A N T RAG Präs.:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A N T RAG Präs.:"

Transkript

1 .. 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 7 A N T RAG Präs.: G der Abgeordneten GRAF.D~ lih~~yf und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1972 geändert wird Der Nationalrat wolle beschließen: Bundesgesetz vom..., mit dem dab Einkommensteuergesetz 1972 geändert wird. Der Nationalrat hat beschlossen: Art i k e 1 I Das Einkommensteuergesetz 1972, BGB1. Nr. 440, in der Fassung der Bundesgesetze BGB1. Nr. 493/1972, 27/1974, 40g/1974, 469/1974, 335/1975, 391/1975, 636/1975, 143/1976, 664/1976, 320/1977, 645/1977, 280/1978, 571/1978, 550/1979, 545/1980, 563/1980, 73/1981, 520/1981, 620/1981, 111/1982 und 164/1982 wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift zu 8 Einkommensteuergesetz lautet: "Vorzeitige Abschreibungen" 2. 8 Abs. 1 hat zu lauten: (1) Wird der Gewinn gemäß 4 Abs. 1 oder Abs. 3 oder gemäß 5 ermittelt, so kann von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der im Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neben der nach 7 zulässigen Absetzung für Abnutzung eine vorzeitige Abschreibung sowie in dem auf der Anschaffung oder Fertigstellung folgenden Jahr eine weitere vorzeitige Abschreibung vorgenommen werden. Die Wirtschaftsgüter müssen in einer

2 2 von 7 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) ~ im Inland gelegenen Betriebsstätte verwendet werden, die der Erzielung von Einkünften im Sinne des 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 dient. Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Herstellung sich über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt, kann die vorzeitige Abschreibung von den auf die einzelnen Jahre der Herstellung entfallenden Teilbeträgen der Herstellungskosten vorgenommen werden; hiebei bleibt die Zulässigkeit einer weiteren vorzeitigen Abschreibung in dem der Fertigstellung folgenden Jahr unberührt Abs. 2 Z. 1 hat zu lauten: (1)bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern,soweit a) für sie von einer vorzeitigen Abschreibung nach 34 Abs. 1 des Stadterneuerungsgesetzes BGBI. Nr. 287/1974 Gebrauch gemacht wird oder b) sie nicht unmittelbar dem Betriebszweck dienen Abs. 3 hat zu lauten: (3)Die vorzeitige Abschreibung beträgt a) bei beweglichen Wirtschaftsgütern höchstens 40 v.h. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; in dem der Anschaffung oder Fertigstellung folgenden Wirtschaftsjahr ist eine weitere vorzeitige Abschreibung von höchstens 30 v.h. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zulässig. b) Bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern höchstens 25 v.h. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten;

3 , 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 3 von in dem der Anschaffung oder Fertigstellung folgenden Wirtschaftsjahr ist eine weitere vorzeitige Abschreibung von höchstens 20 v.h. der Anschaffungsoder Herstellungskosten zulässig. 5. Im 8 Abs. 4 hat die Einleitung vor Z. 1 zu lauten: (4) Abweichend vom Absatz 3 beträgt nach Wahl des Steuerpflichtigen der Abschreibungssatz Abs. 5 hat der erste Satz zu lauten: (5) Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß 4 Abs. 3 ermitteln, dürfen vorzeitige Abschreibungen nur von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten jener Wirtschaftsgüter vornehmen, die in einem mit der Erklärung über den Gewinn des betreffenden Kalenderjahres dem Finanzamt vorgelegten Verzeichnis einzeln mit ihrer genauen Bezeichnung,unter Bekannt- i gabe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, des Anschaffungs- oder Herstellungstages, des Namens und der Anschrift des Lieferanten, des Betrages der gewöhnlichen Absetzung für Abnutzung, des vorzeitig abgeschriebenen Betrages sowie des am Schluß des Kalenderjahres verbleibenden Restwertes angegeben werden. Art i k e 1 11 Die Bestimmungen des Art. I sind erstmals auf Anschaffungsoder Herstellungsvorgänge nach dem 31. Dezember 1982 anzuwenden. Wird eine vorzeitige Abschreibung von den auf die einzelnen Jahre der Herstellung entfallenden Teilbeträgen

4 4 von 7 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) der Herstellungskosten vorgenommen, ist die Bestimmung erstmals auf jene Teilbeträge der Herstellungskosten anzuwenden, die Zeiträume nach dem 31. Dezember 1982 betreffen. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr sind bei Ermittlung des Aumaßes der höchstzulässigen vorzeitigen Abschreibung die Teilbeträge der im Wirtschaftsjahr 1982/83 angefallenen Herstellungskosten entsprechend der Dauer der Herstellung im Wirtschaftsjahr verhältnismäßig auf den Zeitraum vor dem 1. Jänner 1983 und nach dem 31. Dezember 1982 aufzuteilen, angefangene Monate sind hiebei als volle Monate zu rechnen. Art i k e I 111 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf eine 1. Lesung dem Finanz- und Budgelauss~uß zuzuweisen.

5 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 5 von 7 ERLÄUTERUNGEN Der in Österreich seit Jahresbeginn feststellbare und in jüngster Zeit immer stärker werdende Trend zu höheren Arbeitslosenraten kann durch punktuelle Maßnahmen nicht mehr gestoppt werden, sondern erfordert wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Impulse, die sich auf die Wirtschaftstätigkeit in allen Bereichen positiv auswirken und eine umfassende Krisensicherung ermöglichen. Schon bei den Expertenverhandlungen über die Sanierung der verstaatlichten Industrie waren daher die Vertreter der Österreichischen Volkspartei bestrebt, ein gemeinsames Maßnahmenpaket mit sozialistischen Experten zu erarbeiten, wodurch die Sicherung der Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft ermöglichtwerden könnte. Bedauerlicherweise wurden jedoch all diese Vorschläge von sozialistischer Seite abgelehnt. Daraufhin hat die ÖVP-Fraktion im Plenum des Nationalrates im Zusammenhang mit dem Bundeszuschuß für die verstaatlichte Industrie in einern Entschließungsantrag folgende sechs Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Verbesserung der Investitionsbedingungen auch für ertragsstarke Betriebe und Schaffung zusätzlicher Impulse für die Bauwirtschaft durch Kombination der bestehenden vorzeitigen AFA mit einer zusätzlichen Abschreibungsstufe im zweiten Jahr der Anschaffung. 2. Impulse für dauerhafte Arbeitsplatzsicherung durch Bereitstellung einer Forschungsmilliardein drei Etappen bis Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe im Bereich der Krisensicherung und im Bereich der Investitionstätigkeit. 4. Erhöhung der Krisensicherheit und der Investitionsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe. 5. Reduktion der Zinsen für Kredite durch Abschaffung der Kreditsteuer.

6 -~ 6 von 7 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 6. Keine Beschlußfassung über die Urlaubsverlängerung in der laufenden Gesetzgebungsperiode, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht abgeschätzt werden kann. Die sozialistische Parlamentsmehrheit hat diesen Entschließurigsantrag niedergestimmt und in der Zwischenzeit auch die Urlaubsgesetze durchgepeitscht. Angesichts der sich rapid verschlechternden wirtschaftlichen Lage in österreich beschreitet die österreichische Volkspartei nunmehr den Weg von Gesetzesanträgen, um dadurch eine rasche parlamentarische Behandlung und Beschlußfassung dieser Themen zu ermöglichen. Der vorliegende Antrag sieht eine Verbesserung der Investitionsbedingungen in der Form vor, daß die bestehende vorzeitige AFA mit einer zusätzlichen Abschreibungsstufe im zweiten Jahr der Anschaffung kombiniert wird; dabei sollen folgende Abschreibungssätze gelten: a) Ausrüstungsinvestitionen: Abschreibungssatz: 1 Jahr 40 % 2. Jahr 30 % 3. Jahr nach Laufzeit. b) Gebäude: Abschreibungssatz: 1 Jahr 25 % 2. Jahr 20 % 3. J~r nach Laufzeit. Dieser Antrag soll für Anlagen und Bauinvestitionen Impulse bewirken, ohne das Budget des Jahres 1983 zu belasten. Zu den einzelnen Detailbestimmungen sei noch folgendes ausgeführt: Zu Art. labs. 1: Die Überschrift des 8 ist im Hinblick auf die inhaltliche Erweiterung des Paragraphen abzuändern.

7 228/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 7 von Zu Abs. 2: In der bisherigen vorzeitigen AfA im Jahre der Anschaffung oder Fertigstellung (bzw. während des Herstellungszeitraumes) wird eine weitere vorzeitige AfA in den darauffolgenden Jahren eingeräumt. Zu Abs. 3: Unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude) sollen im Interesse der Belebung der Bauwirtschaft grundsätzlich wieder zeitlich unbeschränkt in den Genuß der vorzeitigen AfA sowie in den Genuß der neu geschaffenen weiteren vorzeitigen AfA gelangen. Im Hinblick auf 34 Abs. 1 Stadterneuerungsgesetz wird durch die Neufassung das Recht eingeräumt, zwischen der vorzeitigen AfA nach 8 EStG oder nach 34 Abs. 1 Stadterneuerungsgesetz zu wählen. Zu Abs. 4: Bestimmt die Höhe der neu geschaffenen weiteren vorzeitigen AfA. Zu Abs. 5: Im Hinblick auf die Ergänzung der vorzeitigen AfA durch eine weitere vorzeitige AfAsoll es den Steuerpflichtigen freigestellt werden, diese oder die vorzeitige AfA nach 8 Abs. 4 zu wählen. Zu Abs. 6: Berücksichtigt lediglich im Text die Neueinführung der weiteren vorzeitigen Abschreibung. Zu Art. II: Eine besondere Inkrafttretensbestimmung für die Fälle der steuerlichen Behandlung von Teilherstellungskosten stellt insbesondere sicher, daß in jenen Fällen, wo die vorzeitige Abschreibung von Teilherstellungskosten beansprucht wird, dieses Verfahren auch für das Jahr 1984 und folgende auch dann möglich ist, wenn mit der Herstellung vor dem begonnen wurde. Die bisherige Fassung des 122 Abs. 3 würde in diesem Fall nämlich nur mehr die Absetzung von den Teilherstellungskosten im Jahr 1983 sicherstellen.

A N T RAG. Bundesgesetz vom..., über die Förderung von gewerblichen Unternehmensgründungen (Freispargesetz) ARTIKEL. Freisparen

A N T RAG. Bundesgesetz vom..., über die Förderung von gewerblichen Unternehmensgründungen (Freispargesetz) ARTIKEL. Freisparen u \ 368/A XVIII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 7 II -6q3q der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode 0> If,j>' ~ if:; ~ F\,~ {~ L-,

Mehr

des NatiODalrates XVUl. Gesetzacbunssperiode Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert

des NatiODalrates XVUl. Gesetzacbunssperiode Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert 486/A XVIII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 5 der Beila en:zu den Steno a hischen Protokollen des NatiODalrates XVUl. Gesetzacbunssperiode Antrag No.. if! Uli.l PrIs.: 2 A 5. FE B. 1993

Mehr

KOMPENDIEN

KOMPENDIEN mensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des 25 Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften öffentlich angeboten worden sind, sind Grundlagenbescheide im Sinne der Abgabenordnung; die

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1272-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Dominikanische Republik, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend

Mehr

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind

Mehr

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Der Gesetzestext des 7 EStG bestimmt für Anschaffungen eines Anlagegutes ab dem

Der Gesetzestext des 7 EStG bestimmt für Anschaffungen eines Anlagegutes ab dem OSZ Wirtschaft und Sozialversicherung Berlin Fach: Rechnungswesen/Datenverarbeitung /Wn EXCEL-Kurs ABSCHREIBUNGEN Lektion 3: Degressive Abschreibung Degressive AfA: Die Analyse der Aufgabenstellung Die

Mehr

169/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag

169/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag 169/A XXII. GP - Initiativantrag textinterpretiert 1 von 5 169/A XXII. GP Eingebracht am 18.06.2003 Antrag der Abgeordneten Matznetter, Hoscher und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das

Mehr

1. Vergleich der Buchwert- und Abschreibungsentwicklung eines Wirtschaftsgutes bei normaler Abschreibung und vorzeitiger Abschreibung

1. Vergleich der Buchwert- und Abschreibungsentwicklung eines Wirtschaftsgutes bei normaler Abschreibung und vorzeitiger Abschreibung 13 Vorzeitige Abschreibung in 2009 und gem 7a EStG 7a EStG idf Konjunkturbelebungsgesetz 2009, BGBl I 27/2009 Rz 3250-3260 EStR idf Wartungserlass 2009, BMF-010203/0704-VI/6/2009 vom 11.12.2009 1. Vergleich

Mehr

Kirchensteuerbeschluss vom 22. November Rechtsgrundlagen

Kirchensteuerbeschluss vom 22. November Rechtsgrundlagen Landessynode Ev. Landeskirche Anhalts 10. Tagung - 23. Legislaturperiode 18. bis 19. November 2016 in Dessau-Roßlau Die Landessynode hat beschlossen: Kirchensteuerbeschluss vom 22. November 2016 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

No... /!2..?... J A Präs.: 0 1. DEZ. 1988

No... /!2..?... J A Präs.: 0 1. DEZ. 1988 .. 208/A XVII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 6 TI -boo~ der ßcibg:cn nl don Stcnogmphic;chcn Protokollen A N T RAG des Nationalrat~~' XVU. G~setzgebungsperiode der Abgeurdneten.sch..wt~~\W\de...VI

Mehr

Zu den Seiten und Seiten Besonderheiten für Krankenhäuser

Zu den Seiten und Seiten Besonderheiten für Krankenhäuser Zu den Seiten 84 + 85 und Seiten 204 + 205 2.2.2 Besonderheiten für Krankenhäuser Die KHBV sieht folgende Untergliederung bei den Einrichtungen und Ausstattungen vor: 1 Konten: 07 Einrichtungen und Ausstattungen

Mehr

Haus &Grund informiert

Haus &Grund informiert Investitionszulagengesetz 1999 Wirtschaftliche Förderung in den neuen Ländern Haus &Grund informiert Die mit dem Fördergebietsgesetz begonnene Sonderförderung von Investitionen in den neuen Ländern wird

Mehr

5 Abschreibung. 5.1 Grundlagen Abschreibung

5 Abschreibung. 5.1 Grundlagen Abschreibung 142 5 Abschreibung 5 Abschreibung 5.1 Grundlagen Die Verwendung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes (beispielsweise einer Maschine, eines Computers, eines Fahrzeugs oder eines Gebäudes) führt im Lauf der

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen... 7 Steuerliche Änderungen 2013... 7 Vorläufige

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Präs.: 0 4. JUNI 1987

Präs.: 0 4. JUNI 1987 72/A XVII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 6,... " - Ir j der Beilagen zu den Stenogl aphlschen Protokollen des Nationalrates XVU. Oesetzaebunaspcmxle A n t rag No... 1.6.. / A Präs.:

Mehr

A N H A N G. zum. 31. Dezember informica real invest AG Kirchgasse 1a Reichenberg

A N H A N G. zum. 31. Dezember informica real invest AG Kirchgasse 1a Reichenberg Anhang zum 31. Dezember 2009 Blatt 166 A N H A N G zum 31. Dezember 2009 informica real invest AG Kirchgasse 1a 97234 Reichenberg Anhang zum 31. Dezember 2009 Blatt 167 I N H A L T S V E R Z E I C H N

Mehr

785/A XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. ANTRAG

785/A XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. ANTRAG 785/A XXIV. GP - Initiativantrag 1 von 5 785/A XXIV. GP Eingebracht am 23.09.2009 ANTRAG des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Namensrecht

Mehr

14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird 14 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 7 14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Ausgedruckt am 17. 1. 2000 Regierungsvorlage Bundesgesetz,

Mehr

und Genossen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Rundfunkgesetz 1914 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden..

und Genossen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Rundfunkgesetz 1914 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden.. ..,... 145/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 8 II - 3221 Cfer Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XV. Gesetzgebung.iperiode A N T RAG ----------- ~ der Abgeordne

Mehr

-.-.-.- Antrag. Bundesgesetz vom über die Sozialversicherung der bildenden Künstler. (Künstlersozialversicherungsgesetz).

-.-.-.- Antrag. Bundesgesetz vom über die Sozialversicherung der bildenden Künstler. (Künstlersozialversicherungsgesetz). 66/A VIII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 5 44", Beiblatt Beiblatt zurparlamentskorrespondenz 11. Juni 1958 66/A Antrag Rupert der Abgeordneten Dr. Hof e n e der, P r i n k e, D:(( Rot

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund Bundesamt für Finanzen HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 03. September 2015 Thema: Uwe Jüttner EMA, EMAA-Präsident

Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 03. September 2015 Thema: Uwe Jüttner EMA, EMAA-Präsident Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 03. September 2015 Thema: Referent: Verliebt in GWGs? Überdenken Sie Ihre Prozesse! Uwe Jüttner EMA, EMAA-Präsident Die Bewertung und Abschreibung von

Mehr

Als Unternehmer oder Freiberufler hat man s nicht immer leicht.

Als Unternehmer oder Freiberufler hat man s nicht immer leicht. , Seite 1 von 6 Als Unternehmer oder Freiberufler hat man s nicht immer leicht. Daher werden Sie besonders gefördert.. , Seite 2 von 6 Mit Wertpapieren Steuern sparen. 1) Bereits ab 2006 sah das KMU-Förderungsgesetz

Mehr

N I E D E R S Ä CHSISCHES FINANZGERICHT

N I E D E R S Ä CHSISCHES FINANZGERICHT N I E D E R S Ä CHSISCHES FINANZGERICHT URTEIL vom 29.01.2009 Az.: 10 K 333/07 Orientierungssatz: Keine Verlängerung des Abschreibungszeitraums von Windkraftanlagen außerhalb des Anwendungsbereichs von

Mehr

Präs.: 3. DEZ. 1991 'II~ ao. aaa 11'1.1. la.aa

Präs.: 3. DEZ. 1991 'II~ ao. aaa 11'1.1. la.aa -. ~r. n... ~ 038 der Beilagen zn den Stefiographischen Protokollen, des Nationalrates XVllI. G.:>setzgebul1gspc:riode 256/A XVIII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 8 A N t RAG No....?~.1

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 591 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 16. Feber 1983 37. Stück 81. Bundesgesetz: Änderung urlaubsrechtlicher

Mehr

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XV. GP ARTIKEL 11

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XV. GP ARTIKEL 11 1278 der Beilagen XV. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1278 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XV. GP 1982 11 09 Regierungsvorlage Bundesgesetz vom

Mehr

79/A XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

79/A XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 79/A XXIV. GP - Initiativantrag 1 von 5 79/A XXIV. GP Eingebracht am 03.12.2008 Antrag des Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 18 GZ. RV/0295-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.1, Hausgemeinschaft, vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 636/A XXII. GP - Initiativantrag 1 von 5 636/A XXII. GP Eingebracht am 08.06.2005 Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1980 Ausgegeben am 27. Juni 1980 104. Stück 2 5 5. Empfehlung Nr. 1/79 des Gemischten Ausschusses

Mehr

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014 Anlage 2 Deponiegebühren Vorauskalkulation 2014-1 - I. ALLGEMEINES Zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt betreibt die Stadt Balingen die Entsorgungsanlage Hölderle und die Annahmestelle

Mehr

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Bei konsequenter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode ergibt sich am Ende der planmäßigen Nutzungszeit ein Restwert, der größer ist als Null.

Mehr

Bewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Bewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Bewertung von Wirtschaftsgütern Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 Abs. 1 HGB Die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien: Nr.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzidentität)

Mehr

Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen

Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen Steuerliche Begleitmaßnahmen Zuschreibungspflicht ab Inkrafttreten RÄG 2014 Nachholung unterlassene Zuschreibung aus Zeiten vor Inkrafttreten

Mehr

21 Anwendungsvorschriften

21 Anwendungsvorschriften TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen 21 Anwendungsvorschriften HI41796 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes

Mehr

"" ;'I",er,'" " t\ t J J i.. u' _ '- ' _, i ENTSCHLIESSUNGSANTRAG. betreffend Aktivitäten zur Förderung der Existenzgründung

 ;'I,er,'  t\ t J J i.. u' _ '- ' _, i ENTSCHLIESSUNGSANTRAG. betreffend Aktivitäten zur Förderung der Existenzgründung 514/A(E) XVIII GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) 1 von 5 " n l(b 2 der Beilagen zu den Stenographisehen Protokollen des Nationalrates XVIII Gesetzgebungsperiode "" ;'I",er,'" " t\ t J J i

Mehr

Jahrgang 1957 Ausgegeben am 28. März Stück

Jahrgang 1957 Ausgegeben am 28. März Stück 549 Jahrgang 1957 Ausgegeben am 28. März 1957 21. Stück 69. Bundesgesetz: Abänderung des Einkommensteuergesetzes 1953 und des Gebührengesetzes 1946. 70. Bundesgesetz: Bewertungsfreiheitsgesetz 1957. 71.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 1 GZ. RV/0318-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D.Ch.S.A.GmbH, vom 27. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt

Mehr

Überblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Überblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Überblick I. Allgemeine Änderungen der Steuergesetze II. III. IV. Beitragsbemessungsgrenzen

Mehr

Artikel II. 1. In 22 Abs. 2 wird die Wortfolge ,-- Schilling durch die Wortfolge EUR 7.500,-- ersetzt.

Artikel II. 1. In 22 Abs. 2 wird die Wortfolge ,-- Schilling durch die Wortfolge EUR 7.500,-- ersetzt. Beilage Nr. 39 zu den stenographischen Berichten Steiermärkischer Landtag, XIV. Gesetzgebungsperiode, 2001, Einl.Zahl 443/1 Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung (LRGZ.: 03-12.00 40-01/13) (LR PÖLTL/LHSTV

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Vorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat

Vorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat Vorwort Dieser Ratgeber enthält einen ausführlichen Kommentar zu den Rechtsgrundsätzen der steuerlichen Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter sowie sämtliche AfA-Tabellen, und verknüpft

Mehr

Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - EÜR Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2090-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung 1. Buchführungsgrenzen Gemäß 125 Bundesabgabenordnung besteht Buchführungspflicht, wenn a) der Umsatz eines Betriebes

Mehr

ANTRAG. Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

ANTRAG. Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird 937/A XX. GP - Initiativantrag 1 von 6 937/A XX.GP ANTRAG der Abgeordneten Dipl. - Kfm. Mag. Josef Mühlbachler. Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Nowotny, Dipl. - Kfm. Dr. Stummvoll und Genossen betreffend ein

Mehr

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2013 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/0585-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Y-GmbH als Rechtsnachfolger der X- B.V., Zweigniederlassung Österreich, vertreten durch

Mehr

Regierungsvorlage. 673 der Beilagen zu den Stenographisclien Protokollen des Nationalrates XVI. GP 11.

Regierungsvorlage. 673 der Beilagen zu den Stenographisclien Protokollen des Nationalrates XVI. GP 11. 673 der Beilagen XVI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 7 673 der Beilagen zu den Stenographisclien Protokollen des Nationalrates XVI. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz vom XXXXXXX betreffend

Mehr

Landeskirchensteuerbeschluss

Landeskirchensteuerbeschluss Landeskirchensteuerbeschluss Vom 10. April 2005 (ABl. 2005 S. A 129) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen Art der Änderung Änderung durch Datum Fundstelle 1. Abschnitt II geändert Beschluss

Mehr

Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner

Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab dem Veranlagungsjahr 2007, als Ausgleich für die Möglichkeit

Mehr

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben

Mehr

Lexware buchhalter pro Werner Seeger 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, September 2011

Lexware buchhalter pro Werner Seeger 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, September 2011 Lexware buchhalter pro 2010 Werner Seeger 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, September 2011 LW-BUHA2010 15 Lexware buchhalter pro 2010 15 Anlagenverwaltung In diesem Kapitel erfahren Sie welche Einstellungen

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (Förderzinsnovelle 2011)

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (Förderzinsnovelle 2011) 1 von 6 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (Förderzinsnovelle 2011) Der Nationalrat hat erlassen: Das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/900. der Fraktionen der SPD, FDP

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/900. der Fraktionen der SPD, FDP Deutscher estag 8. Wahlperiode Drucksache 8/900 13. 09. 77 Sachgebiet 611 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung A. Problem Das

Mehr

Ulrike Fritz. Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG

Ulrike Fritz. Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG Ulrike Fritz Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V Abbildungsverzeichnis VIII Tabellenverzeichnis IX A. Einleitung 1 B. Abschreibungen 5 I. Begriff

Mehr

wirtschal L.L.Lt.:IIt:: t-illge.1egennelten J;7 (/~tlf.1u übermittelt im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst

wirtschal L.L.Lt.:IIt:: t-illge.1egennelten J;7 (/~tlf.1u übermittelt im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst J.. " \ J ; I \ d 1 /Me- 21/ME XVII. GP - Ministerialentwurf (gescanntes Original) 1 von 7 ~-1 REPU~LIK \ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN Geschäftszahl 3 3. 5 0 5 / 6 -

Mehr

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung 1 Rechnungswesen Weiterführende Buchungen Übergang degressiven linearen Abschreibung Bei konsequenter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode

Mehr

Nationalrat, XXV. GP 15. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 15. Dezember Sitzung / 1 Nationalrat, XXV. GP 15. Dezember 2016 158. Sitzung / 1 13.13 Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) EigZulG Ausfertigungsdatum: 15.12.1995 Vollzitat: "Eigenheimzulagengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 734), das zuletzt durch Artikel

Mehr

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz 1. Allgemeines 1 2. Begünstigte Betriebe 1 3. Einzelheiten zum Investitionsabzugsbetrag 2 4. Investitionsfrist/Auflösung

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung Artikel I Änderung des Unternehmensgesetzbuches 189. (1) 189. (1) unverändert 1.... 1. unverändert 2. alle anderen mit Ausnahme der in Abs. 4 genannten Unternehmer, die hinsichtlich

Mehr

Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II Seite 960 und Seite 968)

Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II Seite 960 und Seite 968) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13 ESt-Kartei Datum: Karte 13.4 S /3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 13 ESt-Kartei Datum: Karte 13.4 S /3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 13 ESt-Kartei Datum: 24.07.2012 Karte 13.4 S 2232.2.1-48/3 St32 Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil. II. Besonderer Teil. Zu Artikel 1 (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes)

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil. II. Besonderer Teil. Zu Artikel 1 (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes) 1 von 2 Entwurf Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte des Entwurfes: Zu Artikel 1 (Änderungen des Endbesteuerungsgesetzes) Mit den Änderungen im Endbesteuerungsgesetz soll die Möglichkeit

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

IX / Anschlußbeitrag

IX / Anschlußbeitrag S a t z u n g über die Erhebung von Anschlußbeiträgen für die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Bönen vom 4. August 1981 [Info: zuletzt geändert durch die Erste Artikelsatzung zur Anpassung

Mehr

3.5.1 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen. 3.5.2 Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen

3.5.1 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen. 3.5.2 Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

INVESTITIONSABZUGSBETRAG UND SONDERABSCHREIBUNG

INVESTITIONSABZUGSBETRAG UND SONDERABSCHREIBUNG MERKBLATT Recht und Steuern INVESTITIONSABZUGSBETRAG UND SONDERABSCHREIBUNG Inhalt: I. Grundsätzliche Regelung... 2 II. Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrages... 2 1. Begünstigte gewerbliche Betriebe...

Mehr

1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Heidenheim, 02. Juni 2016 Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts

1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Heidenheim, 02. Juni 2016 Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts 1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Heidenheim, 02. Juni 2016 Thema: Referent: Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts Uwe Jüttner, EMA Berater, Dozent, Präsident der EMAA e. V. 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 122. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes,

Mehr

1. Allgemeine Grundsätze... 11

1. Allgemeine Grundsätze... 11 Vorwort Dieser Ratgeber enthält einen ausführlichen Kommentar zu den Rechtsgrundsätzen der steuerlichen Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter sowie sämtliche AfA-Tabellen, und verknüpft

Mehr

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn. sie länger als sechs Monate in der Bundesrepublik leben

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn. sie länger als sechs Monate in der Bundesrepublik leben Lohnsteuerkarten Das Bürgeramt stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn sie am 20. September des Vorjahres in Kreuztal mit einer Hauptwohnung oder einzigen Wohnung

Mehr

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben

Mehr

UmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009

UmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 UmwStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen

Mehr

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage

Mehr

A N T RAG. rag: Aufenthalt im Inland, clie beabsichtigen, sich erstmals eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Existenz

A N T RAG. rag: Aufenthalt im Inland, clie beabsichtigen, sich erstmals eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Existenz 45/A XV. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 9 II -... '180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen A N T RAG Präs.: 1930-03-1 9 --------- der Abgeordneten SCllAL~R und Genossen betreffend

Mehr

III-333 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - 03 ERP-Jahresbericht 2011 (gescanntes Original) 1 von 55

III-333 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - 03 ERP-Jahresbericht 2011 (gescanntes Original) 1 von 55 III-333 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - 03 ERP-Jahresbericht 2011 (gescanntes Original) 1 von 55 2 von 55 III-333 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - 03 ERP-Jahresbericht 2011 (gescanntes Original) III-333

Mehr

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Vorteile nutzen! Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag

Mehr

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3)

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3) Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3) Als letzten Teil der Trilogie Einkommensteuer-Erklärung 2012 möchte ich Ihnen in meinem Editorial Mai 2013 einen speziellen Hinweise zur Einkunftsart Vermietung

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Rochusstraße 1 53107 Bonn Nö/Mo 22.11.2016 Per E-Mail: IVb4@bmas.bund.de IB2@bmf.bund.de Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des

Mehr

ENTWURF WIENER LANDTAG

ENTWURF WIENER LANDTAG Beilage Nr. 26/2004 LG 03789-2004/0001 ENTWURF Beilage Nr. 26/2004 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen

Mehr

Abschreibung von Photovoltaikanlagen

Abschreibung von Photovoltaikanlagen Abschreibung von Photovoltaikanlagen I. Grundlagen Eine Photovoltaikanlage ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die gewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre. Das ergibt sich nicht

Mehr

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen Inhalt 1. Grundsätzliches zu Steuervergünstigungen 2. Überblick Steuervergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten 2.1 vermietete / für eigenen Betrieb

Mehr

Der Gewinnfreibetrag. Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?

Der Gewinnfreibetrag. Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen? Der Gewinnfreibetrag Der Gewinnfreibetrag wurde ab der Veranlagung 2010 eingeführt. Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können diesen Freibetrag unabhängig davon beanspruchen, ob

Mehr

492/A XX. GP - Initiativantrag 1 von 5 492/A XX.GP

492/A XX. GP - Initiativantrag 1 von 5 492/A XX.GP 492/A XX. GP - Initiativantrag 1 von 5 492/A XX.GP A N T R A G der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kostelka, Buder, Pittermann, Edler, Reitsamer, Guggenberger, Seidinger, Antoni, Sigl, Wallner, Lackner,

Mehr

Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen (SuberhR-RVO)

Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen (SuberhR-RVO) Substanzerhaltungsrücklagen-RVO SuberhR-RVO 501.112 Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen (SuberhR-RVO) Vom 15. November 2011 (GVBl. S. 276) Der Evangelische Oberkirchenrat

Mehr

Die Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen

Die Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen Die Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen Benedikt Hörtenhuber Erich Schaffer Institute for Austrian and International Tax Law www.wu.ac.at/taxlaw 1 Agenda I. Bestandsaufnahme Maßgeblichkeit

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

bei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens ,

bei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens , Ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Optimierung ist der Investitionsabzugsbetrag, welcher durch die Unternehmensteuerreform 2008 grundlegend umgestaltet, aber auch deutlich attraktiver gemacht

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Bundesrat Drucksache 448/13 27.05.13 Gesetzesantrag des Landes Hessen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden A. Problem und Ziel Deutschland

Mehr