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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2392 Auswirkungen der Streichung der Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende Vorbemerkung der Fragesteller AlsTeildesSparpaketshatdieBundesregierungbeschlossen,dieBeiträgezur RentenversicherungfürArbeitslosengeld-II-Beziehendezustreichen.Diese Maßnahmewirddazuführen,dasseinTeilderPersonen,diedadurchhätten RentenanwartschaftenaufbauenundWartezeitenerfüllenkönnen,einemgrößerenRisikoderAltersarmutausgesetztundaufLeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungangewiesenseinwird.Zudemwird diekomplettestreichungderrentenbeiträgedazuführen,dasspersonen,die zwischenzeitlichnichtrentenversichertwaren,weilsiez.b.selbständigtätig waren,keinenanspruchauferwerbsminderungsrentemehrwerdenerwerben können.jenachrechtsauffassungwirddiesauchansprücheaufrehabilitationsleistungenbetreffen.diesestreichungderrentenbeiträgefürarbeitslosengeld-ii-beziehendesollzuausgabensenkungenführen,esgibtaberverschiedenemechanismeninderrentenversicherung,diezudemgegenteiligen Effekt führen könnten. 1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit führen wird? Wenn nein, warum nicht? Wennja,inwelchemUmfangwirddieZahlderBerechtigtensteigen,und inwelchemumfangwerdendiekostensteigen,diediekommunentragen müssen? MitdemWegfallderRentenbeiträgefürALG-II-BezieherfallenRentengegenwärtigumbiszu2,09EuroproJahrdesBezugsvonArbeitslosengeldIIgeringeraus.AuswirkungenhierausaufdieKommunenalsTrägerderGrundsiche- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 15.Juli2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode rungimalterundbeierwerbsminderungkönnensichallerdingserstmittel-bis langfristigergeben.siewerdenangesichtsdergeringengrößenordnungder RentenminderungundderAbhängigkeitvonHilfebedürftigkeitimAltervon derindividuellenerwerbsbiographiesowiedenvermögensverhältnissenimalter voraussichtlich nur geringfügig sein. UmfassendeStudienimSinnevonalleUrsachenerfassendenundanalysierendenArbeitenzudenheutigenUrsachendesBezugsvonLeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungdurchPersonenab65Jahresind der Bundesregierung nicht bekannt. DieöffentlichgeführteDiskussionübermöglicheUrsachendesBezugsvon GrundsicherungsleistungenimAlteristimÜbrigenstärkergeprägtvonder FragederkünftigenEntwicklungderZahlderPersonenimGrundsicherungsbezugalsvonderAnalysederheutigenUrsachen.HierfürgiltnochingrößeremMaßedieEinschätzung,dassverlässlicheAussagennichtmöglichsind.In welchemumfangundaufgrundwelcherursachenälteremenschenkünftigauf Grundsicherungsleistungenangewiesensind,kannnichtverlässlichvorhergesagtwerden.DiesistvorallemabhängigvonderWirtschafts-undBeschäftigungsentwicklung,derHöhedeszukünftigenGrundsicherungsbedarfs,derinsbesonderevondenstatistischnachgewiesenenVerbrauchsausgabeneinkommensschwacherPersonenundderEntwicklungderregionalunterschiedlichen Mietkostenabhängt,imVerhältniszurEntwicklungderAlterseinkünfte,dem VorliegenvoneigenemVermögenundeigenenweiterenEinkünftensowievon Erwerbs-bzw.AlterseinkommenundVermögenvonEhegattenundLebenspartnern. 2.Istesrichtig,dassdieBundesregierungdieZeitendesBezugesvonArbeitslosengeldII,nachderStreichungderRentenbeiträgefürdieArbeitslosengeld-II-Beziehenden,weiterhinalsAnrechnungszeitenberücksichtigen will? Esistzutreffend,dassdieBundesregierungbeabsichtigt,anstellederbisherigen PflichtbeitragszeitenfürZeitendesBezugsvonArbeitslosengeldIIkünftigAnrechnungszeitenanzuerkennen.HierdurchwerdenLückeninderVersicherungsbiographievermiedenundinsbesonderebestehendeAnwartschaftenauf ErwerbsminderungsrentenundLeistungenzurTeilhabeweiterhinaufrechterhalten.AnsprücheaufErwerbsminderungsrentenundLeistungenzurTeilhabe könnendurchanrechnungszeitenjedochnichterstmalsbegründetbzw.verloren gegangene Ansprüche nicht neu erworben werden. 3.Istesrichtig,dasshöhereAnwartschaftenfürAltersrentenwieauchErwerbsminderungsrentenentstehenkönnen,wennandieStellederBeitragszahlung eine Anrechnungszeit tritt? Esistzutreffend,dasssichdurchdiekünftigeBerücksichtigungderZeitendes BezugsvonArbeitslosengeldIIalsAnrechnungszeiteneineverbesserteBewertungandererbeitragsfreierZeitenergebenkannunddadurchentsprechend positiveeffekteaufdierentenhöhemöglichsind.diesbetrifftinersterlinie diesogenanntezurechnungszeitbeidenrentenwegenvermindertererwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. HinsichtlichderHöhevonAnwartschaftenfürAltersrentenisteinpositiver EffektunterderBedingungmöglich,dassinbeträchtlichemUmfangandere beitragsfreiezeiten (zumbeispielanrechnungszeitenwegenkrankheit)vor-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2597 handensind.nurwenndiesedurcheineverbessertebewertungdiedurchdie StreichungderBeitragszahlungverursachteRentenminderungvonderzeitbis zu2,09europrojahrdesbezugsvonarbeitslosengeldiiüberkompensieren, können sich höhere Anwartschaften für Altersrenten ergeben. 4.FürwelcheFälleundunterwelchenBedingungenkanndieBewertungder ArbeitslosigkeitalsAnrechnungszeitdazuführen,dassdurchdieStreichungderZahlungderRentenbeiträgedieRentenanwartschaftensteigen werden? LiegenderBundesregierungDatendarübervor,wievielePersonendavon betroffen sein könnten? FallsderBundesregierungkeinegenauenDatenvorliegen:GehtdieBundesregierungdavonaus,dassessichdabeiumeinegroßeMehrheit,eine Mehrheit,eineMinderheitodereinekleineMinderheitdervonderStreichung der Beiträge Betroffenen handeln wird? HöhereAnwartschaftenimZusammenhangmitdergeändertenrentenrechtlichenBehandlungvonZeitendesBezugsvonArbeitslosengeldIIkönneninsbesonderebeijüngerenErwerbsminderungsrentnerinnenund-rentnernauftreten,derenVersicherungsbiographienlangeZeitendesBezugsvonArbeitslosengeldIIaufweisen.GrundhierfüristdieZurechnungszeit.Durchsiewerden VersichertebeiEintrittderErwerbsminderungvordemvollendeten60.LebensjahrbeiderBerechnungihrerErwerbsminderungsrentesogestellt,alshätten siebiszumvollendeten60.lebensjahrrentenversicherungsbeiträgemitdem individuellendurchschnittswertihrerbishergezahltenrentenversicherungsbeiträgeentrichtet.werdendiezeitendesbezugsvonarbeitslosengeldii künftigalsanrechnungszeitenberücksichtigt,erfolgtdiebewertungderzurechnungszeitaufgrundlagedesdurchschnittlichenwertsderentrichtetenbeiträgeohnezeitendesbezugsvonarbeitslosengeldii.diemitdenniedrigen PflichtbeiträgenfürBeziehervonArbeitslosengeldIIbislangverbundeneVerzerrungderVersicherungsbiographiewirdsoaufgehoben.JelängerdiezuberücksichtigendeZurechnungszeitist,umsogünstigerwirdsichfolglichderen geändertebewertungaufdiejeweiligerentenanwartschaftauswirken.esist jedochdavonauszugehen,dassdieserpositiveeffektnureineeherkleineminderheit der Versicherten nennenswert betreffen wird. 5.FürwelcheFälleundunterwelchenBedingungenkanndieBewertungvon ZeitendesArbeitslosengeld-II-BezugsalsAnrechnungszeitdazuführen, dass die Rentenanwartschaften sinken werden? LiegenderBundesregierungDatendarübervor,wievielePersonendavon betroffen sein könnten? FallsderBundesregierungkeinegenauenZahlendazuvorliegen:Gehtdie Bundesregierungdavonaus,dassessichdabeiumeinegroßeMehrheit, einemehrheit,eineminderheitodereinekleineminderheitdervonder Streichung der Beiträge Betroffenen handeln wird? SinkendeAnwartschaftenergebensichinsbesonderefürAltersrentnerinnen und-rentner,derenversicherungsbiographiennuringeringemumfangbeitragsfreiezeitenaufweisen.indiesenfällenkönnendieausderstreichungder BeitragszahlungfürZeitendesBezugsvonArbeitslosengeldIIresultierenden geringerenrentenanwartschaftenvonderzeitbiszu2,09europrojahrdesbezugsvonarbeitslosengeldiiinderregelnichtdurchdieverbessertebewertungbeitragsfreierzeitenkompensiertwerden.esistdavonauszugehen,dass sichdiesersenkendeeffektaufdiegroßemehrheitdervonderstreichungder Beiträge Betroffenen auswirken wird.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.Istesrichtig,dassPersonendurchdieStreichungderRentenbeiträgeihren AnspruchaufAltersrenten,ErwerbsminderungsrentenundRehabilitationsleistungen der Rentenversicherung ganz verlieren können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, unter welchen Bedingungen ist das der Fall? LiegenderBundesregierungDatenvor,wievielePersonendavonbetroffen sein könnten? FallsderBundesregierungkeinegenauenZahlendazuvorliegen:Gehtdie Bundesregierungdavonaus,dassessichdabeiumeinegroßeMehrheit, einemehrheit,eineminderheitodereinekleineminderheitdervonder Streichung der Beiträge Betroffenen handeln wird? AndieStellederbisherigenBeitragszahlungfürZeitendesBezugsvonArbeitslosengeldIIwerdenkünftigAnrechnungszeitentreten.AufdieseWeise werdennichtnurlückenindenversicherungsbiographienvermieden,sondern insbesonderebereitsbestehenderentenanwartschaftenaufrechterhalten.durch ergänzenderegelungenwirdsichergestelltwerden,dassauchbereitserworbenerehabilitationsrechtlicheansprücheaufleistungenzurteilhabenichtverloren gehen können. 7.FallsdieBundesregierungderzeitnochnichtüberdieindenFragen3bis6 erbeteneninformationenverfügt,lässtdiebundesregierungdazuberechnungen oder Schätzungen durchführen? Wennja,zuwelchemZeitpunktkanndieBundesregierungdenDeutschen Bundestag über die Ergebnisse der Berechnungen in Kenntnis setzen? DadiezukünftigeEntwicklungdesPersonenkreisesimBezugvonArbeitslosengeldIIinVerbindungmitbereitserworbenenRentenanwartschaftenund demrentenzugangsverhaltenaufderebeneindividuellerversicherungsbiographiennichtvorhersehbarist,könnenkonkretefinanzwirkungenderhieraufgezeigtenzusammenhängenichtvalidevorausgeschätztwerden.grundsätzlich stehendenbeitragsmindereinnahmenlangfristiggeringeeinsparungenaufgrundderab2011nichtmehranfallendenrentenanwartschaftenauszeitendes BezugsvonArbeitslosengeldIIgegenüber.Ebenfallslängerfristigentstehen geringemehrausgabenimzusammenhangmitvergleichsweisehöherbewertetenzurechnungszeitenbeierwerbsminderungsrentenaufgrundderbewertung desbezugsvonarbeitslosengeldiialsanrechnungszeit.dernettoeffektder beidenletztgenannteneffektelässtsich ebensowiemöglicheeinsparungen aufgrundnichtentstehenderansprücheaufrehabilitationsleistungen nicht näherquantifizierenundistangesichtsderfinanzwirkungdurchdiewegfallenden Beiträge zu vernachlässigen. 8.WelcheAuswirkungenwirddieStreichungderBeiträgeaufdieHöheder inderrentenanpassungsformelzuberücksichtigendenbruttoarbeitsentgeltehaben? Istesrichtig,dassdieStreichungdesRentenbeitragsfürArbeitslosengeld-II- Beziehendedazuführenwird,dassderRentenwertleichtsteigenunddamit die gegenwärtig auszuzahlenden Rentenausgaben steigen werden? 9.WenndieBundesregierungdavonausgeht,dassderRentenwertsteigen wird:umwievielwerdendurchdeninfrage8angesprochenenzusammenhanga)derrentenwertundb)dierentenausgabenderrentenversicherung in den nächsten drei Jahren steigen?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2597 WirdnachAuffassungderBundesregierungalsFolgeauchderBeitragssatz zur Rentenversicherung steigen müssen? 10.WenndieBundesregierungderzeitnochnichtüberdieinFrage9abgefragtenInformationenverfügt,lässtdieBundesregierungdazuBerechnungen oder Schätzungen durchführen? Wennja,zuwelchemZeitpunktkanndieBundesregierungdenDeutschenBundestagüberdieErgebnissederBerechnungeninKenntnissetzen? DieBemessungsgrundlagederRentenversicherungsbeiträgefürBeziehervon ArbeitslosengeldIIgehtnachgeltendemRechtwederindieBestimmungder anpassungsrelevantenlohnentwicklungnochindieermittlungdesnachhaltigkeitsfaktorsein.einestreichungdieserbeiträgeführtnichtzueinemsteigenden aktuellen Rentenwert. 11.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieStreichungderRentenbeiträgefürArbeitslosengeld-II-BeziehendekeinenSpareffektfürdie Rentenversicherungerzielt,sondernsogarzua)kurzfristigen,b)mittelfristigen, c) langfristigen Ausgabensteigerungen führt oder führen kann? 12.WenndieBundesregierungdieEinschätzungteilt,dasseszuAusgabensteigerungenimNachgangzurangestrebtenReformkommenkann:In welchemumfangwerdennachschätzungderbundesregierungmittelundlangfristigdieausgabenderrentenversicherunginsgesamtdurch die angestrebte Reform steigen müssen? InwelchemUmfangwerdendieAusgabenderRentenversicherunga)im nächstenjahr,b)inzwei,c)indrei,d)invier,e)infünf,f)inzehn,g)in 20 Jahren steigen müssen? UmwievielhöhermüsstenausdiesenGründendieRentenbeiträgea)im nächstenjahr,b)inzwei,c)indrei,d)invier,e)infünf,f)inzehn,g)in 20Jahren sein? BezüglichmöglicherAusgabensteigerungenwirdaufdieAntwortenzuden Fragen 4 bis 7 und zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. 13.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieStreichungderRentenbeiträgefürArbeitslosengeld-II-Beziehendedazuführenkann,dass derbeitragssatzzurrentenversicherunga)kurzfristig,b)mittelfristig, und/oderc)langfristighöherist,alserohnediesemaßnahmesein könnte? 14.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieStreichungderRentenbeiträgefürArbeitslosengeld-II-Beziehendedazuführenkann,dass dierücklagederrentenversicherungstärkerreduziertwerdenmussalses ohne diese Maßnahme der Fall wäre? 15.WenndieBundesregierungdieAuffassungteilt,dassdieEinnahmender RentenversicherungimNachgangzurangestrebtenReformsinkenwer-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode den:welcheauswirkungenwirddiestreichungderrentenversicherungsbeiträge auf die Einnahmen der Rentenversicherung haben? UmwievielwerdendieEinnahmena)imnächstenJahr,b)inzwei,c)in drei, d) in vier, e) in fünf, f) in zehn, g) in 20 Jahren sinken? WelcheKonsequenzenwirddiesfürdieHöhederRücklagederRentenversicherungunddieHöhederBeitragssätzea)imnächstenJahr,b)in zwei, c) in drei, d) in vier, e) in fünf, f) in zehn, g) in 20 Jahren haben? DurchdenWegfallderBeiträgefürBeziehervonArbeitslosengeldIIentstehen derrentenversicherungimmittelfristzeitraummindereinnahmeninhöhevon rund1,8mrd.eurojährlich.beieinemwegfalldieserbeiträgeverzögertsich zunächstderaufbaudernachhaltigkeitsrücklageingleichemumfang.der BeitragssatzkanninderFolgeimGegensatzzudenModellrechnungenauf BasisderjetztgeltendenRechtslageimJahr2014nichtabgesenktwerden, sondernbleibtkonstantbei19,9prozent.diebeitragssatzzielevonhöchstens 20 Prozent bis 2020 und höchstens 22 Prozent bis 2030 werden eingehalten. 16.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dass,wennderRentenwertals FolgederaktuellenReformplänesteigenmuss,dieStreichungderRentenbeiträgefürArbeitslosengeld-II-BeziehendezueinerUmverteilung vonpersonenimarbeitslosengeld-ii-bezug,diebisherüberkeineoder geringerentenanwartschaftenverfügen,zudenderzeitigenrentnerinnen und Rentner führt? 17.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieStreichungderRentenbeiträgefürArbeitslosengeld-II-BeziehendezueinerUmverteilung vonpersonenimarbeitslosengeld-ii-bezugmitbishergeringenoderkeinenrentenanwartschaftenhinzupersonenimarbeitslosengeld-ii-bezug mit höheren Rentenanwartschaften führen wird? DieBundesregierungkannkeinenentsprechendenUmverteilungsmechanismus erkennen.sofernhieraufdieinfrage8geäußertevermutung,deraktuelle Rentenwertkönntehöherausfallen,Bezuggenommenwird,wirdaufdieAntwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. 18.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieStreichungderRentenbeiträgefürArbeitslosengeld-II-BeziehendezueinerUmverteilung vondenbeitragszahlernundbeitragszahlerinnenhinzudensteuerzahlern und Steuerzahlerinnen führen wird? DieBundesregierungkannkeinenentsprechendenUmverteilungsmechanismus erkennen.sofernhieraufdieindenfragen13bis15angesprochenenfinanzwirkungenbezuggenommenwird,wirddaraufhingewiesen,dassdie BundesregierungdieMaßnahmevordemHintergrunddererforderlichenHaushaltskonsolidierung für vertretbar hält.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ PlantdieBundesregierungMaßnahmen,umzuverhindern,dassPersonen,dieArbeitslosengeldIIbeziehen,keinenAnspruchmehraufeineErwerbsminderungsrente erwerben können? Wenn ja, welche und warum, und wenn nein, warum nicht? 20.PlantdieBundesregierungMaßnahmen,umzuverhindern,dassPersonen,dieArbeitslosengeldIIbeziehen,keinenAnspruchmehraufRehabilitationsleistungen erwerben können? Wenn ja, welche und warum, und wenn nein, warum nicht? NachdergeplantenGesetzesänderungkönnenallePersonen,dievordem1.Januar2011dieversicherungsrechtlichenVoraussetzungenfüreinenAnspruch auferwerbsminderungsrenteoderaufleistungenzurteilhabenochnichterfüllthabenunddanachdauerhaftarbeitslosengeldiibeziehen,wedereinen AnspruchaufErwerbsminderungsrentenochaufLeistungenzurTeilhabeneu erwerben.diebundesregierungplantkeinemaßnahmen,umdieszuverhindern.dennesistnichtdieaufgabeeinesfürsorgesystems,aussteuermitteln BeiträgeineinVersicherungssystemeinzubringen,umdamitversicherungsrechtlicheAnsprücheaufzubauen.Fürsorgesystemetretenvielmehrbeiakuter Hilfebedürftigkeitein.FüreineHilfebedürftigkeitaufgrunddauerhaftvoller ErwerbsminderunggibtessystemgerechtdieGrundsicherungimAlterundbei Erwerbsminderung,diedenLebensunterhaltsichert,wennkeinAnspruchauf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. FürBeziehervonArbeitslosengeldII,diediegesetzlichenVoraussetzungenfür LeistungenzurTeilhabeamArbeitslebenindergesetzlichenRentenversicherungnichterfüllen,istinderRegeldieBundesagenturfürArbeitzuständiger Rehabilitationsträger.LeistungendermedizinischenRehabilitationkönnenBeziehervonArbeitslosengeldII,diediegesetzlichenVoraussetzungendergesetzlichenRentenversicherungnichterfüllenundMitglieddergesetzlichen Krankenversicherung sind, durch ihre Krankenkasse erhalten. ImÜbrigenistdurchdiekünftigeBerücksichtigungvonAnrechnungszeitenfür ZeitendesBezugsvonArbeitslosengeldIIanstellevonBeitragszeitensichergestellt,dassbereitsbestehendeAnwartschaftenaufErwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe aufrechterhalten werden.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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