Novelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu?

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1 Novelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu? Bernhard Osterburg, Dr. Susanne Klages Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig AMAZONE Active Seminar im Februar Hasbergen/Gaste; Linstow, Hohenheim Name des Wissenschaftlers

2 Gliederung 1. Hintergrund: Evaluierung der DüV 2. Vorschläge zur Novelle 3. Aktueller Stand und Ausblick Dank an: Anja Techen, Heike Nitsch und Norbert Röder, Thünen-Institut für Ländliche Räume Seite 2

3 DüV-Novelle: Ausgangspunkt Das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie muss alle 4 Jahre überprüft und fortgeschrieben werden Politische Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastungen durch N-Verbindungen - Wasserrahmenrichtlinie (Nitrat-/Phosphatbelastung) - NEC-Richtlinie (Ammoniakemissionen, < 550 kt p.a.) - Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (max. 80 kg N-Saldo/ha) - Biodiversitätsstrategie (diffuse N-Belastungen) - Klimaschutzziele (Lachgas) N-Dünger zentraler Input zur Steuerung der Produktivität Seite 3

4 Entwicklung der N-Salden (Gesamtbilanz Deutschland) Jahreswerte Dreijahresmittel Trend Kilogramm N je Hektar Zielwert der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Seite 4

5 Entwicklung der N-Ausnutzung (Abfuhr/Zufuhr) (Gesamtbilanz Deutschland) 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0, Seite 5

6 Relation N-Mineraldünger und Brotweizen und Entwicklung des N-Mineraldüngereinsatzes Index (1990/91 = 100) Preis(N)/Preis(Weizen) Index Preis(N)/Preis(Weizen) Seite 6 Index N-Mineraldüngerabsatz (bezogen auf kg N/ha genutzte LF) Index (1990/91 = 100) N-Mineraldünger in kg N/ha

7 Evaluierung der Düngeverordnung Vorgehensweise der Bund-Länder-AG Die Bund-Länder-AG: Vertreter aus BMELV, BMU, UBA, Agrarressorts der Länder BW, BY, HE, NI, NW, ST, SH, TH; Experten aus BY, MV, NI, ST sowie aus JKI und Thünen-Institut Analyse des Ist-Zustands, Forderungen Dritter Ableitung von Handlungsbedarf Analyse von Änderungsoptionen Prüfung: Wirkung auf Nährstoffversorgung der Pflanzen, auf Betriebe, Regionen, Umwelt, Vollzugsfragen, Bezug zu anderen Regelungen (evidenzbasiert) Seite 7

8 Gliederung in 6 Regelungsbereiche Ausbringtechnik / Einarbeitung Standort-/Bodenzustands-spezifische Restriktionen Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich Ausbringungsobergrenze Ergänzend: Fragen zum Vollzug Aktueller Stand: Referentenentwurf vom Dezember 2014 Seite 8

9 Ausbringtechnik / Einarbeitung (I) Anforderung an die Gülleausbringungstechnik auf bewachsenen Flächen: streifenförmige Ablage flüssiger Wirtschaftsdünger auf oder in den Boden Bewachsene Ackerfläche (Schleppschlauch), ab 2020 Grünland, Feldgras (Schleppschuh), ab 2025 Ausnahmegenehmigung für Breitverteiler auf Grünland am Hang durch nach Landesrecht zuständiger Stelle möglich Seite 9

10 Verteilung flüssiger Wirtschaftsdünger nach Ausbringungstechniken Mio. t flüssiger Wirtschaftsdünger bestellte Ackerfläche unbestellte Ackerfläche Dauergrünland Güllegrubber oder andere Injektionstechnik Schlitzverfahren Schleppschuh Schleppschlauch Breitverteiler Quelle: DESTATIS, Sondererhebung 2011 zu Wirtschaftsdünger Seite 10

11 Ausbringtechnik / Einarbeitung (II) Anforderungen an die Verteilungs- und Dosiergenauigkeit der Ausbringtechnik ab Inkrafttreten der DüV-Novelle neu in Betrieb genommene Geräte müssen EU-Normen erfüllen (CE-Zeichen) Maximaler Variationskoeffizient der Breit-und Längsverteilung, definierte Prüfungsmethoden (VK der Querverteilung) -Mineraldüngerstreuer (DIN EN und -2) (VK <=15%) -Flüssigmisttankwagen (DIN EN 13406) (VK 1x <=20%) -Stalldungstreuer (DIN EN 13080) (VK 1x <=30%) Grenzstreueinrichtung für Mineraldünger (DIN EN 13739) ab 1. Januar 2020 Seite 11

12 Ausbringtechnik / Einarbeitung (III) Festlegung der Einarbeitung in der DüV Einarbeitung von Wirtschaftsdünger und Harnstoff auf unbestellter Fläche unverzüglich, spätestens nach 4 Stunden Ausnahmen: Festmist von Huf-und Klauentieren, Kompost Aufschub bei Nichtbefahrbarkeit aufgrund nicht vorhersehbarer Witterungsverhältnisse Seite 12

13 Einarbeitung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf unbestellten Ackerflächen Menge Betriebe 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% in % aller Betriebe bzw. des erfassten Wirtschaftsdüngers unmittelbar mit best. Ausbringungstechnik nach einer Stunde bis max. vier Stunden nach mehr als 8 Stunden innerhalb einer Stunde nach vier bis max. acht Stunden Quelle: DESTATIS, Sondererhebung 2011 zu Wirtschaftsdünger Seite 13

14 Standort-und Bodenzustands-spezifische Restriktionen (I) = Ausbringungsbeschränkungen für N-und P-haltige Düngemittel auf gefrorenen, wassergesättigten, schneebedeckten Böden und an Gewässern Abschwemmen gedüngter Nährstoffe in Oberflächengewässer und auf benachbarte Flächen verhindern Ausnahmen vom Verbot der Ausbringung auf gefrorenen Boden (bis 60 kg Nges falls die Gefahr von Bodenverdichtungen besteht) Seite 14

15 Standort-und Bodenzustands-spezifische Restriktionen (II) Gewässerabstände Abstände zwischen Rand der Streubreite und Böschungsoberkante: 4 m auf ebenen Flächen, 1 m bei Geräten, bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder bei Geräten mit Grenzstreueinrichtung 5 m bei stark geneigten Flächen, dort außerdem in 5-20 m sofortige Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland, auf bestelltem Ackerland nur bei Reihenkultur, der Anwendung von Mulch-oder Direktsaatverfahren bzw. hinreichender Bestandesentwicklung Seite 15

16 Standort- und Bodenzustands-spezifische Restriktionen (III) 1m Seite Novelle der Düngeverordnung 4m

17 Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur (I) Sperrfrist für Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N: auf Ackerland nach Ernte der Hauptfruchtbis auf Grünland bis Ausnahmen: Festmist von Huf- und Klauentieren, feste Gärreste und Kompost: bis kg Nges/ha, davon 30 kg Ammonium-N bis zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste bis zu Gemüsekulturen Seite 17

18 Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur (II) Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, flüssige Gärrückstände, Silagesickersäfte und Jauche: 6 Monate 9 Monate für flächenlose Betriebe ab 2020 Kapazität von Anlagen zur Lagerung von Festmist, Kompost, feste Gärrückstände 4 Monate Seite 18

19 Düngebedarfsermittlung (I) Verpflichtende Dokumentation der Düngeplanung für N und P auf Ebene der Bewirtschaftungseinheiten Bundesweit einheitliche Gesamtsollwerte für N, Anpassung in Abhängigkeit vom Ertragsniveau Berücksichtigung der standort-und jahresspezifischen Einflüsse durch einen definierten, bundesweit abgestimmten Satz an Korrekturfaktoren Ableitung betrieblicher, verbindlicher N-Obergrenzen, OWI bei Überschreitung des Sollwerts Seite 19

20 Düngebedarfsermittlung (II) Grundsätze für die Düngemittelanwendung für P P-Versorgungsstufe C: Düngung nach Entzug P-Versorgungsstufe E ab Düngung bis 75 % des Entzugs ab Düngung bis 50 % des Entzugs Zuständige Länderbehörde kann bei Feststellung schädlicher Auswirkungen auf Gewässer P-Düngung weiter einschränken oder untersagen Seite 20

21 Nährstoffvergleich (I) Einführung einer plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz Abschätzung der Grundfuttermenge (Grünland, Silomais etc.) anhand des Tierbestands Aufschläge für Futterverluste von 15-25% Einführung einer Hoftorbilanzierung ab 2018 Begrenzung des N-Saldos: Senkung max. erlaubter Saldo auf 50 kg N/ha ab 2018 Vereinfachung unvermeidbarer Überschüsse im Gemüsebau Begrenzung des P-Saldos: Stufe C: bis 20 kg P 2 O 5 /ha, Stufen A+B keine Obergrenze Stufe D und E: Kein P-Überschuss zulässig Seite 21

22 Nährstoffvergleich (II) Änderung von N-Verlustwerte Verluste bei Weidehaltung verringert, wie Festmist Schweinegülle/-mist um 10%-Punkte geringere Verluste Abgestimmter Vollzug bei Überschreitung der maximalen Nährstoffsalden des Nährstoffvergleichs. Beratungspflicht bei Überschreitung der Salden Kosten trägt Landwirt, OWI bei Überschreitung Rechtsgrundlage für Erfassung und Auswertung von Daten aus den Nährstoffvergleichen schaffen Daten bisher nicht systematisch auswertbar Seite 22

23 N-Salden nach DüV 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Anteil von Betrieben mit N-Saldo von kg N/ha > < <80 40-<60 20-<40 <20 30% 20% 10% 0% Futterbau Veredlung Marktfrucht Betriebe insgesamt Quelle: Nährstoffvergleiche aus 5 Bundesländern, eigene Auswertungen Seite 23

24 Varianz des N-Mineraldüngereinsatzes: Überschreitung des max. N-Saldos durch (zu) hohe N-Mineraldüngung 70 Standardabweichung in kg min. N / ha Fazit: Es gibt noch große Effizienzreserven N-Zufuhr über organische Düngemittel in kg N / ha (berechnet nach 60er Grenze) Betriebsgruppen mit Betriebstyp: Futterbau Veredlung Marktfrucht Quelle: Nährstoffvergleiche aus 3 Bundesländern ( ), eigene Auswertungen Seite 24

25 Welche N-Überschüsse entstehen insgesamt und welcher Teil wird reguliert? nicht angerechnete N-Verluste aus Wirtschaftsdünger (1.000 t N) Überschuss >60 kg N/ha (1.000 t N) Anteil <60 kg in Betrieben >60 kg N/ha (1.000 t N) Überschuss in Betr. <60kg (1.000 t N) Anteil in % am ges. Wirtschaftsdüngeraufkommen Anteil in % an ges. LF 30% 25% N-Überschuss in t % 15% 10% in % der gesamten LF bzw. des gesamten Wirtschaftsdüngers 50 5% 0 < 20 < 40 < 60 < 80 < 100 < 120 < 140 < 160 < 180 < 200 < 220 < 240 < 260 < 280 < 300 >=300 N-Zufuhr in organischen Düngemitteln in kg pro Hektar LF (Gemeinden, nach 170er Grenze berechnet) 0% Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2007, Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder, sowie Ergebnissen der Analyse der Nährstoffvergleiche. Seite 25

26 Ausbringungsobergrenzen Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alleorganischen Düngemittel Gilt bisher nur für N aus tierischen Ausscheidungen Einbeziehung u.a. der Gärreste pflanzlicher Herkunft für Kompost / Klärschlamm Anrechnung für 3 Jahre (1 Jahr) Derogationsregelung (230-kg-N-Obergrenze für Grünland) Künftige Umsetzung nicht Gegenstand der BLAG Für Gärreste Ausnahmen auch auf Ackerland geplant Seite 26

27 Von Obergrenzen betroffene Regionen Limitierend wirkt vor allem P-Bilanz (Brutto-Bewertung) N wird netto bewertet 170-kg-N-Grenze: <5% des WD aus Regionen zu exportieren 60-kg-N-Saldo: Nur in Kombination mit Mineraldünger-N relevant Seite Novelle Düngeverordnung Quelle:der FDZ des Bundes und der Länder, Auswertung N. Röder

28 Fazit zur DüV-Novelle Ziel: Pflanzenbedarfsgerechte Düngung, Nährstoffausnutzung weiter verbessern Hauptwirkung ist eine Optimierung der Düngung zu vergleichsweise geringen Kosten Zentrale Regeln zur Reduzierung der N-Salden: - Sperrfrist für org. Dünger auf Ackerland nach der Ernte - Gülleausbringungstechnik - Bewertung Nährstoffvergleiche + Sollwertmethode Übergangsfristen in Bereichen mit Investitionsbedarf Wirkungen auf Gewässerentlastung? Reichen Auflagen zur Reduzierung der NH 3 -Emissionen? Seite 28

29 Ausblick zur DüV-Novelle Verhandlungen mit der EU-Kommission (GD Umwelt) Vorbereitung EU-Vertragsverletzungsverfahren (NitratRL) Entscheidungsfindung zur Novelle der DüV bis 3/2015 Erstellung einer Strategischen Umweltprüfung auf Basis des Evaluierungsberichts März 2015 Inkrafttreten der Novelle 2. Hälfte 2015? Fortführung des Vertragsverletzungsverfahren in 2015 EU-Kommission fordert kurzfristige, nachweisbare Gewässerentlastungen Seite 29

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