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1 Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel

2 Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung von Eignungsuntersuchungen Betriebsärzte führen lieber medizinische Untersuchungen durch, statt an die Arbeitsplätze zu gehen, zu beraten etc. Viele Betriebsräte und Beschäftigte erwarten Betriebsärzten vor allem Untersuchungen und auch Eignungsfeststellungen Berufsgenossenschaften fördern dieses Verständnis Diese Praxis ist seit Jahren in Teilen rechtswidrig! Die novellierte ArbMedVV macht die Fehler offensichtlich. 2

3 Irrtum 1: Eignungsuntersuchungen sind notwendig um die Befähigung nachzuweisen 7 ArbSchG: Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind,. 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1: Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. DGUV Regel 101 zu 7: Der Unternehmer trägt im Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung die Verantwortung für die der Sicherheit und der Gesundheit Er kann im Rahmen der Einstellungsgespräche bzw. durch Eignungsuntersuchungen feststellen, ob der Versicherte die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten. Fazit: Der Arbeitgeber kann die Befähigung auch ganz ohne Untersuchung feststellen. 3

4 Irrtum 2: Die G Sätze sind vorgeschrieben Aus den Grundsätze für Arbeitsmedizinische Vorsorge wurden in der 6. Auflage Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen Zitat aus dem Vorwort: Unabhängig von anderen Rechtsvorgaben enthält die Neuauflage dieses Buches Empfehlungen, die Betriebsärzte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach 3 ASiG unterstützen sollen. Die DGUV Grundsätze haben keine rechtliche Verbindlichkeit, Bild: DGUV Zitat aus: Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25 Der G 25 stellt den Stand der Arbeitsmedizin gemäß 4 Nr. 3 ArbSchG bei der Beurteilung von Fahr-, Steuer- und Überwachungspersonal dar. Er ist jedoch weder in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften noch in einer staatlichen Verordnung verankert. Fazit: Die G Sätze sind nur Empfehlungen 4

5 Irrtum 3: Im Arbeitsvertrag und BV darf man alles vereinbaren Auszug aus Wann sind Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (Eignungsuntersuchungen) zulässig? vom : Anlasslose Eignungsuntersuchungen dürfen also auch im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden. An den aufgezeigten Vorgaben muss sich auch eine Betriebsvereinbarung messen lassen. Auch eine Betriebsvereinbarung kann daher regelmäßig keine anlasslose routine-mäßige Eignungsuntersuchung im laufenden Beschäftigungsverhältnis begründen. 5

6 Kein Irrtum: Pflicht zur Eignungsuntersuchung Eignungsuntersuchungen nach Aufnahme der Tätigkeit bedürfen einer Rechtsgrundlage, wie z. B.: - 32 ff. JArbSchG: Pflichtuntersuchungen für Jugendliche - 11 Abs. 1, 9, 12 Abs. 6, 48 FeV (Bus-, Taxifahrer) - 4 Abs. 1 Nr. 1, 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 LuftVG, 2 Abs. 1 der 1. DurchführungsVO zur Luftverkehrszulassungsordnung (Piloten) - 5 Abs. 1 Nr. 3 TfV (Triebfahrzeugführer) - 10 DruckluftV (für Tätigkeiten unter hohem Druck) Aber: Es muss auch tatsächlich diese Tätigkeit ausgeübt werden! Wer regelmäßig seine Koll. mit zur Baustelle nimmt braucht eben keinen Personenbeförderungsschein! 6

7 Was unternimmt die IG Metall? Wir brauchen Unfallverhütungsvorschriften als Grundlage für einige wenige Tätigkeiten, bei denen eine gesundheitliche Eignung erforderlich ist und in denen ein Untersuchungsprogramm abschließend festgelegt ist. Prüfkriterien: Grundrechtskonform, geeignet, erforderlich, hinreichend bestimmt, verhältnismäßig. (höherrangiges Recht ist einzuhalten) 7

8 Wie soll sich der Betriebsrat verhalten? Der Betriebsrat sollte jetzt: AG auffordern darzulegen, wie die ArbMedVV umgesetzt werden soll Kontakt zum Betriebsarzt aufnehmen Vollständige Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 überprüfen Wenn Betriebsvereinbarung vorhanden ist diese aktualisieren Eignungsuntersuchungen sollte nur dann zugestimmt werden wenn es eine zwingende Rechtsvorschrift gibt. 8

9 Absender Das Recht will ja wahrgenommen werden, es fällt einem nicht in den Schoß. Und das erfordert Mut. (Heinrich Böll) Vielen Dank! 9

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