Claudia Schreiber Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister BDA DWB Architektur und Stadtplanung GmbH

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1 Gemeinde Herrsching Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich der Mühlfelder Straße, südlich des Martinswegs, nördlich der Nikolausstraße und östlich der Schönbichlstraße, Gemarkung Herrsching. Begründung 2.1 Grundlagen Gem. 2a, BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke des Schulgeländes der Christian-Morgenstern-Volksschule westlich der Mühlfelder Straße, südlich des Martinswegs, nördlich der Nikolausstraße und östlich der Schönbichlstraße, Gemarkung Herrsching Baurechtliche Voraussetzungen Lage des Planungsgebietes - Geltungsbereich Beschaffenheit des Planungsgebietes / Geländes 2.3 Erschließung Verkehrliche Erschließung Garagen und Stellplätze Öffentlicher Personennahverkehr Ver- und Entsorgung 2.4 Bauliche Nutzung Art der Nutzung Maß der Nutzung Bauliche Gestaltung Flächenbilanz 2.5 Grünordnung und Umweltbelange Grünordnung Umweltprüfung 2.6 Anlagen Ausschnitt FNP 1

2 2.2. Grundlagen Baurechtliche Voraussetzung Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße erfolgte im Gemeinderat am In der Sitzung am wurde beschlossen, das Aufstellungsverfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB durchzuführen. Dieses Verfahren wurde bis heute nicht abgeschlossen. In der Sitzung vom hat der Gemeinderat beschlossen das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen. Ziel des Bebauungsplanes ist es die Flächen der heutigen Christian- Morgenstern-Volksschule für die Nutzung Gemeinbedarf, Schule zu sichern und ein angemessenes Entwicklungspotential vorzuhalten. Für das Planungsgebiet wird Gemeinbedarf Schule festgesetzt. Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herrsching ist das heutige Gebiet des Schulgeländes zwischen Martinsweg und Nikolausstraße als Fläche für den Gemeinbedarf, Schule dargestellt Lage des Planungsgebietes - Geltungsbereich Das Planungsgebiet liegt in der Gemeinde Herrsching südlich des Ortsmittelpunktes. Die Gemeinde Herrsching liegt im ländlichen Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume zwischen den beiden großen Entwicklungsachsen von München nach Landsberg im Nordwesten, als auch der Entwicklungsachse München, Starnberg, Tutzing, Garmisch- Partenkirchen im Osten. Herrsching ist Siedlungsschwerpunkt in der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München. Im Osten und Süden grenzt das Planungsgebiet an Wohnbauflächen an, Im Westen an eine Staatsstraße - Mühlfelder Straße und im Norden an den Martinsweg, der eine Wohnstraße genutzt wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verläuft westlich der Mühlfelder Straße, südlich des Martinswegs, nördlich der Nikolausstraße und östlich der Schönbichlstraße, Gemarkung Herrsching und umfasst die nachfolgenden Grundstücke im Ortsgefüge: 2

3 Fl.-Nr. Größe innerhalb des Eigentümer Geltungsbereiches des BP /5 901 m² Gemeinde Herrsching m² Gemeinde Herrsching 616/2 856 m² Gemeinde Herrsching 616/4 577 m² Gemeinde Herrsching 616/6 582 m² Gemeinde Herrsching 618/1 370 m² Gemeinde Herrsching 619/2 737 m² Gemeinde Herrsching 622/1 936 m² Gemeinde Herrsching m² Gemeinde Herrsching 624/ m² Gemeinde Herrsching Summe m² Beschaffenheit des Planungsgebietes / Geländes Im Planungsgebiet fällt das Gelände von Osten nach Westen relativ gleichmäßig ab. Lockerer Baum- bzw. Gehölzbestand verteilt sich im Planungsumgriff. Das Planungsgebiet ist bebaut. Innerhalb des Umgriff befinden sich die Bestandsgebäude der Christian Morgenstern Volksschule mit der Grundschule und der Mittelschule sowie einer Mehrzweckhalle (ehemalige Einfachsporthalle) und einer Dreifachsporthalle. Die Gebäude sind zum großen Teil aneinander gebaut und zweigeschossig, einzelne Bausteine auch dreigeschossig. Zwei freistehende Wohngebäude ordnen sich am Martinsweg an, wobei das westlich gelegene Gebäude als Hausmeisterwohnung der Schule dient. Das zweite Gebäude steht aktuell leer, soll aber als Übergangslösung für eine beschränkten Zeitraum für Obdachlose weiter genutzt werden. Die restlichen Flächen um die bebauten Bereiche herum dienen im Wesentlichen als Außenspiel- und Sportflächen der Schulnutzung. Diese Flächen sind zum Teil befestigt bzw. gärtnerisch angelegt Erschließung Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung erfolgte wie bisher über die Mühlfelder Straße und den Martinsweg. Die Schulbushaltestelle ist an der Mühlfelder Straße angeordnet. Die Dreifachsporthalle ist für außerschulische Nutzungen über die Nikolausstraße angebunden. Radfahrer und Fußgänger erreichen die Schule über die straßenbegleitenden Fahrradbzw. Gehwege sowie Wohnstraßen und Wohnweg. 3

4 2.3.2 Garagen und Stellplätze Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze für die Gemeinbedarfseinrichtung errechnet sich nach der jeweils aktuell gültigen Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Herrsching 1,5 Stellplätze je Klasse. Besucherstellplätze werden im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen. An der Schule sind aktuell 56 Lehrkräfte beschäftigt. Diese sind aber nach Information der Schulleitung nie gleichzeitig an der Schule anwesend. Die im Bestand vorhandenen Stellplätze reichen knapp aus. Engpässe gibt es vor allem, wenn ab ca. 12:00 Uhr die Mitarbeiter der Ganztagsschule kommen, die Lehrer dann noch nicht fertig sind und die Parkplätze damit noch nicht wieder frei sind. Die Bestandsaufnahme ergibt eine Anzahl von 49 Stellplätzen an den Standorten Mühlfelder Straße 10 ST, Nikolausstraße 28 ST und Martinsweg 11 ST. Nach der aktuell gültigen Stellplatzsatzung müssen 1,5 Stellplätze je Klasse geschaffen werden. Seit diesem Schuljahr Seit dem Schuljahr 2016/2017 führt die Schule 30 Klassen, die Prognose geht langfristig von 31 Klassen aus. Aus diesen Zahlen ergibt sich nach der Stallplatzverordnung aktuell ein nachzuweisender Bedarf von 45 Stellplätzen für die Schule, künftig bei 31 Klassen aufgerundet 47 Stellplätzen. Die Planung sieht Erweiterungsflächen für die Unterbringung von Stellplätzen als Längsparker entlang am Martinsweg vor. Auch werden durch die Festsetzungen Tiefgaragen zugelassen. Zwei Einfahrtsbereiche sind an der Mühlfelder Straße und an der Einmündung Martinsweg festgesetzt Öffentlicher Personennahverkehr Die Gemeinde Herrsching ist durch die S-Bahn-Achse der S 8 sehr gut an die Landeshauptstadt München durch ein ÖPNV System angebunden. Der S- Bahnhof Herrsching liegt ca. 10 Gehminuten von der Schule entfernt und ist fußläufig gut zu erreichen. Weitere Buslinie im ÖPNV Netz verbessern die verkehrliche Erschließung. Die Schule selbst wird durch zahlreiche Schulbuslinien über die Mühlfelder Straße angefahren. Die Schulbushaltestelle befindet sich an der Mühlfelder Straße mit einer Busbucht direkt östlich an das Planungsgebiet angrenzend Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch Anschluss an das Leitungsnetz der AWA - Ammersee. Die Abwasserbeseitigung erfolgt ebenfalls durch Anschluss an bestehende Hauptsammler über die Abwasserbeseitigungsanlagen der AWA-Ammersee. Die Versorgung mit Gas erfolgt durch die Erdgas Südbayern. Die Stromversorgung wird durch die E.ON Bayern AG sichergestellt. Telekomunikation und weitere Medien liegen an. 4

5 Die Beseitigung der festen Abfallstoffe erfolgt durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen Bauliche Nutzung Art der Nutzung Der gesamte Geltungsbereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule festgesetzt gemäß 9 Nr.5 BauGB. Die in diesem Umgriff im Bestand vorhandenen Nutzungen dienen heute schon ausschließlich der Nutzung als Schule bis auf ein freistehendes Wohnhaus am Martinsweg. Dieses Gebäude ist in diesen Umgriff aufgenommen, da das Grundstück künftig als Erweiterungsfläche für die Schule dient Maß der Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca m².für die Gemeinbedarfsflächen, Schule wird eine Grundfläche von m² als Höchstgrenze festgesetzt. Dies entspricht eine GRZ von 0,45. Im Bestand ergibt sich heute bereits eine überbaute Grundfläche von ca m², was sich in einer GRZ von 0,35 ausdrückt. Die Baunutzungsverordnung regelt in 17 maximale Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzungen z.b. für Wohngebiete mit 0,4 und Besondere Wohngebiete mit 0,6. Damit erscheint diese Festlegung zum Maß der baulichen Nutzung für den künftigen Endausbau der Schule mit einer GRZ von 0,45 im Umfeld der angrenzenden Nutzungen der Wohnbauflächen bzw. des besonderen Wohngebiets maßvoll und angemessen. Die mögliche bebaubare Grundstücksfläche im Umgriff der Baugrenze beträgt ca m². Anteilig an dieser möglichen Überbaubarkeit werden ca. 80 % dieser Fläche als überbaubar zugelassen m². Im Bestand überwiegt eine zweigeschossige Bebauung. Es wurde bewusst verzichtet hier mit diesem Bebauungsplan exakte Vorgaben zu den Vollgeschossen zu machen, da man die künftigen Anforderungen und Bedürfnisse der Schulentwicklung nicht voraussehen kann und insbesondere durch die bestehende Bebauung durchaus aus die Gedankenspiele einer Aufstockung zum Tragen kommen. Aus diesem Grund wurden III Vollgeschoße als Höchstgrenze festgesetzt. Damit ist ein großer Spielraum gegeben. Für die 3-Geschossigkeit wir eine maximale Wandhöhe von 12,50 m als Höchtsgrenze festgesetzt. Da es im Bestand heute schon einige Engstellen in der Bebauung zu Grundstücksgrenzen gibt, wurden an wenigen Punkten entlang Bereiche mit einer Wandhöhenbeschränkungen vorgegeben durch Festsetzung einer maximalen Wandhöhe, um angemessene Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken zu wahren. Bewusst wurde darauf verzichtet die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO anzuordnen, um künftigen Erweiterungsentwicklungen gerade im nördlichen Grundstücksbereich einen gewissen Spielraum zu erhalten, was nicht einfach ist durch die bestehenden Baustrukturen. 5

6 Die Baugrenzen sind so angeordnet, dass an den meisten Stellen eine dreigeschossige Bebauung noch die Abstandsflächen nach den Regelungen der BayBO Art. 6 einhalten könnte. Es gibt aber auch wenige Stellen, wo es zu geringfügigen Überschreitungen der Abstandsflächenregelungen nach Art. 6 BayBO kommen könnte, wenn bis an die Baugrenze dreigeschossig herangebaut würde. Teilweise liegen bestehende Gebäude außerhalb der Baugrenze, dies betrifft die Schulpavillonanlage im Norden und eines der beiden freistehenden Wohngebäude. Da diese Strukturen nicht der künftigen Nutzung entsprechen, sollen im Falle einer Neubebauung an diesen Stellen dann aus städtebaulicher Sicht die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen die Baukanten vorgeben Bauliche Gestaltung Es wurden bewusst keine detaillierten Festsetzungen zur baulichen Gestaltung aufgenommen aufgrund der prägenden bestehenden Bebauung Flächenbilanz: Umgriff Geltungsbereich Bebauungsplan: m² Höchstzulässige Grundfläche: m² 2.5. Grünordnung und Umweltbelange Die Grünordnung ist in den Bebauungsplan eingearbeitet Grünordnung Die Fläche liegt im Geltungsbereich der Herrschinger Baumschutzverordnung. Die vorhanden Bäume sind zu schützen und zu erhalten. Der Bauraum ist großzügig gefasst, um in Zukunft ein vielfältiges Spektrum der Entwicklung zu ermöglichen. Der Konflikt, der unweigerlich entstehen kann, dass aufgrund von baulichen Erweiterungen Baumbestand im Bauraum betroffen wird, muss mit den Bauantragsverfahren im Einzelnen gelöst werden. Vorrangig sollte immer versucht werden Bauraum so zu entwickeln, dass möglichst wenig Baumbestand betroffen ist Umweltprüfung Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens - Verfahren gemäß 13a BauGB - wird kein Umweltbericht erstellt. Eine Umweltprüfung ist nach der Vorprüfung im Einzelfall nicht erforderlich und ein ökologischer Ausgleich ist nicht nachzuweisen. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Bestand und dient im Wesentlichen der Erhaltung, Sicherung und künftigen Versorgung der Gemeinbedarfseinrichtung Schule. 6

7 Herrsching, den Christian Schiller Erster Bürgermeister Fassung: 23. Januar 2017 Planfertiger Bebauungsplan: Claudia Schreiber Architektur und Stadtplanung GmbH Südliche Auffahrtsallee München 7

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