Beratung. Beschluss. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt.

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1 Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 55/2014 Vorlage Nr. 55/2014 Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, Erweiterung einer Probierstube mit Ausstellungsraum im EG und Weinlager im UG auf dem Außenbereichsgrundstück Im Rieder 6 Az: Ob/Bk Amt: Stadtbauamt Datum: Beratung Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Beschluss Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Bisherige Sitzungen Datum Gremium Beschlussvorschlag 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt. Finanzierung Haushaltsplanansatz: Bisher verbraucht: Kosten der Maßnahme Restmittel: Ausser/ -Überplanmäßig: Ergebnis beschlossen einstimmig mit Gegenstimmen Stimmverhältnis: Enthaltungen: nicht beschlossen Stimmverhältnis: Enthaltungen:

2 Seite 2 von 4 Vorlage Nr. 55/2014

3 Seite 3 von 4 Vorlage Nr. 55/2014 I. Beschreibung des Bauvorhabens: Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, Erweiterung einer Probierstube mit Ausstellungsraum im EG und Weinlager im UG auf dem Außenbereichsgrundstück Im Rieder 6 II. Planungsrechtliche Beurteilung: 35 (1) und (2) BauGB - privilegiertes und sonstiges Vorhaben im Außenbereich III. Stellungnahme zu beteiligender Behörden/Nachbareinwendungen: Die Forderungen der zu beteiligenden Behörden können in Form von Auflagen in der zu erteilenden Baugenehmigung berücksichtigt werden. Nachbareinwendungen liegen nicht vor. Die 14tägige Äußerungsfrist der Angrenzer ist allerdings noch nicht abgelaufen. IV. Verstöße: 1. Bauplanungsrechtliche Beurteilung: siehe VI 2. Nachrichtlich: Bauordnungsrechtliche Verstöße: --- V. Die Bauherrschaft beabsichtigt, auf Flst.-Nr. 1280, 1287 im Außenbereich, Gemarkung Lauffen Dorf, das bestehende Wohnhaus umzubauen und in geringem Umfang aufzustocken, die Kellerräume auszubauen und diverse Vermarktungsräumlichkeiten zu schaffen (Anlage 1 Lageplan). Im Folgenden werden die geplanten Maßnahmen nach Geschoss beschrieben: Untergeschoss: An das bestehende Weinlager mit 277 m² soll ein weiteres, größtenteils unterirdisches Weinlager mit 251 m² zur ganzjährigen, kühlen Lagerung errichtet werden (Anlage 2). Erdgeschoss: Geplant ist der Um- und Anbau zu einer deutlich besser belichteten, den modernen Anforderungen entsprechenden Probierstube mit 56 Sitzplätzen, einer Altenteilerwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 100 m² (beinhaltet ein Zimmer für eine Pflegekraft), einem Betriebsleiterbüro mit 27 m² sowie einer Essküche mit Diele für das gemeinsame betriebliche Mittagessen (ca. 60 m²). (Anlage 3) Obergeschoss: Der Umbau zu einem Weinseminarraum mit 20 Sitzplätzen dient zeitgleich als Mitarbeiterbesprechungsräumlichkeit. Die Bauherrschaft beabsichtigt, interessierte Kunden (parallel zu laufenden Proben im Erdgeschoss) persönlich zu bedienen. Neben der Vermarktungsräumlichkeit soll eine von den betrieblichen Einheiten und dem Altenteil getrennte Betriebsleiterwohnung mit den Grundmaßen des Erdgeschosses entstehen. (Anlage 4)

4 Seite 4 von 4 Vorlage Nr. 55/2014 Dachgeschoss: Das Dachgeschoss soll zu einer Panoramaterrasse umgebaut werden. Aufgrund der eingebetteten Lage des Bestandsgebäudes kann aus der umgebauten Probierstube im EG die umliegende Landschaft nicht wahrgenommen werden. Aus diesem Grund soll das bestehende flach geneigte Dach zur Terrasse umgebaut werden. (Anlage 5) VI. Baurechtliche Bewertung: Der Anbau des Weinlagers und der Bau der Altenteilerwohnung mit Betriebsleiterbüro und Essküche wird als privilegiert nach 35 (1) BauGB eingestuft. Der Um- und Anbau der Probierstube, des Seminarraums und der Dachterrasse wird als sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich gem. 35 (2) BauGB bewertet. Sonstige Vorhaben im Außenbereich können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Da es sich um den Um- und Erweiterungsbau eines bestehenden Objektes handelt, ist die erforderliche Infrastruktur im Grunde vorhanden. Die Zulassungsvoraussetzungen bisher sind gegeben. Da die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden bei Vorlagenfertigung noch nicht vollständig vorlagen, ist eine abschließende Aussage über alle Detailfragen noch nicht möglich. Eine Klärung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Städtebauliche Beurteilung: Das Bauvorhaben liegt in der West-Ost-Senke des Riedergrabens mit West-Ost-Gefälle. Das Gelände steigt nördlich und südlich des Anwesens stark an. Im Norden und Westen schließen sich Rebflächen, im Südosten Streuobstwiesen an. Im Norden ist das Gebäude mit dem EG in den Hang eingegraben (Anlage 6). Aufgrund dieser topographischen Gegebenheiten entwickelt das Bauvorhaben keine weitreichende Fernwirkung.

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