Würth Finance International B.V. Nachtrag Nr. 1 nach 16 Wertpapierprospektgesetz zum Prospekt der Würth Finance International B.V. vom 15.
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- Charlotte Geiger
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1 Würth Finance International B.V. Amsterdam, Niederlande Nachtrag Nr. 1 nach 16 Wertpapierprospektgesetz zum Prospekt der Würth Finance International B.V. vom 15. Mai 2006 Euro [3 % - 5 %] Schuldverschreibungen von 2006/2013 unbedingt und unwiderruflich garantiert die Reinhold Würth Holding GmbH Künzelsau, Bundesrepublik Deutschland und die Adolf Würth GmbH & Co. KG Künzelsau, Bundesrepublik Deutschland eingeteilt in Schuldverschreibungen zu je Euro Ausgabepreis: [ ]% Gegenstand des Prospekts sind die Euro [3 % - 5 %] Schuldverschreibungen von 2006/2013 (die "Anleihe" oder die "Schuldverschreibungen") der Würth Finance International B.V., Amsterdam, Niederlande (die "Emittentin"), deren ordnungsgemäße Rückzahlung einschließlich Zinsen von der Reinhold Würth Holding GmbH und der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Bundesrepublik Deutschland (gemeinsam die "Garantinnen" oder die "Gesellschaften") eine unbedingte und unwiderrufliche gesamtschuldnerische Garantie (die "Garantie") garantiert wird. Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Notierung und Handelsaufnahme der Schuldverschreibungen am amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu stellen. - Wertpapier-Kenn-Nummer: A0GSKD - ISIN: DE000A0GSKD0 Landesbank Baden-Württemberg 19. Juni 2006
2 Die Würth Finance International B.V. gibt folgende Ergänzungen und Korrekturen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Prospekt vom 15. Mai 2006, gebilligt am 15. Mai 2006, (der "Prospekt") bekannt: Auf der Umschlagseite (Seite 1) des Prospekts wird "[3 %- 5%]" "4,25%" 2. Auf der Umschlagseite (Seite 1) des Prospekts werden die Worte "Ausgabepreis: []" "Ausgabepreis: 99,662" 3. Auf der Umschlagseite (Seite 1) des Prospekts werden unter "- ISIN: DE000A0GSKD0" die Worte "- Common Code: " eingefügt. 4. Auf der Umschlagsseite (Seite 1) des Prospekts werden unter "Landesbank Baden-Württemberg" die Bankenbezeichnungen " Commerbank Corporates & Markets", "HVB Corporates & Markets", "DZ BANK AG", "Helaba", "Hypo Landesbank Vorarlberg" und "WestLB AG" eingefügt. 5. Im Abschnitt "Zusammenfassung des Prospekts" (zweiter Abschnitt) auf Seite 3 des Prospekts werden die Worte "der Manager" "die Manager" 6. Im Abschnitt "Manager:" auf Seite 3 des Prospekts werden unter "Landesbank Baden-Württemberg" die Bankenbezeichnungen "Commerzbank Aktiengesellschaft", "Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG", "DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main", "Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale", "Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft" und "WestLB AG" eingefügt. 7. Im Abschnitt "Zinsen:" auf Seite 3 des Prospekts wird "[3% - 5%]" "4,25" 8. Im Abschnitt "Ausgabepreis:" auf Seite 3 des Prospekts wird "[]" "99,662" 9. Im Abschnitt "Wertpapierkennnummern:" auf Seite 4 des Prospekts werden unter "Wertpapierkennnummer (WKN): A0GSKD" die Worte "Common Code: " eingefügt. 10. Im Abschnitt "Rechtliche Zulässigkeit des Kaufs" auf Seite 8 des Prospekts wird "der Manager" "die Manager" 11. Im Abschnitt "Interesse von Personen, die an dem Angebot beteiligt sind" auf Seite 10 des Prospekts wird der Satz "Der Manager erhält eine marktübliche Provision für die Übernahme und Platzierung der Schuldverschreibungen." "Die Manager erhalten eine marktübliche Provision für die Übernahme und Platzierung der Schuldverschreibungen." 12. Im Abschnitt "Informationen über die anzubietenden Wertpaiere" auf Seite 10 des Prospekts wird der Satz "Die Wertpapierkennnummer (WKN) für die Schuldverschreibungen lautet A0GSKD und die Inter national Securities Identification Number (ISIN) DE000A0GSKD0." "Die Wertpapierkennnummer (WKN) für die Schuldverschreibungen lautet A0GSKD, der Common Code und die Inter national Securities Identification Number (ISIN) DE000A0GSKD0."
3 13. Im Abschnitt "Informationen über die anzubietenden Wertpaiere" auf Seite der 10 des Prospekts wird der Satz -3- "Für den Erstkäufer der Schuldverschreibungen errechnet sich unter Zugrundelegung des Ausgabepreises von [ ]% des Nennwerts der Schuldverschreibungen eine Emissionsrendite von [3 % - 5 %] per annum." "Für den Erstkäufer der Schuldverschreibungen errechnet sich unter Zugrundelegung des Ausgabepreises von 99,662% des Nennwerts der Schuldverschreibungen eine Emissionsrendite von 4,307% per annum." 14. Im Abschnitt "Bedingungen und Konditionen des Angebots" auf Seite der 10 des Prospekts werden die Sätze "Der Manager wird am oder um den 26. Mai 2006 mit der Emittentin und den Garantinnen einen Übernahmevertrag (Subscription Agreement) (der Übernahmevertrag ) schließen, in dem sie unter anderem vereinbaren werden, die Schuldverschreibungen zu einem Ausgabepreis von [ ]% ihres Nennwerts abzüglich von bestimmten Managementund Zeichnungskommissionen in Höhe von 0,250 % des Nennwerts der Schuldverschreibungen zum Valutierungstag zu zeichnen. Der Verkaufspreis der Schuldverschreibungen wird somit EUR [ ] betragen. Des Weiteren wird der Manager mit der Emittentin und den Garantinnen in dem Übernahmevertrag vereinbaren, dass die Emittentin und die Garantinnen den Manager von bestimmter Haftung freistellen. Der Manager wird sich im Übernahmevertrag vorbehalten, unter bestimmten Umständen den Übernahmevertrag vor dem Valutierungstag zu kündigen, zu diesen Umständen gehören (i) die unrichtige Abgabe von Zusicherungen und Garantien oder die Nichteinhaltung von Verpflichtungen die Emittentin oder eine der Garantinnen, (ii) der Eintritt einer Änderung oder Entwicklung in Hinblick auf Chancen, Bedingungen oder Aussichten der Garantin oder der Würth- Gruppe, die die Investmentqualität der Schuldverschreibungen beeinträchtigt, (iii) eine Herabstufung bzw. Rücknahme des Ratings der Emittentin, der Würth-Gruppe oder einer Garantin oder (iv) der Eintritt einer Änderung der nationalen oder internationalen Geld-, Finanz-,Wirtschaftsbedingungen ein, die nach Ansicht des Managers den Erfolg des Angebots gefährden könnte. Der Übernahmevertrag unterliegt dem deutschen Recht." "Die Landesbank Baden-Württemberg (Am Hauptbahnhof 2, Stuttgart, Deutschland), die Commerzbank Aktiengesellschaft (Mainzer Landstraße 153, Frankfurt am Main, Deutschland), die Bayerische Hypo- und Vereinsbank (Arabellastraße 12, München, Deutschland), DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank Frankfurt am Main (Platz der Republik, Frankfurt am Main, Deutschland), Landesbank Hessen-Thüringen (Main Tower, Neue Mainzer Straße 52-58, Frankfurt am Main, Deutschland), Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich), West LB AG (Herzogstraße 15, Düsseldorf, Deutschland) in ihrer Funktion als Manager werden am oder um den 29. Mai 2006 mit der Emittentin und den Garantinnen einen Übernahmevertrag (Subscription Agreement) (der Übernahmevertrag ) schließen, in dem sie unter anderem vereinbaren werden, die Schuldverschreibungen zu einem Ausgabepreis von 99,662% ihres Nennwerts abzüglich von bestimmten Management-und Zeichnungskommissionen in Höhe von 0,235 % des Nennwerts der Schuldverschreibungen zum Valutierungstag zu zeichnen. Der Verkaufspreis der Schuldverschreibungen wird somit EUR betragen. Alle Manager mit Ausname der Landesbank Baden-Württemberg übernehmen jeweils Schuldverschreibungen im Nennwert von Euro ,-. Die Landesbank Baden-Württemberg übernimmt Schuldverschreibungen im Nennwert von ,-. Die Manager werden sich im Übernahmevertrag vorbehalten, unter bestimmten Umständen den Übernahmevertrag vor dem Valutierungstag zu kündigen, zu diesen Umständen gehören (i) die unrichtige Abgabe von Zusicherungen und Garantien oder die Nichteinhaltung von Verpflichtungen die Emittentin oder eine der Garantinnen, (ii) der Eintritt einer Änderung oder Entwicklung in Hinblick auf Chancen, Bedingungen oder Aussichten der Garantinnen oder der Würth-Gruppe, die die Investmentqualität der Schuldverschreibungen beeinträchtigt, (iii) eine Herabstufung bzw. Rücknahme des Ratings der Emittentin, der Würth-Gruppe oder einer Garantin oder (iv) der Eintritt einer Änderung der nationalen oder internationalen Geld-, Finanz-,Wirtschaftsbedingungen ein, die nach Ansicht der Landesbank Baden-Württemberg den Erfolg des Angebots gefährden könnte. Der Übernahmevertrag unterliegt dem deutschen Recht."
4 Im Abschnitt "Bedingungen und Konditionen des Angebots" auf Seite 10 des Prospekts wird der Satz "Der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen beträgt [ ]% des Nennwerts und wird im Bookbuilding-Verfahren bestimmt werden. Ein bestimmter Anteil der Kosten und Steuern des Angebots wird von dem Managern getragen." "Der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen beträgt 99,662% des Nennwerts und wird im Bookbuilding- Verfahren bestimmt werden. Ein bestimmter Anteil der Kosten und Steuern des Angebots wird von den Managern getragen " 16. Im Abschnitt "Europäischer Wirtschaftsraum" auf Seite 14 des Prospekts wird der Satz "Bezüglich jedes Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (jeweils betreffender Mitgliedsstaat ), hat der Manager zugesichert und vereinbart, mit Wirkung ab einschließlich dem Tag der Umsetzung der Prospektrichtlinie in dem betreffenden Mitgliedsstaat ( betreffender Umsetzungstermin ) bis zur Veröffentlichung eines die zuständige Behörde in dem betreffenden Mitgliedsstaat gebilligten Prospekts bezüglich der Schuldverschreibungen im Sinne der Prospektrichtlinie, beziehungsweise bis zur Billigung des Prospekts einen anderen betreffenden Mitgliedsstaat und einer diesbezüglichen Notifizierung an die zuständigen Behörde in dem betreffenden Mitgliedsstaat im Sinne der Prospektrichtlinie, keine Schuldverschreibungen in dem betreffenden Mitgliedsstaat öffentlich anzubieten." "Bezüglich jedes Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (jeweils betreffender Mitgliedsstaat ), haben die Manager zugesichert und vereinbart, mit Wirkung ab einschließlich dem Tag der Umsetzung der Prospektrichtlinie in dem betreffenden Mitgliedsstaat ( betreffender Umsetzungstermin ) bis zur Veröffentlichung eines die zuständige Behörde in dem betreffenden Mitgliedsstaat gebilligten Prospekts bezüglich der Schuldverschreibungen im Sinne der Prospektrichtlinie, beziehungsweise bis zur Billigung des Prospekts einen anderen betreffenden Mitgliedsstaat und einer diesbezüglichen Notifizierung an die zuständigen Behörde in dem betreffenden Mitgliedsstaat im Sinne der Prospektrichtlinie, keine Schuldverschreibungen in dem betreffenden Mitgliedsstaat öffentlich anzubieten." 17. Im Abschnitt "Vereinigtes Königreich" auf Seite 14 des Prospekts wird der Halbsatz "Der Manager hat zugesichert und gewährleistet und es wurde vereinbart, dass:" "Die Manager haben zugesichert und gewährleistet und es wurde vereinbart, dass:" 18. Im Abschnitt "Vereinigte Staaten" auf Seite 15 des Prospekts wird der Absatz "Der Manager hat zugesichert, dass er die Schuldverschreibungen (i) zu keinem Zeitpunkt im Rahmen ihres Vertriebs oder (ii) auf andere Weise innerhalb von 40 Tagen nach dem Beginn des Angebots oder dem Begebungstag, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt, innerhalb der Vereinigten Staaten oder an, oder für Rechnung oder zum Vorteil von U. S. Personen anbieten, verkaufen oder liefern wird, sofern es nicht nach den Bestimmungen des Übernahmevertrages gestattet ist. Der Manager hat zugesichert, dass er jedem Händler, an den der Manager während des Compliance-Zeitraums ( distribution compliance period ) für den Vertrieb Schuldverschreibungen veräußert, eine Bestätigung oder Mitteilung übersendet, die die oben beschriebenen Angebots- und Verkaufsbeschränkungen beinhaltet. Die Begriffe, die in diesem Absatz verwendet werden, sind ihrer Bedeutung im Englischen entsprechend im Sinne der Regulation S des Securities Act auszulegen."
5 -5- "Die Manager haben zugesichert, dass sie die Schuldverschreibungen (i) zu keinem Zeitpunkt im Rahmen ihres Vertriebs oder (ii) auf andere Weise innerhalb von 40 Tagen nach dem Beginn des Angebots oder dem Begebungstag, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt, innerhalb der Vereinigten Staaten oder an, oder für Rechnung oder zum Vorteil von U. S. Personen anbieten, verkaufen oder liefern werden, sofern es nicht nach den Bestimmungen des Übernahmevertrages gestattet ist. Die Manager haben zugesichert, dass sie jedem Händler, an den die Manager während des Compliance-Zeitraums ( distribution compliance period ) für den Vertrieb Schuldverschreibungen veräußern, eine Bestätigung oder Mitteilung übersenden, die die oben beschriebenen Angebots- und Verkaufsbeschränkungen beinhaltet. Die Begriffe, die in diesem Absatz verwendet werden, sind ihrer Bedeutung im Englischen entsprechend im Sinne der Regulation S des Securities Act auszulegen." 19. Im Abschnitt "Andere Rechtsordnungen" auf Seite 15 des Prospekts wird der Absatz "Der Manager, die Emittentin und die Garantinnen haben gewährleistet und sich verpflichtet, dass sie in einem Land oder in einem sonstigen Rechtsraum nur Maßnahmen ergriffen haben oder solche Maßnahmen ergreifen werden, welche ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen und der Garantie, oder den Besitz oder die Verbreitung jeglicher Angebots- oder Informationsmaterialien gestatten. Dies gilt für jedes Land und jeden sonstigen Rechtsraum, in dem solche Maßnahmen für diese Zwecke rechtlich erforderlich sind. Weiterhin hat der Manager gewährleistet und sich verpflichtet, dass er in jedem Rechtsraum, in dem er die Schuldverschreibungen und die Garantie erwirbt, anbietet, verkauft oder verteilt bzw. in dem er entsprechendes Werbe- und Verkaufsmaterial besitzt oder verteilt, auf eigene Kosten alle anwendbaren Gesetze und sonstige Bestimmungen einhalten wird." "Die Manager, die Emittentin und die Garantinnen haben gewährleistet und sich verpflichtet, dass sie in einem Land oder in einem sonstigen Rechtsraum nur Maßnahmen ergriffen haben oder solche Maßnahmen ergreifen werden, welche ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen und der Garantie, oder den Besitz oder die Verbreitung jeglicher Angebots- oder Informationsmaterialien gestatten. Dies gilt für jedes Land und jeden sonstigen Rechtsraum, in dem solche Maßnahmen für diese Zwecke rechtlich erforderlich sind. Weiterhin haben die Manager gewährleistet und sich verpflichtet, dass sie in jedem Rechtsraum, in dem sie die Schuldverschreibungen erwerben, anbieten, verkaufen oder verteilen bzw. in dem sie entsprechendes Werbe- und Verkaufsmaterial besitzen oder verteilen, auf eigene Kosten alle anwendbaren Gesetze und sonstige Bestimmungen einhalten werden." 20. Im deutschsprachigen Abschnitt "(b)" der Anleihebedingungen auf Seite 20 des Prospekts wird "[]" "26. Mai" 21. Im englischsprachigen Abschnitt "(b)" der Anleihebedingungen auf Seite 20 des Prospekts wird "[]" "26 May" 22. Im deutschsprachigen Abschnitt " 3 Verzinsung (a)" der Anleihebedingungen auf Seite 21 des Prospekts wird "[3% - 5%]" "4,25%" 23. Im englischsprachigen Abschnitt " 3 Interest (a)" der Anleihebedingungen auf Seite 21 des Prospekts wird "[3-5]" "4,25" 24. Im deutschsprachigen Abschnitt " 1 Garantie (a)" der Garantie auf Seite 29 des Prospekts wird "[3% - 5%]" "4,25%" 25. Im englischsprachigen Abschnitt " 1 Guarantee (a)" der Garantie auf Seite 29 des Prospekts wird "[3-5]" "4,25" 26. Im Abschnitt "Aktuelle Entwicklung der Würth-Gruppe" auf den Seiten 53 und 54 des Prospekts werden die Sätze "Unsere Hochrechnungen für den Monat April 2006 zeigen kumulierte Umsatzerlöse von EUR 2,51 Mrd. (Vorjahr EUR 2,24 Mrd.).
6 Dies entspricht einer Steigerung von 12,2 %. Das Betriebsergebnis hat sich für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2006 voraussichtlich von EUR 152 Mio. in 2005 auf EUR 188 Mio. in 2006 und somit um 22,9 % erhöht." -6- "Der kumulierte Umsatzerlös lag per April 2006 bei EUR 2,51 Mrd. (Vorjahr EUR 2,24 Mrd.). Dies entspricht einer Steigerung von 12,2 %. Das Betriebsergebnis erhöhte sich im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2006 von EUR 152,2 Mio. in 2005 auf EUR 185,7 Mio. in 2006 und somit um 22,7 %." Nach 16 Absatz 3 Wertpapiergesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Werpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung dieses Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Empfänger des Widerrufs ist die Hauptzahlstelle.
7 Die Niederlande und Bundesrepublik Deutschland, den 19. Juni Würth Finance International B.V., Amsterdam, Niederlande gez. Jürg Michel gez. Roman Fust Reinhold Würth Holding GmbH, Künzelsau, Deutschland gez. Dieter Gräter gez. Dr. Roland Hartmann Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Deutschland gez. Dr. Roland Hartmann gez. Peter Zürn Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Deutschland gez. Patrick Funk gez. Anja Kußmaul Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland Bayerische Hypo-und Vereinsbank AG, München, Deutschland DZ BANK AG deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, Deutschland Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, Bregenz, Österreich WestLB AG, Düsseldorf, Deutschland mit Vollmacht gez. Patrick Funk mit Vollmacht gez. Anja Kußmaul
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