein Unternehmer im Sinne von 14 BGB ist, mit mindestens zwei Rückzahlungsraten oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt mit anderen Beträgen, die eine Höhe von zwei Rückzahlungsraten erreichen, in Verzug ist; b) der Antragsteller, der ein Verbraucher im Sinne von 13 BGB ist, mit mindestens zwei Rückzahlungsraten ganz oder teilweise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Rückzahlungstermine erstreckt, mit Beträgen, die zwei Rückzahlungsraten entsprechen, mindestens aber mit 10 %, bei einer Laufzeit des Darlehensvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % des Nennbetrages des Darlehens im Verzug ist und der Darlehensgeber dem Antragsteller erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange; c) seit dem Zeitpunkt der Darlehenszusage eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers eintritt und deshalb der Anspruch des Darlehensgebers auf Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag gefährdet ist; d) über das Vermögen des Antragstellers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder gegen ihn ein Verfahren zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet wird; e) der Antragsteller seiner Pflicht nach 5 Ziff. b), dem Darlehensgeber seine wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse offen zu legen, trotz Abmahnung nicht unverzüglich nachkommt, f) gegen eine sonstige ihm obliegende, wesentliche Vertragspflicht, die nicht die Rückzahlungsraten beinhaltet, trotz Abmahnung in erheblichem Maße verstößt; 2. Mit Zugang der Kündigung wird das Restdarlehen sofort fällig. 3. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Verbraucher, so kann er das Darlehen nach Ablauf von 6 Monaten seit dem vollständigen Empfang/Auszahlung des Auszahlungsbetrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ganz oder teilweise kündigen. Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine Kündigung des Antragstellers nach diesem Absatz gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. 7 Gegenrechte, Abtretung 1. Der Antragsteller kann gegen Forderungen des Darlehensgebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte wegen nicht aus diesem Vertrag herrührender Ansprüche sind ausgeschlossen. 2. Der Antragsteller darf die ihm aus dem Darlehensvertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nur mit Zustimmung des Darlehensgebers übertragen. 3. Der Darlehensgeber ist berechtigt, die Forderungen aus dem Darlehensvertrag insbesondere zu Refinanzierungszwecken zu verkaufen oder abzutreten. 8 Verhältnis Darlehensvertrag/mitfinanzierte Versicherungen 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wirksamer Widerruf oder eine Unwirksamkeit aus sonstigen Gründen hinsichtlich eines mitfinanzierten Versicherungsvertrages den Fortbestand des Darlehensvertrages nicht berührt. 2. Übt der Antragsteller im Hinblick auf eine mitfinanzierte Versicherung sein Widerrufsrecht wirksam aus oder ist eine mitfinanzierte Versicherung aus sonstigen Gründen unwirksam, so reduziert sich der Darlehensbetrag um die Summe des mitfinanzierten Versicherungsbeitrages für die widerrufene bzw. unwirksame Versicherung. Die Bearbeitungsgebühren sowie der im Darlehensvertrag genannte Gesamtbetrag der reduzieren sich anteilig, der effektive Jahreszins bleibt dadurch unverändert. 3. Der Darlehensgeber wird dem Antragsteller in angemessener Frist einen neuen Tilgungsplan übersenden, der bei gleicher Laufzeit und unter Zugrundelegung des Nettodarlehensbetrages, der anteiligen Bearbeitungskosten und des effektiven Jahreszinses den neuen angibt und die insoweit verbleibende monatliche Darlehensratenhöhe mitteilt. 4. Sofern zum Zeitpunkt der Mitteilung gemäß Absatz 3 bereits höhere Darlehensraten eingezogen wurden, werden diese mit zukünftigen Raten anteilig verrechnet. 9 Datenschutz, Verwendung und Weitergabe von Daten durch die BDK-Konzernversicherer Der Darlehensgeber ist berechtigt, Daten auch personenbezogene über die Beantragung (z. B. Antragsteller, Gesamtschuldner, Bürge, Darlehensraten, Laufzeit des Vertrages, Beginn der Ratenzahlung) und Durchführung des Vertrages (z. B. vorzeitige Vertragsablösung, fristlose Kündigung, Klageerhebung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) mit Beginn der Geschäftsbeziehung zum Antragsteller und zu einem Gesamtschuldner oder Bürgen intern zu speichern ( 28 BDSG), für die Bearbeitung des Angebotes/Vertrages zu nutzen und zum Zwecke der Refinanzierung des Vertrages an ein Refinanzierungsinstitut zu übermitteln sowie im Falle von Zahlungsrückständen an ein Inkassounternehmen oder sonstige zum Inkasso beauftragte Dritte zu übermitteln. Antragsteller, Mitantragsteller und Bürge können bei dem Darlehensgeber jederzeit Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten sowie deren Verarbeitung und Nutzung erhalten. Der Darlehensgeber wird die gespeicherten Daten nach Tilgung des Darlehens löschen, wenn Antragsteller, Mitantragsteller und Bürge dies wünschen und sofern der Darlehensgeber nicht aus rechtlichen Gründen zur Aufbewahrung verpflichtet ist. 10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des Darlehensvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung treten. 11 Schlussbestimmungen Ist der Antragsteller Kaufmann, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Sitzes des Darlehensgebers. Änderungen des Darlehensvertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Dieser Darlehensvertrag und seine Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Vereinbarungen zur Restschuldversicherung (RSV) Antrag auf Restschuldversicherung bei der Genworth Financial Je nach dem ausgewählten Tarif bestätigen wir Versicherungsschutz im folgenden Umfang: (1) Todesfallversicherung mit fallender Versicherungssumme, höchstens EUR. (2) Arbeitsunfähigkeitsversicherung Versicherte Leistung: Die monatliche Versicherungsleistung entspricht dem, geteilt durch die Anzahl der Monate der gesamten Versicherungsdauer, höchstens EUR Versicherungsbeginn: Der Versicherungsbeginn liegt einen Monat vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate, sofern im Versicherungsantrag kein anderer Versicherungsbeginn festgelegt ist. Versicherungsdauer: Anzahl der monatlichen Darlehensraten (max. 120 Monate) Anfangsversicherungssumme: aus der Errechnung der Darlehenssumme Gesamteinmalbeitrag: mit zu finanzierender einmaliger Beitrag für die RSV Höchsteintrittsalter: Bei der Todesfallversicherung 74 Jahre, bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung 64 Jahre. Ausschlussklausel: siehe 3 der beigefügten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Restschuldversicherung Datenschutzklausel: Die von Ihnen im Rahmen des Antrags auf Versicherungsschutz erhobenen persönlichen Daten, die der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dienen, werden bei der BDK und bei der Financial Assurance Company Limited und der Financial Insurance Company Limited, die zur Genworth Financial Gruppe gehören, gespeichert. Für die Einhaltung der deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird Sorge getragen. Sie willigen ein, dass die oben genannten Gesellschaften allgemeine Antrags-, Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen oder im Rahmen einer von der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegten oder von ihr genehmigten Funktionsausgliederung durch besonders auf die Einhaltung der Schweigepflicht und des Datenschutzes verpflichtete Dritte führen lassen. Gesundheitsdaten werden nur an die Personen- und Rückversicherer weitergegeben. Schweigepflichtsentbindung: Ich ermächtige Genworth Financial für den Versicherungsfall Tod oder Arbeitsunfähigkeit zur Überprüfung der Leistungspflicht alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten sowie Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer, Pflegepersonen und Behörden über meine Gesundheitsverhältnisse in der Zeit 12 Monate vor dem Versicherungsbeginn und 24 Monate nach dem Versicherungsbeginn zu befragen, auch über meinen Tod hinaus. Ich ermächtige Genworth Financial auch, die Ärzte, die die Todesursache feststellen, sowie Behörden mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern über die Todesursache oder über die Ursache, Beginn und Art der Krankheiten, die zum Tode geführt haben, zu befragen. Dies gilt entsprechend für amtliche Stellen, die relevante Urkunden oder Bestätigungen ausgestellt haben. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus. Mir ist bekannt, dass Genworth Financial zur Klärung ihrer Leistungspflicht weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen kann. Schlusserklärung: Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Antrag und den für den ausgewählten Tarif maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei Antragstellung habe ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten und deren Inhalt mit meiner Unterschrift anerkannt. Ein Versicherungsschein wird nicht erstellt. Mir ist klar, dass der Abschluss der RSV freiwillig ist. Aufgrund der Erklärungen der versicherten Person bestätigen wir die Übernahme des Versicherungsschutzes. Genworth Financial Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Restschuldversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wollen wir Sie über die Regelungen informieren, die für das Verhältnis über den Gruppenversicherungsvertrag ( Versicherungsvertrag ) zwischen der BDK und uns, Genworth Financial, (Versicherer, wir) gelten. Die BDK ist Versicherungsnehmer des mit Genworth Financial abgeschlossenen Versicherungsvertrages, der auch für Sie als versicherte Person verbindlich ist. Sie als versicherte Person bitten wir insbesondere, die im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten zu beachten. Allgemeiner Teil 1 Wozu dient die Versicherung? Die Restkreditversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung mit fallender Versicherungssumme und einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Die Todesfallversicherung dient der Absicherung der Verpflichtung der versicherten Person, die zum Zeitpunkt des Todes bestehende Restsumme aller n an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung der Verpflichtungen der versicherten Person zur Zahlung der monatlichen Darlehensraten für den Fall der Arbeitsunfähigkeit. 2 Wer kann diese Versicherung abschließen? Versicherungsschutz kann nur für Personen mit einem Eintrittsalter von 18 bis 74 Jahren gewährt werden. Das maßgebende Alter berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. 3 Welche Leistungseinschränkungen gelten für die Versicherung? Bei Antragstellung wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Stattdessen gilt die so genannte Ausschlussklausel als vereinbart: In der Todesfall- und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen (z. B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infekten/AIDS, psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen) oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. 4 Wer erhält die Versicherungsleistung? (1) Die Versicherungsleistung wird an den Versicherungsnehmer zur Gutschrift auf das Darlehenskonto des Versicherten überwiesen. (2) Wird die Todesfallleistung zur Tilgung der Zahlungsverpflichtung des Versicherten nicht vollständig benötigt, so steht der nicht benötigte Betrag den Erben des verstorbenen Antragstellers zu. Bei Überweisungen an einen Empfangsberechtigten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tragen die Begünstigten die damit verbundene Gefahr und die damit verbundenen Kosten. Seite 3 von 4

4 5 Beschwerdeverfahren Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an Genworth Financial, Martin- Behaim-Straße 810, Neu-Isenburg. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v.. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: Telefon: (01804) , Fax: (01804) , Post: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 13 08, Bonn. 6 Wer ist der Versicherer? Das Todesfallrisiko sowie das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten ist durch die Financial Assurance Company Limited, Building 11, Chiswick Park, Chiswick High Road, W4 5XR London, Großbritannien versichert. Das Risiko Arbeitsunfähigkeit mit einer Laufzeit von 60 Monaten oder weniger ist durch die Financial Insurance Company Limited, Building 11, Chiswick Park, Chiswick High Road, W4 5XR London, Großbritannien versichert. Die Versicherungsgesellschaften handeln durch ihre beiden deutschen Niederlassungen, die Financial Assurance Company Limited. Lebensversicherung, und die Financial Insurance Company Limited und treten unter dem Handelsnamen Genworth Financial auf. 7 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Darlehensvertrags, frühestens drei Monate vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate. (2) Der Versicherungsschutz endet mit planmäßiger Fälligkeit der letzten Darlehensrate; für den Todesfall endet der Versicherungsschutz mit dem 75. Lebensjahr, für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem 65. Lebensjahr. (3) Bei einer Änderung, Kündigung oder Nichteinhaltung des Darlehensvertrages wird der Versicherungsvertrag unverändert fortgeführt, solange er nicht angepasst oder gekündigt wird. 8 Wann können Sie die Versicherung kündigen? (1) Sie können die Versicherung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss eines jeden Versicherungsmonats schriftlich kündigen. Die Kündigung ist nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers wirksam. Der Versicherungsnehmer ist nur nach vorzeitiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag zur Zustimmung verpflichtet. (2) Nach Kündigung erhalten Sie, soweit vorhanden, den unverbrauchten Beitrag. Er wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Wenn die Rückzahlung weniger als 10 EUR beträgt erfolgt keine Auszahlung. (3) Die Rückzahlung des Einmalbeitrags können Sie nicht verlangen. 9 Wann ist der Einmalbeitrag zu zahlen? Der Einmalbeitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. 10 Was geschieht, wenn der Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird? Wenn der Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, so können wir solange die Zahlung nicht bewirkt ist vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einmalbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt können wir eine besondere Gebühr für die Bearbeitung Ihres Vertrages verlangen. 11 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. 12 Wie wird der Versicherungsfall gemeldet und welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten? (1) Der Eintritt des Versicherungsfalls ist uns unverzüglich, möglichst mit den entsprechenden Leistungsformularen schriftlich anzuzeigen. (2) Zur Klärung ihrer Leistungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. (3) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. Ferner können wir, dann allerdings auf unsere Kosten, Ihre Untersuchung durch einen von uns bestimmten, zugelassenen und praktizierenden Arzt verlangen. Außer den oben genannten Unterlagen sind uns einzureichen: Bei Todesfall: eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde; ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat (dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Tod innerhalb von drei Jahren seit Versicherungsbeginn eingetreten ist). Bei Arbeitsunfähigkeit: Die vollständig ausgefüllte Leistungsanzeige, die den durch einen zugelassenen und praktizierenden Arzt erstellten Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren Ursache beinhaltet; Bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit ist uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit jeden Monat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden. Eine Leistungspflicht unsererseits besteht nur, sofern Sie (bzw. Ihre Erben) uns nachweisen, dass die Voraussetzungen nach diesen Bedingungen gegeben sind. (4) Ansprüche aufgrund von Arbeitsunfähigkeit sind binnen 90 Tagen nach Eintritt für jeden Monat, für den Sie Versicherungsleistung beantragen, erneut geltend zu machen. Bei verspätetem Zugang beginnt unsere Leistungspflicht erst mit dem laufenden Monat, in dem die Anzeige des Versicherungsfalls erfolgt ist. Dies gilt nicht, sofern Sie uns nachweisen, dass die Verspätung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Für die Geltendmachung verwenden Sie bitte die hierfür bestimmten Leistungsfallformulare, die Sie von uns beziehen können. Entsprechende Folgeanträge werden von uns mit der Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügung gestellt. 13 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir soweit nichts anderes vereinbart ist die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei der Durchführung von Vertragsänderungen. 14 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Der Versicherungsvertrag ist nicht an den Überschüssen der Gesellschaft beteiligt. 15 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 16 Wo ist der Gerichtsstand? (1) Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Es kann auch das Gericht des Ortes angerufen werden, an dem der Versicherungsvertrag beantragt wurde. (2) Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend machen. Weitere gesetzliche Gerichtsstände können sich an dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Geschäfts- oder Gewerbebetriebs örtlich zuständigen Gericht ergeben. 17 Welche der vorstehenden Bestimmungen können geändert werden? (1) Wir sind berechtigt, die jeweils betroffenen Bedingungen des Versicherungsvertrages zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn: sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften unmittelbar auf sie auswirken, sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt, oder sie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder das Bundeskartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit geltendem Recht nicht vereinbar erklärt werden verstoßen. (2) Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingungen über Gegenstand und Umfang der Versicherung, Ausschlüsse, Ihren Obliegenheiten nach Vertragsschluss, Beitragsanpassung, Vertragsdauer und Kündigung. (3) Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die genannten Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht in bedeutendem Maße gestört ist. In diesen Fällen der Unwirksamkeit und der Beanstandung einzelner Bedingungen ist die Anpassung darüber hinaus nur dann zulässig, wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an die Stelle der unwirksamen oder beanstandeten Bedingungen treten. (4) Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Gesamtbetrachtung der Anpassung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot). Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer ergänzenden Vertragsauslegung unter Wahrung der beiderseitigen Interessen erfolgen. (5) Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung muss von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und bestätigt werden. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. (6) Die angepassten Bedingungen werden Ihnen schriftlich bekannt gegeben und erläutert. Sie können den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Allgemeine Bedingungen für die Todesfallversicherung 1 Was ist versichert? Bei Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem im Darlehensantrag angegebenen Gesamtbetrag. (1) Bei der fallenden Versicherungssumme vermindert sich die Versicherungssumme jeden Monat um den Betrag der sich ergibt, wenn die Anfangsversicherungssumme durch die Anzahl der Monate der vereinbarten Darlehenslaufzeit geteilt wird. Am Ende der Darlehenslaufzeit ist die Versicherungssumme somit gleich Null. (2) Bei Erleben des Vertragsablaufs wird keine Versicherungsleistung fällig. 2 Worauf erstreckt sich der Versicherungsschutz? (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. (2) Wir gewähren Versicherungsschutz auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. (3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten unverbrauchten Beitrages (gemäß 10 Abs. 2, Allgemeiner Teil). Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versicherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war. (4) Eine Versicherungsleistung ist den Fällen des 3 Allgemeiner Teil ausgeschlossen. 3 Was gilt bei Selbsttötung des Versicherten? (1) Bei Selbsttötung vor Ablauf von drei Jahren seit Zahlung des Einmalbeitrags oder seit Wiederherstellung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir den unverbrauchten Beitrag gemäß 10 Abs. 2, Allgemeiner Teil. (2) Bei Selbsttötung nach Ablauf der Dreijahresfrist bleiben wir zur Leistung verpflichtet. Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung 1 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Gesundheitsstörungen, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. 2 Was ist versichert? (1) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung arbeitsunfähig, so zahlen wir die versicherte monatliche Arbeitsunfähigkeitsleistung. (2) Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung entsteht nach Ablauf von 42 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, erstmals zu Beginn des darauf folgenden Versicherungsmonats. Wird uns die Arbeitsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Versicherungsmonats der Mitteilung. (3) Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung erlischt, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet, die versicherte Person stirbt oder die vereinbarte Leistungsdauer abläuft. Hält sich die versicherte Person länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb Europas auf, besteht kein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung, solange dieser Aufenthalt fortdauert. (4) Die monatliche Versicherungsleistung entspricht der Anfangsversicherungssumme der gleichzeitig abgeschlossenen Restschuldversicherung, geteilt durch die Anzahl der Monate der gesamten Versicherungsdauer, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von EUR. 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1) Eine Versicherungsleistung ist in den Fällen des 3 Allgemeiner Teil ausgeschlossen. (2) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Arbeitsunfähigkeit gekommen ist. (3) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit verursacht ist durch: a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; b) vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person; c) absichtliche Herbeiführung von Krankheiten oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten; d) die Einnahme von Alkohol oder Drogen, sofern diese nicht aufgrund der Anordnung und unter Aufsicht eines zugelassenen und praktizierenden Arztes eingenommen werden; e) eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung; f) Geburt, Schwangerschaft, Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch und sämtliche Gesundheitsstörungen, die aus den vorgenannten Umständen resultieren; g) chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind, sondern von dem Versicherten aus psychologischen, persönlichen oder kosmetischen Gründen vorgenommen werden; h) Strahlung, Kontamination oder radioaktive Einwirkungen, egal aus welcher Quelle. 4 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit? Solange eine Mitwirkungspflicht nach 15 Allgemeiner Teil von der versicherten Person vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht bleiben die Ansprüche aus der Versicherung jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Versicherungsmonats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet. 5 Wie ist das Verhältnis zur Todesfallversicherung? Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bildet mit der Todesfallversicherung eine Einheit; sie kann nicht separat fortgesetzt werden. Genworth Financial Ist gemeinsamer Marketingname der Financial Insurance Company Limited, Niederlassung Deutschland, AG Offenbach, HRB Financial Assurance Company Limited, Lebensversicherung, Niederlassung Deutschland, AG Offenbach, HRB und Financial Insurance Group Services Limited, AG Offenbach, HRB Hauptbevollmächtigter aller Gesellschaften: Ralf Meurer Hausanschrift: Martin-Behaim-Str. 8-10, Neu-Isenburg Telefon: / Telefax: / Seite 4 von 4

5 Darlehensantrag an die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK) Für eine zügige Bearbeitung füllen Sie bitte den Darlehensantrag vollständig und leserlich aus. So einfach geht das 1. Faxen Sie den vollständig ausgefüllten Darlehensantrag an die Faxnummer Wir teilen Ihnen anschließend telefonisch die vorläufige Bonitätsentscheidung mit. 3 Bei positiver Entscheidung identifizieren Sie sich per PostIdent und schicken uns den Originalantrag inkl. Ihrer letzten beiden Gehaltsnachweise zu. 4. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Hotline (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). DARLEHENSBETRAG NEU Geben Sie Gas... jetzt auch mit Garantie. Gleich einrechnen! Laufzeit Auszahlungs- Angaben betrag zum Darlehen Mit Risikoabsicherung* Ich möchte auf der sicheren Seite sein Ohne Risikoabsicherung Ich verzichte ausdrücklich auf eine Risikoabsicherung 2.500, 3.000, 4.000, 5.000, 2.500, 3.000, 4.000, 5.000, Original für die BDK 24 Monate 36 Monate 47 Monate PERSÖNLICHE DATEN ANTRAGSTELLER PERSÖNLICHE DATEN MITANTRAGSTELLER Anrede: Herr Frau Firma Anrede: Herr Frau Firma Firma: Vorname: Name: Geburts- name: Name: Geburtsname: Telefon tagsüber: Mobil: Firma: Vorname: Telefon tagsüber: Wohnart: Wohnung (Miete) Wohnung (Eigentum) Wohnart: Wohnung (Miete) Wohnung (Eigentum) Haus (Miete) Haus (Eigentum) Bei Eltern Haus (Miete) Haus (Eigentum) Bei Eltern Wohnhaft seit: Voranschrift: 115,72 211, ,28 66,20 80,97 320, ,92 94,90 64,65 423, ,55 115,40 Mobil: Wohnhaft seit: Voranschrift: Familienstand: ledig verheiratet getrennt Familienstand: ledig verheiratet getrennt geschieden verwitwet geschieden verwitwet Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder: Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder: Staatsange- Staatsangehörigkeit: deutsch andere: hörigkeit: deutsch andere: Aufenthaltserlaubnis bis 138,87 253, ,88 79,40 97,17 384, ,12 114,00 77,58 507, ,26 138,40 185,15 337, ,60 105,80 129,55 511, ,80 151,90 103,44 677, ,68 184,50 231,45 422, ,80 132,30 161,94 640, ,84 189,80 129,30 846, ,10 230,60 112,74 205, ,76 78,01 308, ,36 61,80 404, ,60 135,29 246, ,96 93,61 369, ,96 74,16 485, ,52 Aufenthaltserlaubnis bis Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsdatum: Geburtsort: 180,38 329, ,12 124,81 493, ,16 98,88 647, ,36 225,48 411, ,52 156,02 616, ,72 123,60 809, ,20 * Restschuldversicherung (RSV): Todesfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung gemäß umseitigen Bedingungen ** Mitfinanzierter Restschuldversicherungs-Einmalbeitrag Wählen Sie Ihren Auszahlungsbetrag sowie Ihre Laufzeit und kreuzen Sie in der Tabelle Ihre an. Für alle Anträge, die für eine Umrüstung bei der BDK eingehen, gilt ein effektiver Jahreszins von 7,99 %. FAHRZEUGANGABEN Hersteller: Typ: KW: Erstzulassung: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Nedderfeld 95, Hamburg Postfach , Hamburg Deutsche Bank AG, Hamburg Konto Bankleitzahl HRB Amtsgericht Hamburg Finanzamt Wuppertal Steuer-Nr. 132/5923/0078 USt-IdNr. DE Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Karsten Vorstand: Dr. Hermann Frohnhaus, Matthias Sprank Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist die Vergabe von Darlehen und damit zusammenhängenden Geschäften und Dienstleistungen. Haben Sie noch Fragen? Hotline (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, MoDo 8 18 Uhr, Fr 8 17 Uhr), Fax Seite 1 von 4

6 KONTOVERBINDUNG Ich ermächtige die BDK widerruflich die fälligen Raten im Lastschriftverfahren von dem folgenden Konto abzubuchen. Fälligkeit Ihrer Raten: Jeweils am 1. des Monats oder am 15. des Monats (Bitte ankreuzen) Kontoinhaber: Name der Bank: Kontonr.: BLZ: ARBEIT UND FINANZEN ANTRAGSTELLER Berufsbezeichnung: Berufsgruppe: Angestellter Arbeiter Beamter Rentner Sonstiges ARBEIT UND FINANZEN MITANTRAGSTELLER Berufsbezeichnung: Berufsgruppe: Angestellter Arbeiter Beamter Rentner Sonstiges Fachkraft m. Berufsausbildung Berufs-/Zeitsoldat Kaufmann Fachkraft m. Berufsausbildung Berufs-/Zeitsoldat Kaufmann Fachkraft o. Berufsausbildung Zivildienst/Wehrpflicht Freiberufler Fachkraft o. Berufsausbildung Zivildienst/Wehrpflicht Freiberufler Schüler/Student/Azubi Künstler/Schausteller Reinigungskraft Schüler/Student/Azubi Künstler/Schausteller Reinigungskraft Hausfrau/-mann/Elternzeit Zeitarbeitskraft Hausfrau/-mann/Elternzeit Zeitarbeitskraft Beschäftigungsart: befristet Kurzarbeit Probezeit Saisonarbeit unbefristet Name des Arbeitgebers: Beschäftigt seit: Beschäftigungsart: befristet Kurzarbeit Probezeit Saisonarbeit unbefristet Name des Arbeitgebers: Beschäftigt seit: EINNAHMEN: AUSGABEN: EINNAHMEN: AUSGABEN: Nettoeinkommen: Warmmiete: Nettoeinkommen: Warmmiete: Renten: Unterhaltsverpfl.: Renten: Unterhaltsverpfl.: Nebeneinkünfte: Hypotheken: Nebeneinkünfte: Hypotheken: Unterhaltseinkommen: Sonstige Verpflichtungen: Unterhaltseinkommen: Sonstige Verpflichtungen: Original für die BDK Beantragung des Darlehens, Auszahlungsauftrag und Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen Der Antragsteller beantragt bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) das ausgewählte Darlehen. Der Mitantragsteller tritt den Verpflichtungen des Antragstellers bei Zustandekommen eines Darlehensvertrages als Gesamtschuldner bei. Antragsteller und Mitantragsteller bestätigen, die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen erhalten zu haben und erkennen diese als verbindlich an. Sie sind Bestandteil des Darlehensvertrages. Dies gilt auch für eine etwaig beantragte Restschuldversicherung (Auswahl mit Risikoabsicherung), deren Inhalt durch Unterschrift Bestandteil des Darlehensvertrages wird. Die Haftung des Mitantragstellers ist eine wesentliche Voraussetzung für die Annahme des Darlehensantrages durch die BDK. Der BDK steht das Recht zu, von dem vor dem Ablauf der Widerrufsfrist abgeschlossenen Darlehensvertrag mit dem Antragsteller zurückzutreten, falls nur der Mitantragsteller seine Erklärung widerruft. Der Antragsteller weist die BDK unwiderruflich an, den Auszahlungsbetrag auf das angegebene Konto auszuzahlen und einen etwaigen mitzufinanzierenden einmaligen Restschuldversicherungsbeitrag an den in der Vereinbarung zur Restschuldversicherung aufgeführten Versicherungsgeber zu vergüten. Der Antragsteller tritt hiermit den pfändbaren Teil seiner Ansprüche auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen bis zu einer nominellen Begrenzung des genannten es nach Maßgabe des 4 der Darlehensbedingungen ab. Einwilligung in die Datenübermittlung zwischen BDK, Konzern Société Générale S. A. und Versicherungsgeber Antragsteller und Mitantragsteller willigen ein, dass der Darlehensgeber, der Konzern Sociéte Générale S.A und der Versicherungsgeber im Zusammenhang mit der Abwicklung des Darlehens- bzw. des Versicherungsvertrages stehende Daten einander übermitteln. Soweit hiernach eine Übermittlung der Daten erfolgen kann, befreien der Antragsteller und der Mitantragsteller den Darlehensgeber zugleich vom Bankgeheimnis. Der Darlehensgeber, der Konzern Sociéte Générale S.A. und der Versicherungsgeber verpflichten sich, das Datengeheimnis zu wahren. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA Antragsteller und Mitantragsteller willigen ein, dass die BDK der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Antragsteller, Mitantragsteller, Darlehensbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Darlehens übermitteln. Unabhängig davon wird die BDK der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.b. Forderungsbeträge nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreien Antragsteller und Mitantragsteller die BDK zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Antragsteller und Mitantragsteller können Auskunft bei der SCHUFA über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adressen der SCHUFA lauten: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach , Bochum SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, Hannover Antragsteller und Mitantragsteller willigen ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt werden. Antragsteller und Mitantragsteller willigen hiermit in die Übermittlung von Daten auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen ein und sind damit einverstanden, dass in dem oben genannten Umfang ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Antragsteller kann seine Vertragserklärung sowie der Mitantragsteller seine auf die gesamtschuldnerische Willenserklärung gerichtete Mitverpflichtung jeweils innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK), Postfach , Hamburg, Fax: , info@bdk-bank.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs des Antragstellers sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Antragsteller der BDK die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er der BDK insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht des Antragstellers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Antragsteller dem ausdrücklich zugestimmt hat. Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrung Restschuldversicherung Der Darlehensnehmer wurde ausführlich über das Produkt Restschuldversicherung beraten (s. Beratungsprotokoll). Der Antragsteller kann gemäß 8 Absätze (4,5) VVG (Versicherungsvertragsgesetz) seine auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklärung hinsichtlich der Restschuldversicherung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss schriftlich widerrufen bzw. davon zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. des Rücktritts an den in der Vereinbarung genannten Versicherungsgeber, aber auch an die Bank Deutsches Kraftfahrzeugsgewerbe AG (BDK), Postfach , Hamburg, Fax: , info@bdk-bank.de. Die Frist beginnt erst, wenn der Antragsteller über sein Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht belehrt wurde und die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. Haben Sie noch Fragen? Hotline (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, MoDo 8 18 Uhr, Fr 8 17 Uhr), Fax Seite 2 von 4

7 Darlehensbedingungen 1 Vertragsannahme Der Darlehensvertrag kommt durch schriftliche Annahme des Darlehensantrages (Bestätigungsschreiben) durch die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG, nachfolgend Darlehensgeber genannt, zustande. 2 Bearbeitungsgebühren Die Bearbeitungsgebühren sind mit der ersten Rückzahlungsrate fällig, werden mit dieser beglichen und bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages nicht erstattet. 3 Sicherungszweck Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf den Darlehensgeber erfolgt zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Darlehensgebers gegen den Antragsteller aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung, sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung. 4 Sicherheitenbestellung 1. Der Antragsteller tritt den pfändbaren Teil seiner Lohn- und Gehaltsforderungen sowie seiner Provisions- und Rentenansprüche, Ansprüche auf Zahlung von Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Abfindungen aus seinem jeweiligen Arbeits- und/oder Dienstverhältnis ab. Ferner tritt er seine Ansprüche auf laufende Geldleistungen gemäß 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB I) Allgemeiner Teil - soweit sie den für Arbeitseinkommen geltenden pfändbaren Betrag übersteigen gegen den jeweiligen Leistungsträger ab; dies sind insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. 2. Die in Abs.1 vereinbarte Abtretung ist der Höhe nach begrenzt auf den des Darlehens zuzüglich einer Pauschale von 20 % zur Deckung etwaiger Rechtsverfolgungskosten und Verzugszinsen. Der Antragsteller kann die Anpassung des abgetretenen Betrages entsprechend der fortschreitenden Tilgung verlangen. Soweit neben dieser Abtretung weitere Sicherheiten bestellt sind, ist der Darlehensgeber zu einer weitgehenden Teilfreigabe der Abtretung nach billigem Ermessen verpflichtet, sofern die verbleibenden Sicherheiten bei Anwendung ordnungsgemäßer Beleihungsgrundsätze dem Sicherungsbedürfnis des Darlehensgebers genügen. 3. Nach Tilgung der gesicherten Forderung gehen die abgetretenen Ansprüche auf den Antragsteller über. 5 Pflichten des Darlehensnehmers Der Antragsteller ist verpflichtet, a) dem Darlehensgeber unverzüglich eine Änderung seines Wohnsitzes oder seiner Geschäftsadresse mitzuteilen; b) dem Darlehensgeber seine wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage seiner Jahresabschlüsse, offen zu legen ( 18 Kreditwesengesetz). 6 Fristlose Kündigung 1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn a) der Antragsteller, der ein Unternehmer im Sinne von 14 BGB ist, mit mindestens zwei Rückzahlungsraten oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt mit anderen Beträgen, die eine Höhe von zwei Rückzahlungsraten erreichen, in Verzug ist; b) der Antragsteller, der ein Verbraucher im Sinne von 13 BGB ist, mit mindestens zwei Rückzahlungsraten ganz oder teilweise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Rückzahlungstermine erstreckt, mit Beträgen, die zwei Rückzahlungsraten entsprechen, mindestens aber mit 10 %, bei einer Laufzeit des Darlehensvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % des Nennbetrages des Darlehens im Verzug ist und der Darlehensgeber dem Antragsteller erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange; c) seit dem Zeitpunkt der Darlehenszusage eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers eintritt und deshalb der Anspruch des Darlehensgebers auf Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag gefährdet ist; d) über das Vermögen des Antragstellers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder gegen ihn ein Verfahren zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet wird; e) der Antragsteller seiner Pflicht nach 5 Ziff. b), dem Darlehensgeber seine wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse offen zu legen, trotz Abmahnung nicht unverzüglich nachkommt, f) gegen eine sonstige ihm obliegende, wesentliche Vertragspflicht, die nicht die Rückzahlungsraten beinhaltet, trotz Abmahnung in erheblichem Maße verstößt; 2. Mit Zugang der Kündigung wird das Restdarlehen sofort fällig. 3. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Verbraucher, so kann er das Darlehen nach Ablauf von 6 Monaten seit dem vollständigen Empfang/Auszahlung des Auszahlungsbetrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ganz oder teilweise kündigen. Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine Kündigung des Antragstellers nach diesem Absatz gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. 7 Gegenrechte, Abtretung 1. Der Antragsteller kann gegen Forderungen des Darlehensgebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte wegen nicht aus diesem Vertrag herrührender Ansprüche sind ausgeschlossen. 2. Der Antragsteller darf die ihm aus dem Darlehensvertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nur mit Zustimmung des Darlehensgebers übertragen. 3. Der Darlehensgeber ist berechtigt, die Forderungen aus dem Darlehensvertrag insbesondere zu Refinanzierungszwecken zu verkaufen oder abzutreten. 8 Verhältnis Darlehensvertrag/mitfinanzierte Versicherungen 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wirksamer Widerruf oder eine Unwirksamkeit aus sonstigen Gründen hinsichtlich eines mitfinanzierten Versicherungsvertrages den Fortbestand des Darlehensvertrages nicht berührt. 2. Übt der Antragsteller im Hinblick auf eine mitfinanzierte Versicherung sein Widerrufsrecht wirksam aus oder ist eine mitfinanzierte Versicherung aus sonstigen Gründen unwirksam, so reduziert sich der Darlehensbetrag um die Summe des mitfinanzierten Versicherungsbeitrages für die widerrufene bzw. unwirksame Versicherung. Die Bearbeitungsgebühren sowie der im Darlehensvertrag genannte Gesamtbetrag der reduzieren sich anteilig, der effektive Jahreszins bleibt dadurch unverändert. 3. Der Darlehensgeber wird dem Antragsteller in angemessener Frist einen neuen Tilgungsplan übersenden, der bei gleicher Laufzeit und unter Zugrundelegung des Nettodarlehensbetrages, der anteiligen Bearbeitungskosten und des effektiven Jahreszinses den neuen angibt und die insoweit verbleibende monatliche Darlehensratenhöhe mitteilt. 4. Sofern zum Zeitpunkt der Mitteilung gemäß Absatz 3 bereits höhere Darlehensraten eingezogen wurden, werden diese mit zukünftigen Raten anteilig verrechnet. 9 Datenschutz, Verwendung und Weitergabe von Daten durch die BDK-Konzernversicherer Der Darlehensgeber ist berechtigt, Daten auch personenbezogene über die Beantragung (z. B. Antragsteller, Gesamtschuldner, Bürge, Darlehensraten, Laufzeit des Vertrages, Beginn der Ratenzahlung) und Durchführung des Vertrages (z. B. vorzeitige Vertragsablösung, fristlose Kündigung, Klageerhebung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) mit Beginn der Geschäftsbeziehung zum Antragsteller und zu einem Gesamtschuldner oder Bürgen intern zu speichern ( 28 BDSG), für die Bearbeitung des Angebotes/Vertrages zu nutzen und zum Zwecke der Refinanzierung des Vertrages an ein Refinanzierungsinstitut zu übermitteln sowie im Falle von Zahlungsrückständen an ein Inkassounternehmen oder sonstige zum Inkasso beauftragte Dritte zu übermitteln. Antragsteller, Mitantragsteller und Bürge können bei dem Darlehensgeber jederzeit Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten sowie deren Verarbeitung und Nutzung erhalten. Der Darlehensgeber wird die gespeicherten Daten nach Tilgung des Darlehens löschen, wenn Antragsteller, Mitantragsteller und Bürge dies wünschen und sofern der Darlehensgeber nicht aus rechtlichen Gründen zur Aufbewahrung verpflichtet ist. 10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des Darlehensvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung treten. 11 Schlussbestimmungen Ist der Antragsteller Kaufmann, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Sitzes des Darlehensgebers. Änderungen des Darlehensvertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Dieser Darlehensvertrag und seine Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Vereinbarungen zur Restschuldversicherung (RSV) Antrag auf Restschuldversicherung bei der Genworth Financial Je nach dem ausgewählten Tarif bestätigen wir Versicherungsschutz im folgenden Umfang: (1) Todesfallversicherung mit fallender Versicherungssumme, höchstens EUR. (2) Arbeitsunfähigkeitsversicherung Versicherte Leistung: Die monatliche Versicherungsleistung entspricht dem, geteilt durch die Anzahl der Monate der gesamten Versicherungsdauer, höchstens EUR Versicherungsbeginn: Der Versicherungsbeginn liegt einen Monat vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate, sofern im Versicherungsantrag kein anderer Versicherungsbeginn festgelegt ist. Versicherungsdauer: Anzahl der monatlichen Darlehensraten (max. 120 Monate) Anfangsversicherungssumme: aus der Errechnung der Darlehenssumme Gesamteinmalbeitrag: mit zu finanzierender einmaliger Beitrag für die RSV Höchsteintrittsalter: Bei der Todesfallversicherung 74 Jahre, bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung 64 Jahre. Ausschlussklausel: siehe 3 der beigefügten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Restschuldversicherung Datenschutzklausel: Die von Ihnen im Rahmen des Antrags auf Versicherungsschutz erhobenen persönlichen Daten, die der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dienen, werden bei der BDK und bei der Financial Assurance Company Limited und der Financial Insurance Company Limited, die zur Genworth Financial Gruppe gehören, gespeichert. Für die Einhaltung der deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird Sorge getragen. Sie willigen ein, dass die oben genannten Gesellschaften allgemeine Antrags-, Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen oder im Rahmen einer von der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegten oder von ihr genehmigten Funktionsausgliederung durch besonders auf die Einhaltung der Schweigepflicht und des Datenschutzes verpflichtete Dritte führen lassen. Gesundheitsdaten werden nur an die Personen- und Rückversicherer weitergegeben. Schweigepflichtsentbindung: Ich ermächtige Genworth Financial für den Versicherungsfall Tod oder Arbeitsunfähigkeit zur Überprüfung der Leistungspflicht alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten sowie Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer, Pflegepersonen und Behörden über meine Gesundheitsverhältnisse in der Zeit 12 Monate vor dem Versicherungsbeginn und 24 Monate nach dem Versicherungsbeginn zu befragen, auch über meinen Tod hinaus. Ich ermächtige Genworth Financial auch, die Ärzte, die die Todesursache feststellen, sowie Behörden mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern über die Todesursache oder über die Ursache, Beginn und Art der Krankheiten, die zum Tode geführt haben, zu befragen. Dies gilt entsprechend für amtliche Stellen, die relevante Urkunden oder Bestätigungen ausgestellt haben. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus. Mir ist bekannt, dass Genworth Financial zur Klärung ihrer Leistungspflicht weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen kann. Schlusserklärung: Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Antrag und den für den ausgewählten Tarif maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei Antragstellung habe ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten und deren Inhalt mit meiner Unterschrift anerkannt. Ein Versicherungsschein wird nicht erstellt. Mir ist klar, dass der Abschluss der RSV freiwillig ist. Aufgrund der Erklärungen der versicherten Person bestätigen wir die Übernahme des Versicherungsschutzes. Genworth Financial Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Restschuldversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wollen wir Sie über die Regelungen informieren, die für das Verhältnis über den Gruppenversicherungsvertrag ( Versicherungsvertrag ) zwischen der BDK und uns, Genworth Financial, (Versicherer, wir) gelten. Die BDK ist Versicherungsnehmer des mit Genworth Financial abgeschlossenen Versicherungsvertrages, der auch für Sie als versicherte Person verbindlich ist. Sie als versicherte Person bitten wir insbesondere, die im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten zu beachten. Allgemeiner Teil 1 Wozu dient die Versicherung? Die Restkreditversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung mit fallender Versicherungssumme und einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Die Todesfallversicherung dient der Absicherung der Verpflichtung der versicherten Person, die zum Zeitpunkt des Todes bestehende Restsumme aller n an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung der Verpflichtungen der versicherten Person zur Zahlung der monatlichen Darlehensraten für den Fall der Arbeitsunfähigkeit. 2 Wer kann diese Versicherung abschließen? Versicherungsschutz kann nur für Personen mit einem Eintrittsalter von 18 bis 74 Jahren gewährt werden. Das maßgebende Alter berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. 3 Welche Leistungseinschränkungen gelten für die Versicherung? Bei Antragstellung wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Stattdessen gilt die so genannte Ausschlussklausel als vereinbart: In der Todesfall- und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen (z. B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infekten/AIDS, psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen) oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. 4 Wer erhält die Versicherungsleistung? (1) Die Versicherungsleistung wird an den Versicherungsnehmer zur Gutschrift auf das Darlehenskonto des Versicherten überwiesen. (2) Wird die Todesfallleistung zur Tilgung der Zahlungsverpflichtung des Versicherten nicht vollständig benötigt, so steht der nicht benötigte Betrag den Erben des verstorbenen Antragstellers zu. Bei Überweisungen an einen Empfangsberechtigten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tragen die Begünstigten die damit verbundene Gefahr und die damit verbundenen Kosten. Seite 3 von 4

8 5 Beschwerdeverfahren Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an Genworth Financial, Martin- Behaim-Straße 810, Neu-Isenburg. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v.. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: Telefon: (01804) , Fax: (01804) , Post: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 13 08, Bonn. 6 Wer ist der Versicherer? Das Todesfallrisiko sowie das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten ist durch die Financial Assurance Company Limited, Building 11, Chiswick Park, Chiswick High Road, W4 5XR London, Großbritannien versichert. Das Risiko Arbeitsunfähigkeit mit einer Laufzeit von 60 Monaten oder weniger ist durch die Financial Insurance Company Limited, Building 11, Chiswick Park, Chiswick High Road, W4 5XR London, Großbritannien versichert. Die Versicherungsgesellschaften handeln durch ihre beiden deutschen Niederlassungen, die Financial Assurance Company Limited. Lebensversicherung, und die Financial Insurance Company Limited und treten unter dem Handelsnamen Genworth Financial auf. 7 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Darlehensvertrags, frühestens drei Monate vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate. (2) Der Versicherungsschutz endet mit planmäßiger Fälligkeit der letzten Darlehensrate; für den Todesfall endet der Versicherungsschutz mit dem 75. Lebensjahr, für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem 65. Lebensjahr. (3) Bei einer Änderung, Kündigung oder Nichteinhaltung des Darlehensvertrages wird der Versicherungsvertrag unverändert fortgeführt, solange er nicht angepasst oder gekündigt wird. 8 Wann können Sie die Versicherung kündigen? (1) Sie können die Versicherung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss eines jeden Versicherungsmonats schriftlich kündigen. Die Kündigung ist nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers wirksam. Der Versicherungsnehmer ist nur nach vorzeitiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag zur Zustimmung verpflichtet. (2) Nach Kündigung erhalten Sie, soweit vorhanden, den unverbrauchten Beitrag. Er wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Wenn die Rückzahlung weniger als 10 EUR beträgt erfolgt keine Auszahlung. (3) Die Rückzahlung des Einmalbeitrags können Sie nicht verlangen. 9 Wann ist der Einmalbeitrag zu zahlen? Der Einmalbeitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. 10 Was geschieht, wenn der Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird? Wenn der Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, so können wir solange die Zahlung nicht bewirkt ist vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einmalbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt können wir eine besondere Gebühr für die Bearbeitung Ihres Vertrages verlangen. 11 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. 12 Wie wird der Versicherungsfall gemeldet und welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten? (1) Der Eintritt des Versicherungsfalls ist uns unverzüglich, möglichst mit den entsprechenden Leistungsformularen schriftlich anzuzeigen. (2) Zur Klärung ihrer Leistungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. (3) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. Ferner können wir, dann allerdings auf unsere Kosten, Ihre Untersuchung durch einen von uns bestimmten, zugelassenen und praktizierenden Arzt verlangen. Außer den oben genannten Unterlagen sind uns einzureichen: Bei Todesfall: eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde; ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat (dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Tod innerhalb von drei Jahren seit Versicherungsbeginn eingetreten ist). Bei Arbeitsunfähigkeit: Die vollständig ausgefüllte Leistungsanzeige, die den durch einen zugelassenen und praktizierenden Arzt erstellten Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren Ursache beinhaltet; Bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit ist uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit jeden Monat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden. Eine Leistungspflicht unsererseits besteht nur, sofern Sie (bzw. Ihre Erben) uns nachweisen, dass die Voraussetzungen nach diesen Bedingungen gegeben sind. (4) Ansprüche aufgrund von Arbeitsunfähigkeit sind binnen 90 Tagen nach Eintritt für jeden Monat, für den Sie Versicherungsleistung beantragen, erneut geltend zu machen. Bei verspätetem Zugang beginnt unsere Leistungspflicht erst mit dem laufenden Monat, in dem die Anzeige des Versicherungsfalls erfolgt ist. Dies gilt nicht, sofern Sie uns nachweisen, dass die Verspätung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Für die Geltendmachung verwenden Sie bitte die hierfür bestimmten Leistungsfallformulare, die Sie von uns beziehen können. Entsprechende Folgeanträge werden von uns mit der Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügung gestellt. 13 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir soweit nichts anderes vereinbart ist die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei der Durchführung von Vertragsänderungen. 14 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Der Versicherungsvertrag ist nicht an den Überschüssen der Gesellschaft beteiligt. 15 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 16 Wo ist der Gerichtsstand? (1) Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Es kann auch das Gericht des Ortes angerufen werden, an dem der Versicherungsvertrag beantragt wurde. (2) Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend machen. Weitere gesetzliche Gerichtsstände können sich an dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Geschäfts- oder Gewerbebetriebs örtlich zuständigen Gericht ergeben. 17 Welche der vorstehenden Bestimmungen können geändert werden? (1) Wir sind berechtigt, die jeweils betroffenen Bedingungen des Versicherungsvertrages zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn: sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften unmittelbar auf sie auswirken, sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt, oder sie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder das Bundeskartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit geltendem Recht nicht vereinbar erklärt werden verstoßen. (2) Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingungen über Gegenstand und Umfang der Versicherung, Ausschlüsse, Ihren Obliegenheiten nach Vertragsschluss, Beitragsanpassung, Vertragsdauer und Kündigung. (3) Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die genannten Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht in bedeutendem Maße gestört ist. In diesen Fällen der Unwirksamkeit und der Beanstandung einzelner Bedingungen ist die Anpassung darüber hinaus nur dann zulässig, wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an die Stelle der unwirksamen oder beanstandeten Bedingungen treten. (4) Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Gesamtbetrachtung der Anpassung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot). Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer ergänzenden Vertragsauslegung unter Wahrung der beiderseitigen Interessen erfolgen. (5) Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung muss von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und bestätigt werden. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. (6) Die angepassten Bedingungen werden Ihnen schriftlich bekannt gegeben und erläutert. Sie können den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Allgemeine Bedingungen für die Todesfallversicherung 1 Was ist versichert? Bei Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem im Darlehensantrag angegebenen Gesamtbetrag. (1) Bei der fallenden Versicherungssumme vermindert sich die Versicherungssumme jeden Monat um den Betrag der sich ergibt, wenn die Anfangsversicherungssumme durch die Anzahl der Monate der vereinbarten Darlehenslaufzeit geteilt wird. Am Ende der Darlehenslaufzeit ist die Versicherungssumme somit gleich Null. (2) Bei Erleben des Vertragsablaufs wird keine Versicherungsleistung fällig. 2 Worauf erstreckt sich der Versicherungsschutz? (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. (2) Wir gewähren Versicherungsschutz auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. (3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten unverbrauchten Beitrages (gemäß 10 Abs. 2, Allgemeiner Teil). Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versicherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war. (4) Eine Versicherungsleistung ist den Fällen des 3 Allgemeiner Teil ausgeschlossen. 3 Was gilt bei Selbsttötung des Versicherten? (1) Bei Selbsttötung vor Ablauf von drei Jahren seit Zahlung des Einmalbeitrags oder seit Wiederherstellung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir den unverbrauchten Beitrag gemäß 10 Abs. 2, Allgemeiner Teil. (2) Bei Selbsttötung nach Ablauf der Dreijahresfrist bleiben wir zur Leistung verpflichtet. Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung 1 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Gesundheitsstörungen, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. 2 Was ist versichert? (1) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung arbeitsunfähig, so zahlen wir die versicherte monatliche Arbeitsunfähigkeitsleistung. (2) Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung entsteht nach Ablauf von 42 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, erstmals zu Beginn des darauf folgenden Versicherungsmonats. Wird uns die Arbeitsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Versicherungsmonats der Mitteilung. (3) Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung erlischt, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet, die versicherte Person stirbt oder die vereinbarte Leistungsdauer abläuft. Hält sich die versicherte Person länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb Europas auf, besteht kein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung, solange dieser Aufenthalt fortdauert. (4) Die monatliche Versicherungsleistung entspricht der Anfangsversicherungssumme der gleichzeitig abgeschlossenen Restschuldversicherung, geteilt durch die Anzahl der Monate der gesamten Versicherungsdauer, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von EUR. 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1) Eine Versicherungsleistung ist in den Fällen des 3 Allgemeiner Teil ausgeschlossen. (2) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Arbeitsunfähigkeit gekommen ist. (3) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit verursacht ist durch: a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; b) vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person; c) absichtliche Herbeiführung von Krankheiten oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten; d) die Einnahme von Alkohol oder Drogen, sofern diese nicht aufgrund der Anordnung und unter Aufsicht eines zugelassenen und praktizierenden Arztes eingenommen werden; e) eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung; f) Geburt, Schwangerschaft, Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch und sämtliche Gesundheitsstörungen, die aus den vorgenannten Umständen resultieren; g) chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind, sondern von dem Versicherten aus psychologischen, persönlichen oder kosmetischen Gründen vorgenommen werden; h) Strahlung, Kontamination oder radioaktive Einwirkungen, egal aus welcher Quelle. 4 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit? Solange eine Mitwirkungspflicht nach 15 Allgemeiner Teil von der versicherten Person vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht bleiben die Ansprüche aus der Versicherung jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Versicherungsmonats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet. 5 Wie ist das Verhältnis zur Todesfallversicherung? Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bildet mit der Todesfallversicherung eine Einheit; sie kann nicht separat fortgesetzt werden. Genworth Financial Ist gemeinsamer Marketingname der Financial Insurance Company Limited, Niederlassung Deutschland, AG Offenbach, HRB Financial Assurance Company Limited, Lebensversicherung, Niederlassung Deutschland, AG Offenbach, HRB und Financial Insurance Group Services Limited, AG Offenbach, HRB Hauptbevollmächtigter aller Gesellschaften: Ralf Meurer Hausanschrift: Martin-Behaim-Str. 8-10, Neu-Isenburg Telefon: / Telefax: / Seite 4 von 4

9 Sehr geehrte Damen und Herren, die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK) ist gesetzlich verpflichtet, bei allen Kunden eine einmalige Identitätsfeststellung (Legitimation) durchzuführen. Um dies so einfach wie möglich für Sie zu machen, werden wir dabei von der Deutschen Post unterstützt. Die Legitimation ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Bitte beachten Sie die folgenden Schritte: 1. Ihre benötigten Unterlagen Den ausgefüllten und unterschriebenen Darlehnsvertrag und die Anlage zum Darlehnsvertrag (Selbstauskunft) Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass Den unten anhängenden PostIdent-Coupon Den beigefügten Rücksendeumschlag 2. Gehen Sie mit den genannten Unterlagen im noch nicht verschlossenen Kuvert in Ihre nächstgelegene Postfiliale. 3. Die Identifizierung in der Postfiliale Der Mitarbeiter der Deutschen Post füllt den PostIdent-Coupon bzw. ein Identifizierungsformular aus, welches Sie nur noch unterschreiben brauchen. Damit ist für Sie alles erledigt. Ihr Briefumschlag mit den Unterlagen geht direkt an die BDK. Bitte achten Sie darauf, dass alle zu unterzeichnenden Dokumente von Ihnen unterschrieben und sämtliche Unterlagen in dem beigefügten Rücksendeumschlag an die BDK geschickt werden. Nur so ist eine zügige Bearbeitung möglich. Mit freundlichen Grüßen Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Bitte hier abtrennen! Bitte hier abtrennen! Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Referenznummer Privat- und Geschäftskunden Nedderfeld Hamburg Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT BASIC Formular nutzen Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline

10 Sehr geehrte Damen und Herren, die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK) ist gesetzlich verpflichtet, bei allen Kunden eine einmalige Identitätsfeststellung (Legitimation) durchzuführen. Um dies so einfach wie möglich für Sie zu machen, werden wir dabei von der Deutschen Post unterstützt. Die Legitimation ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Bitte beachten Sie die folgenden Schritte: 1. Ihre benötigten Unterlagen Den ausgefüllten und unterschriebenen Darlehnsvertrag und die Anlage zum Darlehnsvertrag (Selbstauskunft) Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass Den unten anhängenden PostIdent-Coupon Den beigefügten Rücksendeumschlag 2. Gehen Sie mit den genannten Unterlagen im noch nicht verschlossenen Kuvert in Ihre nächstgelegene Postfiliale. 3. Die Identifizierung in der Postfiliale Der Mitarbeiter der Deutschen Post füllt den PostIdent-Coupon bzw. ein Identifizierungsformular aus, welches Sie nur noch unterschreiben brauchen. Damit ist für Sie alles erledigt. Ihr Briefumschlag mit den Unterlagen geht direkt an die BDK. Bitte achten Sie darauf, dass alle zu unterzeichnenden Dokumente von Ihnen unterschrieben und sämtliche Unterlagen in dem beigefügten Rücksendeumschlag an die BDK geschickt werden. Nur so ist eine zügige Bearbeitung möglich. Mit freundlichen Grüßen Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Bitte hier abtrennen! Bitte hier abtrennen! Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Referenznummer Privat- und Geschäftskunden Nedderfeld Hamburg Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT BASIC Formular nutzen Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline

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