6. Aktualisierung der Grunddaten

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1 Hilfeplan für Menschen mit Behinderung Stand Sommer 2010

2 Inhaltsverzeichnis Im Inhaltsverzeichnis wird die Systematik des Hilfeplans beibehalten. Seite 1. Einleitung 3 4. Zuständigkeiten im Landkreis Harburg 3 5. Grunddaten für den Landkreis Harburg 5.1. Abteilung Gesundheit / Eingliederungshilfe Daten des Nds. Landesamts für Soziales, Jugend und Familie 8 6. Förderung und Rehabilitation 6.1. Früherkennung Vorschulische Förderung Schulische Förderung Berufsausbildung und Arbeit 7.1. Situation der Schwerbehinderten im Landkreis Harburg Beschützte Arbeits- und Ausbildungsplätze Freizeit, Kommunikation und Bildung 8.1. Selbsthilfegruppen Freizeit und Sport Mobile Assistenzdienste Wohnen 9.1. Ambulant betreutes Wohnen Wohnheime (stationäre Wohnform) Mobilität Sozialpsychiatrische Hilfen Ambulante Hilfen Teilstationäre Hilfen Stationäre Hilfen 29 Modellprojekte Ausblick 30 Anlagen 2

3 1. Einleitung Im Landkreis Harburg wird einmal in jeder Legislaturperiode der Hilfeplan für Menschen mit Behinderung unter Beteiligung aller Interessenverbände fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung begann im Jahr 2007 und wurde vom Kreistag am beschlossen. Exemplare des Hilfeplans können Sie beim Landkreis Harburg, Fachbereich Soziales, unter der Telefonnummer anfordern. Jährlich wird im Sommer eine Aktualisierung der in der Planung verwendeten Grunddaten durchgeführt und die Entwicklung des vergangenen Jahres in Kurzform dokumentiert. Dieser Überblick bietet sowohl Politikern als auch fachlich Interessierten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Sachstand zu informieren. 4. Zuständigkeiten im Landkreis Harburg im Produkt Hilfe für Menschen mit Behinderung Im Mitarbeiterteam der Hilfe für behinderte Menschen sind nach wie vor in der Beratenden Hilfe fünf Sozialpädagoginnen tätig, für die wirtschaftlichen Hilfen sind insgesamt zwölf Verwaltungsfachkräfte verantwortlich. Die Aufgabenverteilung wird zurzeit neu geregelt. Ein aktuelles Mitarbeiterverzeichnis mit den jeweiligen Zuständigkeiten ist noch in Arbeit. 5. Grunddaten für den Landkreis Harburg 5.1. Fallzahlen / Daten der Abteilung Gesundheit Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind nach wie vor steigende Fallzahlen für alle Hilfearten zu verzeichnen: Art der Eingliederungshilfe ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen stationäre Hilfen Insgesamt Steigerung in 09 zu (5,54%) +46 (5,41%) +16 (3,49%) +89 (4,95%) Hilfsmittel Krankenhilfe Auch in Zukunft ist mit keiner anderen Entwicklung zu rechnen. Zum einen wird bei immer mehr Menschen eine Behinderung diagnostiziert, insbesondere gilt dies für den Bereich der seelischen Behinderungen. Bedingt durch die demografische Entwicklung und medizinische Fortschritte verändert sich die Zusammensetzung der Gesellschaft 3

4 dahingehend, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Gerade im Alter nimmt der Anteil der Menschen mit Behinderung sprunghaft zu, d.h. letztlich sind schon aus diesem Grund höhere Fallzahlen vorprogrammiert. Daneben ist das Ziel aller Hilfen, dem betroffenen Menschen durch individuell abgestimmte Maßnahmen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Oft ist dies nur dadurch umzusetzen, dass mehrere Hilfen nebeneinander gewährt werden, z.b. ein Werkstattbeschäftigter erhält zusätzlich ambulant betreutes Wohnen. Da jede Hilfe einzeln statistisch erfasst wird, erhöht sich somit auch die Fallzahl. Entwicklung der Eingliederungshilfen ab Ambulant Teilstationär Stationär Betrachtet man die jeweiligen Anteile der einzelnen Hilfearten, so ergibt sich für das vergangene Jahr folgendes Bild: teilstationäre Hilfen = 48% Verteilung der Hilfen in 2009 stationäre Hilfen = 25 % ambulante Hilfen = 27 % Den größten Anteil an den Hilfen mit knapp 50 % nehmen die teilstationären Hilfen ein, daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Bei den anderen Hilfen dagegen hat sich im Jahr 2007 das Verhältnis zueinander verschoben, bis dahin überwogen die stationären Hilfen. Betrachtet man die Entwicklung seit 2005 so ist deutlich zu erkennen, dass es unter Beachtung des Grundsatzes ambulant vor stationär gelungen ist, den Anstieg bei den stationären Hilfen zu verringern, bzw. prozentual geringer steigen zu lassen. 4

5 Da die teilstationären Hilfen den größten Brocken darstellen, lohnt es sich, diese genauer anzusehen: Teilstationäre Eingliederungshilfen im Landkreis Harburg Tagesstruktur, Besch. i. e. Werkstatt, H. z. Arbeitsplatzerhaltung Kinder in Sprachheilkindergärten Kinder im Sonder / Integrationskindergarten Sofort fällt ins Auge, dass bei den Hilfen für Erwachsene, d.h. z.b. der Beschäftigung in einer Werkstatt, der größte Zuwachs zu verzeichnen ist, hier beträgt der Unterschied von 2003 zu 2009 in absoluten Zahlen 269 Fälle, dies entspricht einer Steigerung von rd. 63 %. Bei den Kindern dagegen waren es im Jahr 2009 zusammen 203, die in Sprachheil-, Sonder- oder Integrationskindergärten betreut wurden, insgesamt 13 also rd. 7% mehr als in Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe Neben den Fallzahlen diese spiegeln im Wesentlichen den Bedarf und die Angebotssituation wieder - sind auch die mit den Hilfen verbundenen Mittel zu betrachten. Das Gesamtbudget der Eingliederungshilfe ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und gehört zu den größten Ausgabepositionen des Sozialbereiches. 5

6 30,00 25,00 Kosten für Eingliederungshilfen im Landkreis Harburg ab 2006 in Mio 27,62 26,15 22,25 23,71 24,27 20,00 15,00 10,00 5,00 3,25 3,39 3,79 4,12 4,16 0,00 RE 2006 RE 2007 RE 2008 RE 2009 Ansatz 2010 ambulante Hilfen teil- und vollstationäre Hilfen Bei den ambulanten Hilfen ist die Kostensteigerung in 2009 von rd gegenüber 2008 im Wesentlichen auf das ambulant betreute Wohnen insbesondere für den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen zurückzuführen. Hier ist ein Zugang von 41 Fällen zu verzeichnen (2008: 279 Fälle : 320 Fälle), der maßgeblich für die Erhöhung der Ausgaben verantwortlich ist. Darüber hinaus sind hier die pro Fall bewilligten Fachleistungsstunden (FLS) von Bedeutung. Der Umfang der Betreuung hängt von den individuellen Bedürfnissen des Klienten ab und wird im Einzelfall entschieden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erfolgt jeweils eine Überprüfung des Hilfebedarfes, bevor im Rahmen der Hilfeplanung erneut die benötigten Fachleistungsstunden bewilligt werden. Letztlich ist auch das pro Fachleistungsstunde vereinbarte Entgelt von Bedeutung; dieses wird meistens jährlich neu verhandelt und trägt auch bei geringfügigen Erhöhungen zur Kostensteigerung bei. Daneben sind bei den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung die Kosten für Integrationshelfer gegenüber 2008 um rd gestiegen. Ein Grund ist in der Verkürzung des Zivildienstes zu finden, denn immer weniger Schüler können dadurch von Zivis betreut werden. Zusätzlich müssen zur Überbrückung von Ausfallzeiten weitere Betreuungskräfte beschäftigt werden. Der Einsatz von qualifizierten Fachkräften ist in sich schon teurer, zudem sind auch die jeweiligen Stundensätze in den letzten Jahren gestiegen. Dazu kommt, dass inzwischen nicht nur Schüler mit geistiger oder körperlicher Behinderung in Regelschulen bzw. Integrationsklassen Hilfe benötigen, sondern vermehrt auch in Förderschulen Integrationshelfer eingesetzt werden. Deutlicher als bei den ambulanten Hilfen fällt die Kostensteigerung im teilstationären und stationären Bereich ins Auge. Zunächst ist zu differenzieren; von den 1,87 Millionen entfällt der größte Anteil auf die teilstationären Hilfen, allein rd auf Beschäftigte in anerkannten Werkstätten. Im Dezember 2006 wurde von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh die erste Werkstatt für seelisch behinderte Menschen im Landkreis in Tostedt eingerichtet. Kostenträger für Beschäftigte in Werkstätten ist zunächst für den Berufsbildungsbereich die Agentur für Arbeit. Nach Ablauf von rd. zwei Jahren geht die Zuständigkeit dann für den Arbeitsbereich an den im Einzelfall zuständigen Träger der Sozialhilfe über. Für die meisten in den vorgenannten Werkstätten beschäftigten Personen ist dies der Landkreis Harburg, d.h. die Kosten fallen im entsprechenden Budget der Eingliederungshilfe an. (2008: 358 Hilfen, 2009: 382) 6

7 Da im April 2009 die zweite Werkstatt für diesen Personenkreis von der HiPsy ggmbh mit dezentralen Werkstattplätzen an mehreren Orten eröffnet wurde, ist für die Zukunft mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Das entsprechende Budget wurde bereits angepasst und der Ansatz um rd. eine halbe Million Euro erhöht. Darüber hinaus sind hauptsächlich bedingt durch Fallzahlensteigerungen auch bei der Hilfe zum Erwerb praktischer Fähigkeiten, d.h. der Tagesstruktur bzw. dem Besuch einer Tagesförderstätte die Kosten um rd gestiegen. Letztlich tragen erhöhte Fallzahlen (2008: : 203) bei den heilpädagogischen Leistungen für Kinder in Integrations- und Sonderkindergärten zur Kostensteigerung im teilstationären Bereich bei. Zu den stationären Hilfen gehört das Wohnen in Wohngruppen bzw. -heimen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten hier um rd. 0,53 Mio gestiegen. Dies entspricht einer Steigerungsrate von rd. 6 %.und ist größtenteils auf die Eröffnung des Wohnheims in Wennerstorf im Dezember 2008 zurückzuführen. Für 13 Menschen mit vorwiegend geistiger Behinderung wurde dort die Möglichkeit geschaffen, in zwei familienähnlichen Wohngruppen zu leben. Auch für die Zukunft ist mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen, denn 2010 werden die von der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Neu Wulmstorf (LeA) geplanten Laurens-Spethmann-Häuser fertig gestellt und bezugsfertig sein. Dort sind 27 Plätze, erfreulicherweise auch für Menschen mit hohem Hilfebedarf, entstanden. Aktuell ist davon auszugehen, dass mit diesen 40 neuen Plätzen allen, die einen stationären Platz in einer Wohngruppe oder einem Wohnheim benötigen, dieser auch zur Verfügung gestellt werden kann. Weitere Vorhaben sind daher nicht geplant. Für die Personenkreise der chronisch suchtkranken und seelisch behinderten Menschen sind in 2009 die Kosten im stationären Bereich sogar leicht gesunken, was auf den Ausbau des ambulant betreuten Wohnens zurückzuführen ist. Dort lässt sich dies -wie erläutert - an steigenden Fallzahlen und Kosten ablesen. 10,00 8,00 6,00 Kostenentwicklung stationäres Wohnen ab 2006 in Mio 9,19 9,72 8,91 8,46 0,50 0,47 0,40 1,44 1,42 1,45 1,38 0,57 0,60 0,56 0,47 0,62 4,00 2,00 6,11 6,45 6,64 7,20 0, geistig Behinderte körperlich Behinderte seelisch behinderte chronisch suchtkranke Unter Berücksichtigung der Prämisse: ambulant vor stationär und der in den letzten Jahren erfolgten Paradigmenwechsel in der Hilfe für Menschen mit Behinderung (z.b. Selbstbestimmung statt Fürsorge, Inklusion statt Integration) wird sich diese Entwicklung zukünftig fortsetzen. 7

8 5.2. Daten über Menschen mit Behinderung im Landkreis Harburg Anzahl der Menschen mit Behinderung Grundlage sind die Daten aus der Statistik des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim. Diese kostenpflichtigen Auswertungen werden auf Anfrage jährlich speziell für das Gebiet des Landkreises Harburg durchgeführt. Die Statistik umfasst folgende Angaben: Anzahl der behinderten Menschen, Persönliche Merkmale, wie Alter, Geschlecht, Wohnort, Art, Ursachen und Grad der Behinderung. Im Datenbestand sind alle Personen aus dem Landkreis Harburg enthalten, bei denen eine Behinderung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie förmlich anerkannt wurde (möglich ab einem Grad der Behinderung von 20%). Da nicht alle Menschen mit Behinderung diese Anerkennung beantragen, ist tatsächlich von einer noch höheren Gesamtzahl auszugehen. Allerdings kann diese nicht belegt werden, denn abgesehen von den beim Landkreis Harburg erfassten Fallzahlen der Eingliederungshilfe sind zurzeit keine gesicherten Daten vorhanden. Die nachfolgenden Aussagen können sich daher nur auf die beim Landesamt statistisch erfassten Menschen mit Behinderung beziehen und lediglich einen Trend abbilden Anzahl der Menschen mit anerkannter Behinderung im Landkreis Harburg Dieser ist allerdings mehr als deutlich, abgesehen von den durch Datenbereinigungen bedingten Dellen in den Jahren 2003 und 2007 geht der Kurvenverlauf steil nach oben. Der Zuwachs von 2009 zu 2008 beträgt Personen, soviel wie in keinem der Vorjahre. Bezogen auf die zum im Landkreis Harburg lebenden Einwohner entspricht der Anteil der behinderten Menschen 13,13 %; d.h. jeder 8. Einwohner gehört bereits zu dem Personenkreis der Menschen mit einer vom Landesamt anerkannten Behinderung. Vermutlich müssen aber weitaus mehr Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben. Für Niedersachsen stellt sich die Entwicklung ähnlich dar, auch hier ist die Zahl der Menschen mit einer anerkannten Behinderung seit 2004 abgesehen von der Datenbe- 8

9 reinigung in 2007 gestiegen, zuletzt sogar um rd Personen, dies entspricht einer Steigerungsrate von rd. 4,3 %. Behinderte Menschen in Niedersachsen Grad der Behinderung Schwerbehinderte Menschen Behinderte Menschen (GdB 20 bis 50) Gesamt Quelle: Statistik des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Niedersachsen liegt der Anteil der Menschen mit anerkannter Behinderung mit über 16 % deutlich höher als im Landkreis Harburg. Allerdings ist für Niedersachsen schon seit Jahren ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen, während der Landkreis Harburg noch zu den wenigen Regionen mit Zuwachsraten gehört. Diese gegenläufigen Entwicklungen verstärken bzw. verringern die Quote. 20,00 Anteil der Menschen mit anerkannter Behinderung an der Bevölkerung ab 2004 in % 15,00 11,28 13,97 15,11 14,56 14,83 11,68 12,14 11,89 12,38 15,44 13,13 16,15 10,00 5,00 0, Landkreis Harburg Niedersachsen Persönliche Merkmale (Geschlecht und Alter) Das Verhältnis der Geschlechter ist in 2009 mit rd. 47,7 % Frauen ( Personen) und 52,3 % Männern ( Personen) nahezu ausgewogen. Betrachtet man die Zusammensetzung nach Altersgruppen, so spiegelt sich die gesamtgesellschaftliche demografische Entwicklung wider, d.h. der Anteil der älteren Bevölkerung wird hier wie in allen Regionen immer größer. Konkret bedeutet dies für das Jahr 2009, dass von den für den Landkreis Harburg erfassten Personen , also 68,31% älter als 60 Jahre sind. Sowohl die Anteile der bis 18 Jährigen und der mittleren Altersgruppe sinken auf 1,89 bzw. 29,79 %. 9

10 Menschen mit Behinderung nach Altersgruppen in Personen unter 18 Jahren 1,89 % Personen Jahre 29,79 % Personen über 60 Jahre 68,31 % In den nächsten Jahren wird sich dieser Trend verstärken und sowohl die Marktsituation als auch die Eingliederungshilfe verändern. 6. Förderung für Kinder und Jugendliche Früherkennung Im Landkreis Harburg wird Früherkennung in der seit 1991 im Gesundheitsamt eingerichteten Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung (BFF) angeboten. Die Untersuchungen in der Beratungsstelle finden sowohl in Buchholz als auch in Winsen jeweils einmal monatlich statt, wobei zusammen maximal 4 Kinder untersucht werden können. Zweck der Beratungsstelle ist es, durch multiprofessionelle Teams - in diesen sind neben Kinderärzten, Psychologen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Frühförderer - vertreten, Maßnahmen zur Früherkennung durchzuführen, Empfehlungen zur Frühbehandlung / Förderung abzugeben, weitere Früherkennungsmaßnahmen anzuregen, für Verlaufsbeobachtungen zur Verfügung zu stehen. Wird bei der Begutachtung ein Hilfebedarf festgestellt, werden die Eltern entsprechend informiert und stellen ggf. einen Antrag auf Frühförderung. Werden zusätzlich medizinische Hilfen notwendig (z. B. Physiotherapie oder Logopädie) muss eine Verordnung über den Kinder- oder Hausarzt von den Eltern eingeholt werden. Da sich bestimmte Verhaltensweisen nicht in einer Einzeluntersuchung feststellen, bzw. überprüfen lassen, wurde Ende 1999 zusätzlich für Buchholz und Winsen jeweils ein Mobiles Team (MBT) eingerichtet, welches die betroffenen Kinder in den Kindertagesstätten aufsucht und im gewohnten Umfeld diagnostiziert. Bedingung ist aller- 10

11 dings, dass auch dort zwei Kinder zur Begutachtung anstehen. Das Mobile Team ist mit einer Kinderärztin, einer Therapeutin und einer Sozialpädagogin besetzt. Untersuchungen durch die Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung Mobiles Team Beratungsstelle Gesamtzahl Wie die seit Jahren nahezu gleichbleibend hohe Anzahl der Untersuchungen belegt, wird die vom Landkreis angebotene Möglichkeit der Früherkennung gut angenommen und ist als ein Baustein fest im System der Vorsorgemaßnahmen verankert. Theoretisch könnte die Auslastung insbesondere beim Mobilen Team noch gesteigert werden, dies scheitert in der Praxis aber an der Mindestvorgabe von zwei zu begutachtenden Kindern pro Kindertagesstätte. Andererseits muss der Einsatz eines multiprofessionellen Teams wirtschaftlich vertretbar sein. Einzelfälle können jederzeit kurzfristig in der Beratungsstelle vorgestellt werden. Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass der Jungenanteil deutlich überwiegt, auch im Jahr 2009 wurden nur 21 Mädchen, dagegen aber 40 Jungen untersucht, d.h. der Jungenanteil betrug rund zwei Drittel. Diese im schulischen Bereich bereits seit langem bekannte Problematik ist nun auch in der frühkindlichen Förderung angekommen. Altersmäßig liegt der Schwerpunkt nach wie vor bei den Drei- bis Vierjährigen, d.h. erst im Kindergarten wird deutlich, dass diese Kinder in der Motorik, der Sprache oder im Verhalten auffällig sind. Daneben entstehen bedingt dadurch oder auch aus anderen Gründen Entwicklungsverzögerungen, diese werden bei rund 20 % der begutachteten Kinder diagnostiziert. Bemerkenswert ist, dass mehr als ein Drittel der Kinder auf Anregung des Kindergartens vorgestellt wurde. Offensichtlich fehlen vielen Eltern vorher Vergleichsmöglichkeiten, sodass sie nicht beurteilen können, ob die Entwicklung bzw. das Verhalten ihres eigenen Kindes altersgerecht oder auffällig ist. 11

12 Empfohlene Hilfen Am häufigsten, d.h. bei jedem vierten Kind wurden Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung oder der Motorik festgestellt; demzufolge liegen durchweg Therapien an der Spitze der empfohlenen Hilfen. Empfohlene Hilfen der Beratungsstelle Frühförderung Arzt / Facharzt Physiotherapie, Logopädie, Erziehungsberatung Kindergarten, Integrationsgruppe / Sonderkindergarten Wiedervorstellungen, Verlaufskontrolle Gesamt Durch Mehrfachnennungen pro Kind übersteigen die empfohlenen Hilfen die Anzahl der untersuchten Kinder. 6.2 (Vorschulische) Förderung in Kindertagesstätten Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder - in einem Sonderkindergarten in heilpädagogischen oder Sprachheilgruppen - in einer integrativ arbeitenden Gruppe im Regelkindergarten betreuen zu lassen. In besonderen Fällen, d. h. wenn Plätze in einer Integrationsgruppe nicht zur Verfügung stehen, kann eine wohnortnahe Einzelintegration in einem Regelkindergarten durchgeführt werden. Im Landkreis Harburg sind aktuell 124 Plätze in Integrationsgruppen vorhanden. Das Angebot hat sich in den letzten Jahren stetig vergrößert; zuletzt wurden in Winsen und in Marschacht neue bzw. zusätzliche Gruppen eingerichtet. Inzwischen sind in jeder Gemeinde im Landkreis zum Teil sogar mehrere integrativ arbeitende Kindergärten vorhanden und in der (folgenden) Übersicht B abgebildet. Das Verzeichnis mit Stand November 2009 ist als Anlage 1 beigefügt. 12

13 Verteilung der Integrationsgruppen im Kreisgebiet Das im Regionalen Konzept formulierte Ziel, jedem Kind im Kreisgebiet soll unabhängig von der Art und Schwere seiner Behinderung wohnortnah ein Platz in einem Regelkindergarten angeboten werden, ist somit erreicht. Eltern haben nun die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Fördermöglichkeiten zu wählen. Für Kinder mit dem Förderbedarf Sprache stehen aktuell fünf Sprachheilgruppen mit jeweils 8 Plätzen zur Verfügung. Kinder mit einem heilpädagogischen oder sozialemotionalen Förderbedarf können alternativ zum Integrationskindergarten auch in einem heilpädagogischen Kindergarten betreut werden. Hierfür stehen 8 Gruppen mit jeweils 6 Plätzen bereit. Kinder mit dem Förderbedarf Hören können - allerdings außerhalb des Landkreises Harburg, d.h. in Lüneburg oder Hamburg - einen Hörgeschädigtenkindergarten besuchen. Planungsgrundlage der gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Harburg ist das Regionale Konzept, welches 1999 erstmalig erstellt und seitdem laufend aktualisiert wurde. Inzwischen liegt der Entwurf der 6. Fortschreibung vor. Darin werden die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der gemeinsamen Erziehung aktuell formuliert und dokumentiert sowie Denkanstöße für die Zukunft gegeben. Die Zuständigkeit für dieses Konzept ist zwischenzeitlich der Abteilung Gesundheit übertragen worden. Dort werden (im Produkt Hilfe für behinderte Menschen) die Anträge auf Besuch eines Integrationskindergartens gestellt und im Einzelfall entschieden, ob der erforderliche Bedarf gegeben ist. Insofern ist das entsprechende Fachwissen dort bei den Mitarbeiterinnen sowohl verwaltungstechnisch als auch sozialpädagogisch gebündelt vorhanden. Von der Überlegung, die Aktualisierung des Regionalen Konzepts zusammen und zeitgleich mit der der Grunddaten des Hilfeplans durchzuführen, wird daher Abstand genommen. 13

14 Modellprojekt Integrative Krippen Nach wie vor beschränkt sich die integrative Betreuung von Kindern in Kindertagestätten rein rechtlich bisher auf die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen. Vor dem Hintergrund, dass ab 2013 jedes Kind im Alter von einem bis drei Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat, hat das Land Niedersachsen ab ein Modellprojekt gestartet. Darin wird in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden und freien Trägern erprobt, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, um eine kindgemäße und der individuellen Behinderung angemessene Erziehung, Bildung Betreuung und Förderung von Kindern integrativ in Krippen und kleinen Kindertagesstätten umsetzen zu können. Das Modellprojekt endet am und wird wissenschaftlich begleitet. Im Landkreis Harburg gibt es zurzeit eine Krippe, die an dem Modellprojekt teilnimmt; dort wird ein Kind integrativ betreut. Fallzahlen und Kosten der heilpädagogischen Leistungen Die Gesamtzahl der Kinder mit Behinderung, die in Sonder- und Integrationskindergärten betreut werden, hat sich in den letzten Jahren nur leicht erhöht, allerdings haben in 2009 deutlich mehr Kinder einen Sprachheilkindergarten besucht. Entwicklung der Hilfen in Kindertagesstätten ab 2003 Kinder im Sonder / Integrationskindergarten Kinder in Sprachheilkindergärten

15 Die Kosten verteilten sich in 2009 auf die einzelnen Gruppen wie folgt: Heilpädagogische Leistungen in Kitas in 2009 in Mio Integrationsgruppen Sprachheilgruppen 1,44 1,25 sonderpädagogische Gruppen 1, Förderung im schulischen Bereich Im Landkreis Harburg gehen seit dem Schuljahr 2007/08 die Gesamtschülerzahlen bezogen auf Vollzeitschüler zurück. Dies betrifft auch die Förderschulen: Schüler der Förderschulen im Landkreis Harburg Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2008/09 Schuljahr 2009/10 Schulen Klasse Schüler Klasse Schüler Klasse Schüler Wolfgang-Borchert-Schule (L) Sprachheilklassen Birkenschule Buchholz (L) An Boerns Soll Buchholz (G) Gesamt Elias Schule* Schüler gesamt mit Elias Schule Kooperationsklassen Heideschule Kooperationsklassen GS Marschacht Kooperationsklassen Töste RS Kooperationsklassen Winsen GHS III *nur Schüler aus dem Landkreis Harburg L= Lernen - G = Geistige Entwicklung Die Zahlen der Kooperationsklassen sind in denen der Förderschule An Boerns Soll, Buchholz enthalten und nur informationshalber aufgeführt. 15

16 Betrachtet man die einzelnen Förderschwerpunkte, so wirkt sich der insgesamt rückläufige Trend unterschiedlich aus: Bei den Förderschulen L sinken die Schülerzahlen seit Jahren deutlich, während bei der Schule G noch ein geringer Zuwachs zu verzeichnen ist. Da in der Förderschule G selbst keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, wird der Zuwachs durch die Einrichtung von Kooperationsklassen aufgefangen. Bei den Förderschulen Sprache bewegen sich die Zahlen seit 2001 auf einem Niveau von minimal 54 und maximal 66 Schülern. Nur die Elias Schule, eine Schule in freier Trägerschaft, kann steigende Schülerzahlen melden. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass dort Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen aufgenommen werden können. Im aktuellen Schuljahr sind dies z.b. neben Schülern mit Förderbedarf G auch 15 Kinder mit Lernschwierigkeiten und 7 Kinder, die wegen emotionaler und sozialer Entwicklungsprobleme sonderpädagogisch betreut werden Entwicklung der Schülerzahlen Birkenschule (Buchholz) (L) Wolfgang-Borchert-Schule (Winsen/Luhe) (L) Schule An Boerns Soll (Buchholz) (G) Förderschule Sprachen Elias Da im Landkreis Harburg nicht alle Förderschwerpunkte angeboten werden können, werden auch Schüler außerhalb in Förderschulen, die auf ihre speziellen Förderbedarfe abgestimmt sind, betreut. Im Wesentlichen findet dies in Hamburg statt und betrifft Förderschulen für körperliche und motorische Entwicklung (K) sowie für die Schwerpunkte Hören (H), Sprache (S) und Sehen (Se). Im Schuljahr 2009/10 werden mit Stand April 2010 insgesamt 48 Schüler auswärtig betreut; die meisten (20) besuchen die Elfenwiese in Hamburg, eine Förderschule K. Darüber hinaus werden insgesamt 18 Kinder in Hamburger Schulen für Hör- und Sehbehinderte beschult. Zur Vermeidung langer Fahrzeiten erfolgt in Einzelfällen auch der Besuch von Förderschulen in anderen Landkreisen, z. B. in Lüneburg oder Rotenburg. 16

17 Regelschulen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können Regelschulen besuchen, allerdings ist zwischen zieldifferenter Beschulung in Integrationsklassen und zielgleicher Beschulung - grundsätzlich in jeder Schulform möglich - zu unterscheiden. Integrationsklassen: Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2008/09 Schuljahr 2009/10 Schule Klasse Schüler Klasse Schüler Klasse Schüler GHS III Ilmer Barg, Winsen GHS III Ilmer Barg, Winsen GS Jesteburg GS Marschacht GS Tostedt GS Tostedt HS Tostedt HS Tostedt HS Tostedt HS Tostedt HS Salzhausen Gesamt Die Anzahl der in I- Klassen betreuten Schüler geht in den letzten Jahren zurück, zuletzt deutlich von 48 im Schuljahr 2008/09 betreuten Schülern auf nur noch 30 Schüler im aktuellen Schuljahr. Dies beruht auf dem Ausbau der sonderpädagogischen Grundversorgung, da in diesen Fällen an den Grundschulen keine neuen I- Klassen eingerichtet werden. Nicht zuletzt spielen auch die rückläufigen Schülerzahlen eine Rolle. Demgegenüber steigt die Anzahl der zielgleich beschulten Kinder stetig an: Zielgleiche Beschulung im LK Harburg Hören Sehen Körp- und mot. Entw. Gesamt Emotional/Sozial Sj 05 /06 Sj 06/07 Sj 07/08 Sj 08/09 Sj 09 /10 17

18 Die zielgleiche Beschulung findet grundsätzlich in allen Schulformen statt, wobei Grundschulen überproportional vertreten sind. Nach dem Wechsel in weiterführende Schulen besucht der größte Teil der Schüler Realschulen, allerdings hat sich die Zahl der Gymnasiasten erfreulicherweise im letzten Schuljahr mehr als verdoppelt. 120 Zielgleiche Beschulung in Schulformen seit 2005/06 Grundschulen Realschulen Hauptschulen Gymnasien Sj 05 /06 Sj 06/07 Sj 07/08 Sj 08/09 Sj 09 /10 Die steigende Inanspruchnahme der zielgleichen Beschulung in Regelschulen beruht zum einen auf dem Ausbau der Mobilen Dienste in den letzten Jahren. Nur wenn der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf durch ausreichende persönliche Betreuung und die erforderlichen Hilfsmittel gedeckt werden kann, ist der Besuch einer Regelschule möglich. Zum anderen haben sich die Wertvorstellungen verändert. Der Wohnortnähe und dem damit verbundenen Gedanken der Integration wird immer größere Bedeutung zugemessen. Eltern legen nach Auskunft der Landesschulbehörde, Abt. Lüneburg, mehr Wert darauf, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf soweit möglich in dem gewachsenen persönlichen Umfeld wohnortnah beschult werden als darauf, sie in einer auf den speziellen Förderbedarf zugeschnittenen Schule betreuen zu lassen. Dies lässt sich auch an den kontinuierlich zurückgehenden Zahlen auswärtig betreuter Schüler erkennen. Neben den Daten für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich und motorische Entwicklung werden seit dem Schuljahr 2007/08 auch die Daten der Kinder mit Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung statistisch erfasst. Im aktuellen Schuljahr 2009/10 ist 45 Kindern ein entsprechender sonderpädagogischer Förderbedarf von durchschnittlich 3 Wochenstunden zuerkannt worden. Hier sind die Zuwachsraten am größten, im vorangegangenen Schuljahr waren es nur 22 Kinder mit dem entsprechenden Förderbedarf. Die meisten von ihnen besuchen Grundschulen, nur in wenigen Fällen sind auch weiterführende Schulen betroffen. 18

19 Übersicht über die schulische Betreuung von Kindern mit Behinderung im Landkreis Harburg (Stand Schuljahr 09/10) Kinder in Förderschulen 652 Kinder in Integrationsklassen 30 Auswärtig betreute Kinder (ohne Internatsschüler) 48 Zielgleich beschulte Kinder 171 Zusammen 856 Gesamtschülerzahl LK Harburg (Vollzeitschüler) Anteil der Kinder mit Behinderung im Schuljahr: 2007/ / /10 die im Landkreis zieldifferent betreut werden 2,22 % 2,20 % 2,15 % mit auswärtig betreuten Kindern 2,38 % 2,36 % 2,30 % Sonderpädagogische Grundversorgung / Regionale Integrationskonzepte Die sonderpädagogische Grundversorgung wird im Rahmen Regionaler Konzepte eingerichtet. Dabei werden den beteiligten Grundschulen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im emotionalen und sozialen Bereich, in der Sprache und beim Sprechen dauerhaft zusätzliche Stunden von Förderschullehrkräften zur Verfügung gestellt. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse. Damit können Wohnortnähe, individuelle Förderangebote sowie vorbeugende Maßnahmen verbunden werden. Zielsetzung ist, bei Schülerinnen und Schülern die Herausbildung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu vermeiden und Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf den Verbleib in der wohnortnahen Grundschule zu ermöglichen. Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung erfolgt im Rahmen Regionaler Konzepte auf Antrag des Schulträgers durch das Kultusministerium. Unter einem Regionalen Konzept werden dabei alle vorhandenen Angebote der unterschiedlichen Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung in einer Region betrachtet. Dieses Konzept wird vom Schulträger, den beteiligten Schulen und der zuständigen Förderschule vereinbart und ist vom Kultusministerium zu genehmigen. Im Landkreis Harburg wurde im Schuljahr 2008/09 erstmalig ein Regionales Konzept zwischen der Wolfgang-Borchert-Schule in Winsen (Förderschule Schwerpunkt Lernen) sowie den Grundschulen Stelle und Garstedt vereinbart und für die Zeit ab genehmigt. Für das neue Schuljahr 2010/11 ist geplant auch die Grundund Hauptschule Meckelfeld und die Grundschule Tespe einzubeziehen. Die entsprechenden Regionalen Konzepte liegen dem Kultusministerium bereits zur Genehmigung vor. 19

20 Arbeitskreis Autismus Dieser Arbeitskreis hat inzwischen mehrfach getagt und festgestellt, dass es aktuell keine Möglichkeit gibt, den betreffenden Personenkreis konkret zu erfassen. Im Bereich der Landesschulbehörde Lüneburg waren Ende 2008 rd. 150 Schulkinder mit der entsprechenden Diagnose bekannt. Eine Differenzierung nach autistischen Störungsbildern erfolgte nicht. Etwa ein Drittel besuchten Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Behinderung. Auf den Landkreis Harburg entfielen zu diesem Zeitpunkt rd. 30 bekannte Schüler mit autistischem Störungsbild. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Kinder- und Jugendliche mit Autismus im Landkreis leben, kann nicht geklärt werden, da es kein Autismus - Register gibt, in dem bekannte Fälle erfasst werden. Eine Befragung von Ärzten im Landkreis Harburg ergab, dass die Diagnostik Autismus nur von Kinderärzten, nicht aber von Allgemeinmedizinern vorgenommen wird. Zur weiteren Behandlung bzw. Diagnostik wird an die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lüneburg bzw. Harburg oder an das Autismus Institut in Hamburg überwiesen. Um den Kenntnisstand der im Landkreis Beteiligten auf einen einheitlichen Stand zu bringen und weiter zu entwickeln ist geplant, eine Fachtagung für Ärzte, Therapeuten, Lehrer, interessierte Eltern und Fachkräfte anzubieten. Neben der Information und Fortbildung der genannten Zielgruppen soll die Vernetzung aller Akteure im Landkreis verstärkt werden. Weiteres Ziel dieser Veranstaltung könnte es sein, zu prüfen, welche Therapieformen im Landkreis Harburg angeboten werden können. Da die Vorbereitung einer solchen Tagesveranstaltung sehr viel Vorlauf erfordert, ist ein Termin Anfang 2011 im Gespräch. Darüber hinaus wird aktuell an einer Informationsbroschüre zum Thema Autismus gearbeitet. Weiterer Schwerpunkt ist nach wie vor die Gründung eines Netzwerkes, ggf. in Kooperation mit anliegenden Landkreisen. 7. Berufsausbildung und Arbeit Situation der Schwerbehinderten im Landkreis Harburg Nach Auskunft der Agentur für Arbeit in Lüneburg waren zum im Landkreis Harburg 248 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, d. h. gegenüber dem mit 171 Personen haben sich die Zahlen deutlich erhöht. Gleiches gilt für den Jahresdurchschnitt; dieser betrug in 2008 noch 220, in 2009 dagegen bereits 237 Personen. Im Jahr 2010 hat sich die beschriebene Entwicklung aufgrund der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise fortgesetzt; im April wurden schon 298 arbeitslose Schwerbehinderte statistisch erfasst (April 2009: 228). Aktuell zeichnet sich noch keine Besserung der unerfreulichen Lage ab. 20

21 7.2 Beschützte Arbeits- und Ausbildungsplätze Im Landkreis Harburg gibt es vier Werkstätten für Menschen mit Behinderung, von denen drei von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh als Träger betrieben werden. Träger der vierten und ab bestehenden Werkstatt ist die HiPsy ggmbh. WfBM Tostedt, Zinnhütte 16-22, Tostedt, Tel WfBM Tostedt, ViaNova Kronskamp 8, Tostedt (nur für seelisch behinderte Menschen), Tel WfBM Stelle, Duvendahl 86, Stelle, Tel Luhewerkstatt, Geschäftsstelle Rote-Kreuz-Str. 6, Winsen, (nur für seelisch behinderte Menschen) Tel WfbM Tostedt, Zinnhütte Das Angebot umfasst 180 Plätze, die sich auf die Bereiche Berufsbildungsbereich Produktion 15 Plätze 144 Plätze verteilen. Darüber hinaus ist der Werkstatt in Tostedt (organisatorisch und räumlich) ein Förderbereich mit 21 genehmigten Plätzen angegliedert. ViaNova WfpsychbM, Tostedt, Kronskamp Das Angebot umfasst 36 Plätze, die sich nach Bedarf auf die Bereiche Berufsbildungsbereich und Produktion verteilen. WfbM Stelle Das Angebot umfasst 60 Plätze, die sich nur auf den Produktionsbereich beziehen. Luhewerkstatt Die Hauptbetriebsstätte der Werkstatt befindet sich der Amelinghäuser Straße 2, Salzhausen-Putensen. Eine Betriebsstätte der Werkstatt befindet sich in der Lindenstraße 17, Buchholz i. d. N. Die Werkstattleitung, der Sozialdienst und die Verwaltung befinden sich anteilig in der Geschäftsstelle der HiPsy ggmbh in der Roten-Kreuz-Straße 6, Winsen/Luhe. Die Werkstatt hat insgesamt 36 Plätze. Diese teilen sich auf: 24 Plätze Kreativhaus Putensen und 12 Plätze Hipsydruck Buchholz 21

22 Das Angebot richtet sich an Personen, die bereits in den verschiedenen Projekten der HiPsy ggmbh beschäftigt sind und nun von der Tagesstruktur zur Werkstatt wechseln können. Darüber hinaus steht das Werkstattangebot auch anderen Menschen mit seelischer Behinderung zur Verfügung. Belegung / Auslastung der Werkstätten Die durchschnittliche Belegung bzw. Auslastung der von der Lebenshilfe vorwiegend für Menschen mit geistiger Behinderung angebotenen Plätze ist für die Jahre ab 2000 für die Werkstätten in Tostedt und Stelle im folgenden Diagramm dargestellt: Durchschnittliche Belegung der Werkstätten der Lebenshilfe im Landkreis Harburg BAB/Produktion Tostedt Förderbereich Tostedt Stelle Produktion An der seit Jahren bestehenden Überbelegung in Tostedt im Berufsbildungs- und Produktionsbereich hat sich vom Prinzip her nichts geändert; nach wie vor sind mehr als die angebotenen 159 Plätze besetzt. Allerdings hat sich die Situation etwas entspannt. In Stelle hat sich die Belegung dagegen bei 51 Plätzen eingependelt. Daran wird sich aus heutiger Sicht auch zukünftig nichts ändern, denn eine Ausweitung der Werkstattplätze für Menschen mit geistiger Behinderung ist aktuell weder von der Lebenshilfe geplant noch wünschenswert. Im Arbeitskreis Arbeit wird nach Wegen gesucht für Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Harburg konkrete Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten zu schaffen. Für den Personenkreis der seelisch Behinderten gilt, dass sowohl in der Werkstatt Via Nova in Tostedt (Belegung im Mai 2010: 17 Plätze) als auch in der neu eröffneten Luhewerkstatt (Belegung zum bereits 20 Plätze) noch ausreichend Kapazitäten frei sind. Insbesondere durch die neuen und dezentralen Werkstattplätze bei der HiPsy ggmbh sind nun der westliche und östliche Teil des Landkreis Harburg gut versorgt. 22

23 Beschäftigung außerhalb des Landkreises Harburg Im Dezember 2009 waren laut Statistik der Abteilung Gesundheit insgesamt 374 (Vorjahr 358) Menschen mit Behinderung in Werkstätten beschäftigt, hiervon 210 in den Werkstätten in Tostedt und Stelle. Die Zahlen unterscheiden sich hier von denen der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh, da sie nur die Personen betreffen, für die der Landkreis Kostenträger ist. Außerhalb des Landkreises Harburg waren 164 Personen (Vorjahr 151), in verschiedenen Werkstätten tätig, die meisten in Niedersachsen (112) und Hamburg (37). Nur in Einzelfällen erfolgte die Belegung von Werkstätten in den Bundesländern Schleswig-Holstein (9), Bremen (3) oder Nordrhein-Westfalen (3). Nach wie vor betrifft die auswärtige Beschäftigung größtenteils Menschen mit geistiger Behinderung, seelisch oder körperlich behinderte Menschen sind nur in geringem Ausmaß (34/15) vertreten. Größter auswärtiger Arbeitgeber ist die Lebenshilfe mit den Werkstätten in Lüneburg; dort waren im Dezember 2009 laut Statistik der Eingliederungshilfe 70 Personen mit dem Landkreis Harburg als Kostenträger beschäftigt. Nach Auskunft der Lebenshilfe waren im Jahr 2009 durchschnittlich sogar 74 Personen aus dem Landkreis Harburg dort tätig. Darüber hinaus sind viele Menschen mit geistiger Behinderung in den Werkstätten der Rotenburger Werke oder der Lebenshilfe Rotenburg-Verden tätig, im Allgemeinen handelt es sich um ältere Menschen, die schon seit langem dort sind oder Personen mit einer besonderen Ausprägung der Behinderung. In Hamburg besuchen die meisten (30 Personen) die Elbe-Werkstätten in Harburg, zum Teil war es abgesehen vom Sonnenhof in Lüneburg - bis 2006 die nächste Möglichkeit für seelisch behinderte Menschen ein auf sie zugeschnittenes Werkstattangebot zu nutzen. Andererseits spielt die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. vom jeweiligen Wohnort eine große Rolle, dies gilt für alle (an den Landkreis Harburg) angrenzenden Werkstätten. Die deutlich steigenden Fallzahlen im Vergleich der Monate Dezember 2008 und 2009 ein Zuwachs von 16 Werkstattbeschäftigten spiegeln sich auch in den Rechnungsergebnissen für die Hilfen in Werkstätten wieder. Im Vergleich von 2009 zu 2008 ist hier ein Zuwachs von rd zu verzeichnen. Arbeitskreis Arbeit Dieser im März 2009 gegründete Arbeitskreis hat sich inzwischen mehrfach getroffen und seine Wünsche, Ideen und Visionen zur konkreten Arbeit zusammengestellt. Unter den Kategorien Vernetzung, Beschäftigungsmodelle, Beratung, allgemeiner Arbeitsmarkt, Bedarfsermittlung, Finanzierung der Maßnahmen, Übergang Schule-Beruf, Öffentlichkeitsarbeit, Schule, Wünsche der Betroffenen und Weiteres wurden Vorschläge, Anregungen und Fragen gesammelt. Die Vernetzung gehört zu den wesentlichen Handlungsfeldern des Arbeitskreises, der zwischenzeitlich um Vertreter der Berufsbildenden Schulen und der Mobilen Dienste erweitert wurde. Zum Thema Vernetzung soll ein Grundkonzept erarbeitet werden. 23

24 Zu den Punkten Beschäftigungsmodelle und allgemeiner Arbeitsmarkt werden Unterarbeitsgruppen Positionspapiere entwickeln, bzw. beschreiben, welche Modelle wie umgesetzt werden können. Da die Einrichtung einer zusätzlichen Beratungsstelle wegen fehlender finanzieller Mittel aktuell nicht möglich ist, sind zunächst die bereits vorhandenen Beratungsangebote zusammen zu stellen. Ziel ist, unabhängige und ergebnisoffene Beratungsmöglichkeiten durch eine bessere Vernetzung der Leistungserbringer und Kostenträger zu erreichen. Weiterer Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit ist nach wie vor der Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere die Berufseinstiegsbegleitung soll besonders thematisiert werden. Um den Aufbau eines Netzwerkes voranzubringen und die intensive Zusammenarbeit zu stärken, werden zur nächsten Sitzung Informationen von und über die Angebote der beteiligten Träger vorbereitet. Das aktuelle Verzeichnis der Teilnehmer des Arbeitskreises Arbeit ist als Anlage 2 beigefügt. 8. Freizeit, Kommunikation und Bildung 8.1. Selbsthilfegruppen Nach Auskunft der Zentralen Informationsstelle Selbsthilfe (ZISS) sind seit Frühjahr 2009 mehrere neue Selbsthilfegruppen entstanden: Asperger - Autismus-Elterngruppe Borreliose - Selbsthilfegruppe Vitalis - Wegweiser für gesunde Ernährung Selbsthilfegruppe für junge Mütter mit Depressionen (postpartale Depression) Allerdings haben im gleichen Zeitraum andere Selbsthilfegruppen ihre Arbeit eingestellt. Insofern passt sich das Angebot jeweils zeitnah dem aktuellen Bedarf an. Das entsprechende Verzeichnis wird von der ZISS zweimal jährlich, jeweils im Januar und zum Selbsthilfetag im Juli, in aktualisierter Form als Infoheft bzw. Ergänzungslieferung herausgegeben. Darüber hinaus sind Informationen telefonisch unter / oder unter zu erhalten. Das aktuelle Verzeichnis ist als Anlage 3 beigefügt. 8.2 Freizeit / Sport In Buchholz konnte im April 2010 die erste integrative Sport- uns Spielanlage im Landkreis Harburg eröffnet werden. Träger dieses Bauvorhabens ist der Sportverein Blau-Weiß Buchholz, der die großzügige, übersichtliche und vielfältige Sportanlage als Spielraum für alle, d.h. für Menschen mit und ohne Handicap, nicht nur geplant, sondern auch in die Tat umgesetzt hat. An der Finanzierung dieser in Deutschland einmaligen Sport- und Freizeitanlage hat sich neben vielen anderen Spendern und dem Land auch der Landkreis Harburg beteiligt. Informationen sind unter oder / 8942zu erhalten. 24

25 8.5. Mobile Assistenzdienste Diese von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh angebotenen ambulanten Hilfen richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen, vorwiegend sind sie auf den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung ausgerichtet. Im Einzelnen gehören hierzu der familienentlastende Dienst der mobile pädagogische Dienst die Assistenzdienste die pädagogische Schulassistenz und der ambulante Pflegedienst Für den Landkreis Harburg sind die mobilen Assistenzdienste in Tostedt, Zinnhütte angesiedelt und unter der Telefonnummer oder lueneburg-harburg zu erreichen. Wie sich an der Entwicklung der Einsatzstunden und der Zahl der betreuten Personen ablesen lässt, werden die Mobilen Assistenzdienste immer mehr in Anspruch genommen. Insbesondere in den letzten beiden Jahren sind deutliche Steigerungen zu erkennen. Diese beruhen auf der Einrichtung und dem Ausbau der pädagogischen Schulassistenz; d. h. pädagogische Fachkräfte unterstützen vornehmlich Kinder und Jugendliche mit Asperger Autismus in der Schule. Da es sich um eine intensive Einzelbetreuung handelt, die an jedem Schultag in allen Schulstunden erfolgt, kommen pro Woche schnell 30 oder mehr Einsatzstunden pro Schüler zusammen. Hochgerechnet auf ein Jahr kann ein Zuwachs von wenigen Schülern somit einen sprunghaften Anstieg bewirken Einsatzstunden der Mobilen Assistenzdienste ab Darüber hinaus haben auch Änderungen im Pflegeweiterentwicklungsgesetz ab Juli 2008 zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Sachleistungen, z.b. Ferien- oder Freizeitbetreuungen geführt, was sich natürlich auch auf die Einsatzstunden niederschlägt und die Zahl der betreuten Personen erhöht (2008: : 307). Die größte Gruppe hiervon stellen seit Jahren die Kinder und Jugendlichen, in 2009 z.b. waren knapp die Hälfte aller Betreuten zwischen 8 und 18 Jahren alt. 25

26 9. Wohnen 9.1. Ambulant betreutes Wohnen Diese Hilfeform wird im Landkreis Harburg von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh für den Personenkreis der geistig behinderten Menschen, von der HiPsy ggmbh für Menschen mit einer seelischen Behinderung und vom Herbergsverein Winsen/Luhe und Umgebung e. V: für chronisch suchtkranke Menschen angeboten. Seit Ende 2008 bietet auch ein Hamburger Träger, die BHH-Sozialkontor GmbH, ambulante Hilfen im eigenen Wohnraum und als Wohnassistenz an. Verteilung der ambulanten Hilfen in % 15% 4% 58% geistig körperlich seelisch chronisch Der Grundsatz ambulant vor stationär hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen beigetragen: Nach Auskunft der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh hat sich die Zahl der von dort betreuten Menschen deutlich erhöht, im März 2009 nahmen 49 Personen ambulante Hilfen in Anspruch, mit Stand März 2010 waren es bereits 58 Personen. Darüber hinaus stehen aktuell noch 2-3 Neuaufnahmen an. Gleiches gilt für den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen; ambulante Hilfen werden von der HiPsy ggmbh von Standorten in Salzhausen, Winsen und Buchholz aus angeboten. Bei der Eingliederungshilfe war eine deutliche Steigerung von über 20 % gegenüber 2008 zu verzeichnen. Lediglich bei der Suchtkrankenhilfe sind die Fälle leicht zurückgegangen, statistisch sind 74 (Vorjahr 80) erfasst. Aus Sicht des Herbergsvereins werden die Angebote in Buchholz und Winsen aber nach wie vor gut genutzt, durchschnittlich werden 40 Personen an den jeweiligen Standorten versorgt Fallzahlenentwicklung ambulant betreutes Wohnen

27 9.2. Wohngruppen und -heime (stationäre Wohnformen) Am 01. Juni 2010 hat die Integrative Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Neu Wulmstorf (LeA) das Wohnheim in der Theodor-Heuss Straße eröffnet. Insgesamt entstehen durch das Projekt in drei Gruppen 27 neue Plätze, die in zwei Schritten, zunächst zwei Gruppen im Juni und die dritte im September belegt werden. Das Wohnheim ist für Menschen mit geistigen Behinderungen und mit Mehrfachbehinderungen konzipiert; d.h. erfreulicherweise stehen endlich auch wohnortnahe Plätze für Menschen mit hohem Hilfebedarf zur Verfügung. Zusammen mit dem im Dezember 2008 in Wennerstorf eröffneten Wohnheim, dort entstanden zwei Gruppen für insgesamt 13 Bewohner, hat sich das Angebot dann innerhalb kurzer Zeit um 40 Plätze vergrößert. Ein darüber hinausgehender Bedarf an stationären Wohnformen ist aktuell nicht zu erkennen. Die von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ggmbh angebotenen Wohnheim- und Gruppenplätze sind alle belegt; Wartelisten sind zwar vorhanden, aber auf die Zukunft ausgerichtet. Auch bei der HiPsy ggmbh sind alle stationären Wohngruppen- und Wohnheimplätze belegt. An eine Erweiterung ist aktuell nicht gedacht. Für den Personenkreis der chronisch suchtkranken Menschen werden nach wie vor 28 stationäre Plätze (24 im Rudolf-Grote-Haus und 4 dezentral) angeboten, von denen durchschnittlich 26 belegt sind, d.h. bei Bedarf stehen noch Kapazitäten zur Verfügung. 10. Mobilität Barrierefreiheit Unter dem Titel: Die eigenen vier Wände barrierefrei?!- Behinderten- und Seniorengerechtes Wohnen bot der Behindertenbeirat im Dezember 2009 eine Informationsveranstaltung für Betroffene und Interessierte an. Eine Referentin von der Fachstelle für Wohnberatung aus Hannover beschäftigte sich mit den verschiedenen Aspekten dieses Themas und stand im Anschluss für Fragen zur Verfügung. Der zu dieser Veranstaltung vom Behindertenbeirat erarbeitete Flyer, in dem wesentliche Informationen zur Barrierefreiheit zusammengefasst sind, ist als Anlage 4 beigefügt. 27

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