Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 31 gemäß 6 (3) Wertpapierprospektgesetz. für. EUR ,- Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 2007 (2037)
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1 12. Dezember 2006 Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 31 gemäß 6 (3) Wertpapierprospektgesetz für EUR ,- Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 2007 (2037) Ziel-Zins-Expander-Recover-Anleihe II (DE000WLB6DQ3) zum Basisprospekt vom 11. Juli 2006 und dem Nachtrag Nr. 1 vom 16. August 2006 für Verzinsliche Inhaber-Teilschuldverschreibungen gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz WestLB AG WestLB AG Herzogstraße Düsseldorf Postanschrift: Düsseldorf Tel Fax Vorstand: Dr. Thomas R. Fischer (Vorsitzender), Dr. Matthijs van den Adel, Dr. Norbert Emmerich, Klaus-Michael Geiger, Robert M. Stein Dr. Hans-Jürgen Niehaus, Werner Taiber Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Rolf Gerlach Amtsgerichte: Düsseldorf, HRB Münster, HRB 6400 Sitz: Düsseldorf/Münster Bankleitzahl SWIFT-Adresse WELA DE DD USt-IdNr. DE
2 A. Allgemeine Angaben zu den Teilschuldverschreibungen 1. Emittentin WestLB AG, Düsseldorf und Münster 2. Stückelung Die Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR ,- ist in Teilschuldverschreibungen zu je EUR 100,- eingeteilt. 3. Rückzahlung Die Teilschuldverschreibungen werden gemäß 3 Absatz 1 der Anleihebedingungen am vorzeitigen Rückzahlungstag, spätestens jedoch am (Fälligkeitstag) zum Nennbetrag zurückgezahlt. 4. Verzinsung Die Teilschuldverschreibungen werden vom an bis zum vorzeitigen Rückzahlungstag, spätestens jedoch bis zum Fälligkeitstag verzinst. In den ersten drei Zinsperioden beträgt der Zinssatz 4,00% p. a. In den folgenden Zinsperioden entspricht der Zinssatz p. a. dem Produkt aus 4,5 und der Differenz zwischen zwei Referenzzinssätzen, dem 10-Jahres-EUR-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR-Swapsatz. Für den Fall, dass das Ergebnis des Produkts kleiner oder gleich 0 ist, beträgt der Zinssatz für die betreffende Zinsperiode 0,00% p. a. Mindestgesamtverzinsung: Die Summe aller gezahlten Zinsen entspricht mindestens dem Ziel-Zins von 17,00% des Nennbetrages. Über den Ziel-Zins hinausgehende Zinsanteile werden voll ausgezahlt. Sollte zum Fälligkeitstag die Summe der bis dahin gezahlten Zinsen 17,00% des Nennbetrages nicht erreichen, so wird die Differenz zwischen dem Ziel-Zins und den ausgezahlten Zinsen am Fälligkeitstag ausgezahlt. 5. Referenzzinssatz Der 2-Jahres- bzw. 10-Jahres-EUR-Swapsatz ist ein Referenzzinssatz, der auf der Reuters-Seite ISDAFIX2 gegen 11:00 Uhr am jeweiligen Feststellungstag veröffentlicht wird. 6. Rendite Angaben zur Rendite der Teilschuldverschreibungen siehe Seite 4 bis 6. Die Methode zur Berechnung der Rendite entspricht der Methode des Internen Zinsfußes. Die Berechnung wird mittels der Funktion XIRR in Microsoft Excel 2002 durchgeführt. Die Formel für die Rendite k lautet: N Z j 0 = Z 0 + d j,0 j= (1 + k), mit: Z 0 = Auszahlung bei Valutierung Z j = Einzahlungsüberschuss zum Ende der Zinsperiode j d j,0 = Anzahl der Tage zwischen dem Ende der Zinsperiode j und der Valutierung 7. Berechnungsstelle Die zu zahlenden Zinsbeträge werden von der WestLB AG, Düsseldorf (Herzogstraße 15, Düsseldorf) und Münster (Friedrichstraße 1, Münster) berechnet. 8. Valutierung/ Emissionstermin / Zeichnungsfrist Vom bis
3 10. Mindestbetrag der Zeichnung 11. Anfänglicher Verkaufspreis EUR 100,- 86,50% 12. Zahlstelle Die WestLB AG, Düsseldorf (Herzogstraße 15, Düsseldorf) und Münster (Friedrichstraße 1, Münster) ist die Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland. 13. Währung der Anleihe EUR 14. Übernahme Es wurden keine Übernahmevereinbarungen getroffen. 15. Verbriefung/ Lieferung Die Teilschuldverschreibungen sind für die gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaberschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream, Neue Börsenstraße 1, Frankfurt am Main hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine ist ausgeschlossen. Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaberschuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, von Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, und Clearstream Banking S.A. übertragen werden können. 16. Steuern Alle im Zusammenhang mit der Zahlung des Nennbetrages gegebenenfalls anfallenden Steuern oder sonstigen Abgaben sind von den Anleihegläubigern zu tragen. Es besteht zurzeit keine gesetzliche Verpflichtung in der Bundesrepublik Deutschland seitens der Emittentin zur Einbehaltung oder zum Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben gleich welcher Art auf Kapital und/ oder Zinsen der Teilschuldverschreibungen (Quellensteuer). Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern an der Quelle. 17. Börsennotierung Die Emittentin beabsichtigt die Einführung der Teilschuldverschreibungen an der EUWAX, Stuttgart und im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main. 18. Bekanntmachungen 19. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Alle die Teilschuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Börse, an der die Teilschuldverschreibungen notiert sind. Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Anleihegläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in den Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist Düsseldorf. 20. ISIN Code DE000WLB6DQ3 3
4 B. Zinsberechnung mit derivativer Komponente/ Beispielrechnungen Swapsätze und Zinsdifferenzen Bei einem Zinsswap handelt es sich um eine Vereinbarung über den Tausch von Zahlungsverpflichtungen gleicher Laufzeit, jedoch mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen (z. B. zehnjährige fest konditionierte gegen zehnjährige variabel konditionierte Mittel). Ein Zinsswap wird durch die folgenden Parameter definiert: Nominalkapital als Berechnungsbasis für die Höhe der Zinszahlungsverpflichtungen, Währung (z. B. EUR), variabler Zinssatz (Marktkonvention 3-Monats- oder 6-Monats- Euribor), Startzeitpunkt (Marktkonvention 2 Bankarbeitstage nach Geschäftsabschluss) und Laufzeit des Geschäfts, Zinskonventionen für variable und feste Zinszahlungen (Marktkonvention für variable Zahlungen act/360 und für feste Zahlungen 30/360) und Höhe des festen Zinssatzes. Der bei Abschluss eines Swapgeschäfts vereinbarte feste Zinssatz, zu dem die Marktteilnehmer bereit sind, feste gegen variable Zinszahlungen zu tauschen, wird als Swapsatz bezeichnet. So gibt der 10-Jahres-EUR-Swapsatz den Swapsatz für eine 10- jährige Laufzeit, der 2-Jahres-EUR-Swapsatz den Swapsatz für eine 2-jährige Laufzeit im EUR-Kapitalmarkt an. Die Zinsdifferenz zwischen dem 10-Jahres-EUR-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR- Swapsatz (EUR10 - EUR2) wird als Referenzgröße für den Renditeabstand zwischen 10- jährigen und 2-jährigen Laufzeiten auf dem EUR-Kapitalmarkt angesehen. Die nachfolgende Graphik zeigt die Differenz der historischen 10-Jahres- und 2-Jahres- EUR-Swapsätze vom bis zum (Quelle: Bloomberg). 2,00% 1,80% 1,60% 1,40% 1,20% 1,00% 0,80% 0,60% 0,40% 0,20% 0,00%
5 Zinsen und Rückzahlung Gemäß den Anleihebedingungen erhält der Anleger in den ersten drei Zinsperioden einen festen Zins von jeweils 4,00% p. a. Ab der vierten Zinsperiode wird jährlich ein variabler Zins in Höhe der mit dem Faktor 4,5 multiplizierten Zinsdifferenz zwischen dem 10-Jahres-EUR-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR-Swapsatz gezahlt: 4,5 x (EUR10 - EUR2). Der Zinssatz beträgt mindestens 0,00% p. a. (Zinsuntergrenze). Die Anleihe bietet die Chance auf eine vorzeitige Rückzahlung. Die vorzeitige Rückzahlung erfolgt an dem Zinszahltag, an dem die Summe der insgesamt gezahlten Zinsen den Ziel-Zins in Höhe von 17,00% des Nennbetrages erreicht oder überschreitet. Die Summe aller gezahlten Zinsen entspricht mindestens dem Ziel-Zins. Darüber hinaus hat der Anleger eine Partizipationschance: Zinsanteile, die den Ziel-Zins übersteigen, werden voll ausgezahlt. Die Höhe einer Zinszahlung hängt von dem 10-Jahres-EUR- und 2-Jahres-EUR-Swapsatz ab, die jeweils am 5. Bankarbeitstag vor dem zu einer Zinsperiode gehörenden Zinszahltag festgestellt werden. Ob die Anleihe an einem Zinszahltag zurückgezahlt wird, hängt von den insgesamt gezahlten Zinsen und damit auch vom Zins an den vorhergehenden Feststellungstagen ab. In den Beispielrechnungen wird von einem Kauf der Anleihe am zum Kurs von 86,50% ausgegangen. Beispielrechnung 1 (Ausweitung der Zinsdifferenz): Datum 10-Jahres-EUR- Swapsatz 2-Jahres-EUR- Swapsatz Differenz Zinsen p.a. Kumuliert Ziel-Zins Rendite p.a ,96% 3,92% 0,04% ,26% 4,02% 0,24% 4,00% 4,00% 17,00% ,56% 4,12% 0,44% 4,00% 8,00% 17,00% ,86% 4,22% 0,64% 4,00% 12,00% 17,00% ,16% 4,32% 0,84% 3,78% 15,78% 17,00% ,46% 4,42% 1,04% 4,68% 20,46% 17,00% 7,40% Die Tabelle gibt für einen beispielhaften Verlauf des 10-Jahres- und des 2-Jahres-EUR- Swapsatzes die sich daraus ergebenden Zinsen der Anleihe an. Die Beispielrechnung unterstellt eine Ausweitung der Zinsdifferenz, wobei der 10-Jahres-EUR-Swapsatz um 0,30 Prozentpunkte pro Jahr und der 2-Jahres-EUR-Swapsatz um 0,10 Prozentpunkte pro Jahr steigt. Ausgangspunkt ist ein 10-Jahres-EUR-Swapsatz von 3,96% p. a. und ein 2- Jahres-EUR-Swapsatz von 3,92% p. a. am Valutatag. Die Zinsdifferenz wächst somit bis zum Feststellungstag der fünften Zinsperiode auf 1,04% (10-Jahres-EUR-Swapsatz: 5,46% p. a.; 2-Jahres-EUR-Swapsatz: 4,42% p. a.). Die Summe der Zinszahlungen am Ende der fünften Zinsperiode beträgt 20,46% und überschreitet in diesem Szenario bereits nach fünf Jahren den Ziel-Zins von 17,00%, so dass die Anleihe vorzeitig am zurückgezahlt wird. Die Rendite der Anleihe beträgt in diesem Fall 7,40% p. a. 5
6 Beispielrechnung 2 (stark abnehmende Zinsdifferenz: Worst Case Szenario): Datum 10-Jahres-EUR- 2-Jahres-EUR- Swapsatz Swapsatz Differenz Zinsen p.a. Kumuliert Ziel-Zins Rendite p.a ,96% 3,92% 0,04% ,16% 4,22% -0,06% 4,00% 4,00% 17,00% ,36% 4,52% -0,16% 4,00% 8,00% 17,00% ,56% 4,82% -0,26% 4,00% 12,00% 17,00% ,76% 5,12% -0,36% 0,00% 12,00% 17,00% ,96% 5,42% -0,46% 0,00% 12,00% 17,00% ,96% 12,92% -2,96% 5,00% 17,00% 17,00% 1,14% Die Tabelle gibt für einen beispielhaften Verlauf des 10-Jahres- und des 2-Jahres-EUR- Swapsatzes die sich daraus ergebenden Zinsen der Anleihe an. Die Beispielrechnung unterstellt eine starke Verringerung der Zinsdifferenz, wobei der 10-Jahres-EUR- Swapsatz um 0,20 Prozentpunkte pro Jahr steigt und der 2-Jahres-EUR-Swapsatz um 0,30 Prozentpunkte pro Jahr steigt. Ausgangspunkt ist ein 10-Jahres-EUR-Swapsatz von 3,96% p. a. und ein 2-Jahres-EUR-Swapsatz von 3,92% p. a. am Valutatag. Da die Zinsdifferenz ab der ersten Zinsperiode negativ ist, werden von der vierten bis zur vorletzten Zinsperiode einschließlich keine Zinsen ausgezahlt. Somit erreicht die Summe der Zinszahlungen in diesem Szenario bis zum Fälligkeitstag nicht den Ziel-Zins in Höhe von 17,00%. Die Anleihe wird somit erst am zurückgezahlt. Am Fälligkeitstag wird die Differenz zwischen den bereits gezahlten Zinsen und dem Ziel-Zins ausgezahlt. Die Rendite der Anleihe beträgt in diesem Fall 1,14% p. a. 6
7 C. Anleihebedingungen der EUR ,- Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 2007 (2037) Ziel-Zins-Expander-Recover-Anleihe II (ISIN Code DE000WLB6DQ3) 1 Form und Nennbetrag (1)Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR ,- sind eingeteilt in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,- Stücknummern bis (die Teilschuldverschreibungen ). (2) Die Teilschuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global- Inhaberschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG ( Clearstream ) hinterlegt ist. Die Global-Inhaberschuldverschreibung trägt die Unterschrift von zwei Zeichnungsberechtigten der WestLB AG ( Emittentin ) sowie eine Kontrollunterschrift. Zinsscheine werden nicht ausgegeben, der Anspruch auf Zahlung von Zinsen ( 2) ist durch die Global-Inhaberschuldverschreibung mit verbrieft. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine ist ausgeschlossen. (3) Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen ( Anleihegläubiger ) stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaberschuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel ( Euroclear ), und der Clearstream Banking S.A. übertragen werden können. 2 Zinsen (1) Die Teilschuldverschreibungen werden vom ( Valutatag ) an bis zum vorzeitigen Rückzahlungstag ( 3 (1)), spätestens jedoch bis zum Fälligkeitstag ( 3 (1)) verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich, vorbehaltlich 3 (4), jeweils am (jeweils ein Zinszahltag ) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine Zinsperiode ) berechnet. Stückzinsen werden nicht berechnet. Die Zinsen werden auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Tage der Zinsperiode geteilt durch die Anzahl der Tage im entsprechenden Jahr berechnet (actual/actual gem. ICMA). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode berechnet sich wie folgt: (a) In der ersten bis dritten Zinsperiode ( ) beträgt der Zinssatz 4,00% p.a. ( Festzinssatz ). 7
8 (b) In den folgenden Zinsperioden berechnet sich der Zinssatz p.a. jeweils aus dem Produkt aus 4,5 und dem Variablen Zinssatz (Absatz (2)) mit der Maßgabe, dass für den Fall, dass das Produkt kleiner oder gleich 0 ist, der Zinssatz für die betreffende Zinsperiode 0,00% p.a. beträgt. (c) Sollte am Fälligkeitstag die Summe der bis dahin gezahlten Zinsen (einschließlich des Festzinssatzes gemäß Absatz (1) (a)) insgesamt 17,00% des Nennbetrages ( Ziel- Zins ) nicht erreichen oder überschreiten, so wird die Differenz zwischen dem Ziel- Zins und den ausgezahlten Zinsen am Fälligkeitstag ausgezahlt. (2) Der Variable Zinssatz ist der von der Berechnungsstelle festgestellte Zinssatz, der sich aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz 1 (Absatz (3)) und dem Referenzzinssatz 2 (Absatz (3)) am 5. Bankarbeitstag vor dem Zinszahltag der jeweiligen Zinsperiode gemäß Absatz (1) (b) (jeweils ein Feststellungstag ) ergibt. (3) Der Referenzzinssatz 1 ist der 10-Jahres EUR-Swapsatz (in % p.a.) und bezeichnet den auf der Reuters Seite ISDAFIX2 oder einer diese ersetzende Bildschirmseite (die die Berechnungsstelle bestimmt) ( Bildschirmseite ) um oder gegen 11:00 Uhr C.E.T am Feststellungstag erscheinenden Zinssatz p.a. im Interbankenmarkt für einen Zinsswap in Euro für einen 10-Jahres Zeitraum, welcher am 2. Target-Tag nach dem Feststellungstag beginnt. Der Referenzzinssatz 2 ist der 2- Jahres EUR-Swapsatz (in % p.a.) und bezeichnet den auf der Bildschirmseite um oder gegen 11:00 Uhr C.E.T am Feststellungstag erscheinenden Zinssatz p.a. im Interbankenmarkt für einen Zinsswap in Euro für einen 2-Jahres Zeitraum, welcher am 2. Target-Tag nach dem Feststellungstag beginnt. Falls ein EUR-Swapsatz p.a. auf der Bildschirmseite nicht erscheint, wird die Berechnungsstelle das arithmetische Mittel (auf die dritte Dezimalstelle marktüblich gerundet, falls erforderlich) der ihr auf Anfrage mitgeteilten Mittelwerte aus den Geld- und Briefquotierungen für den EUR-Swapsatz, die von drei Referenzbanken (Absatz (4)) genannt werden, ermitteln, wobei: (i) (ii) (iii) für den Fall, dass eine Referenzbank keine Geld- und Briefquotierung für den EUR-Swapsatz bis Uhr C.E.T an dem betreffenden Feststellungstag mitteilt, das arithmetische Mittel wie vorstehend beschrieben auf der Grundlage der Mittelwerte aus Geld- und Briefquotierungen für den EUR-Swapsatz der verbleibenden beiden Referenzbanken berechnet wird; und für den Fall, dass zwei Referenzbanken keine Geld- und Briefquotierungen für den EUR-Swapsatz bis Uhr C.E.T an dem betreffenden Feststellungstag mitteilen, der Mittelwert aus Geld- und Briefquotierungen für den EUR-Swapsatz der verbleibenden Referenzbank herangezogen wird; und für den Fall, dass keine Referenzbank eine solche Geld- und Briefquotierung für den EUR-Swapsatz mitteilt, der EUR-Swapsatz von der Berechnungsstelle nach deren billigem Ermessen auf Basis der Zinssätze vergleichbarer Finanzmarktgeschäfte ermittelt und festgestellt wird. (4) Referenzbanken im Sinne des Absatz (3) sind die WestLB AG und zwei von der Berechnungsstelle benannte erstklassige Kreditinstitute. Target-Tage sind Tage, an denen das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement geöffnet ist. 8
9 (5) Bankarbeitstag im Sinne dieser Emissionsbedingungen ist ein Arbeitstag, an dem Geschäftsbanken in Düsseldorf, Stuttgart und Frankfurt geöffnet sind. (6) Berechnungsstelle im Sinne der Emissionsbedingungen ist die WestLB AG. (7) Der Referenzzinssatz und der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode gemäß Absatz (1) (b) und gegebenenfalls (c) werden innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach dem jeweiligen Feststellungstag gemäß 5 durch die Berechnungsstelle bekannt gemacht. 3 Vorzeitige Rückzahlung / Fälligkeit / Zahlungen (1)Die Teilschuldverschreibungen werden am vorzeitigen Rückzahlungstag, spätestens jedoch am ( Fälligkeitstag ) zum Nennbetrag zurückgezahlt. Der vorzeitige Rückzahlungstag ist der Zinszahltag, an dem die Summe der bis zum jeweiligen Zinszahltag (einschließlich) insgesamt ausgezahlten Zinsen einschließlich des Festzinssatzes gemäß 2 (1) (a) den Ziel-Zins erreicht oder überschreitet. (2)Die Emittentin verpflichtet sich, Kapital und Zinsen auf die Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit in derjenigen frei konvertierbaren und verfügbaren gesetzlichen Währung zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Zahlung gesetzliches Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Zahlungen erfolgen durch die Emittentin an die Clearstream zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger. (3)Zahlungen seitens der Emittentin an die Clearstream befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Teilschuldverschreibungen. (4)Ist der vorzeitige Rückzahlungstag, der Fälligkeitstag oder ein Zinszahltag kein Bankarbeitstag, so besteht der Anspruch der Anleihegläubiger auf Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der Anleihegläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen. (5)Die in 801 Abs. 1 Satz 1 BGB festgesetzte Vorlegungsfrist wird auf 10 Jahre abgekürzt. (6)Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit auch ohne öffentliche Bekanntmachung Teilschuldverschreibungen am Markt oder in sonstiger Weise zu erwerben und/oder wieder zu verkaufen. 4 Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Emittentin behält sich vor, jederzeit eine oder mehrere weitere Emission(en) von Teilschuldverschreibungen zu in jeder Hinsicht identischen mit den hierin niedergelegten Bedingungen aufzulegen. Die zu identischen Bedingungen begebenen Teilschuldverschreibungen gelten als eine einheitliche Emission mit den ursprünglich oder früher begebenen Teilschuldverschreibungen und sind voll mit diesen austauschbar. 9
10 5 Bekanntmachungen Alle die Teilschuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Börse, an der die Teilschuldverschreibungen notiert sind. 6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1)Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Inhaber von Teilschuldverschreibungen bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2)Erfüllungsort für alle sich aus diesen Anleihebedingungen ergebenden Verpflichtungen der Emittentin und der Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist Düsseldorf. (3)Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist Düsseldorf. 7 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Eine durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Anleihebedingungen etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. Düsseldorf, den 12. Dezember 2006 WestLB AG 10
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