Kundeninformation der KA Finanz AG gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007)

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1 Stand Kundeninformation der KA Finanz AG gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) Die hierin gemachten Angaben dienen dem Zweck, Kunden der KA Finanz AG ("KA Finanz") in die Lage zu versetzen, die Art und das Risiko der Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente, die von der KA Finanz angeboten werden, zu verstehen. Allgemeine Angaben zum Unternehmen KA Finanz AG Adresse: Türkenstraße 9, 1092 Wien Telefon: info@kafinanz.at Internet: Bankleitzahl (BLZ): Firmenbuchnummer: FN b Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien DVR-Nummer: Swift/BIC: OKOMATWW UID-Nummer: ATU Zulassung und zuständige Aufsichtsbehörde Die KA Finanz ist ein gemäß 1 Abs. 1 Bankwesengesetz ("BWG") konzessioniertes Kreditinstitut und zur Durchführung von Tätigkeiten der Anlageberatung, Portfolioverwaltung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen laut 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 WAG berechtigt. Die KA Finanz wird von der Finanzmarktaufsicht ("FMA"), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, beaufsichtigt. Kammer/Berufsverband Die KA Finanz ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Bank und Versicherung, Fachverband Banken und Bankiers. Sprache und Kommunikationsmittel Die maßgebliche Kommunikationssprache für die Vertragsbeziehung ist Deutsch. Kunden können mit der KA Finanz - je nach Vereinbarung - persönlich, telefonisch oder schriftlich in deutscher und englischer Sprache kommunizieren und Kundenaufträge übermitteln. Wir machen darauf aufmerksam, dass an die KA Finanz übermittelte s und Fax- Mitteilungen nur zu banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden. Abrechnungsmodalitäten und Berichterstattung Abrechnungen über Geschäfte in Finanzinstrumente werden Kunden der KA Finanz unverzüglich, längstens binnen eines Geschäftstages nach vollständiger Abwicklung des Auftrages, auf dem zuvor mit den Kunden vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt. Depotaufstellungen werden den Kunden halbjährlich (jeweils am 30. Juni bzw. 31. Dezember) 1 von 5

2 zur Verfügung gestellt, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Schutz des Kundenvermögens Die KA Finanz unterliegt als österreichisches konzessioniertes Kreditinstitut uneingeschränkt den gesetzlichen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, "ESAEG", sowie das BWG). Die KA Finanz gehört der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.h., Börsegasse 11, 1010 Wien, an. Einlagensicherung Giro- und Spareinlagen natürlicher und juristischer Personen sind pro Einleger und pro Kreditinstitut mit einem Höchstbetrag von EUR ,00 gesetzlich gesichert. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (z.b. Dividendenerträge, Verkaufserlöse, Kuponauszahlungen, Tilgungen) unterliegen als Guthaben auf einem Kundenkonto ebenfalls der Einlagensicherung bis zum genannten Höchstbetrag. Ausnahmen von der Einlagensicherung sind den gesetzlichen Bestimmungen des ESAEG zu entnehmen. Anlegerschutz Die KA Finanz trennt in Kunden- und Eigenbestände des Kreditinstituts. Die KA Finanz bedient sich im Rahmen der Abwicklung von Wertpapiergeschäften für ihre Kunden inländischer und ausländischer Drittverwahrstellen. In jedem Fall hat die KA Finanz dem Drittverwahrer mitgeteilt, dass es sich bei den zu übertragenden oder übertragenen Wertpapierbeständen um Kundenbestände handelt. In Österreich erworbene Wertpapiere werden in der Regel bei einem von der KA Finanz beauftragten Drittverwahrer in Österreich verwahrt, üblicherweise bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG als Zentralverwahrer in Form einer Girosammelverwahrung. Die Rechte der Kunden werden durch die Girosammelverwahrung nicht beeinträchtigt, da der Umfang der Wertpapiere eines einzelnen Kunden jederzeit festgestellt werden kann. Die KA Finanz beauftragt fallweise auch andere berechtigte inländische Kreditinstitute mit der Drittverwahrung. Im Insolvenzfall einer inländischen Depotbank als Drittverwahrer sind die Wertpapiere an die Anleger zurückzustellen. Da die Wertpapiere von der drittverwahrenden Depotbank lediglich verwahrt werden, sind diese im Insolvenzverfahren aussonderungsfähig. Im Ausland erworbene Wertpapiere werden in der Regel via Wertpapierrechnung bei einem von der KA Finanz beauftragten Drittverwahrer im Ausland verwahrt. Bei der Auslandsverwahrung kommen die jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Usancen zur Anwendung, welche die Rechte der Kunden hinsichtlich der Wertpapiere - auch im Falle einer allfälligen Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit - beeinflussen können. Die KA Finanz haftet im Rahmen der Wertpapierverwahrung für etwaige Schäden, die Kunden gegenüber durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen des Drittverwahrers entstehen, nach den Grundsätzen der Erfüllungsgehilfenhaftung des 1313a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) wie für eigenes Verschulden, sodass die Auslandsverwahrung die Sicherheit der verwahrten Wertpapiere üblicherweise nicht 2 von 5

3 beeinträchtigt. Auch eine allfällige Zahlungsunfähigkeit eines Drittverwahrers beeinträchtigt in der Regel die Sicherheit der verwahrten Wertpapiere nicht. In welchem Land die jeweiligen Wertpapiere verwahrt werden, wird den Kunden auf dem Depotauszug mitgeteilt. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen von natürlichen Personen (z.b. aus der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren oder aus dem Handel mit Finanzinstrumenten) sind bis zu einem Gesamtbetrag von EUR gesichert. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen von nichtnatürlichen Personen sind mit 90% des Guthabens, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR gesichert. Ausnahmen von der Anlegerentschädigung sind den gesetzlichen Bestimmungen des ESAEG zu entnehmen. Der Schutz aus der Anlegerentschädigung steht Kunden zusätzlich zur Einlagensicherung zu. Kundenfinanzinstrumente und damit verbundene Risiken Die KA Finanz bietet ihren Kunden die Möglichkeit, verschiedene Finanzinstrumente als Anlageprodukte zu erwerben und zu verkaufen. Die KA Finanz erbringt ferner Dienstleistungen der Wertpapierverwahrung ("Depotgeschäft") für institutionelle und private Anleger. Detaillierte Informationen über jene Finanzinstrumente, welche grundsätzlich Gegenstand der von der KA Finanz angebotenen Dienstleistungen sein können, sowie eine Beschreibung der mit den betreffenden Finanzinstrumenten einhergehenden spezifischen Risiken, vorgeschlagene Anlagestrategien und möglichen Ausführungsplätze werden den Kunden im von der KA Finanz veröffentlichten Informationsblatt "Informationen zu Veranlagungen - Risikohinweise" bereitgestellt. Die KA Finanz weist darauf hin, dass der Prospekt bei öffentlich angebotenen Wertpapieren in der Regel beim Emittenten direkt oder auf seiner Internetpräsenz zum Download verfügbar ist. Kundenkategorisierung Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen hat die KA Finanz Grundsätze festgelegt, welche sicherstellen, dass Kundenaufträge im bestmöglichen Interesse der Kunden ausgeführt werden. Diese Grundsätze sind im gesonderten Informationsblatt "Durchführungspolitik der KA Finanz AG" beschrieben. Alle Kundenaufträge werden von der KA Finanz - soweit keine anderen Weisungen erteilt werden - auf Grundlage dieser Durchführungspolitik durchgeführt. Die KA Finanz ist angehalten, ihre Kunden einer der nachfolgenden drei Kundenkategorien zuzuordnen: - Privatkunden (Privatpersonen, aber auch Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Stiftungen und Vereine) - Professionelle Kunden (z.b. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Fonds usw.) - Geeignete Gegenparteien (z.b. Handelspartner der KA Finanz) Je nach Kundenkategorie gibt es unterschiedlich hohe aufsichtsrechtliche Anforderungen an Informations- und Schutzpflichten, denen die KA Finanz nachzukommen hat. Das höchste Schutzniveau kommt bei Privatkunden zur Anwendung, das geringste gegenüber geeigneten Gegenparteien. Die Kunden der KA Finanz werden mit einem separaten Schreiben über deren Einstufung informiert. Abweichend von der jeweiligen Kategorisierung können Kunden eine Einstufung 3 von 5

4 gemäß einer anderen Kategorie beantragen, soweit mit dieser ein umfangreicherer Beratungs- und Kundenschutz verbunden ist. Interessenkonflikte Die KA Finanz hat entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angemessene Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten etabliert. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass Interessenkonflikte zwischen Kunden und der KA Finanz oder ihren Mitarbeitern den Interessen der Kunden schaden. Derartige Interessenskonflikte können unter anderem daher rühren, dass - der KA Finanz oder einzelnen Personen der KA Finanz Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind; oder - die KA Finanz Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist. Zur weitgehenden Vermeidung derartiger Interessenkonflikte ist in der KA Finanz eine Compliance-Organisation eingerichtet, welche insbesondere folgende Reihe von Maßnahmen setzt: - Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen zur Kontrolle und Beschränkung des Austausches compliance-relevanter Information zwischen relevanten Personen, deren Tätigkeiten einen Interessenkonflikt nach sich ziehen könnten, wenn ein solcher Austausch den Interessen eines oder mehrerer Kunden abträglich sein könnte. - Regelungen betreffend private Wertpapiergeschäfte von Mitarbeitern der KA Finanz. - Führung von Beobachtungslisten und Sperrlisten, in welche Finanzinstrumente aufgenommen werden, bei denen eine erhöhte Gefahr von Interessenskonflikten besteht. Mitarbeitern der KA Finanz sind Geschäfte in derartigen, in der Sperrliste angeführten Finanzinstrumenten untersagt. - Regelungen betreffend die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Mitarbeiter der KA Finanz. Weitere Informationen sowie nähere Einzelheiten zum Thema Interessenkonflikte sind auf Nachfrage erhältlich. Kosten und Nebenkosten Entgelte für Wertpapierdienstleistungen werden Kunden der KA Finanz aufgrund individueller vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt. Ist es im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Kundenauftrag für die KA Finanz notwendig, Barauslagen in Ausführung der Kundenaufträge zu tätigen (insbesondere fremde Spesen, Kaufpreis oder Kurs erworbener Wertpapiere und Entgelte eingeschalteter Handelspartner), sind diese Barauslagen vom Kunden zu tragen. Ist es im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Kundenauftrag für die KA Finanz notwendig, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung ("Konvertierung") anhand des marktkonformen Kurses, den die KA Finanz ihren Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt. Weitere Entgelte, die anlässlich einer Konvertierung anfallen können, sind dem Gebührenaushang zu entnehmen. Beträge, die Kunden im Rahmen von Geschäften in Finanzinstrumente an die KA Finanz zu zahlen haben, werden soweit nichts anderes vereinbart ist dem jeweiligen Kundenkonto bei der KA Finanz angelastet. 4 von 5

5 Die KA Finanz weist darauf hin, dass neben den vorstehend genannten Entgelten und Barauslagen für Kunden weitere Kosten und Steuern (z.b. in- und ausländische Kapitalertragsteuern) entstehen können, die nicht notwendigerweise über die KA Finanz abgeführt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Insbesondere für die Erfüllung von Abgabenverpflichtungen im jeweiligen Heimatstaat sind Kunden der KA Finanz selbst verantwortlich. Beschwerden Die KA Finanz ist stets bemüht, ihre Kunden in allen Belangen der Geschäftsbeziehung bestmöglich zu betreuen. Sollten Kunden dennoch Grund für eine Beschwerde sehen, stehen die Mitarbeiter der KA Finanz zur Verfügung und werden der Beschwerde oder Anregung umgehend nachgehen. Beschwerde oder Anregungen können auch an das Compliance-Office KA Finanz gerichtet werden: 5 von 5

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