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1 Hinweis! Wir können aus Bieterschutzgründen die Preise für nachfolgende Artikel nicht veröffentlichen. Im Anhang können Sie die Artikel einsehen, die bei uns nach der VOL/A vergeben werden. Zur Teilnahme am Sammelbestellverfahren des LVwA sind grundsätzlich alle landesunmittelbaren Dienststellen, sowie öffentliche Zuwendungsempfänger des Landes Berlin berechtigt. Gem. Nr AV 55 LHO bedarf es zur Durchführung von Sammelbestellungen der Befugnis zum Abschluss von Verträgen nach Nr.3.2 zu 9 LHO. Zu diesem Zweck muss eine Teilnahme am SBV dem LVwA erklärt werden. Eine Teilnahme-Erklärung können Sie per Mail unter sbvinfo@lvwa.berlin.de anfordern oder unter downloaden. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Ihr Team vom Landesverwaltungsamt

2 Sammelbestellverfahren >> SBV << Entsorgungsleistungen Rundschreiben LVwA LS Nr. 11/2014 gültig vom bis

3 Landesverwaltungsamt Berlin Als beauftragter Dienstleister im Land Berlin Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) An die Teilnehmer des Sammelbestellverfahrens GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) LS B 15 Bearbeiter(in) Herr Gillert Hans-Joachim.Gillert@lvwa.berlin.de ( -Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Zimmer 70 Telefon (030) interne Vorwahl (9139) Vermittlung (030) Fax (030) Datum Rundschreiben LVwA LS Nr. 11 / 2014 Beschaffung von Entsorgungsleistungen 1. Die in diesem Rundschreiben aufgeführte Dienstleistung wurde in einem Wettbewerbsverfahren als wirtschaftlichstes Angebot ermittelt. Die am Sammelbestellverfahren (SBV) teilnehmenden Dienststellen des Landes Berlin können die angebotenen Leistungen daher ohne eigene Vergabeverfahren direkt bei den hier ausgewählten Vertragspartnern bestellen. 2. Für die Auftragserteilung empfehle ich, die beigefügten Abrufscheine zu verwenden. Das Blankoformular können Sie auch als Datei von der Homepage im Intranet herunterladen oder sich diese per zusenden lassen....

4 2 Weitere Informationen Sie benötigen ein aktuelles Rundschreiben? Frau Netzband Tel: (int. 9139) oder Frau Albrecht Tel: Schulen erhalten die Rundschreiben von den Schulämtern! Sie haben Fragen zum vorliegenden Rundschreiben? Rufen Sie mich an (Rufnummer auf der ersten Seite) Haben Sie Probleme mit der Lieferung? Allgemeine Anfragen und Informationen zum SBV Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Lieferanten auf (siehe letzte Seite). Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an mich. Intranet: Inhaltsverzeichnis Entsorgung von Altakten Seite 3 Entsorgung von Sperrmüll Seite 3 Abrufscheine Seite 4-5 Verzeichnis der Dienstleister letzte Seite

5 3 Entsorgung von Altakten. Firma xxx lfd. Nr. Abfallschlüssel - Leistung Preis / Ständige Sicherheits-Behälter / Container vor Ort l Sicherheitsbehälter l Sicherheitsbehälter l Sicherheitsbehälter 1.4 Großcontainer 2 Einzelbestellung nach Bedarf Sicherheits-Behälter / Container vor Ort l Sicherheitsbehälter l Sicherheitsbehälter l Sicherheitsbehälter 2.4 Großcontainer Entsorgung von Sperrmüll Firma xxx lfd. Nr. Abfallsschlüssel Leistung Preis / 1 Verwertungskosten in / t 2 Container / Selbstbeladung Absetzcontainer 3 10 m³ einschließlich Stelldauer bis 14 Tage und Abrollcontainer m³ 3 NEP (Nettoeinheitspreis), Preis/h im bes. Einzelfall 4 Beladung durch das Entsorgungsunternehmen Transport aus Keller/Etagen zum Container in /t 5 ggf. Aufstellen von Halteverbotsschildern für die Beladezeit (Pauschal) Transportkosten einschließlich Stelldauer bis 14 Tage und Transportkosten

6 Landesverwaltungsamt Berlin Als beauftragter Dienstleister im Land Berlin Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) Nur für den Dienstgebrauch An die Teilnehmer des Sammelbestellverfahrens GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) LS B 15 Bearbeiter(in) Herr Gillert Hans-Joachim.Gillert@lvwa.berlin.de ( -Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Zimmer 70 Telefon (030) interne Vorwahl (9139) Vermittlung (030) Fax (030) Datum Anlage zum Rundschreiben LVwA LS Nr. 11 / 2014 Beschaffung von Entsorgungsleistungen Los 1 Datenschutzgerechte Entsorgung von Altakten Dem Rundschreiben wird eine zusätzliche Anlage in Form eines Einzelvertragsmusters hinzugefügt. Die datenschutzgerechte Entsorgung von Altakten in unserem Rundschreiben entspricht den gesetzlichen Vorgaben und auch den Anforderungen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. In Übereinstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit empfehle ich zukünftig die Nutzung dieses Einzelvertrages. Dieser gilt dann zusätzlich zum Rahmenvertrag. Dieser Nachtrag zum Rundschreiben ermöglicht die erweiterte schriftliche Dokumentation von Aufträgen zur datenschutzgerechten Entsorgung von Altakten gemäß 3 Berliner Datenschutzgesetz. Wir erreichen bei der Vernichtung von Altakten die Sicherheitsstufe P-4 nach DIN (nach der alten DIN entspricht diese der Sicherheitsstufe 4). Diese Sicherheitsstufe ist empfohlen bei der Vernichtung von Datenträgern mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten. Bitte beachten Sie die beigefügte Detailbeschreibung zu den Sicherheitsstufen. Anlagen: Muster zum Einzelvertrag Securitykonzept Detailbeschreibung Sicherheitsstufen Im Auftrag Dr. Dreher

7 Was ist neu an der DIN 66399? Die neue DIN ersetzt die bisherige DIN Wesentliche Neuerungen sind: Drei Schutzklassen Die Ermittlung des Schutzbedarfs und die Zuordnung der Schutzklasse sowie der Sicherheitsstufen dient der Klassifizierung der anfallenden Daten. Sechs Materialklassifizierungen Erstmals definiert die Norm unterschiedliche Materialklassifizierungen, die auch die Größe der Informationsdarstellung auf den Datenträgern berücksichtigt (Papierdokumente, optische, magnetische oder elektronische Datenträger und Festplatten). Sieben Sicherheitsstufen Statt bisher fünf Sicherheitsstufen definiert die neue DIN jetzt sieben Sicherheitsstufen. Ein wesentlicher Unterschied ist die neue Stufe P 4 mit einer Teilchenfläche von max. 160 mm2, die bisherige Stufe 4 wird zur Stufe P 5, aus Stufe 5 wird P 6 und der bisher nicht in der Norm berücksichtigte Level 6 wird zur Stufe P 7. Ermittlung des Schutzbedarfs und Zuordnung zu den Schutzklassen Um bei der Datenträgervernichtung dem Wirtschaftlichkeitsprinzip bzw. Angemessenheitsprinzip Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Daten in Schutzklassen einzuteilen. Dabei ist der Grad der Schutzbedürftigkeit ausschlaggebend für die Wahl der Sicherheitsstufe in Bezug auf die Vernichtung der Datenträger. Schutzklasse 1: Normaler Schutzbedarf für interne Daten. Diese Informationen sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Unberechtigte Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Beispiele: Nicht Knowhow relevante Korrespondenz, personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendungen, Notizen... Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten, die auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind. Die ungerechtfertigte Weitergabe hätte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss hohen Anforderungen genügen. Beispiele: Knowhow relevante Korrespondenz wie Angebote, Anfragen, Memos, Aushänge, Personaldaten... Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten mit Beschränkung auf einen kleinen, namentlich bekannten Kreis von Zugriffsberechtigten. Eine unberechtigte Weitergabe hätte ernsthafte, existenzbedrohende Auswirkungen für Unternehmen und würde gegen Berufsgeheimnisse, Verträge und Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss uneingeschränkt gewährleistet sein. Beispiele: Unterlagen der Geschäftsleitung, F&E Dokumente, Finanzdaten, Verschluss Sachen... Die Zuordnung der drei Schutzklassen zu den Sicherheitsstufen kann mit folgender Tabelle vorgenommen werden:

8 Die Sicherheitsstufen der DIN für Informationsdarstellung in Originalgröße, z.b. Papierdokumente: Materialklassifizierung der neuen Norm DIN Die vorangegangen Seiten haben sich hauptsächlich mit der Informationsdarstellung in Originalgröße (Datenträger Papier etc.) befasst. Im modernen Kommunikationszeitalter gibt es jedoch zahlreiche neue Datenträger, die in der DIN ebenfalls berücksichtigt wurden. Deshalb nachstehend ein kurzer Überblick: Informationsdarstellung in Originalgröße, z.b. Papier, Filme, Druckplatten. Sicherheitsstufen P 1 bis P 7 Informationsdarstellung verkleinert, z.b. Mikrofilme, Folie. Sicherheitsstufen F 1 bis F 7 Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern, z.b. CDs/DVDs. Sicherheitsstufen O 1 bis O 7 Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern, z.b. ID Karten, Disketten. Sicherheitsstufen T 1 bis T 7 Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischen Datenträgern. Sicherheitsstufen H 1 bis H 7 Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern, z.b. Speichersticks, Chipkarten. Sicherheitsstufen E 1 bis E 7

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