Allgemeine Geschäftsbedingungen. SCHWEERPUNKT Werbeagentur GmbH, nachfolgend Agentur genannt
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen SCHWEERPUNKT Werbeagentur GmbH, nachfolgend Agentur genannt Stand: Juni 2014
2 -2-1 Allgemeines 1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Schweerpunkt Werbeagentur GmbH, nachfolgend in Kurzform Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform Kunde genannt. Der Einbeziehung kundenseitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag wird widersprochen; solche abweichenden Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn dies von der Agentur schriftlich bestätigt worden ist Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für etwaige Folgeaufträge, ohne dass es erneut deren ausdrücklicher Einbeziehung in den Vertrag bedarf 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Corporate-Design, Web-Design, Grafik-Design, Internet, Printmedien, Illustration, Multimedia, Socialmedia, Kommunikation, Marketing, Anzeigenschaltung, Beratung und Konzeption ausschließlich zu den im Angebot enthaltenen Konditionen sowie nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur. 2. Leistungsumfang, Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird durch das Angebot und die Angebotsunterlagen bestimmt. Weicht die Auftragserteilung vom zugrunde liegenden Angebot ab, so gelten die Abweichungen erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden als vereinbart. Angebote sind stets freibleibend. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Auftragsbeschreibung bedürfen der Schriftform. Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Agentur 30 Kalendertage gebunden. 2.2 Die Agentur wird die vertragsgegenständlichen Leistungen entweder selbst oder durch geeignete Erfüllungsgehilfen erbringen. Soweit die Agentur hierbei Subunternehmer einsetzt, entbindet sie dies nicht von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Außerdem wird die Agentur dem Kunden für jedes Projekt einen Ansprechpartner benennen, der für die Beantwortung aller Fragen des Kunden zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung ergeben können.
3 Nicht vom Leistungsumfang umfasst ist die Herausgabe von Layouts, Skizzen oder Dateien, die computertechnisch und/oder manuell erstellt wurden. Wünscht der Kunde die Herausgabe solcher Dateien und Dokumente, so ist dies seperat zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Kunden solche Dateien und Dokumente zur Verfügung gestellt, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Agentur weder geändert, noch für weitere als die im Angebot umfassten Leistungen verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 2.4 Die von der Agentur programmierten Webseiten sind kompatibel mit den derzeit gängigen Browsern wie z.b. Internet Explorer, Firefox, Chrome und Safari. Eine Haftung für die korrekte Darstellung der Webseiten in anderen Browsern, oder für die Eignung der Webseiten in mobilen Anwendungen (z.b. iphone) wird nicht übernommen. 2.5 Sofern nicht anderweitig beauftragt, umfasst der Auftrag nur die Programmierung der Webseite mit Layout und dessen Technik (wie z.b. WordPress, CMS Backend, etc.). Das Einpflegen von Inhalten wie z.b. Bilder, Texte, Navigationspunkte oder Videos obliegt dem Kunden. Weiterhin werden folgende Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, nur auf Basis eines seperaten Angebotes erbracht: - Hosting - Updates und Wartung der Webseite - Suchmaschinenoptimierung (SEO & SEM) - Texterstellung - Erstellung von Bildmaterial & Fotos - Backups 2.6 Wird die Agentur über die Programmierung der Webseite mit dem Einpflegen von Inhalten beauftragt, hat der Kunde sämtliche dafür relevante Daten an die Agentur so zu übermitteln, dass die Inhalte schnell und ohne neue Formatierungen in die Seite übernommen werden können. Zusätzlicher Aufwand, der Agentur durch evtl. Umformatierungen oder dadurch entsteht, dass die Daten nicht auf einmal übertragen werden, wird seperat abgerechnet. Für die Richtigkeit und die Nutzungsrechte der Daten haftet der Kunde. 2.7 Die Agentur erstellt keine Datensicherungen von gelieferten Inhalten durch den Kunden wie z.b. Bilder, Fotos, Texte, Dateien und andere digitale Daten. Die Agentur haftet nicht bei Verlust solcher Daten.
4 -4-3. Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der Erfolg des Projektes insgesamt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem intensiven Informationsaustausch zwischen den Parteien abhängig ist. Der Kunde ist insofern verpflichtet, auch seinerseits für jedes Projekt einen geeigneten Ansprechpartner / Projektverantwortlichen zu benennen, der auch kurzfristig für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben können; 3.2. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur in zumutbarem Umfang bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch zeitnahe und unentgeltliche Zurverfügungstellung der benötigten Informationen und Daten; 3.3. erforderliche Freigaben, z.b. für Mediaschaltungen, kurzfristig und auf jeden Fall so rechtzeitig zu erklären, dass die von Dritter Seite häufig vorgegebenen Annahmefristen unter normalen Umständen auch gewahrt werden können; 3.4. etwaige sonstige Eigenleistungen, wie in dem jeweiligen Angebot näher beschrieben, fachgerecht und zum vereinbarten Termin zu erbringen. 4. Preise und Zahlung 4.1. Es gelten die jeweiligen Angebotspreise der Agentur. Bei den Angeboten handelt es sich grundsätzlich um Pauschalpreisangebote. Ein anderer als ein Pauschalpreis ist nur dann mit dem Kunden vereinbart, soweit dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vermerkt ist. Soweit in dem Angebot Positionspreise aufgeführt werden, so sind diese unverbindlich. Verbindlich ist ausschließlich der am Ende des Angebotesaufgeführte Gesamtpreis. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge - des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, - von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, - von Aufwand für Lizenzmanagement, - in Auftrag gegebener Test, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie - außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
5 Der Mehraufwand wird dem Kunden von der Agentur vorher in schriftlicher Form angezeigt Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100% Die Agentur rechnet Zahlungen zunächst auf ältere Schulden an. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Agentur Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. 5. Urheber- und Nutzungsrechte 5.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 6. Freigabe 6.1 Die Agentur wird dem Kunden die Arbeitserzeugnisse, insbesondere Entwürfe, Gestaltungen, Reinzeichnungen, Texte, Gestaltungen, Webseiten vor der Durchführung des Auftrages und/oder der Veröffentlichung und/oder der öffentlichen Zugänglichmachung zur Genehmigung vorlegen. Der Kunde hat die Arbeitserzeugnisse verbindlich zur Veröffentlichung und/oder zum Druck und/oder zum öffentlichen Zugänglichmachen und/oder zur Durchführung des Auftrages freizugeben. Die Genehmigung ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde Verantwortung für Bild und Inhalt. Bei Neudruck aufgrund festgestellter Fehler trägt der Kunde die Kosten. 7. Geheimhaltungspflicht der Agentur 7.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 8. Gewährleistung und Haftung der Agentur 8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
7 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. 9. Verwertungsgesellschaften 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 10. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. 11 Anwendbares Recht Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8 Gerichtsstand und Erfüllungsort Soweit der Vertragspartner von der Agentur ein Unternehmer im Sinne des 14 BGB ist, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort und alleinigen Gerichtsstand Wilhelmshaven. 13. Sonstiges Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. 14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit der AGB oder einzelner Regelungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: Januar 2014 SCHWEERPUNKT Werbeagentur GmbH Geschäftsführerin: Vanessa Marahrens HR Oldenburg B USt.-IdNr. DE Parkstraße 32 a Wilhelmshaven Fon Fax info@schweerpunkt.de schweerpunkt.de BANKVERBINDUNGEN: SPARKASSE WILHELMSHAVEN IBAN DE BIC BRLADE21WHV VOLKSBANK WILHELMSHAVEN EG IBAN DE BIC GENODEF1WHV
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