Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (2013) gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Glinde, beschlossen am 10.

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1 . Vorbemerkung Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) Die Stadt Glinde hat eine umfangreiche Lärmaktionsplanung der 2. Stufe erstellt. Die hiermit zusammengestellte Meldung stellt lediglich eine Kurzfassung zur Darstellung der wesentlichen Ergebnisse dar. 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Stadt Glinde mit dem Gemeindeschlüssel liegt im Kreis Storman in Schleswig-Holstein. Östlich der Freien und Hansestadt Hamburg gelegen, ist sie zugehörig zum Ballungsraum Hamburg im Sinne der 34. BImSchV. Das Stadtgebiet durchquert eine Landesstraße, die als Hauptverkehrsstraßen gemeldet wurde. Zusätzlich liegt im nördlichen Bereich eine Bundesautobahn. Ein besonderer Lärmemittemt ist für die Stadt jedoch durch die östlich verlaufende Kreisstraße gegeben, die zwar aufgrund ihrer Widmung nicht als Hauptverkehrsstraße zählt, jedoch eine entsprechend hohe Verkehrsmenge aufweist. Im Sinne der Anforderungen an Ballungsräume wurden sowohl diese Kreisstraße als auch weitere Straßen als sonstige Straßen betrachtet. Sonstige Hauptlärmquellen gemäß 34. BImSchV waren in dieser Stufe nicht zu betrachten. Nachfolgende Tabelle stellt die betrachteten Hauptverkehrsstraßen dar. 1. Bundesautobahn A24 5. Kreisstraße K8 9. Papendieker Redder (K19) 2. Avenue Saint-Sebastian (K26) 6. Möllner Landstraße (L94) 1. Reinbeker Weg (K26) 3. Holstenkamp 7. Mühlenstraße 11. Sachsenwaldstraße (K26) 4. Kaposvar-Spange 8. Oher Weg (teilw. K26) 12. Willinghusener Weg (K19) Hauptverkehrsstraße im Sinne der 34. BImSchV keine Bundes- oder Landesstraße, jedoch Verkehrsbelastung gemäß Hauptverkehrsstraße als "sonstige Straßen" im Ballungsraum beachtet Die vorangegangene Kartierung des Straßenverkehrslärms erfolgte für die Stadt Glinde im Jahr 212 durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), jedoch für ein wesentlich reduziertes Straßennetz. 1.2 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Stadt Glinde Markt Glinde vertreten durch Herrn Schlomm: matthias.schlomm@glinde.de, Tel.: / LAIRM Consult GmbH Seite 1 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

2 Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) 1.3 Rechtlicher Hintergrund EU-Umgebungslärm-Richtlinie 22/49/EG vom 25.Juni über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Umsetzung in nationales Recht: 47 a - f als Sechster Teil des BImSchG 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung 1.4 Geltende Grenzwerte Es gibt keine Grenzwerte, auch besteht aus der Aufstellung der Lärmaktionsplanung und dem Beschluss von Lärmminderungsmaßnahmen kein Rechtsanspruch auf deren Umsetzung. Zur Orientierung und Einschätzung der Lärmsituation können Grenzwerte aus nationalem Recht herangezogen werden (Lärmsanierung gemäß Nationalem Verkehrslärmschutzpaket II, Lärmvorsorge im Sinne der 16. BImSchV und BImSchG). Die Schwellenwerte zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung, die durch das Umweltbundesamt zur 1. Stufe herausgegeben wurden, haben keine Gültigkeit mehr. 2. Bewertung der Prognose-Nullfall-Situation Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Straßen belasteten Menschen Sp 1 2 Ze von bis (75) 6 (75) 7 Höhe der Belastung db(a) 3 4 Belastete Menschen, gerundet gemäß 34. BImSchV [ungerundet] L DEN L Night Anzahl der Einwohner im Stadtgebiet - 12 [1175] 19 [1918] 5 [533] 1 [133] [8] 5 [474] [] [5] [] [] - Summe 34 [3429] 17 [1716] LAIRM Consult GmbH Seite 2 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

3 Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Sp 1 2 Höhe der Belastung L DEN Ze von bis db(a) Belastete Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser - Straßenverkehrslärm - Fläche km² Wohnungen Schulen Anzahl im Stadtgebiet Krankenhäuser , , ,3 4 Summe 3, Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Für die Stadt Glinde sind im für den Prognose-Nullfall, gerundet gemäß 34. BImSchV, 34 belastete Menschen (L DEN 55 db(a)) abgeschätzt worden, davon liegen 5 Menschen im Bereich L DEN 65 db(a), hier beginnt gemäß einem Leitfaden zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Bereich der hohen Belastung. Grundsätzlich ist diese Einschätzung zur Abgrenzung Belästigung / hohe Belastung / sehr hohe Belastung individuell vorzunehmen, es wird sich jedoch an oben genannter Quelle orientiert. Über das gesamte Stadtgebiet gesehen werden hinsichtlich des Lärmindex L DEN etwa 19 % und hinsichtlich des Lärmindex L Night etwa 9 % aller Einwohner als Belastete abgeschätzt. Als belastete Flächen (L DEN 55 db(a)) wurden etwa 28 % der Stadtfläche abgeschätzt. 2.3 Angabe zu Lärmkonflikten und verbesserungsbedürftigen Situationen Die Bereiche mit Lärmkonflikten durch sehr hohe Belastungen liegen in dieser Stufe der Lärmaktionsplanung für den Prognose-Horizont 218 in folgenden Bereichen und umfassen jeweils vereinzelte Gebäude: Eckbereich Oher Weg / Avenue Saint-Sebastian (K26) Stübenkoppel 6 und 8 nördlich Hinter den Tannen, Höhe Am Spitzwald Hohe Belastungen ergeben sich zudem an den Wohngebäuden folgender Straßenabschnitte: Möllner Landstraße westlich Glinder Au Kreuzungsbereich Möllner Landstraße / Oher Weg Möllner Landstraße zwischen Weg an der Gutsmauer und Am Sportplatz Oher Weg zwischen Hausnummer 14 und Hausnummer 22, Hirtenweg 2 südlich Oher Weg, ca. 22 m westlich Holstenkamp Stübenkoppel 1 32 (gerade), Stübenkoppel 4 LAIRM Consult GmbH Seite 3 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

4 Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) nördlich Reinbeker Weg (K26), westlich Holsenkamp Avenue-Saint-Sebastian Die Konfliktbereiche liegen somit, bis auf den Oher Weg, ausschließlich an Landes- und Kreisstraße sowie der Autobahn 24, für die Stadt Glinde nicht Baulastträger ist. Die abgeschätzten Belastungen liegen vorwiegend an den Gebäuden in 1. Baureihe, an den straßenzugewandten Fassaden. Die senkrecht dazu stehenden Fassaden haben in der Regel um ca. 3 db(a) reduzierte Lärmindizes. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Aktive Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände / -wälle südlich und teilweise nördlich der Bundesautobahn A24 Lärmschutzwall nördlich der Möllner Landstraße, zw. Am Sportplatz und Olande; im östlichen Bereich Lärmschutzwand Lärmschutzwand nördlich der Möllner Landstraße, östlich Olande Lärmschutzwand südlich der Möllner Landstraße, B-Plan 4 Lärmschutzwand senkrecht Möllner Landstraße (Schutz vor Gewerbelärm), B-Plan 4 Lärmschutzwälle südlich Oher Weg Lärmschutzwall westlich Kreisstraße K8 Lärmschutzwände nördlich Reinbeker Weg (Einfahrtsbereich Schlehenweg) Passive Schallschutzmaßnahmen diverse aus B-Plänen gemäß Festsetzung und Planfeststellungsbeschlüssen Verkehrsrechtliche Maßnahmen Lkw-Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) für das Gebiet zw. Oher Weg und Reinbeker Weg Kraftrad-Durchfahrtsverbot Am Walde / Eichloh Änderung der Wegweisung auf der A1 (Umlenkung über A24); Fahrichtung Norden auf der A1, südlich der Abfahrt Öjendorf 3 km/h ganztags im Schulbereich Oher Weg, ergänzt durch bauliche Maßnahmen in der Straße (Erhebungen) LAIRM Consult GmbH Seite 4 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

5 Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Der nachfolgende Maßnahmenkatalog der 2. Stufe wurde zusammengestellt aus den Maßnahmenvorschlägen der 1. Stufe sowie 2. Stufe. Sämtliche Maßnahmenvorschläge mit entsprechender Abwägung sind in der Lärmaktionsplanung dokumentiert. 1. Lärmschutzwand nördlich des Reinbeker Wegs / östlich Avenue-Saint-Sebastian / westlich Holstenkamp, von Eichloh bis Buchenweg 2. gemeinsame Koordination der verkehrlichen Maßnahmen mit der Gemeinde Oststeinbek 3. Geschwindigkeitsüberwachung auf der L94 4. Einbau von lärmindernden Asphalten innerorts, die bei einer Geschwindigkeit 6 km/h lärmmindernd wirken (derzeit noch im Zulassungsverfahren) 5. Durchführung von Verkehrserhebungen 6. Anschaffen, Aufstellen und Auswerten von Geschwindigkeitsanzeigern 7. Splittmastixasphalt auf der Kreisstraße K8 8. aktiver Lärmschutz westlich Kreisstraße K8 im Bereich B-Plan Holstenkamp: Prüfung der Einhaltung des Lkw-Verbots 1. Holstenkamp: Aufstellen eines Geschwindigkeitsanzeigers 11. Reinbeker Weg: aktiver Lärmschutz nördlich K26, südlich Rotdornweg (hier: Länge ca. 125 m, Höhe ca. 3,5 m) 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden im Stadtgebiet Glinde Ruhige Gebiete definiert die auch weiterhin als solche bestehen bleiben. Die Darstellung dieser erfolgte in Form eines Lageplans. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmkonflikten und Lärmauswirkungen Es ist im Interesse der Stadt Glinde, Planungen der Baulastträger für die Hauptlärmquellen zu verfolgen und zu hinterfragen. Auch die Entwicklung der Verkehrslärmbelastung durch die sonstigen Straßen wird durch einen Abgleich der Änderungen im Straßennetz beachtet. Hierbei soll der Lärmaktionsplan stets als Instrument dienen, Hinweise auf bereits zuvor erkannte Lärmproblematiken geben zu können. Weiterhin wird seitens der Stadt auch in zukünftigen Bauleitverfahren darauf geachtet, dass die Lärmimmissionen sowohl aus Verkehrs-, als auch Gewerbe- und Freizeitlärm mit den Wohnbebauungen verträglich sind. LAIRM Consult GmbH Seite 5 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

6 Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der belasteten Personen Es wurden mittels rechnerischer Prüfungen die möglichen Reduzierungen der Belastetenzahlen geprüft. Die Prüfungen sind in Abschnitt 6.3 der Lärmaktionsplanung dokumentiert und ausgewertet. Das Ergebnis ist in die Abwägung eines Maßnahmenvorschlags eingeflossen. Folgende Reduzierungen wurden für die untersuchten Bereiche abgeschätzt. 1. Lärmschutzwand nördlich Reinbeker Weg, westlich Holstenkamp: L DEN 53,3% und L Night 64,4%, in dem obersten Isophenband sind es für L DEN 8% und für L Night -73% 2. Splittmastixasphalt auf der K8: L DEN 5,% und L Night 2,1%, in dem obersten Isophenband sind es für L DEN 4% und für L Night -5% 3. aktiver Lärmschutz westlich K8, B-Plan 25: L DEN 25,2% und L Night 27,2%, in dem obersten Isophenband sind es für L DEN 1% und für L Night -1% 4. Lärmschutzwand nördlich Reinbeker Weg, östlich Holstenkamp: L DEN 2,9% und L Night 19,%, in dem obersten Isophenband sind es für L DEN 63% und für L Night -5% 4. Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Lärmaktionsplans Da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, erfolgte kein gesonderter Aufstellungsbeschluss. 4.2 Datum des Abschlusses des Lärmaktionsplans Der abschließende Beschluss der Lärmaktionsplanung der 2. Stufe erfolgte am 1. Juli 214 durch die Stadtvertretung. 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit Zunächst wurde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Glinde eine Entwurfsfassung erstellt (Stand 28. Januar 214). Auf Basis dieser wurde die Thematik am 6. Februar 214 im zuständigen Ausschuss vorgestellt wo der Auslegungsbeschluss gefasst wurde. Die Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 24. Februar 214 bis einschließlich 7. April 214. Parallel dazu wurde in einem Workshop der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Mitwirkung gegeben. Hier wurde ebenso kurz in die Thematik eingeführt, die Inhalte der Entwurfsfassung vorgestellt und mögliche weitere Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Als Basis hierzu wurden großformatige Lärmkarten für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Auf Basis eingegangener Stellungnahmen sowie der Anregungen in dem Bürger-Workshop wurde anschließend eine Änderungsfassung erstellt, die am 3. Juli 214 im zuständigen Ausschuss vorgestellt und der Stadtvertretung zum Beschluss empfohlen wurde. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Lärmaktionsplans Für die Stadt Glinde wurde im Rahmen der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung eine umfangreiche Lärmaktionsplanung erarbeitet, die die Inhalte der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung mit aufgenommen hat und wesentlich erweitert. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit er- LAIRM Consult GmbH Seite 6 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

7 Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) folgte umfangreich. Vorgebrachte Anregungen wurden abgewogen und aufgenommen. Im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten der innerörtlichen Lärmminderung liegt mit der Lärmaktionsplanung der 2. Stufe ein gutes Handlungskonzept zur Lärmminderung vor. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Lärmaktionsplans Für die Aufstellung und Begleitung wurden für externe Ingenieurskosten etwa 5. Brutto aufgewendet. Hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf den Maßnahmenkatalog zu verweisen. 4.6 Weitere finanzielle Informationen Keine 4.7 Link zum Lärmaktionsplan im Internet Internetauftritt der Stadt, Langfassung: Meldung an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR): Nach Meldung an die Europäische Union durch das LLUR: Glinde, den 1. Juli 214 LAIRM Consult GmbH Seite 7 von 7 Gedruckt: 23. Juli 214

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