Initiative bezahlbar Wohnen in Köniz
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- Elisabeth Dittmar
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1 Medienkonferenz der SP Köniz 27. Mai 2015, Uhr Initiative bezahlbar Wohnen in Köniz Unterlagen: Zusammenfassung der Medienkonferenz Initiativtext mit Unterschriftenbogen Erläuterungen zur Initiative Das Argumentarium Jürg Sollberger, Präsident der Wohnbaugenossenschaften Schweiz Regionalverband Bern-Solothurn der gemeinnützigen Wohnbauträger Christian Roth, SP Köniz Präsentation der Initiative Ruedi Lüthi, Unterstützung der Initiative durch den Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern sowie des Gewerkschaftsbundes Bern und Umgebung. In der Siedlung Weissenstein-Neumatt gibt es Genossenschaftswohnungen und kommerziell Bewirtschaftete Elektronische Version kann bezogen werden 1
2 Zusammenfassung der Medienkonferenz Die SP Köniz lanciert ihre Initiative Bezahlbar wohnen in Köniz Auch in Köniz werden die Wohnungen immer teurer. Mit der Initiative Bezahlbar wohnen in Köniz wollen die SP Köniz und ihre Mitstreiter dem steigenden Zinsniveau entgegenwirken. Dieser Tage startet die Unterschriftensammlung. Je tiefer das Einkommen, umso mehr müssen Frau und Herr Schweizer anteilmässig für das Wohnen ausgeben, sagte Christian Roth, Könizer SP-Parlamentarier, gestern vor den Medien; die wachsenden Kosten für das Wohnen könnten insbesondere bei Familien und Einzelpersonen mit tieferem Einkommen zu finanziellen Problemen führen. Für seine Ausführungen stützte sich Roth auf die aktuellen Zahlen der Bundesverwaltung ( Sein Fraktionskollege Ruedi doppelte nach: Die Wohnkosten seien für schweizerische Haushalte der grösste Budgetposten. Wie und wo wir uns Wohnraum leisten können, bestimmt im Kern über die Möglichkeit, unser Leben frei zu gestalten, sagte Lüthi Mit der gestern vorgestellten Initiative Bezahlbar wohnen in Köniz will die Könizer SP der stetigen Verteuerung des Wohnraums entgegenwirken. Unterstützt wird sie dabei, wie Lüthi sagte, vom Mieterinnen- und Mieterverband und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Auch der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz stehe hinter der Initiative, betonte Jürg Sollberger, Präsident des Regionalverbandes Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn. Gemeinnützige Wohnbauträger also vorab Genossenschaften, aber auch Stiftungen oder gemeinnützige Aktiengesellschaften würden nicht günstiger bauen als andere, stellte Sollberger klar. Ihre Stärke ist aber die Investition in Wohn-Anlagen statt in Geld-Anlagen, die Erträge für andere abwerfen müssen. Die günstigeren Mieten würden also keinesfalls über tiefere Qualitätsstandards erreicht. Verankerung im Baureglement Die Initiative Bezahlbar wohnen in Köniz verlangt, dass im Könizer Baureglement verankert wird, dass der Wohnungsbau in Kostenmiete und die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen dauerhaft gesichert wird. Bei Erlass oder Änderung von Nutzungsplänen soll der Anteil des preisgünstigen Wohnungsbaus in der Regel einen Drittel ausmachen. Bei kleinen Arealen und in Einzelfällen sollen jedoch Ausnahmen möglich sein. Wie die Initianten betonen, nimmt ihr Volksbegehren Rücksicht auf die unterschiedlichen Wohnraumbedürfnisse der städtischen und ländlichen Ortsteile von Köniz. Bis 20 Prozent günstiger wohnen Studien zeigten, so Christian Roth, dass Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger über die Jahre hinweg bis 20 Prozent günstiger seien als der Durchschnitt. Dies, weil diese Wohnungen der Spekulation entzogen werden. Bei der Kostenmiete, dies zur Klärung, werden nur die effektiven Kosten dazu zählen Unterhalt, Verzinsung, Amortisation und Verwaltung - berücksichtigt; ein Profit ist nicht vorgesehen. Damit werden die Mieten nachhaltig gebremst, ohne dass die Wohnungen von der öffentlichen Hand subventioniert werden müssen, sagte Roth. 2
3 Die erschwinglicheren Mieten seien aber nicht der einzige Vorteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus: Die Initianten gehen durchaus mit Blick auf bestehende Siedlungen wie z.b. Oberfeld in Ostermundigen, Kalkbreite in Zürich oder am Hof in Köniz für Leute ab davon aus, dass gemeinnützige Wohnbauträger Überbauungen mit ansprechendem Aussen- und Grünraum schaffen, in denen sich die Menschen wohl fühlen, wie Roth betonte. Sie setzten auf eine ökologische Bauweise und tiefe Unterhaltskosten. Genossenschaftsverwaltungen würden einen engen Bezug zu regionalen Unternehmen pflegen und damit Arbeit für das lokale Gewerbe sichern, halten die Initianten fest. Und: Da sich der gemeinnützige Wohnungsbau auf den gesamten Wohnungsbau preissenkend auswirken dürfte, könnten letztlich auch Könizerinnen und Könizer, die nicht in gemeinnützigen Wohnungen leben, finanziell davon profitieren. Die Unterschriftensammlung läuft ab 27. Mai. Ende Mai, Anfangs Juni werden Unterschriftenkarten in die Haushalte verschickt. 3
4 Initiativetext und Unterschriftenbogen 4
5 Erläuterungen zur Initiative Folgende Erläuterungen sind mit dem Initiativtext zur Vorprüfung eingereicht worden. Sie präzisieren Begriffe, die in der Initiative verwendet werden: 1. Der vorliegende Initiativtext ist ein ausgearbeiteter Artikel, der im geltenden Baureglement als Artikel 26a eingefügt werden soll. Da gegenwärtig eine Totalrevision des Baureglements in Bearbeitung ist, müsste der Text gegebenenfalls am richtigen Ort im neuen Baureglement eingefügt werden. Hierzu kann allerdings im heutigen Zeitpunkt kein konkreter Vorschlag gemacht werden, da das neue Baureglement noch nicht beschlossen ist und die aktuelle Version nicht bekannt ist. 2. Das Initiativbegehren gemäss Buchstabe a ist als Zielnorm zu verstehen, die programmatischer Natur ist. Es handelt sich um einen finalen Rechtssatz (analog Art. 1 und 3 RPG). Der Initiativtext gibt vor, dass bei allen Nutzungsplanerlassen (Ein - oder Umzonung, ZPP s, Überbauungsvorschriften) geprüft werden muss, ob ein Anteil der Wohnnutzung dem gemeinnützigen Wohnungsbau gewidmet werden soll. Der Text spricht anders als die Initiative in der Stadt Bern von einem angemessenen Anteil. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass in Einzelfällen auch weniger als ein Drittel, unter ganz speziellen Umständen sogar nichts dem gemeinnützigen Wohnungsbau gewidmet werden soll. Es kann aber auch sein, dass es in bestimmten Einzelfällen mehr als ein Drittel sein soll. Damit wird sichergestellt, dass der Eingriff ins Eigentum verhältnismässig ist und im öffentlichen Interesse erfolgt. Erst beim Erlass der konkreten Bauvorschriften im Einzelfall wird konkret und eigentümerverbindlich festgelegt, ob und in welchem Umfang zusätzliche Wohnnutzung dem preisgünstigen Wohnungsbau in Kostenmiete vorbehalten werden soll. 3. Dem Bedenken betreffend Eingriff in die Eigentumsgarantie wird zusätzlich Rechnung getragen, indem einerseits das Ziel einer soziodemografischen Durchmischung der Ortsteile eingefügt ist und die Anwendung der Vorschrift auf Ortsteile beschränkt ist, die von hohen und steigenden Mietzinsen betroffen sind. Zudem sind bei geringfügigen Änderungen die Ausnahmemöglichkeit gemäss Art. 122 BauV eingefügt. Damit stellt die vorgeschlagene neue Norm eine Konkretisierung auf Gemeindeebene eines wichtigen Sozialziels gemäss Art. 30 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonverfassung dar, die die Eigentumsgarantie respektiert. 4. Mit dem Begriff qualitativ hochwertig soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Preisgünstigkeit nicht durch eine qualitativ minderwertige Ausführung der Bauten und ihrer Umgebung (Grün- und Erholungsräume) erreicht werden darf. Wohnüberbauungen müssen nachhaltig erstellt werden, worunter eine unterhaltsarme, ökologisch sinnvolle und das soziale Zusammenleben fördernde Bauweise zu verstehen ist. Wir verweisen zur Begriffsklärung zudem auf Ziffer 7 der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz. 5. Mit dem Begriff Nutzungsplan sind sowohl grundeigentümerverbindliche Pläne (Karten) wie auch die dazu gehörenden Bauvorschriften gemeint. Die Initiative übernimmt den Begriff Nutzungsplan wie er im schweizerischen Raumplanungsrecht gebräuchlich ist und wie ihn das RPG verwendet. Darunter fallen auch Überbauungsordnungen und ZPP s. 6. Der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen muss zu einer höheren Ausnutzung des für das Wohnen bestimmten Nutzungsmasses führen. Damit wird klargestellt, dass nicht jede Nutzungsplanänderung (wie z.b. eine Grenzabstandsanpassung) die Anwendung der Vorschrift 5
6 auslöst. Bereits bestehende Wohnnutzungen sollen nicht in die Berechnung einfliessen. Für bestehende Wohnungen soll der Besitzstand gelten. 7. Der Begriff preisgünstig meint preisgünstig im Sinne der Wohnraumförderungsgesetzgebung des Bundes. Zudem wird auf die Anlagekostenlimiten gemäss Bundesamt für Wohnungswesen verwiesen. 8. Der Begriff Kostenmiete meint den bei gemeinnützigen Bauträgern gebräuchlichen Begriff. Der Vermieter darf nur die effektiven Kosten (Unterhalt, Verzinsung, Amortisation, Abschreibung, Verwaltung) berücksichtigen. Auf dem Mietzins darf kein Gewinn, oder höchstens ein sehr geringfügiger erzielt werden. 9. Der Begriff geeignete Instrumente wird bewusst offen formuliert, damit neue Erkenntnisse der Praxis über geeignete Instrumente zur Absicherung der Zweckbestimmung, einen angemessenen Anteil der Geschossfläche Wohnen dem preisgünstigen Wohnungsbau in Kostenmiete zu sichern, laufend berücksichtigt werden können. Gemeint ist hier auch, dass dort wo es möglich und sinnvoll ist Belegungsvorschriften erlassen werden sollen. 10. Unter den Begriff gemeinnütziger Wohnbauträger fallen Trägerschaften in unterschiedlichen Rechtsformen. Sie können als Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Stiftungen und Vereine organisiert sein. Sie dürfen keinen (oder nur einen geringfügigen) Gewinn anstreben und müssen dem Zweck dienen, den Bedarf an preisgünstigem Wohnraum zu decken. Sie müssen mit den Grundsätzen der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz einverstanden sein. Wir verweisen zur Begriffsklärung auch auf die Wohnbauförderungsgesetzgebung des Bundes insbesondere Art. 4 WFG. Die Initiantinnen und Initianten wollen mit der Initiative erreichen, dass der preisgünstige Wohnungsbau im Sinne Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz aktiv auch in Köniz gefördert wird. Dort heisst es in der Präambel: Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Um allen eine Wohnung zu tragbaren Bedingungen zu sichern, reichen die Marktkräfte nicht aus. Zur Ergänzung braucht es die gemeinnützigen Wohnbauträger, dies sind insbesondere Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen sowie gemeinnützige Vereine und Aktiengesellschaften, welche preisgünstige Wohnungen erstellen, sichern und erneuern. Der Zugang zu einer qualitativ angemessenen und an die Bedürfnisse des Einzelnen angepassten Wohnung zu einem bezahlbaren Preis stellt für jeden Einzelnen und jede Familie ein grundlegendes Recht dar. Durch Verzicht auf spekulative Gewinne und übersetzte Preise sowie durch nachhaltige Bewirtschaftung ihres Bestandes leisten die gemeinnützigen Wohnbauträger einen unerlässlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung der Schweiz. Ihre Leistungen entlasten das Gemeinwesen in finanzieller und sozialer Hinsicht und tragen zum sozialen Frieden bei. Darum muss ihr Anteil an Wohnraum erhalten und weiterentwickelt werden. 6
7 Das Argumentarium In Köniz, insbesondere im städtischen Teil, bezahlbare Wohnungen zu finden, wird zunehmend schwieriger. Die Wohnkosten verschlingen einen immer grösseren Teil des Haushaltsbudgets. Wie und wo wir uns Wohnraum leisten können, bestimmt im Kern über die Möglichkeit, unser Leben frei zu gestalten. Die Initiative «Bezahlbar wohnen in Köniz» wirkt dem steigenden Zinsniveau entgegen und schützt Lebensräume mit bezahlbaren Wohnungen. Für bezahlbare Wohnungen in der Gemeinde Köniz Die Initiative «Bezahlbar wohnen in Köniz» fördert den preisgünstigen und qualitativ hochwertigen Wohnungsbau. Im Baureglement wird verankert, dass der Wohnungsbau in Kostenmiete und die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen dauerhaft gesichert wird. Für faire Mieten statt hoher Spekulationsgewinne Studien zeigen, dass Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger über die Jahre hinweg bis 20 Prozent günstiger sind als der Durchschnitt. Weil diese Wohnungen der Spekulation entzogen werden. Für qualitativ hochwertige Wohnungen Gemeinnützige Wohnbauträger erstellen Überbauungen mit ansprechender Architektur und Grünräumen, in denen sich die Menschen wohl fühlen. Sie setzen auf eine ökologische Bauweise und tiefe Unterhaltskosten. Für Kostenmiete statt Marktmiete damit die Mieten nicht bei jedem Mieterwechsel steigen Bei der Kostenmiete werden nur die effektiven Kosten (Unterhalt, Verzinsung, Amortisation, Verwaltung) berücksichtigt. Damit werden die Mieten nachhaltig gebremst. Weil viele Menschen, insbesondere Familien, grosse Mühe haben, bezahlbare Wohnungen zu finden. Für Förderung statt Subventionierung Gemeinnützige Wohnungen sind keine subventionierten Wohnungen. Die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften verfügen über viel Know-how, um langfristig günstigen Wohnraum zu schaffen und zu bewirtschaften. Für eine flexible Umsetzung eine gut ausgewogene Lösung für Köniz Die Initiative «Bezahlbar wohnen in Köniz» nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen Wohnraumbedürfnisse der städtischen und ländlichen Ortsteile von Köniz. Bei Erlass oder Änderung von Nutzungsplänen soll der Anteil des preisgünstigen Wohnungsbaus in der Regel einen Drittel ausmachen. Bei kleinen Arealen und in Einzelfällen sollen jedoch Ausnahmen möglich sein. Für alle Mieterinnen und Mieter in der Gemeinde Köniz Auch Könizerinnen und Könizer, die nicht in gemeinnützigen Wohnungen leben, profitieren finanziell vom gemeinnützigen Wohnungsbau. Weil sich dieser preissenkend auf den gesamten Wohnungsmarkt auswirkt. 7
8 Für das lokale Gewerbe Anders als auswärtige Investoren und Immobilienfirmen haben Genossenschaftsverwaltungen einen engen Bezug zu regionalen Unternehmen. Somit sichern sie Arbeit für das lokale Gewerbe. Für eine soziodemografisch durchmischte Wohnbevölkerung in allen Quartieren Die Mietpreise bestimmen auch über die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Quartieren. Eine gute Durchmischung ist unabdingbare Voraussetzung für ein funktionierendes und lebenswertes Gemeinwesen 8
9 Jürg Sollberger, Präsident der Wohnbaugenossenschaften Schweiz Regionalverband Bern-Solothurn der gemeinnützigen Wohnbauträger: Der gemeinnützige Wohnungsbau als 3. Weg Der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Bern- Solothurn unterstützt als Dachverband der gemeinnützigen Wohnbauträger diese Initiative. Sie bietet Köniz eine Grundlage für die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus. Der gemeinnützige Wohnungsbau bietet als 3. Weg zwischen Miete und Eigentum mit seinen preisgünstigen Wohnungen gerade in stark nachgefragten Städten und Agglomerationen ein wichtiges Standbein einer ausgewogenen Wohnraumversorgung und gut durchmischter Quartiere. Wohn-, nicht Geld-Anlage Die gemeinnützigen Wohnbauträger (dazu zählen in erster Linie Genossenschaften, aber auch Stiftungen oder gemeinnützige Aktiengesellschaften) bauen nicht günstiger als Andere. Sie haben die gleichen Handwerkerpreise und bauen bezüglich Nachhaltigkeit zukunftsweisend. Vergleichsweise tiefere Mietpreise resultieren unter anderem aus den bescheideneren Flächen- und Komfortansprüchen sowie aus angemessenen Bodenpreisen. Die Stärke und Motivation der gemeinnützigen Bauträger ist die Investition in Wohn-Anlagen statt in Geld-Anlagen, die Erträge für andere abwerfen müssen. Preisgünstig dank Kostenmiete Der gemeinnützige Wohnungsbau garantiert aufgrund der Kostenmiete langfristig preisgünstige Wohnungen. Diese stellen kollektives Privat-Eigentum dar und sind mit der Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit der Spekulation entzogen. Für langfristig günstige Mieten garantiert die Kostenmiete, die sich nach den effektiven Kosten und nicht nach den Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage definiert. Genossenschaftswohnungen werden damit im Laufe der Jahre immer günstiger als die Marktentwicklung, da sie keine Rendite aus der Genossenschaft abschöpfen müssen. Das Kapital bleibt in die Liegenschaften und fliesst nicht zum Eigentümer ab. Die Genossenschafts-Mieten sind langfristig betrachtet deshalb 15-20% günstiger als der Durchschnitt. Nutzen für die Gesellschaft Die Gemeinnützigen bieten ihren Mietenden auch Sicherheit und eine Gemeinschaft kurz eine Heimat. Sie sorgen für eine gute und stabile Nachbarschaft, die Verantwortung auch für das Quartier trägt. In den Genossenschaften wohnen in der Regel langfristige und zufriedene Mieterinnen und Mieter, die sich vielfach auch im Quartier, in der Schule etc. engagieren und so zum Gemeinschaftsleben beitragen. So gesehen leisten die Genossenschaften einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die dichtere Bauweise und überdurchschnittliche Belegung der Genossenschaftswohnungen bedeutet auch, dass die öffentliche Hand pro Kopf weniger Infrastrukturkosten aufbringen muss. Im Weiteren ist erwiesen, dass mit der Wohnraumförderung Sozialhilfekosten gespart werden können: Die Wohnkosten sind erfahrungsgemäss bei der Ausrichtung von Sozialhilfe der wichtigste 9
10 Faktor. Die Tendenz ist steigend, da die Wohnkosten gerade für tiefere Einkommensgruppen überdurchschnittlich steigen. (Eine Studie der Stadt Zürich von 2001 ergab, dass in Zürich dank den günstigen Wohnungen von Genossenschaften jährlich mindestens 10 Mio. Franken an Fürsorge- und Ergänzungsleistungen eingespart werden). Partnerschaft Gemeinden- Gemeinnützige In der Region Bern gibt es eine lange Tradition der Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Wohnbauträgern und der öffentlichen Hand, z.b. über Baurechtsverträge als Instrument der Wohnbauförderung. Grosse Quartiere im Westen Berns entstanden in den 1940er, 50er und 60er- Jahren dank dieser Partnerschaft. Sie tragen noch heute mit preisgünstigen und guten Wohnungen zu einer ausgewogenen Wohnraumversorgung in der Region bei. Der gemeinnützige Wohnungsbau hat in Bern einen Markanteil von rund 10% (Biel und Thun je 15%, Zürich rund 20%). Um den Anteil gemeinnütziger Wohnungen halten und zugunsten kommender Generationen mehren zu können, müssen neue Förderinstrumente eingeführt werden. Die Genossenschaften haben im freien Boden- Markt geringe Chancen, mit den finanzstarken privaten und institutionellen Anlage-orientierten Anbietern mithalten zu können. Förderung statt Subventionen Wohnbauförderung im gemeinnützigen Bereich darf nicht verwechselt werden mit subventioniertem Wohnungsbau. Baurechte oder Landverkäufe zu gemeinnützigen Bedingungen sind Förderinstrumente für eine zukunftsorientierte und langfristig gesicherte Wohnraumpolitik, wie man Förderinstrumente in andern Politikbereichen, wie z.b. der Energiepolitik, auch kennt. Steuerung mit Planungsinstrumenten Köniz gewinnt zusammen mit der Region Bern dank der hohen Wohnqualität zunehmend an Beliebtheit. Die Nachfrage ist so gross, dass sie nur ungenügend befriedigt werden kann. Mit der inzwischen breit abgestützten politischen Erkenntnis, dass es dringend neue Wohnungen braucht, wird das Thema der planerischen Steuerung der Art des Wohnungsbaus wieder aktuell. Die gemeinnützigen Wohnbauträger müssen in Regionen mit einem starken Nachfragedruck eine Chance erhalten. Über die Instrumente der Nutzungsplanung kann mit Wohnzonen wohl die Nutzung definiert werden, die Art des Wohnungsbaus ist jedoch dem «Markt» der ungleich langen Spiesse überlassen Die Initiative bietet nun die Chance, bei Erlass und Änderung von Nutzungsplänen nicht nur den generellen Wohnanteil zu definieren, sondern mit der Festlegung eines Anteils preisgünstiger Wohnungen auch die Art der Wohnungen zu beeinflussen. Daneben muss Köniz mit seinem verfügbaren eigenen Land steuernd in den Markt eingreifen und ihr Bauland zu vernünftigen Bedingungen den «Meist- und nicht den Höchstbietenden» abgeben. Dafür bieten sich die gemeinnützigen Bauträger an, die preisgünstigen Wohnungen erstellen und dauerhaft in Kostenmiete betreiben. Jürg Sollberger, , 10
11 Christian Roth, SP Köniz: Präsentation der Initiative Handout im Anhang Christian Roth, Tel: , 11
12 Ruedi Lüthi: Unterstützung der Initiative durch den Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern sowie des Gewerkschaftsbundes Bern und Umgebung. Der Gewerkschaftsbund der Stadt Bern und Umgebung unterstützt die Initiative bezahlbar Wohnen in Köniz. Die Wohnkosten sind die grössten Haushaltsausgaben. Ein Viertel eines mittleren Haushaltseinkommens wird für das Wohnen benötigt. Wie und wo wir uns Wohnraum leisten können, bestimmt im Kern über die Möglichkeit, unser Leben frei zu gestalten. Gemeinnützige Wohnbauträger müssen wieder eine wichtige Rolle beim Erstellen von Wohnungsraum spielen. Sie sind ein wichtiges Element, um die Auswüchse eines profitorientierten Wohnungsbaus zu korrigieren. Für das lokale Gewerbe: Anders als auswärtige Investoren und Immobilienfirmen haben Genossenschaftsverwaltungen einen engen Bezug zu regionalen Unternehmen. Somit sichern sie Arbeit für das lokale Gewerbe. Die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbunds hat der Unterstützung der Initiative bezahlbar Wohnen in Köniz einstimmig zugestimmt. Erfreulich ist, dass die Förderung des gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbaus neu auch in der Gemeinde Köniz Thema einer Initiative ist, die von der Regionalgruppe des Mieterinnen- und Mieterverband unterstützt wird. Weiterhin besteht grosser Handlungsbedarf angesichts hoher und steigender Mieten. In der Region Bern (Stadt und 31 Gemeinden) kostet die Hälfte der verfügbaren Vierzimmerwohnungen mehr als 1630 Franken im Monat. In der Stadt Bern und den angrenzenden Orten (u. a. Wabern, Spiegel, Liebefeld, Köniz) kostet die Hälfte der verfügbaren Vierzimmerwohnungen mehr als 1720 Franken im Monat. In den Agglomerationen im Kanton Bern herrscht Wohnungsnot. Günstige Wohnungen werden zur Mangelware, aber der bürgerlich dominierte Grosse Rat weigert sich etwas dagegen zu tun. Trotz ersten Erfolgen versenkt er das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsbaus. Es müssen neue Möglichkeiten geschaffen werden, um den Bau günstiger Wohnungen zu fördern. 12
13 Bezahlbare Wohnungen sind besonders für Familien kaum zu finden. Der Mieterverband fordert gezielte Massnahmen für bezahlbare Familienwohnungen. Die Initiative bezahlbar Wohnen in Köniz ist eine solche Massnahme! Ruedi Lüthi, Tel: , Köniz, 27. Mai
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