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1 ENTSORGUNGSWIRTSCHAFT : WIE GEHT ES WEITER MIT DER VERPACKUNGS SAMMLUNG? WAS DIE AWG NOVELLE 2013 UND DIE NEUE VERPACKUNGS VERORDNUNG FÜR DIE ENTSORGUNGSWIRTSCHAFT BRINGEN!?

2 Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) und die neue Verpackungsverordnung 2013 bringen ab 1. Jänner 2015 wesentliche Neuerungen für Sammlung und Verwertung von Verpackungen. Einige davon betreffen auch die Entsorgungswirtschaft und die Zusammenarbeit mit der ARA AG. WOZU EINE NEU REGELUNG DER VERPACKUNGS SAMMLUNG? Fairen Wettbewerb gewährleisten Künftig werden auch im Haushaltsbereich mehrere Sammelund Verwertungssysteme (SVS) die Entpflichtung von Verpackungen anbieten. Mit der Novelle soll fairer Wettbewerb gefördert werden. Neue Abgrenzung Haushalt Gewerbe Zur verbesserten Rechtssicherheit von Inverkehrsetzern, Systemen und Sammelpartnern war es notwendig, eine klarere rechtliche Abgrenzung von Haushalts- und Gewerbebereich zu schaffen und die Kontrolle zu verbessern. Hohes Niveau der getrennten Verpackungssammlung sicherstellen Verpackungsrecycling ist aktiver Umweltschutz durch Rohstoffsicherung und Klimaschutz. Österreich nimmt beim Recycling eine Spitzenposition in Europa ein. Daran hat die ARA seit 20 Jahren wesentlichen Anteil. Diese Vorreiterrolle gilt es im Interesse der Umwelt aufrechtzuerhalten. Entlastung der Umwelt und Schonung von natürlichen Ressourcen bleiben Hauptziele. Bequemlichkeit für Bürger /-Innen erhalten Auch künftig sollen die hohe Bequemlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger und die gut ausgebaute Infrastruktur für die Verpackungssammlung erhalten bleiben. Anpassungen der haushaltsnahen Sammlung werden in einem Stakeholderdialog geklärt. Wirtschaftlichkeit gewährleisten Verpackungen sollen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist, auch weiterhin getrennt gesammelt und verwertet werden. Die Erfassungsziele werden entsprechend angepasst.

3 WER ENTSCHEIDET, WIE GESAMMELT WIRD? Bis zur Neuverteilung der regionalen Verantwortung der SVS (siehe Wer ist künftig mein Ansprechpartner? ) erfolgt die Abstimmung der regionalen Sammelsysteme weiterhin durch die bestehenden Sammel- und Verwertungssysteme (ARA, AGR und Ökobox) mit Gebietskörperschaften und Sammelpartnern. Für die Weiterentwicklung der haushaltsnahen Sammlung wird das Lebensministerium einen Stakeholderdialog führen. In diesem Prozess sollen die Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der Sammlung definiert und darauf aufbauend in einer eigenen Verordnung vom Lebensministerium umgesetzt werden. Die Berücksichtigung dieser Vorgaben bei der Verpackungssammlung erfolgt durch die regional zuständigen SVS in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Städten, Abfallwirtschaftsverbänden und Entsorgern. WAS BEDEUTET UND WIE ERFOLGT DIE MITBENUTZUNG? Die AWG-Novelle untersagt die sogenannte Duplizierung von Sammeleinrichtungen. Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen dürfen somit keine eigenen neuen Sammeleinrichtungen aufbauen, sondern müssen die regional vorhandene Sammlung mitbenutzen. Das umfasst sowohl die bestehende getrennte Verpackungssammlung von ARA, AGR und Ökobox als auch die Altstoffsammelzentren, Altpapier- und Restmüllsammlung der Gebietskörperschaften. SVS haben die Sammelmengen je Sammelkategorie (das sind Papier-, Glas-, Metall- und Leichtverpackungen) entsprechend ihrem monatlichen Marktanteil regional an Übergabestellen zu übernehmen und sind für die weitere Sortierung und Verwertung dieser Mengen verantwortlich. Dieses Prinzip ist auch für gewerbliche Verpackungen vorgesehen.

4 Ruhe tut gut, darum bitte EInWurf von 7 20 uhr. DAnkE! Ruhe tut gut, darum bitte EInWurf von 7 20 uhr. DAnkE! ZWEI FORMEN DER MITBENUTZUNG SIND AB 2015 MÖGLICH: MITBENUTZUNG AUF SYSTEMEBENE ( 30 AWG) Hier schließt ein neues Sammel- und Verwertungssystem einen Vertrag mit einem bestehenden SVS für die bundes weite Mitbenutzung des Sammelsystems einer Sammelkategorie ab und erfüllt damit die Genehmigungsvoraus setzung der Flächendeckung. Für Gebietskörperschaften und Sammelpartner ändert sich nichts. Mengenübergabe und Rechnungslegung erfolgen wie bisher an das mitbenutzte SVS (z. B. an die ARA). MITBENUTZUNG AUF GEMEINDEEBENE ( 29c AWG) Hier schließt ein SVS bundesweit eigene Verträge mit allen Gebietskörperschaften (Gemeinden und Gemeindeverbände) und den beauftragten Sammelpartnern über die Mitbenutzung der bestehenden Sammlung ab. Gebietskörperschaften und Sammelpartner erbringen ihre Leistungen für mehrere SVS anteilig, entsprechend den monatlichen Marktanteilen der SVS. Sammelpartner und Gebietskörperschaften sind zum Vertragsabschluss und zur Gleichbehandlung verpflichtet. Preisunterschiede sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Sammelmengen sind im Verhältnis der Marktanteile an die SVS zu übergeben. Dafür sind für jeden politischen Bezirk Übergabestellen einzurichten. BunTGLAS WEISSGLAS

5 WIE KOMMEN SAMMELPARTNER ZU IHREM GELD? Allgemein gilt: Alle Sammel- und Verwertungssysteme tragen die monatlichen Kosten aliquot zu ihren jeweiligen monatlichen Marktanteilen. Die exakten Prozentsätze zur Mengen- und Kostenaufteilung werden monatlich durch das Lebens ministerium veröffentlicht. Dies betrifft die gesamte Kette der Sammlung: die Bereitstellung der Sammelinfrastruktur (Standplätze, Behälter, Sammelsäcke), die operativen Sammel leistungen und die Zwischenlagerung und Übergabe des Sammelmaterials bei den regionalen Übergabestellen an die SVS. Wenn neue SVS die bestehenden Systeme auf Systemebene mitbenutzen, ändert sich die Verrechnung durch die Sammelpartner nicht. Bei Mitbenutzung auf Gemeindeebene durch Direktverträge der neuen SVS mit Gebietskörperschaften und Sammelpartnern haben die Sammelpartner ihre Leistungen monatlich zu den aktuellen Prozentsätzen auf alle SVS aufzuteilen und zu verrechnen. Details sind im Mitbenutzungsvertrag zu regeln.

6 WAS KOMMT NEUES FÜR DIE GEWERBLICHE SAMMLUNG? Durch die neue Definition von Haushalts- und Gewerbeverpackungen nach Art, Größe und üblichem Anfall in 13h AWG und die in der VerpackVO definierten Sammel- und Tarifkategorien ist die Zuordnung von Anfallstellen zu Sammelmodulen zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen. Für die Aufrechterhaltung der Geschäftsstraßenentsorgung (Papierverpackungen) sind SVS zum Abschluss von Verträgen mit bestehenden GESTRA-Sammelpartnern verpflichtet. Künftig sollen auch die an verschiedenen regionalen Übergabestellen gesammelten gewerblichen Verpackungen in allen Sammelregionen entsprechend ihrem Marktanteil an die SVS aufgeteilt werden. Dazu wird die VerpackVO 2013 auch für gewerbliche Verpackungen Sammelkategorien festlegen. Eine Abgeltung von Sammelleistungen und Altstofferlösen ist zwischen Sammelpartner und SVS zu vereinbaren. WAS ÄNDERT SICH FÜR SORTIERER UND VERWERTER? Sortierung und Verwertung sind nicht vom Mitbenutzungsmodell betroffen. Das bedeutet, dass alle Sammel- und Verwertungssysteme eigene Verträge über diese Leistungen abschließen müssen, die auch unterschiedliche Sortierfraktionen, Qualitätskriterien und Konditionen enthalten können.

7 WER IST VON DEN NEUERUNGEN BETROFFEN? In erster Linie ergeben sich Änderungen für Gebietskörperschaften und Sammelpartner in der Haushalts- und Als innovativem und nachhaltigem Unter Gewerbesammlung. nehmen ist uns Umweltfreundlichkeit bei unseren Produkten sehr wichtig. Das schließt natürlich auch das Recycling Sortierer und Verwerter sind dann betroffen, wenn Sammelsysteme geändert (Menge, Qualität) oder geänderte unserer Anforderungen Verpackungen an die Verwertung mit ein vorgegeben und werden. hier vertrauen wir seit 20 Jahren auf die österreichische Nummer 1, die ARA! WIE WERDEN VERPACKUNGEN IN ZUKUNFT GESAMMELT? In der haushaltsnahen Sammlung soll sich für die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig ändern. Dennoch gibt es auch in der getrennten Verpackungssammlung Optimierungspotenziale, die untersucht und wenn sinnvoll genützt werden sollen, z. B. durch eine Umstellung der herkömmlichen Leichtver packungssammlung auf eine Plastikflaschensammlung. Die Eckpunkte für die künftige Verpackungssammlung werden in einem breiten Stakeholderdialog unter der Führung des Lebensministeriums festgelegt. Teilnehmer sind Vertreter der Sozialpartner, der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes, der Entsorgungswirtschaft, der SVS und der neuen Verpackungskoordinierungsstelle.

8 WER IST KÜNFTIG MEIN ANSPRECHPARTNER? Bei den haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssystemen bleibt voraussichtlich bis 2017 alles wie gewohnt. Da die Errichtung zusätzlicher Sammlungen nicht zulässig ist, werden ab 2015 neu genehmigte SVS für Haushaltsverpackungen die bestehenden Systeme durch eine der beiden möglichen Formen (s. o.) mitbenutzen. Die Abstimmung der regionalen Sammelsysteme erfolgt damit auch weiterhin zumindest bis zur Neuvergabe 2018 mit den RegionalbetreuerInnen von ARA, AGR und Ökobox. Verlosung: Bis Mitte 2016 teilt das Lebensministerium erstmals die Verantwortung für die Sammlung nach Regionen und Sammelkategorien (im Verhältnis ihrer Marktanteile) auf die SVS auf. Die zuständigen SVS müssen dann 2017 in ihren Regionen die Sammlung ab 2018 neu ausschreiben und vergeben. Sie sind fünf Jahre lang für die laufende Abstimmung des Sammelsystems mit Gebietskörper schaften und Sammelpartnern zuständig. Alle anderen SVS sind zur Mitbenutzung verpflichtet. Sprechen Sie mit uns. Auch auf bieten wir Ihnen aktuelle Informationen zur AWG-Novelle und zur neuen VerpackVO. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihr ARA-Team oder unser Regionalbüro. Altstoff Recycling Austria AG Mariahilfer Straße Wien Tel.: Für den Inhalt verantwortlich: Vorstand der ARA AG. Stand I Die vorliegenden Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und stellen keine Rechtsberatung dar ARA AG

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