REGIONALPLAN SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG

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1 REGIONALPLAN SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG Fortschreibungen: Regionales Gewerbegebiet Sulz Regionalbedeutsame Windkraftanlagen Plansätze und Begründungen Auszüge aus der Raumnutzungskarte Satzungen und Genehmigungen Juli 2006 Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg Johannesstr. 27, Villingen-Schwenningen Telefon / , Telefax / Adresse: info@regionalverband-sbh.de

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3 Impressum Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Fortschreibungen 2005/2006 Juni 2006 Herausgeber, Copyright: Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg Johannesstraße 27, Villingen-Schwenningen Telefon: / , Telefax: / info@regionalverband-sbh.de Druck: Selbstverlag

4 Vorwort Der Regionalplan 2003 für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben und zwar in zwei Bereichen: Direkt an der Autobahnanschlussstelle Sulz wurde ein Regionales Gewerbegebiet planerisch gesichert. Es ist für einen Großbetrieb vorgesehen, dessen Ansiedlung in den übrigen Gewerbe- und Industriegebieten der Region nicht möglich ist. Durch die Ausweisung dieses Standortes im Regionalplan werden Nutzungen, die einer gewerblichen Ansiedlung entgegenstehen könnten, verhindert. Die zweite Regionalplanfortschreibung regelt die Errichtung von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen. Dies sind in der Regel einzelne Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe ab 50 Metern sowie Windparks ab drei Anlagen. Im Regionalplan werden für solche Windkraftanlagen an besonders geeigneten Stellen Vorranggebiete ausgewiesen. In diesen Vorranggebieten sind andere Nutzungen, die den Betrieb von Windkraftanlagen stören würden, jetzt nicht mehr zulässig. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen wird gleichzeitig auch die Errichtung solcher Anlagen außerhalb der Vorranggebiete verhindert. Villingen-Schwenningen im Juli 2006 Lothar Wölfle Verbandsvorsitzender 3

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6 Inhaltsverzeichnis Regionalplanfortschreibung Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen - Regionales Gewerbegebiet Sulz 7 PS Schwerpunkt für Gewerbe 7 Auszüge aus der Raumnutzungskarte 8 Satzung 10 Genehmigung 11 Regionalplanfortschreibung Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen 13 PS Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen 13 PS Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen 17 Auszüge aus der Raumnutzungskarte 18 Satzung 30 Genehmigung 31 5

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8 Regionalplanfortschreibung Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen - Regionales Gewerbegebiet Sulz Der folgende Plansatz wird als neuer Plansatz dem Regionalplan 2003 hinzugefügt: PS (Z) Begründung Schwerpunkt für Gewerbe Für die Ansiedlung eines regionalbedeutsamen gewerblichen Betriebes wird auf Markung Sulz ein Vorranggebiet für Gewerbe festgelegt und in der Raumnutzungskarte als Regionales Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Standort ist von Nutzungen, die einer gewerblichen Ansiedlung entgegenstehen können, freizuhalten. Das Regionale Gewerbegebiet (GE-REG) soll für die Ansiedlung eines gewerblichen Betriebs mit hohem Flächenbedarf vorgehalten werden. Die Gesamtgröße des Standorts beträgt mindestens 50 ha zuzüglich eventueller Freihalteflächen. Grundlage ist Plansatz des Landesentwicklungsplans 2002, der als besondere Entwicklungsaufgabe für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg im Rahmen der regionalen Standortvorsorge die Ausweisung eines großflächigen Gewerbegebiets vorsieht. Das Regionale Gewerbegebiet ist für einen Großbetrieb vorgesehen, dessen Ansiedlung in den übrigen Gewerbe- und Industriegebieten der Region nicht möglich ist. Der Ausweisung des Standorts Sulz ist ein mehrjähriger regionaler Suchlauf vorangegangen, dem u. a. folgende Auswahlkriterien zugrunde lagen: Gute Verkehrsanbindung, technische Erschließbarkeit, geeigneter Flächenzuschnitt, möglichst geringe Eingriffe in Ökologie und Landschaft sowie die Zustimmung der Standortgemeinde. Die untersuchten Alternativstandorte waren entweder weniger gut geeignet oder nicht realisierbar. 7

9 Auszüge aus der Raumnutzungskarte 8

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11 Satzung 10

12 Genehmigung 11

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14 Regionalplanfortschreibung Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen Die folgenden Plansätze werden in den Regionalplan 2003 eingefügt: PS (Z) Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen Für die Errichtung und den Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen werden Vorranggebiete ausgewiesen und gesichert. Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind in diesen Gebieten zu unterlassen. Folgende Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen werden festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt: 1. Standort Sulz-Dürrenmettstetten, VVG Sulz, 2. Standort Fluorn-Winzeln, VVG Oberndorf, 3. Standort Schramberg-Waldmössingen, VVG Schramberg, 4. Standort Dunningen, VVG Dunningen, 5. Standort Zimmern o.r./villingendorf, VVG Rottweil/GVV Villingendorf, 6. Standort Tennenbronn, VVG Schramberg, 7. Standort St. Georgen-Nord, Königsfeld/St. Georgen, 8. Standort Triberg, GVV Raumschaft Triberg, 9. Standort St. Georgen-Süd, St. Georgen, 10. Standort Geisingen-Kirchen-Hausen, GVV Immendingen-Geisingen, 11. Standort Geisingen-Leipferdingen, GVV Immendingen-Geisingen Begründung: In der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg wird der Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung eine besondere Bedeutung beigemessen. Deshalb sollen Gebiete, die hierfür aus raumordnerischer Sicht besonders geeignet sind, für regionalbedeutsame Windkraftanlagen gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten werden. Damit soll auf Dauer ein angemessener Windenergiebeitrag gewährleistet und dem Gewicht der gesetzgeberischen Privilegierung der Windenergienutzung Rechnung getragen werden. Aus Gründen der Raum- und Umweltverträglichkeit wird eine räumliche Konzentration von Windenergieanlagen in raumordnerisch und für die Gewinnung von Windenergie gut geeigneten Teilräumen angestrebt. Dabei wird davon ausgegangen, dass insbesondere im Schwarzwald und im Bereich der Schwäbischen Alb auch Einzelanlagen gravierende Änderungen des Landschaftsbildes verursachen können und somit in der Region neben Windparks mit drei oder mehr Anlagen auch bei Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe von über 50m eine überörtliche Bedeutung gegeben ist. Gegenstand der Festlegungen des Regionalplanes sind Windkraftanlagen, die regionalbedeutsam sind. Die Regionalbedeutsamkeit ergibt sich aus der Höhe der Anlage(n), dem vorgesehenen Standort und den Auswirkungen auf andere Raumfunktionen. Generell und standortunabhängig sind einzelne Windkraftanlagen ab einer Nabenhöhe von 50m und Wind- 13

15 energieparks ab drei Anlagen in der Regel regionalbedeutsam. Für die Beurteilung der Regionalbedeutsamkeit sind aber auch die Besonderheiten des Einzelfalls heranzuziehen und zu berücksichtigen. Die weitreichende rechtliche Wirkung, wie sie von Vorranggebieten mit regionsweiter außergebietlicher Ausschlusswirkung ausgeht, setzt ein schlüssiges Planungskonzept voraus. Es ist vom Regionalverband im Rahmen seiner Planungskompetenz zu erstellen und mit den Nachbarregionen abzustimmen. Es legt vor allem die anzuwendenden Auswahlkriterien fest und beschreibt das methodische Vorgehen bei deren Anwendung. Auf dieser Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Standorte unter umfassender Abwägung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorgenommen worden. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt in mehreren Stufen im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung. Die planerische Konzeption baut auf folgenden Leitsätzen auf: Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für die Windenergienutzung mit geringem Konfliktpotenzial, Vermeidung von Windkraftanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes, Bevorzugung der Übernahme von bereits ausgewiesenen Sonderbauflächen Windenergie und bestehender Anlagen und ihrer Erweiterungsmöglichkeiten, soweit sie in das regionale Gesamtkonzept passen und den aufgezeigten Kriterien entsprechen, Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung durch technische Infrastruktur, Konzentration der Anlagen in Windparks zur Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen, Wenn möglich und erforderlich Akzeptanz eines höheren Konfliktpotenzials an besonders windhöffigen Standorten, Vermeidung von Überlastungen an Standorten für Windkraftanlagen durch Beschränkung der Anlagenzahl und Einhaltung von Abständen von Anlagengruppen und Windparks untereinander, Vermeidung von Windkraftanlagen in großräumigen, unbelasteten Gebieten. Folgende Arbeitsschritte wurden bei der Aufstellung der vorliegenden Teilfortschreibung Windenergie durchgeführt: Ermittlung von Flächen mit guten Windverhältnissen Ermittlung von möglichen Windnutzungsbereichen Ermittlung von relativ konfliktfreien Windnutzungsbereichen Festlegung von Vorranggebieten Festlegung von Ausschlussbereichen Die Ausweisung der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ist das Ergebnis einer umfassenden raumplanerischen Abwägung zwischen der Eignung der Flächen für eine Windenergienutzung und den konkurrierenden Raumansprüchen. Wesentliches Eignungskriterium ist die Windhöffigkeit, die auf Grundlage der DWD-Daten mit generell >5.0m/s in 50m Höhe gemessen festgelegt wurde. Abweichend hiervon wurden in Abstimmung mit der kommunalen Bauleitplanung im Bereich "Oberes Gäu" auch Standorte in die Fortschrei- 14

16 bung aufgenommen, die den o.g. Wert nicht ganz erreichen. Von Betreiberseite wurde aber die Wirtschaftlichkeit der dort z. T. seit Jahren laufenden Anlagen bestätigt. Die Standorte erfüllen abgesehen von der Einhaltung des gesetzten Schwellenwertes der Windhöffigkeit alle Grundanforderungen der Planungskonzeption. Die räumlichen Ausformungen dieser Bereiche sind den Detailkarten der Regionalplanfortschreibung zu entnehmen. Um einer zu großen Massierung von Windenergieanlagen auf den ausgewiesenen Vorranggebieten für Windenergie entgegenzuwirken, wird bei den einzelnen Standorten die maximal landschaftsverträgliche Anzahl von Windenergieanlagen angegeben. Raum NR Vorranggebiet Windenergie Beschreibung 1. VVG Sulz am Neckar Sulz-Dürrenmettstetten SCHWERUNKT OBERES GÄU SCHWERPUNKT SCHWARZWALD NORD 2. VVG Oberndorf Fluorn-Winzeln 3. VVG Schramberg Schramberg-Waldmössingen 4. VVG Dunningen Dunningen 5. VVG Rottweil / GVV Villingendorf Zimmern o. R. / Villingendorf 6. VVG Schramberg Tennenbronn 7. Königsfeld / St. Georgen im Schwarzwald St. Georgen-Nord Lage: nördlich von Dürrenmettstetten, Gewanne Rieder und Hinter dem Kugelwäldle, Höhe über NN. ca. 675 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 823 m über NN. Größe ca 22 ha Anlagen: max. vier regionalbedeutsame Windenergieanlagen Bemerkungen: Vorprägung durch drei nach 35 genehmigte Anlagen; Bauvorentscheid für eine vierte Anlage ist erteilt. Lage: östlich von Fluorn-Winzeln an der K5521 zwischen Fluorn- Winzeln und Hochmössingen.- Gewann Fronholz, Höhe über N.N. ca. 690m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 823 m über NN. Größe ca 10 ha Anlagen: max. drei regionalbedeutsame Windenergieanlagen Bemerkungen: Vorprägung durch zwei gebaute Anlagen, Ausweisung im FNP Lage: östlich von Waldmössingen, Gewann Hummelbühl, Röte; Höhe über NN ca. 714 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 823 m über NN. Größe: 37 ha Anlagen: max. vier regionalbedeutsame Anlagen Bemerkungen: Vorprägung durch vier gebaute Anlagen, Ausweisung im FNP Lage: nördlich Dunningen, Gewanne Deddenberg, Sandgrube; Höhe über NN ca. 706 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 823 m über NN. Größe: ca.20 ha Anlagen: max. zwei regionalbedeutsame Anlagen Bemerkungen: Vorprägung durch 3 gebaute Anlagen; Fläche im FNP ausgewiesen Lage: nordwestlich Zimmern / südwestlich Villingendorf, Gewanne Hülberg, Tanneck, Höhe über NN ca. 717 m 730 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 823 m über NN. Größe: ca. 13 ha Anlagen: max. drei regionalbedeutende Anlagen möglich Bemerkungen: Vorprägung durch eine gebaute Anlage sowie einer genehmigter Anlage, Ausweisung im FNP vorgesehen Lage: westlich von Tennenbronn, Gewann Öhle, Steigers Eck; Höhe über NN ca. 893 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 1219 m über NN. Größe: ca. 1 ha Anlagen: max. eine regionalbedeutsame Windenergieanlage Bemerkungen: Vorprägung durch eine gebaute Anlage; Ausweisung der Fläche im FNP vorgesehen, Lage: westlich von Tennenbronn, Gewann Windkapf, Höhe über NN ca. 891m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 1219 m über NN. Größe: ca. 7 ha Anlagen: max. zwei regionalbedeutsame Anlagen Bemerkungen: Vorprägung durch zwei gebaute Anlagen; Lage: nordöstlich von Königsfeld, Gewann Brogenwald: Höhe über NN ca. 890 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 1219 m über NN. Größe: ca. 23 ha Anlagen: max. eine regionalbedeutsame Anlage Bemerkungen: Vorprägung durch eine genehmigte Anlage; Fläche im FNP ausgewiesen. Lage: nördlich von St. Georgen, Gewann Großacker/ Brogen; Höhe über NN ca. 870 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 1219 m über NN. Größe: ca. 1 ha Anlagen: max. zwei regionalbedeutende Anlagen möglich Bemerkungen: Vorprägung durch Ausweisung der Fläche im FNP und eine genehmigte Anlage 15

17 SCHWERPUNKT SÜDBAAR 8. GVV Raumschaft Triberg Triberg 9. St. Georgen im Schwarzwald St. Georgen-Süd 10. GVV Immendingen-Geisingen Geisingen-Kirchen-Hausen 11. GVV Immendingen-Geisingen Geisingen-Leipferdingen Lage: Östlich von Triberg, Gewann Hochwald, Höhe über NN ca. 926 m, Bauhöhenbeschränkung lt. BMV: 1219 m über NN. Größe: ca. 7 ha Anlagen: max. drei regionalbedeutende Anlagen möglich Bemerkungen: Vorprägung durch Ausweisung der Fläche im FNP, Fläche ist im räumlichen Zusammenhang mit den Flächen 6 (Königsfeld) und 9 (St. Georgen) zu sehen Lage: südwestlich St. Georgen / nördlich Oberkirnach; Höhe über NN ca. 980 m Größe: ca. 4 ha Anlagen: max. zwei regionalbedeutende Anlagen möglich Bemerkungen: Vorprägung durch Ausweisung im FNP Lage: süd-östlich von Kirchen-Hausen, Gewann Schmittshau; Höhe über NN ca. 823 m Größe: ca. 36 ha Anlagen: max. drei regionalbedeutsame Anlagen möglich Bemerkungen: Vorprägung durch Ausweisung im FNP Lage: östlich Leipferdingen, Gewann Homberg/ Gaugsmauer, Höhe über NN ca. 780 m Größe: ca. 10 ha Anlagen: max. drei regionalbedeutende Anlagen möglich Bemerkungen: Vorprägung durch drei gebaute Anlagen und FNP Ausweisung sowie angrenzende Flächenausweisung im FNP der Stadt Engen Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren. Auch innerhalb dieser Bereiche ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob durch die Windenergieanlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Die Realisierung einzelner Windenergieanlagen im Wald ist nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung im Zusammenhang mit einem separaten Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung ( 9 und 11 LWaldG) möglich, das sich ausschließlich auf den unmittelbaren Maststandort (ca. 100 qm) beschränkt. Beachtet werden muss auch das Gesetz zur Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit eine UVP durchzuführen ist diese nicht bereits deshalb entfallen oder in ihrem Umfang reduziert werden kann, weil die Windenergieanlage in einem in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen Vorranggebiet für Windenergie liegt. Der gleiche Hinweis gilt hinsichtlich der Beachtung der NATURA 2000 Verträglichkeit. Soweit die Träger der Flächennutzungsplanung eine Konkretisierung der regionalplanerischen Vorgaben vornehmen wollen, kann diese im Rahmen einer entsprechenden Gesamtkonzeption für das jeweilige Planungsgebiet im Flächennutzungsplan durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgen. 16

18 PS (Z) Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen Außerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen sind Errichtung und Betrieb derartiger Anlagen ausgeschlossen. Begründung: Durch die auf einer flächendeckenden Untersuchung der gesamten Region basierende Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen soll eine Konzentration von Windenergieanlagen auf diese Standorte erreicht werden. Damit erfüllt der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg die Anforderungen des 35 Abs. 3 BauGB. Außerhalb der Vorranggebiete für Windenergie haben andere öffentliche Belange wie Natur- und Landschaftsschutz, Unberührtheit und Erholungswert der Landschaft sowie Siedlung und Infrastruktur Vorrang vor einer Windenergienutzung. In der Regel ist auch aufgrund zu geringer Windhöffigkeit hier eine Standorteignung für Windenergienutzung auszuschließen. 17

19 Auszüge aus der Raumnutzungskarte 18

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31 Satzung 30

32 Genehmigung 31

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