Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße

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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Fachbeitrag Schall Karlsruhe März 0

2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Fachbeitrag Schall Bearbeiter Dr.-ng. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-ng. Martin Reichert Dipl.-ng. (FH) Thomas Schmalz Verfasser MODUS CONSULT Karlsruhe Dr.-ng. Frank Gericke Freier Architekt und Stadtplaner Pforzheimer Straße 15b 6 Karlsruhe 01 / Erstellt im Auftrag der im März 0 Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

3 Fachbeitrag Schall 3 nhalt 1. Aufgabenstellung...5. Daten- und Plangrundlagen Örtliche Situation und geplante Nutzungen...6. Anforderungen an den mmissionsschutz Verkehrslärm im Plangebiet Herleitung der Emissionspegel Straßenverkehr Schalltechnische Berechnungen Schallschutzkonzept Vorschlag für textliche Festsetzungen Zusammenfassung... Tabellen Tab. 1: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DN Teil 1 Tab. : mmissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der. BmSchV 8 Tab. 3: Berechnungsgrundlagen und Emissionen 9 Tab. : Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße nach DN 109, Tab. 8 1 Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

4 Fachbeitrag Schall Pläne Plan 1 Übersichtslageplan Plan a Verkehrslärm Tag DN 18005, Prognose 030, Rasterlärmkarte und Einzelpunktberechnung freie Schallausbreitung, Aufpunkthöhe h =,0 m ü. Gelände Plan b Verkehrslärm Nacht DN 18005, Prognose 030, Rasterlärmkarte und Einzelpunktberechnung freie Schallausbreitung, Aufpunkthöhe h = 6,0 m ü. Gelände Plan 3a Verkehrslärm Tag DN 18005, Prognose 030, Rasterlärmkarte und Einzelpunktberechnung mit Bebauung entlang Baugrenzen im Geltungsbereich, Aufpunkthöhe h =,0 m ü. Gelände Plan 3b Verkehrslärm Nacht DN 18005, Prognose 030, Rasterlärmkarte und Einzelpunktberechnung mit Bebauung entlang der Baugrenzen im Geltungsbereich, Aufpunkthöhe h = 6,0 m ü. Gelände Plan a Verkehrslärm Tag DN 18005, Prognose 030, Rasterlärmkarte und Einzelpunktberechnung mit Bauvorhaben im Geltungsbereich, Aufpunkthöhe h =,0 m ü. Gelände Plan b Verkehrslärm Nacht DN 18005, Prognose 030, Rasterlärmkarte und Einzelpunktberechnung mit Bauvorhaben im Geltungsbereich, Aufpunkthöhe h = 6,0 m ü. Gelände Plan 5 Lärmpegelbereiche nach Tab. 8 DN 109, freie Schallausbreitung, Aufpunkthöhe h = 6,0 m ü. Gelände Plan 6 Lärmpegelbereiche nach Tab. 8 DN 109, lautester Fassadenpunkt entlang der Baugrenzen im Geltungsbereich, Aufpunkthöhe h = 6,0 m ü. Gelände Plan Lärmpegelbereiche nach Tab. 8 DN 109, mit Bauvorhaben im Geltungsbereich, Aufpunkthöhe h = 6,0 m ü. Gelände Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

5 Fachbeitrag Schall 5 1. Aufgabenstellung Anlass der Planung ist der Bedarf nach betreutem Wohnen in Wurmberg in Verbindung mit einer innerörtlich gelegenen, ungenutzten Fläche. Die im Ortskern liegenden Bereiche sollen so einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt werden. m WA soll eine betreute Wohnanlage mit 3 barrierefreien Wohnungen entstehen. Hier besteht der Verkaufswille der bisherigen Grundstückseigentümer und der Ansiedlungswunsch durch die FWD Hausbau und Grundstücks GmbH als Vorhabenträger. Das Plangebiet liegt zwischen der Gollmerstraße im Westen und der Uhlandstraße im Osten im dichten Ortskern mit gemischter, entlang der Uhlandstraße vorrangig Wohnnutzung. Für den Bebauungsplan wird u.a. eine Fachuntersuchung zum Schallimmissionsschutz erforderlich. Es ist zu prüfen, ob erhebliche Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet einwirken und erforderlichenfalls Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Es liegen die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung einschließlich Prognose 030 für die vor, die als Grundlage für die Ermittlung herangezogen werden. Die Aufgabenstellung umfasst somit folgende Teilaspekte: < Ermittlung und Beurteilung der Einwirkungen aus dem prognostizierten Straßenverkehrslärm auf das Plangebiet. < Ermittlung von Lärmpegelbereichen und Nachweis nach DN Daten- und Plangrundlagen Der schalltechnischen Untersuchung liegen zugrunde: <, Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betreutes Wohnen Uhlandstraße", Modus Consult, Karlsruhe, Stand 6.0.0, <, BV Neubau von 3 Betreuten Wohnungen mit Gemeinschaftsbereich, Lagepläne und Grundrisse, Arch. Konrad Benstz, Dossenheim, Stand , < Verkehrsmengenangaben, Planungsgruppe Kölz GmbH, Stand 0/0, < DN , Juli 00, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

6 Fachbeitrag Schall 6 < DN Beiblatt 1, Mai 198, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. < DN 109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989, Berichtigung August 199, Änderung A1 Januar Örtliche Situation und geplante Nutzungen Das Plangebiet liegt im dichten Ortskern mit gemischter, entlang der Uhlandstraße vorrangig Wohnnutzung. Gegenüber dem Plangebiet befinden sich an der Uhlandstraße das Rathaus, die Grundschule nebst Turn- und Festhalle. Nördlich, westlich sowie südlich grenzen Wohnnutzungen sowie dazugehörige Gärten an das Plangebiet. Mit der Bebauungsplanung soll im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in einem allgemeinen Wohngebiet eine betreute Altenwohnanlage mit südwestlich davon liegenden Stellplätzen nördlich eines öffentlichen Fußwegs geschaffen werden. Die Höhenentwicklung auf dem abfallenden Grundstück wird gestaffelt. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung einer Wohnanlage für betreutes Altenwohnen vor. Das dreigeschossige Vorhaben besteht aus zwei Baukörpern, welche durch ein Erschließungselement (Eingangsbereich mit Treppenhaus und Aufzug) miteinander verbunden sind. Südwestlich des Gebäudes sind private Stellplätze (teilweise als Carport) sowie öffentliche Parkstände vorgesehen. Fahrradstellplätze sollen überdacht südlich des Eingangsbereichs hergestellt werden. Südlich, entlang der Zufahrt der Stellplätze soll der bestehende Weg im Wesentlichen erhalten bleiben. Auf das Plangebiet wirken von Westen und Norden her die Straßenverkehrsgeräusche der Gollmerstraße bzw. der Uhlandstraße. Plan 1 Die örtlichen Gegebenheiten können dem Plan 1 entnommen werden. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

7 Fachbeitrag Schall. Anforderungen an den mmissionsschutz Für die vorliegende Aufgabenstellung ist die DN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 00 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 198 die übergeordnete Beurteilungsgrundlage. Für einwirkende Verkehrsgeräusche nennt die DN die in der nachfolgenden Tabelle genannten Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge, soweit wie möglich, eingehalten werden sollen. Gebietsnutzung 1 reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) tags (6 - Uhr) nachts (-6 Uhr) Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (M) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Tab. 1: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DN Teil 1 Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. m Rahmen der städtebaulichen Planung sind sie insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. m Beiblatt 1 zu DN Schallschutz im Städtebau Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. Deshalb wird als Maßstab für die Verträglichkeit von Verkehrslärm in der Regel die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes - mmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -. BmSchV) vom , geändert durch Art. 1 V v , zur weiteren Beurteilung herangezogen, die stets bei Neubauvorhaben im Straßenverkehr verwendet wird und insofern einen festen Grenzwert für die Lärmvorsorge schafft. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

8 Fachbeitrag Schall 8 Die. BmSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen einzuhaltenden mmissionsgrenzwerte fest und regelt das Verfahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgenden mmissionsgrenzwerte: Gebietsnutzung mmissionsgrenzwerte in db(a) tags (6- Uhr) nachts (-6 Uhr) 1 Krankenhäuser, len, Altenheime 5 Reine und Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 3 Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (M) Gewerbegebiete (GE) Tab. : mmissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der. BmSchV Damit wird die. BmSchV für die Beurteilung von Neubauvorhaben herangezogen. Sollten die Werte schon im Bestand überschritten sein, wird dies über die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 9) für die Beurteilung von Lärmsanierungsfragen behandelt, die in Anlehnung auch für andere Baulastträger verwendet wird. 5. Verkehrslärm im Plangebiet Aufgrund der vorhandenen Verkehrslärmeinwirkungen aus dem Straßenverkehr im Westen und Osten des Plangebietes wird geprüft, ob im Plangebiet Maßnahmen zum tz gegen Verkehrslärm beachtet werden müssen. 5.1 Herleitung der Emissionspegel Straßenverkehr Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrslärms wird auf die von der zur Verfügung gestellten Verkehrsmengen für die künftige Situation (Prognose 030) zurückgegriffen. Neben den Verkehrsmengen des fließenden Straßenverkehrs gehen weitere schalltechnische Parameter wie zulässige Geschwindigkeiten und Lkw-Anteile in die Berechnung ein. Die maßgebenden stündlichen Verkehrsmengen M T und M N sowie die Lkw-Anteile p T und p N liegen aus der Verkehrsuntersuchung vor. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

9 Fachbeitrag Schall 9 Auf den untersuchungsrelevanten Straßenabschnitten sind keine Zuschläge D Stg nach RLS-90 für Neigungen der Fahrbahn über 5% anzusetzen. Als Fahrbahnbelag der Uhland- und der Gollmerstraße wird in vorliegendem Fall ein D StrO = 0 db(a) für innerörtliche Abschnitte angesetzt. Kenntnisse über lärmarme Fahrbahnoberflächen liegen nicht vor. Die Berechnung der Geräuschemissionen der Straßenabschnitte erfolgt nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90). Prognose 030 DTV Lkw-Anteil zul. Geschwindigkeit L m,e p T p N v Pkw v Lkw tags nachts Straße von / bis Kfz/h % % km/h km/h db(a) Uhlandstraße Wimsheimer Str. - Wiernsheimer Str. Gollmerstraße Pforzheimer Str. - Öschelbronner Str ,3 8, ,9 5, 3.600,1 8, ,,9 Tab. 3: Berechnungsgrundlagen und Emissionen 5. Schalltechnische Berechnungen 5..1 Schalltechnisches Geländemodell Die Berechnung der Geräuschbelastung erfolgt in einem 3-dimensionalen schalltechnischen Geländemodell (SGM), das als Grundlage für die Berechnung der Geräuschbelastungen dient. Plan - Das SGM enthält folgende Daten: < die vorhandene Bebauung in der Umgebung des Plangebiets, < das im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Baufenster sowie < die maßgebenden Abschnitte der Straßen in der Umgebung des Plangebiets als Schallquellen. 5.. Schallausbreitungsberechnungen Die Berechnung der Beurteilungspegel bei freier Schallausbreitung erfolgt im Beurteilungszeitraum Tag flächenhaft in m Höhe über Gelände-Oberkante (d.h. in der maßgeblichen Höhe für die Beurteilung von Geräuschen bei ebenerdigen Aufenthaltsbereichen im Freien, d.h. für Terrassen, Gärten, etc. zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher aktiver Schallschutzmaßnahmen) sowie in der Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

10 Fachbeitrag Schall 10 Nacht in 6 m Höhe (entspricht ungefähr dem 1. Geschoss) als repräsentative Höhe für die geplante Bebauung zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen zum tz der Schlafruhe. Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm SoundPLAN Vers.. der Firma SoundPLAN GmbH durchgeführt. Plan a,b Plan 3a,b Plan a,b Die Pläne a und b geben die Ergebnisse der flächenhaften Berechnungen bei freier Schallausbreitung, d.h. ohne Berücksichtigung der Bebauungsstrukturen im Geltungsbereich für den Tag und die Nacht wieder. Die Pläne 3a und 3b geben die Ergebnisse der flächenhaften Berechnungen unter Berücksichtigung der entlang der Baugrenzen möglichen Bebauungsstrukturen im Geltungsbereich für den Tag und die Nacht wieder. Plan a und b zeigen - zur nformation - die Berechnungsergebnisse unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur am Tag und in der Nacht an repräsentativen mmissionsorten. m Plangebiet berechnen sich aus dem Straßenverkehrslärm am Tag bzw. in der Nacht (vgl. Plan a und b): < Beurteilungspegel von bis zu 55,5 / 8, db(a) tags / nachts entlang der Gollmerstraße im Westen (vgl. O-), < Beurteilungspegel von bis zu 60,1 / 5,9 db(a) tags / nachts in der Mitte des Geltungsbereichs in Richtung Norden (vgl. O-9), < Beurteilungspegel von bis zu 6, / 60,0 db(a) tags / nachts im Osten entlang der Uhlandstraße (vgl. O-1), < Beurteilungspegel von bis zu 60, / 53, db(a) in der Mitte des Geltungsbereichs in Richtung Süden (vgl. O-5). Es lässt sich festhalten, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DN von 55 / 5 db(a) tags / nachts für ein Wohngebiet im gesamten Planungsgebiet sowohl am Tag (zumindest in den Obergeschossen), als auch in der Nacht in allen Geschossen zum Teil erheblich überschritten werden. Dabei ist die Ostseite des Planungsgebietes vom Straßenverkehr der Uhlandstraße deutlich höher belastet, als von Westen durch die Gollmerstraße. Auf Grund der hohen Geräuscheinwirkungen sind Maßnahmen zum tz vor dem auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm erforderlich. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

11 Fachbeitrag Schall Schallschutzkonzept Bei Überschreiten der maßgebenden Orientierungswerte für die geplanten Nutzungen werden zur Minderung der Geräuschbelastungen des Verkehrs Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Aufstellung eines Schallschutzkonzepts gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten: < Maßnahmen an der Schallquelle. < Einhalten von Mindestabständen. < Aktive Schallschutzmaßnahmen. < Gebäuderiegel als Schallschutzmaßnahmen. < Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume. < Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Maßnahmen an den Schallquellen m vorliegenden Fall werden hohe Geräuscheinwirkungen insbesondere durch den Straßenverkehr der Uhlandstraße, in untergeordnetem Maße zusätzlich vom Verkehr der Gollmerstraße, verursacht. m ersten Schritt sind daher Maßnahmen zur Emissionsminderung an den Straßenfahrzeugen denkbar. Solche Minderungsmaßnahmen sind auf der Ebene der Bauleitplanung jedoch nicht umsetzbar, sondern ergeben sich ausschließlich aus der Weiterentwicklung der Kfz- Fahrzeugtechnik (z. B. lärmarme Reifen, leisere Lkw, Elektromobilität, etc.). m Straßenverkehr besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Einbaus von lärmmindernden Straßenoberflächen (z.b. lärmoptimierter Splitt-Mastix-Asphalt). Lärmoptimierte Asphalte mit Minderungen von bis db(a) werden jüngst insbesondere in nnerortslagen vermehrt eingesetzt; der Einsatz eines derartigen Belags im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ist jedoch ebenfalls nicht umsetzbar und würde hier auch nicht für die Erreichung der Orientierungswerte der DN ausreichen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Hauptstraße in Höhe des Plangebietes könnte zwar zu einer maximalen Pegelminderung von etwas mehr als db(a) führen, wäre jedoch verkehrsrechtlich unter Berücksichtigung der Maßgaben der Lärmschutz-Richtlinien- StV nicht umsetzbar und wird daher als Maßnahme für das Plangebiet nicht weiterverfolgt. Zudem werden auch mit einer Minderung der Geräuschemissio- Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

12 Fachbeitrag Schall 1 nen durch die Geschwindigkeitsreduzierung um rund db(a) die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet nicht soweit gemindert werden können, dass auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen in großem Umfang verzichtet werden kann Einhalten von Mindestabständen Aufgrund der geografischen Lage des Plangebietes zwischen der Gollmerstraße im Westen, der Uhlandstraße im Osten und der umliegend vorhandenen Bebauung reichen die vorliegenden Flächen nicht aus mit dem Gebäude soweit von den Straßen abzurücken, um insbesondere an den zur Uhlandstraße orientierten Fassaden im Plangebiet die Orientierungswerte der DN tags und nachts einhalten bzw. auf ein abwägbares Maß mindern zu können. Zudem wäre das Bauvorhaben im geplanten Umfang in der Fläche nicht mehr umsetzbar. Das Ziel des Einhaltens von Mindestabständen kann in der vorliegenden Planung nicht verfolgt werden Aktive Schallschutzmaßnahmen Wenn die oben genannten Mittel zur Konfliktbewältigung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, kann eine Reduzierung der Geräuscheinwirkungen mit einer aktiven Schallschutzmaßnahme (z.b. Lärmschutzwand) erreicht werden. Eine aktive Schallschutzmaßnahme erzeugt eine pegelmindernde Wirkung sowohl im Außenwohnbereich, als auch - je nach Situierung - an der Außenfassade, womit die mindernde Wirkung dann auch im nnenraum erreicht wird. m vorliegenden Fall einer innerstädtischen Bebauung lassen sich aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand am Fahrbahnrand nicht umsetzen. Zudem wäre deren abschirmende Wirkung bei ggf. städtebaulich gerade noch vertretbaren Höhen von etwa 3 m im Wesentlichen beschränkt auf das Erdgeschoss. Jedoch verbleiben auch damit die hohen Orientierungswertüberschreitungen an den straßenzugewandten Fassaden der geplanten Bebauung, so dass die ermittelten Lärmkonflikte auch mit dieser Maßnahme nur unzureichend gelöst werden können Gebäuderiegel Eine zusätzliche Maßnahme des aktiven Schallschutzes ist in vorliegendem Fall die Anordnung von möglichst langgezogenen, geschlossenen Gebäuderiegeln, Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

13 Fachbeitrag Schall 13 welche die Geräuscheinwirkungen an rückwärtig gelegenen Gebäuden reduzieren. Der gegenständliche Bebauungsentwurf greift entsprechend dem Straßenverlauf diese Maßnahme in Form eines größeren Baukörpers im Osten entlang der Uhlandstraße sowie eines langgestreckten, in Ost-West-Richtung orientierten Baukörpers bereits auf. Plan a, b Die Abschirmwirkung der Gebäudestellung und die sich daraus ergebenden Beurteilungspegel am Bauvorhaben kann den Plänen a und b für den Tagesbzw. Nachtzeitraum entnommen werden Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume Bei hohen Geräuscheinwirkungen an bestimmten Gebäudefassaden, die über den Schwellenwerten einer Gesundheitsbeeinträchtigung von 0 db(a) am Tag bzw. 60 db(a) in der Nacht liegen, besteht die Möglichkeit, die Anordnung von besonders schutzbedürftigen Räumen an diesen Fassaden auszuschließen bzw. eine Orientierung der notwendigen Fenstern nach weniger hoch belasteten Fassaden durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu regeln. Es geht in diesen Fällen vor allem darum, die Belüftung der Räume sicher zu stellen, so dass am Tag mit dem sogenanntem Stoßlüften geplant werden kann; insofern ist es auch möglich einen Raum so zu planen, dass er auch von einer weniger stak belasteten Fassadenseite aus belüftet werden kann. Ein Nachteil solcher Grundrissorientierungen ist die eventuell eingeschränkte Möglichkeit der Grundrissgestaltung von Gebäuden. Derartige Situationen mit Beurteilungspegeln von größer 0 db(a) am Tag bzw. 60 db(a) in der Nacht treten im Plangebiet nicht auf. Eine Grundrissorientierung wird im Bebauungsplan daher nicht erforderlich Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen oder im Fall, dass diese Maßnahmen nicht anwendbar sind, werden weitere Maßnahmen an den Gebäuden zum tz der Bebauung vor den Geräuschbelastungen durch die Verkehrswege erforderlich. Für die Bereiche, in denen Beurteilungspegel am Tag bzw. in der Nacht vorliegen, welche die gebietsspezifischen Orientierungswerte überschreiten, wird als Schallschutzmaßnahme die Durchführung besonderer passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile an den zum Wohnen genutzten Aufenthaltsräumen) vorgeschlagen. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

14 Fachbeitrag Schall 1 Zusätzlich wird an diesen Gebäuden der Einbau von schallgedämmten Lüftern in den in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Ausnahmsweise kann an den lärmbeaufschlagten Fassaden davon abgewichen werden, wenn durch konkrete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z.b. verglaste Loggien, vorgehängte Glasfassaden, vorgelagerte Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen im belüfteten Zustand gewährleistet wird, dass vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms der gebietsspezifische Orientierungswert in der Nacht eingehalten ist. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach der DN 109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise vom November n der DN 109 werden Aussagen zu den Lärmpegelbereichen, zu den Anforderungen an die Außenbauteile unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen, für Decken und Dächer sowie für Lüftungseinrichtungen und Rollladenkästen getroffen, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind. Gemäß DN 109 wird der für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel am Tag unter Berücksichtigung der Freifeldkorrektur von 3 db(a) errechnet. Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenraum in Krankenanstalten und Sanatorien [db] erf.r w,res des Außenbauteils in db Wohn- und Schlafraum in Wohnungen und Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [db] Büroraum und ähnliches [db] 56 bis bis V 66 bis V 1 bis V 6 bis 80 Einzelfestlegung 50 5 V >80 Einzelfestlegung Einzelfestlegung 50 Tab. : Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße nach DN 109, Tab. 8 Plan 5 Plan 6 Plan Die nach DN 109 erforderlichen Maßnahmen zum passiven Schallschutz bei freier Schallausbreitung zeigt der Plan 5. Die erforderlichen Maßnahmen zum passiven Schallschutz entlang der Baugrenzen zeigt der Plan 6. Die nach DN 109 erforderlichen Maßnahmen zum passiven Schallschutz am konkreten Bauvorhaben zeigt der Plan. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

15 Fachbeitrag Schall 15 Die Lärmpegelbereiche werden dabei jeweils für eine Höhe in 6 m Höhe über Gelände ermittelt. Die Schallschutzmaßnahmen werden gemäß DN 109 gestaffelt nach Lärmpegelbereichen bestimmt. m Plangebiet werden bei freier Schallausbreitung die Lärmpegelbereiche von bis V ermittelt, wobei die Bereiche mit Lärmpegelbereich bzw. aufgrund der heute üblichen Baustandarts keine erhöhten Ansprüche an die Schalldämmung der Außenhaut des Gebäudes stellen. Festsetzungen von Maßnahmen sind erst ab dem Lärmpegelbereich erforderlich. Bei der Festsetzung von Maßnahmen wird für alle Schlafräume die Belüftung durch fensterunabhängige Belüftungssysteme gesichert. An den lärmbeaufschlagten Fassaden entlang bzw. senkrecht zur Uhlandstraße wird die Belüftung für Aufenthaltsräume am Tag zwischen 6 und Uhr über kurzes Stoßlüften als zumutbar angesehen. m Rahmen der Vorgaben der DN 109 kann von der Ausbildung der Außenbauteile abgewichen werden, wenn beispielsweise nachgewiesen wird, dass auf Grund alternativer Baustrukturen geringere Lärmpegelbereiche als im Plan dargestellt erforderlich sind. 6. Vorschlag für textliche Festsetzungen n der Planzeichnung sind Flächen für Vorkehrungen zum tz vor Lärm (Lärmpegelbereiche bis V) festgesetzt. Bei der Errichtung von Gebäuden sind dort die Außenbauteile der Aufenthaltsräume für den jeweiligen Lärmpegelbereich mindestens gemäß den Anforderungen nach der DN 109 'Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 (erschienen im Beuth-Verlag) entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden. Tabelle 1: Lärmpegelbereiche, 'Maßgeblicher Außenlärmpegel' und erforderliches Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile nach DN 109 vom November 1989, Tabelle 8, anzuwenden in Verbindung mit Tabelle 9 (erforderliches Schalldämm-Maß in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße) Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenraum in Krankenanstalten und Sanatorien [db] erf.r w,res des Außenbauteils in db Wohn- und Schlafraum in Wohnungen und Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [db] Büroraum und ähnliches [db] 61 bis V 66 bis V 1 bis Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

16 Fachbeitrag Schall Die erforderlichen Schalldämmaße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Genehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren auf Basis der DN 109 nachzuweisen; für die von der Uhlandstraße abgewandten Gebäudeseiten darf der Lärmpegelbereich ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a), bei geschlossener Bebauung bzw. bei nnenhöfen um 10 db(a) gemindert werden. Bei Schlafräumen ist dabei die Belüftung zu sichern, und zwar: < durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrichtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen, < durch Anordnung der Fenster an einer schallabgewandten Fassade oder < durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster. Hiervon darf abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren bzw. ausnahmsweise im Kenntnisgabeverfahren nachgewiesen wird, dass geringere Lärmpegelbereiche an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DN 109 reduziert werden.. Zusammenfassung Anlass der Planung ist der Bedarf nach betreutem Wohnen in Wurmberg in Verbindung mit einer innerörtlich gelegenen, ungenutzten Fläche. Die im Ortskern liegenden Bereiche sollen so einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt werden. m WA soll eine betreute Wohnanlage mit 3 barrierefreien Wohnungen entstehen. Hier besteht der Verkaufswille der bisherigen Grundstückseigentümer und der Ansiedlungswunsch durch die FWD Hausbau und Grundstücks GmbH als Vorhabenträger. Das Plangebiet liegt zwischen der Gollmerstraße im Westen und der Uhlandstraße im Osten im dichten Ortskern mit gemischter, entlang der Uhlandstraße vorrangig Wohnnutzung. Für den Bebauungsplan wird u.a. eine Fachuntersuchung zum Schallimmissionsschutz erforderlich. Es ist zu prüfen, ob erhebliche Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet einwirken und erforderlichenfalls Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: m Plangebiet berechnen sich aus dem Straßenverkehrslärm am Tag bzw. in der Nacht: Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

17 Fachbeitrag Schall 1 < Beurteilungspegel von bis zu 55,5 / 8, db(a) tags / nachts entlang der Gollmerstraße im Westen, < Beurteilungspegel von bis zu 60,1 / 5,9 db(a) tags / nachts in der Mitte des Geltungsbereichs in Richtung Norden, < Beurteilungspegel von bis zu 6, / 60,0 db(a) tags / nachts im Osten entlang der Uhlandstraße, < Beurteilungspegel von bis zu 60, / 53, db(a) in der Mitte des Geltungsbereichs in Richtung Süden. Es lässt sich festhalten, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DN von 55 / 5 db(a) tags / nachts für ein Wohngebiet im gesamten Planungsgebiet sowohl am Tag (zumindest in den Obergeschossen), als auch in der Nacht in allen Geschossen zum Teil erheblich überschritten werden. Dabei ist die Ostseite des Planungsgebietes vom Straßenverkehr der Uhlandstraße deutlich höher belastet, als von Westen durch die Gollmerstraße. Auf Grund der fassadenweise hohen Geräuscheinwirkungen sind Maßnahmen zum tz vor dem auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm erforderlich. Aufgrund der innerörtlichen Lage und des dadurch bedingten geringen Abstands der schutzbedürftigen Wohngebäude zur Hauptstraße kann mit städtebaulich verträglichen aktiven Schallschutzmaßnahmen keine wirksame Pegelminderung erzielt werden. Jedoch kann mit der gewählten Baukörperanordnung am Straßenrand bereits eine gute Eigenabschirmung erzielt werden. Zusätzlich werden weitere passive Maßnahmen an den Gebäuden zum tz vor den Geräuschbelastungen durch den Straßenverkehr erforderlich. Für die Bereiche, in denen Beurteilungspegel am Tag bzw. in der Nacht vorliegen, welche die gebietsspezifischen Orientierungswerte überschreiten, wird als Schallschutzmaßnahme die Durchführung besonderer passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile an den zum Wohnen genutzten Aufenthaltsräumen) entsprechend des ermittelten Außenlärmpegels vorgeschlagen. Nach der DN 109 'Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 wird das erforderliche Maß des Schallschutzes festgelegt. Bei Umsetzung der Maßnahmen zum passiven Schallschutz an den Gebäuden bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung. Karlsruhe Wurmberg Barrierefreies Wohnen.wpd

18 / /1 80/3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich 6 8 5/ 15 3/3 u 15/1 8 3/1 Gollmerstraße 19/ /1 /6 /1 3/ / 11/ /1 1 /5 Fabr / 11/ Sportg Maßstab i.o. 1: Gths 63 Uhlandstraße le 0, m Ust 1_Übersicht Gemeinde Wurmberg 61/3 113/ 11 "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" 10-1 Übersicht 0 x 9 MR TS FG

19 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich Baugrenze hu 15 15/1 3/3 8 3/ / O ohne Orientierungswertüberschreitung O mit Orientierungswertüberschreitung WA ,3 51,8 58,3 50,8 5,3 9,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in db(a) 1 Gollmerstraße 19/ ,5 8, 5,, 53,9 6, /1 1 6 /6 56,0 8,8 55,1,9 5,1 6, WA / ,1 5,9 59,5 5,3 58, 51, 9 3/ / 1/1 6, 5, 6,1 56,9 63, 56, /5 11/3 60,0 < <=65,0 65,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 11/ 5,0 < <=80,0 11/1 80,0 < 6 Beurteilungspegel,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 5,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 OW WA 55,0 < Fabr <=60,0 OW M WA ,1 8,9 55,0,8 5,, , 53, 59,9 5,6 58,8 51,6 61/3 Gths 6 6,1 5,9 61,8 5,6 61,0 53, Uhlandstraße 66,8 59,6 6,1 59,9 66,9 59, 6,0 59,8 6, 60,0 66,9 59,6 113/ Sportg 0, Ust m a_rlk_m_fs legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 65,0 5,8 65,0 5,8 6,5 5,3 11 a "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" Verkehrslärm (Prognose 030) Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DN Verkehr; Tag (6- Uhr) freie Schallausbreitung 10-0 x 9 MR TS FG

20 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich Baugrenze hu 15 15/1 3/3 8 3/ / O ohne Orientierungswertüberschreitung O mit Orientierungswertüberschreitung WA ,3 51,8 58,3 50,8 5,3 9,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in db(a) 1 Gollmerstraße 19/ ,5 8, 5,, 53,9 6, /1 1 6 /6 56,0 8,8 55,1,9 5,1 6, WA / ,1 5,9 59,5 5,3 58, 51, 9 3/ / 1/1 6, 5, 6,1 56,9 63, 56, /5 Fabr 11/3 50,0 < <=55,0 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=0,0 11/ 0,0 < <=5,0 11/1 5,0 < <=80,0 80,0 < 6 Beurteilungspegel 6,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 OW WA 5,0 < <=50,0 OW M WA ,1 8,9 55,0,8 5,, , 53, 59,9 5,6 58,8 51,6 61/3 Gths 6 6,1 5,9 61,8 5,6 61,0 53, Uhlandstraße 66,8 59,6 6,1 59,9 66,9 59, 6,0 59,8 6, 60,0 66,9 59,6 113/ Sportg 0, Ust m b_rlk_m_fs legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 65,0 5,8 65,0 5,8 6,5 5,3 11 b "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" Verkehrslärm (Prognose 030) Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DN Verkehr; Nacht (-6 Uhr) freie Schallausbreitung 10-0 x 9 MR TS FG

21 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich Baugrenze hu 15 15/1 3/3 8 3/ / O ohne Orientierungswertüberschreitung O mit Orientierungswertüberschreitung WA ,3 51,8 58,3 50,8 5,3 9,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in db(a) 1 Gollmerstraße 19/1 19 8, 0,6 8, 0,6 5,9 38, /1 1 6 /6 9,5,1 9,0 1,6, 39, WA / ,,9 51,3,1 50,0, 9 3/ / 1/1 58, 51,0 5,9 50, 56,9 9, /5 11/3 60,0 < <=65,0 65,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 11/ 5,0 < <=80,0 11/1 80,0 < 6 Beurteilungspegel,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 5,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 OW WA 55,0 < Fabr <=60,0 OW M WA , 3, 9,5,3 8,6 1, 61 6, 3,1 1,9 3, 0,5 33,3 61/3 Gths 6 1,5 3,3 39, 3,0 3, 30, 3 63 Uhlandstraße 66,8 59,6 6,1 59,9 66,9 59, 6,0 59, 6, 60,0 66,9 59,6 113/ Sportg 0, Ust m 3a_RLK_m_Baugrenze legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 6, 55,5 6, 55,5 6, 55, 11 3a "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" Verkehrslärm (Prognose 030) Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DN Verkehr; Tag (6- Uhr) Bebauung entlang Baugrenzen 10-0 x 9 MR TS FG

22 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich Baugrenze hu 15 15/1 3/3 8 3/ / O ohne Orientierungswertüberschreitung O mit Orientierungswertüberschreitung WA ,3 51,8 58,3 50,8 5,3 9,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in db(a) 1 Gollmerstraße 19/1 19 8, 0,6 8, 0,6 5,9 38, /1 1 6 /6 9,5,1 9,0 1,6, 39, WA / ,,9 51,3,1 50,0, 9 3/ / 1/1 58, 51,0 5,9 50, 56,9 9, /5 11/3 50,0 < <=55,0 Fabr 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 11/ 5,0 < <=80,0 80,0 < 11/1 6 Beurteilungspegel 6,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 OW WA 5,0 < <=50,0 OW M WA , 3, 9,5,3 8,6 1, 61 6, 3,1 1,9 3, 0,5 33,3 61/3 Gths 6 1,5 3,3 39, 3,0 3, 30, 3 63 Uhlandstraße 66,8 59,6 6,1 59,9 66,9 59, 6,0 59, 6, 60,0 66,9 59,6 113/ Sportg 0, Ust m 3b_RLK_6m_Baugrenze legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 6, 55,5 6, 55,5 6, 55, 11 3b "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" Verkehrslärm (Prognose 030) Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DN Verkehr; Tag (6- Uhr) Bebauung entlang Baugrenzen 10-0 x 9 MR TS FG

23 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Bauvorhaben Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich hu 15 15/1 3/3 8 3/ / O ohne Orientierungswertüberschreitung O mit Orientierungswertüberschreitung WA ,3 51,8 58,3 50,8 5,3 9,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in db(a) 1 Gollmerstraße 19/1 19 8, 0,8 6,9 0,3,5 3,9 68 6/ ,, 9,,0 6, 39,0 / ,1 1,9,9 0, 6,8 39,5 /1 13 9,0 1,8,6 0, 6, 38,9 3/ / 1/1 1 60,9 53, 60, 53,5 59, 5,5 1 /5 11/3 60,0 < <=65,0 65,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 11/ 5,0 < <=80,0 11/1 80,0 < 6 Beurteilungspegel,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 5,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 OW WA 55,0 < Fabr <=60,0 OW M 50,3 3,1 9,,1 65 8,3 1, , 3,5 9,1 1,9, 0, 6 6,0 38,8,6 3, 3,1 35,8 Gths 61/3 6 0, 33, 38,8 31,6 3,6 30, ,3 59,1 66,5 59,3 66,1 58,9 66,3 59,1 66,5 59,3 66, 58,9 63,1 55,9 63, 56,0 6,9 55, 113/ Uhlandstraße 66,9 59, 6, 60,0 66,9 59, Sportg 0, Ust m a_rlk_m_planung legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 11 "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" 10- a Verkehrslärm (Prognose 030) Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DN Verkehr; Tag (6- Uhr) Bebauung gemäß Bauvorhaben 0 x 9 MR TS FG

24 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Bauvorhaben Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich hu 15 15/1 3/3 8 3/ / O ohne Orientierungswertüberschreitung O mit Orientierungswertüberschreitung WA ,3 51,8 58,3 50,8 5,3 9,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in db(a) 1 Gollmerstraße 19/1 6/1 19 8, 0,8 6,9 0,3,5 3, ,3 3,1 9,,1 65 8,3 1,1 50, 3,5 9,1 1,9, 0, ,1 1,9,9 0, 6,8 39,5 6,0 38,8,6 3, 3,1 35,8 0, 33, 38,8 31,6 Gths 3,6 30,3 61/3 9,, 9,,0 6, 39,0 /6 / / / 9,0 1,8,6 0, 6, 38,9 1/ ,9 53, 60, 53,5 59, 5,5 1 66,9 59, 6, 60,0 66,9 59, 66,3 59,1 66,5 59,3 66,1 58,9 66,3 59,1 66,5 59,3 66, 58,9 63,1 55,9 63, 56,0 6,9 55, 113/ Uhlandstraße /5 Sportg legemeinde Fabr 11/3 50,0 < <=55,0 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=0,0 11/ 0,0 < <=5,0 11/1 5,0 < <=80,0 80,0 < Maßstab i.o. 1:500 6 Beurteilungspegel 6,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=0,0 0,0 < <=5,0 OW WA 5,0 < <=50,0 OW M 0, Ust m b_rlk_6m_planung Wurmberg 11 "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" 10- b Verkehrslärm (Prognose 030) Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DN Verkehr; Nacht (-6 Uhr) Bebauung gemäß Bauvorhaben 0 x 9 MR TS FG

25 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich 8 5/ 15 hu 15/1 3/3 3/1 8 1 Gollmerstraße 19/ /1 /6 /1 3/ / 1/1 1 /5 Fabr 11/3 Erforderliche Lärmpegelbereiche nach DN 109 (Nov. 89) V V V V / 11/ Gths 6 63 Uhlandstraße Sportg 0, Ust m 5_LPB_6m_FS legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 61/3 113/ 11 "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" 10-5 Verkehrslärm (Prognose 030) Lärmpegelbereiche DN 109 freie Schallausbreitung 0 x 9 MR TS FG

26 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich 8 5/ 15 hu 15/1 3/3 3/1 8 1 Gollmerstraße 19/ /1 /6 /6 /1 /1 3/ / 1/1 /5 11/3 Maßgebliche Außenlärmpegel / erforderliche Lärmpegelbereiche nach DN 109 (Nov. 89) in db(a) <= < <= < <= 65 1 /5 65 < V <= 0 0 < V <= 5 Fabr V 5 < V <= < V 11/ 11/ /3 Gths 6 6 V 63 Uhlandstraße 113/ 113/ Sportg 0, Ust m 6_LPB_6m_Baugrenze legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 11 "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" 10-6 Verkehrslärm (Prognose 030) Lärmpegelbereiche DN 109 Lautester Fassadenpunkt an Baugrenze 0 x 9 MR TS FG

27 8 86/ /1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Straßenachse Emissionslinie Geltungsbereich Bauvorhaben 8 5/ 15 hu 15/1 3/3 3/1 8 1 Gollmerstraße 19/ /1 /6 /1 3/ / 1/1 11/3 Maßgebliche Außenlärmpegel / erforderliche Lärmpegelbereiche nach DN 109 (Nov. 89) in db(a) <= < <= < <= 65 1 /5 65 < V <= 0 0 < V <= 5 Fabr 1 0 V V 5 < V <= < V 11/ 11/ Gths 6 V V 63 Uhlandstraße Sportg 0, Ust m _LPB_6m_Bauvorhab legemeinde Maßstab i.o. 1:500 Wurmberg 61/3 113/ 11 "Betreutes Wohnen Uhlandstraße" 10- Verkehrslärm (Prognose 030) Lärmpegelbereiche DN 109 Lautester Fassadenpunkt an Bauvorhaben 0 x 9 MR TS FG

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