Aide-mémoire VII Notenberechnung, Promotion, Berufsmaturitätsabschluss, Bewertung der Interdisziplinären Projektarbeit

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1 EIDGENÖSSISCHE BERUFSMATURITÄTSKOMMISSION COMMISSION FEDERALE DE MATURITE PROFESSIONNELLE COMMISSIONE FEDERALE DI MATURITÀ PROFESSIONALE CUMISSIUN FEDERALA DA MATURITAD PROFESSIUNALA Aide-mémoire VII Notenberechnung, Promotion, Berufsmaturitätsabschluss, Bewertung der Interdisziplinären Projektarbeit 1. Zielsetzung und Grundlagen Das vorliegende Aide-mémoire VII will Klarheit schaffen in Bezug auf die Berechnung der Noten für die Promotion und den Abschluss der Berufsmaturität sowie bezüglich der Bewertung der Interdisziplinären Projektarbeit (IDPA). Zu diesem Zweck werden die in den nachstehend genannten Grundlagen aufgeführten Vorschriften und Regeln zusammengefasst und erläutert. Grundlagen: Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMVO) vom 30. November 1998 Rahmenlehrpläne für die Berufsmaturität technische, gewerbliche und gestalterische Richtung ( ) gesundheitliche und soziale Richtung (Entwurf für die Pilotversuche, ) kaufmännische Richtung ( ) naturwissenschaftliche Richtung ( ) 2. Notenbegriffe und Rundungsregeln 2.1. Notenbegriffe Bei Promotion und Abschluss kommen folgende Notenbegriffe zur Anwendung: Semesternoten (vgl. Ziff. 2.3.) Fachnoten (vgl. Ziff. 4.2.) Erfahrungsnoten (vgl. Ziff. 4.3.) Prüfungsnoten (vgl. Ziff. 4.4.) Gesamtnote (vgl. Ziff. 4.5.) Die einzelnen Notenbegriffe sind im vorliegenden Aide-mémoire näher erläutert. Stand: /01 Seite 1 von 5

2 2.2. Rundungsregeln Notenwerte, die aus mehreren Einzelnoten bestehen, werden gerundet: entweder auf halbe oder auf Zehntelnoten. Bei der Rundung auf halbe Noten werden gerechnete Durchschnitte von,25 bzw.,75 und höher auf die nächste halbe Note aufgerundet; Durchschnitte bis,24 bzw.,74 werden auf die nächste halbe Note abgerundet. Bei der Rundung auf Zehntelnoten gelten die mathematischen Regeln: Ist die zweite Dezimalstelle 5 oder mehr, wird auf die nächste Zehntelnote aufgerundet; ist die zweite Dezimalstelle 4 oder weniger, wird auf die nächste Zehntelnote abgerundet Semesternoten der einzelnen Fächer Semesternoten werden als ganze und halbe Noten gesetzt. 3. Promotion am Semesterende 3.1. Promotion, Promotionsbedingungen Berufsmaturanden und Berufsmaturandinnen haben am Ende jedes Semesters die in Art. 14 Abs.1 der BMVO festgelegten Promotionsbedingungen zu erfüllen: Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn: a. der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4,0 beträgt; b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Für die Promotion zählen in jedem Fall die Berufsmaturitäts-Semesternoten aller im zu Ende gehenden Semester unterrichteten Fächer gemäss dem geltenden Schullehrplan. Für Berufsmaturitätsausbildungen von Vollzeit- und Teilzeitschulen sowie Lehrwerkstätten erlässt die kantonale Behörde ein Promotionsreglement (Art. 14 Abs.3 BMVO) 3.2. Provisorische Promotion Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch ins folgende Semester promoviert. Eine provisorische Promotion kann nur einmal während der ganzen Berufsmaturitätsausbildung erfolgen. Wer die Promotionsbedingungen ein zweites Mal nicht erfüllt, wird von der Berufsmaturitätsausbildung ausgeschlossen. Stand: /01 Seite 2 von 5

3 4. Berufsmaturitätsabschluss 4.1. Bestehensbedingungen Art. 28 Abs. 1 der Berufsmaturitätsverordnung lautet: Der Berufsmaturitätsabschluss ist bestanden, wenn: a. die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt; b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Diese Bestimmung gilt für Vollzeitschulen und Lehrwerkstätten sinngemäss. Die kantonale Behörde erlässt ein Prüfungsreglement (Art. 30 BMVO) Die Fachnoten der einzelnen Fächer Es ist zu unterscheiden zwischen Fächern, in denen abschliessende Prüfungen verlangt werden und Fächern ohne Prüfung. Prüfungen haben mindestens stattzufinden in: fünf Grundlagenfächern in einem Schwerpunktfach. Die Details sind in den Rahmenlehrplänen (RLP) festgelegt Fachnoten in Fächern mit abschliessender Prüfung Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote und wird auf eine Dezimale gerundet Fachnoten in Fächern ohne Prüfung Die Fachnote entspricht der Erfahrungsnote Die Erfahrungsnote Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der Semesternoten aus den letzten beiden Semestern in denen das Fach unterrichtet wurde. Die Erfahrungsnote wird auf eine Dezimale gerundet Die Prüfungsnote Die Prüfungsnote entspricht dem Ergebnis aus der abschliessenden Prüfung in einem Fach. Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z. B. mündliche und schriftliche Prüfung in Sprachfächern) entspricht die Prüfungsnote dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der verschiedenen Prüfungsteile. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Stand: /01 Seite 3 von 5

4 4.5. Berechnung der Gesamtnote für den Berufsmaturitätsabschluss Für den Berufsmaturitätsabschluss zählen alle Fächer gemäss den gültigen Rahmenlehrplänen des BBT. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet. 5. Bewertung der interdisziplinären Projektarbeit Bewertung Die interdisziplinäre Projektarbeit ist ein integrierender Bestandteil der Berufsmaturitätsausbildung. Jede/r Berufsmaturand/in erstellt eine eigene IDPA oder arbeitet in einer kleinen Gruppe an einer gemeinsamen IDPA mit. Eine als mindestens genügend bewertete IDPA kann Voraussetzung für die Zulassung zum Berufsmaturitätsabschluss sein. Bewertet wird die IDPA von den betroffenen Lehrpersonen, die mindestens zwei Fächer repräsentieren. Bei dieser Bewertung werden neben dem fachlichen Wissen und Können insbesondere die zu Grunde liegenden Kompetenzen und die mit der Arbeit dokumentierten Fertigkeiten sowie Haltungen beurteilt (vgl. Rahmenlehrplan, Ziff. 4.4 und 4.5). Bewertungskriterien sind vorgängig von Kanton oder Schule festzulegen. 5.2 Berücksichtigung der IDPA-Bewertung Die Bewertung der IDPA kann entweder in die Erfahrungsnoten der beteiligten Fächer einfliessen oder im Rahmen des Berufsmaturitätsabschlusses berücksichtigt werden Einfliessen der IDPA-Bewertung in Erfahrungsnoten Die Bewertung der IDPA wird in die entsprechende Semesternote eingerechnet und beeinflusst so die Erfahrungsnote der betroffenen Fächer Berücksichtigung der IDPA-Bewertung im Rahmen des Berufsmaturitätsabschlusses Gemäss Rahmenlehrplan Ziff kann die IDPA die Prüfung in einem Fach ersetzen oder darin einen Teil der Prüfung bilden (vgl. dazu Ziff. 4.4, dritter Abschnitt dieses Aide-mémoire). 1 Aktualisiert und genehmigt: am ; BBT am Stand: /01 Seite 4 von 5

5 5.3 Berufsmaturitätszeugnis Das Berufsmaturitätszeugnis nennt den Titel der interdisziplinären Projektarbeit, die beteiligten Fächer sowie die Bewertung (als Note oder in Form einer Beurteilung in Worten). Die IDPA-Note ist jedoch keinesfalls eine zusätzliche Fachnote bei der Berechnung der Gesamtnote des Berufsmaturitätsabschlusses. Anhang: Synoptische Übersicht Genehmigt: von der : vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie: EIDGENÖSSISCHE BERUFSMATURITÄTSKOMMISSION Der Präsident: Der Generalsekretär: sig. Alain Garnier sig. Aldo Widmer Hinweis Im M-Profil der kaufmännischen Grundbildung wird die Gesamtnote der IDPA zusätzlich in die Notenberechnung für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) integriert. Art. 19 Abs.2 des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 24. Januar 2003 (Kauffrau/Kaufmann) lautet dementsprechend: Fach 8, Position selbstständige Arbeit: Interdisziplinäre Projektarbeit gemäss Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung (ersetzt Art. 15 II h 2). Stand: /01 Seite 5 von 5

6 Anhang zum Aide-mémoire VII /AW Berechnung der Noten in der Berufsmaturität Synoptische Übersicht Semesternoten Erfahrungsnoten Noten aus Prüfungsnoten Fachnoten Gesamtnote Prüfungsteilen z. B. Erste Landessprache Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Semesternote 1 Semesternote 2 Prüfung z. B. Mathematik Semesternote 1 Semesternote 2 z. B. EF Semesternote 1 Semesternote 2 Genauigkeit/Rundung (EF = Ergänzungsfach) usw. usw. usw. usw. usw. usw.

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