Studieren in Geisenheim BEWERBUNGSVERFAHREN

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1 Studieren in Geisenheim BEWERBUNGSVERFAHREN

2 INHALTSVERZEICHNIS 3 Was Sie zu Beginn wissen sollten 5-7 Hochschule Geisenheim, Studienmöglichkeiten 8-9 Kooperationen der Hochschule Geisenheim Information für die Immatrikulation in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges an der Hochschule Geisenheim Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des zulassungsbeschränkten Studiengangs Landschaftsarchitektur der Hochschule Geisenheim Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelorstudiengänge der Hochschule Geisenheim Herzlich willkommen an der Hochschule Geisenheim! WAS SIE ZU BEGINN WISSEN SOLLTEN Diese Information gibt Ihnen Auskunft über die Anmeldung in den gewünschten Studiengang der Hochschule und in welcher Form diese erfolgen muss. Sie bekommen den Unterschied zwischen freien und NC- Studiengängen erläutert und dem unterschiedlichen Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsablauf. Gerne geben wir weitergehende Auskünfte zu allen Fragen, die mit dem Studium an der Hochschule Geisenheim in Zusammenhang stehen. Wir sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Unterstützung bei Ihrer Studienentscheidung wünschen und vermitteln bei Bedarf weitere Gesprächspartner. Studienbüro der Hochschule Geisenheim Katrin Minor (Leitung) Tel Michelle Maier Tel Ihr Weg zu uns Fax studienbuero@hs-gm.de Müller-Thurgau Haus (EG) Raum-Nr Von-Lade-Straße Geisenheim Gutrun Bühler Tel Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13:00-15:00 Uhr 2 3

3 DIE HOCHSCHULE GEISENHEIM UNIVERSITY Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird von Dozentinnen und Dozenten der jeweiligen Studiengängedurchgeführt. Hier können folgende Beratungsangebote wahrgenommen werden: Studiengang Weinbau und Oenologie: Prof. Dr. Randolf Kauer Tel Studiengang Getränketechnologie: Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann Tel Lebensmittelsicherheit Prof. Dr. Kai Sparke Tel Studiengang Gartenbau Prof. Dr. Peter Braun Tel Studiengang Internationale Weinwirtschaft / Studiengang International Wine Business (in engl. Spache): Prof. Dr. Jon Hanf Jon.hanf@hs-gm.de Tel Dipl. Ing. Wilma Mattmüller-Schultz Wilma.mattmueller-schultz.de Tel Logistik und Management Frischprodukte Prof. Dr. Kai Sparke Kai.Sparke@hs-gm.de Tel Florian Zoll, Geograph M.A. Florian.Zoll@hs-gm.de Tel Studiengang Landschaftsarchitektur Prof. Dipl. Ing. Klaus Werk Klaus.Werk@hs-gm.de Tel Zwei in einem. Die Hochschule Geisenheim hat eine über 140-jährige Ausbildungstradition, die durch die Gründung der Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau im Jahr 1872 begonnen wurde wurde die frühere Ingenieurschule der Hochschule RheinMain angegliedert wurde die Forschungsanstalt Geisenheim mit dem Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain zur Hochschule Geisenheim zusammengeführt. Die Hochschule Geisenheim ist heute die 13. Hochschule des Landes Hessen. Mit der Gründung der Hochschule Geisenheim wurde ein neues Studienzeitalter in Deutschland eröffnet. Als bundesweiter Vorreiter bietet das Land Hessen in Geisenheim eine zukunftsorientierte wissenschaftliche Ausbildung für deutsche und internationale Studierende, die sich durch eine unvergleichliche Symbiose aus Lehre, Forschung und Praxis auszeichnet. Das Konzept der Hochschule Geisenheim beinhaltet in der Lehre die bewährten praxisorientierten, berufsqualifizierenden Elemente der klassischen Fachhochschulausbildung im Bachelorbereich. Gleichzeitig greift es jedoch ebenso die forschungsbasierten und für den wissenschaftlichen Nachwuchs bedeutsamen Elemente der universitären Ausbildung im Master- und Promotionsbereich auf. Damit werden in Geisenheim zwei bisher separate Hochschulkonzepte für eine besonders qualifizierende Ausbildung in den Berufsfeldern des Weinbaus und der Weinwirtschaft, der Landschaftsarchitektur, des Gartenbaus sowie der Getränketechnologie integriert. Zukunft ist überall. Die Forschungsfelder der neuen Hochschule sind fokussiert auf Spezialkulturen und Landschaft und bilden eine themenorientierte grüne Hochschulausrichtung. Das inhaltliche Spektrum sowohl in Lehre als auch Forschung umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Planung, Produktion, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Einbindung der Spezialkulturprodukte in Kultur und Landschaft (städtische und ländliche Räume, Landschaftsarchitektur). Besonderes Augenmerk legt die Hochschule Geisenheim in Lehre und Forschung gleichermaßen auf Internationalität. Bereits heute bestehen Kooperationen mit Lehr- und Forschungsinstitutionen in 38 Ländern. 4 5

4 Lehre Forschung Praxis. Die wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Hochschule Geisenheim bekennen sich zur Verbindung von Anwendungsbezug und Grundlagenorientierung in Lehre und Forschung. Die Hochschule Geisenheim ist eine Hochschule neuen Typs, die vom Wissenschaftsrat befürwortet wurde und bietet die Möglichkeit, sämtliche Facetten einer Ausbildung zu durchlaufen: vom Einstieg in die praktische Berufsausbildung in vielen Fachrichtungen über ein Hochschulstudium mit derzeit acht Bachelor- und neun Masterstudiengängen bis hin zur Promotion. Die Hochschule Geisenheim freut sich mit Ihnen auf neue Wege, neue Herausforderungen und neue Chancen. Die Zukunft ist eröffnet! Informieren Sie sich : WEBSITE: WEBLOG: FACEBOOK: TWITTER: blog.hs-geisenheim.de #hsgeisenheim STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER HOCHSCHULE GEISENHEIM Die Hochschule Geisenheim bietet ihre Studiengänge als Bachelor- und Masterstudienprogramme an. Studierende können nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudienprogramms bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Masterstudium anschließen. In Geisenheim werden derzeit folgende Studienmöglichkeiten angeboten: Bachelorstudiengänge Weinbau und Oenologie (dualer Einstieg möglich) Internationale Weinwirtschaft International Wine Business Getränketechnologie (dualer Einstieg möglich) Lebensmittelsicherheit Logistik und Management Frischprodukte Gartenbau (Spezialisierung Berufsschullehrer/-in möglich) Landschaftsarchitektur (dual möglich) Masterstudiengänge Oenologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen Weinwirtschaft mit Justus-Liebig-Universität Gießen Getränketechnologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen Weinbau, Oenologie, Weinwirtschaft (WÖW) mit BOKU Wien Vinifera EuroMaster, Erasmus Mundus mit Partneruniversitäten in Europa Vitis-Vinum mit Partneruniversitäten in Italien Gartenbauwissenschaft Landschaftsarchitektur Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) mit Frankfurt University of Applied Sciences und Hochschule RheinMain 6 7

5 INTERNATIONALE KOOPERATIONEN Hochschule Geisenheim 17 Forschung Lehre Doppel-Bachelor Erasmus Mundus Master Vinifera Oenodoc Ashland, Southern Oregon University Davis, University of California Geneva, United States Department of Agriculture (USDA) Logan, Utah State University Ithaca, New York, Cornell University Pullman, Washington State University Rohnert Park, Sonoma State University SÜD-KOREA Hojancha, Fundación Monte Alto 1 JAPAN Beni-Mellal, Université Sultan Moulay Slimane CHILE Santiago, Pontificia Universidad Católica de Chile THAILAND 5 2 Pune, National Research Centre for Grapes Visakhapatnam, Andhra University 13 Bangkok, Kasetsart University Chang Mai, Chang Mai University Hat Yai, Prince of Songkla University Lanna Lampang, Rajamangala University of Technology 13 6 VIETNAM Frederiksberg, Københavns Universitet FINNLAND Abo, Novia University of Applied Sciences Hämeenlinna, Hämeen Ammattikorkeakoulu University of Applied Sciences (HAMK) Jokioinen, MTT Agrifood Research of Agriculture and Technology 3 SÜDAFRIKA Stellenbosch, University of Stellenbosch Stellenbosch, Agricultural Research Council Infruitec-Nietvoorbij (ARC) NEUSEELAND 5 AUSTRALIEN Adelaide, The Australian Wine Research Institute (AWRI) Adelaide, CSIRO Plant Industry Adelaide, University of South Australia Adelaide, University of Adelaide Wagga Wagga, Charles Sturt University Wagga Wagga, NSW Department of Primary Industries FRANKREICH Angers, Ecole Superieure d Agriculture d Angers Bordeaux, Bordeaux Sciences Agro Bordeaux, Université de Bordeaux Bordeaux, Institut des Sciences de la Vigne et du Vin (ISVV) Colmar, INRA Colmar Clermont-Ferrand, Vetagro-Sup Dijon, Université de Bourgogne - Dijon 8 14 Hanoi, Hanoi University of Agriculture 5 Marlborough, Marlborough Research Centre Nelson/Palmerson North/Hawke s Bay, Plant and Food Research Lincoln, Lincoln University FRANKREICH 3 Douville, CIREF Lempdes, Ecole Nationale d Ingénieurs des Travaux Agricoles de Clermont-Ferrand Montpellier, Ecole Nationale Supérieure Agronomique de Montpellier SupAgro Montpellier, Université de Montpellier II Montpellier, INRA Montpellier Paris, CTIFL Villenave d Ornon, INRA Bordeaux-Aquitaine GRIECHENLAND Arta, Technological Educational Institute of Epirus, Arta Egaleo-Athina, Technological Educational Institut of Athens (TEI) Thessaloniki, Aristotle University of Thessaloniki 4 GROSSBRITANNIEN Plumpton, Plumpton College IRLAND Cork, BEES School of Biological, Earth and Environmental Sciences ITALIEN 5 ITALIEN Verona, Università degli Studi di Verona 6 KROATIEN 7 LUXEMBURG Ancona, Università Politecnica delle Marche Bologna, Università di Bologna Conegliano, Istituto Sperimentale per la Viticoltura Milano, Università degli Studi di Milano Piacenza, Università Cattolica del Sacre Cuore Potenza, Università degli Studi della Basilicata S. Michele, Istituto Agrario di San Michele Trento, Università degli Studi di Trento Torino, Università degli Studi di Torino Udine, Università degli Studi di Udine Zagreb, University of Zagreb Luxemburg, Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann Remich, Institut Viti-Vinicole ÖSTERREICH Eisenstadt, Fachhochschulstudiengänge Burgenland Innsbruck, Universität Innsbruck Klosterneuburg, Höhere Bundeslehranstalt HBLA Klosterneuburg Wien, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) NIEDERLANDE Wageningen, Stichting DLO NORWEGEN Stjordal, Bioforsk Trondheim, Norwegian Crop Research Institute Planteforsk POLEN Lisboa, Universidade Técnica De Lisboa Oeiras, Instituto de Biologia Experimental e Tecnológica (IBET) Porto, Universidade Católica Portuguesa 14 Porto, Universidade de Porto Regiao do Douro, ADVID - Associacão para o Desenvolvimento da Viticultura Duriense Vila Real, Universidade de Trás-Os-Montes e Alto Douro RUMÄNIEN Olsztyn, University of Warmia and Mazury Poznan, Poznan University of Life Sciences Skierniewice, Research Institute of Horticulture (InHort) PORTUGAL PORTUGAL 15 Cluj-Napoca, University of Agricultural Sciences and Veterinary Medicine Iaşi, University of Agricultural Sciences and Veterinary Medicine Iaşi SCHOTTLAND Dundee, University of Dundee Dundee, The James Hutton Institute 15 7 Europäische Kooperationen DÄNEMARK 12 Takamatsu, Kagawa University 5 Nairobi, Jomo Kenyatta University Bariloche, Instituto Nacional de Tecnología Agropecuaria (INTA) Mendoza, Instituto Nacional de Tecnología Agropecuaria (INTA) MAROKKO KENIA ARGENTINIEN 11 Seoul, Seoul University of Venture and Information Suwon, National Institute of Horticultural and Herbal Sciences (NIHHS) 8 INDIEN COSTA RICA 10 Peking, China Agricultural University CHINA USA Tiflis, AGRO Tiflis GEORGIEN Jerewan, International Center for Agribusiness Research and Education (ICARE) 5 3 Summerland, Pacific Agri-Food Research Centre - PARK ARMENIEN KANADA University SCHWEDEN Lund u. Alnarp, Swedish University of Agricultural Sciences SCHWEIZ Frick, Forschungsinstitut für biologischen Landbau - FiBL Sion, HES-SO Valais Changins-Wädenswil, Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Wädenswil, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften SPANIEN Cádiz, Universidad de Cádiz Córdoba, Universidad de Córdoba Madrid, Universidad Politécnica de Madrid (ETSIA) Málaga, IFAPA Instituto Andaluz Sevilla, Instituto de Recursos Naturales y Agrobiologia - CSIC Tarragona, Universitat Rovira i Virgili Valladolid, Universidad de Valladolid TSCHECHIEN Brno, Mendel University TÜRKEI Istanbul, Istanbul Technical University UNGARN Budapest, Corvinus University of Budapest Eger, FVM Research Institute for Viticulture and Enology Gödöllö, Szent István University Kecskemét, FVM Research Institute for Viticulture and Enology Pécs, University of Pécs 9

6 IMMATRIKULATION IN DAS 1. FACHSEMESTER EINES ZULASSUNGSFREIEN STUDIENGANGES Information für die Immatrikulation in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges an der Hochschule Geisenheim Was ist ein zulassungsfreier Studiengang? Für zulassungsfreie Studiengänge ist keine Zulassungsbeschränkung festgesetzt, d.h. wer die Voraussetzungen für den entsprechenden Studiengang erfüllt und form- und fristgerecht die Unterlagen einreicht, erhält auch einen Studienplatz. Wann habe ich einen Hochschulzugang? Zum Studium berechtigen folgende Vorbildungsnachweise (gemäß 54 Hessisches Hochschulgesetz): Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Zeugnis der Fachhochschulreife oder Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife die Meisterprüfung Wichtig Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Hochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie vorab eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung bei der Hochschule ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Anfragen zur Zeugnisanerkennung nicht beantwortet werden können. Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.b.... dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg..., so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95; Darmstadt Tel / ein und beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Immatrikulationsantragantrag beizufügen. Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom regelt den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, die ohne Abitur oder Fachhochschulreife in Hessen studieren möchten. Bitte wenden Sie sich an das Studienbüro, falls Sie wissen möchten, ob Sie unter die Regelung nach dieser Verordnung fallen. Im Fokus: Forschung, Bildung, Praxis 10 11

7 Bis wann muss ich mich eingeschrieben haben? Die Möglichkeit zur Einschreibung besteht bis Vorlesungsbeginn. Im Wintersemester 2015/16 beginnen die Vorlesungen am In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Anträge frühzeitig im Studienbüro der Hochschule Geisenheim einreichen. Das Nachreichen von eventuell fehlenden Unterlagen ist dann noch möglich. Anträge, die kurz vor der Frist oder am selben Tag eingehen müssen vollständig sein. Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei! Welche Unterlagen muss ich mitschicken? Bitte schicken Sie die Unterlagen mit, die in der Anlage des Immatrikulationsantrages gefordert werden (Checkliste). Achten Sie darauf, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie und der Praktikumsnachweis im Original (oder beglaubigter Kopie) eingereicht werden. Woher weiß ich, dass meine Immatrikulation erfolgreich war? Sollten Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht im Studienbüro eingegangen sein erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrages sowie einen Erfassungsbogen zur Erstellung der StudentCard zugesandt. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben an das Studienbüro zurückgesandt werden. Die Erstellung der StudentCard dauert ca. zwei Wochen. Ihre StudentCard muss persönlich von Ihnen im Studienbüro abgeholt werden. Sie sind dann eingeschriebene/r Student/in an der Hochschule Geisenheim und können die Vorlesungen besuchen, sobald diese anfangen. Im Falle, dass die Unterlagen nicht vollständig sind oder eine Einschreibung nicht möglich ist bekommen Sie schriftlich einen Bescheid! Wie weise ich mein Praktikum nach? Die Studiengänge der Hochschule Geisenheim benötigen alle ein studiengangspezifisches Praktikum. Dieses ist mit der Bewerbung nachzuweisen. Zudem sind nach den Vorgaben der für die Studiengänge geltenden Praktikumsordnungen Berichte über die Praktikumstätigkeiten anzufertigen. Nähere Informationen dazu, sowie zu Inhalten, anerkannten Praktikumsbetrieben sowie Auslandspraktikum erhalten Sie in den jeweiligen Studiengangsbroschüren oder auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim unter den Informationen zum jeweiligen Studiengang. Die Dauer des Praktikums beträgt in den Studiengängen Weinbau und Oenologie, Getränketechnologie und Internationale Weinwirtschaft 26 Wochen. Diese müssen bis spätestens Vorlesungsbeginn beendet sein ( ). Sie weisen das Praktikum in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes nach und reichen diese gemeinsam mit den anderen Unterlagen zur Immatrikulation ein. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt das Praktikum noch nicht abgeschlossen haben reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung mit ein. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie das Praktikum bis spätestens Vorlesungsbeginn in vollem Umfang absolviert haben werden. Die endgültige Bescheinigung ist nach Erhalt schnellstmöglich nachzureichen Für das WS 2015/16 gilt für den Studiengang International Wine Business (englisch) die sonderregelung, dass 13 Wochen des Vorpraktikums bis zum Vorlesungsbeginn ( ) absolviert sein müssen. Die fehlenden Wochen müssen im laufenden Studium bis spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltungen im 5. Fachsemester nachgewiesen werden. Für den Studiengang Logistik und Management Frischprodukte benötigen Sie ein Vorpraktikum von 8 Wochen das bis Vorlesungsbeginn absolviert sein muss. Für den Studiengang Gartenbau benötigen Sie ein Vorpraktikum von 13 Wochen. Davon müssen 8 Wochen vor Beginn des Studiums als Einschreibungsvoraussetzung nachgewiesen werden. Die noch fehlenden 5 Wochen müssen bis zu Beginn der Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes. Fragen zum Praktikum beantworten Ihnen die Praktikumsbeauftragten: Internationale Weinwirtschaft und Weinbau und Getränketechnologie: Dipl.-Ing. Wolfgang Pfeifer Tel Fax Wolfgang.Pfeifer@hs-gm.de Logistik und Management Frischprodukte Florian Zoll, Geograph M.A. Tel Florian.Zoll@hs-gm.de International Wine Business Dipl.Ing. Wilma Mattmüller-Schultz Tel Fax Wilma.Mattmueller-Schultz@hs-gm.de Gartenbau: Dipl.-Ing. Martin Bahmann Tel Fax Martin.Bahmann@hs-gm.de 12 13

8 Angaben zu den Studienzeiten, Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen sind beizufügen Antrag auf Immatrikulation im Wintersemester Datum der Einschreibung von der HS auszufüllen: Matrikel-Nr. International Wine Business (B. Sc.) Gartenbau (B.Sc.) Weinbau u. Oenologie (B.Sc) Getränketechnologie (B.Sc.) Internationale Weinwirtschaft (B.Sc) Logistik und Management Frischprodukte (B.Sc.) Lebensmittelsicherheit (B.Sc.) Fachsemester Erststudium Masterstudium Zweitstudium Ich war/ bin bereits an der Hochschule Geisenheim (ehm. RheinMain) immatrikuliert Angaben zur Person: 1 Nachname Vorname früherer Name (bitte nur angeben, wenn eingereichte Unterlagen auf diesen Namen ausgestellt sind) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland 2 Staatsangehörigkeit Langtext Straße, Haus-Nr. Zusatz Matrikel-Nr. Bitte Foto aufkleben Kurzform Geschlecht männl. weibl. PLZ Wohnort Kfz-Kennzeichen des Wohnortes -adresse - freiwillige Angabe Art der Hochschulzugangsberechtigung: Telefon - freiwillige Angabe allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife HZB-Schlüssel Durchschnittsnote:, Datum des Zeugnisses: Ort des Erwerbs: Angaben zur Krankenversicherung: pflichtversichert n. versicherungspfl. KV-befreit (Kfz-Kennzeichen) Privat Krankenversicherte werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Der Antrag ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung ist diesem Antrag beizufügen! Bezeichnung der Krankenkasse (z.b. AOK, Hessen) Ort und Name der Ersthochschule (z.b. Hochschule Geisenheim) Nr. der Hochschule Erstes Semester in der BRD (z.b. WS 2012/13) Erstes Semester an der HS Geisenheim (z.b. WS 15/16) 3 Hochschulsemester 4 Urlaubsemester 5 Praxissemester 6 Kollegsemester 7 Unterbrechungssemester An welcher Hochschule waren Sie im Wintersemester 2014/15 immatrikuliert? SS88 WS88/89 SS89 WS89/90 SS90 WS90/91 SS91 Ort und Name der Hochschule (z.b. Frankfurt, Universität) Nr. der Hochschule WS91/92 Abschlussziel (z.b. Diplom Uni) Nr. des Abschlussziels SS93 Angaben bei einer Doppelimmatrikulation SS92 WS92/93 WS93/94 Studienfach Nr. des Studienfachs WS94/95 SS94 SS95 WS95/96 SS96 WS96/97 SS97 Ort und Name der gleichzeitig besuchten Hochschule (z.b. Frankfurt, Universität) Nr. der Hochschule WS97/98 Abschlussziel (z.b. Diplom Uni) an der gleichzeitig besuchten Hochschule Nr. des Abschlussziels SS99 SS98 WS98/99 WS99/00 SS2000 Studienfach Nr. des Studienfachs WS00/01 SS2001 WS01/02 SS2002 Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen Ja Nein WS02/03 Angaben zu bereits früher abgeschlossenen oder angestrebten Abschlüssen bitte nur ausfüllen, wenn die Abschlussprüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde! Bitte markieren Sie die Semester in denen Sie an einer Hochschule in der BRD eingeschrieben waren SS2003 WS03/04 SS2004 WS04/05 SS2005 WS05/06 Abschlussziel (z.b. Diplom Uni) Nr. des Abschlussziels SS2006 WS06/07 SS2007 Studienfach Nr. des Studienfachs WS07/08 SS2008 WS08/09 des Abschlusses Note des Abschlusses bestanden endgültig nicht bestanden SS2009 WS09/10 SS2010 WS10/11 SS2011 WS11/12 Abschlussziel (z.b. Diplom, Uni) Nr. des Abschlussziels SS2012 WS12/13 SS 2013 Studienfach Nr. des Studienfachs WS 13/14 SS 14 WS 14/15 Datum des Abschlusses Note des Abschlusses bestanden endgültig nicht bestanden SS2015 Betriebsnummer der Krankenkasse Krankenversicherten-Nr

9 Angaben zu Beruf und Praktikum ja nein Berufsabschluss Praktikum Anzahl der Praktikumswochen Berufsbezeichnung STUDIENGANG LANDSCHAFTSARCHITEKTUR Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des zulassungsbeschränkten Studiengangs Landschaftsarchitektur der Hochschule Geisenheim Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben, und dass ich im gewünschten Studiengang nicht an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben bin, sowie eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung in diesem Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden habe. Mir ist bekannt, dass unwahre Erklärungen oder fehlende Angaben zu einer Rücknahme der Immatrikulation nach 57 Abs. 3 des Hessischen Hochschulgesetzes i.d.fassung vom (GVBl. I S. 666 ff, vom ) führen. Die Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten in der automatisierten Datei für die Studentenverwaltung der Hochschule Geisenheim habe ich zur Kenntnis genommen. Wann habe ich einen Hochschulzugang? Zum Studium berechtigen folgende Vorbildungsnachweise (gemäß 54 Hessisches Hochschulgesetz): Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Zeugnis der Fachhochschulreife oder Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife die Meisterprüfung Datum Unterschrift Wichtig Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten in der automatisierten Datei für die Studentenverwaltung der Hochschule Geisenheim Aufgrund des 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) vom (GVBl. I S. 98) wird Ihnen Folgendes mitgeteilt: Die erfragten Daten werden personenbezogen in automatisierten Dateien zu folgenden Zwecken verarbeitet und gespeichert. Studentenverwaltung (Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation; 2 Abs. 1 Hess. Immatrikulationsverordnung) Prüfungsverwaltung (Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen, Erstellung von Prüfungsanmelde- und Leistungsnachweislisten, Zusammenfassung der erbrachten Leistungen, Organisation des Berufspraktischen Semesters) Erstellung von Wählerlisten ( 35 Hess. Hochschulgesetz i.d.f. vom ; GVBl. I. S.666 ff vom ) Anonyme statistische Auswertungen ( 6 Abs. 2 Nr. 2 Hess. Hochschulgesetz, Bestimmungen des Hochschulstatistikgesetzes und Hess. Landesstatistikgesetz). Übermittlung von Daten an die Krankenkasse, den jeweiligen Fachbereich, erforderlichenfalls an die Bibliothek. Den Familiennamen und den Vornamen, den Studiengang, die Matrikelnummer, das Datum der Immatrikulation und der Exmatrikulation darf die Hochschule 60 Jahre automatisiert verarbeiten. Alle anderen personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien werden innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation gelöscht. Sie haben das Recht, Auskunft zu erhalten über: die zu Ihrer Person gespeicherten Daten den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Herkunft der Daten und die Empfänger regelmäßiger Übermittlungen. Nach 8 HDSG haben Sie als Betroffene/r das Recht auf: 1. Auskunft und Benachrichtigung über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten 2. Überprüfung der rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer Daten auf Grund vorgebrachter besonderer persönlicher Gründe 3. Einsicht in das Verfahrensverzeichnis 4. Berichtigung, Sperrung oder Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten 5. Schadensersatz 6. Anrufung des Datenschutzbeauftragten. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie vorab eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung bei der Hochschule ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass tel. Anfragen zur Zeugnisanerkennung nicht beantwortet werden können. Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.b.... dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg..., so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95; Darmstadt Tel / ein und beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom regelt den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, die ohne Abitur oder Fachhochschulreife in Hessen studieren möchten

10 Bis wann muss ich mich beworben haben? Die Zulassungsanträge müssen form- und fristgerecht mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule Geisenheim bis für ein Wintersemester eingegangen sein. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen Fällen bis zu einer Woche betragen kann! Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Anträge frühzeitig im Studienbüro der Hochschule Geisenheim einreichen. Das Nachreichen von eventuell fehlenden Unterlagen ist dann noch möglich. Anträge, die kurz vor der Frist oder am selben Tag eingehen müssen vollständig sein. Was ist bei meinem Bewerbungsantrag zu berücksichtigen? Bitte überprüfen Sie den Ausdruck des Bewerbungsantrages sorgfältig, verbessern Sie evtl. Fehler gut leserlich und vergessen Sie nicht die Unterschrift. Die Daten werden zur Durchführung des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Sofern eine Zulassung erfolgt, werden die Daten für die Immatrikulation weiterverarbeitet. Ohne Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht möglich; es werden von jedem Bewerber gespeichert: Name und Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Mailadresse, Studiengang, Hochschulzugangsberechtigung, verfahrenssteuernde Merkmale. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerberdaten für ein Sommersemester spätestens bis zum des Folgejahres, für ein Wintersemester bis spätestens zum des Folgejahres gelöscht ( 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen). Zulassungsanträge, die per oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig. Welche Unterlagen muss ich mitschicken? Ihrem Zulassungsantrag legen Sie jeweils einfache Kopien bei. Bei der Einschreibung müssen die Originaldokumente zur Einsicht vorgelegt werden! Welche Dokumente im Detail gefordert werden finden Sie als Anlage zum Bewerbungsantrag. Ist ein Praktikum oder eine Ausbildung Teil der Hochschulzugangsberechtigung und ist dieser nicht bis zur Bewerbungsfrist beendet, legen Sie Ihr Abgangszeugnis (mit Angabe der Durchschnittsnote oder erreichten Punktzahl) sowie eine vorläufige Bescheinigung des Praktikums-/ Ausbildungsbetriebes mit Angabe des Praktikums-/Ausbildungsende bei. In der Bescheinigung muss vom Betrieb bestätigt werden, dass das Praktikum/die Ausbildung (mit Datumsangabe) bis Vorlesungsbeginn beendet sein wird. Unterlagen von Bewerberinnen/ Bewerbern die nicht eingeschrieben werden, werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei! Wenn Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vorlegen, bezeichnen Sie bitte diejenige, auf die Sie Ihren Zulassungsantrag stützen. Im Übrigen wird die zuerst erworbene Hochschulzugangsberechtigung Ihrem Antrag zugrunde gelegt. Was ist ein N.C.? N.C. (lat. = Numerus Clausus) bezeichnet eine kapazitätsbedingte Zulassungsbeschränkung und legt die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze für bestimmte Studiengänge fest. Wenn sich mehr Studieninteressierte für einen Studiengang interessieren als Studienplätze vorhanden sind, wird eine Zulassungsbeschränkung auf den jeweiligen Studiengang gelegt. Wie werden die N.C.-Werte im kommenden Verfahren sein? N.C. - Werte bzw. Grenzwerte für ein Verfahren werden nicht im Voraus festgelegt. Die Grenzwerte ergeben sich in jedem Verfahren neu aus dem Verhältnis der Anzahl der vorhandenen Studienplätze und der Anzahl und persönlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze drückt aus, welche Note (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung des Zweitkriteriums) oder wie viele Wartesemester die letzte zugelassene Person aufgewiesen hat. N.C.-Werte sind immer historische Werte. Die Grenzwerte zukünftiger Vergabeverfahren können nicht vorher gesagt werden. Was bedeutet Wartezeit? Als Wartezeit werden alle Halbjahre (auch Wartesemester genannt) ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie z.b. Fachhochschulreife oder Abi bis zur Einschreibung in einen Studiengang gewertet - abzüglich von Studiensemestern an deutschen Hochschulen. Ein Halbjahr dauert vom 1. März bis 31. August und vom 1. September bis zum 28. Februar. Das Halbjahr, in dem Sie Ihre HZB erworben haben, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Wenn Sie beispielsweise Ihr Abitur im Juni 2013 abgelegt haben (d.h. während des Sommersemesters 2013) beginnt die Zählung der Halbjahre mit dem Wintersemester 2013/2014. Bei der Berechnung der Wartezeit ist es unerheblich, wie Sie diese Zeit zubringen (z.b. mit Ausbildung, Sozialem Jahr, sonstiger beruflicher Tätigkeit oder Nichtstun ). Wenn Sie also zum Beispiel nach dem Abitur nicht sofort mit einem Studium beginnen, sammeln Sie in dieser Zeit des Nichtstudiums automatisch Wartesemester an. Das kontinuierliche Ansammeln von Wartezeit endet mit der Einschreibung in einen Studiengang an einer deutschen Hochschule. Die Wartezeit kann sich erhöhen, wenn vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ein berufsqualifizierender Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt wurde. Liegt der Erwerb der HZB hierbei vor dem können bis zu 4 Wartesemester, liegt der Erwerb der HZB zwischen dem und dem können bis zu zwei Wartesemester anerkannt werden. Bei einer nach dem erworbenen HZB werden keine Wartesemester mehr angerechnet. Sie nach dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt und die Ausbildung vor dem begonnen haben. Hierfür kann Ihnen ein Wartehalbjahr angerechnet werden. Sie nach dem Erwerb der HZB eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt und diese vor dem begonnen haben. Hierfür kann Ihnen ein Wartehalbjahr angerechnet werden. Sie vor dem nach dem Erwerb der HZB wegen Erfüllung von Unterhaltspflichten, wegen Übernahme einer Dienstpflicht, wegen Ableistung einer mind. zweijährigen Tätigkeit 18 19

11 im Entwicklungsdienst, wegen Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, wegen Krankheit oder aus sonstigen von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen gehindert waren, einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb einer Hochschule oder eine Berufstätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer zu beginnen. Hierfür kann Ihnen ein Wartehalbjahr angerechnet werden. Wie vergibt die Hochschule Geisenheim ihre Studienplätze? In jedem zulassungsbeschränkten Studiengang werden die Studienplätze in folgende Quoten aufgeteilt: Quote für ausländische Bewerberinnen und Bewerber (bis 10 % der Plätze), Quote für Härtefälle (bis 5 % der Plätze), Quote für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (bis 3 % der Plätze), Hauptquote (nach Abzug der Quoten 1-3 werden die verbleibenden Studienplätze zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach Qualifikation aufgeteilt). Der Grad der Qualifikation wird durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und einem weiteren Kriterium, dem sogenannten Zweitkriterium, gebildet. An der Hochschule Geisenheim wurde durch eine Satzung festgelegt, dass als Zweitkriterium eine abgeschlossene Berufsausbildung berücksichtigt werden soll. Dies bedeutet, dass der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Durchschnittsnote der HZB verbessern kann, die Bewerberinnen und Bewerber ggf. also mit einem besseren Durchschnittsnotenwert, als auf ihrer Hochschulzugangsberechtigung vermerkt, am Vergabeverfahren teilnehmen. Für den Studiengang Landschaftsarchitektur wird die Ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung GALA Bau mit einer Notenverbesserung von 0,5 gewertet. Wichtig: Es werden nur Berufsausbildungen berücksichtigt, die nicht Teil der Hochschulzugangsberechtigung sind. Wenn die Berufsausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ist, z.b. Berufsausbildung plus ein Jahr Fachoberschule, kann diese nicht nochmals als Zweitkriterium anerkannt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufsausbildungen nehmen mit der Durchschnittsnote ihrer HZB am Verfahren teil. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden auf allen Ranglisten der Hauptquote geführt und erhalten jeweils einen ihrer eingebrachten Noten bzw. Wartezeit(en) gemäßen Rangplatz. Für die Noten-Rangliste gilt, dass unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Durchschnittsnote der Reihe nach die Kriterien Wartezeit, geleisteter Dienst und Los über die Rangplätze entscheiden. Für die Wartezeit-Rangliste gilt, dass unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Wartezeit der Reihe nach die Kriterien Grad der Qualifikation, geleisteter Dienst und Los über die Rangplätze entscheiden. Eine Bewerberin/ein Bewerber ist ausgewählt, wenn zumindest auf einer der Ranglisten ein ausreichender Rangplatz eingenommen wurde. Unabhängig von den oben beschriebenen Quoten werden Sie für einen Studiengang zugelassen, wenn Sie sich in einem früheren Vergabeverfahren für diesen Studiengang beworben hatten und Ihnen ein Studienplatz zugewiesen wurde, den Sie nicht annehmen konnten, weil Sie Wehrdienst, Zivildienst, Dienst im Bundesgrenzschutz (bis zu einer Dauer von drei Jahren) abgeleistet haben, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr abgeleistet haben einen Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst, Jugendfreiwilligendienst geleistet haben oder ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zu einer Dauer von 3 Jahren betreut oder gepflegt haben. Der Studienplatz steht Ihnen jedoch nur dann zu, wenn die Hochschulzugangsberechtigung und ein eventuell für das Studium erforderliches Praktikum zu Beginn des Dienstes vorgelegen haben und Sie für den gewählten Studiengang zu Beginn oder während Ihres Dienstes von der Hochschule Geisenheim zugelassen worden waren (die Kopie des Zulassungsbescheides ist der Bewerbung beizufügen) und seit der Beendigung des Dienstes nicht mehr als ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Soweit Sie die Zulassung während des Wehr- oder Ersatzdienstes beantragen, ist nachzuweisen, dass der Dienst bis (für ein Sommersemester) und bis (für ein Wintersemester) abgeschlossen sein wird. Was ist ein Losverfahren? Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem Studiengang noch Studienplätze verfügbar, werden diese verlost. Die freien Studienplätze werden hierfür der Studienplatzbörse gemeldet. Für die Vergabe der Reststudienplätze können sich Studienbewerber und -bewerberinnen jeweils bis 1. Oktober für das jeweilige Wintersemester an unserer Hochschule schriftlich bewerben. Im Losverfahren nicht ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber erhalten keinen Ablehnungsbescheid. Was ist ein Härtefallantrag? Bewerberinnen und Bewerber, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, haben die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe in der Person des Bewerbers / der Bewerberin die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Der Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Im Härtefallantrag müssen Sie eine ausführliche, schlüssige Begründung für Ihre besondere Ausnahmesituation darlegen und entsprechende Nachweise beifügen. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt

12 Was ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich? In besonderen Situationen kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kann dann gestellt werden, wenn von Ihnen nicht zu vertretende Gründe Sie daran gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit kann dann gestellt werden, wenn von Ihnen nicht zu vertretende Gründe Sie daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben. Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber können diese Anträge nicht stellen. Was gilt als Zweitstudium und wer bewirbt sich als Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber? Sie gelten als Zweitstudienbewerberin / Zweitstudienbewerber, wenn Sie bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben. Hochschulen sind z.b. Universitäten, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Bundeswehrhochschulen und kirchliche Hochschulen. Die Anrechnung von Vorstudienzeiten an Berufsakademien kann erfolgen, wenn die Berufsakademie und der dort erworbene oder angestrebte Abschluss dem einer staatlichen Hochschule gleichgestellt ist. Das Erststudium gilt nur dann als abgeschlossen, wenn es mit einem Bachelor, Diplom, Staatsexamen, einer Magisterarbeit, Promotion oder einer Graduierung beendet wurde. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium (für einen zulassungsbeschränkten Studiengang) im ersten Fachsemester wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird Wie bekomme ich Antwort auf meine Bewerbung? Sie erhalten in jedem Fall schriftlich einen entsprechenden Bescheid über den Ausgang Ihres Antrages. Der Zulassungsbescheid Im Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der darin genannten Frist einschreiben. Der Studienplatz wird dann im Nachrückverfahren wieder vergeben. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht! Einschreibung Zur Einschreibung müssen Sie persönlich erscheinen und die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen vorlegen. Falls Sie sich nicht persönlich einschreiben können, beauftragen Sie einen Bevollmächtigten, dies für Sie vorzunehmen; erteilen Sie dazu eine formlose schriftliche Vollmacht, die bei der Einschreibung vorgelegt werden muss. Der/ die Bevollmächtigte muss sich durch seinen/ ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen, der Ausweis des Bewerbers/ der Bewerberin ist in diesem Fall nicht erforderlich! Der Ablehnungsbescheid Im Ablehnungsbescheid wird Ihnen der Grund für die Ablehnung Ihres Zulassungsantrages mitgeteilt. Gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Nachrückverfahren Nach Ablauf der ersten Einschreibfrist werden die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben. Die Auswahl im Nachrückverfahren erfolgt nach den gleichen Kriterien wie im Hauptverfahren. Abschluss des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren ist in dem gewählten Studiengang dann abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerber für diesen Studiengang auswählen konnte oder alle verfügbaren Studienplätze vergeben hat. Wann zahle ich den Semesterbeitrag? Bei der Immatrikulation erhalten Sie einen vorbereiteten Überweisungsträger für den Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil. Der Betrag ist innerhalb von 3 Tagen zu überweisen. Wenn die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse vorliegen, sind Sie ordnungsgemäß immatrikuliert, sobald der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule verbucht ist. Sie können Ihre Student-Card ca. 2 Wochen nach Einreichen Ihres Erfassungsbogens im Studienbüro abholen. Die Abholung muss persönlich unter vorlage Ihres Personalausweises erfolgen. Die Student-Card gilt als Studierendenausweis und als Ticket für Fahrten des ÖPNV

13 Welches Vorpraktikum benötige ich? Studiengang Landschaftsarchitektur: Wenn Sie bei uns studieren möchten, benötigen Sie ein Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau),von 12 Wochen. Sie müssen das Praktikum zur Immatrikulation nachweisen. Die Immatrikulation findet in der Regel einige Wochen vor dem Vorlesungsbeginn statt. Als Nachweis des abgeleisteten Vorpraktikums dienen die Formblätter A und B (siehe Seite 25 u. 26) sowie ein Schreiben des Praktikumsbetriebs. Bitte laden Sie sich das Formblatt im Internet herunter unter: Bewerber bzw. Bewerberinnen, die im gleichen Jahr der Erlangung der Studienberechtigung (z.b. Abitur) an einer Hochschule ihr Studium beginnen wollen, müssen zur Immatrikulation mind. 6 Wochen Vorpraktikum nachweisen. Die weiteren 6 Wochen können bis zur Einschreibungsfrist in das dritte Semester nachgewiesen werden. Mehr Informationen zum Vorpraktikum erhalten Sie auf der Homepage der Hochschule Geisenheim unter dem entsprechenden Studiengang oder Sie wenden sich an den Praktikumsbeauftragten: Dipl.-Ing. Alexander Peters Tel Fax Alexander.Peters@hs-gm.de Formblatt A Vereinbarung für ein Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau), zur Vorlage für die Bewerbung um einen Studienplatz (Prüfungsordnung, Anlage 3, 2, 3 und 6) Wir bestätigen hiermit, dass Herr / Frau... in der Zeit vom... bis... in unserem Betrieb ein Praktikum mit den folgenden Inhalten absolvieren wird: Betriebs- und Büroorganisation Kenntnisse über die Betriebsorganisation (Verwaltung, Baustellenorganisation), Projektentwicklung (Akquisition und Durchführung) Pflanzenkenntnisse und Pflanzenverwendung Kenntnisse wichtiger einheimischer Pflanzen, marktgängiger Gehölze und Stauden und ihrer Verwendung, Qualitätsnormen, Pflanzungen von Gehölzen und Stauden, Grünflächenherstellung Kultur- und Pflegemaßnahmen Pflege und Unterhaltung von Pflanzen und Pflanzflächen, Grünflächenpflege, Landschaftspflegemaßnahmen Maschinen und Geräte Kenntnisse von Geräten und Maschinen des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Landschaftspflege einschließlich ihrer Verwendung Baustoffverwendung Kenntnisse über die wichtige Baustoffe (Materialien) im Garten- und Landschaftsbau und ihrer Verwendung Die Vermittlung der Praktikumsinhalte erfolgt durch die Mitwirkung bei Arbeiten auf den Baustellen (Baustellen-Praktikum). Bestätigung durch Betrieb (Datum, Name, Unterschrift, Stempel) Hinweis: Die Bescheinigung ist mit einem Anschreiben (Geschäftsbrief) des Unternehmens vorzulegen. Stand:

14 Hochschule Geisenheim - Studiengang Landschaftsarchitektur von-lade-straße 1, Geisenheim Formblatt B Bescheinigung über den Inhalt und den Verlauf des Vorpraktikums im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau), zur Vorlage für die Immatrikulation (Prüfungsordnung, Anlage 3, 2, 3 und 6) Name, Betrieb, Branche Zeit Name, Adresse Praktikant von: bis: Arbeitstage: Name: Straße: Bitte die Zeitanteile (annähernd in Prozent) des Vorpraktikums, pro Merkmal, in die Tabelle eintragen. (Bitte nur bei den Merkmalen, die im Betrieb vermittelt wurden.) Nr. Merkmal nach Prüfungsordnung, Anlage 3, 6 Inhalte des Praktikums Zeit %-Anteil 1. Betriebs- und Büroorganisation 1.1 Einblick in die Betriebs- und Büroorganisation erhalten. 1.2 Einblick in die Baustellenorganisation und Baustellenabwicklung erhalten. 2. Pflanzenkenntnisse und Pflanzenverwendung 2.1 Kenntnisse über wichtige einheimischen Pflanzen sowie der marktgängigen Gehölze und Stauden mit botanischen und deutschen Namen wurden vermittelt. 2.2 Kenntnisse über Qualitätsnormen bei Stauden und Gehölzen wurden vermittelt. 2.3 Kenntnisse über die Herstellung von Grünflächen wurden vermittelt. 3 Kultur- und Pflegemaßnahmen 3.1 Die Pflege und Unterhaltung von Pflanzen und Pflanzflächen wurde vermittelt. 3.2 Landschaftspflegemaßnahmen wurden kennen gelernt. 4 Maschinen und Geräte 4.1 Kenntnisse über die wichtigsten Geräte und Maschinen des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Landschaftspflege einschließlich ihrer Arbeitsweise und ihres Verwendungszwecks wurden vermittelt. 5 Baustoffverwendung 5.1 Kenntnisse übedie wichtigsten Baustoffe (Materialien) des Garten- und Landschaftsbaus und ihre Verwendung wurden vermittelt. Die Vermittlung der Praktikumsinhalte erfolgte durch die Mitwirkung bei Arbeiten auf den Baustellen (Baustellen-Praktikum). Ort: ZULASSUNGSVERFAHREN IN DIE HÖHEREN FACHSEMESTER DER BACHELORSTUDIENGÄNGE Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelorstudiengänge der Hochschule Geisenheim Wann kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben? Die Bewerbung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester setzt voraus, dass man bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war und dort bereits Leistungen erbracht hat, die angerechnet werden können. Ausschließlich für ein höheres Fachsemester kann sich bewerben: Bewerberinnen und Bewerber, die im gewählten Studiengang bereits an der Hochschule Geisenheim eingeschrieben waren, aber das Studium unterbrochen oder abgebrochen haben. Sie werden ohne Überprüfung der Leistungsnachweise in das nächstfolgende Fachsemester des entsprechenden Studienganges eingestuft. Eine erneute Immatrikulation in den vorherigen Studiengang ist nur möglich, wenn keine Modul-, Vor-, Zwischen-, oder Abschlussprüfung endgültig nichtbestanden bestanden wurde. Für ein höheres als auch parallel für ein erstes Fachsemester kann sich bewerben: Bewerberinnen und Bewerber, die den Studiengang wechseln, d.h., die nicht im selben Studiengang eingeschrieben sind oder waren. Bewerberinnen u. Bewerber, die von einem gleichnamigen oder vergleichbaren Diplomstudiengang in einen Bachelorstudiengang wechseln. Bewerberinnen u. Bewerber, die die Hochschule wechseln. Bewerberinnen u. Bewerber, die nach einem abgeschlossenen ersten Studium ein ergänzendes/ aufbauendes Studium anstreben. Für diese Gruppe erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund der zum Bewerbungsstichtag nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester kann nicht gestellt werden von Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Bewerbungsstichtag noch keine Studienzeiten und/oder Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen können. Für sie ist der jeweilige Antrag für ein erstes Fachsemester auszufüllen und einzureichen. An der Hochschule Geisenheim ist das nur jeweils zum Wintersemester möglich. Hinweis: Die Bescheinigung ist mit einem Anschreiben (Geschäftsbrief) des Unternehmens vorzulegen. Bestätigung durch Betrieb (Datum, Name, Unterschrift, Stempel) Stand:

15 Bis wann muss ich mich für ein höheres Fachsemester beworben haben? Der Zulassungsantrag für den zulassungsbeschränkten Studiengang Landschaftsarchitektur muss form- und fristgerecht mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule Geisenheim eingegangen sein bis für das Sommersemester für das Wintersemester. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Post stempels (Ausschlussfristen!). Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen Fällen bis zu einer Woche betragen kann! Anträge auf Zulassung in zulassungsfreie Studiengänge können bis Vorlesungsbeginn bei der Hochschule Geisenheim eingereicht werden. Sie sollten allerdings im eigenen Interesse Anträge frühestmöglich abgeben, da vom Tag des Einreichens der Unterlagen bis zu einer eventuellen Einschreibung einige Bearbeitungszeit vergeht. Sie sind solang noch kein eingeschriebener Studierender und besitzen keinen Studentenausweis oder Semesterticket. Anträge, die nicht innerhalb der genannten Fristen mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Vergabeverfahren bzw. von der Immatrikulation ausgeschlossen. Was ist bei meinem Bewerbungsantrag zu beachten? Bitte füllen Sie den Vordruck sorgfältig und vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift. Von jedem Bewerber werden zur Verfahrensdurchführung gespeichert: Name und Vorname(n), Geschlecht, Geburts datum und -ort, Wohnanschrift, -Adresse Studiengang, Tag, Ort und Note der Hochschulzugangsberechtigung, sowie weitere verfahrenssteuernde Merkmale. Soweit eine Zulassung erfolgt, werden die Daten für die Immatrikulation weiterverarbeitet. Ohne Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht möglich. Sofern eine Zulassung und Einschreibung an der Hochschule Geisenheim nicht erfolgt, werden die vorgenannten Daten spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Semesters, für das das Vergabeverfahren durchgeführt wurde gelöscht. ( 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen). Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester ist für jeden angestrebten Studiengang ein Zulassungsantrag einzureichen. Zulassungsanträge, die per oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig. Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beilegen? Ihrem Zulassungsantrag legen Sie jeweils einfache Kopien Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, aktuelle Leistungsnachweise und Studienbescheinigungen mit Angabe des zuletzt besuchten Fachsemesters, Hochschulsemesters und ggf. Urlaubssemesters sowie die ggf. erforderliche Praktikumsbestätigung bei. Bei der Einschreibung müssen dann die Originaldokumente zur Einsicht vorgelegt werden! Bitte schicken Sie die Unterlagen mit, die in der Anlage an den Antrag aufgelistet sind. Nutzen Sie die Anlage als Checkliste zur Vollständigkeit ihrer Unterlagen. Unterlagen von Bewerberinnen/ Bewerbern die nicht eingeschrieben werden, werden nach Abschluss des Vergabe- und Immatrikulationsverfahrens vernichtet. Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag bei! Wie werden die freien Studienplätze vergeben? In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studienplätze in höheren Fachsemestern nur dann vergeben werden, wenn Zulassungszahlen für den Studiengang festgesetzt und Studienplätze frei sind. Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester größer ist als die Zahl der freien Studienplätze wird ein Auswahlverfahren notwendig. Die freien Studienplätze werden nach den folgenden Kriterien vergeben: Studienunterbrecher der eigenen Hochschule Studienortwechsler/ Studiengangwechsler anderer Hochschulen mit nachgewiesener Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom in der jeweils gültigen Fassung Hauptwohnung mit dem Ehegatten oder den Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen oder kreisfreien Städten besonderen sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen, die für einen Studienortwechsel sprechen. Die geltend gemachten Gründe sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen! Bewerber ohne besondere Gründe Wie bekomme ich Antwort auf meine Bewerbung? Sie erhalten in jedem Fall schriftlich einen entsprechenden Bescheid über den Ausgang Ihres Antrages. Der Zulassungsbescheid Im Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der darin genannten Frist einschreiben. Der Studienplatz wird dann im Nachrückverfahren wieder vergeben. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht! 28 29

16 Einschreibung Zur Einschreibung müssen Sie persönlich erscheinen und die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen vorlegen. Falls Sie sich nicht persönlich einschreiben können, beauftragen Sie einen Bevollmäch tig ten, dies für Sie vorzunehmen; erteilen Sie dazu eine formlose schriftliche Vollmacht, die bei der Ein schreibung vor gelegt wer den muss. Der/ die Bevollmächtigte muss sich durch seinen/ ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen, der Ausweis des Bewerbers/ der Bewerberin ist in diesem Fall nicht erforderlich! Der Ablehnungsbescheid Im Ablehnungsbescheid wird Ihnen der Grund für die Ablehnung Ihres Zulassungsantrages mitgeteilt. Gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Nachrückverfahren Nach Ablauf der ersten Einschreibfrist werden die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben. Die Auswahl im Nachrückverfahren erfolgt nach den gleichen Krite rien wie im Hauptverfahren. Abschluss des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren ist in dem gewählten Studiengang dann abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerber für diesen Stu diengang auswählen konnte oder alle ver fügba ren Studienplätze vergeben hat. Wann zahle ich den Semesterbeitrag? Bei der Immatrikulation erhalten Sie einen vorbereiteten Überweisungsträger für den Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil. Der Betrag ist innerhalb von 3 Tagen zu überweisen. Wenn die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse vorliegen, sind Sie ordnungsgemäß immatrikuliert, sobald der Semester beitrag auf dem Konto der Hochschule verbucht ist. Sie können Ihre Student-Card ca. 2 Wochen nach Einreichen Ihres Erfassungsbogens im Studienbüro abholen. Die Abholung muss persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises erfolgen. Die Student-Card gilt als Studierendenausweis und als Ticket für Fahrten des ÖPNV. Wie weise ich mein Praktikum nach? Die Studiengänge der Hochschule Geisenheim benötigen alle ein studiengangspezifisches Praktikum. Informationen zu Inhalten, anerkannten Praktikumsbetrieben sowie Auslandspraktikum erhalten Sie in den jeweiligen Studiengangsbroschüren oder auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim unter den Informationen zum jeweiligen Studiengang. Die Dauer des Praktikums beträgt in den Studiengängen, Weinbau und Oenologie, Getränketechnologie und Internationale Weinwirtschaft 26 Wochen. Diese müssen bis spätestens Vorlesungsbeginn beendet sein ( ). Sie weisen das Praktikum in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes gemeinsam mit den anderen Unterlagen zur Immatrikulation nach. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt das Praktikum noch nicht abgeschlossen haben reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung mit ein. Die endgültige Bescheinigung ist dann nach Erhalt schnellstmöglich nachzureichen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie das Praktikum bis spätestens Vorlesungsbeginn in vollem Umfang absolviert haben werden. Die endgültige Bescheinigung ist nach Erhalt schnellstmöglich nachzureichen. Für den Studiengang Gartenbau benötigen Sie ein Vorpraktikum von 13 Wochen. Davon müssen 8 Wochen vor Beginn des Studiums als Einschreibungsvoraussetzung nachgewiesen werden. Die noch fehlenden 5 Wochen müssen bis zu Beginn der Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes. Für das WS 2015/16 gilt für den Studiengang International Wine Business (englisch) die sonderregelung, dass 13 Wochen des Vorpraktikums bis zum Vorlesungsbeginn ( ) absolviert sein müssen. Die fehlenden Wochen müssen im laufenden Studium bis spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltungen im 5. Fachsemester nachgewiesen werden. Für den Studiengang Logistik und Management Frischprodukte benötigen Sie ein Vorpraktikum von 8 Wochen das bis Vorlesungsbeginn absolviert sein muss. Wenn Sie Landschaftsarchitektur studieren möchten, benötigen Sie ein Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau), von 12 Wochen. Sie müssen das Praktikum zur Immatrikulation nachweisen. Die Immatrikulation findet in der Regel einige Wochen vor dem Vorlesungsbeginn statt. Bewerber bzw. Bewerberinnen, die im gleichen Jahr der Erlangung der Studienberechtigung (z.b. Abitur) an einer Hochschule ihr Studium beginnen wollen, müssen zur Immatrikulation mind. 6 Wochen Vorpraktikum nachweisen. Die weiteren 6 Wochen können bis zur Einschreibungsfrist in das dritte Semester nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass das Praktikum mit dem entsprechenden Formblatt nachgewiesen werden muss. Sie finden dieses auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim unter den Informationen zum Studiengang

17 Bitte beachten Sie: Die angegebenen Informationen zu den Vorpraktika der einzelnen Studiengänge sind nur auszugsweise angegeben. Weitere wichtige Informationen zu Ihrem Vorpraktikum erhalten Sie auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim unter den Informationen zum jeweiligen Studiengang. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Praktikumsbeauftragten der Hochschule Geisenheim wenden: Internationale Weinwirtschaft und Weinbau und Getränketechnologie: Dipl.-Ing. Wolfgang Pfeifer Tel Fax International Wine Business Dipl.Ing. Wilma Mattmüller-Schultz Tel Fax Logistik und Management Frischprodukte Florian Zoll, Geograph M.A. Tel Gartenbau: Dipl.-Ing. Martin Bahmann Tel Fax Landschaftsarchitektur Dipl.-Ing. Alexander Peters Tel Fax Bewerbung Höheres Fachsemester Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes im höheren Fachsemester zum Wintersemester 2013/ 14 Bitte den gewünschten Studiengang ankreuzen Landschaftsarchitektur Bewerbungsschluss: Gartenbau Internationale Weinwirtschaft Weinbau und Oenologie Weinbau und Getränketechnologie Bewerbungsschluss: Vorlesungsbeginn Im Wintersemester 2013/ 14 ist das der Bitte in Druckschrift ausfüllen und die umstehenden Fragen vollständig beantworten. Name Vorname Geschlecht m w Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit MUSTER Geb.-Ort Tel. (freiw. Angabe) Straße Zusatz PLZ, Ort (freiw.angabe) Hochschulzugangsberechtigung Art der Hochschulreife Ort und Datum des Erwerbs Hochschule Geisenheim Studienbüro Von-Lade-Str Geisenheim Seite 1 von

18 Berufsausbildung und Praktika Tätigkeit: Zeitraum:.. Firma: Bisherige Studienzeiten Auf welche Studienzeiten stützen Sie Ihren Zulassungsantrag? (Nachweis beifügen!) Hochschule Studiengang von bis Anzahl Semester Ist ein zusätzlicher Antrag auf Zulassung im 1. Fachsemester gestellt? Waren Sie bereits an der Hochschule Geisenheim (HSRM) immatrikuliert? Wenn ja, bitte Zeitraum und Matrikelnummer angeben: von bis Studiengang / Matrikelnummer MUSTER Sind sie schwerbehindert? Wenn ja, bitte Nachweis beifügen. Haben Sie eine gemeinsame Wohnung mit Ihrem Ehegatten oder Kindern Wenn ja, wo?... Haben Sie besondere soziale, insbesondere familiäre oder wirtschaftliche Gründe, die für einen Studienortwechsel sprechen? Falls ja, bitte gesondert erläutern. ja nein Erklärung Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben in dieser Bewerbung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können und dass ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen ist. Bei der Feststellung dieser Tatsachen nach der Einschreibung wird diese ebenfalls zurückgenommen. Ort, Datum... Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten Unterschrift Aufgrund 18 Abs. 1 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule Geisenheim verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und -speicherung nicht möglich. Es werden folgende Daten gespeichert ( 4 Vergabeverordnung Hessen in der derzeit gültigen Fassung): Name und Vorname(n), Geburtsdatum und -ort Geschlecht Anschrift, Staatsangehörigkeit verfahrenssteuernde Merkmale Die Löschung der Daten erfolgt gemäß 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen für ein Sommersemester spätestens bis zum 30. September, für ein Wintersemester bis zum 31. März des Folgejahres. Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens ( 13 Hessisches Datenschutzgesetz). MUSTER Anlagen zum Zulassungsantrag (auch von bereits immatrikulierten Studierenden der Hochschule Geisenheim einzureichen!) Hochschulzugangsberechtigung (beispielsw. Abiturzeugnis, Fachoberschulzeugnis oder vergleichbar) Studienbescheinigung mit Angabe des zuletzt besuchten Fachsemesters, Hochschulsemester u. ggf. Urlaubssemester Aktuelle und vollständige Leistungsnachweise Nachweis über noch vorhandenen Prüfungsanspruch aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der Einschreibung vorzulegen! Der Antrag ist im Original, die geforderten Nachweise in Form von Kopien einzureichen, sie sind bei der Immatrikulation im Original vorzulegen (Anträge, die per Fax oder eingehen werden nicht berücksichtigt). Hochschule Geisenheim Studienbüro Von-Lade-Str Geisenheim Seite 2 von 3 Hochschule Geisenheim Studienbüro Von-Lade-Str Geisenheim Seite 3 von

19 Eibinger Weg 1/4 (6401, 63XX, 64XX) a RZ b RZ-Technikum, Lernzentrum c Rudolf Hermanns Haus Muttergarten a Institutsgebäude (1000) GB, BO, ZB Hörsäle (HS 4, 5, 6) b OB (6102) c Hörsaal (HS 8) d Gewächshäuser ZB/BO/LLH (10XX) e Gewächshäuser GB/BK/OB/LLH (10XX) f Foliengewächshaus LLH (10XX) g Zentrales Instituts- u. Laborgebäude (6120), BK, CL, MB, PF, WG, Labore Praktikumshörsäle (HS 41-46) LLH Betriebsgebäude (1040) Ver- und Entsorgungszentrum (1030) a Kfz-Tankstelle b Ver- und Entsorgung FACE-Anlage Standort Defibrillatoren 6 Rüdesheimer Str. 5 Villa Monrepos (6701) a Hörsäle (HS 10, 11, 12, 13), FP, VT, NU b Modellierhalle (HS 14) (6702) Park 5 Rüdesheimer Str. 28 (6601) Fruchsaftbetrieb (6602) a Getränketechnologisches Zentrum (6603) Getränkesensorik, GL 3 1A 1B 1C 4 Blaubachstr. 19 (6201, 6207) a OE (Sensorik 1, Sensorik 2) b WB c Weinverkauf (Zufahrt Kirchspiel) Von-Lade-Str. 1 Campusgebäude (5910, 5911, 5912) Foyer, Gerd-Erbslöh-Hörsaal (HS 30) Hörsäle (HS 32-35) Mensa, Bibliothek, MS Von-Lade-Str. 1 a Hochschulverwaltung Administration, Poststelle (5901) b Aula (5902) c Seminarkeller d Studienzentrum, Hochschulverwaltung Lehre, Verbände (VEG, BDO) (5905), (HS 3) Videokonferenzraum, Geisenheimer Institut für Weiterbildung (GIW) e e BM, MM (5903) Von-Lade-Str. 1 Pavillon (1005) Hörsaal (HS 20) CAD-Labor (HS 21) Medien-Center IT Service Brentanostr. 9 (6001, 6002, 6003) a ASTA b Personalrat, LLH-Gartenbauzentrum, Hessische Gartenakademie c TE (HS 15), LLH BK Bodenkunde u. Pflanzenernährung GL - Verfahrenstechnologie Getränke, OB Obstbau RZ Rebenzüchtung BM Betriebswirtschaft u. Marktforschung Lebensmittelsicherheit OE Oenologie TE Technik BO Botanik LLH Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen P1, P4 Parkplatz Studierende, Besucher VT - Vegetationstechnik & Landschaftsbau CL - Chemie und Sensorik pflanzl. Lebensmittel MB Mikrobiologie und Biochemie P2 Parkplatz Mitarbeiter, Besucher WB Weinbau FB - Freiraumplanung MS - Modellierung und Systemanalyse P3, P5 Parkplatz Mitarbeiter mit Ausweis WG Weinanalytik u. Getränkeforschung GB Gemüsebau NU - Naturschutz und Umweltprüfungen PF Phytomedizin ZB Zierpflanzenbau IHR WEG ZU UNS Per Auto 36 Die Stadt Geisenheim liegt ca. 20 km rheinabwärts von Wiesbaden entfernt, direkt neben der bekannten Weinstadt Rüdesheim. Per Flugzeug / Bahn Die nächsten Flughäfen sind der Internationale Flughafen in Frankfurt sowie der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Größere Bahnhöfe gibt es in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz. Ein Regionalzug führt von Wiesbaden Hbf direkt nach Geisenheim. Vom Bahnhof sind wir 5 Gehminuten entfernt. kommt man rechtsrheinisch über Wiesbaden und Frankfurt zur A66 - Richtung Wiesbaden/ Rüdesheim. Die A66 geht kurz hinter Wiesbaden in die B42 über und führt Richtung Koblenz am Rhein entlang direkt nach Geisenheim. Die Hochschule Geisenheim ist an der B42 (Abfahrt West) ausgeschildert. Im Kreisverkehr nehmen Sie die erste Ausfahrt auf die Rüdesheimer Straße, auf der Sie die Villa Monrepos rechterhand passieren. Sie folgen der Vorfahrtsstraße um die Linkskurve und fahren unter einer Eisenbahn- und einer schmalen Autobrücke hindurch. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts auf die Falterstraße ein, auf der sofort rechts der Parkplatz der Hochschule Geisenheim liegt. 37

20 ANHANG Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen eine erste Orientierung geben können. Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, setzen Sie sich bitte mit dem Studienbüro der Hochschule Geisenheim in Verbindung. Die vorliegenden Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im März Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme des Studiums nach dem aktuellen Stand. Nutzen Sie aktuell und zeitnah unseren Internetauftritt: IMPRESSUM Herausgeber: Der Präsident der Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str Geisenheim Verantwortliche Redaktion / Inhalt Vize-Präsident Lehre, Studiengangsleitung Kommunikation (P4) Layout&Gestaltung PPS Studios, Frankfurt Andrea Wünsch, hs-gm Einzigartige Symbiose von FORSCHUNG & LEHRE praxisnah modern weltweit vernetzt BACHELOR Weinbau und Oenologie (dualer Einstieg möglich) Internationale Weinwirtschaft International Wine Business Getränketechnologie Lebensmittelsicherheit Logistik und Management Frischprodukte Gartenbau (Spezialisierung Berufsschullehrer/-in möglich) Landschaftsarchitektur (dual möglich) MASTER I N G E STUDIEREN I M I S E N H E 38 Oenologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen Weinwirtschaft mit Justus-Liebig-Universität Gießen Getränketechnologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen Weinbau, Oenologie, Weinwirtschaft (WÖW) mit BOKU Wien Vinifera EuroMaster, Erasmus Mundus mit Partneruniversitäten in Europa Vitis-Vinum mit Partneruniversitäten in Italien Gartenbauwissenschaft Landschaftsarchitektur Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) mit Frankfurt University of Applied Sciences und Hochschule RheinMain Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str. 1 D Geisenheim info@hs-geisenheim.de

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)

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