SPRECHSTUNDEN DER POLIZEI IM GEMEINDEAMT

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1 Allgemeiner Parteienverkehr: Kassastunden: Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16 Uhr Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 14 Uhr Bürgermeister - Sprechstunden: jeden Dienstag von 7 bis 9 Uhr, jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr gegen telefonische Vereinbarung: Tel.Nr /71583 Achau, im Oktober 2013 SPRECHSTUNDEN DER POLIZEI IM GEMEINDEAMT Die Polizei Laxenburg richtet sich mit einem neuen Serviceangebot an alle Bürgerinnen und Bürger. Seit September 2013 steht ein Beamter der Polizeiinspektion Laxenburg 1 x im Monat, an festgelegten Dienstagen, in der Zeit von Uhr bis Uhr, direkt im Gemeindeamt im Rahmen einer Sprechstunde für alle Anliegen als Ansprechpartner der Bevölkerung zur Verfügung. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 19. November 2013, die übernächste Sprechstunde am Dienstag, 10. Dezember 2013 statt. Für Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechstunden im Gemeindeamt steht Ihnen der Kommandant der Polizeiinspektion Laxenburg, KontrInsp. Hans Olsa, gerne unter der Tel.Nr.: /3338 DW 110 zur Verfügung. Friedhofsbroschüre Als Beilage dieser Gemeindenachricht finden Sie eine liebevoll gestaltete Broschüre über unseren Friedhof. Wir möchten uns bei Herrn Prof. Josef Kogler herzlich für die großartige Arbeit bedanken. Die Gemeindevertretung

2 Liebe Achauerinnen und Achauer, HEIZKOSTENZUSCHUSS 2013/2014 in dieser Ausgabe möchten wir Sie über den, von der NÖ Landesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss informieren. Sollten bei Ihnen die unten genannten Voraussetzungen zutreffen, so würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns so bald als möglich Kontakt aufnehmen. Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von 150,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten AusgleichszulagenbezieherInnen BezieherInnen einer Mindestpension nach 293 ASVG BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt Nähere Einzelheiten sind in den Richtlinien festgelegt. Einkommensgrenzen Als anrechenbares Einkommen gilt die Summe der Einkommen (auch Alimente und Waisenpensionen) des im gemeinsamen Haushalt lebenden Antragstellers und seines Ehepartners (bzw. Lebensgefährte/in). Einkommensgrenze ist der Richtsatz für Ausgleichszulage ( 293 ASVG) Alleinstehend 837,63 Alleinstehend, 1 Kind 966,88 Alleinstehend, 2 Kinder 1.096,12 Alleinstehend, 3 Kinder* 1.225,36 Ehepaar, Lebensgefährten 1.255,89 Paar, 1 Kind 1.385,13 Paar, 2 Kinder 1.514,37 Paar, 3 Kinder* 1.643,61 3. erwachsene Person 418,25 Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von 129,24 hinzuzurechnen. Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von 418,25 hinzuzurechnen.

3 Einkommensgrenzen bei Bezieherinnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld: Alleinstehend 976,68 Alleinstehend, 1 Kind 1.127,37 Alleinstehend, 2 Kinder 1.278,06 Alleinstehend, 3 Kinder* 1.428,76 Ehepaar, Lebensgefährten 1.464,36 Paar, 1 Kind 1.615,05 Paar, 2 Kinder 1.765,74 Paar, 3 Kinder* 1.916,44 3. erwachsene Person 487,67 Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von 150,68 hinzuzurechnen. Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von 487,67 hinzuzurechnen. Nachweise Alle geeigneten Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage (z.b. Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt), für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (z.b. Mitteilung über den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice), für den Bezug von Karenzgeld (z.b. Mitteilung des Sozialversicherungsträgers) oder den Bezug der NÖ Familienhilfe (Vorlage des Bewilligungsschreibens der Abteilung Allgemeine Förderung F3 oder eines entsprechenden aktuellen Kontoauszuges). Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis spätestens 30. April 2014 beantragt werden (wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen am Gemeindeamt). Auf dem Antrag müssen auch die Sozialversicherungsnummer und die Bankverbindung (IBAN und BIC) angegeben sein. Um Ihnen daher unnötige Wege zu ersparen, ersuchen wir Sie, diese Daten gleich bei Antragsstellung mitzunehmen. Ihr Bürgermeister Josef Brunner

4 Umstellung der öffentlichen Beleuchtung auf LED Im Herbst 2012 wurde die Umstellung der öffentlichen Beleuchtung auf LED durch einen dafür vorgesehenen Fachmann ausgeschrieben und von diesem auch die Angebote geprüft. In der Sitzung des Gemeinderates vom wurde der Bestbieter mit den Arbeiten beauftragt. Da in der Zwischenzeit die beauftragte Firma in Konkurs gegangen ist, müssen die Arbeiten nun neu ausgeschrieben werden. Verschmutzungen durch Mauerspinnen Die sehr kleine Mauerspinne, ca. 1-3 mm groß, bevorzugt an der Fassade wettergeschützte Stellen, oft unter Dachuntersichten oder Balkonen. Von Schlagregen und Wind beanspruchte Fassadenflächen werden gemieden. Da sich Spinnen von Insekten ernähren und Insekten sich nachts zum Licht orientieren, findet man die Mauerspinne oft an hellen, mit Lampen beleuchteten Flächen. Unsere Empfehlung für befallene Flächen: Eine sinnvolle und oft praktizierte Möglichkeit, sich der Mauerspinne zu entledigen, ist eine kräftige Heißwasser- Hochdruckreinigung oder die Fassadenfläche einfach nur mit Wasser abzuspritzen. Damit werden die schmutzigen Fangnetze sowie die Spinneneier abgewaschen und die Spinnen vertrieben. Der Winter steht vor der Tür Mit ihm kommen sicher wieder Schnee und Eis. Vorsorge ist angesagt. Planen Sie auch jetzt noch den Reifenwechsel ein, nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen. Beachten Sie auch heuer wieder, dass bei Schnee und Eis von 6 Uhr früh bis 22 Uhr die Gehsteige der Haushalte gesäubert und gestreut sein müssen. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss ein Streifen am Straßenrand in der Breite von 1 Meter entsprechend versorgt werden. Wie oft am Tag der Gehsteig von Schnee gesäubert bzw. gegen Glätte gestreut werden muss, hängt von der Witterung ab. Grundsätzlich muss dafür gesorgt werden, dass der Gehsteig ohne Gefahr benützt werden kann. Weiters ist vom Liegenschaftseigentümer Sorge zu tragen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Kommen Sie bitte dieser Verpflichtung nach im Sinne der Sicherheit für alle. Bleibt noch die Bitte, Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen.

5 A1 bringt schnelles Internet und digitales Kabelfernsehen nach Achau Ausbau des Glasfasernetzes bringt Datenübertragungsraten von bis zu 30 Mbit/s Mehr als 600 Haushalte in Achau bekommen Zugang zum Glasfasernetz Bewohner profitieren von schnellem Internet und hochauflösendem Kabelfernsehen Das Internet wird immer mehr zur Grundlage für wirtschaftliche und soziale Entwicklungen. Die steigende Anzahl der Nutzer digitaler Services mit hohen Anforderungen an Datenübertragungsraten benötigt eine leistungsstarke Infrastruktur. Im Rahmen eines umfassenden Breitbandplanes hat A1 die Gemeinde Achau an sein zukunftssicheres Glasfasernetz angebunden. Damit profitieren mehr als 600 Haushalte und Gewerbebetriebe von einem leistungsfähigen Zugang zum Internet und hochauflösendem Kabelfernsehen. Ein Teil der Ausbaukosten wurde aus Mitteln des ELER-Förderprogrammes von EU, Bund und Land bereitgestellt. Wir beobachten in unseren Netzen eine stark steigende Zunahme der übertragenen Datenmenge. Unsere Kunden nutzen vermehrt multimediale Anwendungen wie Video- und Audiostreaming, Internet-Downloads und hochauflösendes Fernsehen, so Roman Weißensteiner, A1 Programmleiter für den Netzausbau. Bürgermeister Josef Brunner betont die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile, die sich daraus für seine Gemeinde ergeben: Wir haben in Achau zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe, die von der leistungsfähigen Kommunikationsanbindung profitieren. Der Ausbau erhöht aber nicht nur die Attraktivität von Achau als Wirtschaftsstandort, auch private Anwender werden den Zugang zu schnellerem Internet und digitalem Kabelfernsehen nutzen. Glasfaser bis zur Gehsteigkante Für den Ausbau in Achau kam die FTTC (Fiber-to-the-Curb) Technologie zum Einsatz. Diese Methode bringt durch Errichtung zusätzlicher Schaltstellen das hochleistungsfähige Glasfasernetz bis auf wenige hundert Meter an die Haushalte. So können mehr als 600 Haushalte und Gewerbebetriebe mit Übertragungsgeschwindigkeiten von derzeit bis zu 30 Mbit/s versorgt werden. Der A1 Breitbandplan Im Rahmen eines umfassenden Breitbandplanes für ganz Österreich baut A1 das Glasfasernetz sukzessive aus. Glasfaserleitungen sind die Basis für ein zukunftssicheres Kommunikationsnetz, das die steigenden Ansprüche an Datenübertragungen auch in den kommenden Jahrzehnten erfüllen wird. Das Vertriebsfreigabedatum für die Ausbaumaßnahme in Achau ist für 28. Oktober geplant. Ab dann können die Bewohner das schnellere Internet und darauf basierende Produkte wie A1TV (Kabelfernsehen) anmelden.

6 Grooming: Wie man sein Kind vor Gefahren im Netz schützt Immer wieder versuchen Männer Kinder über das Internet anzusprechen, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Dieses Vorgehen nennt man Grooming. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps, wie man Kinder vor Grooming-Tätern schützt. Tipps für Eltern: Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner in Chaträumen im Internet sowie in den sozialen Netzwerken oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Erklären Sie Ihrem Kind, welche Medieninhalte genutzt werden dürfen und welche nicht. Machen Sie Ihre eigenen Standpunkte deutlich. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über sein Verhalten im Internet. Was gefällt ihm? Was erlebt er oder sie? In welchen Chatrooms bewegt es sich? Wo liegen mögliche Gefahren? Informieren Sie sich über die Technik und Umgangsweise in Chaträumen, damit Sie mitreden und Fragen stellen können. Auf diese Weise gelten Sie für Ihr Kind eher als Ansprechperson, um über belastende Erfahrungen im Internet zu reden. Diskutieren Sie darüber, welche Bilder ins Netz gestellt werden. Denken Sie daran, dass auf die Gefühle des Betrachters keine Einflussmöglichkeit besteht. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Computers. Bedenken Sie, dass auch Filterprogramme für den Computer nicht immer wirkungsvoll sind. Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich vor sexueller Belästigung und Missbrauch im Netz schützen kann. Verbale sexuelle Belästigung können Kinder und Jugendliche manchmal schon mit einem klaren Nein beenden. Mädchen und Burschen sollten wissen, welches Verhalten das Risiko einer sexuellen Ausbeutung erhöhen kann und was sie auf jeden Fall unterlassen sollten etwa Informationen über die eigene Identität zu geben, Fragebögen im Netz auszufüllen und sich mit nicht persönlich bekannten Chatfreunden ohne Begleitung von Erwachsenen zu treffen.

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