Positionspapier zu Basel III

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1 f GVB!] 9 MUNUNEN Genossenschaftsverband Sparkassenverband Ai beitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern Bayern Bayern V DITE7 Positionspapier zu Basel III - Sicherung der regionalen Kreditversorgung Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom [2011/0202 (COD)J den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Auf sichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zur Beratung und Beschluss fassung vorgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft mittelständischer Wirtschaftsorganisationen in Bayern gibt folgende Stellungnahme ab: A. Nach derzeitigem Entwurf führen eine Reihe von Regelungen zu Belastungen der mit telständischen Wirtschaft. Unter Hinweis auf die Tatsache, dass in den USA Basel III vermutlich nicht bzw. nicht sofort eingeführt werden, entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Es ist sicherzustellen, dass Basel III weltweit gleichzeitig eingeführt wird, um diese Nachteile zu vermeiden. In den USA soll Basel II bzw. Basel III nur für international tätige Institute (bis zu 20 Institute) eingeführt werden. Es ist nicht verständlich, dass in Europa Basel III bei allen Instituten (ca ) Anwendung finden soll. Um die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft nicht zu gefährden, fordern wir, Basel III nur bei international tätigen Banken bzw. kapitalmarktorientierten Instituten einzuführen und nicht für kleine regional tätige institute. Für die Gruppe der international tätigen Institute wurden die Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise und der entsprechende Reform bedarf in Basel III formuliert. Sollte das nicht gelingen, hält die Arbeitsgemeinschaft entsprechende Nachbesserun gen bei der Umsetzung von Basel III für unverzichtbar, da die Finanzierung von Un ternehmen weder Ursache der jüngsten Finanzkrise war noch diese in ihrer Ausprä gung verstärkt hat. Eine stärkere Finanzmarktregulierung darf nicht zu Lasten der Mittelstandsfinanzierung gehen. Denn gerade mittelständische Unternehmen haben sich während der Krise in Deutschland aber auch in weiten Teilen Europas als stabilisierende Akteure in der Gesamtwirtschaft erwiesen. Diese Unternehmen konnten wegen ihrer Flexibilität und finanziellen Leistungsfähigkeit schnell neue Marktsegmente identifizieren und bedie nen. So sind sie vielfach dem Sog rückläufiger Geschäftsentwicklung bei Großunter nehmen entgangen. Einzelne lnsolvenzfälle im mittelständischen Bereich haben die Leistungskraft des Mittelstandes als Ganzes in dieser Phase nicht geschwächt. Die Kontinuität in der Versorgung mit Krediten durch kleinere nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute hat einen entscheidenden Beitrag für die Handlungsfähigkeit dieser Un ternehmen in der Krise geleistet. Seite 1 von 5

2 GVB E 9 Z ICIAD Arbeitsgemeinschaftder Genossenschaftwerband Sparkassenverband bayerischen Handwerkskammern f Bayen Bayern V So erwies sich die Vielschichtigkeit der mittelständischen Unternehmen mit großen und kleinen Betrieben sowie einem gesunden Mix an Branchen als Korrelat zu dem in Basel II grundgelegten Retail-Ansatz. Eine undifferenzierte Anwendung von Basel III trägt dem ausgewogenen Risikoprofil und dem soliden Geschäftsmodell wie z. B. der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen nicht Rechnung. B. Unabhängig von der Forderung einer Nichtanwendung von Basel III auf regional tätige kleinere Institute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken (vgl. Punkt A) beste hen nach unserer Auffassung erhebliche Probleme, die das traditionelle Bankgeschäft in den Regionen mit Privatkunden und dem Mittelstand erheblich gefährden: 1. Bestandsschutz für bestehende Kapitalinstrumente Bisherige Kapitalinstrumente sollten weiterhin auch Gültigkeit haben. 2. Vorsorgereserven nach 340f HGB Auch künftig sollen stille Reserven nach 340f HGB uneingeschränkt als Eigen kapital berücksichtigt werden. Diese Eigenkapitalkomponente dient dem Vor sichtsprinzip und entspricht auch dem Grundgedanken des antizyklischen Puffers nach Basel lii. 3. Neubewertungsreserve nach 10 Abs. 2b Nrn. 6 und 7 KWG Diese Eigenkapitalkomponente wurde in Deutschland in nationales Recht einge führt, da in Deutschland nach HGB nach dem Vorsichtsprinzip bilanziert wird. Sie entspricht dem Gegenpart für andere Länder, die nicht nach dem Vorsichtsprin zip, sondern nach Fair Value bewerten. Rechnerisch können bei Fair-Value Bewertungen in vielen Fällen Zuschreibungen über die Anschaffungskosten vor genommen werden, die sofort als Eigenkapital behandelt werden, obwohl die Re alisierung dieser Zuschreibungen noch nicht eingetreten ist (Fair Value = Brand beschleuniger der Krise). 4. Retailkred ite (standardisierte Privatkredite) - Risikogewichtung Damit keine höheren Kreditkosten durch die Erhöhung der Eigenkapitalbasis ent stehen, sollte für diese risikoarmen Mittelstandskredite das Risikogewicht von bisher 75 % auf 50 % und die Betragsgrenze von bisher 1 Mio. EUR auf 2 Mio. EUR verändert werden. Der Mittelstand darf nicht die Zeche der Finanzmarktkrise bezahlen. Der Vergleich von regulatorischen und ökonomischen Modellen zur Risikomodell berechnungen zur Anforderung der Eigenmittelunterlegung in Basel III zeigt wie auch bereits in Basel II - dass im Kreditrisikobereich die ökonomische Berech nungsformel das zu unterlegende Kapital erheblich niedriger ausweist als der Re gulator beziehungsweise EU-Gesetzgeber dies vorgibt. Zudem ergibt sich im Marktrisikobereich umgekehrt ein deutlich höherer Betrag als in den regulatori schen Vorgaben nur vorgesehen ist. Es werden damit falsche (Verbriefungs-) Anreize gesetzt. Das traditionelle Kreditgeschäft wird überzogen belastet. Seite 2 von 5

3 Arbeitsgemeinschaft der GVB 9 % F Sparkassenverband MUNUIE 5. Realkredite - Risikogewichtung Wohnwirtschaftliche Realkredite haben in Deutschland wegen der extrem niedri gen Risikosituation ein Risikogewicht von nur 35 % gewerbliche Realkredite ein Risikogewicht von 50 %. Derzeit werden Erhebungen durch die EBA durchgeführt, welche die Verlustsitua tion bei Realkrediten untersuchen soll. Die Sparkassen und Kreditgenossenschaften dürfen hier nicht mit anderen Institu ten, welche in der Vergangenheit eine höhere Risikoneigung hatten, in einen Topf geworfen werden. Die Risikosituation bei den Sparkassen und den Kreditgenos senschaften liegt bei diesen Realkrediten nahezu bei Null. 6. LCR (Liquidity Coverage Ratio) - kurzfristige Liquiditätskennziffer Der Liquiditätspuffer der LCR besteht zu einem überwiegenden Teil aus Staatsan leihen und Zentralbankguthaben. Diese einseitige Bevorzugung ist nicht sachge recht. Dagegen werden die gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe und Unternehmensschuldverschreibungen) nur unzureichend berücksichtigt. Die gedeckelte Anrechnung von max. 40 % und der zusätzliche Risikoabschlag von 15 % ist im Verhältnis zu den Staatsanleihen unzureichend. Pfandbriefe mit hoher Qualität sollten uneingeschränkt als Level-1 -Aktiva anerkannt werden. 7. NSFR (Net Stable Funding Ratio) langfristige Refinanzierungskennzahl Diese Kennzahl führt dazu, dass Institute ihren Kunden nicht mehr im bisherigen Umfang langfristige Finanzierungsmittel/Kredite zur Verfügung stellen können. Diese Regelung widerspricht der auf Nachhaltigkeit angelegten Geschäftspolitik inhabergeführter mittelständischer Unternehmen sowie dem Verbraucherschutz. Die bisherige langfristige Finanzierungskultur in Deutschland hat sich in der Fi nanzmarktkrise als eher stabilisierend erwiesen und darf nunmehr nicht der Gleichmacherei geopfert werden. Gerade Kreditgenossenschaften und Sparkas sen finanzieren in den Regionen viele Objekte der Kunden mittels langfristiger Zinsbindung. Die mittel- bzw. langfristige Zinsbindung bietet Kunden Planungssicherheit. Die Abwälzung des Zinsänderungsrisikos auf den Kunden wirkt sich nicht stabilisie rend auf das Finanzsystem aus. Die NSFR-Kennziffer ist deshalb dringend anzu passen bzw. ganz zu streichen. 8. Richtlinie statt Verordnung zur Wahrung nationaler Besonderheiten Besonders kritisch wird die Absicht der EU-Kommission gesehen, das Basel III- Werk als Verordnung umzusetzen. Statt mehr Wettbewerb würde mehr Verzer rung im Wettbewerb eintreten, Insbesondere die bewährte Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankwesens zeigt mehr als deutlich, dass sich gleiche Regelun gen auf verschieden strukturierten Märkten sehr unterschiedlich auswirken kön nen. Die Struktur des Bankenmarktes in den einzelnen EU-Staaten ist sehr hete rogen und für gleiche strikte Regelungen nicht geeignet. Durch die EU darf keine Strukturdiskussion ausgelöst werden. Eine adäquate Ausgestaltung lässt Spiel raum für regionale Besonderheiten wie z. B. Reserven nach 340f HGB bzw. stil le Einlagen etc. Seite 3 von 5

4 GVB E ICIAD fh Arbeitsgemeinschaft der 1 Genossenschaftsverban Sparkassenverband j bayerischen Handwerkskammern Bayern Bayern V s eeeav DfTEV Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert zudem die Mitspra che der nationalen Gesetzgebungsorgane bei europäischen Rechtsetzungs vorhaben. Der Bundestag bzw. Bundesrat darf nicht entmündigt werden. Wir sprechen uns daher als Interessenvertreter des Mittelstandes für die Beibehaltung der Regelungen als Richtlinie aus und lehnen das Format der Verordnung ab. München, Seite 4 von 5

5 GVB I O Arbeitsgemeinschaft der h Genosserschaftsverband Sparkassenverband LSI 4Bq/ bayerischen Handwerkskammern Bayern Bayern Mit freundlichen Grüßen f Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern Heinrich Traublinger, MdL a. D. Dr. Lothar Semper Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Dr. h.c.mult. Erich Greipl GVBX Prof. Dr. h.c. Stephan Götzt Verbandspräsident Sparkassenverband Bayern /4 4 Theo eimer präsident L511B 41 Dr. Peter Küffner sm;vebervrfrk- swn MCCHEN Prof. Dieter Vorstandsvorsitzender Seite 5 von 5

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