Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 8 Stadtjugendamt S-II-B Förderung der Jugendhilfe Sofortmaßnahmen aufgrund anhaltender Fallzahlsteigerung bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) beim Sachgebiet Vormundschaften/Pflegschaften; Ausweitung der Zuschüsse an die Verbände der freien Jugendhilfe für die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften mit Zuschuss für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Produkt Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Anhaltende Fallzahlsteigerung bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Seit 2009 steigen die Fallzahlen und damit die Vormundschaften der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in einem Ausmaß an, mit dem keiner der betroffenen Stellen gerechnet hat. Durch die politischen Ereignisse in Nordafrika gehen alle Beteiligten davon aus, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2011 dramatisch weiter steigen wird. Zum Stand liegt der Anteil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge allein beim städtischen Träger bei 207 Vormundschaften mehr als im Vorjahr: Stichtag Vormundschaften/ Pflegschaften beim städtischen Träger (insgesamt) zum Stichtag davon Vormundschaften umf zum Stichtag Stand Stand Stand

2 Seite 2 von 8 Bei weiteren 70 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist das Stadtjugendamt mit Stand beim Familiengericht bereits als Vormund vorgeschlagen. Situation beim Sozialreferat, Stadtjugendamt, S-II-B/V Vormundschaften/ Pflegschaften Mit Beschluss der Vollversammlung vom Qualitätssicherung bei der Führung von Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften; Begrenzung der Fallzahl mit der Obergrenze 50 (Sitzungsvorlage Nr / V 04829) wurden dem Sachgebiet Vormundschaften/Pflegschaften vier zusätzliche Sachbearbeiterstellen u.a. im Vorgriff auf die geplante Rechtsänderung im Vormundschaftsrecht genehmigt. Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am vom Bundestag beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am (sh. Anlagen 2 und 3). Dies sieht eine Fallobergrenze von 50 Fällen pro Vollzeitstelle vor. Auch mit der im Oktober 2010 beschlossenen Stellenausstattung wird diese Fallobergrenze bei S-II-B/V insbesondere aufgrund der weiterhin ansteigenden Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge deutlich überschritten: Durchschnittliche Fallbelastung beim Vormund/ Pfleger städtischer Träger Stand :87 vorauss. Stand mit den vier zugeschalteten Sachbearbeitungsstellen bei unveränderter Fallzahl 1:63 Da aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen davon auszugehen ist, dass die Zahl der umf weiterhin ansteigen wird, wird sich dadurch auch die Fallzahlbelastung pro Sachbearbeitung wieder erhöhen. Die Fallzahl 1:63 wird dann wesentlich überschritten werden. Bei den freien Trägern liegt die Fallzahlbelastung immer gleichbleibend bei 1:40. Die Fallzahl pro Vormund/Pfleger beim freien Träger ist durch die Verwaltungsvorschrift zur Erteilung der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften nach Art. 60 AGSGB durch das Bayerische Landesjugendamt auf 30 Vormundschaften/Pflegschaften pro Vormund/Pfleger als erforderliches Qualitätsmerkmal festgelegt. Im Jahr 2002 wurde mit den vormundschaftsführenden Vereinen über die Fallzahlerhöhung auf 1:40 verhandelt und in der Folge auch trotz Vorgaben durch die o.g. Verwaltungsvorschrift durchgesetzt. Um die Fallzahlobergrenze bei den vormundschaftsführenden Vereinen an die durch das neue Vormundschaftsrecht für den städtischen Träger geltende Fallzahlobergrenze von 1:50 anzugleichen, wird in den nächsten Monaten vom Stadtjugendamt München ein Vorstoß bei den entsprechenden Stellen unternommen.

3 Seite 3 von 8 Sofortige Maßnahmen zur Entlastung beim Städtischen Träger Die Einrichtung der bereits bewilligten Stellen beim städtischen Träger bringt wegen des unerwartet anhaltenden Anstiegs der Einreise der minderjährgen unbegleiteten Flüchtlinge nicht die ausreichende Entlastung, um den Vormündern die erforderlichen Kapazitäten zur Sicherung des Kindeswohls und zur Einhaltung der notwendigen Mündelkontakte zur Verfügung zu stellen auch um der besonderen Verantwortung der Vormundschaften gerecht zu werden. Zur Sicherung des Kindeswohls der Mündel und Pfleglinge und zur Gewährleistung des Schutzes der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, welche durch die aktuellen hohen Fallzahlen pro Sachbearbeitung nicht mehr garantiert werden können, wird die sofortige Erhöhung der Fördersumme bei den Vereinen zur Ausweitung deren Fallzahl von derzeit 640 Fälle auf 840 Fälle befristet bis wie folgt vorgeschlagen: Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München Freising e.v. Katholisches Jugendsozialwerk e.v. Innere Mission München e.v. Bisherige Fallzahlförderung Neue Fallzahlförderung Kinderschutz e.v Sozialdienst katholischer Frauen e.v Summe Die detaillierte Aufteilung der Gesamtfallzahl unter den freien Trägern kann variieren, solange die Gesamtfördersumme nicht überschritten wird.

4 Seite 4 von 8 Finanzierung (Produkt Vormundschaft, Pflegschaft) Jahr 2011 Fallförderung pro Fall pro Jahr á umf-pauschale pro Fall pro Jahr á 245 * Bisher geplante Fördersumme bei 640 Fällen (davon 200 umf) Erhöhung der Fördersumme ab Oktober 2011 um 200 Fälle (davon 140 umf) Neue Fördersumme , ,00 ** , , ,00 *** ,00 Summe , , ,00 * Die umf-pauschale wird aufgrund der zusätzlichen Kosten bei umf insbesondere durch erhöhte notwendige Dolmetscherkosten und anfallende Reisekosten zu Asylanhörungen in anderen Regierungsbezirken sowie Beschaffung von Ausweisdokumenten in Konsulaten und Botschaften gewährt. Dem städtischen Träger stehen dafür ebenfalls Budgetmittel zur Verfügung. ** x 200 Fälle, davon 3/12 ***245 x 140 Fällle, davon 3/12 Jahr 2012 Fallförderung pro Fall pro Jahr á umf-pauschale pro Fall pro Jahr á 245 * Bisher geplante Fördersumme bei 640 Fällen (davon ca. 200 umf) Erhöhung der Fördersumme um 200 Fälle davon 140 umf Neue Fördersumme , ,00 ** , , ,00 *** ,00 Summe , , ,00 * Die umf-pauschale wird aufgrund der zusätzlichen Kosten bei umf insbesondere durch erhöhte notwendige Dolmetscherkosten und anfallende Reisekosten zu Asylanhörungen in anderen Regierungsbezirken sowie Beschaffung von Ausweisdokumenten in Konsulaten und Botschaften gewährt. Dem städtischen Träger stehen dafür ebenfalls Budgetmittel zur Verfügung. ** x 200 Fälle *** 245 x 140 Fälle

5 Seite 5 von 8 Jahr 2013 Fallförderung pro Fall pro Jahr á umf-pauschale pro Fall pro Jahr á 245 * Bisher geplante Fördersumme bei 640 Fällen (davon ca. 200 umf) Erhöhung der Fördersumme um 200 Fälle von Januar bis März 2013 (davon 140 umf) Neue Fördersumme , ,00 ** , , ,00 *** ,00 Summe , , ,00 * Die umf-pauschale wird aufgrund der zusätzlichen Kosten bei umf insbesondere durch erhöhte notwendige Dolmetscherkosten und anfallende Reisekosten zu Asylanhörungen in anderen Regierungsbezirken sowie Beschaffung von Ausweisdokumenten in Konsulaten und Botschaften gewährt. Dem städtischen Träger stehen dafür ebenfalls Budgetmittel zur Verfügung ** x 200 Fälle, davon 3/12 *** 245 x 140 Fälle, davon 3/12 Dies bedeutet eine Ausweitung der bisherigen Fallförderung der Freien Träger in den Jahren 2011 und 2013 um je ,- auf eine Gesamtsumme von je ,- und im Jahr 2012 um ,- auf eine Gesamtsumme von ,-. Den jährlichen Pauschalzuschuss pro Einzelfall gewährt die Landeshauptstadt München Verbänden und Vereinen der freien Jugendhilfe für die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften gemäß Grundsatzbeschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom Diese Bezuschussung beläuft sich auf 80 % der Arbeitsplatz- bzw. Gesamtkosten. Mit Beschluss der Vollversammlung vom , Soziales Netz II erhalten, Sicherung der Angebote im Zuschussbereich, wurde zuletzt der jährliche Pauschalbetrag an die Verbände und Vereine der freien Jugendhilfe für die Führung der Vormundschaften und Pflegschaften auf je Betreuungsfall angehoben, insgesamt werden 640 Fälle gefördert. Damit bezuschusst die Landeshauptstadt München die Vormundschaften bei den Vereinen mit Zudem wurde für den Mehraufwand bei der Führung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine zusätzliche Pauschale in der Höhe von (pro Fall 245 ) zur Verfügung gestellt, welche entsprechend der von den Vereinen tatsächlich geführten Vormundschaften bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verteilt wird. Insgesamt beläuft sich die Gesamtsumme der Förderung somit auf

6 Seite 6 von 8 Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom wurde die Förderung der Vereine für das Jahr 2010 und 2011 unter den Vorbehalt der Abrechnung mit der Justizkasse gestellt. Grund hierfür war der Beschluss vom des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZB 148/03), welcher auch einem Verein als Vormund bzw. Pfleger Anspruch auf Vergütung für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiterinnen und seiner Mitarbeiter gegenüber der Staatskasse zugesteht. Dieser Beschluss eröffnet die Möglichkeit, dass die vormundschaftsführenden Vereine nun einen wesentlichen Teil der ihnen entstandenen Kosten über die Justizkasse vergütet bekommen können. Die mögliche Abrechnung umfasst fallbezogene Tätigkeiten, wie Hausbesuche, Stellungnahmen an das Gericht, Telefonate in Mündelangelegenheiten sowie Dokumentationen in der Akte etc.. Analog zum Betreuungsrecht sind abzurechnende Zeiten durch Führen sogenannter Tätigkeitsnachweise zu dokumentieren. Eine entsprechende Dokumentation in Form von Tätigkeitsnachweisen durch die freien Träger erfolgt seit Anfang Anträge auf Vergütung ihrer Ansprüche wurden durch das Amtsgericht München abgelehnt. Da die Träger durch den Vorbehaltsbeschluss verpflichtet sind, alle Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche bei den Amtsgerichten auszuschöpfen, liegt die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt erneut beim Bundesgerichtshof. Derzeit kann keine Aussage getroffen werden, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Sollte der Bundesgerichtshof den Anspruch auf Vergütung der vormundschaftsführenden Vereine analog der Entscheidung von feststellen, wird sich die Fördersumme der Landeshauptstadt München um den Betrag verringern, den die Vereine von der Justizkasse vergütet bekommen. Im Kinder- und Jugendhilfeausschuss am ist die Zuschussnehmerdatei 2011 beschlossen worden. Eine Einarbeitung der Ausweitung der Förderung im Bereich Vormundschaften, Pflegschaften war bis zur Drucklegung nicht möglich, da sich erst in den ersten vier Monaten dieses Jahres abzeichnete, dass Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge weiterhin immens ansteigen. Diese Förderung der Vereine für das Führen von Vormundschaften und Pflegschaften steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Abrechnung mit der Justizkasse. Der Vorbehaltsbeschluss vom wird verlängert bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

7 Seite 7 von 8 Die Sitzungsvorlage ist mit dem Direktorium-Controlling/Steuerungsunterstützung abgestimmt. Die Stadtkämmerei hat von der Sitzungsvorlage Kenntnis genommen. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Stadtkämmerei, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Direktorium-Controlling/ Steuerungsunterstützung, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Die Förderung der Verbände der freien Jugendhilfe für das Führen von Vormundschaften und Pflegschaften in Höhe von pro Einzelfall wird ab von 640 auf 840 Fälle bis erhöht. Dies ergibt eine Fallfördersumme für das Jahr 2011 von ,-, für das Jahr 2012 von und für das Jahr 2013 von ,-. 2. Der Pauschalbetrag für die Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird im Jahr 2011 auf insgesamt ,-, im Jahr 2012 auf insgesamt und im Jahr 2013 auf insgesamt ,- festgesetzt. Die Verteilung erfolgt entsprechend der von den Vereinen tatsächlich geführten Vormundschaften. 3. Die Förderung der Verbände der freien Jugendhilfe für das Führen von Vormundschaften und Pflegschaften wird 2011 und in den Folgejahren unter den Vorbehalt der Abrechnung mit der Justizkasse gestellt. Dabei wird der jährliche Pauschalbetrag im Einzelfall in Höhe von abzüglich der Abrechnungssumme mit der Justizkasse festgesetzt. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ,- einmalig zusätzlich zum Haushalt 2011, in Höhe von ,- einmalig zusätzlich zum Haushalt 2012 und in Höhe von ,- einmalig zusätzlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2013 anzumelden. Das Produktausgabenbudget des Produkts (Vormundschaften/Pflegschaften), Finanzposition , erhöht sich jeweils um die vorstehenden genannten Beträge, die in voller Höhe zahlungswirksam werden. 5. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung im Rahmen des Moratoriums. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

8 Seite 8 von 8 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Birgitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An das Sozialreferat, S-II-GIBS An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium, D-I-CS An das Sozialreferat, S-Z-F (2x) An das Kreisverwaltungsreferat z.k. Am I.A.

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