Mobilitätswende für Österreich: Der Nationale Strategierahmen Saubere Energie im Verkehr
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1 1 Mobilitätswende für Österreich: Der Nationale Strategierahmen Saubere Energie im Verkehr Henriette Spyra Stabstelle Mobilitätswende & Dekarbonisierung Generalsekretariat
2 2 Inhalt Es war einmal Was ist erledigt? (Auszug) Nächste Schritte
3 3 Es war einmal
4 4 Vortrag e-mobil in Niederösterreich
5 5 Vortrag e-mobil in Niederösterreich
6 6 Vortrag e-mobil in Niederösterreich
7 7 Vortrag e-mobil in Niederösterreich
8 8 Vortrag e-mobil in Niederösterreich
9 9 Was ist erledigt? (Auszug)
10 10 Mobilitätswende & Dekarbonisierung Das neue Team im bmvit Veränderungsprozesse im Energie- und Mobilitätssektor Klimavertrag von Paris ebnet den Weg zur Dekarbonisierung Elektrifizierung und Erneuerbare im Verkehrssystem Digitalisierung, Automatisiertes Fahren, Sharing mehr als nur ein Paradigmenwechsel Trends wie diese bedürfen neuer regulatorischer Rahmenbedingungen, aktiver Koordination über alle administrativen Ebenen und Kooperation mit der Forschung, der Industrie und der Wirtschaft.
11 11 Umsetzung RL 2014/94/EU: Nationaler Prozess Nationaler Strategierahmen 11/2016
12 12 Umsetzung RL 2014/94/EU: Der nationale Strategierahmen Saubere Energie im Verkehr bmvit, in Zusammenarbeit mit BMLFUW, BMWFW, 9 Bundesländern, ÖStB, GB Im Jahr 2050 will Österreich einen weitgehend CO 2 -neutralen Verkehrssektor erreichen.... im Straßenverkehr durch den Umstieg auf Null- und Niedrigstemissionsfahrzeuge auf Basis von erneuerbarer Energie. Die österreichische Verkehrspolitik setzt vor allem auf die Elektrifizierung der Verkehrsträger als Baustein für ein modernes und effizientes Gesamtverkehrssystem.
13 13 Umsetzung RL 2014/94/EU: Ziele für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Normalladepunkte 346 Schnellladepunkte RL 2014/94/EU Ziele 2020: Normalladepunkte Schnellladepunkte AustriaTech
14 14 Offene Punkte vom Rechtliche Maßnahmen Nationaler Strategierahmen Saubere Energie im Verkehr gemeinsam von bmvit mit BMWFW, BMLFUW, Bundesländern, Städte- und Gemeindebund Definition E-Fahrzeuge und Anpassung StVO, darüber hinaus Anpassung Führerscheingesetz, E-Nummerntafel, Anpassung Pkw-ViG usw. mit den Zielen: Freihalten von Parkplätzen vor Ladestationen während des Ladevorgangs Einheitliche Kennzeichnung von Nullemissionsfahrzeugen Ausweitung der Lenkerberechtigung B für rein elektrisch betriebene Kleintransporter auf 4,25t hzg und Ausnahme digitaler Tachograf Einheitliche Nutzerinformation.
15 15 Offene Punkte vom Politische Maßnahmen Steuerliche Anreize: Steuerreform 2016: als Dienstwagen genutzte Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit CO2-Ausstoß von 0 Gramm pro km sind vorsteuerabzugsberechtigt und privater Sachbezug entfällt. Klarstellung BMF bzgl. Laden am Arbeitsplatz: wenn das Aufladen von Privatfahrzeugen am Firmenstandort gratis ist, handelt es sich nicht um Sachbezug. Beschaffung: BBG Ausschreibung zum Thema Fuhrparkmanagement für alternative Antriebe (M1. N1, Busse, L) Beratung und Fuhrparkanalyse, Angebote für Operating Leasing im April 2017
16 16 Offene Punkte vom Private Infrastruktur Einfamilienhäuser: Baurechtlich ggf. relevant, in vielen Bundesländern genehmigungsfrei oder melde/anzeigepflichtig; Ansonsten wenig bürokratische Hürden; Mehrparteienhäuser: Baurechtlich ggf. relevant, in vielen Bundesländern genehmigungsfrei oder melde/anzeigepflichtig; Hohe bürokratische Hürden, unklare Regelungen zur Errichtung einer Ladestationen am eigenen Stellplatz (oftmals müssen alle Miteigentümer zustimmen, etc.);
17 17 Offene Punkte vom Gewerbliche Infrastruktur Rechtsvorschrift: Der Betrieb von Stromtankstellen ist keine Tätigkeit, die als Betrieb eines Elektrizitätsunternehmens im Sinne des 7 Abs. 1 Z11 ElWOG zu qualifizieren ist. Solche Stromtankstellen unterliegen daher, sofern sie gewerbsmäßig betrieben werden, dem Anwendungsbereich der GewO 1994; Gewerbliches Berufsrecht ist relevant (Gewerbeschein); Betriebsanlagenrecht - Genehmigungspflicht: Klarstellung seitens BMWFW, dass generell keine Genehmigung notwendig ist (Protokoll Bundesgewerbereferententagung 2016)*; Bsp. Erlass Steiermark: es ist davon auszugehen, dass es sich per se um keine genehmigungspflichtige Anlage isd 74 GewO handelt. * Praxiserfahrung noch ausstehend
18 18 Offene Punkte vom Öffentlich zugängliche Infrastruktur Definition aus RL 2014/94/EU: ist ein Ladepunkt zu dem alle Nutzer aus der Union nichtdiskriminierend Zugang haben. Der nichtdiskriminierende Zugang kann verschiedene Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung umfassen; Theorie Praxis Technische Standards (Typ 2 bis 22 kw, CCS ab 22 kw); Diskriminierungsfreier Zugang: Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Aufladen ermöglichen, ohne dass ein Vertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Betreiber geschlossen werden muss.
19 19
20 20 Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs Das E-Mobilitätspaket von bmvit und BMFLUW gemeinsam mit den Auto- und Zweiradimporteuren Neue Förderaktion für E-Pkw für Private & Weiterführung für Betriebe Euro pro BEV, FCEV bei Privaten / Euro bei Betriebe Euro pro PHEV bei Privaten und Betrieben Breitere Förderung für E-Zweiräder, E-Mobilitätsprojekte und E-Flotten von Betrieben und Gemeinden Konsequenter Auf- und Ausbau der E-Ladeinfrastruktur Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (bis zu Euro) Förderung einer Wallbox/Ladekabel als Bonus zur privater E-Pkw Förderung (200 Euro)
21 21 Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs Das E-Mobilitätspaket von bmvit und BMFLUW gemeinsam mit den Auto- und Zweiradimporteuren ÖBB & ASFINAG Initiative (Perspektive 2020) Ausbau von Infrastruktur an P & R Anlagen an Bahnhöfen. Errichtung von Infrastruktur an allen Raststationen am hochrangigen Straßennetz. Regulatorische Rahmenbedingungen StVO, Nummerntafel, Führerscheingesetz, etc. Kontinuierliche Forschung, Entwicklung und Demonstration Leuchttürme der Elektromobilität & Urbane E-Mobilität Vernetzung Modellregionen für E-Mobilität
22 22 Offene Themen & Nächste Schritte
23 23 Offene Themen (Auszug) - Öffentliche Beschaffung - Ladeinfrastruktur (Bsp. mehrgeschossiger Wohnbau) - Register für öffentlich zugängliche Ladestationen - Logistik und kommunale Verkehre - Netzintegration -
24 24 Nächste Schritte (Auswahl) - Weiterführung Bund-Länder-Kommunen Koordinationsgremium Saubere Energie im Verkehr - Logistikdialoge - Leitfäden für einheitliche Verwaltungspraxis - AG Elektromobilität und Auswirkungen auf das Stromsystem (BMWFW) - AG Elektromobilität und Auswirkungen auf Gebäudestandards und ausrüstung (Land NÖ) - Elektrifizierungsoffensive Schiene -
25 25 Der größere Kontext! Der Verkehr hat 45% Anteil an den THG- Emissionen (ohne Emissionshandel) Die Emissionen sind überwiegend auf den auf Straßenverkehr zurückzuführen
26 26 Vielen Dank! Henriette Spyra Strategische Gesamtkoordination Stabstelle Mobilitätswende & Dekarbonisierung, Generalsekretariat Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Postanschrift: Postfach 201, A-1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien Website: / infothek.bmvit.gv.at
Hans-Jürgen Salmhofer Stabstelle Mobilitätswende & Dekarbonisierung Generalsekretariat, bmvit
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